2022/0348
Neuer Frauenförder- und Gleichstellungsplan von 2022 bis 2027 für den Eigenbetrieb Immobilienmanagement
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.11.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat II
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 65
II 530
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0348
Magistratsbeschluss -Nr.
430
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Neuer Frauenförder - und Gleichstellungsplan von 2022 bis 2027 für den
Eigenbetrieb Immobilienmanagement
Vorlage vom: 18.10.2022
Beschlussvorschlag :
Der neue Frauenförder - und Gleichstellungsplan von 2022 bis 2027 des Eigenbetriebes
Immobilienmanagement wird zur Kenntnis genommen und an die Stadtverordnetenversammlung
zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Anlagen: Frauenförder- und Gleichstellungsplan
2022 - 2027
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 16.11.2022
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.10.2022
Der Magistrat nimmt den neuen Frauenförder - und Gleichstellungsplan von 2022 bis 2027
zur Kenntnis und leitet diesen an die Stadtverordnetenversammlung weiter.
Dezernat I Dezernat II
Jochen Partsch Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Bürgermeisterin
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ERAUENFÖRDER- und GLEICHSTELLUNGSPLAN BianzurHerstellüng beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern ImrEigenbeifiebiimmobilienmanagement Darmstadt FRAUENFÖRDER- UND GLEICHSTELLUNGSPLAN Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern beim Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt auf Grundlage des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes - HGIG 2022 - 2027 IBA Immobilienmanagement Darmstadt Frauenförder- und Gleichstellungsplan Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb Immobilienmanagement Inhaltsverzeichnis Vorwort 1. Ziele | $6 Absatz 2 HGIG 1.1. Zielvorgaben 1.2. Gleichstellungsgebot 1.3. Diskriminierungsverbot 1.4. Berufliche Chancengleichheit als Gemeinschaftsaufgabe ..........nnnennanannnnennnnnnnnn 5 1.5. Vereinbarkeit von Beruf und Familie... 2. Maßnahmen 2.1. Verantwortlichkeit der Führungskräfte | $4 HGIG 2.2. Verbesserung der Arbeitsbedingungen | Aufwertung von Tätigkeiten | $ 6 Abs. 2 HGIG.... 6 2.3. Betriebliches Gesundheitsmanagement BMW 7 2.4. Stellenbesetzung | Ausschreibung | Auswahlentscheidungen | 888 - 11 HGlG...aanac... 2 2.5. Personalentwicklung | $ 12 HGIG.. 2.6. Gremienbesetzung | $ 13 HGIG 2.7. Vereinbarkeit Beruf und Familie | familiengerechte Arbeitszeit | Teilzeitbeschäftigung I Beürlaubung. [ESS HGIG:. 2. 00er ent ea een een er 9 3. 4. =h 5.1. Fortschreibung 5,2... Berichtswesen. 6. Rechtsgrundlagen I Geltungsbereich 6.1. Hessisches Gleichberechtigungsgesetz 6.2... Geltungsbereich und dauer sersssntesenescsenssasensensenennonennsnennsnensananananmnensneenensernerenneenn 12 7. Statistische Bestandsaufnahme | $ 6 Abs. 2 HGIG 8. Akteurinnen | Akteure 9.1. 9.2. Übersicht FFuGIPI - Tarifbeschäftigte .u..canananscaseaneneenennaennmnnennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn 15 9,3. Übersicht FFuGIPI.- Vorgesetzte ......caeessssensnnensnnsnnnnennennennennennnennennenanennennannnenn 16 9.4. Übersicht HGIG FFuGIPI - Tarifbeschäftigte und Beamtinnen/Beamten .......ncncnnnn. 16 Frauenförder- und Gleichstellungsplan Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb Immobilienmanagement Vorwort Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Darum fördert und fordert die Wissenschaftsstadt Darm- stadt aktiv die tatsächliche Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern inner- halb ihrer Dienststellen! auf der Grundlage des Artikels 3 des Grundgesetzes und der Verpflichtung durch das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGIG). Dieses Ziel des Frauenförder- und Gleichstellungsplans ist auch vor dem Hintergrund der demogra- fischen Entwicklung und des daraus resultierenden Fachkräftemangels für die Personalentwicklung der Stadtverwaltung wichtig. