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V/0846/2017

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 des Jobcenters der Stadt Münster

Vorlagen 27.09.2017

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Beschlussvorlage

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V_0846_2017_Arbeitsmarkt_und_Integrationsprogramm_Jobcenter_Münster_2018

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Beschlussvorlage

4215 Zeichen

V/0846/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Jobcenter 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 des Jobcenters der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.11.2017 Integrationsrat Vorberatung 
16.11.2017 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit  
                       Behinderungen Vorberatung 
21.11.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
22.11.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
22.11.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Vorberatung 
28.11.2017 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Zum Erreichen der vereinbarten Ziele und unter Beachtung der vom Ausschuss für Soziales, Stif-
tungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung beschlossenen Schwerpunktsetzung 
(Vorlage V/0732/2017) wird das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt 
Münster für 2018 beschlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die zur Umsetzung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters der Stadt Münster 
für 2018 erforderlichen Ressourcen werden im Etat 2018 wie folgt finanziert: 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0846/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Jürgensmeier 
Ruf: 
492-9003 
E-Mail: 
Juergensmeier@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.10.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
V/0846/2017 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag € 
Produktgruppe 050
1 
Grundsicherung für Arbeitsuchende 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2018 12.600.000,001, 2 
 06 Kostenerstattungen und 
Kostenumlagen 
2018 12.600.000,001, 2 
1 Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Bundeshaushaltsplanung basieren die We rte auf einer vorläufigen Schätzung, 
die ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres liegt. 
2 Die Mittelangaben beziehen sich nur auf den Eingliederungstitel des Jobcenters und bilden somit nur einen Auszug der 
Transferaufwendungen. 
 
Im Haushaltsplanentwurf 2018  sind Erträge und Aufwendungen in Höhe von jeweils 12.151.700 € 
veranschlagt. Die Differenzbeträge von jeweils 448.300 € werden über Veränderungsblätter in den 
Haushaltsplan 2018 eingebracht.  
 
Der Rat hat sich mit Beschluss vom 11.12.2013 (Vorlage V/0622/2013) verpflichtet, im Falle einer 
Überschreitung der vom Bund finanzierten Eingliederungsleistungen bis zu 100.000,00 € überpla n-
mäßig bereitzustellen. 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat beschlossen, abgestimmte und aufeinander bezogene Handlungsstra-
tegien der Jugend-, Gesundheits-, Migrations-, Schul- und Sozialpolitik mit Bezug zum SGB II zu ent-
wickeln und umzusetzen. Dabei sollen auch die Planungsebenen der verschiedenen Ämter und die 
Zielplanung des Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) verzahnt werden (vgl. Vorlage 
V/0980/2013). 
 
Die Planungen zum Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 hat das Jobcenter der Stadt Müns-
ter mit den Fachämtern, die einen Bezug zum SGB II haben, in den jährlichen Zielgruppenworkshops 
durchgeführt. Parallel wurden bilaterale Gespräche geführt, in denen ein Austausch zu Zielen und 
gemeinsamen Erwartungen stattgefunden hat. Weiter haben die Mitglieder des örtlichen Beirats an 
den Planungsworkshops teilgenommen, sodass die Planung auf einer breiten Ebene der Akteure der 
örtlichen Arbeitsmarktpolitik stattgefunden hat.  
 
Auf Basis dieser Ergebnisse hat das Jobcenter der Stadt Münster ein Arbeitsmarkt- und Integrations-
programm erstellt, aus dem hervorgeht, mit welchen geschäftspolitischen Schwerpunkten, Strategien, 
Aktivitäten und Maßnahmen der gesetzliche Auftrag sowie die vereinbarten Ziele zur Vermeidung, 
Verringerung oder Überwindung der Hilfebedürftigkeit der Arbeit suchenden Menschen in Münster 
umgesetzt werden soll. 
 
Nach Abschluss des Planungsprozesses legt die Verwaltung nunmehr den zuständigen Fachaus-
schüssen und anderen, fachlich betroffenen, politischen Gremien das fertig gestellte Arbeitsmarkt- 
und Integrationsprogramm vor. 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

- 3 - 
 
V/0846/2017 
Anlagen: 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 des Jobcenters der Stadt Münster

V_0846_2017_Arbeitsmarkt_und_Integrationsprogramm_Jobcenter_Münster_2018

175900 Zeichen

Arbeitsmarkt- und  
Integrationsprogramm 2018 
 
Jobcenter der Stadt Münster

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 
2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Impressum 
 
Herausgeber: Jobcenter der Stadt Münster,  
 Stadthaus 2, Ludgeriplatz 4,  
 48151 Münster 
 
Quellen: Statistiken der Bundesagentur für Arbeit, 
 eigene Auswertungen  
  
Münster, September 2017 
 
Fotos: Presseamt Stadt Münster / Tilman Roßmöller

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018       
 
3 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
 Einleitung ………………………………………………………………….. 4 
1. Ausgangssituation ………………………………………………………… 6 
1.1. Organisationsstruktur des Jobcenters der Stadt Münster ……………. 6 
1.2. Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive …….. 7 
1.2.1 Überregional ………………………………………………………………. 7 
1.2.2. Regional / Lokal …………………………………………………………… 8 
1.3. Arbeitslosigkeit und Arbeitskräfteangebot in Münster (SGB II und 
SGB III) …………………………………………………………………….. 
 
13 
1.4. Struktur der leistungsberechtigten Personen im Jobcenter der Stadt 
Münster ……………………………………………………………………. 
 
14 
1.4.1. Jugendliche unter 25 Jahren („U25“) …………………………………… 21 
1.4.2. Über 25-Jährige („Ü25“) …………………………………………………. 22 
1.4.3. (Allein-)Erziehende ……………………………………………………….. 23 
1.4.4. Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Geflüchtete …………….. 24 
1.4.5. Rehabilitand*innen, Menschen mit Schwerbehinder ung und Me n-
schen mit gesundheitlichen Einschränkungen ………………………… 
 
26 
1.4.6. Selbständige und Gründungswillige ……………………………………. 28 
2. Strategie, Ziele und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder ………… 29 
2.1. Strategische Grundausrichtung …………………………………………. 29 
2.2. Ziele ………………………………………………………………………… 29 
2.3. Arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder und Aktivitäten ……………… 31 
2.3.1. Marktchancen erhöhen und Integrationen erzielen …………………… 31 
2.3.2. (Re-)Aktivierung von Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistung sbe-
ziehenden für den Arbeitsmarkt ………………………………………… 
 
34 
2.3.3. Integration und soziale Teilhabe geflüchteter Menschen …………….. 35 
2.3.4. Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt ……………………. 39 
2.3.5. Integration und soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderung und 
gesundheitlichen Einschränkungen …………………………………….. 
 
42 
2.3.6. Sicherstellung der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ……………… 44 
2.3.7. Zielwerte …………………………………………………………………… 45 
2.4. Organisations- und Prozessziele ……………………………………….. 47 
2.4.1 Erbringen kommunaler Eingliederungsleistungen …………………….. 47 
2.4.2. Ausschöpfen interner Ressourcen und Potenziale …………………… 47 
2.5. Netzwerke und Kooperationen ………………………………………….. 49 
3.  Budget- und Maßnahmenplanung ………………………………………. 50 
Glossar Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik …………….. 52 
Anlage 1 Organigramm des Jobcenters der Stadt Münster …………………….. 56 
Anlage 2 Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell ………………………… 57 
Anlage 3 Job_aktuell und Jobmessen …………………………………………….. 58 
Anlage 4 Beratungsangebote für (Allein-)Erziehende im Familienzentrum …… 59 
Anlage 5 Projekt „Salam Kitchen“ …………………………………………….. 60 
Anlage 6 „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationsvorgeschichte steigen ein“ …. 61 
Anlage 7 Migrationsbeauftragte des Jobcenters der Stadt Münster …………… 63 
Anlage 8 Landesvorhaben „Kein Abschuss ohne Anschluss“ …………………... 65 
Anlage 9 Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderung …………………. 66 
Anlage 10 Maßnahmenplanung für das Jahr 2018 ………………………………... 67

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 
4 
 
Einleitung 
 
Das vo rliegende Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm stellt die wesentlichen Ra h-
menbedingungen, Ziele und Handlungsfelder des Jobcenters der Stadt Münster für das 
Jahr 2018 dar. Es beschreibt, mit welchen Strategien und operativen Aktivitäten sowie 
konkreten Maßnahmen die Ziele innerhalb der einzelnen Handlungsfelder erreicht we r-
den sollen.  
 
Damit dient das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm den Mitarbeitenden des Jo b-
centers als Orientierungsfunktion und Arbeitsgrundlage. Nach außen stellt es für die 
Kommune, die lokalen Akteure der Arbeitsmarkt -, Bildungs - und Sozialpolitik und die 
interessierte Öffentlichkeit Transparenz über die Arbeit des Jobcenters dar. Die Entwic k-
lung des Programms fußt auf der Expertise der Fach - und Führungskräfte des Jobce n-
ters und darüber hinaus auf dem konstruktiven Austausch und der vertrauensvollen Z u-
sammenarbeit mit seinen zahlreichen Netzwerkpartnern, insbesondere auf lokaler, aber 
auch auf regionaler sowie überregionaler Ebene. 
 
Die Menschen im Leistungsbezug der Jobcenter ha ben in den letzten Jahren leicht, j e-
doch nicht im wünschenswerten und erforderlichen Ausmaß von den positiven Entwic k-
lungen des Arbeitsmarktes und der zunehmenden Suche der Unternehmen nach A r-
beits- und Fachkräften profitiert. Nach wie vor ist es schwierig, insbesondere Langzeitar-
beitslose und Langzeitleistungsbeziehende, Menschen mit Behinderung und gesundheit-
lichen Einschränkungen sowie Geflüchtete und Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
auf dem Arbeitsmarkt zu platzieren, aufgrund oftmals fehlender Qual ifikationen und 
Deutschkenntnisse, schwieriger Rahmenbedingungen und einer eingeschränkten Lei s-
tungsfähigkeit. Hier gilt es weiterhin anzusetzen, u m den Negativkreislauf von Arbeitslo-
sigkeit bzw. dauerhaftem Bezug von Transferleistungen und materiellen sow ie sozialen 
Teilhabedefiziten der leistungsberechtigten Menschen zu durchbrechen. 
 
Somit setzt das Jobcenter der Stadt Münster a uch im Jahr 2018 seine strategische 
Grundausrichtung „Soziale Teilhabe durch Beschäftigung“ sowie die Handlungsfelder 
der Vorjahre fort. Die Handlungsfelder lauten:   
 
 Marktchancen erhöhen und Integrationen erzielen 
 (Re-)Aktivierung von Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehe n-
den für den Arbeitsmarkt 
 Integration und soziale Teilhabe geflüchteter Menschen 
 Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt 
 Integration und soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderung und g e-
sundheitlichen Einschränkungen 
 Sicherstellung der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt  
Dabei werden bewährte Aktivitäten und Maßnahmen weitergeführt und bei B edarf aus-
gebaut. Bislang sind durch das Land Nordrhein -Westfalen noch keine  konkreten und  
verbindlichen arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkte für die Grundsicherung für Arbeitsu-
chende im Jahr 2018 benannt worden. Nach bisherigem Kenntnisstand liegen die strate-
gische Grundausrichtung und die Handlungsfelder des Jobcenters aber im Konsens mit 
den geplanten Landesschwerpunkten.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018       
 
5 
 
Anders als die  Programme 2016 und 2017 beinhaltet das Arbeitsmarkt- und Integrat i-
onsprogramm 2018 keine explizite Bilanz des laufenden Jahres1, enthält jedoch eine 
ausführliche Darstellung der Inhalte, Ziele und Ergebnisse ausgewählter Maßnahmen 
und Projekte. Im Jahr 2018 wird die Evaluation der Maßnahmen  des Jobcenters durch 
eine hierfür gesondert eingerichtete Stelle ausgeweitet und systematisiert.  
 
