0844/2020
Umsetzung des Förderprogramms "DigitalPakt NRW" zur Digitalisierung der Kölner Schulen - außerplanmäßige Auszahlungen im Teilfinanzplan 0301 Schulträgeraufgaben in den Haushaltsjahren 2020 und 2021
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Anlage 3 - Maßnahmenkatalog mit Beschreibung
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Anlage 3 – Maßnahmenbeschreibungen: Modernisierung der Inhouseverkabelungen: Es sollen in bis zu 60 Kölner Schulen –unabhängig von der Schulform- eine Modernisierung der CAS-Verkabelung beauftragt werden. Hierzu soll über die Vergabestelle der Gebäudewirtschaft eine europaweite Ausschreibung der entsprechenden Ingenieurleistungen erfolgen. Der Bedarf in dieser Höhe bis zum Jahr 2024 wurde vom Amt für Informationsverarbeitung und dem Amt für Schulentwicklung anhand der festgelegten Standards ermittelt. Die Inhouseverkabelung einer Schule sollte mindestens alle 15 Jahre modernisiert werden. Kosten der Maßnahmen: ca. 20,0 Mio. € Maßnahmen zur Verbesserung des WLAN: Zur Verbesserung des WLAN an den Köl ner Schulen sollen weitere „Ausleuchtungen“ beauftragt werden. Es soll „Hardware“ mit den dazu gehörenden Lizenzen beschafft werden. Kosten der Maßnahmen: ca. 3,0 Mio. € Maßnahmen zur Sicherstellung von Internet in GIGA -BIT- Geschwindigkeit: Es soll bis zum Jahr 2024 notwendige Baumaßnahmen (Verlegung von speziellem Glasfaserkabel) beauftragt werden. Des Weiteren soll entsprechende Hardware (Empfängerteil) beschafft werden, um die Voraussetzungen für schnelles Internet an den Schulen sicher zu stellen. Kosten der Maßnahmen: ca. 1,8 Mio. € Beschaffung von Switchen: Es sollen Ersatz - und Neubeschaffungen von Switchen zur Sicherstellung des Empfangs von Internetgeschwindigkeit in GIGA-BIT beschafft werden. Kosten der Maßnahmen: ca. 0,6 Mio. € Präsentations - und Anzeigetechnik incl. Ansteuerungsgeräten sowie Lösungen zur Unterstützung des Home Schoolings (z.B. Video- und Telefonkonferenzlösungen) : Die Kölner Schulen sollen in folgenden Jahren unabhängig der Schulform mit Geräten zum Ausbau der digitalen Präsentations - und Anzeigetechnik ausgestattet werden. Darüber hinaus sollen Lösungen zur Unterstützung des Home Schoolings finanziert werden. Kosten der Maßnahmen: ca. 18,0 Mio. € Mobile Endgeräte: Es sollen –unabhängig von der Schulform- nach Bedarf bis zu 8.200 Tablets aus den Fördermitteln beschafft werden. Kosten der Maßnahmen: ca. 4,0 Mio. € Coding-Elemente mit Zubehör: Es sollen hier insbesondere Roboter mit Programmiertechnik und Zubehör für die Schulen beschafft werden. Kosten der Maßnahmen: ca. 1,0 Mio. € Fachraumausstattungen: Es sollen Fachräume – insbesondere für die technisch -naturwissenschaftliche Bildung und Ausbildung – ausgestattet werden. Hierfür sollen 3D-Drucker, Sensoren, elektronische Mikroskope, Dokumentenkameras etc. beschafft werden. Im Vorgriff wurde per Ratsbeschluss bereits die Beschaffung eines Automatisierungslabors für das BK Eitorfer Str. beschlossen. Kosten der Maßnahmen: ca. 2,193 Mio. € Modernisierung von Informatikräumen: Es sollen –unabhängig von der Schulform – die vorhandenen Informatikräume modernisiert werden. Hierzu sollen PC`s, Monitore und Zubehör ersetzt werden, die nicht mehr den aktuellen Standards entsprechen. Kosten der Maßnahmen: ca. 2,0 Mio. €
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Aufgrund dezernatsübergreifender Abstimmungsprozesse konnte die Beschlussvorlage erst zum aktuellen Zeitpunkt fertiggestellt werden. Eine Beschlussfassung ist jedoch dringend erforderlich, um einen fristgemäßen Abruf der Fördermittel und die dann folgenden Auftragserteilungen zu ermöglichen. Sollte eine Beschlussfassung nicht erfolgen, kann eine vollständige Verwendung der möglichen Fördermittel nicht gewährleistet werden. Dies könnte die Rückforderung von Fördermittel nach sich ziehen und finanziellen Schaden für die Stadt Köln bedeuten. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung und der Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation konnten in der Vorberatung nicht erreicht werden und werden im Nachgang per Mitteilung informiert.
Anlage 2 - FörderrichtlinienZusammenfassung
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Anlage 2 – Zusammenfassung der Förderrichtlinie „DigitalPakt“ Fördergelder Stadt Köln: rd. 47,334 Mio. € Eigenanteil Stadt Köln: rd. 5,259 Mio. € Der Eigenanteil entspricht 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Gesamtbudget: 52,593 Mio. € Gegenstand der Förderung / Fördersäulen: Säule 1: Förderung der IT-Grundstruktur Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden oder auf dem Schulgelände Schulisches WLAN Anzeige- und Interaktionsgeräte zum Betrieb in der Schule (z.B. interaktive Tafeln mit Ansteuerungsgeräten) Säule 2: Förderung von Digitalen Arbeitsgeräten Insbesondere für die technisch - naturwissenschaftliche Bildung und berufsbezogene Ausbildung (z.B. Roboter, elektronische Mikroskope, 3D -Drucker, Dokumentenkameras) Säule 3: Förderung von mobilen Endgeräten Laptops, Notebooks und Tablets Einschränkung: keine Smartphones Säule 4: Förderung von Regionalen Maßnahmen Systeme, Werkzeuge und Dienste zur Leistungsverbesserung und Steigerung der Servicequalität Strukturverbesserung für professionelle Administration und Wartung Rahmenbedingungen: Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für den Mittelabruf aus dem Förderprogramm sind deutlich schwieriger für den Zuwendungsempfänger, wie z.B. aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ Der Zuwendungsempfänger hat einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Fördersumme zu erbringen und muss bei der kompletten Finanzierung in Vorleistung treten Hoher Verwaltungsaufwand durch umfangreich gestaltete Einzelanträge für jede Fördersäule und jede Schule , einzelne Mittelabrufe und Verwendungsnachweise Einschränkung bei der Beschaffung von „Mobilen Endgeräten“ – höchstens 25.000 Euro pro Schule / nicht auf anderen Schulen übertragbar . Die IT -Grundstruktur zu optimalen Nutzung der mobilen Endgeräte ist Grundvoraussetzung für die Bewilligung. Die vorgesehene Fördersumme (47,33 Millionen Euro) steht dem Schulträger „Stadt Köln“ nur in voller Höhe zu, wenn alle Anträge vollständig bis zu m 31.12.2021 gestellt werden - Anfang des Jahres 2022 werden die nicht abgerufenen Fördergelder neu verteilt. Den Anträgen auf Förderung ist für jede Schule ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept beizufügen. Das technisch -pädagogische Einsatzkonzept soll den Ist - Zustand der technisc hen Ausstattung der Schule, die benötigte, beantragte Ausstattung und die pädagogische Begründung für die Nutzung der neu beantragten Ausstattung enthalten. Darüber hinaus soll diesbezüglich der derzeitige Qualifizierungszustand der Lehrer und geplante Lehrerqualifizierungen aufgeführt werden.
Anlage 6 - Maßnahmenkatalog Folgeaufwendungen
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1 Anlage 6 2020 investive Verausgabung Nutzungsdauer in Jahren Abschreibungen kumulierte Abschreibungen ertragswirksame Auflösung von Sonderposten (Zuwendung aus dem "DigitalPakt NRW" für 90 % der Kosten) ertragswirksame Auflösung von Sonderposten (Zuwendung aus "Gute Schule 2020" für 10 % der Kosten = Eigenanteil) kumulierte ertragswirksame Auflösung von Sonderposten CAS-Verkabelungsmaßnahmen 0 Kosten für WLAN 200.000 5 40.000 40.000 36.000 4.000 40.000 Kosten f. Internet GIGA BIT 60.000 5 12.000 12.000 10.800 1.200 12.000 Beschaffung von Switchen 0 Präsentations- u. Anzeigetechnik 900.000 10 90.000 90.000 81.000 9.000 90.000 Mobile Endgeräte 0 Coding-Elemente 0 Fachraumausstattungen 579.425 10 57.943 57.943 52.148 5.794 57.943 Modernisierung Informatikräume 120.000 4 30.000 30.000 27.000 3.000 30.000 Gesamt 1.859.425 229.943 229.943 206.948 22.994 229.943 Maßnahmen Bilanzielle Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten ab 2021 Bilanzielle Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten der Maßnahmen aus dem "DigitalPakt NRW" (Angaben in €) 2 Anlage 6 2021 investive Verausgabung Nutzungsdauer in Jahren Abschreibungen kumulierte Abschreibungen ertragswirksame Auflösung von Sonderposten (Zuwendung aus dem "DigitalPakt NRW" für 90 % der Kosten) ertragswirksame Auflösung von Sonderposten (Zuwendung aus "Gute Schule 2020" für 10 % der Kosten = Eigenanteil) kumulierte ertragswirksame Auflösung von Sonderposten CAS-Verkabelungsmaßnahmen 0 Kosten für WLAN 700.000 5 140.000 180.000 126.000 14.000 180.000 Kosten f. Internet GIGA BIT 300.000 5 60.000 72.000 54.000 6.000 72.000 Beschaffung von Switchen 0 Präsentations- u. Anzeigetechnik 3.825.000 10 382.500 472.500 344.250 38.250 472.500 Mobile Endgeräte 0 Coding-Elemente 200.000 3 66.667 66.667 60.000 6.667 66.667 Fachraumausstattungen 197.800 10 19.780 77.723 17.802 1.978 77.723 Modernisierung Informatikräume 345.000 4 86.250 116.250 77.625 8.625 116.250 Gesamt 5.567.800 755.197 985.139 679.677 75.520 985.139 Bilanzielle Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten ab 2022 Maßnahmen Bilanzielle Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten der Maßnahmen aus dem "DigitalPakt NRW" (Angaben in €) 3 Anlage 6 2022 investive Verausgabung Nutzungsdauer in Jahren Abschreibungen kumulierte Abschreibungen ertragswirksame Auflösung von Sonderposten (Zuwendung aus dem "DigitalPakt NRW" für 90 % der Kosten) kumulierte ertragswirksame Auflösung von Sonderposten CAS-Verkabelungsmaßnahmen 0 Kosten für WLAN 700.000 5 140.000 320.000 126.000 306.000 Kosten f. Internet GIGA BIT 300.000 5 60.000 132.000 54.000 126.000 Beschaffung von Switchen 0 Präsentations- u. Anzeigetechnik 3.825.000 10 382.500 855.000 344.250 816.750 Mobile Endgeräte 0 Coding-Elemente 200.000 3 66.667 133.333 60.000 126.667 Fachraumausstattungen 197.800 10 19.780 97.503 17.802 95.525 Modernisierung Informatikräume 345.000 4 86.250 202.500 77.625 193.875 Gesamt 5.567.800 755.197 1.740.336 679.677 1.664.816 Bilanzielle Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten ab 2023 Maßnahmen Bilanzielle Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten der Maßnahmen aus dem "DigitalPakt NRW" (Angaben in €) 4 Anlage 6 2023 investive Verausgabung Nutzungsdauer in Jahren Abschreibungen kumulierte Abschreibungen ertragswirksame