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt kann es sich ebenso wenig wie Wirtschaftsunternehmen leisten, auf gut ausgebildete und engagierte Frauen zu verzichten oder diese nicht sinnvoll einzusetzen. Frauenförderung und eine familienorientierte Personalpolitik sind ein Gewinn für alle Beteiligten und ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Wir sind in den vergangenen Jahren durch die Frauenförderung unserem Ziel der Gleichberechti- gung und Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Verwaltung ein wesentliches Stück nähergekommen. Dennoch müssen wir unsere Bemühungen fortsetzen und durch gezielte Maßnahmen, Personal- entwicklung und Angebote zur besseren Vereinbarkeit von “Familie und Beruf“ die Kompetenzen der weiblichen Beschäftigten nutzen und Frauen weitere Chancen eröffnen. Die Verantwortung für das Gelingen und die Umsetzung des vorliegenden Frauenförder- und Gleichstellungsplanes übernehmen der Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt, die Per- sonalvertretungen, die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sowie die Beschäftigten der Dienststellen, insbesondere die Führungskräfte. Die Maßnahmen werden im dreijährigen Rhythmus überprüft und auf ihre Wirkung hin modifiziert. Das Gleiche gilt für die Zielvorgaben gemäß 8 6 Absatz 2 HGIG. Darmstadt, Pa 2022 Joachim Lisowski 1. und techn. Betriebsleiter a | Stephanie Bebbington Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Stellv. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte ! Dienststellen nach $ 3 Abs. 1 HGIG sind: Die Stadtverwaltung, die Feuerwehr und die Eigenbetriebe. Frauenförder- und Gleichstellungsplan Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb Immobilienmanagement 1. Ziele | $6 Absatz 2 HGIG 1.1. 1.2. 1.3. Zielvorgaben Die Zielvorgaben dieses Frauenförder- und Gleichstellungsplans beruhen auf der Grundlage der Ist-Analyse vom 31.12.2021 (siehe Anlage Bestandsaufnahmen), die ständig fortge- schrieben wird. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden bei ent- sprechender Eignung, Befähigung und fachlicher Qualifikation Stellen mit Frauen besetzt, bis Parität erreicht ist. Drei-Jahresziel soll weiterhin die Erhöhung in den jeweiligen unter- repräsentierten Entgelt- und Besoldungsgruppen sein. Eine frauenfördernde Personalent- wicklungsplanung in Verbindung mit einer systematischen Nachfolgeplanung wird unter Be- rücksichtigung aller Auflagen, die sich aus der Haushaltskonsolidierung ergeben, konzipiert. In Verknüpfung der Schätzzahlen mit der frauenfördernden Personalentwicklungsplanung werden Maßnahmen entwickelt. Gleichstellungsgebot Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan hat das Ziel, das im Grundgesetz verankerte und im Hessischen Gleichberechtigungsgesetz konkretisierte Gleichstellungsgebot von Frauen und Männern zu verwirklichen. Dort, wo Benachteiligungen und/oder Unterrepräsentanzen bestehen, werden diese beseitigt. Diskriminierungsverbot Frauen und Männer dürfen wegen ihres Geschlechtes nicht diskriminiert werden. Eine Dis- kriminierung liegt auch dann vor, wenn sich eine geschlechtsneutral formulierte Regelung oder Maßnahme tatsächlich auf ein Geschlecht wesentlich häufiger nachteilig oder seltener vorteilhaft auswirkt und dies nicht durch zwingende Gründe objektiv gerechtfertigt ist. Dazu wird ergänzend auf die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hingewiesen. