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V/0587/2020

Verbreiterung des gemeinsamen Geh-Radweges Loddenheide inkl. Planung der Eulerstraße im Abschnitt 3 der Kanalpromenade:

Vorlagen 25.06.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 26.08.2020, TOP 9

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2772 Zeichen

Anlage A zur V/0587/2020 
Kurzüberblick 
Der heute vorhandene gemeinsame Geh-Radweg im Bereich Loddenheide wird auf 4 m verbrei-
tert. Der Weg zwischen dem Gelände des Aspahltmischwerkes und des Lagerplatzes, der heute 
eine Breite von 2 m aufweist, ist beabsichtigt nach Grunderwerb auch auf 4 m zu verbreitern. Des 
Weiteren wird im Bereich  der Eulerstraße ein Planungsbeschluss zur Planung eines gemeinsa-
men Geh-Radweges inkl. fahrradfreundlichen Kreuzungsumbaus vorgeschlagen. 
Städtisches Ziel ist es, mehr Radverkehr zu generieren und den Anteil des Radverkehrs am Mo-
dal Split auf 50 % zu erhöhen. Dies kann nur gelingen, wenn die Infrastruktur entsprechend kom-
fortabel und sicher angepasst wird. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Das Projekt soll das Radfahren als urbane Mobilität der Zukunft fördern. 
 
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Ende des Jahres 2021 vorgesehen. 
Zur Erreichung des Teilziels für den Abschnitt 3 im Bereich Loddenheide und Eulerstraße ist mit 
einem finanziellen Bedarf von ca. 1,22 Mio. € € zu kalkulieren.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), BNatschG 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf-
geführten Reduktionsvariante zu entnehmen.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Querschnittsthemen Klimaschutz und Demographie sind durch den Ausbau der Radwege 
entlang der Kanalpromenade maßgeblich berührt, denn Radverkehrsförderung ist ein zentrales 
Instrument zur Stärkung klimafreundlicher Mobilität bei gleichzeitig steigenden Bevölkerungszah-
len.

Anlage 1.2_Blatt1

40 Zeichen

Anlage 1.2 Blatt 1 zur Vorlage 0587/2020

Anlage 1.2_Blatt2

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Anlage 1.2 Blatt 2 zur Vorlage 0587/2020

Eulerstraße-Anlage-2Blatt1

40 Zeichen

Anlage 2 Blatt 1 zur Vorlage V/0587/2020

Eulerstraße-Anlage-2Blatt2

40 Zeichen

Anlage 2 Blatt 2 zur Vorlage V/0587/2020

Beschlussvorlage

10477 Zeichen

V/0587/2020 
V/0587/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Verbreiterung des gemeinsamen Geh-Radweges Loddenheide inkl. Planung der Eulerstraße  im 
Abschnitt 3 der Kanalpromenade: 
 
- Baubeschluss für den Ausbau der Kanalpromenade im Bereich Loddenheide  
 
- Planungsbeschluss für die Planung der Kanalpromenade im Bereich Eulerstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Kanalpromenade im Abschnitt 3 Loddenheide wird gemäß den Lageplänen (Anlage 1.1 
und 1.2) auf gesamter Strecke umgebaut und mit einer adaptiven Straßenbeleuchtung aus-
gestattet (Baubeschluss). 
 
2. Die Planung der Kanalpromenade im Abschnitt 3 Eulerstraße wird geändert gemäß der An-
lage 2 (Planungsbeschluss) beschlossen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für den Abschnitt 3 Kosten in Höhe von 
insgesamt ca. 1,22 Mio. €. entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von 
rd. 0,83 Mio €. 
 
Auf die adaptive Straßenbeleuchtung entfallen Kosten in Höhe von rd. 120.000 €. Gleichzeitig we r-
den hierfür Zuwendungen des Bundesministeriums für Verkehr in Höhe von rd. 60.000 € generiert. 
Die Kosten für den Wegebau belaufen sich auf ca. 1,1 Mio. €. Hierfür werden Landesmittel (FöRi -
Nah und FöRi-kom-Stra) von rd. 0,77 Mio € erwartet. 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
03.08.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0587/2020 
 
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 30.000 € und Unterhaltungskosten 
von rd. 12.000 € an. 
 
Die dargelegte Sachentscheidung „Ausbau des Abschnittes 3 inkl. Planung und adaptiver Straße n-
beleuchtung“  ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan     
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver-
kehrsflächen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
4101 Straßenbau beim Ausbau DEK    
Auszahlungen   2021 1.100000 Wegebau 
   2021 120.000 Beleuchtung 
Einzahlungen   2021 770.000 Anteil Land 
FöRi-Nah 
FöRi-kom-Stra 
   2021 60.000 Zuwendung 
Bund Beleuch-
tung 
Saldo   390.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 im Zeitraum der 
mittelfristigen Finanzplanung bei der o.g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit der Beschlussvorlage V/0498/2019 wurde am 03.07.2019 die Planung (Fahrradtauglicher Ausbau 
der Betriebswege an der Kanalpromenade) im Rat einstimmig beschlossen. Auf Grundlage dieses 
Planungsbeschlusses hat das Amt für Mobilität und Tiefbau mit den Planungen des Abschnittes 3 
begonnen. 
 
