0941/2023
Was bedeuten die Pläne der Landesregierung für den Schutz von Frauen in Köln? (Anfrage AN/2255/2022 der SPD Fraktion)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3195 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/50/507 Vorlagen-Nummer 25.04.2023 0941/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 11.05.2023 Was bedeuten die Pläne der Landesregierung für den Schutz von Frauen in Köln? (Anfrage AN/2255/2022 der SPD Fraktion) Die mit der o.a. Anfrage gestellten Fragen der SPD-Fraktion beantwortet die Verwaltung wie folgt: 1. Gibt es schon Gespräche darüber, wie und ob Köln von diesen Mitteln profitieren kann? Bislang gibt es zu diesem Thema keine Gespräche. Auch im Netzwerk gegen häusliche Ge- walt in Köln, das die Verwaltung, die Schutz und Beratung anbietenden Stellen, die Sicher- heitsbehörden u. a. miteinander verbindet, war dies in den letzten Sitzungen bislang noch kein Thema. Es ist mit Verweis auf die Antwort zu Frage 3 auch nicht das Erfordernis für ein sol- ches Gespräch aus Sicht der Verwaltung erkennbar. 2. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde: Gibt es schon Zwischenergebnisse, und wenn ja: welche? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Können von den zusätzlichen Mitteln neue/zusätzliche Frauenhäuser/plätze und Frauenberatungsstellen in Köln profitieren? Aus dem Landesbudget heraus kann bei Antragstellung jedenfalls eine Teilfinanzierung des geplanten dritten Frauenhauses für Köln erfolgen. Die Antragstellung wird derzeit noch vom Trägerverein Frauen helfen Frauen e. V. vorbereitet. Für die begleitende Kostenkalkulation fehlt es aktuell noch an den Kosten für das zu nutzende Gebäude. Diese können erst berücksichtigt werden, wenn es ein solches gefunden wurde. Am 12.05.2023 findet ein Gespräch zwischen Frauen helfen Frauen e. V., einem Immobilienanbie- ter (GAG) und der Verwaltung statt. Eventuell kann dann bereits die Objektsuche erfolgreich abgeschlossen werden. Im Vergleich zu 2020 stehen im Landeshaushalt ab 2023 langfristig jährlich neun Millionen Euro mehr für die dauerhafte Verstärkung und den Ausbau der landesgeförderten Hilfestruktu- ren zur Verfügung. Dieser Haushalt soll die Grundlage schaffen, um gemeinsam mit der Frau- enhilfeinfrastruktur in eine wirkliche Weiterentwicklung einzusteigen. Neben der Aufnahme weiterer Frauenhäuser (auch zusätzlicher Frauenhausplätze) in die Landesförderung wird die Frauenhausförderung ab dem Jahr 2023 um eine zusätzliche Fachkraftstelle für die Arbeit mit den im Frauenhaus aufgenommenen Kindern ausgebaut. In Köln ist der Einsatz einer solchen Fachkraft für die Arbeit mit den Kindern bereits konzepti- 2 onell für das dritte Frauenhaus eingeplant. Ausweislich der Zwecksetzung aus dem zuständigen Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) sind mit diesen Haushaltsmitteln keine Aus- weitung der Beratungsangebote angestrebt. Insoweit können die bestehenden Beratungsan- gebote in Köln aus diesem Finanzierungstopf nicht ausgeweitet werden. 4. Wenn Frage 1 mit Nein beantwortet wurde: Sind solche Gespräche geplant? Unter Verweis auf die davor erteilten Antworten teilt die Verwaltung mit, dass es keine Ter- minplanung zu diesbezüglichen Gesprächen gibt. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0941/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 25.04.2023
- Erstellt
- 14.03.2023 16:38