2542/2019
Mitteilung zum Sachstand der Stilllegungsmaßnahme der Altdeponie "Linder Mauspfad" in Köln Porz-Lind
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/573 Vorlagen-Nummer 2542/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 08.10.2019 Ausschuss für Umwelt und Grün 10.10.2019 Mitteilung zum Sachstand der Stilllegungsmaßnahme der Altdeponie "Linder Mauspfad" in Köln Porz-Lind Bau eines Oberflächenabdichtungssystems Die Verwaltung ist mit Beschluss vom 04.07.2019 durch Bezirksvertretung Porz aufg efordert worden, den aktuellen Sachstand zu der ausstehenden Maßnahme „Still legung der Altdep o- nie „Linder Mauspfad“ mitzuteilen. Sachstand Die Stadt Köln hat die ehemalige Hausmülldeponie „Linder Mauspfad“ in Köln-Porz-Lind nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes stillzulegen. Zur Reduzierung der de- poniespezifischen Emissionen ins Grundwasser und in die Atmosphäre soll ein Oberflächen- abdichtungssystem auf die Deponiefläche aufgebracht werden. Mit den Arbeiten hierzu soll nach aktuellem Sachstand 2021 begonnen werden. Die Altdeponie „Linder Mauspfad“ Das ca. 13 ha gro ße Gelände der ehemaligen Dep onie in Porz-Lind liegt am Westrand der Wahner Heide, südwes t- lich des Flughafens Köln -Bonn. Der östliche Teil der D e- ponie gehört zum Rhein-Sieg-Kreis, der westliche Teil zum Stadtgebiet von Köln. Die seit 1979 nicht mehr betri ebene Hausmülldeponie soll nach den abfallrechtlichen Vorschriften endgültig stillgelegt werden. Hiernach ist der Inhaber verpflichtet, alle Ma ß- nahmen zum Schutz des Wohls der Allgemeinheit durc h- zuführen. Betrieben wurde die Deponie von 1968 bis 1979 durch die Stadt Porz bzw. durch die Stadt Köln als deren Recht s- nachfolger. Eigentümer der Deponiefläche ist die Bunde s- republik Deutschland. Die damals im Gestattungsvertrag zur Flächennutzung als Dep onie formulierten Auflagen zur Stilllegung sind bislang noch nicht umgesetzt worden. Um die von der Deponie ausgehenden schädlichen Umweltauswirkungen zu minimi eren, soll 2 ein Oberflächenabdichtungssystem aufgebracht werden. Übergeordnetes Schutzgut ist hier das Grundwasser, bei dem eine Beeinflussung durch Auslaugun g der Deponieinhaltsstoffe gegeben ist. Randbedingungen und Lösungsansatz Für die Planung des Oberflächenabdichtungssystems waren folgende Randbedingungen vorgegeben: Bei der Profilierung sollen mö g- lichst geringe Müllumlagerung erfolgen, um die B elastung der Anwohner durch Geruchsemi s- sionen gering zu halten. Die anzuliefernden Massen für die Profilierung und Abdichtung sind zu minimieren, um die B e- lastung der Anwohner durch Anlieferung und Einbau auf ein möglichst geringes Niveau zu senken und die Emissio n klima- schädlicher Abgase zu reduzi e- ren. Unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben ist die wirtschaftlichste und umweltve r- träglichste Alternative auszuwählen. Die vom Eigentümer vorgesehene Folgenutzung als Übungsgelände für die Bundespol i- zei ist zu ermöglichen. Es soll eine Geländeform modelliert werden, die landschaftsverträglich ist und wä hrend der Folgenutzung eine Rekultivierung mit ortsüblichen Gewächsen ermöglicht. Das hiernach entwickelte Oberflächenabdichtungssystem besteht aus folgenden Komponenten: Profilierung der Fläche zum Erreichen eines Mindestgefä l- les von 4 % Drainageschicht zur Gasableitung Kunststoffdichtungsbahn als wasserdichte Sperre Drainmatte zur Ableitung des Niederschlagswasser Oberboden als Rekultivierungsschicht, wobei die unteren 50 cm als Dränschicht und die oberen 100 cm als Wasse r- speicherschicht ausgeführt sind Nach dem Aufbringen der Rekultivierungsschicht ist diese nicht bewachsen. Durch das Gestalten einer standortangepassten Biotopstruktur wird langfristig eine Situationsverbesserung für Fauna und Flora geschaffen. Es ist vorgesehen, die südlichen und westlichen Randbereiche mit Gehölzen zu bepflanzen und den zentralen Bereich als zusammenhängendes Offenlandbiotop zu gestalten. Anfallendes Oberflächenwasser wird über einen um die Deponie laufenden Randgraben in zwei Versickerungsbecken geleitet, die in Teilbereichen als Feuchtbiotope ausgebildet we