Zu der Mittelzuweisung für das  Jobcenters im Jahr 2018 lagen bei Redaktionsschluss 
des vorliegenden Arbeits- und Integrationsprogramms weder verlässliche Aussagen des 
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales noch Prognosen vor. Das Jobcen ter plant 
deshalb vorläufig auf Grundlage einer finanziellen Ausstattung , die ungefähr  auf dem 
Niveau des Jahres 2017 liegt. 
 
Bei den vorgestellten Planungen handelt es sich nicht um starre Vorgaben, da aktuelle 
Gegebenheiten und sich verändernde Rahmenbed ingungen unterjährige Anpassungen 
erfordern. Dazu ist eine regelmäßige und kritisch -konstruktive Kommunikation innerhalb 
des Jobcenters sowie mit den Partnern des lokalen Arbeits -, Bildungs- und Sozialmark-
tes unerlässlich. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                            
1 Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Grundsicherungsdaten nach dem SGB II grundsätzlich nach dem so genann-
ten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies bedeutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges 
Zeitfenster für Nacherfassungen (z. B. nachträglich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach 
dieser Wartezeit gelten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung gestellt. Aus 
diesem Grund lagen bei Redaktionsschluss des vorliegenden Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms erst die Zielkenn-
zahlen für den Berichtsmonat April 2017 vor. Eine Bilanz zum Jahr 2017 ist an dieser Stelle daher wenig sinnvoll. Zu 
seiner Zielerreichung berichtet das Jobcenters regelmäßig in Form der Berichtsvorlage „Basisinformationen“.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 
6 
 
1. Ausgangssituation 
 
1.1. Organisationsstruktur des Jobcenters der Stadt Münster 
 
Nach Umsetzung eines Organisationentwicklungsprozesses  (OE-Prozess) ist das Jo b-
center der Stadt Münster seit Juli 2017 stadtbezirklich ausgerichtet . Für jeden Stadtbe-
zirk gibt es nun ein sogenanntes „Jobcenter-im-Jobcenter“, das jeweils aus einem Team 
für die passive Leistungsgewährung und einem Team für die arbeitsmarktliche Beratung, 
Förderung und Integra tion (Markt & Integration) sowie einem Empfangsbereich und 
Kundenservice besteht (vgl. Organigramm in der Anlage 1). Sämtliche Leistungsberech-
tigte, die ihren Wohnort in dem entsprechenden Stadtbezirk ha ben, werden durch das 
zuständige Jobcenter-im-Jobcenter betreut.  
 
Außer den etablierten Geschäftsstellen in Hiltrup und Nord, in dem di e Jobcenter -im-
Jobcenter für die beiden entsprechenden Stadtbezirke verortet sind, gibt es nun eine 
zusätzliche Geschäftsstelle in Wolbeck, in der das Jobcenter -im-Jobcenter Ost/Südost 
untergebracht ist. Die übrigen Jobcenter-im-Jobcenter verbleiben aus logistischen Grün-
den im Stadthaus 2.  
 
Für die Leistungsberechtigten, aber auch für die Kooperationspartner*innen des Jobcen-
ters verringert sich durch die neue Organisationsstruktur die Anzahl der Ansprechpar t-
ner*innen im Jobcenter. Einhergehend damit wird  die Erreichbarkeit verbessert, Schnitt-
stellen werden reduziert und Reibungsverluste zwischen den einzelnen Arbeitsbereichen 
vermieden. Parallel wird die Netzwerkarbeit in den Sozialräumen gefördert, stadtbezirkli-
che Besonderheiten und Bedarfe können durch d as Jobcenter optimaler berücksichtigt 
werden und in die strategische Planung sowie die individuelle Beratung ei nfließen. Die 
Mitarbeitenden der Jobcenter -im-Jobcenter kennen sich in „ihrem“ Stadtbezirk besser 
aus.  
 
Die zielgruppen- und fachspezifischen Ko mpetenzen z. B. für Alleinerziehende, für J u-
gendliche und für Rehabilitand*innen und Menschen mit Schwerbehinderung bleiben 
bestehen und sind in allen Jobcentern -im-Jobcenter vertreten. Die fachliche Vernetzung 
der Spezialisten wird durch entsprechende Fac hkoordinator*innen auf Ebene der Fach-
stellenleiter*innen sichergestellt. 
   
Eine Ausnahme zu den stadtbezirklich aufgestellten Jobcentern -im-Jobcenter stellt die 
Fachstelle für Geflüchtete  in der ehemaligen Oxford -Kaserne dar, die als Projekt z u-
nächst bis zum Jahr 2019 installiert wurde und bis dahin unabhängig vom Wohnort in 
Münster zuständig für alle leistungsberechtigten Geflüchteten bleibt. Daneben bleiben 
auch die Fachstelle für Selbständige und der Arbeitgeber - und Vermittlungsservice des 
Jobcenters aus logistischen und fachlichen Gründen als zentrale, stadtbezirksübergre i-
fende Organisationseinheiten bestehen: Die Zahl der leistungsberechtigten Selbständ i-
gen ist mit einem Anteil von 2 % an allen Leistungsberechtigten  zu gering für eine stadt-
bezirkliche Aufteilung und der Arbeitgeber- und Vermittlungsservice ist stadtbezirksüber-
greifend nach Wirtschaftsbranchen aufgestellt.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018       
 
7 
 
 
1.2. Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive 
 
 
1.2.1. Überregional  
 
Der Aufschwung der deutschen Wirtschaft festigt sich  trotz weltwirtschaftlicher Risiken 
und befindet sich bereits im fünften Jahr eines moderaten Aufschwungs. Für das Jahr 
2017 sagt die Gemeinschaftsdiagnose Frühling 2017 der deutschen Wirtschaftsfo r-
schungsinstitute2 einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 1,5 % und für  das Jahr 
2018 um 1,8 % voraus3.  
 
Die wirtschaftliche Entwicklung geht voraussichtlich weiterhin mit einer kräftigen B e-
schäftigungsdynamik einher. Besonders hohe Beschäftigungsgewinne werden dabei für 
die Bereiche Öffentliche Dienstleister, Erziehung und Gesundheit erwartet4.  
 
Für die gesamtdeutsche Arbeitslosenquote prognostiziert die Gemeinschaftsdiagnose  
nach 6,1 % im Jahr 2016 ein Absinken auf 5,7 % im Jahr 2017 und weiter auf 5,4 % im 
Jahr 2018.   
 
Das IAB-Arbeitsmarktbarometer5 ist zwar im August 2017 gegenüber dem Frühlingsba-
rometer leicht gefallen und sagt – aufgrund des zunehmenden Übergangs von Geflüc h-
teten aus den Integrationskursen und andere n Fördermaßnahmen in die Arbeit suche – 
kaum noch sinkende Arbeitslosenzahlen für die näc hsten Monate voraus. Dennoch wer-
den weiterhin exzellente Perspektiven für die Beschäftigungsentwicklung erwartet. Auch 
im Hinblick auf Herausforderungen wie die Flüchtlingszuwanderung und den Veränd e-
rungen in der produzierenden Industrie ist der Arbeitsmarkt demnach gut aufgestellt. 
 
Gegenläufig zur zunehmenden  Beschäftigung geht die Zahl der Auszubildenden in 
Deutschland zurück6. In der Folge entwickeln sich Arbeits- und Ausbildungsmarkt ausei-
nander. Danach ist die Zahl der Beschäftigten zwischen 1999 und 2015 um 12,1 % g e-
stiegen. Im gleichen Zeitraum ging die Zahl der Auszubildenden um 6,7 % zurück. 
Dadurch sinkt auch die Ausbildungsquote: 2015 kamen 5,1 Auszubildende auf 100 B e-
schäftigte, 1999 waren es noch 6,1. Laut der Studie gibt es allerdings deutliche regionale 
Unterschiede: Während die Ausbildungsquote in den westdeutschen Bundesländern 
zwischen 1999 und 2015 fast konstant blieb, halbierte sie sich im selben Zeitraum in den 
ostdeutschen Bundesländern. Besonders deutlich ist der Rückgang der Ausbildungsquo-
te bei den Kleinstbetrieben mit bis zu fünf Mitarbeitenden. Lag die Ausbildungsquote hier 
1998 bei 7,0 %, waren es 2015 nur noch 4,9 %.  Mit Blick in die Zukunft wird eine Fort-
                                            
2 „Gemeinschaftsdiagnose # 1- 2017: Aufschwung festigt sich trotz weltwirtschaftlicher Risiken“. Projektgruppe Gemein-
schaftsdiagnose im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Berlin, April 2017. 
3 Die prognostizierten Werte, auf die diese Vorlage sich bezieht, stellen in der Regel Mittelwerte innerhalb eines Progno-
seintervalls dar, das die statistische Unsicherheit spiegelt. 
4 „IAB-Prognose 2017: Der Arbeitsmarkt stellt neue Rekorde auf“. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, IAB-
Kurzbericht 9/2017, März 2017.   
5 Vgl. die entsprechende Internetseite des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: 
www.iab.de/daten/arbeitsmarktbarometer.aspx 
6 Vgl. „Entwicklung der Berufsausbildung in Klein- und Mittelbetrieben (KMU). Expertise im Rahmen des Ländermonitors 
berufliche Bildung“. Soziologisches Forschungsinstitut Göttingen, Juni 2017.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 
8 
 
setzung d es langfristigen Trends  der Entkopplung von Beschäftigungszuwachs u nd 
Ausbildungsplätzen erwartet. Um einen Fachkräftemangel zu verhindern, halten die Fo r-
scher eine Ausbildungsquote von 5,0 % für ausreichend. 
 
Unter anderem aufgrund des demographischen Wandels und der bereits langanhalte n-
den und sich fortführenden positiv en Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen B e-
schäftigung, tritt in einigen Branchen ein Mangel an Arbeits- und insbesondere Fachkräf-
ten auf. Mit Blick auf einen moderat steigenden Bedarf an Erwerbstätigen in Kombination 
mit einer durch den demograph ischen Wandel bedingten Reduzierung des Arbeitskrä f-
teangebots wird sich diese Entwicklung verschiedensten Studien zufolge in den näch s-
ten Jahren weiter verschärfen. Je nach Modellannahme wird dies unterschiedlich schnell 
und ausgeprägt erfolgen. Auch zum G rad der Abmilderung des Fachkräftebedarfs durch 
den immigrationsbedingten Bevölkerungszuwachs sowie die zunehmende Digitalisierung 
der Arbeitswelt gibt es unterschiedliche Projektionen.7   
 
Festzuhalten ist darüber hinaus, dass die Arbeitswelt durch die steigende Globalisierung, 
Digitalisierung und Flexibilisierung einem großen Veränderungsprozess unterworfen ist  
und sich damit auch die Anforderungen insbesondere an die Qualifikation und die Kom-
petenzen der Beschäftigten stark verändern. Geschwindigkeit und Ausmaß der Verände-
rungsprozesse unterscheiden sich dabei je nach Branche8.  
 
 
1.2.2. Regional / Lokal 
 
Zum Stichtag 31.12.2016 zählte die Stadt Münster 307.842 Einwohner*innen, die Te n-
denz ist weiterhin zunehmend. Parallel dazu nimmt auch die Anzahl der sozialve rsiche-
rungspflichtig Beschäftigten in Münster fortlaufend zu. Zum Stichtag 31.1 2.2016 übten 
164.098 Personen am Arbeitsort  Münster9 eine sozialversicherungspflichtige Beschäft i-
gung aus, das bedeutet eine Steigerung von 2,8 % gegenüber dem Vorjahresstichtag . 
Bundesweit beträgt die Zunahme 2,3 % und in Nordrhein-Westfalen 2,1 %.  
 