Der Ausbau einer durchgängigen und für Radfahrende komfortabel nutzbaren Radverkehrsinfra -
struktur entlang der Kanalpromenade im Absch nitt 3 ist dringend erforderlich. Denn die Bedeutung 
des Radverkehrs für den Alltagsverkehr steigt vor dem Hintergrund sich erhöhender Reichweiten. 
Diese sind nicht zuletzt auf technische Optimierungen sowie elektrische Antriebsmöglichkeiten z u-
rückzuführen. Die klimarelevanten, ökonomischen und gesundheitlichen Vorteile (individuell und g e-
samtgesellschaftlich) liegen auf der Hand. Daher formuliert bereits das in 2016 beschlossene Ra d-
verkehrskonzept – Münster 2025 explizit das Ziel, mehr Radverkehr zu generieren und den Anteil des 
Radverkehrs am Modal Split auf 50 % zu erhöhen. Dies kann nur gelingen, wenn die Infrastruktur 
entsprechend komfortabel und sicher angepasst wird, da ansonsten kaum Verlagerungseffekte vom 
privaten Pkw auf das Fahrrad zu generieren sind.  
 
 
Zu 1.  Beschreibung der Baumaßnahme: 
Der heute vorhandene gemeinsame Geh -Radweg im Bereich Loddenheide wird auf 4 m verbreitert. 
Der Weg zwischen dem Gelände des Asphaltmischwerkes und des Lagerplatzes, der heute eine Brei-

- 3 - 
V/0587/2020 
te von 2 m aufweist, ist beabsichtigt auch auf 4 m zu verbreitern, aktuell laufen hierzu Gespräche mit 
dem Eigentümer und dem Mieter um Grunderwerb zu tätigen.  Parallel wird der gemeinsame Geh -
Radweg mit einer adaptiven Straßenbeleuchtung ausgestattet (Grundeinstellung der Beleuc htungs-
stärke bei 10%).   
 
Diese Beleuchtung wird nur aktiviert, wenn die integrierten Sensoren vorbeikommende Radfahrende 
und zu Fuß Gehende erfassen. Die Masten stehen in einem Abstand von ca. 35 m.  Für die Beleuc h-
tungsanlage werden entlang des gemeinsamen Geh-Radweges Stromkabel verlegt. Zugleich wird der 
Kabelgraben für die Verlegung von Leerrohren genutzt, um für die spätere Aufnahme von Glasfase r-
leitungen vorbereitet zu sein.  
 
 
Zu 2.  Beschreibung der Planung: 
Gegenüber der Beschlussvorlage V/0498/20 19 wird vorgeschlagen, von der Führung auf vorhand e-
nen Wegen durch das Gewerbegebiet zugunsten der im Folgenden beschriebenen Variante abzuwei-
chen. 
Dieser verkehrstechnische Entwurf sieht vor, die Weiterführung der Kanalpromenade im Bereich der 
Eulerstraße aufgrund ihrer überregionalen und touristischen Bedeutung analog zu ihrem Charakter im 
vorherigen bzw. weiteren Verlauf möglichst attraktiv, intuitiv und verkehrssicher für den Fuß - und 
Radverkehr zu gestalten. 
Aus diesem Grund wird auf der westlichen Straßenseite ein kombinierter Geh- und Radweg mit Zwei-
richtungsverkehr in einer Breite von 4,00 m bis 4,50 m geplant. Ein Sicherheitsstreifen separiert die 
Nebenanlagen von der Fahrbahn, die in diesem Abschnitt der Eulerstraße eine Breite von 6,00 m bis 
6,50 m aufweist. Zur Realisierung des großzügig dimensionierten Geh- und Radweges wird der ge-
genüberliegende Gehweg in Teilen entfallen. Im Bereich zwischen den Knotenpunkten Loddenheide / 
Eulerstraße und Eulerstraße / Eulerstraße steht ein breiterer Straßenquerschnitt zur Verfügung, so-
dass der dortige Gehweg auf östlicher Seite zur erleichterten Anbindung u. a. des Recyclinghofes und 
der ansässigen Kletterhalle erhalten bleibt. 
Unmittelbar südwestlich des Knotenpunktes Loddenheide / Eulerstraße ist eine zusätzliche Mittelinsel 
als Querungshilfe der Loddenheide vorgesehen, um in diesem Knotenpunkt die Sicherheit des Fuß- 
und Radverkehrs durch Wegfall der Zweirichtungsfurt über die Eulerstraße zu erhöhen. Die Furt im 
Knotenpunkt Eulerstraße / Eulerstraße wird, zur Sensibilisierung der Kfz-Fahrenden und somit eben-
falls für eine erhöhte Sicherheit der Nutzenden des gemeinsamen Geh- und Radwegs, aufgepflastert. 
Gleichzeitig wird an dieser Stelle die Vorfahrtsregelung geändert, sodass die Seitenstraße (südwestl. 
Knotenpunktsarm) gegenüber dem Fuß- und Radverkehr wartepflichtig sein wird. 
Vorbehaltlich des Planungsbeschlusses wird die Verwaltung die Ausbauplanung Eulerstraße erstellen 
und im Januar 2021 zur Beschlussfassung der Bezirksvertretung und dem Ausschuss für Umwelt-
schutz, Klimaschutz und Bauwesen vorlegen. Es wird vor dem Baubeschluss eine Anliegerinformati-
on durchgeführt. 
 