Auflösung von Sonderposten (Zuwendung aus dem "DigitalPakt NRW" für 90 % der Kosten) kumulierte ertragswirksame Auflösung von Sonderposten CAS-Verkabelungsmaßnahmen 0 Kosten für WLAN 700.000 5 140.000 460.000 126.000 432.000 Kosten f. Internet GIGA BIT 300.000 5 60.000 192.000 54.000 180.000 Beschaffung von Switchen 0 Präsentations- u. Anzeigetechnik 3.825.000 10 382.500 1.237.500 344.250 1.161.000 Mobile Endgeräte 0 Coding-Elemente 200.000 3 66.667 200.000 60.000 186.667 Fachraumausstattungen 197.800 10 19.780 117.283 17.802 113.327 Modernisierung Informatikräume 345.000 4 86.250 288.750 77.625 271.500 Gesamt 5.567.800 755.197 2.495.533 679.677 2.344.493 Bilanzielle Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten der Maßnahmen aus dem "DigitalPakt NRW" (Angaben in €) Bilanzielle Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten ab 2024 Maßnahmen 5 Anlage 6 2024 investive Verausgabung Nutzungsdauer in Jahren Abschreibungen kumulierte Abschreibungen ertragswirksame Auflösung von Sonderposten (Zuwendung aus dem "DigitalPakt NRW" für 90 % der Kosten) kumulierte ertragswirksame Auflösung von Sonderposten CAS-Verkabelungsmaßnahmen 0 Kosten für WLAN 700.000 5 140.000 600.000 126.000 558.000 Kosten f. Internet GIGA BIT 120.000 5 24.000 216.000 21.600 201.600 Beschaffung von Switchen 0 Präsentations- u. Anzeigetechnik 3.825.000 10 382.500 1.620.000 344.250 1.505.250 Mobile Endgeräte 0 Coding-Elemente 200.000 3 66.667 66.667 60.000 60.000 Fachraumausstattungen 197.800 10 19.780 137.063 17.802 131.129 Modernisierung Informatikräume 345.000 4 86.250 86.250 77.625 77.625 Gesamt 5.387.800 719.197 2.725.979 647.277 2.533.604 Bilanzielle Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten der Maßnahmen aus dem "DigitalPakt NRW" (Angaben in €) Bilanzielle Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten ab 2025 Maßnahmen
Anlage 1 - FörderrichtlinieDigitalPaktNRW
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11-02 Nr. 34 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt NRW) für Maßnahmen an Schulen und in Regionen RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 11.09.2019 - 411 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 1.1 Das.Land Nordrhein-Westfalen gewährt unter anderem mit Unterstüt- zung von Mitteln des Bundes nach Maßgabe - des Artikels 104 c des Grundgesetzes, - dieser Richtlinie, Ä - der Verwaltungsvereinbarung „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“, geschlossen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Län- dern, vom16. Mai 2019, - der Verwaltungsvorschriften zu $$ 23 und 44 der Landeshaushaltsord- nung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (GV. NRW. S. 158) in der jeweils geltenden Fassung und des Runderlasses des Finanzministeriums „Verwaltungsvorschriften zur Landeshaus- haltsordnung“ vom 30. September 2003 (MBl. NRW. S. 1254) in der jeweils geltenden Fassung. Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur mit dem Ziel der träger- neutralen Etablierung lernförderlicher digital-technischer Infrastrukturen und Lehr-Lern-Infrastrukturen und der Optimierung vorhandener Struktu- ren. 1.2 Ein Anspruch der Antragstellerin oder des Antragstellers auf Gewäh- rung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungs- behörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der ver- fügbaren Haushaltsmittel. 2. Gegenstand der Förderung Gefördert werden a) Investitionen in die digitale Infrastruktur von Schulen. ° Die Förderung umfasst Planung, Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnah- me bestehend aus Integration, Umsetzung und Installation. b) regionale Investitionsmaßnahmen. Die Förderung umfasst Entwicklung, Planung, Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme bestehend aus Integration, Umsetzung und Installation. Förderbar sind folgende Vorhaben oder Förderbereiche: 2.1 IT-Grundstruktur a) Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen; b) schulisches WLAN; c):Anzeige- und Interaktlionsgeräte (zum Beispiel interaktive Tafeln, Dis- plays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte) zum Betrieb in der Schule, mit Ausnahme von Geräten für vorrangig verwaltungsbezogene Funktionen. 2.2 Digitale Arbeilsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschafiliche Bildung, die berufs- bezogene Ausbildung oder schulgebundene Lehrerarbeitsplätze; zum Bei- spiel digitala Messwerterfassungssysteme, digitale Sensoren zur Erfas- sung und Auswertung von Messdaten, Platinen, Roboter, elektronische Mikroskope, spezifische Branchensoftware, 3D Drucker, digitale Schaltta- feln, CAD und CNC Technik. 2.3 Schulgebundene mobile Endgeräte, insbesondere Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smart- phones bei Vorliegen folgender Voraussetzungen: a) Die Schule verfügt über die Infrastruktur, die nach Nummer 2.1 förder- fähig ist, oder diese ist durch den Zuwendungsempfänger beantragt, b) spezifische fachliche oder pädagogische Anforderungen liegen vor, die solche Geräte erfordern und dies in einem technisch-pädagogischen Ein- satzkonzept der Schule dargestellt ist. 2.4 Regionale Maßnahmen (soweit sie von den Schulen unmittelbar nutz- bar sind) a) Systeme, Werkzeuge und Dienste, die dem Ziel dienen, bei bestehen- den Angeboten Leistungsverbesserungen herbei zu führen, die Service- Qualität bestehender Angebote zu steigern oder die Interoperabilität be- stehender oder neu zu entwickelnder digitaler Infrastrukturen herzustellen oder zu sichern; b) Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler In- frastrukturen im Zuständigkeitsbereich der Zuwendungsempfänger. 3. Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind: Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft, Träger von geneh- migten Ersatzschulen, Träger von staatlich anerkannten Altenpflegeschu- len nach $ 4 Absatz 2 des Altenpflegegesetzes und (Kinder-) Krankenpfle- geschulen nach $ 4 Absatz 2 des Krankenpflegegesetzes beziehungswei- se Pflegeschulen nach $ 9 PfIBG sowie von den Bezirksregierungen staat- lich anerkannte Ausbildungsstätten in den weiteren Gesundheitsfachberu- fen (Ergotherapie, Logopädie, Berufe in der Physiotherapie, pharmazeu- tisch-technische Assistenz, Podologe, Hebammen, Orthoptik, medizinisch-technische Assistenz und Diätassistenz). 4. Zuwendungsvoraussetzungen 4.1 Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen a) Zu beschaffende digitale Infrastrukturen sollen grundsätzlich technolo- gieoffen, erweiterungs- und anschlussfähig an regionale, landesweite oder länderübergreifende Systeme sein. Soweit die digitalen Infrastrukturen erst entwickelt werden, sind sie technologieoffen und erweiterungsfähig zu gestalten. b) Investive Begleitmaßnahmen werden nur gefördert, wenn ein unmittel- barer und notwendiger Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen nach Nummer 2.1 - Nummer 2.4 besteht. Dazu zählen auch projektvorbereitende und -begleitende Beratungsleis- tungen externer Dienstleister, soweit eine Hinzuziehung extemer Dienst- leister die wirtschaftlichste Lösung ist. Laufende Ausgaben der Verwaltung (Personalkosten, Sachkosten) sowie Kosten für Betrieb, Wartung und IT- Support der geförderten Infrastrukturen sind nicht förderfähig. c) Die gewährten Mittel sind subsidiäre Hilfen. 4.2 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen Für Maßnahmen nach Nummer 2.1 und Nummer 2.2 gilt: Der Zuwendungsempfänger hat für jede zur Förderung vorgesehene Schule ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept erstellt, das von der Schule und dem Zuwendungsempfänger gemeinsam erstellt worden ist. Dieses beinhaltet Teile des schulischen Medienkonzeptes zusammen mit pädagogisch begründeten Planungen, Vereinbarungen zur IT-Grundstruk- tur und der medialen Ausstattung der Schule sowie eine Planung zur be- darfsgerechten Qualifizierung der Lehrkräfte z.B. durch die Nutzung des staatlichen Fortbildungssystems für Lehrerinnen und Lehrer sowie eine Bestandsaufnahmen (siehe Nummer 7.1.2.2). Für Maßnahmen nach Nummer 2.3 gilt: ; a) Die Schule verfügt über die Infrastruktur, die nach Nummer 2.1 a) und Nummer 2.1 b) förderfähig wäre, oder diese ist durch den Zuwendungs- empfänger beantragt, und b) das technisch-pädagogischen Einsatzkonzept der Schule erfordert sol- che Geräte aufgrund spezifisch dargestellter fachlicher oder pädagogi- scher Anforderungen, und c) bei Anträgen für allgemeinbildende Schulen die Gesamiausgaben für mobile Endgeräte für allgemeinbildende Schulen am Ende der Laufzeit des „DigitalPakts Schule“ entweder = 20 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens für alle allgemeinbilden- den Schulen pro Schulträger oder - 25.000 Euro je einzelner Schule oder beides nicht überschreiten. Sofern die Infrastruktur nach Nummer 2.1 a) und Nummer 2.1 b) an einer Schule zum Zeitpunkt der Beantragung mobiler Endgeräte gemäß Num- mer 2.3 noch nicht vorhanden ist, werden die Mittel für mobile Endgeräte für diese Schule bis zur Herstellung dieser Infrastruktur durch die bewilli- gende Behörde gesperrt. 5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen 5.1. Zuwendungsart Projektförderung 5.2 Finanzierungsart Anteilsfinanzierung 5.3 Form der Zuwendung Zuschuss/Zuweisung 5.4 Schulträgerbudget a) Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden auf die Zuwendungs- empfänger gemäß der Übersicht in Anlage 2 aufgeteilt (Schulträgerbud- get). Der Zuwendungsempfänger hat im Rahmen der Beantragung das ihm zugewiesene Budget zu beachten. b) Bewilligungen aus dem Schulträgerbudget sind bis zur Höhe des jewei- ligen Budgetbetrages nur möglich für bis zum 31. Dezember 2021 vollstän- dig bei der Bewilligungsstelle eingereichte Anträge. c) Ab dem 01.01.2022 entfällt die Bindung an die Schulträgerbudgets nach Nummer 5.4 a). Ab diesem Zeitpunkt gestellte Anträge können bewilligt werden, wenn hierfür entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung ste- hen. Bei der Berechnung der noch zur Bewilligung zur Verfügung stehen- den Mittel, sind die beantragten Mittel in Abzug zu bringen. 