r- den. Da das Gaspotential gering ist, wird ein passives Entgasungssystem eingesetzt. Das aus dem Deponiekörper entwe ichende Gas durchströmt hierbei in Deponiegasfenstern eine a e- robe Biofilterzone in der durch Oxidation eine wirksame Geruchs - und Methanreduzierung 3 erreicht wird. Die Baumaßnahme des Oberflächenabdichtungssystems Der Bau des Oberflächenabdichtungssystem soll in vier Bauabschnitten erfolgen. B eginnend an der im Nordwesten gelegenen Ernst-Mach-Straße wird in vier A bschnitten in Richtung des südöstlich gelegenen Naturschutzgebietes „Wahner Heide“ gearbeitet. Für die Arbeiten wird ein Zeitrahmen von 3 - 4 Jahren angesetzt. Durch diese Vorgehensweise bekommen die auf der Deponie lebenden Tieren die Möglichkeit sich in die a ngrenzenden Waldgebiete zurück- zuziehen und mögliche Materialengpässe können be sser abgefangen werden. Für die auf der Deponie ansässigen Zau neidechsen ist ein spezielles Umsiedlungsprogramm vorgesehen, bei dem die Eidechsen nach Abschluss der Baumaßnahmen in spez i- elle Habitate auf der ehem aligen Fläche wieder angesiedelt werden. U rsprünglich war eine Bauzeit von 2 -3 Jahren geplant. Zur Entzerrung der Verkehrssituation und Erleichterungen beim Umsiedeln der g e- schützten Arten wird die Ba uzeit verlän- gert. Zu Beginn der Arbeiten sind die j eweili- gen Flächen der Bauabschnitte zu roden. Die R odungsarbeiten werden nur in den Monaten Oktober bis Februa r durchgeführt, um die Nist -, Brut-, und Zufluchtsstätten der vor- handenen Fauna nicht zu gefährden. Anschli eßend werden die Eidechsen und die Amph i- bien bis in den Spätherbst desselben Jahres u mgesiedelt. Erst dann kann mit der Geländ e- profilierung begonnen werden. Für die Profilierung muss miner a- lisches Material eingebaut we r- den, um die geplanten H öhen- und Gefälleverhältnisse zu erre i- chen. Zur Entwässerung der G e- samtfläche we rden sü dlich der Deponie zwei Versickerungsanl a- gen gebaut. Nach Abschluss der Pr ofilierungs- arbeiten wird die Gasdrainage eingebaut. Anschließend wird eine Sandschicht als Auflager der Kunststoffdichtungsbahn eingebaut. Darauf wird die Kunststoffdichtungsbahn (KDB) ve rlegt und verschweißt. Nach Fertigstellung der KDB werden die Entgasu ngsfenster installiert und eine Drainagematte zur Ableitung des Niede rschlagswassers verlegt. Anschließend wird der Oberboden eingebaut und der Bewuchs angepflanzt. Sind die Arbeiten im aktuellen Bauabschnitt abg eschlossen, wird mit dem nächsten Ba uab- schnitt bego nnen. Das Problem der Verkehrsführung 4 Beim Bau des Abdichtungssystems sind in sgesamt ca. 780.000 Tonnen mineralisches Mate- rial aufzubringen. Für die Anlieferung des Materials zur Geländeprofilierung, A bdichtung und Rekultivierung sind ca. 35.000 LKW- Transportfahrten (+ 35.000 Rückfahrten) e rforder- lich. Die Arbeiten werden voraussichtlich ab 2021 in einem Zeitrahmen von 3 - 4 Jahren stattfinden. Er- fahrungsgemäß kann mit 8 -9 Monaten Bauzeit pro Jahr gerechnet werden. Da es im Winter witt e- rungsbedingt zu Störungen im Bauablauf kommen kann, wird der Baub etrieb zwischen November und März weitgehend eingestellt. Während der Bauzeit soll in Abhängigkeit vom T a- geslicht von ca. 6.00 bis 19.00 Uhr angeliefert we r- den. Durchschnittlich kann während der Ba uzeit mit 100 bis 150 LKW -Anlieferungen pro Tag g e- rechnet werden. Zwischen der Stadt Troisdorf und der Stadt Köln wurden vertragliche Regelungen getro ffen, die die Interessen beider Kommunen bezüglich ausz u- schließender Fahrstrecken b erücksichtigt und die zusätzlichen Belastungen - verursacht durch die Stadt Köln - auf Basis des § 16 StrWg NRW au s- gleicht. Als Fahrstrecke für überregionale Anlieferungen ist die An- und Abfahrt über die Autobahn- anschlussstelle Köln Porz Lind, die Frankfurter Straße, die Belgische Allee und den Linder Mauspfad bis zur Deponie vereinbart worden. D.h. die An - und Abfahrt erfolgt größtenteils über das Gebiet der Stadt Troisdorf. Hierdurch wird die Belastung der A nwohner durch die Lieferverkehre so klein wie möglich gehalten und der Ve rkehrsfluss geringst möglich behi n- dert. Diese Verkehrsführung ist