V/0587/2020
Verbreiterung des gemeinsamen Geh-Radweges Loddenheide inkl. Planung der Eulerstraße im Abschnitt 3 der Kanalpromenade:
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Anlage A
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Anlage A zur V/0587/2020 Kurzüberblick Der heute vorhandene gemeinsame Geh-Radweg im Bereich Loddenheide wird auf 4 m verbrei- tert. Der Weg zwischen dem Gelände des Aspahltmischwerkes und des Lagerplatzes, der heute eine Breite von 2 m aufweist, ist beabsichtigt nach Grunderwerb auch auf 4 m zu verbreitern. Des Weiteren wird im Bereich der Eulerstraße ein Planungsbeschluss zur Planung eines gemeinsa- men Geh-Radweges inkl. fahrradfreundlichen Kreuzungsumbaus vorgeschlagen. Städtisches Ziel ist es, mehr Radverkehr zu generieren und den Anteil des Radverkehrs am Mo- dal Split auf 50 % zu erhöhen. Dies kann nur gelingen, wenn die Infrastruktur entsprechend kom- fortabel und sicher angepasst wird. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Projekt soll das Radfahren als urbane Mobilität der Zukunft fördern. Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Ende des Jahres 2021 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels für den Abschnitt 3 im Bereich Loddenheide und Eulerstraße ist mit einem finanziellen Bedarf von ca. 1,22 Mio. € € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), BNatschG Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Querschnittsthemen Klimaschutz und Demographie sind durch den Ausbau der Radwege entlang der Kanalpromenade maßgeblich berührt, denn Radverkehrsförderung ist ein zentrales Instrument zur Stärkung klimafreundlicher Mobilität bei gleichzeitig steigenden Bevölkerungszah- len.
Anlage 1.2_Blatt1
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Anlage 1.2 Blatt 1 zur Vorlage 0587/2020
Anlage 1.2_Blatt2
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Anlage 1.2 Blatt 2 zur Vorlage 0587/2020
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Anlage 2 Blatt 1 zur Vorlage V/0587/2020
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Anlage 2 Blatt 2 zur Vorlage V/0587/2020
Beschlussvorlage
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V/0587/2020 V/0587/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Verbreiterung des gemeinsamen Geh-Radweges Loddenheide inkl. Planung der Eulerstraße im Abschnitt 3 der Kanalpromenade: - Baubeschluss für den Ausbau der Kanalpromenade im Bereich Loddenheide - Planungsbeschluss für die Planung der Kanalpromenade im Bereich Eulerstraße Beratungsfolge 18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Kanalpromenade im Abschnitt 3 Loddenheide wird gemäß den Lageplänen (Anlage 1.1 und 1.2) auf gesamter Strecke umgebaut und mit einer adaptiven Straßenbeleuchtung aus- gestattet (Baubeschluss). 2. Die Planung der Kanalpromenade im Abschnitt 3 Eulerstraße wird geändert gemäß der An- lage 2 (Planungsbeschluss) beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für den Abschnitt 3 Kosten in Höhe von insgesamt ca. 1,22 Mio. €. entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von rd. 0,83 Mio €. Auf die adaptive Straßenbeleuchtung entfallen Kosten in Höhe von rd. 120.000 €. Gleichzeitig we r- den hierfür Zuwendungen des Bundesministeriums für Verkehr in Höhe von rd. 60.000 € generiert. Die Kosten für den Wegebau belaufen sich auf ca. 1,1 Mio. €. Hierfür werden Landesmittel (FöRi - Nah und FöRi-kom-Stra) von rd. 0,77 Mio € erwartet. Amt für Mobilität und Tiefbau 03.08.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492-6600 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0587/2020 Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 30.000 € und Unterhaltungskosten von rd. 12.000 € an. Die dargelegte Sachentscheidung „Ausbau des Abschnittes 3 inkl. Planung und adaptiver Straße n- beleuchtung“ ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver- kehrsflächen und -anlagen Investitionsmaßnah- me 4101 Straßenbau beim Ausbau DEK Auszahlungen 2021 1.100000 Wegebau 2021 120.000 Beleuchtung Einzahlungen 2021 770.000 Anteil Land FöRi-Nah FöRi-kom-Stra 2021 60.000 Zuwendung Bund Beleuch- tung Saldo 390.