5.5 Bemessungsgrundlage Zuwendungsfähig sind notwendige Ausgaben für Investitionen - Investitionen in die digitale Infrastruktur von Schulen und - regionale Investitionsmaßnahmen. Die Förderbudgets berechnen sich wie folgt: a) für Schulen in der Trägerschaft der Kreise, kreisfreien Städte und kreis- angehörigen Kommunen: Für die Kreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Städte und Ge- meinden wird das Förderbudget zu 75% nach Schülerzahlen (Amtliche Schuldaten 2018/2019) und zu 25% nach dem Anteil der erhaltenen Schlüsselzuweisungen der jeweiligen Kommune an der Gesamtzahl der Schlüsselzuweisungen für die Kommunen (Durchschnitt über vier Jahre) zugewiesen, b) für sonstige öffentliche Schulen nach dem SchulG (BASS 1-1): Die Landschaftsverbände, die Schulverbände, die staatlichen Schulen so- wie die Träger sonstiger öffentlicher Schulen erhalten die Förderbudgets zu 100% nach’den Schülerzahlen (Amtliche Schuldaten 2018/2019), c) für genehmigte Ersatzschulen: Die Träger von genehmigten Ersatzschulen erhalten die Förderbudgets zu 100% nach den Schülerzahlen (Amtliche Schuldaten 2018/2019). d) für staatlich anerkannte Altenpflegeschulen nach $ 4 Absatz 2 des Al- tenpflegegesetzes und (Kinder-) Krankenpflegeschulen nach $ 4 Absatz 2 des Krankenpflegegesetzes beziehungsweise staatlich anerkannte Pfle- geschulen nach $ 9 PfIBG sowie für die von den Bezirksregierungen aner- kannten Ausbildungsstätten in den weiteren Gesundheitsfachberufen nach Nummer 3: Die Träger erhalten die Förderbudgets zu 100% nach den zum Stichtag 01.10.2018 belegten Plätzen. Die Zuwendung wird in Höhe von höchstens 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. Der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers kann bei Zuwendung an kommunale Schulträger von Schulen auch aus Mitteln des Programms „Gute Schule 2020° sowie aus der Schulpauschale/Bildungspauschale und bei Ersatzschulen aus Zuschüssen zur Förderung der digitalen Infra- struktur nach $ 7b der Ersatzschulfinanzierungsverördnung (FESchVO - BASS 11-03 Nr. 7.1) finanziert werden. Sofern die Schulträger diese Mittel einsetzen, müssen die Zuwendungsvoraussetzungen für das Programm „Gute Schule 2020* und die Fördervoraussetzungen nach $ 7b Absatz 1 FESchVO erfüllt sein. 6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen 6.1 Zweckbindung der Zuwendung Gegenstände, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworben oder hergestellt werden, sind für den Zuwendungszweck zu verwenden und sorgfältig zu behandeln. Der Zuwendungsempfänger darf über diese vor Ablauf von fünf Jahren bei Investitionen und Beschaffungen technischer Geräte nicht anderweitig verfügen. 6.2 Ausschluss von Doppelförderungen Doppelförderungen sind unzulässig. Die Eigenanteile des Landes ein- schließlich der Kommunen an der Investition dürfen nicht durch EU-Mittel ersetzt werden. Auch dürfen die Bundesmittel nicht zur Kofinanzierung von durch EU-Mittel geförderten Programmen genutzt werden. 6.3 Hinweis auf Bundesförderung Die Zuwendungsempfänger müssen in geeigneter Form auf die Förderung durch den Bund aus dem „DigitalPakt Schule“ hinweisen. 6.4 Zusätzlichkeit der Bundesmittel Die Zuwendungsempfänger stellen sicher, dass die Bundesmittel zusätz- lich eingesetzt werden. 6.5 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Bei Planung und Durchführung von Investitionsmaßnahmen sollen grund- sätzlich Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen herangezogen werden. 7. Verfahren 7.1 Antragsverfahren 7.1.1 Antragstellung ‚Anträge auf Gewährung der-Zuwendung sind vor Beginn der Maßnahme online unter www.digitalpakt-nrw.de einzureichen. Zuwendungsempfänger können während der Laufzeit des Förderprogramms mehrfach Anträge auf Förderung stellen. 7.1.2 Antragsunterlagen 7.1.2.1 Alle Anträge enthalten darüber hinaus folgende Angaben: a) Investitionsplanung (Finanzierungs- und Zeitplanung inklusive geplan- ten Beginn der Investitionsmaßnahme), bei Anträgen im Sinne von Num- mer 2.1 bis 2.3 kumuliert für alle in den Antrag einbezogenen Schulen; b) im Fall einer Investitionsmaßnahme, die ab dem 17. Mai 2019 begon- nen, aber noch nicht durch Abnahme aller Leistungen abgeschlossen wur- de, bedarf es einer Erklärung des Antragsstellers, dass es sich um einen selbstständigen Abschnitt einer schon begonnenen Investitionsmaßnah- me handelt; c) Bestätigung über ein auf die Ziele der Investitionsmaßnahme abge- stimmtes Konzept des Antragstellers über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support unter Verwendung der Anlage 1 und d) Erklärung zu Mitteln aus anderen Fördermaßnahmen (Nummer 6.2). 7.1.2.2 Weitere Angaben Anträge nach Nummer 2.1 bis 2.3 und für regionale Investitionsmaßnah- men nach Nummer 2.4 enthalten folgende weitere Aogaben zujederinden ‚Antrag einbezogenen Schule: a) Bestandsaufahme bestehender und benötigter Ausstattung mit Bezug zum beantragten Fördergegenstand und Bestandsaufnahme der aktuellen Internetanbindung; b) technisch-pädagogisches Einsatzkonzept mit Berücksichtigung medi- enpädagogischer, didaktischer und technischer Aspekte und c) bedarfsgerechte Qualifizierungsplanung für die Lehrkräfte durch die Schule, 7.2 Bewilligungsverfahren 7.2.1 Bewilligungsbehörde Bewilligungsbehörde ist die örtlich zuständige Bezirksregierung. Die Be- zirksregierung Detmold ist Benannte Stelle für den Bund gemäß $ 7 Absatz 1 der Verwaltungsvereinbarung zum „DigitalPakt Schule*. 7.2.2 Bewilligungsbescheid Zur Bewilligung der Zuwendung, ist das in Anlage 3 beigefügte Muster zu verwenden. 7.3 Mittelabruf- und Auszahlungsverfahren 7.3.1 Mittelabruf Der Zuwendungsempfänger kann nach Eintreten der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides die Mittel unter Verwendung des Musters in An- lage 4 abrufen. 7.3.2 Auszahlung Die Zuwendung darf auf Abruf des Zuwendungsempfängers nur insoweit und nicht eher ausgezahlt werden, als die zuwendungsfähigen Ausgaben bereits geleistet worden sind. 7.4 Verwendungsnachweisverfahren Der Verwendungsnachweis ist unter Verwendung des Musters in Anlage 5 zu führen, 8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Dieser Runderlass tritt am Tag nach Verkündung in Kraft und am 31. De- zember 2025 außer Kraft. Nachfolgend finden Sie die Anlagen zum Runderlass: Anlage 1 Anlage Bestätigung des Antragstellers über die Sicherstellung von Wartung, Betrieb, IT- Support Level 1: Lösung von Standardproblemen, Problemannahme und qualifizierte Fehlermeldung Level 1 wird vor Ort sichergestellt durch: O Personal des Landes O Personal des Schulträgers D externe Dritte (1 öffentliche Unternehmen, DI private Unternehmen) D Rahmenvertrag OEinzelauftrag OSonstige:__ Finanzierung: D Personalkosten (Finanzmittel des Landes) D Personalkosten (eigene IT-Angestellte des Schulträgers) O Sachkosten (Vertrag mit öffentlichen Dienstleistungsunternehmen) O Sachkosten (Vertrag mit privaten Dienstleistungsunternehmen) - DSonstigen__ Level 2: Lösung von nicht auf Level 1 gelösten Problemen, z.B. Systemwartung und -pflege, ‚Administration, Fehlerbehebung, Personal des Schulträgers O externe Dritte (öffentliche Unternehmen, D) private Unternehmen) D Rahmenvertrag O Einzelauftrag DO Sonstige: __ Finanzierung: D) Personalkosten (eigene IT-Angestellte) O Sachkosten (Vertrag mit öffentlichern Dienstleistungsunternehmen) OSachkosten (Vertrag rt privatem Dienstleistungsunternehmen) DO Investitionskostenkosten (z.B. Austausch von Hardware) OSonstiges___ Level 3: Lösung spezieller Probleme, die z.B. Eingriff In die Programme, Betriebssysteme, Komponentensteuerungen oder Datenbanken erfordern Personal des Schulträgers Dexterne Dritte (U) öffentliche Unternehmen, D) private Unternehmen) O Rahmenvertrag DEinzelauftrag Dsonstige_ Finanzierung: O Personalkosten (eigene Angestellte) © Sachkosten (Vertrag mit öffentlichem Dienstleistungsunternehmen) O Sachkosten (Vertrag mit privatem Dienstleistungsunternehmen) D Investitionskosten (z.B. Softwareentwicklung) Sonstiges __
Anlage 7 - Genehmigung Rechnungsprüfungsamt
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14 4.03.2020 14212 40 Bedarfsfeststellung zur Umsetzung des Förderprogramms über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (DigitalPakt NRW) (142/23/13/20) : hier: Bedarfsfeststellung Voraussichtliche Auftragssumme: 4.733.000,00 EUR brutto/3.977.310,92 EUR netto Sehr geehrte Damen und Herren, gegen das Ergebnis der Bedarfsprüfung bestehen keine Bedenken. Das Land Nordrhein-Westfalen hat.der Stadt Köln unter Einhaltung von Voraussetzungen För- “ dermittel zum Ausbau der Digitalisierung der Kölner Schulen in Höhe von 47,33 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Sie haben nachvollziehbar und detailliert den geplanten Einsatz der zu erwartenden Fördermittel dargestellt. Eine Voraussetzung ist der vom Land'geforderten Eigenanteil in Höhe von 10% (4,733 Millio- nen Euro). Dieser Eigenanteil soll aus Finanzmitteln des Förderprogramims „Gute Schule 2020“ und eigenen Haushaltsmitteln getragen werden. Die Haushaltsbewirtschaftung wurde jedoch aufgrund der Corona-Krise mit Verfügung 11/20 vom 25.03.2020 eingeschränkt, so dass die Besofilussvorlage zur Bedarfsfeststellung nür noch zulässig ist, wenn sie die in der Verfü- gung genannten Voraussetzungen erfüllt und von der Stadtkämmerir mitgezeichnet wird. ER IERER Y er ENTER NER
Anlage 4 - Maßnahmenaufteilungn Haushaltsjahren
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Anlage 4 konsumtiv investiv konsumtiv investiv konsumtiv investiv konsumtiv investiv konsumtiv investiv konsumtiv investiv CAS-Verkabelungsmaßnahmen 0 0 3.500.000 0 5.500.000 0 5.500.000 0 5.500.000 0 20.000.000 0 Kosten für WLAN 0 200.000 0 700.000 0 700.000 0 700.000 0 700.000 0 3.000.000 Kosten f. Internet GIGA BIT 40.000 60.000 200.000 300.000 200.000 300.000 200.000 300.000 80.000 120.000 720.000 1.080.000 Beschaffung von Switchen 50.000 0 200.000 0 200.000 0 150.000 0 0 0 600.000 0 Präsentations- u. Anzeigetechnik 100.000 900.000 425.000 3.825.000 425.000 3.825.000 425.000 3.825.000 425.000 3.825.000 1.800.000 16.200.000 Mobile Endgeräte 400.000 0 900.000 0 900.000 0 900.000 0 900.000 0 4.000.000 0 Coding-Elemente 0 0 50.000 200.000 50.000 200.000 50.000 200.000 50.000 200.000 200.000 800.000 Fachraumausstattungen 347.656 579.425 118.680 197.800 118.680 197.800 118.680 197.800 118.680 197.800 822.376 1.370.625 Modernisierung Informatikräume 40.000 120.000 115.000 345.000 115.000 345.000 115.000 345.000 115.000 345.000 500.000 1.500.000 Gesamt 977.656 1.859.425 5.508.680 5.567.800 7.508.680 5.567.800 7.458.680 5.567.800 7.188.680 5.387.800 28.642.376 23.950.625 Gesamt nach Haushaltsjahr vorläufige, unverbindliche Maßnahmenaufteilung nach Haushaltsjahren und konsumtiver/investiver Zuordnung (Angaben in €) - Änderungen vorbehalten Maßnahmen 52.593.001 Jahr 2020 Jahr 2021 Jahr 2022 Jahr 2023 Jahr 2024 Gesamt 2.837.081 11.076.480 13.076.480 13.026.480 12.576.480