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachstellen werden Maßnahmen entwickelt, die weibliche Beschäftigte mit möglichen Mehrfachdiskriminierungen (z. B. Frauen mit Migrati- onshintergrund, Frauen mit Behinderung) gezielt fördern. Dabei ist den besonderen Belan- gen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen Rechnung zu tragen ($ 1 HGIG). Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie der dienstliche Schriftverkehr sollen die Gleich- stellung von Frauen und Männern sprachlich zum Ausdruck bringen. Frauenförder- und Gleichstellungsplan Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb Immobilienmanagement 1.4. 13: 2.1. Berufliche Chancengleichheit als Gemeinschaftsaufgabe Die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller und insbesondere des Staates (vgl. Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz). Die Chancengleichheit von Frauen und Männern und die Frauenförderung sind daher Aufgaben, die von allen De- zernaten, Ämtern, Verwaltungsstellen und Eigenbetrieben, allen Führungskräften und Be- schäftigten gleichermaßen wahrzunehmen sind. Es ist zu gewährleisten, dass u.a. Personalentwicklungsmaßnahmen, Beurteilungen und Bewertungssysteme, wie Leistungsentgelte diskriminierungsfrei und geschlechtergerecht umgesetzt werden. Zur diskriminierungsfreien Gestaltung der Leistungsvergütung werden Führungs-kräfte und Beschäftigte sensibilisiert, Personalverantwortliche werden zum Ein- fluss der Geschlechtsstereotypien auf die Beurteilung der Arbeitsleistung geschult. Vereinbarkeit von Beruf und Familie? Die Wissenschaftsstadt Darmstadt führt ihre familienfreundliche Personalpolitik weiter. Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Erwerbs- und Familienarbeit und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Diese wird durch die Verknüpfung des HGIG mit den Zielen und Maßnahmen des Magistratsbeschlusses im Rahmen des Netzwer- kes „Erfolgsfaktor Familie“ gefördert (Ziele- und Maßnahmenkatalog „Erfolgsfaktor Fami- lie“). Maßnahmen zur Arbeitszeit- und Arbeitsortflexibilisierung, Kinderbetreuung, berufli- chem Wiedereinstieg, Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch für Väter, Führungspositio- nen in (vollzeitnaher) Teilzeit und sonstige Personalentwicklungsmaßnahmen, unter Be- rücksichtigung vereinbarkeitsfördernder Aspekte, tragen zur Umsetzung der Ziele bei. Maßnahmen Verantwortlichkeit der Führungskräfte | $ 4 HGIG Insbesondere Führungskräfte haben bei allen Entscheidungen, die Auswirkungen auf die Beschäftigten haben können, sowie bei der Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen, die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip zugrunde zu legen. Sie tragen im Rahmen der ihnen übertragenen Kompetenzen in ihren Zuständigkeitsbereichen die Verantwortung dafür, dass die hier formulierten Ziele realisiert werden. Es werden weiterhin spezielle Schulungen/Kommunikationsstrategien konzipiert ? Die Formulierung „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ beinhaltet immer sowohl Vereinbarkeit von Beruf und Kindern sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Frauenförder- und Gleichstellungsplan Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb Immobilienmanagement 2.2. und angeboten. Da Führungskräfte nach 8 4 Abs. 1 eine besondere Verpflichtung haben, die Erreichung der Ziele des HGIG zu fördern, müssen im Anforderungsprofil Kenntnisse über die Ziele und Grundsätze des HGIG verlangt und im Vorstellungsgespräch auch abgefragt werden. ® Zur Teilnahme an Seminarangeboten in der Stadtverwaltung Darmstadt anregen (auf- fordern) um Führungskräften die Inhalte des HGIG sowie die Umsetzung näherzubrin- gen und Führungskräfte für die gesamte Thematik zu sensibilisieren. « Führungskräfte motivieren ihre weiblichen