0626/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung des Betriebsausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln vom 05.03.2026 betreffend Sachstand zur Umsetzung der Maßnahmen des Masterplans Sauberkeit
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
7019 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 24.04.2026 0626/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 30.04.2026 Beantwortung der schriftlichen Anfrage AN/0332/2026 der CDU-Fraktion aus der Sitzung des Betriebsausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln vom 5.3.2026 betreffend Sachstand zur Umsetzung der Maßnahmen des Masterplans Sauberkeit Die Sauberkeit in Köln soll nachhaltig verbessert werden. Zu diesem Zweck hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung beauftragt, einen „Masterplan Sauberkeit“ zu erarbeiten (1674/2024). Der Masterplan Sauberkeit ist als übergeordnete strategische Rahmenplanung angelegt und soll langfristig wirken und zugleich kurzfristige Verbesserungen ermöglichen. Bestehende Maßnahmen und Projekte werden darin gebündelt, systematisch überprüft und weiterentwi- ckelt. Darüber hinaus zeigt der Masterplan zusätzliche Handlungsansätze auf, um die Stadt- sauberkeit dauerhaft und wirksam zu stärken. Die CDU-Fraktion bitte um Beantwortung der folgenden Frage: 1. Sind die priorisierten Maßnahmen des Masterplans Sauberkeit für das Jahr 2025 (vgl. Anlage 3 der Beschlussvorlage) wie geplant und mit dem veranschlagten Budget um- gesetzt worden? 2. Ist die Konzeptentwicklung zum „Ermittlungsdienst Abfall“ erfolgt? Wie ist der Sach- stand zur Pilotphase? (Maßnahmensteckbrief 3.1 Masterplan Sauberkeit) 3. Wie häufig wurden im Jahr 2025 vom Ordnungsamt Verstöße gegen die §§ 3-5 der Stadtordnung (Verunreinigungen) festgestellt? Wie viele Bußgelder wurden verhängt? Die Verwaltung antwortet wie folgt und verweist auf die Vorlage 0956/2026 „Sachstand Umsetzung Masterplan Sauberkeit“: Zu 1: Dem Beschluss des Masterplan Sauberkeit lag ein priorisierter Maßnahmenplan zugrunde, der nach dem Beschluss des Betriebsausschuss Abfallwirtschaft im Dezember 2024 seit dem 01.01.2025 umgesetzt wird. Die Reihenfolge und Kombination der Maßnahmen aus dem Mas- terplan Sauberkeit richtet sich darüber hinaus nach Bedarf und Dringlichkeit der aktuellen Lage. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über die Abfallgebühr und Straßenreinigungsge- bühr, mit Ausnahme der Maßnahmen im Zusammenhang mit dem eigenständigen Toiletten- 2 konzept, welches über den Städtischen Haushalt finanziert wird. Die in der Abfallgebühr ge- planten Budgets für 2025 und 2026 zur Umsetzung der Maßnahmen wurden und werden wie veranschlagt verwendet. Es folgt ein Überblick über die Maßnahmen, welche in den Jahren 2025 und 2026 umgesetzt wurden. Jede Maßnahme ist mit einem Verweis auf die jeweiligen Bausteine des Masterplans versehen. Der Sachstandsbericht zum Masterplan Sauberkeit (0956/2026) enthält eine detail- liertere Übersicht zum Umsetzungsstand je Maßnahme. Qualitätsverbesserung in den Bezirken Das Projekt berücksichtigt den folgenden Baustein des Masterplan Sauberkeit: 2.2 Intensive und bedarfsgerechte (Hotspot-)Reinigung Erarbeitung und Umsetzung eines innovativen und bedarfsorientierten Papierkorbkon- zeptes Das Projekt berücksichtigt den folgenden Baustein des Masterplan Sauberkeit: 2.4 Erarbeitung und Umsetzung eines innovativen und bedarfsorientierten Papierkorb- Konzepts Ausweitung der stadtweiten Intensivreinigung Die verschiedenen Maßnahmen werden im Rahmen des Budgets stadtweit kontinuierlich er- probt und bedarfsgerecht ausgeweitet. Die Maßnahme berücksichtigt den