Anlage 9, Auszug FA 15-06-2020 zu 0844-2020
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 16.06.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 15.06.2020 öffentlich 9.1 Umsetzung des Förderprogramms "DigitalPakt NRW" zur Digitalisie- rung der Kölner Schulen - außerplanmäßige Auszahlungen im Teilfi- nanzplan 0301 Schulträgeraufgaben in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 0844/2020 Beschluss: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvor- schlages unter der Maßgabe, dass die im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergaben/ Internationales gestellten Fragen beantwortet werden: 1. Der Rat beschl ießt die Umsetzung des Förderprogramms über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein - Westfalen (DigitalPakt NRW) mit dem in Anlage 3 beigefügten Maßnahmenkat a- log und den Abruf der Fördermittel in voller Höhe (rd. 47,33 Mio. Euro) zuzüglich den Einsatz von geforderten Eigenmitteln in Höhe von 10% (rd. 5,259 Mio. Euro) in Köln. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der erteilten Förderzusagen durch das Land NRW. Die Fördermittel werden für folgende Maßnahmen verwendet: - Modernisierung der Inhouse-Verkabelungen - Ausbau des WLAN durch Beschaffung von Hardware und Lizenzen - Sicherstellung des Internetempfangs in GIGA-BIT Geschwindigkeit - Neu- und Ersatzbeschaffung von Switchen - Geräte zum Ausbau der Präsentations - und Anzeigetechnik m. Ansteuerungs- geräten - Mobile Endgeräte - Coding-Elemente mit Zubehör - Digitale Fachraumausstattung - Modernisierung von Informatikräumen Der Rat nimmt diese von der Verwaltung erstellte Zusammenstellung (siehe A n- lage 3 / Maßnahmenkatalog mit Beschreibung) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, die erforderlichen Aufträge unter Berücksichtigung der bestehenden Vergabebestimmungen zu erteilen. Den im Maßnahmenkatalog benannten Maßnahmen zur Digitalisierung der Kö l- ner Schulen wird vom Rat im Sinne der Bedarfsprüfung zugestimmt und die Ve r- waltung wird mit der Durchführung der erforderlichen (europaweiten) Ausschre i- bungen beauftragt. Zu beachten ist, dass alle Maßnahmen inhaltlich in Einklang mit der Zielsetzung des „Konzeptes zu ein er ganzheitlichen technischen Schul-IT an Kölner Schulen“ (Vorlage 2703/2014) stehen und die konkreten Einzelabrufe jeder Schule einer inhaltlichen, pädagogisch sinnvollen Bedarfsbegründung und - prüfung unterliegen. Soweit es die Zuwendungsrichtlinien vorgeben, wird von der Verwaltung mit der jeweiligen Schule ein technisch -pädagogisches Einsatzko n- zept erarbeitet, das auch den jeweiligen angemeldeten Bedarf begründen wird. Notwendige Verschiebungen bei genannten Maßnahmen und der geplanten Mi t- telverwendung sind im Rahmen des Förderzweckes zulässig. Sollten im weiteren Verfahren Maßnahmen als nicht realisierbar oder nicht förderfähig eingestuft werden, oder sollte die technische Weiterentwicklung von Geräten etc. es no t- wendig machen, sind Ersatzmaßnahmen mit einem entsprechenden Finanzvo- lumen heranzuziehen. Auch zusätzliche Maßnahmen können durch eine U m- schichtung der Fördergelder durch die Verwaltung vorgenommen werden. So hat z.B. die sehr dynamische Entwicklung der vergangenen Wochen mit den Auswi r- kungen d es Corona -Virus auf den schulischen Alltag allen Beteiligten gezeigt, dass es rasant an Bedeutung gewinnt, Möglichkeiten der Kommunikation und des Dokumentenaustausches mit dezentralen Standorten in die kommenden strategischen Projekte einzubeziehen (wie c loud-basiertes Arbeiten mit der I n- tegration von Videokonferenzen und Lösungen der Telekommunikation). Es ist geplant, die Fördermittel vollumfänglich in den Jahren 2020 bis 2024 au s- zuschöpfen. Zur Entlastung des städtischen Haushaltes sind dabei vordringl ich diejenigen Maßnahmen zu realisieren, für die bereits entsprechende Haushalt s- ermächtigungen im Haushaltsplan vorgesehen sind. 2. Der Rat nimmt die gem. Anlage 4 und 5 vorgenommene Aufteilung auf die Jahre 2020 bis 2024 zustimmend zur Kenntnis. Für die ha ushaltsmäßige Umsetzung in 2020 und 2021 beschließt der Rat vo r- behaltlich der Gewährung der Landesförderung die außerplanmäßige Bereitste l- lung und gleichzeitige Freigabe von investiven Auszahlungsmitteln in Höhe von insgesamt rd. 1,9 Mio. € in 2020 bzw. rd . 5,6 Mio. € für 2021 im Teilfinanzplan 0301 Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 9 – Auszahlung für den Erwerb von b e- weglichem Anlagevermögen bei den nachfolgend noch zu bildenden Finanzste l- len: Jahr 2020 Jahr 2021 4050-0301-0-6015 - WLAN - DigitalPakt 200.000 700.000 4050-0301-0-6016 - Gigabit Internet - DigitalPakt 60.000 300.000 4050-0301-0-6017 - Präsent.-/Anzeigetechnik - DigitalPakt 900.000 3.825.000 4050-0301-0-6018 - Coding-Elemente - Digital- Pakt 0 200.000 4050-0301-0-6019 - Fachraumausstattung - Digi- talPakt 579.425 197.800 4050-0301-0-6020 - Modernis. Informatikräume - DigitalPakt 120.000 345.000 Die Deckung dieser Mehrbedarfe erfolgt in 2020 und 2021 aus Mehreinzahlu n- gen aus dem 90% -igen Zuwendungsanteil „DigitalPakt NRW“ in Höhe von rd. 1,67 Mio. € (2020) bzw. in Höhe von rd. 5,01 Mio. € (2021). Die Finanzierung des 10%-igen städtischen Eigenanteils erfolgt in 2020 und 2021 aus Mitteln des Fö r- derprogramms „Gute Schule 2020“ im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 9 – Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4050 -0301-0-6013 „Gute Schule 2020“ in Höhe von rd. 186.000 € (2020) bzw. rd. 560.000 € (2021). Die gem. Anlage 4 bzw. 5 für 2020 und 2021 im Rahmen der Umsetzung entste- henden konsumtiven Mehrbedarfe im Teilergebnisplan 0301 Schulträgeraufg a- ben in Höhe von rd. 980.000 € (2020) bzw. rd. 5,5 Mio. € (2021) werden im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung mittels echter bzw. unechter Deckung finanziert. Die Mittelveranschlagung für die Jahre 2022 -2024 erfolgt im Rahmen des Hpl - Aufstellungsverfahren 2022 ff. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/40/402/2
Vorlagen-Nummer
0844/2020
Freigabedatum
26.05.2020
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Umsetzung des Förderprogramms "DigitalPakt NRW" zur Digitalisierung der Kölner Schulen -
außerplanmäßige Auszahlungen im Teilfinanzplan 0301 Schulträgeraufgaben in den
Haushaltsjahren 2020 und 2021
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat beschließt die Umsetzung des Förderprogramms über die Gewährung von Zuwendu n-
gen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (DigitalPakt NRW) mit
dem in Anlage 3 beigefügten Maßnahmenkatalog und den Abruf der Fördermittel in voller Höhe
(rd. 47,33 Mio. Euro) zuzüglich den Einsatz von geforderten Eigenmitteln in Höhe von 10% (rd.
5,259 Mio. Euro) in Köln. Der Beschluss steht unter de m Vorbehalt der erteilten Förderzusagen
durch das Land NRW.
Die Fördermittel werden für folgende Maßnahmen verwendet:
- Modernisierung der Inhouse-Verkabelungen
- Ausbau des WLAN durch Beschaffung von Hardware und Lizenzen
- Sicherstellung des Internetempfangs in GIGA-BIT Geschwindigkeit
- Neu- und Ersatzbeschaffung von Switchen
- Geräte zum Ausbau der Präsentations- und Anzeigetechnik m. Ansteuerungsgeräten
- Mobile Endgeräte
- Coding-Elemente mit Zubehör
- Digitale Fachraumausstattung
- Modernisierung von Informatikräumen
Der Rat nimmt diese von der Verwaltung erstellte Zusammenstellung (siehe Anlage 3 / Maßnah-
menkatalog mit Beschreibung) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, die er-
forderlichen Aufträge unter Berücksichtigung der bestehenden Vergabebestimmungen zu erte i-
len.
Den im Maßnahmenkatalog benannten Maßnahmen zur Digitalisierung der Kölner Schulen wird
vom Rat im Sinne der Bedarfsprüfung zugestimmt und die Verwaltung wird mit der Durchführung
der erforderlichen (europaweiten) Ausschreibungen beauftragt. Zu beachten ist, dass alle Ma ß-
nahmen inhaltlich in Einklang mit der Zielsetzung des „Konzeptes zu einer ganzheitlichen techni-
schen Schul-IT an Kölner Schulen“ (Vorlage 2703/2014) stehen und die konkreten Einzelabrufe
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 08.06.2020
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.06.2020
Finanzausschuss 15.06.2020
Rat 18.06.2020
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jeder Schule einer inhaltlichen, pädagogisch sinnvollen Bedarfsbegründung und -prüfung unter-
liegen. Soweit es die Zuwendungsrichtlinien vorgeben, wird von der Verwaltung mit der jeweiligen
Schule ein technisch -pädagogisches Einsatzkonzept erarbeitet, das auch den jeweiligen ang e-
meldeten Bedarf begründen wird.
Notwendige Verschiebungen bei genannten Maßnahmen und der geplanten Mittelverwendung
sind im Rahmen des Förderzweckes zulässig. Sollten im weiteren Verfahren Maßnahmen als
nicht realisierbar oder nicht förderfähig eingestuft werden, oder sollte die technische Weiterent-
wicklung von Geräten etc. es notwendig machen, sind Ersatzmaßnahmen mit einem entspr e-
chenden Finanzvolumen heranzuziehen. Auch zusätzliche Maßnahmen können durch eine Um-
schichtung der Fördergelder durch die Verwaltung v orgenommen werden. So hat z.B. die sehr
dynamische Entwicklung der vergangenen Wochen mit den Auswirkungen des Corona-Virus auf
den schulischen Alltag allen Beteiligten gezeigt, dass es rasant an Bedeutung gewinnt, Möglich-
keiten der Kommunikation und des D okumentenaustausches mit dezentralen Standorten in die
kommenden strategischen Projekte einzubeziehen (wie cloud-basiertes Arbeiten mit der Integra-
tion von Videokonferenzen und Lösungen der Telekommunikation).
Es ist geplant, die Fördermittel vollumfänglich in den Jahren 2020 bis 2024 auszuschöpfen. Zur
Entlastung des städtischen Haushaltes sind dabei vordringlich diejenigen Maßnahmen zu real i-
sieren, für die bereits entsprechende Haushaltsermächtigungen im Haushaltsplan vorgesehen
sind.
