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0626/2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung des Betriebsausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln vom 05.03.2026 betreffend Sachstand zur Umsetzung der Maßnahmen des Masterplans Sauberkeit

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 24.04.2026

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 30.04.2026

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7019 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 24.04.2026 
 0626/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 30.04.2026 
 
Beantwortung der schriftlichen Anfrage AN/0332/2026 der CDU-Fraktion aus der 
Sitzung des Betriebsausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln vom 5.3.2026 
betreffend Sachstand zur Umsetzung der Maßnahmen des Masterplans Sauberkeit 
Die Sauberkeit in Köln soll nachhaltig verbessert werden. Zu diesem Zweck hat der Rat der 
Stadt Köln die Verwaltung beauftragt, einen „Masterplan Sauberkeit“ zu erarbeiten 
(1674/2024).  
 
Der Masterplan Sauberkeit ist als übergeordnete strategische Rahmenplanung angelegt und 
soll langfristig wirken und zugleich kurzfristige Verbesserungen ermöglichen. Bestehende 
Maßnahmen und Projekte werden darin gebündelt, systematisch überprüft und weiterentwi-
ckelt. Darüber hinaus zeigt der Masterplan zusätzliche Handlungsansätze auf, um die Stadt-
sauberkeit dauerhaft und wirksam zu stärken. 
 
Die CDU-Fraktion bitte um Beantwortung der folgenden Frage: 
 
1. Sind die priorisierten Maßnahmen des Masterplans Sauberkeit für das Jahr 2025 (vgl. 
Anlage 3 der Beschlussvorlage) wie geplant und mit dem veranschlagten Budget um-
gesetzt worden? 
 
2. Ist die Konzeptentwicklung zum „Ermittlungsdienst Abfall“ erfolgt? Wie ist der Sach-
stand zur Pilotphase? (Maßnahmensteckbrief 3.1 Masterplan Sauberkeit) 
 
3. Wie häufig wurden im Jahr 2025 vom Ordnungsamt Verstöße gegen die §§ 3-5 der 
Stadtordnung (Verunreinigungen) festgestellt? Wie viele Bußgelder wurden verhängt?  
 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt und verweist auf die Vorlage 0956/2026 „Sachstand 
Umsetzung Masterplan Sauberkeit“: 
 
Zu 1: 
Dem Beschluss des Masterplan Sauberkeit lag ein priorisierter Maßnahmenplan zugrunde, 
der nach dem Beschluss des Betriebsausschuss Abfallwirtschaft im Dezember 2024 seit dem 
01.01.2025 umgesetzt wird. Die Reihenfolge und Kombination der Maßnahmen aus dem Mas-
terplan Sauberkeit richtet sich darüber hinaus nach Bedarf und Dringlichkeit der aktuellen 
Lage. 
 
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über die Abfallgebühr und Straßenreinigungsge-
bühr, mit Ausnahme der Maßnahmen im Zusammenhang mit dem eigenständigen Toiletten-

2 
 
konzept, welches über den Städtischen Haushalt finanziert wird. Die in der Abfallgebühr ge-
planten Budgets für 2025 und 2026 zur Umsetzung der Maßnahmen wurden und werden wie 
veranschlagt verwendet. 
 
Es folgt ein Überblick über die Maßnahmen, welche in den Jahren 2025 und 2026 umgesetzt 
wurden. Jede Maßnahme ist mit einem Verweis auf die jeweiligen Bausteine des Masterplans 
versehen. Der Sachstandsbericht zum Masterplan Sauberkeit (0956/2026) enthält eine detail-
liertere Übersicht zum Umsetzungsstand je Maßnahme.  
 
Qualitätsverbesserung in den Bezirken 
Das Projekt berücksichtigt den folgenden Baustein des Masterplan Sauberkeit: 
 2.2 Intensive und bedarfsgerechte (Hotspot-)Reinigung 
 
Erarbeitung und Umsetzung eines innovativen und bedarfsorientierten Papierkorbkon-
zeptes 
Das Projekt berücksichtigt den folgenden Baustein des Masterplan Sauberkeit: 
 2.4 Erarbeitung und Umsetzung eines innovativen und bedarfsorientierten Papierkorb-
Konzepts 
 
Ausweitung der stadtweiten Intensivreinigung 
Die verschiedenen Maßnahmen werden im Rahmen des Budgets stadtweit kontinuierlich er-
probt und bedarfsgerecht ausgeweitet. 
 