Das Geschlechterverhältnis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster ist 
fast ausgewogen: 49,7 % sind Frauen und 50,3 % sind Männer. Mit 11,6 % auffällig hoch 
im Ver gleich zum Vorjahresstichtag ist die Zunahme der sozialversicherungspflichtig 
beschäftigten Personen mit ausländischer  Staatsangehörigkeit (10,6 % auf Bundeseb e-
ne und 10,4 % in Nordrhein -Westfalen). Insgesamt machen die sozialversicherung s-
pflichtig Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit aber nur einen Anteil von 
7,1 % an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster aus, im Vergleich zu 
einem Anteil von 10,1 % im Bundesdurchschnitt und 9,9 % in Nordrhein-Westfalen. Auch 
die Zahl d er sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die 55 Jahre und älter sind, hat 
                                            
7 Vgl. u. a. „Fortschrittsbericht 2017 zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung“,  Bundesministerium für Arbeit und 
Soziales, August  2017, „Die Bevölkerung wächst – Engpässe bei fachlichen Tätigkeiten bleiben aber dennoch bestehen“, 
Bundesinstitut für Berufsbildung, BIBB Report, Heft 3/2016 (September) sowie „Der Untergang ist abgesagt. Wider die 
Mythen des demographischen Wandels“, Thomas Straubhaar, März 2016. 
8 Vgl. hierzu u.a. „Kompetenz- und Qualifizierungsbedarfe bis 2030. Ein gemeinsames Lagebild der Partnerschaft für 
Fachkräfte“, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, August 2017. 
9 Zum Stichtag 31.12.2016 betrug die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort Münster 112.682 
Personen, davon sind 50,6 % männlich und 49,4 % weiblich. 8,1 % haben eine ausländische Staatsangehörigkeit.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018       
 
9 
 
um 8,0 % stark zugenommen ( 6,7 % auf Bundesebene und 6,6 % in Nordrhein -
Westfalen). Die detaillierten Werte lassen sich der Abbildung 1 entnehmen. 
 
Merkmale 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 
am Stichtag 31.12.2016 
Anzahl Anteil  
(in %) 
Veränderung 
zum Vorjahr  
(in %) 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 164.098 100,0 2,8 
   - Männer 82.570 50,3 3,0 
   - Frauen 81.528 49,7 2,6 
   - unter 25 Jahre 17.328 10,6 2,9 
   - 25 bis unter 55 Jahre 117.344 71,5 1,6 
   - 55 Jahre und älter 29.426 17,9 8,0 
   - Deutsche 152.339 92,8 2,2 
   - Ausländer*innen 11.712 7,1 11,6 
   - in Vollzeit 113.872 69,4 2,2 
   - in Teilzeit 50.226 30,6 4,2 
   - Auszubildende 8.944 5,5 1,5 
 
Abbildung 1: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten Merkmalen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2016 
 
 
Als regionales Oberzentrum und Universitätsstadt bietet Münster spezifische Dienstlei s-
tungs- und Infrastrukturangebote, wie z. B. Regionalbehörden, Finanz - und Versich e-
rungsdienstleister, Fach- und Hochschulen und andere wissenschaftliche Einrichtungen, 
Fachkliniken, Spezialgeschäfte sowie Unternehmen für Telefonmarketing und Marktfo r-
schung.  
 
Der mit Abstand größte Anteil der sozialversicherungspflichtigen Erwerbspersonen in 
Münster übt dementsprechend dienstleistende Tä tigkeiten aus: A m 31.12.2016  waren 
dies 86,6 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten . Die bedeutendsten Bra n-
chen sind in Münster das Gesundheits - und Sozialwesen mit rund 19 % Anteil an allen 
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und der Handel inklusive Instandhaltung 
und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit rund 13 % Anteil an allen sozialversicherung s-
pflichtigen Beschäftigungen (vgl. Abbildung 2).

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 
10 
 
 
Sektoren und Wirtschaftszweige 
Sozialversicherungspflichtig 
 Beschäftigte 
am Stichtag 31.12.2016 
Anzahl 
 
Anteil 
(in %) 
Veränderung 
zum Vorjahr  
(in %) 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 164.098 100,0 2,8 
Land-, Forstwirtschaft und Fischerei  658 0,4 3,0 
Produzierendes Gewerbe 21.307 13,0 1,3 
- Verarbeitendes Gewerbe 13.628 8,3 1,5 
- Herstellung von Vorleistungsgütern, insbes. von chemischen  
  Erzeugnissen und Kunststoffwaren 5.927 3,6 2,8 
- Baugewerbe 5.252 3,2 2,1 
- Metall- und Elektroindustrie, Stahlindustrie 4.766 2,9 - 0,7 
- Herstellung von überwiegend häuslich konsumierten Gütern 2.935 1,8 1,5 
- Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Energiewirtschaft 2.427 1,5 3,0 
Dienstleistungsbereich 142.133 86,6 3,0 
- Gesundheit und Sozialwesen 31.551 19,2 3,6 
- Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 21.6548 13,2 4,1 
- Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Verteidigung,    
  Körperschaften 14.091 8,6 4,6 
- Immobilien; freiberufliche, wissenschaftliche und technische  
  Dienstleistungen 13.205 8,0 3,8 
- Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 11.426 7,0 - 0,8 
- Information und Kommunikation 10.138 6,2 2,9 
- Erziehung und Unterricht 9.282 5,7 1,8 
- sonstige Dienstleistungen, private Haushalte 8.852 5,4 2,6 
- sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 7.547 4,6 0,3 
- Gastgewerbe 5.167 3,1 4,2 
- Arbeitnehmerüberlassung 4.884 3,0 6,8 
- Verkehr und Lagerei 4.336 2,6 0,3 
 
Abbildung 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2016 
 
 
Der deutsche Arbeitsmarkt ist stark fachkräfteorientiert:  84 % der sozialversicherung s-
pflichtig Beschäftigten sind als Fachkraft, Spezialist*in oder Experte bzw. Expertin tätig 
und nur rund 15% als Helfer*in 10. Auf dem münsterschen Arbeitsmarkt ist diese Verte i-
lung mit rund 87 % und 12 % sogar noch stärker ausgeprägt.   
 
Parallel hierzu haben  nur rund 12 % der soz ialversicherungspflichtig beschäftigten Per-
sonen in Münster keine abgeschlossene oder anerkannte Ausbildung. Fast 58 % verf ü-
gen über einen anerkannten Berufsabschluss und rund 21 % haben einen akadem i-
schen Abschluss erlangt (vgl. Abbildung 3).  
                                            
10 Die Definitionen erfolgen nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) der Bundesagentur für Arbeit. Helfer*in: 
keine berufliche Ausbildung erforderlich sowie geregelte einjährige Berufsausbildung; Fachkraft: mindestens zweijährige 
Berufsausbildung, auch berufsqualifizierender Abschluss einer Berufsfach- oder Kollegschule; Spezialist*in: Meister- oder 
Technikerausbildung bzw. ein gleichwertiger Abschluss einer Fachschule, Hochschule, Fach- oder Berufsakademie oder 
ggf. der Bachelorabschluss einer Hochschule; Experte/Expertin: mindestens vierjähriges abgeschlossenes Hochschulstu-
dium.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018       
 
11 
 
 
 
 
Merkmale 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte  
am Stichtag 31.12.2016 
Anzahl Anteil 
(in %) 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 164.098 100,00 
   - ohne beruflichen Ausbildungsabschluss* 21.528 13,1 
   - mit anerkanntem Berufsabschluss 94.768 57,8 
   - mit akademischem Abschluss 34.332 20,9 
   - Ausbildung unbekannt 13.470 8,2 
* davon sind rund 30 % Auszubildende 
 
Abbildung 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Berufsabschluss  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2016 
 
Eine Untersuchung aus dem Jahr 2016 11 zeigt, dass die Beschäftigung von ungelernten 
Erwerbstätigen sich auf nur wenige Branchen und Berufsfelder konzentriert. Der deu t-
sche Arbeitsmarkt als Fachkräftearbeitsmarkt bietet viele Stellen für qualif izierte Arbeits-
kräfte, aber nur wenige für gering Qualifizierte. Somit unterliegen Menschen ohne beruf-
lichen Abschluss einem hohen Risiko, arbeitslos zu werden oder zu bleiben. Hinzu 
kommt, dass auch bei vermeintlich leichten Helfertätigkeiten hohe Anforderungen an die 
Beschäftigten gestellt werden, so z. B. im Bereich Lager und Logistik an die kognitiven 
Fähigkeiten (z. B. spezielle Softwarekenntnisse), die physische Leistungsfähigkeit (z. B. 
Akkordarbeit) und zeitliche Flexibilität (z. B. Wechselschichten ) der Beschäftigten g e-
stellt. Eine große Anzahl von Leistungsberechtigten im SGB II verfügt jedoch über keine 
oder nicht mehr verwertbare bzw. in Deutschland anerkannte Berufsausbildung, erfüllen 
infolge von (chronischen) Erkrankungen nicht über die körper lichen Voraussetzungen 
oder aufgrund von individuellen Rahmenbedingungen (z. B. Kinderbetreuung) nicht über 
die zeitliche Flexibilität für die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarkts (vgl. hierzu 
auch Abschnitt 1.4.).   
 
Auf der anderen Seite bleibt die Nachfrage nach Fachkräften auch weiterhin im Münster-
land hoch. Bis zum Jahr 2030 wird ein Arbeitskräfteengpass von bis zu 49.000 Personen 
prognostiziert, davon 90 % beruflich qualifizierte Bewerber*innen.12 
 
Die Dominanz des Dienstleistungssektors in Müns ter, und hier insbesondere der Bra n-
chen Handel, Finanz- und Wirtschaftsdienstleistungen sowie Gesundheit, zeigt sich auch 
anhand der „Top 10“ 13 der gemeldeten betrieblichen Berufsausbildungsstellen (vgl. A b-
bildung 4). 
 
                                            
11 Information und Technik Nordrhein Westfalen (IT.NRW), Statistik Kompakt 05/2016, „Chancen für Ungelernte auf dem 
Arbeitsmarkt“. Basis für die Untersuchung ist der Mikrozensus der Jahre 2005 und 2014. 
12 Vgl. Fachkräftereport 2017 für Nord-Westfalen. Ergebnis der IHK-Konjunkturumfrage und Prognose aus dem Fachkräf-
temonitor NRW“. Industrie- und Handelskammer Nord-Westfalen, Mai 2017. 
13 Die „Top 10“ der gemeldeten Berufsausbildungsstellen machen knapp 40 % aller gemeldeten Berufsausbildungsstellen 
aus.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 
12 
 
 
Abbildung 4: „Top 10“ der seit Beginn des Berichtsjahres gemeldeten Berufsausbildungsstellen in Münster 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand August 2017 
 
Bis zum August 2017 wurden für das Ausbildungsjahr 2016/2017 in Münster insgesamt 
2.337 betriebliche Berufsausbildungsstellen gemeldet. Das sind 80 Stellen bzw. 3,3 % 
weniger als zum Vorjahreszeitpunkt. Auf der anderen Seite hab en sich im gleichen Zei t-
raum 1. 235 Bewerber*innen für eine Berufsausbildungsstelle  gemeldet, das sind 138  
Personen bzw. 10,1 % weniger als im Vorjahr . Aus den gemeldeten Berufsausbildung s-
stellen und den gemeldeten Bewerber*innen ergibt sich ein Quoti ent von 1,89 . Das 
heißt, dass in Münster auf eine*n Bewerber*in 1 ,89 gemeldete betriebliche Berufsausbil-
dungsstellen kommen. Im Vorjahr  lag der Quotient  bei 1,76, im Jahr 2015 bei 1,51. In 
den umliegenden Kreisen und im Landesvergleich ist der Quotient deutlich niedriger : 
Borken = 0,97, Coesfeld = 0,93, Steinfurt = 0,97, Warendorf = 0,79 , Land Nordrhein -
Westfalen = 0,80 . Damit sind die grundsätzlichen Chance n auf einen Ausbildungsplatz 
für eine betriebliche Ausbildung in Münster vergleichsweise gut.  
 