2. Der Rat nimmt die gem. Anlage 4 und 5 vorgenommene Aufteilung auf die Jahre 2020 bis 2024
zustimmend zur Kenntnis.
Für die haushaltsmäßige Umsetzung in 2020 und 2021 beschließt der Rat vorbehaltlich der Ge-
währung der Landesförderung die außerplanmäßige Bereitstellung und g leichzeitige Freigabe
von investiven Auszahlungsmitteln in Höhe von insgesamt rd. 1,9 Mio. € in 2020 bzw. rd. 5,6 Mio.
€ für 2021 im Teilfinanzplan 0301 Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 9 – Auszahlung für den Er-
werb von beweglichem Anlagevermögen bei den nachfolgend noch zu bildenden Finanzstellen:
Jahr 2020 Jahr 2021
4050-0301-0-6015 - WLAN - DigitalPakt 200.000 700.000
4050-0301-0-6016 - Gigabit Internet - DigitalPakt 60.000 300.000
4050-0301-0-6017 - Präsent.-/Anzeigetechnik - Digi-
talPakt 900.000 3.825.000
4050-0301-0-6018 - Coding-Elemente - DigitalPakt 0 200.000
4050-0301-0-6019 - Fachraumausstattung - DigitalPakt 579.425 197.800
4050-0301-0-6020 - Modernis. Informatikräume - Digi-
talPakt 120.000 345.000
Die Deckung dieser Mehrbedarfe erfolgt in 2020 und 2021 aus Mehreinzahlungen aus dem 90%-
igen Zuwendungsanteil „DigitalPakt NRW“ in Höhe von rd. 1,67 Mio. € (2020) bzw. in Höhe von
rd. 5,01 Mio. € (2021). Die Finanzierung des 10% -igen städtischen Eigenanteils erfolgt in 2020
und 2021 aus Mitteln des Fö rderprogramms „Gute Schule 2020“ im Teilfinanzplan 0301, Schul-
trägeraufgaben, Teilplanzeile 9 – Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
bei Finanzstelle 4050-0301-0-6013 „Gute Schule 2020“ in Höhe von rd. 186.000 € (2020) bzw. rd.
560.000 € (2021).
Die gem. Anlage 4 bzw. 5 für 2020 und 2021 im Rahmen der Umsetzung entstehenden ko n-
sumtiven Mehrbedarfe im Teilergebnisplan 0301 Schulträgeraufgaben in Höhe von rd. 980.000 €
(2020) bzw. rd. 5,5 Mio. € (2021) werden im Rahmen der unterjährigen B ewirtschaftung mittels
echter bzw. unechter Deckung finanziert.
Die Mittelveranschlagung für die Jahre 2022 -2024 erfolgt im Rahmen des Hpl -
Aufstellungsverfahren 2022 ff.
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Alternative:
Das Förderprogramm „DigitalPakt NRW“ wird nicht in Anspruch genommen und umgesetzt. Durch die
fehlenden Fördermittel kann die Stadt Köln dringend notwendige Maßnahmen zur fortschreitenden
Digitalisierung der Schulen nicht durch Dritte finanzieren. Die erforderliche Digitalisierung an den Köl-
ner Schulen kann nicht in dem not wendigen Maße vorangetrieben werden bzw. nur durch deutliche
Belastungen des städtischen Haushalts.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen rd. 23,95 Mio. €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja rd. 22,3 Mio.€
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme rd. 28,64 Mio. €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja rd. 26,4 Mio. €
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: siehe Anlage 6
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. 2,63 Mio. €
c) bilanzielle Abschreibungen siehe Anlage 6 €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: siehe Anlage 6
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten siehe Anlage 6 €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung
Am 11.09.2019 hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein -Westfalen per
Runderlass die Ric htlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung
der Schulen in Nordrhein-Westfalen (DigitalPakt NRW) veröffentlicht.
Durch einen entsprechenden Verteilungsschlüssel stehen dem Schulträger Stadt Köln demnach rd.
47,33 Mio. Euro Fördergelder für Digitalisierungsmaßnahmen bis zum 31.12.2025 zur Verfügung.
Dies entspricht 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Zusätzlich hierzu hat die Stadt Köln
einen städtischen Eigenanteil in Höhe der übrigen 10 % (= rd. 5,26 Mio. €) der Gesamtausgaben zu
erbringen, so dass im Rahmen des „DigitalPakt NRW“ insgesamt rd. 52,593 Mio. Euro in Digitalisie-
rungsmaßnahmen an den Kölner Schulen investiert wird.
Förderfähig sind gemäß den Förderrichtlinien Maßnahmen zur Verbesserung der IT -Grundstruktur,
die Beschaffung von digitalen Arbeitsgeräten, mobile Endgeräte und regionale Maßnahmen.
Die Fördergelder müssen bis zum 31.12.2021 bei der Bezirksregierung Köln – getrennt in Einzelan-
trägen nach den in der Anlage 2 beschriebenen Fördersäulen – beantragt werden, um diese in voller
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Höhe zu erhalten. Es ist geplant, das Förderprogramm in den Jahren 2020 bis 2024 umzusetzen.
Ohne das Förderprogramm „DigitalPakt NRW“ müsste für den dringend notwendigen Ausbau der
Digitalisierung der Kölner Schulen eine vollumfängliche Finanzierung durch eigene städtische Gelder
erfolgen.
Insbesondere die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Grundstruktur, wie die notwen-
digen Modernisierungen der Inhouse-Verkabelungen an den Kölner Schulen und den Ausbau der
Präsentations- und Anzeigetechnik würden den städtischen Haushalt in den Jahren 2021 bis 2024 mit
zusätzlich ca. 35 Millionen Euro belasten.
Mit den in Anlage 3 und 4 abgebildeten Maßnahmen ist auch nicht der gesamtstädtische Bedarf für
Maßnahmen zur Digitalisierung der Schulen gedeckt. Vielmehr sind die Fördergelder aus dem „Digi-
talPakt NRW“ zusammen mit den noch vorhandenen Finanzmitteln aus dem Förderprogramm „Gute
Schule 2020“ und den eigenen zu veranschlagenden Haushaltsmitteln beim IT-Schulservice im Amt
für Sch ulentwicklung ein wichtiger Beitrag zur Deckung aller technisch -bedarfsgerechter benötigten
Geräte und Maßnahmen für die Kölner Schulen. Insbesondere zum Ausbau der Präsentations - und
Anzeigetechnik, der digitalen Geräte und mobilen Endgeräte ist der Bedar f weitaus höher als im
Maßnahmenkatalog dargestellt. Auch für diese Maßnahmen wurden/werden Finanzmittel aus dem
Förderprogramm „Gute Schule 2020“ verwendet, um die Schulen bedarfsgerecht digital auszustatten.
Das Förderprogramm trägt daher, ebenso wie das Förderprogramm „Gute Schule 2020“, ein großen
Beitrag dazu bei, den gesamtstädtischen Bedarf für Maßnahmen zur Digitalisierung der Schulen zu
decken.
Die im Maßnahmenkatalog (siehe u.a. Anlage 3 und 4) beschriebenen Maßnahmen wurden durch
einen Arbeitskreis erarbeitet. Der Arbeitskreis besteht aus den Akteuren in der Verwaltung, die im
operativen Geschäft mit der Digitalisierung der Schulen befasst sind. Dies sind im Einzelnen die
Sachgebiete IT-Services Schulen und Kitas und Netze/TK im Amt für Informatio nsverarbeitung und
das Sachgebiet Schulservice IT im Amt für Schulentwicklung der Stadt Köln. Neben den für Finanzen
verantwortlichen Mitarbeiter*innen der Kämmerei und der Sachgebiete Finanzen und Schulbau und -
betreuung im Amt für Schulentwicklung wurde zusätzlich die Medienberatung NRW zum Arbeitskreis
hinzugezogen.
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln hat dem Maßnahmenkatalog mit den aufgeführten Aus-
gaben am 31.03.2020 unter der RPA-Nummer: 142/23/13/20 (siehe Anlage 7) zugestimmt.
Bereits im Vorgriff zu diesem Beschluss hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung vom 26.03.2020
die Beschaffung eines Automatisierungslabors im Berufskolleg Eitorfer Straße in Köln-Deutz mit einer
Gesamtsumme von 580.000 Euro aus den Fördergeldern des „DigitalPakt NRW“ beschlossen. (Vor-
lagennummer 2687/2019).
Die Vorgaben der Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Corona-Krise gemäß dem Schreiben der
Kämmerei der Stadt Köln vom 25.03.2020 wurden geprüft und beachtet.
Durch die 90%-ige Förderquote eröffnet sich mit dem „DigitalPakt NRW“ eine wirtschaftliche und zu-
gleich ressourcenschonende Möglichkeit, im Rahmen der gesetzlichen Bereitstellungspflicht von
Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel Ziele der schulischen Digitalisierung zu erreichen.
Aktueller Sachstand:
Die für den Zuwendungsempfänger eher ungünstigen Rahmenbedingungen des Förderprogramms
(siehe auch Anlage 2) „DigitalPakt NRW“ stellen den Schulträger „Stadt Köln“ als größten Begünstig-
ten im Bundesland vor eine sehr hohe Herausforderung. Die Fördergelder in voller Höhe sind dem-
nach nur garantiert, wenn alle Anträge bis zum 31.12.2021 vollständig bei der Bezirksregierung ein-
gehen. Anders als etwa beim Förderprogramm „Gute Schule 2020“ kann die Fördersumme nicht jähr-
lich im Gesamten abgerufen und verausgabt werden. Vielmehr müssen hier Einzelanträge jeder
Schule nach Fördersäule (siehe Anlage 2) gestellt werden. Dabei muss die Verwaltung gemeinsam
mit jeder Schule ein technisch -pädagogisches Einsatzkonzept erarbeiten, das Bestandteil jeden An-
trags ist. Hierbei muss der technische Ist -Zustand und der Bedarf dargestellt werden. Dieser ist dann
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pädagogisch zu begründen. Des Weiteren soll der Qualifizierungszustand des jeweiligen Lehrerkolle-
giums dargestellt und Wege aufgezeigt werden, in wie weit eine weitere Qua lifizierung anhand des
begründeten Bedarfs geplant ist.
Hierbei entsteht durch das umfangreiche Antragsverfahren und auch die einzelne Verwendung s-
nachweislegung ein hoher Verwaltungsaufwand. Trotz des Anspruchs, der gegenüber der Bezirksre-
gierung ab dem Ze itpunkt des Bewilligungsbescheides entsteht, werden die Zuwendungen seitens
des Landes erst gezahlt, wenn die Ausgaben seitens der Stadt Köln bereits getätigt wurden. Folglich
muss die Stadt Köln bis zur Abrechnung jeder einzelnen Maßnahme finanziell in Vo rleistung treten.
Der schnellstmögliche Fördermittelabruf nach Eintritt der Bestandskraft des Zuwendungsbescheides
sowie der Beschaffung der Geräte hat daher höchste Priorität. Es wird damit alles Notwendige veran-
lasst und Sorge dafür getragen, dass diese zeitliche Phase der Vorleistung nur auf das zwingend
Notwendige beschränkt wird und so – auf das jeweilige Haushaltsjahr bezogen – möglichst keine Vor-
leistung eintreten wird. Dadurch entsteht ein außerordentlich hoher Bedarf bei Budgetplanung und -
controlling.
Diese Rahmenbedingungen haben umfangreiche Vorplanungen innerhalb der Verwaltung notwendig
gemacht.
