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V/0830/2014

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West

Vorlagen 27.10.2014

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 13.11.2014, TOP 5.1

Anlage 1 _Zuschussrichtlinien West

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Beschlussvorlage

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Anlage 2_Zuschussliste 2014

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Anlage 1 _Zuschussrichtlinien West

3115 Zeichen

Bezirksvertretung Münster-West                                        
     
 
 
 
 
Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allg emeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerinnen und Ein - 
wohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für  die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen u nd Insti- 
tutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Pa rtner und unterstützt die vielfältigen Projekte, einze lnen Ver- 
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen.  
 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden   
 
Richtlinien 
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im 
Stadtbezirk Münster-West  
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigun gen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West 
werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.  
 
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen u nd in den jeweiligen Stadtteil wirkenden Aktivitäten, 
die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehre namtliche Engagement der Einwohnerinnen und Einwoh- 
ner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere 
Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des  § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in 
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse    
  
• für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten  
• Jubiläen, die durch 25 teilbar sind. 
 
Die Anträge müssen begründet werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Hausha ltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und 
der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung  kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ver- 
wendung des gewährten Zuschusses verlangen. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller R egel nicht gewährt, wenn 
 
• der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindest ens 1 Jahr besteht 
•
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt 
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die  diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Akti vitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den  
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden. 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen ge mäß Ziffer 6. gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.  
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen  w ird in geeigneter Weise informiert.  Abgabefrist für An- 
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  
 
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck ber eit, der auch online 
(www.muenster.de/stadt/formulare) abgerufen werden kann. 
 
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007  in Kraft.

Beschlussvorlage

1865 Zeichen

V/0830/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-West 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in Anlage 1 beigefügten Richtlinien werden zur Kenntnis genommen.  
 
2. Den in der Anlage 2 unter den lfd. Nummern 1 – 8 aufgeführten Vereinen und Institutionen 
werden Zuschüsse in entsprechender Höhe gewährt. 
 
3. Der Antrag mit der lfd. Nummer 9 wird abgelehnt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2014   
Zeile 15 Transferaufwendungen  9.550,--  
 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstige 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten 
die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1). 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0830/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Remmers 
Ruf: 
492-3362 
E-Mail: 
Remmers@stadt-muenster.de  
Datum: 
31.10.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0830/2014 
 
Die in der Anlage 2 aufgeführten Institutionen haben einen Zuschussantrag gestellt. Unter Berück-
sichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und der geltend gemachten Bedarfe wurden 
entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüssen ausgesprochen, die der Anlage 2 
zu entnehmen sind.  
 
 
i.V. 
gez. 
 
 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 – Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen 
Anlage 2 – Liste der Zuschussanträge

Anlage 2_Zuschussliste 2014

3589 Zeichen

Anträge von Vereinen/Vereinigungen auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2014                     Anlage 2    
 
 
 
lfd. 
Nr 
 
Name/Anschrift des Vereines  
 
Stadtteil 
 
angegebener Wi r-
kungskreis 
 
Beantragter Zuschuss für  
 
a) Projekt, b) Einzelveransta ltung,  c) 
besondere Aktivität,  d) Jubiläum 
 
 
Bemerkungen 
 
 
   Projekt Einzel-
veran-
staltung 
beson-
dere 
Aktivität 
Jubilä-
um 
Grund in 
2013(Euro) 
vorgeschlagen 
in 2014(Euro) 
 
1.  Haus der Begegnung Albachten e. V. 
Tobias Wedig 
Hohe Geist 8 
48163 Münster 
 
 
 
Albachten 
 
Albachten 
 
x 
   
 
 
Anschaffung eines Verfolger -Scheinwerfers für Veranstaltungen im 
Haus der Begegnung  
Anschaffungspreis: ca. 2.800,00 Euro 
Zuschusswunsch: 1.500,00 Euro 
  
1.400,,-- 
. 
2.  Spielmannszug „Gut Schlag“ Albachten 
Andreas Konermann 
Schulze-Bremer-Str. 51 
48163 Münster 
 
Albachten 
 
Albachten und Umge-
bung 
 
x 
    
Jugendfahrt zum Halterner Stausee 787,50 Euro 
Uniformjacken und Krawatten 1.091,25 Euro 
Fleecejacken/Shirts 298,58 Euro 
Ausstattung Jugendliche mit Instrumenten  2.104,00 Euro 
(Lyra = 1.600,00 Euro, Querflöten 504,00 Euro) 
 