Beschäftigten im Rahmen der BVG- | Gespräche, sich für höherwertige Aufgaben zu qualifizieren, bzw. sich auf höherwertige Stellen zu bewerben. « Führungskräfte entwickeln Ideen, wie der Frauenanteil in Führungspositionen erhöht werden kann. « Führungskräfte achten darauf, dass Sonderaufgaben und Projekte geschlechtergerecht verteilt werden, sie berücksichtigen hier auch besonders die Teilzeitkräfte. =| Verbesserung der Arbeitsbedingungen | Aufwertung von Tätigkeiten | $ 6 Abs. 2 HGIG Arbeitsbereiche, die traditionell ausschließlich mit Männern besetzt waren, dürfen nicht als gegeben hingenommen werden. Der Unterrepräsentanz von Frauen in diesen Arbeitsberei- chen ist mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken. « Praktische Umsetzung: « In den meisten Fällen können alle Arbeitsplätze ohne weitere Maßnahmen auch mit Frauen besetzt werden. Wo dies nicht der Fall ist, müssen z.B. die Zugangs- und Ar- beitsbedingungen durch Errichtung zusätzlicher Umkleidemöglichkeiten, Toilettenräu- me, Nasszellen, Ruheräume oder den Einsatz von technischen Hilfsmitteln so gestaltet werden, dass die Beschäftigung von Frauen ermöglicht wird. « Bei Arbeiten mit hoher körperlicher oder einseitiger Belastung sollen diese durch ge- eignete technische Hilfsmittel und/oder präventive Gesundheitsmaßnahmen für alle er- leichtert werden. Die notwendigen finanziellen Mittel sind zur Verfügung zu stellen. ® Zu einer Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen gehört auch, dass bei baulichen Maßnahmen im Sinne von Modernisierungsvorhaben, sowie Neubauten \ die Belange von Frauen bereits in die (Entwurfs-)Planung integriert werden. Frauenförder- und Gleichstellungsplan Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb Immobilienmanagement 2.3. Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) Durch die demografische Entwicklung kommt der Stärkung von gesund erhaltenden Fakto- ren und Ressourcen der Beschäftigten besondere Bedeutung zu. Das Konzept des BGM be- rücksichtigt die unterschiedlichen Gesundheitsaspekte von Frauen und Männern und ver- mittelt diese insbesondere an Führungskräfte. 2.4. Stellenbesetzung | Ausschreibung I Auswahlentscheidungen | $$ 8 - 11 HGIG Ziel ist, bei der Besetzung von Stellen Unterrepräsentanz von Frauen in bestimmten Besol- dungs- und Entgeltgruppen zu beseitigen. In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind zu besetzende Personal- stellen grundsätzlich auszuschreiben. Hier wird auf geschlechtersensitive Formulierung von Stellenausschreibungen geachtet. Die durch den demografischen Wandel und den drohenden Fachkräftemangel schwieriger werdende Aufgabe der Personalgewinnung soll unter Berücksichtigung von Gleichstellungs- bewusstsein und Genderkompetenz bearbeitet werden. « Praktische Umsetzung: « Die durch Familienarbeit erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen sind insoweit zu be- rücksichtigen, als ihnen für die Eignung, Leistung und Befähigung Bedeutung zukom- men (z.B. Organisationsgeschick, Zeitmanagement). Zur Selbsteinschätzung und Dar- legung dieser Kompetenzen steht Beschäftigten der „Kompetenzpass“ als Instrument zur Verfügung. « Teilzeitbeschäftigten wird eine bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung von Stellen und Stellenanteilen auch dann ermöglicht, wenn diese ihre Stunden unbefristet reduziert haben. Entsprechendes gilt auch für Beschäftigte, die vorzeitig aus einer be- fristeten Teilzeitbeschäftigung oder aus der Elternzeit zurückkehren. 