Auf der anderen Seite haben l aut Ausbildungsumfrage 2017 der Industrie- und Handels-
kammer Nord-Westfalen14 insbesondere kleine Unternehmen Schwierigkeiten, ihre Aus-
bildungsstellen zu besetzen.  Eine Umfrage der Handwerkskammer hat ergeben, dass 
Ende August 2017 nur gut die Hälfte der handwerklichen Ausbildungsbetriebe im Mün s-
terland und in der Emscher -Lippe-Region alle Ausbildungsstellen besetzen konnte und  
fast ein Viertel noch Auszubildende suchte. 15 Dies liegt zum einen am Mangel an geei g-
neten Bewerbungen, zum anderen an für junge Menschen teilweise unattraktiven Au s-
bildungsstellen bzw. -berufen und einem deutlich gestiegenen Anforderungsprofil. Insge-
samt versuchen die Betriebe, der veränderten Lage  auf dem Ausbildungsmarkt mit ve r-
schiedenen Maßnahmen entgegenzuwirken. Vor allem werden die Bemühungen ve r-
stärkt, frühzeitig mit potenziellen Bewerber*innen in Kontakt zu kommen, z. B. über Prak-
tika, sowie neue Zielgruppen wie Studienabbrecher für eine Ausbildung zu gewinnen.  
                                            
14 „Neue Bewerbergruppen erschließen. Ergebnisse der IHK-Ausbildungsumfrage 2017.“ IHK Nord -Westfalen, Juni 2017.  
15 Vgl. https://www.hwk-muenster.de/de/presse-medien/pressemitteilungen/oft-keine-bewerber-um-lehrstellen-im-
handwerk-587. 
54 
57 
60 
69 
68 
85 
102 
133 
150 
151 
Fachkraft Lagerlogistik
Fachinformatiker*in - Systemintegration
Verkäufer*in
Zahnmedizinische*r Fachangestelle*r
Bankkaufmann*frau
Großhandelskauffrau*mann
Medizinische*r Fachangestellte*r
Versicherungskauffrau*mann
Kauffrau*mann im Einzelhandel
Kauffrau*mann für Büromanagement

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018       
 
13 
 
 
Um wahrgenommene Diskrepanzen zwischen den An forderungen der Betriebe und  der 
Ausbildungsreife der Bewerber*innen aufzufangen, werden verschiedenste Maßnahmen 
ergriffen, wie z. B. die Nutzung der Einstiegsqualifizierung, der assistierten Ausbildung 
und ausbildungsbegleitenden Hilfen , gefördert durch die  Agentur für Arbeit oder da s 
Jobcenter. 
 
 
1.3. Arbeitslosigkeit und Arbeitskräfteangebot in Münster (SGB II und SGB III) 
 
Im August 2017 liegt die Gesamt arbeitslosenquote (SGB II und SGB III)  in Münster bei     
5,7 % und die Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II be i 3,9  %. Im Vergleich zum 
Land Nordrhein-Westfalen befindet sich die SGB II -Arbeitslosenquote in Münster damit 
auf einem konstant niedrigen Ni veau. Die Jugendarbeitslosenquote beträgt in Münster 
im August  2017 4,8 % gesamt und 3,1  % im SGB II un d liegt damit deutlich unter den  
Bundes- und Landesquoten (vgl. Abbildung 5). 
 
 Münster NRW Deutschland 
Arbeitslosenquote    
• gesamt 5,7 % 7,5 % 5,7 % 
• SGB II 3,9 % 5,3 % 3,8 % 
• SGB III 1,8 % 2,1 % 1,9 % 
Jugendarbeitslosenquote    
• gesamt 4,8 % 7,2 % 6,0 % 
• SGB II 3,1 % 4,5 % 3,4 % 
• SGB III 1,7 % 2,7 % 2,6 % 
 
Abbildung 5: Arbeitslosenquote in Deutschland, Nordrhein-Westfalen und Münster.  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik, Stand August 2017 
 
Die Verteilung der arbeitsuchenden und arbeitslosen Personen  in Münster  auf die 
Rechtskreise ist in der Abbildung 6 dargestellt.  
 
 SGB II SGB III 
 Anzahl Anteil Anzahl Anteil 
Bestand Arbeitsuchende  10.251  4.992  
Bestand Arbeitslose 6.487 100,0 % 2.970 100,0 % 
  Männer 3.725 57,4 % 1.578 53,1 % 
  Frauen 2.762 42,6 % 1.392 46,9 % 
  15 – 24 Jahre 654 10,1 % 345 11,6 % 
      darunter: 15 – 19 Jahre 166 2,6 % 30 1,0 % 
   50 Jahre und älter 1.860 28,7 % 884 29,8 % 
      darunter: 55 Jahre und älter 1.138 17,5 % 614 20,7 % 
  Ausländer(innen) 2.145 33,1 % 432 14,5 % 
  Menschen mit Schwerbehinderung 348 5,4 % 201 6,8 % 
  Langzeitarbeitslose 3.556 54,8 % 302 10,2 % 
Zugang an Arbeitslosen 1.221  1.153  
   seit Jahresbeginn 7.222  7.643  
Abgang an Arbeitslosen    963  869  
   seit Jahresbeginn 7.222  7.066  
 
Abbildung 6: Arbeitskräfteangebot in Münster nach Rechtskreisen (SGB II und SGB III)  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik, Berichtsmonat August 2017

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 
14 
 
Der signifikant höhere Anteil langzeitarbeitsloser Menschen im Rech tskreis SGB II ist 
systembedingt. Darüber hinaus ist auffällig, dass auch der Anteil ausländischer Arbeit s-
loser im SGB II deutlich höher ist als im SGB III. Dies ist darauf zurückzuführen, dass 
Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit bzw. mit Migrationsvorgeschichte in 
vielen Fällen (noch) nicht die erforderlichen Sprachkenntnisse und Qualifikationen für die 
Anforderungen des deutschen Arbeitsmarkts aufweisen und  darüber hinaus  aufgrund 
von Vorbehalten und Unsicherheiten vieler Arbeitgebender  insgesamt bei der Ausbil-
dungs- und Arbeitsuche benachteiligt sind. D amit sind sie einem größeren Risiko der 
längerfristigen Arbeitslosigkeit ausgesetzt als Menschen ohne Migrationsvorgeschichte.  
 
Im Vergleich zum Vorjahresmonat hat der Bestand der arbeitslosen Menschen im SGB II 
insgesamt und über  fast alle Personengruppen hinweg abgenommen. Eine Ausnahme 
stellen die A rbeitslosen mit ausländischer Staatsangehörigkeit dar, deren Bestand um     
21,7 % zugenommen hat. Dies ist überwiegend auf den Rechtskreiswechsel geflüchteter 
Menschen bei Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zurückzuführen und korreliert mit der 
hohen Abnahme der ausländischen Arbeitslosen im SGB III (vgl. Abbildung 7). 
 
 SGB II SGB III 
  
Anzahl 
Verände-
rung zum 
Vorjahres- 
monat 
 
Anzahl 
Verände-
rung zum 
Vorjahres- 
monat 
Bestand Arbeitsuchende  10.251 2,5 % 4.992 -5,5 % 
Bestand Arbeitslose 6.487 -0,7 % 2.970 -6,3 % 
  Männer 3.725 0,9 % 1.578 -8,9 % 
  Frauen 2.762 -2,8 % 1.392 -3,1 % 
  15 – 24 Jahre 654 3,5 % 345 -16,7 % 
      darunter: 15 – 19 Jahre 166 -2,4 % 30 -16,7 % 
   50 Jahre und älter 1.860 -3,5 % 884 -4,0 % 
      darunter: 55 Jahre und älter 1.138 -0,6 % 614 -0,2 % 
  Ausländer(innen) 2.145 21,7 % 432 -29,5 % 
  Menschen mit Schwerbehinderung 348 -11,5 % 201 8,1 % 
  Langzeitarbeitslose 3.556 -0,8 % 302 -10,1 % 
Zugang an Arbeitslosen 1.221 19,8 % 1.153 19,7 % 
   seit Jahresbeginn 7.222 -0,3 % 7.643 1,7 % 
Abgang an Arbeitslosen    963 3,2 % 869 4,7 % 
   seit Jahresbeginn 7.222 -2,6 % 7.066 6,9 % 
 
Abbildung 7: Arbeitskräfteangebot in Münster nach Rechtskreisen (SGB III und SGB II)  – Veränderung zum Vor-
jahr 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik, Berichtsmonat August 2017 
 
 
1.4. Struktur der leistungsberechtigten Personen im Jobcenter der Stadt Münster 
 
Im Jobcenter der Stadt Münster beziehen rund  22.300 Personen in 11.600 Bedarfsge-
meinschaften Leistungen zur Grundsicherung im Rahmen des SGB II. Knapp 15.600 der 
Leistungsberechtigten sind erwerbsfähig und damit grundsätzlich im Fokus der Förder - 
und Vermittlungsbemühungen des Job centers, davon ist jeweils etwa die Hälfte män n-
lich und weiblich. Knapp 60 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und rund 40 %

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018       
 
15 
 
aller Leistungsberechtigten sind Langzeitleistungsbeziehende 16. Über 60 %  aller Lang-
zeitleistungsbeziehenden erhalten bereits seit mehr als 4 Jahren Leistungen. Knapp     
ein Fünftel  der erwerbsfähigen Leistungsberechti gten und immerhin gut ein Drittel der 
Langzeitleistungsbeziehenden beziehen ein Erwerbseinkommen, das jedoch für den 
Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaft nicht ausreicht (vgl. Abbildung 8).  
 
  Anzahl Veränderung 
zum Vorjahr 
Bedarfsgemeinschaften 11.566 3,2 % 
Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.750 11,5 % 
  Ausländer*innen 1.878 80,2 % 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 15.591 6,3 % 
   Männer 7.875 6,6 % 
   Frauen 7.715 6,0 % 
   15 bis 24 Jahre 3.131 11,9 % 
   25 bis 54 Jahre 10.234 5,4 % 
   55 Jahre und älter 2.226 3,2 % 
   Ausländer*innen 5.354 31,0 % 
   Alleinerziehende 2.067 2,6 % 
Langzeitleistungsbeziehende 9.180 1,7 % 
   Männer 4.317 2,0 % 
   Frauen 4.862 1,4 % 
   unter 25 Jahre 1.219 7,4 % 
   25 bis 49 Jahre 5.113 0,3 % 
   50 Jahre und älter 2.848 1,9 % 
   Ausländer*innen 2.356 18,9 % 
   Alleinerziehende 1.564 0,7 % 
   Mit Erwerbseinkommen 3.096 1,3 % 
   Bisherige Verweildauer: unter 2 Jahre 816 - 1,2 %     
   Bisherige Verweildauer: 2 bis 4 Jahre 2.676 - 1,8 % 
   Bisherige Verweildauer: 4 Jahre und länger 5.565 1,4 % 
 
Abbildung 8  : Personen in der Grundsicherung für Arbeit im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, Berichtsmonat April 2017 
 
Im Vergleich zum  Vorjahresmonat hat die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften (3,2 %) 
und der nichterwerbsfähigen (11,5 %) sowie der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
(6,3 %) zugenommen. Dies ist in erster Linie auf die starke Zunahme der ausländischen 
Leistungsberechtigten, konkret der Ausländer*innen mit Fluchthintergrund, zurückzufüh-
ren. Die Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden ist mit 1,7 % nur leicht gestiegen. 
Auch hier ist allerdings die hohe Zunahme der ausländischen Langzeitleistungsbezi e-
henden um 18,9 % im Vergl eich zum Vorjahresmonat auffällig. Diese resultiert in erster 
Linie aus dem sukzessiven Wechsel der leistungsberechtigten Geflüchteten, die seit 
dem 1. Quartal 2015 nach Mün ster migriert und in den SGB II -Leistungsbezug gelangt 
sind, in den Langzeitleistungsbezug.   
 