Umweltschutz 
Der geplante Radwege - und Leitungsbau  an der Kanalpromenade   stellt im Sinne der Naturschut z-
gesetze einen Eingriff in den Naturhaushalt dar und ist durch angemessene Bauformen sowie Au s-
gleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. 
 
Als Eingriffe in den Naturhaushalt sind die zusätzliche Versieglung anzusehen ebenso wie die R o-
dung von Sträuchern und Hecken oder die Fällun g von Bäumen. Sie führen zur Beeinträchtigung von 
belebten Bodenflächen und zum Verlust von Landschaftselementen mit Lebensraum - und Ge -
staltungsfunktion für das Plangebiet. Weitere Eingriffe sind nicht zu erwarten. Das beantragte Projekt 
berührt im Wesentlichen die Verbreiterung und Befestigung bereits vorhandener Betriebswegetrassen 
an der Kanalpromenade, so dass unbelastete Landschaftsräume nicht in Anspruch genommen we r-
den müssen.

- 4 - 
V/0587/2020 
Die konkrete Analyse der Eingriffsdimension zum Radwegebau sowie die Era rbeitung eines ange -
messenen Kompensationskonzeptes erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im weiteren Verfahren. D a-
bei wird angestrebt das ökologische Guthaben aus der Umsetzung von Maßnahmen der Stadt Mün s-
ter, die bereits mit ökologischem Gewinn durchgeführ t werden konnten, für die beantragten Eingriffe 
zu nutzen. Diese Maßnahmen mit einer positiven Wirkung auf den Naturhaushalt im Sinne des B e-
wertungsverfahrens der Stadt Münster wurden ermittelt und einem „Ökokonto“ gutgeschrieben. Nun 
soll dieser Gewinn mi t den ermittelten Verlusten des beantragten Bauvorhabens anteilig verrechnet 
werden, um eine ausgeglichene Bilanz zwischen Eingriff und Kompensation zu erlangen. Alternativ 
wird geprüft, ob geeignete Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung stehen bzw. umgesetzt werden 
können. 
 
Im Zusammenhang mit dem geplanten Radwegebau an der Kanalpromenade   ist die Einschaltung 
einer nächtlichen Beleuchtung vorgesehen. Da der Abschnitt 3 im B - Plangebiet mit Vorbelastungen 
wie Straßenbeleuchtung und versiegelten Flächen liegt, wird die Fledermauspopulation keinen neuen 
Belastungen ausgesetzt und bedarf keiner Vertiefung. 
 
Bei der adaptiven Straßenbeleuchtung wird bei Nicht -Nutzung des Radwegs die Beleuchtungsstärke 
auf 10 % gedimmt. Es werden zudem für die Kanalpromenade als  Beleuchtung insektenfreundliche 
Leuchtmittel (LEDs mit einer Farbtemperatur von 2700 K) verwendet, die mit dem NABU abgestimmt 
worden sind. Dies dient zum Beispiel dazu, den Einfluss der nächtlichen Beleuchtung auf das Jag d-
verhalten der Fledermäuse möglic hst gering zu halten. Beeinträchtigungen des Artenschutzes durch 
die Fällung von Bäumen sind im Abschnitt 3 auch nicht zu erwarten, da die Fällung außerhalb der 
Brut- und Setzzeiten durchgeführt wird.  
 
 
Ausschreibung und Bau 
Die Ausschreibung wird im Herbst 2020 erfolgen. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2021 geplant.  
Aufgrund von Zuwendungsfristen muss die Umsetzung des gemeinsamen Geh-Radweges Ende 2021 
abgeschlossen sein.   
 
Liegenschaftliche Regelungen 
Die für die Maßnahme benötigte Fläche zwischen dem Asphaltmischwerk und dem Lagerplatz muss 
noch erworben werden. Hierzu laufen aktuell Gespräche mit dem Eigentümer und Mieter.   
 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1.1 und 1.2  Baubeschluss Loddenheide 
Anlage 2. Entwurfsplanung Eulerstraße

Anlage 1.1_

32 Zeichen

Anlage 1.1 zur Vorlage 0587/2020

Eulerstraße-Anlage-2Blatt3

40 Zeichen

Anlage 2 Blatt 3 zur Vorlage V/0587/2020

Beratungsverlauf (4)

18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Eulerstraße
  • Kanalpromenade
  • Loddenheide

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Details

Aktenzeichen
V/0587/2020
Typ
Vorlagen
Datum
25.06.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37