2.5. Personalentwicklung | $ 12 HGIG Bei Maßnahmen zur Personalentwicklung (z.B. Fortbildungsmaßnahmen, Beschäftigten- Vorgesetzten-Gespräche usw.) hat der Eigenbetrieb Immobilienmanagement die Chancen- gleichheit und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie als Leitprinzipien zugrunde zu legen. Insbesondere bei Fortbildungen für Führungskräfte sowie Veranstaltungen, die gezielt auf die Übernahme von Führungspositionen vorbereiten, sind diese Leitprinzipien zu vermitteln. Frauenförder- und Gleichstellungsplan Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb Immobilienmanagement 2.6. Genderkompetenz und Fortbildungsinhalte zu Gleichstellungsaspekten sind verbindliche Vertragsbestandteile mit Dozentinnen und Dozenten. ® Praktische Umsetzung: « Für weibliche Beschäftigte werden besondere Fortbildungsmaßnahmen angeboten, die eine Weiterqualifikation ermöglichen und auf die Übernahme von Tätigkeiten, bei denen Frauen unterrepräsentiert sind, vorbereiten. ® Um die Karriereentwicklung von Frauen und deren Chancen zur Übernahme von höher- wertigen Funktionen zu verbessern, ist ihnen die Teilnahme an Schulungen zu ermögli- chen und qualifizierende Aufgaben zu übertragen (z. B. Mitarbeit und Leitung von Ar- beitsgruppen, Projektmanagement, Stellvertretungsfunktionen). Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass Teilzeitkräfte unter Berücksichtigung ihrer besonderen Arbeits- zeit einbezogen werden. « Solange Frauen in Stellen mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktion unterrepräsentiert sind, ist ihnen mindestens ihrem Anteil an den Beschäftigten des Eigenbetriebs ent- sprechend, die Teilnahme an Führungskräftefortbildungen einzuräumen. « Dienstbesprechungen, Sitzungen, Fortbildungen und Versammlungen werden geplant im Gleichgewicht zwischen betrieblichen Anforderungen und privaten Bedürfnissen im Bereich der Vereinbarkeit. « Beurlaubten ist zu ermöglichen, sich über Fortbildungsangebote des städtischen Fort- bildungsprogramms zu informieren und auf Wunsch daran teilzunehmen. Die Kosten hierfür werden vom Eigenbetrieb Immobilienmanagement übernommen. « Beschäftigten eines Fachbereichs/Objektmanagements soll Gelegenheit gegeben wer- den, auch zu mehreren an der gleichen Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen, sofern dem keine begründeten dienstlichen Belange entgegenstehen. « Führungskräfte sollen Mitarbeiterinnen durch direkte Ansprache und im Rahmen der Beschäftigten-Vorgesetzten-Gespräche motivieren und unterstützen, sich auf höherwer- tige Stellen oder auf Stellen, die auf eine höherwertige Tätigkeit vorbereiten, zu bewer- ben sowie entsprechende Weiterbildungen zu besuchen. Gremienbesetzung | $ 13 HGIG Bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien sollen gemäß $ 13 HGIG mindestens die Hälfte der Mitglieder Frauen sein. Zur Umsetzung dieser Regelung hat die Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2012 (SV-Nr. 2012/0074) den Beschluss gefasst, konsequent an der Erhöhung des Frauenförder- und Gleichstellungsplan Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb Immobilienmanagement 27. Frauenanteils auf verschiedenen Führungsebenen der Verwaltung und bei städtischen Betei- ligungen zu arbeiten, um das Ziel schrittweise zu erfüllen. « Praktische Umsetzung: « Im Rahmen einer Überprüfung ist zu ermitteln, z. B. der Betriebskommissionen, Beirä- ten, sowie sonstigen Gremien die paritätische Besetzung eingeführt werden kann. « Zur Definition des Begriffes „Gremium“ können die „Leitlinien zum Umgang mit der Verpflichtung zur paritätischen Besetzung von Gremien gemäß $ 13 HGIG des Hessi- schen Ministeriums für Soziales und Integration“ herangezogen werden. Vereinbarkeit Beruf und Familie I familiengerechte Arbeitszeit I Teilzeitbeschäftigung I Beurlaubung | $ 14 HGIG Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle seine Beschäftigten, unter anderem durch flexible, familienfreundliche Arbeitszei- ten. Mit der Dienstvereinbarung „Arbeitszeit“ aus dem