Gut die Hälfte de r Bedarfsgemeinschaften besteht aus nur einer Person, bei knapp ei-
nem Fünftel handelt es sich um Ein -Eltern-Familien, in denen die alleinige oder haup t-
sächliche Sorge für das Kind bzw. die Kinder bei der Mutter oder, in der Min derheit der 
Fälle, beim Vater liegt. Dabei hat sich der Anteil der Alleinerziehenden -
                                            
16 Langzeitleistungsbeziehende sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 
21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit 
einzubeziehen, werden Langzeitleistungsbeziehende ab Vollendung des 17. Lebensjahres ausgewiesen.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 
16 
 
Bedarfsgemeinschaften im Vergleich zum Vorjahr  von 19,2 % auf 18,6 %  leicht verrin-
gert. In gut einem Drittel aller Bedarfsgemeinschaften leben Kinder unter 18 Jahren (vgl.  
Abbildung 9).  
    
 Anzahl Anteil an allen  
Bedarfsgemeinschaften 
Bedarfsgemeinschaften (BG) gesamt 11.566 100,0% 
   mit 1 Person 6.242 54,0 % 
   mit 2 Personen 2.086 18,0 % 
   mit 3 Personen 1.411 12,2 % 
   mit 4 Personen 920 8,0 % 
   mit 5 und mehr Personen 895 7,7 % 
   Alleinerziehenden-BG 2.149 18,6 % 
   Partner-BG ohne Kinder 944 8,2 % 
   Partner-BG mit Kindern 1.994 17,2 % 
   BG mit Kindern unter 18 Jahren 4.170 36,1 % 
      davon mit 1 Kind 1.904 16,5 % 
                 mit 2 Kindern         1.256 10,9 % 
                 mit 3 und mehr Kindern           1.010 8,7 % 
      davon mit 1 Kind unter 3 Jahren 486 4,2 % 
                mit 2 Kindern unter 3 Jahren  430 3,7 % 
 
Abbildung 9 : Personen in der Grundsicherung für Arbeit im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, Berichtsmonat April 2017 
 
Rund 40 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münst er 
haben keinen Schulabschluss (vgl. Abbildung 10) , zwei Drittel verfügen darüber hinaus 
über keinen Berufsabschluss, rund weitere 7 % über keinen in Deutschland anerkannten 
Berufs- oder (Fach -)Hochschulabschluss (vgl. Abbildung 11 ). Die geschlechts -
spezifischen Unterschiede sind dabei marginal. 
 
 
Abbildung 10 : Schulbildung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, Berichtsmonat Juni 2017 
 
kein Schul-
abschluss
Abschluss
Förder-
schule
Hauptschul-
abschluss
Fachober-
schulreife
Fachhoch-
schulreife Abitur
weiblich 40% 2% 23% 17% 5% 13%
männlich 39% 2% 24% 14% 5% 16%
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
35%
40%
45%
Schulbildung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018       
 
17 
 
Damit verringern sich die Chancen auf eine nachhaltige Integration i n den ersten A r-
beitsmarkt, der insbesondere Bedarf an gut ausgebildeten Arbeitskräften hat (vgl. hierzu 
die Ausführungen im Abschnitt  1.2.2.). Ein Fokus des Jobcenters der Stadt Münster liegt 
aus diesem Grund darauf, jugendliche Leistungsberechtigten beim  Erwerb eines Schul-
abschlusses und eines Berufsabschlusses zu unterstützen. Aber auch  die Integrations-
chancen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigte über 25 Jahre sollen nach Möglichkeit 
durch eine Ausbildung oder den Erwerb beruflicher Qualifikationen erhöht werden. 
 
 
Abbildung 11 : Berufsbildung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, Berichtsmonat Juni 2017 
 
Knapp 30  % der erwerbsfähigen Leistungs berechtigten sind sogenannte Erwerbsau f-
stocker, deren Einkommen nicht existenzsichernd ist und d ie aus diesem Grund ergä n-
zende Transferleistungen erhalten. Die Anteile von Männern und Frauen in den einze l-
nen Einkommensgruppen sind ausgewogen (vgl. Abbildung 12). 
 
ohne abge-
schlossene
Berufs-
ausbildung
(außer-)
betrieb-
liche
Ausbildung
(Berufs-)
Fach-
schule
Fach-
hochschule
Hoch-
schule
in BRD
nicht aner-
kannter
Berufs-
abschluss
in BRD
nicht aner-
kannter
(Fach-)
Hochschul-
abschluss
w 67% 19% 3% 1% 4% 4% 2%
m 66% 21% 1% 1% 4% 4% 3%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
Berufsausbildung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 
18 
 
 
Abbildung 12 : Erwerbseinkommen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster  
Selbständige und nicht selbständige Tätigkeit 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, Berichtsmonat Juni 2017 
 
Um die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gemäß ihrer unterschiedlichen Lebenss i-
tuationen individuell und professionell beraten und fördern zu können, werden sie en t-
sprechend ihrer zielgruppenspezifischen Bedürfnisse innerhalb der stadtbezirklichen 
Jobcenter-im-Jobcenter von spezialisierten Jobcoaches beraten, die auch die relevanten 
Netzwerke gut kennen und eng mit ihnen kooperieren. Folgende Zielgruppen sind im 
Jobcenter Münster entsprechend definiert: 
 
- Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren („U25“) 
- Ab 25-Jährige („Ü25“) 
- Alleinerziehende 
- Menschen mit Schwerbehinderung und Rehabilitand*innen („Reha/SB“) 
- Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Geflüchtete 
- Selbständige und Gründungswillige 
 
Die jeweiligen Anteile der Zielgruppen an allen erwe rbsfähigen Leistungsberechtigten 
sind aus der Abbildung 13 ersichtlich.  
 
Kein Einkommen Bis 450,00 € 450,01 - 850,00 € über 850,00 € 
m 71% 16% 5% 8%
w 71% 15% 6% 8%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
Erwerbseinkommen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018       
 
19 
 
 
Abbildung 13 : Anteile der Zielgruppen im Jobcenter der Stadt Münster 
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ; Stand Berichtsmonat Juni 2017 
 
Der Anteil von männlichen und weiblichen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im 
Jobcenter der Stadt Münster ist weiterh in annähernd gleich groß (vgl.  Abbildung 7), un-
terscheidet sich aber in den einzelnen Zielgruppen (vgl. Abbildung 14). 
 
 
Abbildung 14 : Anteile Männer und Frauen in den Zielgruppen im Jobcenter der Stadt Münster 
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ; Stand Berichtsmonat Juni 2017 
 
Am signifikantesten ist die Differenz bei den A lleinerziehenden: Hier sind über 95 % der 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Frauen, während in den anderen Zielgruppen der 
Ü25 
52% 
U25 
15% 
Geflüchtete 
12% 
Alleinerziehende 
12% 
Reha/SB 
7% 
Selbständige 
2% 
Anteile der Zielgruppen 
Ü25 U25 Geflüchtete Alleinerziehe
nde Reha/SB Selbständige
w 3.415 1.134 755 1.750 463 84
m 4.576 1.142 1.156 85 663 138
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
4.500
5.000
Anteil Frauen - Männer in den Zielgruppen

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 
20 
 
Anteil der Männer höher ist. Am höchsten ist der Anteil der Männer in der Zielgruppe der 
Geflüchteten mit rund 60 %. 
 
Das Profiling und die Hilfeplanung für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird i m 
Jobcenter der Stadt Münster nach dem fa:z -Modell17 durchgeführt. Basierend auf einem 
umfangreichen Profiling wird dabei ein für die  Leistungsberechtigten vorrangig zu verfol-
gendes Förderziel vereinbart  (s. Anlage 2 für die Darstellung der Ressourcenberei che 
und Ziele im fa:z -Modell)18. Die Verteilung der Förderziele  auf alle erwerbsfähigen Lei s-
tungsberechtigten ist aus der Abbildung 15 ersichtlich.  
 
 
Abbildung 15: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen - gesamt                                       
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat Juni 2017 
 
Mit 16 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, mit denen ein Hilfeplan vereinbart 
wurde, wird die Direktvermittlung 19 angesteuert. Die übrigen erwerbsfähigen Leistungs-
berechtigten werden zunächst über  andere Ziele an die Aufnahme einer Beschäftigung 
auf dem 1. Arbeitsmarkt herangeführt.  
 
Neben den allgemeinen Kundenstrukturdaten werden im Rahmen der jährlichen Planung 
des Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramms des Job centers auch die spezifischen 
Bedarfe der einzelnen Zielgruppen bzw. für die Fachthemen analysiert und berücksic h-
tigt. Die Planungsworkshops werden unter Beteiligung des Jobcenter -Beirats sowie von 
                                            
17 Das fa:z-Modell (= Förderansatz: Ziel) ist das Fallsteuerungskonzept des Jobcenters der Stadt Münster.  
18 Für über ein Drittel der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist aus verschiedenen Gründen (insbesondere die Absol-
vierung einer allgemein- oder berufsbildenden Schule oder einer Ausbildung, die Erziehung eines Kindes unter drei Jah-
ren oder Pflege eines/einer Angehörigen) derzeit keine Hilfeplanung erforderlich. Diese Personen sind bei den Darstellun-
gen der Verteilung der Förderziele, gesamt und zielgruppenspezifisch, nicht berücksichtigt. 
19 Bei Vereinbarung des Förderziels Direktvermittlung ist im Rahmen der fa:z-Logik nicht zwingend eine sofortige Integra-
tion in Arbeit möglich. Mit vielen Leistungsberechtigten muss zunächst das Bewerbungs- und Stellensuchverhalten, z. B. 
durch ein Bewerbungstraining, gestärkt werden, und es sind umfassende Bemühungen, auch durch den Arbeitgeber- und 
Vermittlungsservice des Jobcenters, notwendig, um die Leistungsberechtigten passend auf dem Arbeitsmarkt zu platzie-
ren. 
Direktvermittlung 
16% 
Wettbewerbs-
fähigkeit 
35% 
Prozessfähigkeit 
23% 
Stabilisierung der 
Erwerbsfähigkeit 
26% 
Erwerbsfähige Leistugsberechtigte nach Förderzielen 
- gesamt -

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018       
 
21 
 
Vertreter*innen der relevanten Fachämter durchgeführt. Im Folgenden werden die ein-
zelnen Zielgruppen und ihre wesentlichen Handlungsbedarfe kurz dargestellt.  
 
 
1.4.1. Jugendliche unter 25 Jahren („U25“) 
 
Die Zielgruppen der jugendlichen erwerbfähigen Leistungsberechtigten im Alter von 15 
bis unter 25 Jahren umfas st rund 2.300 Personen und macht  damit 15 % aller erwerb s-
fähigen Leistungsberechtigten aus20. Das Geschlechterverhältnis ist ausgewogen.  Rund 
1.000 Personen dieser Zielgruppe besuchen eine allgemeinbildende oder berufsbildende 
Schule, knapp 600 absolvieren eine betriebliche, außerbetriebliche oder schulische Aus-
bildung, ein Studium, eine berufsbildende Maßnahme oder eine Einstiegsqualifizierung 
oder aber widmen sich aktuell der Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren. Mit diesen 
Personen wird in der Regel kein Förderziel vereinbart. 
 
Der Fokus für die Zielgruppe U25 liegt auf dem Übergang von der Schule in den Beruf: 
 Erwerb eines Schulabschlusses 
 Berufliche Orientierung 
 Erwerb eines Berufsabschlusses 
 
Der Schwerpunkt der Förderziele liegt entsprechend auf der Stärkun g der Wettbewerbs-
fähigkeit (vgl. Abbildung 16).  
 
