V/0830/2014
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West
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Anlage 1 _Zuschussrichtlinien West
3115 Zeichen
Bezirksvertretung Münster-West
Präambel
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allg emeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerinnen und Ein -
wohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen u nd Insti-
tutionen.
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Pa rtner und unterstützt die vielfältigen Projekte, einze lnen Ver-
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln.
Transparenz schafft Vertrauen.
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden
Richtlinien
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im
Stadtbezirk Münster-West
beschlossen.
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigun gen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West
werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen u nd in den jeweiligen Stadtteil wirkenden Aktivitäten,
die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehre namtliche Engagement der Einwohnerinnen und Einwoh-
ner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere
Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden.
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse
• für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten
• Jubiläen, die durch 25 teilbar sind.
Die Anträge müssen begründet werden.
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Hausha ltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und
der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ver-
wendung des gewährten Zuschusses verlangen.
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller R egel nicht gewährt, wenn
• der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindest ens 1 Jahr besteht
•
eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben.
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Akti vitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden.
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen ge mäß Ziffer 6. gefördert werden.
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen w ird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck ber eit, der auch online
(www.muenster.de/stadt/formulare) abgerufen werden kann.
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.
Beschlussvorlage
1865 Zeichen
V/0830/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West Beratungsfolge 13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die in Anlage 1 beigefügten Richtlinien werden zur Kenntnis genommen. 2. Den in der Anlage 2 unter den lfd. Nummern 1 – 8 aufgeführten Vereinen und Institutionen werden Zuschüsse in entsprechender Höhe gewährt. 3. Der Antrag mit der lfd. Nummer 9 wird abgelehnt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2014 Zeile 15 Transferaufwendungen 9.550,-- Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1). Vorlagen-Nr.: V/0830/2014 Auskunft erteilt: Frau Remmers Ruf: 492-3362 E-Mail: Remmers@stadt-muenster.de Datum: 31.10.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0830/2014 Die in der Anlage 2 aufgeführten Institutionen haben einen Zuschussantrag gestellt. Unter Berück- sichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und der geltend gemachten Bedarfe wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüssen ausgesprochen, die der Anlage 2 zu entnehmen sind. i.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage 1 – Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen Anlage 2 – Liste der Zuschussanträge
Anlage 2_Zuschussliste 2014
3589 Zeichen
Anträge von Vereinen/Vereinigungen auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2014 Anlage 2
lfd.
Nr
Name/Anschrift des Vereines
Stadtteil
angegebener Wi r-
kungskreis
Beantragter Zuschuss für
a) Projekt, b) Einzelveransta ltung, c)
besondere Aktivität, d) Jubiläum
Bemerkungen
Projekt Einzel-
veran-
staltung
beson-
dere
Aktivität
Jubilä-
um
Grund in
2013(Euro)
vorgeschlagen
in 2014(Euro)
1. Haus der Begegnung Albachten e. V.
Tobias Wedig
Hohe Geist 8
48163 Münster
Albachten
Albachten
x
Anschaffung eines Verfolger -Scheinwerfers für Veranstaltungen im
Haus der Begegnung
Anschaffungspreis: ca. 2.800,00 Euro
Zuschusswunsch: 1.500,00 Euro
1.400,,--
.
2. Spielmannszug „Gut Schlag“ Albachten
Andreas Konermann
Schulze-Bremer-Str. 51
48163 Münster
Albachten
Albachten und Umge-
bung
x
Jugendfahrt zum Halterner Stausee 787,50 Euro
Uniformjacken und Krawatten 1.091,25 Euro
Fleecejacken/Shirts 298,58 Euro
Ausstattung Jugendliche mit Instrumenten 2.104,00 Euro
(Lyra = 1.600,00 Euro, Querflöten 504,00 Euro)
1.100,--
1.200,--
Zuschuss wird nur für die Aussta t-
tung der Jugendlichen mit In stru-
menten und Shirts gewährt.
3. Förderverein Maria Aparecida
Andreas van der Meulen
Osterstraße 96 a
48163 Münster
Mecklenbeck
Mecklenbeck
x
Bau einer Matschanlage (voraussichtliche Kosten: 8.78,50 Euro,
voraussichtlicher Fehlbedarf: 4.000,00 Eur o)
2.000,--
4. Bürgerverein für Mecklenbeck e. V.
Rembert Egbringhoff
Am Hof Hesselmann 10
48163 Münster
Mecklenbeck
Mecklenbeck
x
Installation einer Gehörlosenschleife (voraussichtliche Kosten:
3.200,-- Euro, voraussichtlicher Fehlbedarf: 1.600 ,-- Euro)
800,--
5. Schule Jugend Kids & Co e. V.
An der Hansalinie 10
48163 Münster
Mecklenbeck
Mecklenbeck
x
Schaffung eines Weges mit Rasengittersteinen zu dem Jugendtreff
Am Skaterpark (Kostenvoranschlag: 5.203,42 Euro, voraussichtl i-
cher Fehlbetrag: 4.162,73 Euro)
2.000,--
Das Amt für Grünflächen und
Umweltschutz ist einverstanden.
6. Schützenbruderschaft St. Aloiysius
Nienberge-Häger-Uhlenbrock 1962
Franz-Josef Suttrup
Grinkenswell 286
48161 Münster
Nienberge
Nienberge-Häger und
Stadtgebiet
x
Informationstafel der Schützenverein St. Augustinus und St. Aloysius
in Nienberge-Häger (Anschaffungspreis: 3.250,00 Euro)
1.650,--
Die BV hat Informationstafeln in
Roxel und Albachten mitfinanziert.
7. Kath. Öffentliche Bücherei
Ehrenamtliche Arbeit
In der Bücherei
Caroline Brämswig
Drechslerweg 32
48161 Münster
Roxel
Roxel
x
x
x
Projekt „Roxel liest ein Buch“
Projekt: „Lese-Eule“ für 10 Buchausleihen in der Zeit vom 01.09. –
06.12.2014 bekommt das Kind ein Buch geschenkt
25jähriges Bestehen der Bücherei
100,--
Für die Projekte wurde bislang
kein Fehlbedarf nachgewiesen.
8. Kath Frauengemeinschaft St. Pantaleon Roxel
Edeltraud Recker
Große Helkamp 4
Roxel
Roxel
x
x
Feier zum Jubiläum am 24.08.2014
100jähriges Bestehen
400,--
Es wurde k ein Fehlbedarf zur
Feier nachgewiesen.
9. Kath. Kindertageseinrichtung St. Pantaleon
Ruth Suttmann
Pantaleonstraße 2
48161 Münster
Roxel
Roxel
x
Außentreppe von der 1. Etage auf den Spielplatz (Gesamtkosten ca.
20.000,-- Euro)
0,--
Der Antrag wird abgelehnt, da es
sich um eine bauliche investive
Maßnahme handelt, die nach der
Satzung nicht förderungsfähig ist.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Osterstraße 96a
- Pantaleonstraße 2
- Drechslerweg 32
- Große Helkamp 4
- Am Hof Hesselmann 10
- An der Hansalinie 10
- Bremer Straße 51
- Hohe Geist 8
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0830/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.10.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37