 
1.100,-- 
 
1.200,-- 
 
 
Zuschuss wird nur für die Aussta t-
tung der Jugendlichen mit In stru-
menten und Shirts gewährt. 
3.  Förderverein Maria Aparecida 
Andreas van der Meulen 
Osterstraße 96 a 
48163 Münster 
 
Mecklenbeck 
 
Mecklenbeck 
 
x 
 
 
   
Bau einer Matschanlage (voraussichtliche Kosten: 8.78,50 Euro, 
voraussichtlicher Fehlbedarf: 4.000,00 Eur o) 
  
2.000,-- 
 
4.  Bürgerverein für Mecklenbeck e. V. 
Rembert Egbringhoff 
Am Hof Hesselmann 10 
48163 Münster 
 
 
Mecklenbeck 
 
Mecklenbeck 
 
x 
 
 
   
Installation einer Gehörlosenschleife (voraussichtliche Kosten: 
3.200,-- Euro, voraussichtlicher Fehlbedarf: 1.600 ,-- Euro) 
    
800,-- 
 
5.  Schule Jugend Kids & Co e. V. 
An der Hansalinie 10 
48163 Münster 
 
Mecklenbeck 
 
Mecklenbeck 
 
x 
    
Schaffung eines Weges mit Rasengittersteinen zu dem Jugendtreff 
Am Skaterpark (Kostenvoranschlag: 5.203,42 Euro, voraussichtl i-
cher Fehlbetrag: 4.162,73 Euro) 
  
2.000,-- 
 
Das Amt für Grünflächen  und 
Umweltschutz ist einverstanden. 
6.  Schützenbruderschaft St. Aloiysius 
Nienberge-Häger-Uhlenbrock 1962 
Franz-Josef Suttrup 
Grinkenswell 286 
48161 Münster 
 
 
Nienberge 
 
Nienberge-Häger und 
Stadtgebiet 
 
x 
   
 
 
Informationstafel der Schützenverein St. Augustinus und St. Aloysius 
in Nienberge-Häger (Anschaffungspreis: 3.250,00 Euro) 
  
1.650,-- 
 
Die BV hat Informationstafeln in 
Roxel und Albachten mitfinanziert. 
7.  Kath. Öffentliche Bücherei 
Ehrenamtliche Arbeit  
In der Bücherei 
Caroline Brämswig 
Drechslerweg 32 
48161 Münster 
 
Roxel 
 
Roxel 
 
x 
  
x 
 
x 
 
Projekt „Roxel liest ein Buch“ 
Projekt: „Lese-Eule“  für 10 Buchausleihen in der Zeit vom 01.09. – 
06.12.2014 bekommt das Kind ein Buch geschenkt 
25jähriges Bestehen der Bücherei 
  
100,-- 
 
 
Für die Projekte wurde bislang 
kein Fehlbedarf nachgewiesen. 
8.  Kath Frauengemeinschaft St. Pantaleon Roxel 
Edeltraud Recker 
Große Helkamp 4 
 
Roxel 
 
Roxel 
 
 
 
x 
  
x 
 
Feier zum Jubiläum am 24.08.2014  
100jähriges Bestehen 
 
  
400,-- 
 
Es wurde k ein Fehlbedarf zur 
Feier nachgewiesen. 
9.  Kath. Kindertageseinrichtung St. Pantaleon  
Ruth Suttmann 
Pantaleonstraße 2 
48161 Münster 
 
Roxel 
 
Roxel 
 
x 
    
Außentreppe von der 1. Etage auf den Spielplatz (Gesamtkosten ca. 
20.000,-- Euro) 
  
0,-- 
Der Antrag wird abgelehnt, da es 
sich um eine bauliche  investive 
Maßnahme handelt,  die nach der 
Satzung nicht förderungsfähig ist.

Beratungsverlauf (1)

13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Osterstraße 96a
  • Pantaleonstraße 2
  • Drechslerweg 32
  • Große Helkamp 4
  • Am Hof Hesselmann 10
  • An der Hansalinie 10
  • Bremer Straße 51
  • Hohe Geist 8

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Details

Aktenzeichen
V/0830/2014
Typ
Vorlagen
Datum
27.10.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37