 
Abbildung 16 : Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen – Zielgruppe U25                                      
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat Juni 2017 
 
Unter den Jugendlichen gibt es allerdings auch zahlreiche Leistungsberechtigte, die au f-
grund gesundheitlicher Erkrankungen und Einschränkungen (insbesondere auch psychi-
                                            
20 Dies umfasst nicht die leistungsberechtigten Geflüchteten im Alter von 15 bis unter 25 Jahre. Diese sind der Zielgruppe 
Geflüchtete zugeordnet. 
Direktvermittlung 
11% 
Wettbewerbs-
fähigkeit 
53% 
Prozessfähigkeit 
24% 
Stabilisierung der 
Erwerbsfähigkeit 
12% 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen 
- Zielgruppe U25 -

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 
22 
 
scher Art und  Suchterkrankungen) sowie schwieriger Rahmenbedingungen zunächst 
durch intensive Beratung und niederschwellige Angebote an den Ausbildungsmarkt he r-
angeführt werden müssen.  
 
 
1.4.2. Über 25-Jährige („Ü25“) 
 
Zu der Zielgruppe der Über 25 -Jährigen zählen alle erwerbsfähigen Leistungsberechtig-
ten, die keiner anderen speziellen Zielgruppe angeh ören. Mit einem Anteil von 5 2 % an 
allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stellt sie die größte und gleichzeitig – auf-
grund des Fehlens spezifischer übergeordneter Merkmale und der großen Altersspanne 
- die heterogenste Zielgruppe dar. Dies zeigt sich auch bei der Verteilung der Förderzie-
le, die sich ausgewogener darstellt als bei den anderen Zielgruppen (vgl. Abbildung 17). 
 
 
Abbildung 17 : Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen – Zielgruppe Ü25                                          
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat Juni 2017 
 
Entsprechend breitgefächert ist die Palette der relevanten Themen, Schwerpunkte la s-
sen sich für die Zielgruppe kaum setzen. Festhalten lässt sich allerdings, dass auch zu 
dieser Z ielgruppe viele Leistungsberechtigte mit fehlenden Qualifikationen,  komplexen 
Rahmenbedingungen und gesundheitlichen Einschränkungen und damit viele Langzei t-
arbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende gehören. 
 
Insgesamt umfasst die Zielgruppe Ü25 knapp 8.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. 
Davon sind 30 % im Alter von 25 – 34 Jahren, 36 % im Alter von 35 – 49 Jahren und    
34 % älter als 50 Jahre. 43 % der über 25-Jährigen sind weiblich und 57 % männlich.  
 
 
 
 
Direktvermittlung 
23% 
Wettbewerbs-
fähigkeit 
21% Prozessfähigkeit 
27% 
Stabilisierung der 
Erwerbsfähigkeit 
29% 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen 
- Zielgruppe Ü25 -

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018       
 
23 
 
1.4.3. (Allein-)Erziehende  
 
Die Zielgruppe der A lleinerziehenden umfasst rund 1.800 erwerbsfähige Leistungsb e-
rechtigte, davon sind mit Abstand die meisten (95 %) weiblich. Für knapp die Hälfte von 
ihnen ist eine Hilfeplanung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht notwendig, da sie ein 
Kind oder mehrere Kinde r unter drei Jahren betreuen und sich damit gem. § 10 SGB II 
dem Arbeitsmarkt aktuell nicht zur Verfügung stellen müssen.  Mit ihnen wird allerdings 
vor dem 3. Geburtstag des jüngsten Kindes eine perspektivische Beratung durchgeführt. 
 
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt Erziehende vor große Herausforderungen 
und führt oftmals zu einer erheblichen Belastung. Die alleinige Sorge für die Kindererzie-
hung in Kombination mit eingeschränkten Betreuungsarrangements, unflexiblen Arbeit s-
zeiten und fehlende n sozialen Netzwerken führt bei Alleinerziehenden oftmals zu einer 
Verschärfung der Situation und zu einer wenig ausgeprägten Erwerbsorientierung. Somit 
steht bei den meisten Alleinerziehenden zunächst die Herstellung der Prozessfähigkeit 
im Vordergrund (vgl. die Verteilung der Prozessziele in Abbildung 18). 
 
 
Abbildung 18: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen – Zielgruppe Alleinerziehende 
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat Juni 2017 
 
Viele (Allein-)Erziehende verfügen darüber hinaus über keine verwertbare Qualifikation 
und Berufserfahrung. Diejenigen Alleinerziehenden, die einer Erwerbstätigkeit zumeist in 
Teilzeit nachgehen, können daraus den Lebensunterhalt für die Familie oftmals nicht 
vollständig bestreiten und sind auf aufstockende Leistungen nach dem SGB II angewi e-
sen. Zentrale Themen in der Beratung und Förderung (Allein-)Erziehende sind somit: 
 Sicherstellung einer ausreichenden Kinderbetreuung  
 Stabilisierung der persönlichen und familiären Rahmenbedingungen 
 Herstellung der Erwerbsorientierung 
 Berufliche Orientierung  
 Berufliche Qualifikation 
Direktvermittlung 
9% 
Wettbewerbs-
fähigkeit 
24% 
Prozessfähigkeit 
47% 
Stabilisierung der 
Erwerbsfähigkeit 
20% 
Erwerbsfähige Leistungeberechtigte nach Förderzielen 
- Zielgruppe Alleinerziehende -

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 
24 
 
1.4.4. Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Geflüchtete 
 
In vielen Fällen spielen die Migrationsvorgeschichte oder der ausländische Pass im Hi n-
blick auf Erwerbsleben und gesellschaftliche Inklusion überhaupt keine Rolle oder kö n-
nen sogar, z. B. durch Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz, einen Vorteil 
darstellen. Auf der anderen Seite haben viele Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
nach wie vor verminderte B ildungs-, Karriere - und Teilhabechancen. Für die arbeit s-
marktliche und soziale Inklusion der geflüchteten Menschen, die vermehrt seit Anfang 
2015 nach Deutschland und auch nach Münster gekommen sind, ergeben sich besonde-
re Herausforderungen, unter anderem weil viele der vorhandenen Kenntnisse und F ä-
higkeiten sich nicht unmittelbar auf dem deutschen Arbeitsmarkt verwerten lassen. Ein 
Großteil der Geflüchteten ist zudem noch sehr jung und hat bislang keine Ausbildung 
absolvieren bzw. Berufserfahrung sammeln k önnen, verfügt auf der anderen Seite aber 
über ein hohes Bildungspotenzial. Zentrale Themen in der Beratung und Förderung von 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Geflüchteten sind: 
 
 Erwerb der deutschen Sprache, inkl. berufsbezogener Sprachkenntnisse 
 Information über das deutsche Bildungssystem und den deutschen Arbeitsmarkt 
 Berufliche Orientierung 
 Berufliche Qualifikation 
 Interkulturelle Kompetenz 
 
Der Schwerpunkt der Förderziele liegt bei den Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
und insbesondere bei den leistungsberechtigten Geflüchteten entsprechend auf der 
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit (vgl. Abbildungen 19 und 20). 
 
 
Abbildung 19 : Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen – Zielgruppe Geflüchtete 
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat Juni 2017 
Direktvermittlung 
1% 
Wettbewerbs-
fähigkeit 
96% 
Prozessfähigkeit 
2% 
Stabilisierung der 
Erwerbsfähigkeit 
2% 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen 
- Geflüchtete -

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018       
 
25 
 
 
Abbildung 20: Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach Förderzielen – Zielgruppe Menschen mit Migrations-
vorgeschichte 
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, Verkehrsplanung, Berichtsmonat Juni 2017 
 
Insgesamt werden in der Fachstelle für Geflüchtete rund 1.900 erwerbsfähige Leistung s-
berechtigte betreut. 60 % von ihnen sind männlich und 40 % weiblich. Knapp ein Drittel 
ist jünger als 25 Jahre und rund zwei Drittel jünger als 35 Jahre. 
 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte 21 bzw. mit ausländ i-
scher Staatsangehörigkeit sind in allen Zielgruppen vertreten. Der Anteil der deutschen 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte ist im Vergleich zum 
Vorjahr von 21 % auf 19 % gesunken. Weitere 35 % haben eine ausländische Staatsa n-
gehörigkeit. Im Vorjahr betrug dieser Anteil noch 29 % (vgl. Abbildung 21).  
 
                                            
21 Um eine Migrationsbetrachtung der Kundendaten des Jobcenters durchführen zu können, wird innerhalb der abge-
schotteten Statistikdienststelle aus dem Melderegister der Stadt Münster die Kundendatei mit den notwendigen Migrati-
onsinformationen aus dem Melderegister angereichert. Die Statistikdienststelle erstellt dann unter Beachtung des Daten-
schutzes aggregierte  statistische Auswertungen. Durch dieses Verfahren kann die mit dem Kommunalen Integrations-
zentrum abgestimmte Betrachtungsweise von Migration auf die Kundendatei des Jobcenters angewendet werden. 
 
Direktvermittlung 
14% 
Wettbewerbs-
fähigkeit 
50% 
Prozessfähigkeit 
16% 
Stabilisierung der 
Erwerbsfähigkeit 
20% 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen 
- Menschen mit Migrationsvorgeschichte -

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 
26 
 
 
Abbildung 21 : Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit und ohne Migrationsvorgeschichte  sowie ausländischer 
Staatsangehörigkeit im Jobcenter der Stadt Münster 
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, Verkehrsplanung; Stand Berichtsmonat Juni 2017 
 
 
1.4.5. Rehabilitand*innen, Menschen mit Schwerbehinderung und Menschen mit    
   gesundheitlichen Einschränkungen  
 
Die Zielgruppe der Menschen mit Schwerbehinderung im Jobcenter der Stadt Münster 
umfasst alle erwerbsfähigen Leistungsberec htigten, die über eine Schwerbehinderung 
oder einen Grad der Behinderung von mindestens 30 in Verbindung mit einer Gleichstel-
le bzw. Zusicherung einer Gleichstellung verfügen.  Außerdem werden Personen mit e i-
nem festgestellten Bedarf an beruflicher Rehabili tation, sogenannte Rehabilitand*innen, 
dieser Zielgruppe zugeordnet.  Von den insgesamt rund 1.100 erwerbsfähigen Rehabil i-
tand*innen und Menschen mit Schwerbehinderung sind 41 % weiblich und 59 % män n-
lich. 4 % sind unter 25 Jahre , 18 % im Alter von 25 – 34 Jahren, 37 % im Alter von 35 – 
49 Jahren und 41 % sind 50 Jahre und älter. 
 
Gemeinsames Kennzeichen ist allen Leistungsberechtigten mit Behinderung bzw. beru f-
lichem Rehabilitationsbedarf, dass sie z. T. schwerwiegende gesundheitliche Einschrä n-
kungen aufweisen, die in der Regel Einfluss auf die Leistungsfähigkeit haben und daher 
bei der beruflichen Integration berücksichtigt werden müssen. Dementsprechend liegt 
bei 67 % der Zielgruppe der Schwerpunkt zunächst auf der Stabilisierung der Erwerb s-
fähigkeit (vgl. Abbildung 22).  
 
 
Deutsche ohne 
Migrations-
vorgeschichte 
46% 
Ausländer*innen 
35% 
Deutsche mit 
Migrations-
vorgeschichte 
19% 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte  
mit und ohne Migrationsvorgeschichte

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018       
 
27 
 
 
Abbildung 22 : Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach Altersstruktur – Zielgruppe Reha/SB 
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat Juni 2017 
 
Die Rehabilitanden und Menschen mit Schwerbehinderung sowie Mens chen mit g e-
sundheitlichen Einschränkungen stellen eine sehr heterogene Gruppe dar, so dass ind i-
viduell geeignete Förderstrategien gefragt sind. In der Regel sind viele Einzelschritte und 
–maßnahmen sowie die Kooperation mit vielfältigen Netzwerkpartnern notwendig. 
 
