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V/0713/2008

OrdnungsbehördlicheVerordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen am 28.12.2008 im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel

Vorlagen 03.09.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.09.2008, TOP 9

Anlage V-0713-2008

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Beschlussvorlage

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Anlage V-0713-2008

1150 Zeichen

Anlage zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0713/2008 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten  der Verkaufsstellen am  28.12.2008 
im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel 
 
Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge- 
setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6) in Verbindung  mit §§ 25 ff. des Ge- 
setzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehör den (OBG) in der Fassung der Bekannt- 
machung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt ge ändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV. 
NW. S. 274), wird von der Stadt Münster als örtlich e Ordnungsbehörde für die Stadt Münster fol- 
gende Verordnung erlassen: 
 
§ 1 
 
Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster- Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, die in dem im 
„Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räum lichen Entwicklung“ ausgewiesenen 
Standortbereich, „Typ A: City/Geschäftszentrum“ lie gen, dürfen am Sonntag, dem 
28.12.2008 in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein. 
 
 
 
§ 2 
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkün dung im Amtsblatt der Stadt Münster 
in Kraft.

Beschlussvorlage

4640 Zeichen

V/0713/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
OrdnungsbehördlicheVerordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen am 28.12.2008 im 
Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.09.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
17.09.2008 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
18.09.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
24.09.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
24.09.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Die als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung wird beschlossen.  
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.  
 
 
 
Begründung: 
 
Der Einzelhandelsverband Münsterland e. V. beantragte mit Schreiben vom 20.06.2008 in Ab-
stimmung mit den Mitgliedern des „Runden Tisches der Innenstadtkaufleute“ für die Innenstadt, am 
Sonntag, dem 28.12.2008, die Verkaufszeit von 13.00 bis 18.00 Uhr freizugeben. Der vorliegende 
Antrag ist im Zusammenhang mit dem Antrag vom 28.12.2007 zu sehen. Hiernach war ursprüng-
lich beantragt worden, für die Jahre 2008 bis 2010 jeweils am 1. Adventssonntag die Verkaufszei-
ten von 13.00 bis 18.00 Uhr im Stadtbezirk Münster-Mitte – innerhalb des Promenadenrings und 
des Bereichs ISG Bahnhofsviertel - freizugeben. Den Beschluss über den Erlass einer entspre-
chenden ordnungsbehördlichen Verordnung hat der Rat in der Sitzung vom 07.05.2008, 
V0216/2008, abgelehnt. Der beantragte verkaufsoffene Sonntag am letzten Dezemberwochenen-
de soll laut Aussage des Antragstellers ausdrücklich als Ausweichtermin für den abgelehnten Ad-
ventssonntag angesehen werden.  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0713/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Schulz 
Ruf: 
492 32 65 
E-Mail: 
SchulzElke@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.08.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0713/2008 
Gemäß § 6 LÖG NRW können an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen 
bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Die zuständige Ordnungsbehörde wird ermächtigt, 
die Tage durch Verordnungen freizugeben. Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortstei-
le und Handelszweige beschränken. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit des 
Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen.  
 
Die seitens des Einzelhandelsverbandes beantragten Bereiche für die Freigabe der Verkaufszeit 
entsprechen der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach 
dem Ladenschlussgesetz (Vorlage V/0691/2005) und der Ergänzung zu dieser Leitlinie (Vorlage 
V/0027/2008). 
 
Für den Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, sind für das Jahr 2008 zwei ver-
kaufsoffene Sonntage (Frühjahrs- und Herbstsendsonntag) genehmigt worden. Es sind deshalb 
erst zwei Sonntage verbraucht und das zulässige Kontingent ist nicht ausgeschöpft. Die beantrag-
te Verkaufszeit liegt außerhalb der Hauptgottesdienstzeit und überschreitet nicht den Zeitraum von 
fünf Stunden. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Freigabe der Verkaufszeit an dem bean-
tragten Sonntag werden erfüllt. 
 
Die in der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem 
Ladenschlussgesetz (Ratsbeschluss vom 21.09.2005, V/0691/2005 und Ratsbeschluss vom 
12.03.2008, V/0027/2008) aufgeführten Eckpunkte werden eingehalten. Hiernach sind die rechtli-
chen Rahmenbedingungen erfüllt. In der zu beschließenden ordnungsbehördlichen Verordnung 
wird die Sonntagsöffnung ausschließlich nur für die Betriebe genehmigt, die in Bereichen liegen, 
welche nach dem „Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“, als „Typ 
A: City/Geschäftszentrum“ ausgewiesen sind. Die Antragsfrist, 15.02. eines jeden Jahres bzw. drei 
Monate vor der ersten Veranstaltung, wird eingehalten, da der vorliegende Antrag im Sachzusam-
menhang mit dem Ursprungsantrag vom 28.12.2007 auf Freigabe der Verkaufszeiten an jeweils 
den 1. Adventssonntagen in den Jahren 2008 bis 2010 zu sehen ist, welcher in der Ratssitzung am 
07.05.2008 abgelehnt wurde. 
 
Obwohl die Anhörung der Sozialpartner wie Kirchen, Gewerkschaften usw. nicht mehr vorge-
schrieben ist, sind diese entsprechend dem in der Berichtsvorlage V/0055/2007 dargestellten Ver-
fahren über den vorliegenden Antrag informiert worden. 
 
Die Voraussetzungen zum Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung zur beantragten Freigabe 
der Verkaufszeit für Sonntag, den 28.12.2008, liegen vor, so dass dem Rat empfohlen wird, die als 
Anlage beigefügte Verordnung zu beschließen. 
 
i.V.  
gez. 
 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
Anlage

Beratungsverlauf (5)

16.09.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung
18.09.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.09.2008 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
24.09.2008 Hauptausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.09.2008 Rat
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0713/2008
Typ
Vorlagen
Datum
03.09.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37