mit der Stadt Troisdorf abgestimmt und wird den ausführe nden Unternehmen zwingend vorgegeben. Zukünftige Flächennutzung Nach Abschluss der Baua rbeiten wird um die Deponie ein Zaun errichtet, um den Zutritt unbefu g- ter Personen zu unterbinden und den Au fwuchs der Vegetation zu schützen. Nach Etablierung der Bepflanzung wird der Zaun an der Ostflanke der Deponie wieder entfernt, um die Fläche an den Gesamtkomplex „Naturschutzg e- biet Wahner Heide“ anzuschli e- ßen. Die Modellierung des Gelä n- des und die Bepfla nzung der Re- kultivierungsschicht werden so gestaltet, dass hier langfristig ein fließender Übergang erfolgt. Auch in den Jahren nach A b- 5 schluss der Baumaßnahmen müssen regelmäßig Pflege und Wartungsarbeiten an dem Au f- wuchs und den technischen Einrichtungen (Gasfen ster, Vers ickerungsbecken) durchgeführt werden. Der Eigentümer der Fläche behält es sich vor, die rekultivierte Deponie der Bundespol izei oder ähnlicher Institutionen als fußläufiges Übungsgelände zur Verfügung zu ste llen. Kosten / Finanzierung Im Rahmen der bislang erfolgten Planung wurde das von der Bezirksregierung Köln vorg e- gebene Abdichtungssystem durch das oben beschriebene, funktionell gleichwert ige aber massenreduzierte Abdi chtungssystem substituiert. Hierdurch konnte das Ve rkehrsaufkom- men für die Baumaßnahme um ca. 30 % reduziert werden. Gleichzeitig wurden monetäre Einsparungen erzielt. Entsprechend der derzeit vorliegenden Kostenabschätzung beziffern sich die noch zu erwar- tenden Gesamtkosten der weiteren Stilllegungsarbeiten auf brutto ca. 12.278.153,80 EUR. Diese setzen sich aus folgenden Einzelpositionen zusammen: Brutto I. Baukosten Dichtsystem aus Kunststoffdichtungsbahn & Rekultivierungsschicht 9.790.860,00 EUR Unvorhergesehenes, Sonstiges 10 % 979.086,00 EUR II. Baunebenkosten Ingenieurhonorar (Planung und Dokumentation) 302.756,00 EUR Örtliche Bauüberwachung 80.985,00 EUR Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator 32.934,00 EUR Fremdüberwachung 318.623,00 EUR Maßnahmen zur Verkehrsführung 261.800,00 EUR Landschafts- und Artenschutzrechtliche Prüfung 24.000 EUR Landschaftsrechtliche Ausgleichsmaßnahmen 250.000,00 EUR Kosten Planfeststellung 100.000,00 EUR Unvorhergesehenes, Sonstiges 10 % 137.109,80 EUR Gesamtkosten 12.278.153,80 EUR Für die Maßnahme wurden Rückstellungen gebildet. In der vorgenannten Kostenabschätzung sind bereits die Preissteigerung der Baukosten und die zusätzlich erforderlich gewordenen Aufwendu ngen für den Landschafts - und Artenschutz enthalten. Eine Steigerung der Kosten durch weitere Anforderungen der Aufsichtsbehörde hinsich tlich der Sicherheitsstandards des Abdichtungssystems im Rahmen des laufenden Pla nfeststel- lungsverfahrens ist bereits absehbar, kann aber noch nicht zuverlässig abgeschätzt werden. Die Maßnahme wird nach Abschluss des Verfahrens unter Beachtung der Zuständi gkeits- ordnung zur Beschlussfassung vorgelegt. Zusammenfassung und Ausblick Im Jahr 2004 hat die Stadt Köln die geplan te abfallrechtliche Stilllegung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Bezirksregierung Köln, angezeigt. Nach Ausarbeitung der Planunte r- 6 lagen und Klärung der Verkehrsführung für die Lieferverkehre ist 2013 die für den Bau des Oberflächenabdichtungssystem erforderliche Planfeststellung nach dem Kreislaufwir t- schaftsgesetz beantragt worden. Im Rahmen des Planfeststellungsverfa hrens hat die B e- zirksregierung im Jahr 2015 ergänzende Untersuchungen und Ausarbe itungen zum Lan d- schafts- und Artenschutz gefordert. Diese sind zurzeit in der abschli eßenden Bearbeitung, so dass in absehbarer Zeit die Planunterlagen vollständig der B ezirksregierung vorgelegt werden können. Sobald der Planfeststellungsbescheid vorliegt, wird entsprechend dem Ratsbeschluss von 2002 zur De poniestilllegung die Umsetzung der Baumaßnahme zur Beschlussfa ssung vor- gelegt. Anschließend ist die konkret geplante Baumaßnahme europaweit au szuschreiben und zu beauftragen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2542/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 09.09.2019
- Erstellt
- 22.07.2019 16:34