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung bei der o.g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Begründung: Mit der Beschlussvorlage V/0498/2019 wurde am 03.07.2019 die Planung (Fahrradtauglicher Ausbau der Betriebswege an der Kanalpromenade) im Rat einstimmig beschlossen. Auf Grundlage dieses Planungsbeschlusses hat das Amt für Mobilität und Tiefbau mit den Planungen des Abschnittes 3 begonnen. Der Ausbau einer durchgängigen und für Radfahrende komfortabel nutzbaren Radverkehrsinfra - struktur entlang der Kanalpromenade im Absch nitt 3 ist dringend erforderlich. Denn die Bedeutung des Radverkehrs für den Alltagsverkehr steigt vor dem Hintergrund sich erhöhender Reichweiten. Diese sind nicht zuletzt auf technische Optimierungen sowie elektrische Antriebsmöglichkeiten z u- rückzuführen. Die klimarelevanten, ökonomischen und gesundheitlichen Vorteile (individuell und g e- samtgesellschaftlich) liegen auf der Hand. Daher formuliert bereits das in 2016 beschlossene Ra d- verkehrskonzept – Münster 2025 explizit das Ziel, mehr Radverkehr zu generieren und den Anteil des Radverkehrs am Modal Split auf 50 % zu erhöhen. Dies kann nur gelingen, wenn die Infrastruktur entsprechend komfortabel und sicher angepasst wird, da ansonsten kaum Verlagerungseffekte vom privaten Pkw auf das Fahrrad zu generieren sind. Zu 1. Beschreibung der Baumaßnahme: Der heute vorhandene gemeinsame Geh -Radweg im Bereich Loddenheide wird auf 4 m verbreitert. Der Weg zwischen dem Gelände des Asphaltmischwerkes und des Lagerplatzes, der heute eine Brei- - 3 - V/0587/2020 te von 2 m aufweist, ist beabsichtigt auch auf 4 m zu verbreitern, aktuell laufen hierzu Gespräche mit dem Eigentümer und dem Mieter um Grunderwerb zu tätigen. Parallel wird der gemeinsame Geh - Radweg mit einer adaptiven Straßenbeleuchtung ausgestattet (Grundeinstellung der Beleuc htungs- stärke bei 10%). Diese Beleuchtung wird nur aktiviert, wenn die integrierten Sensoren vorbeikommende Radfahrende und zu Fuß Gehende erfassen. Die Masten stehen in einem Abstand von ca. 35 m. Für die Beleuc h- tungsanlage werden entlang des gemeinsamen Geh-Radweges Stromkabel verlegt. Zugleich wird der Kabelgraben für die Verlegung von Leerrohren genutzt, um für die spätere Aufnahme von Glasfase r- leitungen vorbereitet zu sein. Zu 2. Beschreibung der Planung: Gegenüber der Beschlussvorlage V/0498/20 19 wird vorgeschlagen, von der Führung auf vorhand e- nen Wegen durch das Gewerbegebiet zugunsten der im Folgenden beschriebenen Variante abzuwei- chen. Dieser verkehrstechnische Entwurf sieht vor, die Weiterführung der Kanalpromenade im Bereich der Eulerstraße aufgrund ihrer überregionalen und touristischen Bedeutung analog zu ihrem Charakter im vorherigen bzw. weiteren Verlauf möglichst attraktiv, intuitiv und verkehrssicher für den Fuß - und Radverkehr zu gestalten. Aus diesem Grund wird auf der westlichen Straßenseite ein kombinierter Geh- und Radweg mit Zwei- richtungsverkehr in einer Breite von 4,00 m bis 4,50 m geplant. Ein Sicherheitsstreifen separiert die Nebenanlagen von der Fahrbahn, die in diesem Abschnitt der Eulerstraße eine Breite von 6,00 m bis 6,50 m aufweist. Zur Realisierung des großzügig dimensionierten Geh- und Radweges wird der ge- genüberliegende Gehweg in Teilen entfallen. Im Bereich zwischen den Knotenpunkten Loddenheide / Eulerstraße und Eulerstraße / Eulerstraße steht ein breiterer Straßenquerschnitt zur Verfügung, so- dass der dortige Gehweg auf östlicher Seite zur erleichterten Anbindung u. a. des Recyclinghofes und der ansässigen Kletterhalle erhalten bleibt. Unmittelbar südwestlich des Knotenpunktes Loddenheide / Eulerstraße ist eine zusätzliche Mittelinsel als Querungshilfe der Loddenheide vorgesehen, um in diesem Knotenpunkt die Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs durch Wegfall der Zweirichtungsfurt über die Eulerstraße zu erhöhen. Die Furt im Knotenpunkt Eulerstraße / Eulerstraße wird, zur Sensibilisierung der Kfz-Fahrenden und somit eben- falls für eine erhöhte Sicherheit der Nutzenden des gemeinsamen Geh- und Radwegs, aufgepflastert. Gleichzeitig wird an dieser Stelle die Vorfahrtsregelung geändert, sodass die Seitenstraße (südwestl. Knotenpunktsarm) gegenüber