Die bereits oben genannte Arbeitsgruppe hat neben dem Maßnahmenkatalog auch Strukturen erar-
beitet, wie das Förderprogramm in Köln umgesetzt werden soll . Für die Abwicklung des „DigitalPakt
NRW“ werden in der Verwaltung zusätzliche personelle Kapazitäten benötigt. Der Umfang der mög-
licherweise zuzusetzenden Stellenmehrbedarfe befindet sich aktuell noch in der verwaltungsinternen
Abstimmung. Hierzu wird eine gesonderte Ratsvorlage erstellt werden.
Die Arbeitsgruppe hat in insgesamt drei Sitzungen (zuletzt Anfang Februar) die Arbeitsergebnisse
erstellt. Der in der Anlage benannte Maßnahmenkatalog und die Strukturen/Aufgabenverteilung bei
der Umsetzung des „DigitalPakt NRW“ wurden der oberen und unteren Schulaufsicht und den Kölner
Schulen in Form der Schulformsprecher in einer Informationsveranstaltung am 17.02.2020 vorgestellt
und sind auf breite Zustimmung gestoßen.
Derzeit bereitet die Verwaltung umfänglich die Umsetzung des Förderprogramms vor.
Zusammen mit dem Sachgebiet „Vergabe- und Wettbewerbsmanagement“ bei der Gebäudewirtschaft
der Stadt Köln wird eine europaweite Ausschreibung für Ingenieurleistungen bezüglich der geplanten
Inhouseverkabelungen in den Kölner Schulen vorbereitet, die nach dem Beschluss des Rates verö f-
fentlicht werden soll. Hierzu wurde bereits der konkrete Bedarf geprüft, welche Schulen – unabhängig
von der Schulform – dringend in den nächsten Jahren eine modernisierte Verkabelung benötigen.
Des Weiteren wird derzeit der Bedarf an Geräten zum Ausbau der Präsentations- und Anzeigetechnik
geprüft. Aus dem „DigitalPakt NRW“ sollen bis zu 3.600 Geräte finanziert werden, was aber nicht den
Gesamtbedarf in den Kölner Schulen abdeckt. Dieser wird voraussichtlich bei ca. 5.000 bis 6.000
Geräten liegen. In Kürze ist ein abgeschlossener Rahmenvertrag über 2.000 Touch-Panels zugriffs-
bereit, so dass derzeit auch Prioritätenlisten erarbeitet werden, um diese Geräte bedarfsgerecht an
die Schulen zu v erteilen. Für den übrigen – noch zu ermittelnden – Gesamtbedarf soll ein weiterer
Rahmenvertrag abgeschlossen werden, wozu der Rat der Stadt Köln die Verwaltung im Sinne der
Bedarfsprüfung mit diesem Ratsbeschluss ermächtigt.
Des Weiteren werden derzeit alle Gesamtbedarfe auch für mobile Endgeräte (insbesondere Tablets)
und digitale Geräte ermittelt, um auch hierfür nachhaltige Rahmenverträge bis ins Jahr 2024 abz u-
schließen.
Weiteres Vorgehen:
Nach dem Ratsbeschluss sollen die notwendigen weiteren Rahmenve rträge vorbereitet und abge-
schlossen werden. Des Weiteren soll die europaweite zweistufige Ausschreibung für Ingenieurlei s-
tungen der CAS-Verkabelungsmaßnahmen veröffentlicht werden.
Neben der Ermittlung weiterer Einzelbedarfe sollen die notwendigen technis ch-pädagogischen Ein-
satzkonzepte mit den Schulen erarbeitet werden. So sollen noch in diesem Jahr möglichst viele Ein-
zelanträge auf Bewilligung der Fördergelder gestellt werden, da die Maßnahmen erst nach dem jewei-
ligen Zuwendungsbescheid begonnen und umgesetzt werden dürfen.
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Die Arbeitsgruppe zur Umsetzung des „DigitalPakt NRW“ wird die weitere Vorgehensweise weiterhin
begleiten.
Im I. Quartal 2021 – und in der Folge halbjährlich – wird den Fachausschüssen (Ausschuss für Schu-
le und Weiterbildung und Unterausschuss „Digitale Kommunikation“) ein Sachstandbericht erteilt.
Finanzierung:
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben belaufen sich auf rd. 52,59 Mio. €. Die Gesamtfördersum-
me beträgt vorbehaltlich der Zuwendungsbescheide der Bezirksregierung Köln, rd. 47,33 Mio. € und
entspricht 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die übrigen 10 % in Höhe von rd. 5,259
Mio. € hat die Stadt Köln als Eigen anteil zu leisten. Die Förderbedingungen des „DigitalPakt NRW“
lassen hier grundsätzlich eine entsprechende Finanzierungsmöglichkeit des städtischen Eigenanteils
aus Mitteln des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ zu. Die Verteilung der investiven und ko n-
sumtiven Kosten der entsprechenden Maßnahmen auf die Jahre 2020 -2024 sind in den Anlagen 4
und 5 dargestellt. Die Aufteilung in investiv und konsumtiv erfolgte hierbei nach dem aktuellen Kennt-
nisstand und auf Grundlage einer qualifizierten Schätzung. Die tat sächliche Aufteilung ko n-
sumtiv/investiv kann unter Umständen abweichen.
Gesamt-
kosten
(2020-2024)
Finanzierung
über
Förderung
Digitalpakt
(= 90 %)
Eigenanteil
Stadt Köln
(= 10 %),
Finanzierung tw.
über „Gute Schule
2020“
Konsumtive Gesamtaufwendungen
im TEP 0301 Schulträgeraufgaben
(2020-2024, ohne Berücksichtigung
der Folgeaufwendungen)
28.642.376 €
25.778.138 €
2.864.238 €
Investive Gesamtanschaffungskos-
ten im TFP 0301 Schulträgeraufga-
ben (2020-2024)
23.950.625 €
21.555.563 €
2.395.062 €
Summen
52.593.001 €
47.333.701 €
5.259.300 €
Für 2020 und 2021 stellen sich die Gesamtkosten im Detail wie folgt dar:
Gesamtkosten
2020
Förderung
Digitalpakt
(= 90 %)
Eigenanteil
Stadt Köln
(= 10 %)
Konsumtive Aufwendungen im
TEP 0301 Schulträgeraufgaben 977.656 € 879.890 € 97.766 €
Investive Anschaffungskosten im
TFP 0301 Schulträgeraufgaben 1.859.425 € 1.673.483 € 185.942 €
Summe 2.837.081 € 2.553.373 € 283.708 €
8
Gesamtkosten
2021
Förderung
Digitalpakt
(= 90 %)
Eigenanteil
Stadt Köln
(= 10 %)"
Konsumtive Aufwendungen im
TEP 0301 Schulträgeraufgaben 5.508.680 € 4.957.812 € 550.868 €
Investive Anschaffungskosten im
TFP 0301 Schulträgeraufgaben
5.567.800 € 5.011.020 € 556.780 €
Summe 11.076.480 € 9.968.832 € 1.107.648 €
Investive Maßnahmen in 2020 und 2021:
Aufgrund der Umsetzung des Förderprogramms „DigitalPakt NRW“ entstehen für 2020 und 2021 im
Teilfinanzplan 0301 Schulträgeraufgaben investive Gesamtkosten von rd. 7,43 Mio. € (2020 rd. 1,86
Mio. €/ 2021 rd. 5,57 Mio. €). Die Zuwendungen aus dem „DigitalPakt NRW“ in Höhe von 90 % der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben werden unterjährig in 2020 und 2021 im Rahmen der Bewir t-
schaftung im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, als investive Mehreinzahlungen zur Deckung
der investiven außerplanmäßigen Mehrauszahlungen in Höhe von insgesamt rd. 6,67 Mio. € (2020 rd.
1,67 Mio. €/ 2021 rd. 5,0 Mio. €) im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, in der Teilplanzeile 9 –
Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, bei den für den „DigitalPakt NRW“ zu
verwendenden Finanzstellen zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung des 10%-igen städtischen Ei-
genanteils erfolgt in 2020 und 2021 aus Mitteln des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ im Teilf i-
nanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 9 – Auszahlung für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen bei Finanzstelle 4050-0301-0-6013 „Gute Schule 2020“ in Höhe von rd. 186.00 0 €
(2020) bzw. rd. 560.000 € (2021).
Konsumtive Maßnahmen in 2020 und 2021:
Die Zuwendung aus dem „DigitalPakt NRW“ in Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtauf-
wendungen wird unterjährig in 2020 und 2021 im Rahmen der Bewirtschaftung im Teilergebnis plan
0301, Schulträgeraufgaben, in Höhe von insgesamt rd. 5,84 Mio. € (2020 rd. 880.000 € / 2021 rd.
4,96 Mio. €) vereinnahmt. Die aufgrund der Umsetzung des Förderprogramms „DigitalPakt NRW“ für
2020 und 2021 im Teilergebnisplan 0301 Schulträgeraufgaben e ntstehenden konsumtiven Gesamt-
aufwendungen von rd. 6,49 Mio. € (2020 rd. 980.000 € / 2021 rd. 5,51 Mio. €) werden im Teilerge b-
nisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in den Teilplanzeilen 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-
tungen, und 16. sonstige ordentliche Aufwendungen, im Rahmen der Bewirtschaftung innerhalb des
Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben, mittels echter Deckungsfähigkeit durch Sollumbuchung
(u.a. aus veranschlagten Mitteln des Förderprogramms „Gute Schule 2020“) und unechter Deckung
gedeckt.
Folgeaufwendungen bzw. -erträge:
Die Aufteilung der bilanziellen Abschreibungen sowie der Erträge aus der Auflösung von Sonderpos-
ten auf die Jahre 2021-2025 ist in Anlage 6 dargestellt.
Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen erfolgt im Teilergebnisplan 0301, Schulträgerauf-
gaben, in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen, in 2021 veranschlagten bzw. ab 2022 zu ver-
anschlagenden Mitteln.
Die Refinanzierung der bilanziellen Abschreibungen erfolgt aus Erträgen aus der Auflösung von Son-
derposten im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 7, sonstige ordentliche
Erträge, für den Teil der investiven Kosten, dem die Zuwendungen aus dem „DigitalPakt NRW“ g e-
9
genüber stehen sowie für solchen, der aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ gedeckt wird.
Darüber hinaus entstehen in den Folgejahren zusätzliche Kosten für den laufenden Betrieb, Siche r-
heit, Administration, Wartung und Support in Höhe von voraussichtlich 5 % der jeweiligen Bescha f-
fungen, die aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen, in 2021 veranschlagten bzw. ab 2022 zu veranschlagenden Mitteln
finanziert werden.
Die Mittelveranschlagung des Förderprogramms „DigitalPakt NRW“ einschließlich der Folgeaufwen-
dungen bzw. -erträge für die Jahre 2022 ff. erfolgt im Rahmen des Hpl.-Aufstellungsverfahrens 2022
ff. Dezernat IV wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zu-
gewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen.