In den meisten Fällen kann das letztendliche Ziel jedoch nicht die Beseitigung der g e-
sundheitlichen Einschränkungen sein, sondern vielmehr deren Akzeptanz und das Au s-
loten der individuellen Leistungsfähigkeit sowie die Schaffung bzw. Akquise leis tungsge-
rechter Beschäftigung, verbunden mit der entsprechenden Sensibilisierung von Arbeit-
gebenden.  
 
Wie der Blick auf die Verteilung der Förderziele der anderen Zielgruppen zeigt, betreffen 
integrationsrelevante g esundheitliche Einschränkungen  allerdings nicht nur die Me n-
schen mit Schwerbehinderung und die Rehabilitand*innen, sondern immerhin insgesamt 
gut ein Viertel aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Jobcenters  (vgl. Abbi l-
dung 15 ). Das Thema Feststellung, Erhalt und Verbesserung der Erwerbsfähigkeit ist 
somit für das Jobcenter von zentraler Bedeutung. 
  
Direktvermittlung 
9% 
Wettbewerbs-
fähigkeit 
15% 
Prozessfähigkeit 
9% 
Stabilisierung der 
Erwerbsfähigkeit 
67% 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen 
- Zielgruppe Reha/SB -

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 
28 
 
1.4.6. Selbständige und Gründungswillige 
 
In der Fachstelle „Selbständige“ des Jobcenters der Stadt Münster werden  rund 220  
erwerbsfähige Leistungsberechtigte betreut,  die ihre Selbständigkeit haupt beruflich     
(40 %) oder nebenberuflich (60 %) ausüben. 62 % davon sind männlich und 38 % wei b-
lich. Viele der selbständigen Leistungsberechtigten sind im Handwerk und im Dienstleis-
tungssektor tätig, konkrete Tätigkeits schwerpunkte lassen sich allerdings ni cht feststel-
len.22  
 
17 % der hauptberuflich Selbständigen haben d erzeit kein Erwerbseinkommen, 28  % 
erzielen ein Einkommen bis 450 Euro, 29  % ein Einkommen über 450 bis 850 Euro und 
26 % verdienen mehr als 850 Euro pro Monat aus ihrer Selbständigkeit.  
 
Wie bei allen Leistungsberechtigten besteht auch das Ziel bei den Selbständigen in der 
Beendigung oder größtmöglichen Verringerung der Hilfebedürftigkeit, entweder durch 
Ausweitung bzw. Optimierung des Verdienstes aus der selbständigen Tätigkeit oder 
durch e in (zusätzliches) abhängiges Erwerbseinkommen.  Zur Unterstützung der B e-
standsselbständigen enthält das Maßnahmenportfolio des Jobcenters eine B e-
standsanalyse und ein Optimierungscoaching. In den Fällen, in denen mittel- bis langfris-
tig keine annähernd existenzsichernde Unternehmung zu erwarten ist, führt das Jobce n-
ter eine qualitative Ausstiegsberatung unter Entwicklung möglicher Alternativen durch.    
 
Gründungswilligen Personen werden durch das Jobcenter und seine Kooperation s-
partner*innen die realistischen Chancen und Risiken einer Existenzgründung aufgezeigt. 
Durch umfangreiche Beratung sowie vielfältige Informations - und Schulungsangebote 
werden sie bestmöglich auf eine eventuelle selbständige Tätigkeit vorbereitet.  Nicht alle 
gründungswilligen Leistungsberechtigten setzen ihr Vorhaben jedoch um.  Vom 01.01. – 
31.08.2017 wurden in der  Fachstelle für Selbständige 85 persönliche Beratungsgesprä-
che mit Gründungswilligen geführt.  Von w eiteren 48 Personen, denen  aufgrund eines 
geäußerten Gründungswillens zunächst die Teilnahme an einem Existenzgründungss e-
minar angeboten wurde, nahmen 14 dies in Anspruch23. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                            
22 Eine Darstellung der Anteile der Förderziele ist für diese Zielgruppe nicht sinnvoll, da sich die Ressourcenbereiche des 
fa:z-Modells nur auf einen kleinen Teil der Selbständigen anwenden lassen. 
23 Seit Juni 2017 wird gründungswilligen Leistungsberechtigten zunächst die Teilnahme an einem Existenzgründungsse-
minar angeboten. Besteht danach noch ein konkretes Bestreben zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, erfolgen 
vertiefte Beratungen in der Fachstelle für Selbständige.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018       
 
29 
 
2. Strategie, Ziele und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder 
 
2.1. Strategische Grundausrichtung 
 
Auch im Jahr 2018 setzt das Jobcenter auf Kontinuität  und führt seine strategische 
Grundausrichtung, soziale Teilhabe durch Beschäftigung  zu ermöglichen, fort. Inne r-
halb dieser Grundausrichtung werden drei  sich gegenseitig bedingende Wege - Stabili-
sierung, Aktivierung, Befähigung  der Leistungsberechtigten, Erhöhung der  Markt-
chancen sowie Integration der Leistungsberechtigten - verfolgt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2.2. Ziele 
 
Das Zielsystem des Jobcenter der Stadt Münster richtet sich vorrangig am gesetzlichen 
Auftrag des Grundsicherungsträgers aus. D ie Grundsicherung für Arbeitsuchende g e-
mäß SGB II soll es den Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der 
Würde des Menschen entspricht. Primäre Aufgabe ist es, die Eigenverantwortung der 
Leistungsbeziehenden zu stärken und Unterstützung bei der Aufnah me bzw. Beibeha l-
tung einer Erwerbstätigkeit zu leisten, so dass der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln 
bestritten werden kann. 
 
Zur Feststellung bzw. Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Grundsicherung s-
träger sieht der Gesetzgeber die Erhebung von Kennzahlen vor. Die Kennzahlen wurden 
in einer Bund -Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und in der Verordnung der Kennzahlen 
nach § 48a SGB II festgeschrieben. Die Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsich e-
rung für Arbeitsuchende wird in Bezug auf drei Ziele gemessen: 
 
 
Soziale Teilhabe durch Beschäftigung 
 
 
stabilisieren, 
aktivieren, 
befähigen 
 
Marktchancen 
erhöhen 
 
Integrationen 
erzielen

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 
30 
 
 
 
 
In § 48b Abs. 1 SGB II ist geregelt, dass zur Erreichung dieser Ziele Zielvereinbarungen 
zwischen der zuständigen Landesbehörde und dem kommunalen Träger abzuschließen 
sind. Weitere, unterstützende Ziele zu den Schwerpunkten der Arbeitsm arkt- und Integ-
rationspolitik sollen der Komplexität der Leistungserbringung im SGB II Rechnung tragen 
und den zielgerichteten Mittel - und Ressourceneinsatz sicherstellen. Dabei ist  gem.        
§ 48b Abs. 3 SGB II  auch das Ziel der Verbesserung der soziale n Teilhabe zu berüc k-
sichtigen. Die unterstützenden Ziele werden durch das Ministerium für Arbeit, Gesun d-
heit und Soziales des Landes Nordrhein -Westfalen (MAGS NRW) in Zusammenarbeit 
mit der Regionaldirektion Nordrhein -Westfalen der Bundesagentur für Arbeit  erarbeitet 
und bilden die Handlungsschwerpunkte für die Jobcenter des Landes ab. Lokale Ziele 
zwischen dem Jobcenter der Stadt Münster und dem MAGS NRW ergänzen die Zielve r-
einbarung um zusätzliche kommunale Schwerpunkte und Handlungsfelder. 
 
Die Zielverei nbarungsverhandlungen mit dem MAGS NRW  beginnen im November 
2017, das Zielvereinbarungsdokument wird dann  voraussichtlich im 1. Quartal 2018 un-
terzeichnet. Die Zielkorridore, welche die Grundlage fü r die Verhandlun gen mit dem 
MAGS NRW darstellen , wurden dem zuständigen Ausschuss für Soziales, Stiftungen, 
Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung der Stadt Münster im Rahmen der 
Beschlussvorlage V/0732/2017 zur Entscheidung unterbreitet.  
 
 
 
 
 
 
 
 
I.  
Verringerung der 
Hilfebedürftigkeit 
III. 
Vermeidung von 
langfristigem 
Leistungsbezug  
II.  
Verbesserung der 
Integration in 
Erwerbstätigkeit

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018       
 
31 
 
2.3. Arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder und Aktivitäten 
 
Die für das Jahr 2017 im Fokus stehenden  Handlungsfelder werden im Jahr 2018 we i-
testgehend fortgesetzt, bewährte Aktivitäten werden weitergeführt und ausgebaut und 
um einige neue Angebote ergänzt. Einschließlich der Kennzahlen nach § 48a SGB II 
bestehen für das Jahr 2018 insgesamt sechs Handlungsfelder für das Jobcenter der 
Stadt Münster: 
 
 
Handlungsfelder 2018 
 
 
 
Marktchancen 
und 
Integrationen 
 
 
 
Langzeit- 
arbeitslose 
und 
Langzeit-
leistungs-
beziehende 
 
 
 
Geflüchtete 
 
 
Jugendliche 
unter   
25 Jahren 
 
Menschen  
Mit Behinderung 
und gesund-  
heitlichen Ein- 
schränkungen 
 
Chancen- 
gleichheit 
am 
Arbeitsmarkt 
 
 
Bislang sind durch das Land Nordrhein -Westfalen noch keine  konkreten und verbindli-
chen arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkte für die Grundsicherung für Arbeitsuchende 
im Jahr 2018 benannt worden. Nach bishe rigem Kenntnisstand liegen die strategische 
Grundausrichtung und die Handlungsfelder des Jobcenters aber im Konsens mit den 
geplanten Landesschwerpunkten. 
 
Für die Handlungsfelder werden im Folgenden St rategien und Aktivitäten beschrieben 
(Abschnitte 2.3.1. – 2.3.6.) sowie in jedem Handlungsfeld  für ausgewählte strategische 
Ziele konkrete Zielwerte beplant (Abschnitt 2.3.7.). 
 
 
2.3.1. Marktchancen erhöhen und Integrationen erzielen 
 
Die Integration in Erwerbstä tigkeit stellt das Kernziel des Jobcenters dar. Erwerbstäti g-
keit ermöglicht die Verringerung oder Beendigung von Hilfebedürftigkeit sowie soziale 
Teilhabe. Hierfür werden die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bedarfsorientiert an 
den Arbeitsmarkt herang eführt und im Bewerbungsprozess unterstützt. Insbesondere 
Maßnahmen mit individuellem Coaching haben sich dabei bewährt und werden entspr e-
chend  fortgeführt. 
 
Da auf dem deutschen und insbesondere auch auf dem münsterschen Arbeitsmarkt 
überwiegend Bedarf a n Fachkräften herrscht, steigen die Integrationschancen mit z u-
nehmendem Qualifizierungsniveau der Leistungsberechtigten. Das Jobcenter der Stadt 
Münster investiert umfangreich in die marktgerechte Qualifizierung der qualifizierungsf ä-
higen Leistungsberechtigten, insbesondere in betriebliche Umschulungen sowie in A n-
passungs- und Teilqualifikationen. Künftig wird das Jobcenter diesbezüglich noch inte n-
siver mit den Kammern und Arbeitgebervertretungen zusammenarbeiten, um die Beda r-
fe des lokalen Arbeitsmarkts noch systematischer und, wo möglich, unternehmensscharf

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 
32 
 
zu bedienen. Um die erfolgreiche Absolvierung einer mehrjährigen abschlussbezogenen 
Qualifizierung zu unterstützen, haben sich die Maßnahmen „Vorbereitung auf eine b e-
triebliche Umschulung/Ausbildung“ (i nkl. der Option auf eine Nachbetreuung bei Au f-
nahme der Umschulung/Ausbildung) sowie umschulungsbegleitende Hilfen (Förderunter-
richt in den Hauptfächern der Berufsschule) bewährt und werden auch im Jahr 2018 wei-
terhin angeboten werden.  
 