Jahr 2011 ist ein sehr flexibler Rah- men vorgegeben, der verschiedenste Arbeitszeitmodelle ermöglicht. Teilzeitarbeit als ein Aspekt der betrieblichen Gleichberechtigungspolitik soll Frauen und Männern ermöglichen, die beruflichen und familiären Verpflichtungen optimal zu koordinieren. Sie verknüpft alle im „Erfolgsfaktor Familie“ benannten Ziele und Maßnahmen mit den Zielen und Maßnahmen des Frauenförder- und Gleichstellungsplans. Anträgen der Beschäftigten auf flexible Ausgestaltung der Arbeitszeit und auf Telearbeit zur Wahrnehmung von Familienaufgaben ist im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten zu ent- sprechen. « Praktische Umsetzung: « Teilzeitarbeit ist grundsätzlich auf allen Stellen und in allen Bereichen möglich, dies gilt insbesondere auch für die Wahrnehmung von Führungs- und Leitungsaufgaben und Bereiche, die nach Dienst- und Schichtplänen arbeiten. « Über die verschiedenen Teilzeitarbeitsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit, befristet die Arbeitszeit reduzieren zu können, informieren die Personalabteilung, die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und die Personalvertretung. Frauenförder- und Gleichstellungsplan Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb Immobilienmanagement — Beschäftigte, die eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Beurlaubung beantragen, werden auf die Folgen, insbesondere in Bezug auf renten-, arbeitslosenversicherungs- und ver- sorgungsrechtliche Ansprüche, in allgemeiner Form hingewiesen. Es obliegt den Be- schäftigten, sich dann eingehender beraten zu lassen. Beurlaubten Beschäftigten werden kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse bei vorüber- gehendem Personalbedarf der Dienststelle vorrangig angeboten. Anträgen von Beschäftigten auf flexible Arbeitszeit zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen ist zu entsprechen, soweit nicht dringende dienstliche und betriebliche Belange entgegenstehen. Bei Teilzeitbeschäftigungen und Beurlaubungen aus den genannten familiären Gründen sowie für die Zeit des Beschäftigungsverbotes nach 8 6 des Mutterschutzgesetzes und 8 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Hessischen Mutterschutz und Elternzeitverordnung (siehe hierzu auch $ 14 Abs. 4 HGIG) ist ein personeller Ausgleich vorzunehmen. In der praktischen Umsetzung nehmen Männer von den 14 möglichen Monaten Eltern- zeit überwiegend nur 2 Monate in Anspruch. Im Sinne der geschlechtergerechten Teil- habe an der Erwerbs- und Familienarbeit für Frauen und Männer soll Vätern eine länger dauernde Elternzeit ermöglicht werden. Dafür sollen Führungskräfte und werdende Vä- ter gezielt angesprochen werden. Auch für kurzfristige, z. B. zweimonatige Elternzeit ist personeller Ausgleich vorzuneh- men. Nur wenn nach Ausschöpfung aller Mittel ein personeller Ausgleich nicht möglich ist, ist ein organisatorischer Ausgleich vorzunehmen. Hierzu sollen im Rahmen der Füh- rungskräfteentwicklung unterstützende Maßnahmen entwickelt werden (Handreichun- gen für Führungskräfte zur praktischen Umsetzung). Eine Dokumentation, wie der organisatorische Ausgleich erfolgt, ist erforderlich. Me- chanismen zur Überprüfung der Umsetzung sind noch zu erarbeiten. Bei Stellenbesetzungen und Weiterbildungsmöglichkeiten wird darauf geachtet, dass Teilzeitbeschäftigte gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden. Beschäftigten, die sich in Elternzeit oder familienbedingter Beurlaubung befinden, ist auf Wunsch ein strukturierter Wiedereinstieg zu ermöglichen. Zur Planung und Erleich- terung des beruflichen Wiedereinstiegs gehören Fortbildungsplanung für Beschäftigte in Elternzeit, strukturierte Come-back-Programme und Kontakthalteprojekte. Ihnen ist hierzu ein