Anlagen:
Anlage 0: Begründung der Dringlichkeit
Anlage 1: Förderrichtlinie „DigitalPakt NRW“
Anlage 2: Erläuterungen/Zusammenfassung der Förderrichtlinie
Anlage 3: Maßnahmenkatalog mit Beschreibungen
Anlage 4: Maßnahmenkatalog mit Aufteilung nach Haushaltsjahren
Anlage 5: Maßnahmenkatalog mit Aufteilung nach Haushaltsjahren und Zuwendungsanteilen
Anlage 6: Maßnahmenkatalog mit Aufteilung nach Folgeaufwendungen
Anlage 7: Zustimmung des Rechnungsprüfungsamts
Anlage 8 Vorabauszug AVR 08.06.20
7616 Zeichen
Geschäftsführung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Frau Schacknat Telefon: (0221) 221 25001 Fax : (0221) 221 26565 E-Mail: Melina.Schacknat@STADT-KOELN.DE Datum: 09.06.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 08.06.2020 öffentlich 10.4 Umsetzung des Förderprogramms "DigitalPakt NRW" zur Digitalisierung der Kölner Schulen - außerplanmäßige Auszahlungen im Teilfinanzplan 0301 Schulträgeraufgaben in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 0844/2020 MdR Dr. Krupp teilt mit, dass die SPD -Fraktion gerne bereit sei, der Vorlage zuzu- stimmen. Er wolle jedoch deutlich machen, dass dies unter der Maßgabe der Berück- sichtigung des Prüfauftrages aus dem Beschluss des Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom 25.05.2020 geschehe. Dort sei einstimmig beschlossen worden, dass die Verwaltung im Rahmen der Auswirkungen der Corona -Pandemie gebeten werde zu prüfen, inwiefern die Ausstattung mit Hardware beschleunigt vorgenommen und die notwendige Software zur Verfüg ung gestellt werden könne, sodass allen Kin- dern das digitale Lernen ermöglicht werden könne. MdR Tokyürek nimmt Bezug auf Seite fünf der Beschlussvorlage. Sie habe eine kon- krete Frage zum Oberpunkt „Aktueller Sachstand“. Dort werde ausgefü hrt, dass ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept erarbeitet werden solle, in dem der jeweilige Qualifizierungsstand des Lehrerkollegiums festgestellt und weitere Qualifizierungs- möglichkeiten aufgezeigt würden. Dies sei jedoch nicht Teil der hier behand elten Be- schlussvorlage. Sie bittet um weitere Informationen, wie sichergestellt werden soll, dass das Lehrerkollegium mit den zu beschaffenden technischen Ausstattungen auch fachgerecht umgehen könne. Sie pflichtet zudem den Ausführungen des MdR Dr. Krupp bei und erkundigt sich in dem Zusammenhang, ob hier Fördermittel des Bundes einfließen würden. Herr Stadtdirektor Dr. Keller teilt mit, dass diese Nachfragen zur schriftlichen Beant- wortung an das Dezernat IV weitergeleitet würden. Beschluss: Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beschließt die Umsetzung des Förderprogramms über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein - Westfalen (DigitalPakt NRW) mit dem in Anlage 3 beigefügten Maßnahmenkatalog und den Abruf der Fördermittel i n voller Höhe (rd. 47,33 Mio. Euro) zuzüglich den Einsatz von geforderten Eigenmitteln in Höhe von 10% (rd. 5,259 Mio. Euro) in Köln. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der erteilten Förderzusagen durch das Land NRW. Die Fördermittel werden für folgende Maßnahmen verwendet: - Modernisierung der Inhouse-Verkabelungen - Ausbau des WLAN durch Beschaffung von Hardware und Lizenzen - Sicherstellung des Internetempfangs in GIGA-BIT Geschwindigkeit - Neu- und Ersatzbeschaffung von Switchen - Geräte zum Ausb au der Präsentations - und Anzeigetechnik m. Ansteuerungs- geräten - Mobile Endgeräte - Coding-Elemente mit Zubehör - Digitale Fachraumausstattung - Modernisierung von Informatikräumen Der Rat nimmt diese von der Verwaltung erstellte Zusammenstellung (siehe Anla- ge 3 / Maßnahmenkatalog mit Beschreibung) zustimmend zur Kenntnis und er- mächtigt die Verwaltung, die erforderlichen Aufträge unter Berücksichtigung der bestehenden Vergabebestimmungen zu erteilen. Den im Maßnahmenkatalog benannten Maßnahmen zur Digital isierung der Kölner Schulen wird vom Rat im Sinne der Bedarfsprüfung zugestimmt und die Verwal- tung wird mit der Durchführung der erforderlichen (europaweiten) Ausschreibun- gen beauftragt. Zu beachten ist, dass alle Maßnahmen inhaltlich in Einklang mit der Zielsetzung des „Konzeptes zu einer ganzheitlichen technischen Schul -IT an Kölner Schulen“ (Vorlage 2703/2014) stehen und die konkreten Einzelabrufe jeder Schule einer inhaltlichen, pädagogisch sinnvollen Bedarfsbegründung und - prüfung unterliegen. Soweit e s die Zuwendungsrichtlinien vorgeben, wird von der Verwaltung mit der jeweiligen Schule ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept erarbeitet, das auch den jeweiligen angemeldeten Bedarf begründen wird. Notwendige Verschiebungen bei genannten Maßnahmen un d der geplanten Mit- telverwendung sind im Rahmen des Förderzweckes zulässig. Sollten im weiteren Verfahren Maßnahmen als nicht realisierbar oder nicht förderfähig eingestuft wer- den, oder sollte die technische Weiterentwicklung von Geräten etc. es notwendig machen, sind Ersatzmaßnahmen mit einem entsprechenden Finanzvolumen her- anzuziehen. Auch zusätzliche Maßnahmen können durch eine Umschichtung der Fördergelder durch die Verwaltung vorgenommen werden. So hat z.B. die sehr dynamische Entwicklung der vergangen en Wochen mit den Auswirkungen des Corona-Virus auf den schulischen Alltag allen Beteiligten gezeigt, dass es rasant an Bedeutung gewinnt, Möglichkeiten der Kommunikation und des Dokumenten- austausches mit dezentralen Standorten in die kommenden strategischen Projekte einzubeziehen (wie cloud -basiertes Arbeiten mit der Integration von Videokonfe- renzen und Lösungen der Telekommunikation). Es ist geplant, die Fördermittel vollumfänglich in den Jahren 2020 bis 2024 auszu- schöpfen. Zur Entlastung des stä dtischen Haushaltes sind dabei vordringlich die- jenigen Maßnahmen zu realisieren, für die bereits entsprechende Haushaltser- mächtigungen im Haushaltsplan vorgesehen sind. 2. Der Rat nimmt die gem. Anlage 4 und 5 vorgenommene Aufteilung auf die Jahre 2020 bis 2024 zustimmend zur Kenntnis. Für die haushaltsmäßige Umsetzung in 2020 und 2021 beschließt der Rat vorbe- haltlich der Gewährung der Landesförderung die außerplanmäßige Bereitstellung und gleichzeitige Freigabe von investiven Auszahlungsmitteln in Höhe v on insge- samt rd. 1,9 Mio. € in 2020 bzw. rd. 5,6 Mio. € für 2021 im Teilfinanzplan 0301 Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 9 – Auszahlung für den Erwerb von bewegli- chem Anlagevermögen bei den nachfolgend noch zu bildenden Finanzstellen: Jahr 2020 Jahr 2021 4050-0301-0-6015 - WLAN - DigitalPakt 200.000 700.000 4050-0301-0-6016 - Gigabit Internet - DigitalPakt 60.000 300.000 4050-0301-0-6017 - Präsent.-/Anzeigetechnik - DigitalPakt 900.000 3.825.000 4050-0301-0-6018 - Coding-Elemente - Digital- Pakt 0 200.000 4050-0301-0-6019 - Fachraumausstattung - Digi- talPakt 579.425 197.800 4050-0301-0-6020 - Modernis. Informatikräume - DigitalPakt 120.000 345.000 Die Deckung dieser Mehrbedarfe erfolgt in 2020 und 2021 aus Mehreinzahlungen aus dem 90%-igen Zuwendungsanteil „DigitalPakt NRW“ in Höhe von rd. 1,67 Mio. € (2020) bzw. in Höhe von rd. 5,01 Mio. € (2021). Die Finanzierung des 10% -igen städtischen Eigenante ils erfolgt in 2020 und 2021 aus Mitteln des Förderpro- gramms „Gute Schule 2020“ im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teil- planzeile 9 – Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4050 -0301-0-6013 „Gute Schule 2020“ in Höhe von rd. 186.000 € (2020) bzw. rd. 560.000 € (2021). Die gem. Anlage 4 bzw. 5 für 2020 und 2021 im Rahmen der Umsetzung entste- henden konsumtiven Mehrbedarfe im Teilergebnisplan 0301 Schulträgeraufgaben in Höhe von rd. 980.000 € (2020) bzw. rd. 5,5 Mio . € (2021) werden im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung mittels echter bzw. unechter Deckung finanziert. Die Mittelveranschlagung für die Jahre 2022 -2024 erfolgt im Rahmen des Hpl - Aufstellungsverfahren 2022 ff. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 5 - Maßnahmen Aufteilung Zuwendungsanteilen
7666 Zeichen
1 Anlage 5 Gesamtkosten (100 %) Zuwendungsanteil "DigitalPakt NRW" (90 %) städtischer Eigenanteil, hier "Gute Schule 2020" (10 %) Gesamtkosten (100 %) Zuwendungsanteil "DigitalPakt NRW" (90 %) städtischer Eigenanteil, hier "Gute Schule 2020" (10 %) CAS-Verkabelungsmaßnahmen 0 0 0 0 0 0 Kosten für WLAN 0 0 0 200.000 180.000 20.000 Kosten f. Internet GIGA BIT 40.000 36.000 4.000 60.000 54.000 6.000 Beschaffung von Switchen 50.000 45.000 5.000 0 0 0 Präsentations- u. Anzeigetechnik 100.000 90.000 10.000 900.000 810.000 90.000 Mobile Endgeräte 400.000 360.000 40.000 0 0 0 Coding-Elemente 0 0 0 0 0 0 Fachraumausstattungen 347.656 312.890 34.766 579.425 521.483 57.942 Modernisierung Informatikräume 40.000 36.000 4.000 120.000 108.000 12.000 Gesamt mit Aufteilung in konsumtiv und investiv 977.656 879.890 97.766 1.859.425 1.673.483 185.942 vorläufige, unverbindliche Maßnahmenaufteilung nach Haushaltsjahren und konsumtiver/investiver Zuordnung und Zuwendungsanteilen (Angaben in €) - Änderungen vorbehalten Maßnahmen konsumtiv Jahr 2020 investiv Gesamt konsumtiv + investiv Gesamtkosten (100 %) Zuwendungsanteil "DigitalPakt NRW" (90 %) städtischer Eigenanteil, hier "Gute Schule 2020" (10 %) 2.837.081 2.553.373 283.708 2 Anlage 5 Gesamtkosten (100 %) Zuwendungsanteil "DigitalPakt NRW" (90 %) städtischer Eigenanteil, hier "Gute Schule 2020" (10 %) Gesamtkosten (100 %) Zuwendungsanteil "DigitalPakt NRW" (90 %) städtischer Eigenanteil, hier "Gute Schule 2020" (10 %) CAS-Verkabelungsmaßnahmen 3.500.000 3.150.000 350.000 0 0 0 Kosten für WLAN 0 0 0 700.000 630.000 70.000 Kosten f. Internet GIGA BIT 200.000 180.000 20.000 300.000 270.000 30.000 Beschaffung von Switchen 200.000 180.000 20.000 0 0 0 Präsentations- u. Anzeigetechnik 425.000 382.500 42.500 3.825.000 3.442.500 382.500 Mobile Endgeräte 900.000 810.000 90.000 0 0 0 Coding-Elemente 50.000 45.000 5.000 200.000 180.000 20.000 Fachraumausstattungen 118.680 106.812 11.868 197.800 178.020 19.780 Modernisierung Informatikräume 115.000 103.500 11.500 345.000 310.500 34.500 Gesamt mit Aufteilung in konsumtiv und investiv 5.508.680 4.957.812 550.868 5.567.800 5.011.020 556.780 vorläufige, unverbindliche Maßnahmenaufteilung nach Haushaltsjahren und konsumtiver/investiver Zuordnung und Zuwendungsanteilen (Angaben in €) - Änderungen vorbehalten Maßnahmen Gesamt konsumtiv + investiv Jahr 2021 konsumtiv investiv Gesamtkosten (100 %) Zuwendungsanteil "DigitalPakt NRW" (90 %) städtischer Eigenanteil, hier "Gute Schule 2020" (10 %) 11.076.480 9.968.832 1.107.648 3 Anlage 5 Gesamtkosten (100 %) Zuwendungsanteil "DigitalPakt NRW" (90 %) städtischer Eigenanteil (10 %) Gesamtkosten (100 %) Zuwendungsanteil "DigitalPakt NRW" (90 %) städtischer Eigenanteil (10 %) CAS-Verkabelungsmaßnahmen 5.500.000 4.950.000 550.000 0 0 0 Kosten für WLAN 0 0 0 700.000 630.000 70.000 Kosten f. Internet GIGA BIT 200.000 180.000 20.000 300.000 270.000 30.000 Beschaffung von Switchen 200.000 180.000 20.000 0 0 0 Präsentations- u. Anzeigetechnik 425.000 382.500 42.500 3.825.000 3.442.500 382.500 Mobile Endgeräte 900.000 810.000 90.000 0 0 0 Coding-Elemente 50.000 45.000 5.000 200.000 180.000 20.000 Fachraumausstattungen 118.680 106.812 11.868 197.800 178.020 19.780 Modernisierung Informatikräume 115.000 103.500 11.500 345.000 310.500 34.500 Gesamt mit Aufteilung in konsumtiv und investiv 7.508.680 6.757.812 750.868 5.567.800 5.011.020 556.780 vorläufige, unverbindliche Maßnahmenaufteilung nach Haushaltsjahren und konsumtiver/investiver Zuordnung und Zuwendungsanteilen (Angaben in €) - Änderungen vorbehalten Maßnahmen Gesamt konsumtiv + investiv Jahr 2022 konsumtiv investiv Gesamtkosten (100 %) Zuwendungsanteil "DigitalPakt NRW" (90 %) städtischer Eigenanteil (10 %) 13.076.480 11.768.832 1.307.648 4 Anlage 5 Gesamtkosten (100 %) Zuwendungsanteil "DigitalPakt NRW" (90 %) städtischer Eigenanteil (10 %) Gesamtkosten (100 %) Zuwendungsanteil "DigitalPakt NRW" (90 %) städtischer Eigenanteil (10 %) CAS-Verkabelungsmaßnahmen 5.500.000 4.950.000 550.000 0 0 0 Kosten für WLAN 0 0 0 700.000 630.000 70.000 Kosten f. Internet GIGA BIT 200.000 180.000 20.000 300.000 270.000 30.000 Beschaffung von Switchen 150.000 135.000 15.000 0 0 0 Präsentations- u. Anzeigetechnik 425.000 382.500 42.500 3.825.000 3.442.500 382.500 Mobile Endgeräte 900.000 810.000 90.000 0 0 0 Coding-Elemente 50.000 45.000 5.000 200.000 180.000 20.000 Fachraumausstattungen 118.680 106.812 11.868 197.800 178.020 19.780 Modernisierung Informatikräume 115.000 103.500 11.500 345.000 310.500 34.500 Gesamt mit Aufteilung in konsumtiv und investiv 7.458.680 6.712.812 745.868 5.567.800 5.011.020 556.780 vorläufige, unverbindliche Maßnahmenaufteilung nach Haushaltsjahren und konsumtiver/investiver Zuordnung und Zuwendungsanteilen (Angaben in €) - Änderungen vorbehalten Maßnahmen Gesamt konsumtiv + investiv Jahr 2023 konsumtiv investiv Gesamtkosten (100 %) Zuwendungsanteil "DigitalPakt NRW" (90 %) städtischer Eigenanteil (10 %) 13.026.480 11.723.832 1.302.648 5 Anlage 5 Gesamtkosten (100 %) Zuwendungsanteil "DigitalPakt NRW" (90 %) städtischer Eigenanteil (10 %) Gesamtkosten (100 %) Zuwendungsanteil "DigitalPakt NRW" (90 %) städtischer Eigenanteil (10 %) CAS-Verkabelungsmaßnahmen 5.500.000 4.950.000 550.000 0 0 0 Kosten für WLAN 0 0 0 700.000 630.000 70.000 Kosten f. Internet GIGA BIT 80.000 72.000 8.000 120.000 108.000 12.000 Beschaffung von Switchen 0 0 0 0 0 0 Präsentations- u. Anzeigetechnik 425.000 382.500 42.500 3.825.000 3.442.500 382.500 Mobile Endgeräte 900.000 810.000 90.000 0 0 0 Coding-Elemente 50.000 45.000 5.000 200.000 180.000 20.000 Fachraumausstattungen 118.680 106.812 11.868 197.800 178.020 19.780 Modernisierung Informatikräume 115.000 103.500 11.500 345.000 310.500 34.500 Gesamt mit Aufteilung in konsumtiv und investiv 7.188.680 6.469.812 718.868 5.387.800 4.849.020 538.780 vorläufige, unverbindliche Maßnahmenaufteilung nach Haushaltsjahren und konsumtiver/investiver Zuordnung und Zuwendungsanteilen (Angaben in €) - Änderungen vorbehalten Maßnahmen Gesamt konsumtiv + investiv Jahr 2024 konsumtiv investiv Gesamtkosten (100 %) Zuwendungsanteil "DigitalPakt NRW" (90 %) städtischer Eigenanteil (10 %) 12.576.480 11.318.832 1.257.648 6 Anlage 5 Gesamtkosten (100 %) Zuwendungsanteil "DigitalPakt NRW" (90 %) städtischer Eigenanteil, tw. "Gute Schule 2020" (10 %) Gesamtkosten (100 %) Zuwendungsanteil "DigitalPakt NRW" (90 %) städtischer Eigenanteil, tw. "Gute Schule 2020" (10 %) CAS-Verkabelungsmaßnahmen 20.000.000 18.000.000 2.000.000 0 0 0 Kosten für WLAN 0 0 0 3.000.000 2.700.000 300.000 Kosten f. Internet GIGA BIT 720.000 648.000 72.000 1.080.000 972.000 108.000 Beschaffung von Switchen 600.000 540.000 60.000 0 0 0 Präsentations- u. Anzeigetechnik 1.800.000 1.620.000 180.000 16.200.000 14.580.000 1.620.000 Mobile Endgeräte 4.000.000 3.600.000 400.000 0 0 0 Coding-Elemente 200.000 180.000 20.000 800.000 720.000 80.000 Fachraumausstattungen 822.376 740.138 82.238 1.370.625 1.233.563 137.062 Modernisierung Informatikräume 500.000 450.000 50.000 1.500.000 1.350.000 150.000 Gesamt mit Aufteilung in konsumtiv und investiv 28.642.376 25.778.138 2.864.238 23.950.625 21.555.563 2.395.062 Maßnahmen Gesamt konsumtiv + investiv vorläufige, unverbindliche Maßnahmenaufteilung nach Haushaltsjahren und konsumtiver/investiver Zuordnung und Zuwendungsanteilen (Angaben in €) - Änderungen vorbehalten Gesamt konsumtiv investiv Gesamtkosten (100 %) Zuwendungsanteil "DigitalPakt NRW" (90 %) städtischer Eigenanteil, tw. "Gute Schule 2020" (10 %) 52.593.001 47.333.701 5.259.300
Anlage 9 Beantwortung der Anfragen aus dem AVR 08.06.2020
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Beantwortung Anfrage aus dem AVR vom 08.06.20 zur Ratsvorlage „DigitalPakt NRW“: Anfrage des MdR Herrn Dr. Krupp: Die Verwaltung soll prüfen, ob Hardware beschleunigt beschafft werden könne und Software zur Verfügung gestellt werden kann, um den Schülern das digitale Lernen zu ermöglichen. Antwort der Verwaltung: Im Rahmen des „DigitalPakt NRW“ ist eine beschleunigte Beschaffung von Hardware/Software schwierig, da dieses Komponenten zur Fördersäule 2.2 und 2.3 gehören und hier zwingend vor der A ntragstellung/Beschaffung mit jeder einzelnen Schule ein technisch -pädagogisches Einsatzkonzept erarbeitet werden muss. Das Förderprogramm „DigitalPakt NRW“ ist mehr auf die Nachhaltigkeit der Maßnahmen und der Stärkung der allgemeinen IT -Grundstruktur ausgelegt. So werden etwa auch die Möglichkeiten zur Beschaffung von mobilen Endgeräten auf eine Summe von 25.000 Euro/ pro Schule beschränkt. Die Verwaltung reagiert jedoch auch außerhalb des „DigitalPakt NRW“ mit eigenem Budget und Fördergeldern aus dem Fö rderprogramm „Gute Schule 2020“ in vielfältiger Weise auf die neuen Herausforderungen auch durch die Auswirkungen der Corona-Krise, um die Möglichkeiten des Home-Schoolings zu verbessern. So werden den Schulen kostenfreie Lernplattformen (MS 365 / Moodle) zur Verfügung gestellt und Serverkapazitäten erweitert. Im vergangenen Jahr wurden für die Kölner Schulen ca. 10.000 iPAD`s beschafft und weitere Beschaffungen sind geplant. Weitere ca. 1.500 iPAD´s wer den kurzfristig beschafft. Des Weiteren wurden im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ die KIKS -App mit Basis - und Chatfunktion f ür die Kölner Schulen bereitgestellt. Die Verwaltung wird die Möglichkeiten der Förderprogramms „DigitalPakt NRW“ sowie „Gute Schule 2020“ ausschöpfen und die Bedarfe der Schulen bestmöglich erfüllen. Anfrage des MdR Frau Tokyürek: Wie soll sichergestellt werden, dass das Lehrerkollegium der Schulen mit der zu beschaffenden Technik fachgerecht umgehen kann und sind Fördermittel aus dem „DigitalPakt“ für digitales Lernen eingeplant? Antwort der Verwaltung: Für die notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen/Fortbildungen des Lehrerkollegiums sind die Schulen eigenständig, mit Finanzressourcen des Landes NRW zuständig. Die Förderbestimmungen des „DigitalPakt NRW“ schließen eine Förderfähigkeit von Lehrerqualifizierungen aus. Die Stadt Köln als Schulträger unterstützt die Schulen insofern, dass bereits bei der Ausschreibung von Rahmenverträgen von neuer Technik die Inbetriebnahme und eine Einweisung mit im Leistungsumfang enthalten sind. Darüber hinaus werden die Schulen durch das Sachgebiet Medieneinsatz und –beratung bei Amt für Informationsverarbeitung und dem Sachgebiet Schulservice -IT begleitet und beraten. Die Fortbildung des Lehrerkollegiums ist jedoch keine Aufgabe des Schulträgers. In Bezug auf die Verwendung der Fördergelder hat die Verwaltung auf die Folgen der Corona-Krise kurzfristig reagiert und den zum Ratsbeschluss in Anlage beigefü gten Maßnahmenkatalog ergänzt und angepasst. So sollen mit den Fördergeldern auch Maßnahmen zur Förderung des Home-Schoolings finanziert werden.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0844/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.05.2020
- Erstellt
- 11.03.2020 10:01