folgenden Baustein des Masterplan Sauberkeit: 2.2 Intensive und bedarfsgerechte (Hotspot-)Reinigung und 2.3 Ausweitung der ästhetischen Reinigungsmaßnahmen Verstärkte Einbindung und Zusammenarbeit mit Bürgerschaft und Initiativen In Zusammenarbeit mit dem Zero Waste Konzept der Stadt Köln, NGOs und Ehrenamtlichen wurden verschiedene Projekte in 2025 durchgeführt. Die Maßnahme berücksichtigt den folgenden Baustein des Masterplan Sauberkeit: 4.1 Verstärkte Einbindung von / Zusammenarbeit mit Bürgerschaft und Initiativen Konsequenter Ausbau des Toilettenkonzepts 2025 wurden neue Toilettenanlagen mit Leitungsanschlüssen in Betrieb genommen, weitere folgen in 2026. Die Maßnahme berücksichtigt den folgenden Baustein des Masterplan Sauberkeit: 2.5 Ausbau öffentlicher Toiletten und HappyToilet-Angebote Konzeption und Umsetzung einer Kampagne zur Vermeidung und Verminderung von Littering im Stadtgebiet Neben dem Ausbau von Reinigungs- und Entsorgungsleistungen gehörten auch die Themen Kommunikation und Sensibilisierung zu wichtigen Bausteinen des Masterplan Sauberkeit. Stadt Köln und AWB haben in Rahmen gemeinsam in 2025 Kampagnen zur Sensibilisierung und zur Stärkung der Eigenverantwortung für ein sauberes Stadtbild durchgeführt. Die Maßnahmen berücksichtigen den folgenden Baustein des Masterplan Sauberkeit: 5.1 Bewusstsein bilden / Haltung zeigen / Wertschätzung fördern Aufbau und kontinuierliche Nutzung eines Reinigungskatasters Dieses Projekt ist ein dezernats- und organisationsübergreifendes fortlaufendes Projekt zwi- schen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung AWB der Stadt Köln, dem Amt für Verkehrsma- nagement sowie der AWB GmbH mit Projektbeginn in 2019. Die Maßnahme berücksichtigt den folgenden Baustein des Masterplan Sauberkeit: 1. 5 Aufbau und kontinuierliche Nutzung eines Reinigungskatasters 3 Einbindung der AWB bei baulichen Entscheidungen Der fachliche Austausch zwischen Stadt Köln und AWB bei städtebaulichen Projekten wurde fortgesetzt und intensiviert. Die Maßnahme berücksichtigt den folgenden Baustein des Masterplan Sauberkeit: 4.3 Einbindung der AWB bei baulichen Entscheidungen Zu 2: Die Konzeptentwicklung zum Ermittlungsdienst Abfall ist erfolgt. Aufgrund der Anweisung, den Ermittlungsdienst Abfall im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel einzusetzen, wurden in Zu- sammenarbeit mit dem Ordnungsdienst Fokuswochen Sauberkeit als Pilot im März/April 2026 durchgeführt. Hierbei sollen für eine Woche in wechselnden Bezirken zwei Außendienstmitar- beitende des Ordnungsdienstes Sauberkeitsverstöße prioritär behandeln. Eine Vorselektion der Bereiche findet mit dem Fachpersonal der Straßenreinigungskontrolle der eigenbetriebs- ähnlichen Einrichtung AWB der Stadt Köln statt, um nicht nur auf Littering, sondern auf eine umfassende Betrachtung von Sauberkeit zu sensibilisieren. Eine gemeinsame Evaluation zwi- schen dem Ordnungsdienst und dem Eigenbetrieb AWB erfolgt nach der Pilotphase. Erkennt- nisse werden fortlaufend im BAA berichtet. Zu 3: Im Jahr 2025 wurden insgesamt 1467 Verstöße im Zusammenhang mit Verunreinigungen nach den §§ 3-5 der Kölner Stadtordnung sowie nach § 28 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsge- setzes festgestellt. In sämtlichen Fällen wurde ein Verwarngeld oder – sofern die Vorausset- zungen vorlagen – ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Eine zuverlässige statistische Auswer- tung über die in 2025 verhängten Bußgelder ist nicht möglich. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0626/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 24.04.2026
- Erstellt
- 02.03.2026 15:22