Intranet-Zugang zu ermöglichen. Als Maßnahme zur Flexibilisierung des Arbeitsortes gibt es bereits die Dienstvereinba- rung Telearbeit, die weiter umgesetzt werden soll. Auf einen schriftlichen Antrag ist der/dem Beschäftigten bei Ablehnung auch eine entsprechende schriftliche Mitteilung 10 Frauenförder- und Gleichstellungsplan Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb Immobilienmanagement >le« zu geben. Die Ablehnung ist im Einzelnen schriftlich zu begründen. Gleiches gilt für An- träge zur flexiblen Ausgestaltung der Arbeitszeit. « Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist bestrebt, ihren Beschäftigten eine verwaltungs- nahe Kinderbetreuung durch Kindertagesstätten-Kontingente zu ermöglichen. = « Ferienbetreuungsangebote sowie ein Notfallbetreuungsangebot „Fluggis Abenteuer- land“ stehen bereits zur Verfügung und werden weiterhin aufrechterhalten. Die Ferien- betreuungsangebote werden ggf. ausgebaut. Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz $ 17 Abs. 1 HGIG | AGG - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sind in der „Dienstver- einbarung zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Darmstadt vor sexu- eller Belästigung am Arbeitsplatz“ vom 19. November 2009 geregelt. Die Einhaltung und Umsetzung der Dienstvereinbarung liegt in der Verantwortung der Führungskräfte. Die Teil- nahme von Führungskräften an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen der Stadtverwal- tung Darmstadts ist verpflichtend. Rechte der Beschäftigten Die Beschäftigten sind unbeschadet anderer Vorschriften berechtigt, sich in Angelegenhei- ten, die den Frauenförder- und Gleichstellungsplan betreffen, an die jeweils zuständige De- zernentin, den jeweils zuständigen Dezernenten, die zuständige Frauen- und Gleichstel- lungsbeauftragte, die zuständige Personalvertretung, sowie das Amt für Interne Dienste - Personalabteilung- zu wenden. Fortschreibung Fortschreibung Die Analyse der Beschäftigtenstruktur wird jeweils jährlich zum 31.12. fortgeschrieben. 11 Frauenförder- und Gleichstellungsplan Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb Immobilienmanagement 5.2. 6.1. 6.2. Berichtswesen Die Betriebsleitung berichtet der Betriebskommission alle drei Jahre über das Umsetzungs- ergebnis. Rechtsgrundlagen I Geltungsbereich Hessisches Gleichberechtigungsgesetz Der vorliegende Frauenförder- und Gleichstellungsplan wird neu aufgestellt aufgrund des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberech- tigungs-gesetz - HGIG -) in der Fassung vom 20. Dezember 2015. Geltungsbereich und -dauer Dieser Frauenförder- und Gleichstellungsplan löst den bisherigen Frauenförder- und Gleich- stellungsplan ab. Er gilt für den Bereich des Eigenbetriebs Immobilienmanagement vom 01.01.2022 für die Dauer von 6 Jahren (31.12.2027). Statistische Bestandsaufnahme | $ 6 Abs. 2 HGIG Bei der Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur wird für jede Besoldungs- und Entgeltgruppe der Anteil der Frauen an den Beschäftigten ermittelt. Dabei wird bei Teilzeitbeschäftigten das Beschäftigungsvolumen auf volle Stellen umgerechnet. Die für die Dauer einer Beurlaubung oder einer befristeten Teilzeitbeschäftigung eingestellten Ersatz- kräfte werden zahlenmäßig gesondert erfasst. Bei den Beschäftigten wird die zum Zeitpunkt der Erhebung jeweils erreichte Besoldungs- oder Entgeltgruppe zu Grunde gelegt. Die Entgeltstruktur erfährt wegen der unterschiedli- chen Zeiten des Stufenaufstiegs ständig Änderungen. 