Die Maßnahme berücksichtigt den folgenden Baustein des Masterplan Sauberkeit: 
 2.2 Intensive und bedarfsgerechte (Hotspot-)Reinigung und 
 2.3 Ausweitung der ästhetischen Reinigungsmaßnahmen 
 
Verstärkte Einbindung und Zusammenarbeit mit Bürgerschaft und Initiativen 
In Zusammenarbeit mit dem Zero Waste Konzept der Stadt Köln, NGOs und Ehrenamtlichen 
wurden verschiedene Projekte in 2025 durchgeführt.  
 
Die Maßnahme berücksichtigt den folgenden Baustein des Masterplan Sauberkeit: 
 4.1 Verstärkte Einbindung von / Zusammenarbeit mit Bürgerschaft und Initiativen 
 
Konsequenter Ausbau des Toilettenkonzepts 
2025 wurden neue Toilettenanlagen mit Leitungsanschlüssen in Betrieb genommen, weitere 
folgen in 2026. 
 
Die Maßnahme berücksichtigt den folgenden Baustein des Masterplan Sauberkeit: 
 2.5 Ausbau öffentlicher Toiletten und HappyToilet-Angebote 
 
Konzeption und Umsetzung einer Kampagne zur Vermeidung und Verminderung von 
Littering im Stadtgebiet 
Neben dem Ausbau von Reinigungs- und Entsorgungsleistungen gehörten auch die Themen 
Kommunikation und Sensibilisierung zu wichtigen Bausteinen des Masterplan Sauberkeit. 
Stadt Köln und AWB haben in Rahmen gemeinsam in 2025 Kampagnen zur Sensibilisierung 
und zur Stärkung der Eigenverantwortung für ein sauberes Stadtbild durchgeführt. 
 
Die Maßnahmen berücksichtigen den folgenden Baustein des Masterplan Sauberkeit: 
 5.1 Bewusstsein bilden / Haltung zeigen / Wertschätzung fördern 
 
Aufbau und kontinuierliche Nutzung eines Reinigungskatasters 
Dieses Projekt ist ein dezernats- und organisationsübergreifendes fortlaufendes Projekt zwi-
schen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung AWB der Stadt Köln, dem Amt für Verkehrsma-
nagement sowie der AWB GmbH mit Projektbeginn in 2019.  
 
Die Maßnahme berücksichtigt den folgenden Baustein des Masterplan Sauberkeit: 
 1. 5 Aufbau und kontinuierliche Nutzung eines Reinigungskatasters

3 
 
Einbindung der AWB bei baulichen Entscheidungen 
Der fachliche Austausch zwischen Stadt Köln und AWB bei städtebaulichen Projekten wurde 
fortgesetzt und intensiviert. 
 
Die Maßnahme berücksichtigt den folgenden Baustein des Masterplan Sauberkeit: 
 4.3 Einbindung der AWB bei baulichen Entscheidungen 
 
Zu 2: 
Die Konzeptentwicklung zum Ermittlungsdienst Abfall ist erfolgt. Aufgrund der Anweisung, den 
Ermittlungsdienst Abfall im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel einzusetzen, wurden in Zu-
sammenarbeit mit dem Ordnungsdienst Fokuswochen Sauberkeit als Pilot im März/April 2026 
durchgeführt. Hierbei sollen für eine Woche in wechselnden Bezirken zwei Außendienstmitar-
beitende des Ordnungsdienstes Sauberkeitsverstöße prioritär behandeln. Eine Vorselektion 
der Bereiche findet mit dem Fachpersonal der Straßenreinigungskontrolle der eigenbetriebs-
ähnlichen Einrichtung AWB der Stadt Köln statt, um nicht nur auf Littering, sondern auf eine 
umfassende Betrachtung von Sauberkeit zu sensibilisieren. Eine gemeinsame Evaluation zwi-
schen dem Ordnungsdienst und dem Eigenbetrieb AWB erfolgt nach der Pilotphase. Erkennt-
nisse werden fortlaufend im BAA berichtet. 
 
Zu 3: 
Im Jahr 2025 wurden insgesamt 1467 Verstöße im Zusammenhang mit Verunreinigungen 
nach den §§ 3-5 der Kölner Stadtordnung sowie nach § 28 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsge-
setzes festgestellt. In sämtlichen Fällen wurde ein Verwarngeld oder – sofern die Vorausset-
zungen vorlagen – ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Eine zuverlässige statistische Auswer-
tung über die in 2025 verhängten Bußgelder ist nicht möglich.  
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

30.04.2026 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0626/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
24.04.2026
Erstellt
02.03.2026 15:22