dem Fuß- und Radverkehr wartepflichtig sein wird. Vorbehaltlich des Planungsbeschlusses wird die Verwaltung die Ausbauplanung Eulerstraße erstellen und im Januar 2021 zur Beschlussfassung der Bezirksvertretung und dem Ausschuss für Umwelt- schutz, Klimaschutz und Bauwesen vorlegen. Es wird vor dem Baubeschluss eine Anliegerinformati- on durchgeführt. Umweltschutz Der geplante Radwege - und Leitungsbau an der Kanalpromenade stellt im Sinne der Naturschut z- gesetze einen Eingriff in den Naturhaushalt dar und ist durch angemessene Bauformen sowie Au s- gleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Als Eingriffe in den Naturhaushalt sind die zusätzliche Versieglung anzusehen ebenso wie die R o- dung von Sträuchern und Hecken oder die Fällun g von Bäumen. Sie führen zur Beeinträchtigung von belebten Bodenflächen und zum Verlust von Landschaftselementen mit Lebensraum - und Ge - staltungsfunktion für das Plangebiet. Weitere Eingriffe sind nicht zu erwarten. Das beantragte Projekt berührt im Wesentlichen die Verbreiterung und Befestigung bereits vorhandener Betriebswegetrassen an der Kanalpromenade, so dass unbelastete Landschaftsräume nicht in Anspruch genommen we r- den müssen. - 4 - V/0587/2020 Die konkrete Analyse der Eingriffsdimension zum Radwegebau sowie die Era rbeitung eines ange - messenen Kompensationskonzeptes erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im weiteren Verfahren. D a- bei wird angestrebt das ökologische Guthaben aus der Umsetzung von Maßnahmen der Stadt Mün s- ter, die bereits mit ökologischem Gewinn durchgeführ t werden konnten, für die beantragten Eingriffe zu nutzen. Diese Maßnahmen mit einer positiven Wirkung auf den Naturhaushalt im Sinne des B e- wertungsverfahrens der Stadt Münster wurden ermittelt und einem „Ökokonto“ gutgeschrieben. Nun soll dieser Gewinn mi t den ermittelten Verlusten des beantragten Bauvorhabens anteilig verrechnet werden, um eine ausgeglichene Bilanz zwischen Eingriff und Kompensation zu erlangen. Alternativ wird geprüft, ob geeignete Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung stehen bzw. umgesetzt werden können. Im Zusammenhang mit dem geplanten Radwegebau an der Kanalpromenade ist die Einschaltung einer nächtlichen Beleuchtung vorgesehen. Da der Abschnitt 3 im B - Plangebiet mit Vorbelastungen wie Straßenbeleuchtung und versiegelten Flächen liegt, wird die Fledermauspopulation keinen neuen Belastungen ausgesetzt und bedarf keiner Vertiefung. Bei der adaptiven Straßenbeleuchtung wird bei Nicht -Nutzung des Radwegs die Beleuchtungsstärke auf 10 % gedimmt. Es werden zudem für die Kanalpromenade als Beleuchtung insektenfreundliche Leuchtmittel (LEDs mit einer Farbtemperatur von 2700 K) verwendet, die mit dem NABU abgestimmt worden sind. Dies dient zum Beispiel dazu, den Einfluss der nächtlichen Beleuchtung auf das Jag d- verhalten der Fledermäuse möglic hst gering zu halten. Beeinträchtigungen des Artenschutzes durch die Fällung von Bäumen sind im Abschnitt 3 auch nicht zu erwarten, da die Fällung außerhalb der Brut- und Setzzeiten durchgeführt wird. Ausschreibung und Bau Die Ausschreibung wird im Herbst 2020 erfolgen. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2021 geplant. Aufgrund von Zuwendungsfristen muss die Umsetzung des gemeinsamen Geh-Radweges Ende 2021 abgeschlossen sein. Liegenschaftliche Regelungen Die für die Maßnahme benötigte Fläche zwischen dem Asphaltmischwerk und dem Lagerplatz muss noch erworben werden. Hierzu laufen aktuell Gespräche mit dem Eigentümer und Mieter. i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1.1 und 1.2 Baubeschluss Loddenheide Anlage 2. Entwurfsplanung Eulerstraße
Anlage 1.1_
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Anlage 1.1 zur Vorlage 0587/2020
Eulerstraße-Anlage-2Blatt3
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Anlage 2 Blatt 3 zur Vorlage V/0587/2020
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Eulerstraße
- Kanalpromenade
- Loddenheide
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Details
- Aktenzeichen
- V/0587/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.06.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37