12 Frauenförder- und Gleichstellungsplan Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb Immobilienmanagement 8. Akteurinnen | Akteure Die vom Oberbürgermeister eingerichtete Arbeitsgruppe (AG-HGIG) zur Umsetzung des Frauenförder- und Gleichstellungsplans und des HGIG bleibt bestehen. Sie setzt sich wie folgt zusammen: der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin die/der für das Frauenbüro zuständige Dezernentin oder Dezernent die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Stadtverwaltung Darmstadt die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Feuerwehr die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten aller Eigenbetriebe eine Vertreterin oder ein Vertreter des Gesamtpersonalrates eine Vertreterin oder ein Vertreter der jeweiligen Personalvertretung innerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Amtes für Interne Dienste - Personalabtei- lung -, wobei eine Person für die Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe (AG HGIG) zu- ständig ist Die Mitglieder der Arbeitsgruppe können sich vertreten lassen. Darmstadt, den September 2022 c Joachim Lisowski 1. und techn. Betriebsleiter Kim Bollw: Stephanie Bebbington Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Stellv. Frauen- und Gleik hstellungsbeauftragte 13 Frauenförder- und Gleichstellungsplan Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb Immobilienmanagement 9, Anlagen 9.1. Übersicht FFuGIP| - Beamtinnen/Beamten Wissenschaftsstadt Dammstadt 8 Ir BE Stand: 31.12. 2021 Frauenförder- und Gleichstellungsplan EB IDA Beamtinnen und Beamte 14 Frauenförder- und Gleichstellungsplan Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb Immobilienmanagement 9.2. Übersicht FFuGIPI - Tarifbeschäftigte Wissenschaftsstadt Darmstadt davon befristet Beschäftigte Gesamtbeschäftigtenzahl 3 8 s 5 5 E 3 [7 3 ä ZUHNENGHEEE Teilzeitbeschäftigte & s Vollbeschäftigte Frauenförder- und Gleichstellungsplan EB IDA Tarifbeschäftigte 15 Frauenförder- und Gleichstellungsplan Plan zur Herstellung beruflicher Chancengleichheit von Frauen und Männern im Eigenbetrieb Immobilienmanagement 9.3. Übersicht FFuGIPI - Vorgesetzte Vorgesetzte Prozentanteile Betriebsleitung Zentrale Dienste Fachbereichsleitungen Sachgebietsleitungen Fachvorarbeiter (Teamleiter) 36,84% 9.4. Übersicht HGIG FFuGIPI - Tarifbeschäftigte und Beamtinnen/Beamten Zahl der Tarifbeschäftigten Stand 31.12.2021 Gesamt Frauen Vollzeit- Vollzeit- äquivalente | äquivalente TVöD/ EG-Gruppe Frauen Prozent Gesamt Besoldungs- | Vollzeit- gruppe äquivalente 16
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Punkt 15: Neuer Frauenförder- und Gleichstellungsplan von 2022 bis 2027 für den Eigenbetrieb Immobilienmanagement (V-Nr. 2022/0348) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Soziales nimmt von der Vorlage Kenntnis.
2022/0348
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.11.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat II
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0348
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Neuer Frauenförder - und Gleichstellungsplan von 2022 bis 2027 für den
Eigenbetrieb Immobilienmanagement
Vorlage vom: 18.10.2022
Beschlussvorschlag :
Der neue Frauenförder - und Gleichstellungsplan von 2022 bis 2027 des Eigenbetriebes
Immobilienmanagement wird zur Kenntnis genommen und an die Stadtverordnetenversammlung
zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Anlagen: Frauenförder- und Gleichstellungsplan
2022 - 2027
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.10.2022
Der Magistrat nimmt den neuen Frauenförder - und Gleichstellungsplan von 2022 bis 2027
zur Kenntnis und leitet diesen an die Stadtverordnetenversammlung weiter.
Dezernat I Dezernat II
Jochen Partsch Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Bürgermeisterin
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0348
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.10.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00