Um die erwerbsfähi gen Leistungsberechtigten am Arbeitsmarkt platzieren zu können, 
müssen entsprechende Marktchancen geschaffen bzw. genutzt werden. In diesem Sinne 
stellen auch Arbeitgebende eine elementare Zielgruppe des Jobcenters dar. Bislang 
kommen die gute Konjunktur und die hohe Personalnachfrage nur unzureichend bei den 
leistungsberechtigten Menschen im SGB II, insbesondere bei den Langzeitleistungsb e-
ziehenden, an. Arbeitgebende sollen deswegen verstärkt überzeugt werden, die Pote n-
ziale arbeitsuchender und arbeitslose r Menschen, die Leistungsberechtigte im SGB II 
sind, als Gewinn für ihr Unternehmen zu betrachten, der auch eigene Investitionen in die 
Förderung dieser Menschen und die Schaffung geeigneter Arbeitsplätze erfordert.  
 
Um dies zu erreichen, hat das Jobcente r in den letzten Jahren seine Informations - und 
Dienstleistungsangebote für Arbeitgebende ausgeweitet. Dies findet zum einen auf str a-
tegischer Ebene statt, wie z. B. durch verstärkte Kooperation mit den Kammern und A r-
beitgeberverbänden oder durch Veranstal tungen wie der Durchführung des Business 
Breakfast der Wirtschaftsförderung Münster im Jobcenter im Januar 2017. Zum anderen 
werden auf operativer Ebene konkrete Aktivitäten durchgeführt, um Arbeitgebende und 
Arbeitsuchende zusammenzubringen und Integrationen zu erzielen. So soll die bewährte 
Akquise- und Vermittlungstätigkeit des Arbeitgeber - und Vermittlungsservice (AGVS) 
auch im Jahr 2018 durch branchenbezogene Job - und Bildungsmessen, durch Arbeitge-
berpräsenzen im job_aktuell des Jobcenters und weitere Aktivitäten ergänzt werden. (s. 
Anlage 3: job_aktuell und Jobmessen). Durch die Einführung einer Praktikumsbörse sol-
len zudem die Kennlernmöglichkeiten im arbeitspraktischen Kontext ausgebaut werden. 
Insgesamt sollen das Arbeitgeberportfolio des Jobcenters  nachhaltig gesichert und au s-
geweitet sowie die Begegnungsmöglichkeiten für Arbeitgebende und Leistungsberechtig-
te im SGB II verstärkt werden.  
 
Um die Nachhaltigkeit 24 der Integrationen in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, wird das 
Jobcenter auch im Jahr 2 018 die mittlerweile gut etablierten Coachingangebote bei A r-
beitsaufnahme fördern. Die Nachhaltigkeitsquote des Jobcenters hat sich unter anderem 
aufgrund dieser nachgehenden Coachingangebote in den letzten Jahren sehr positiv 
entwickelt und liegt aktuell bei rund 70 % (im Vergleich zu rund 68 % im Jahr 2016 und  
rund 64 % im Jahr 2015)25.  
 
 
 
 
 
                                            
24 Eine Integration gilt gem. Statistik der Bundesagentur für Arbeit als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach 
Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.  
25 Gemäß Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Aufgeführt sind hier jeweils die Januarwerte. Der Wert aus Januar 2017 
ist der aktuelle verfügbare Wert.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018       
 
33 
 
Für das Jahr 2018 sind die folgenden strategischen Ziele und Aktivitäten geplant: 
 
Strategische Ziele 2018 Aktivitäten 2018 
Bedarfsorientierte Heranführung an den A r-
beitsmarkt 
Individuelle Coachingangebote für 
erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
 
 
 
 
Marktgerechte Qualifikation 
Förderung von betrieblichen U m-
schulungen 
Systematisierte Förderung von A n-
passungs- und Kurzqualifikationen in 
Kooperation mit den Kammern und  
Arbeitgeberverbänden 
Auf Umschulung/Ausbildung vorb e-
reitende Maßnahmen, inklusive 
Maßnahmen zum Erwerb von 
Grundkompetenzen26 
 
Verbesserung des Arbeitgebermarketings, 
Verstetigung und Ausbau des Arbeitgeberport-
folios 
Ausbau und Etablierung des erwe i-
terten Informations - und Dienstlei s-
tungsangebots für Arbeitgebende 
inklusive zielgerichteter Aktionen  
 
 
 
Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten  
zwischen Arbeitgebenden und Leistungsb e-
rechtigten 
Durchführung von Jobmessen im 
Jobcenter 
Arbeitgeberpräsenzen i m job_aktuell 
des Jobcenters 
Vermehrte Förderung von Praktika 
durch Einrichtung einer Praktikum s-
börse 
Gemeinsame Betriebsbesichtigun-
gen von Jobcoaches und Leistung s-
berechtigten 
Erhöhung der Markttransparenz Etablierung der Online -Stellenbörse 
des Jobcenters (JobZENTRALE) 
Steigerung der Nachhaltigkeit von Integrati o-
nen 
Weiterführung der Coachingangeb o-
te bei Aufnahme einer Beschäftigung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                            
26 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die noch nicht über einen Berufsabschluss verfügen, können gem. § 16 SGB II i. 
V. m. § 81 SGB III Abs. 3a zur Vorbereitung auf eine abschlussbezogene berufliche Weiterbildung Förderleistungen zum 
Erwerb notwendiger Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik und Informations- und Kommu-
nikationstechnologien erhalten (seit 01.08.2016 im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungs-
stärkungsgesetzes).

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 
34 
 
2.3.2. (Re-)Aktivierung von Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehen-  
   den für den Arbeitsmarkt 
 
Wie bereits dargestellt, ist die Chance auf eine dauerhafte und existenzsichernde B e-
schäftigung trotz der positiven Arbeitsmarktentwicklung insbesondere für Leistungsb e-
rechtigte im SGB II eingeschränkt und sinkt weiter mit zunehmender Dauer der Arbeit s-
losigkeit und des Leistungsbezugs. Gleichzeitig steigt mit andauernder Arbeitslosigkeit 
und Langzeitleistungsbezug das Risiko materieller und sozialer Teilhabedefizite, der 
Destrukturierung des Alltags sowie, eng damit verbunden, der Entstehung bzw. Verfest i-
gung gesundheitlicher Einschränkungen. Um diesen Negativkreislauf zu durchbrechen 
und gleichzeitig die oftmals schon jahrelang brachliegenden Potenziale der langzeita r-
beitslosen und langzeitleistungsbeziehenden Menschen für den Arbeitsmarkt zu aktivi e-
ren bzw. zu reaktivieren, liegt ein zentraler Fokus des Jobcenters auch im Jahr 2018 auf 
dieser Personengruppe.   
 
Die Herausforderung besteht dabei darin, dass in vielen Fällen die Aufnahme einer u n-
geförderten Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht ohne we iteres möglich ist. 
Aus diesem Grund hat das Jobcenter der Stadt Münster in den letzten Jahren personelle 
Ressourcen in die Durchführung von Programmen für öffentlich geförderte Beschäft i-
gung (ögB) investiert. Zusätzlich konnten durch die erfolgreiche Bewerbung auf bundes-, 
landes- oder ESF27-geförderte Programme umfangreiche Drittmittel für Münster und die 
Region gewonnen werden. Die Ergebnisse der Programme sind positiv, der Erkenntni s-
gewinn soll auf den Regelbetrieb  und die Installierung neuer ögB -Projekte übertragen 
werden. Vgl.  hierzu auch die Beschlussvorlage V/0595/2017 (Darstellung und Weite r-
entwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung (ögB) im Jobcenter der Stadt Müns-
ter). 
 
Darüber hinaus haben sich modulare und niedrigschwellige Intensivcoac hings etabliert, 
die die Langzeitleistungsbeziehenden und Langzeitarbeitslosen individuell bei der Stä r-
kung ihrer Rahmenbedingungen und lebenspraktischen Kompetenzen, aber auch bei der 
Berufswegplanung und der Arbeitssuche sowie nachgehend bei Arbeitsaufna hme unter-
stützen. Diese Angebote werden im Jahr 2018 fortgesetzt, ebenso die Angebote für sp e-
zielle Zielgruppen, wie z. B. wohnungslose Leistungsberechtigte. Um Barrieren gege n-
über dem Jobcenter abzubauen und die Leistungsberechtigten im wörtlichen Sinne a us 
ihren Sozialräumen abzuholen und der Beratung des Jobcenters zuzuführen, werden die 
offenen Sprechstunden, die bereits seit einigen Jahren in Einrichtungen in Berg Fidel 
und Coerde insbesondere für (Allein-)Erziehende angeboten und gut angenommen we r-
den (s. Anlage 4), im Jahr 2018 sukzessive auf die übrigen Stadtbezirke bzw. Stadtteile 
ausgeweitet und bei Bedarf auch für weitere Personengruppen geöffnet werden.  
 
 
 
 
 
 
 
                                            
27 ESF = Europäischer Sozialfonds.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018       
 
35 
 
Für das Jahr 2018 ergeben sich die folgenden strategischen Ziele und Aktivitäten: 
 
Strategische Ziele 2018 Aktivitäten 2018 
 
 
 
 
Weiterer Ausbau der öffentlich geförderten 
Beschäftigung (ögB) 
Fortsetzung der Projekte für Lan g-
zeitarbeitslose, Soziale Teilhabe und 
ögB; Übertragung der Erkenntnisse 
auf den Regelbetrieb (Arbeitgeber - 
und Stelle nakquise, Vermittlung, b e-
gleitendes und nachgehendes 
Coaching,) 
Installierung neuer ögB -Projekte und 
damit Schaffung weiterer ögB-Plätze 
Weiterer Ausbau der Arbeitsgel e-
genheiten 
 
 
 
 
Erweiterung der Beratungs -, Stabilisierungs - 
und Vermittlungsangebote 
Intensivcoaching für weniger mark t-
nahe Leistungsberechtigte  
Ausweitung der niederschwelligen 
Beratungsangebote auf alle Sozia l-
räume, zunächst insbesondere für 
(Allein-)Erziehende (in Kooperation 
mit geeigneten Einrichtungen) 
Weiterführung von Angebot en für 
spezielle Zielgruppen, z. B. wo h-
nungslose Leistungsberechtigte und 
(Allein-)Erziehende 
 
 
2.3.3. Integration und soziale Teilhabe geflüchteter Menschen 
 
Die Zahl der Fluchtmigrationen nach Deutschland hat im Jahr 2017 merklich abgeno m-
men, auch die Übergäng e leistungsberechtigter Geflüchteter in das SGB II verlaufen im 
Vergleich zum 4. Quartal 2016 moderater, sind jedoch nach wie vor vorhanden. Die 
Entwicklung im Jahr 2018 hängt insbesondere von den (welt -)politischen Entwicklungen 
ab und lässt sich aktuell nicht vorhersagen.  
 
So sind die Planungen des Jobcenters für die Zielgruppe der Geflüchteten für das Jahr 
2018 weiterhin breit aufgestellt und berücksichtigen die unterschiedlichen Bedarfe und 
Stadien auf dem Weg hin zu einer arbeitsmarktlichen Integration.  
 
Für einen Teil der leistungsberechtigten Geflüchteten wird es auch weiterhin zunächst 
vorrangig um die Heranführung an den Arbeitsmarkt gehen. Hier stehen die Vermittlung 
grundlegender Informationen (insbesondere zum deutschen (Aus -)Bildungssystem und 
Arbeitsmarkt), die Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse, der Erwerb 
und Ausbau der deutschen Sprachkenntnisse sowie berufliche Orientierung und beruf s-
praktische Kompetenzfeststellung an erster Stelle. Die entsprechenden Informations -, 
Beratungs- und Förderangebote des Jobcenters und seiner Kooperationspartner*innen 
haben sich bewährt und werden auch im Jahr 2018 fortgeführt.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 
36 
 
Um den geflüchteten Menschen eine existenzsichernde und nachhaltige Perspektive zu 
ermöglichen, wird für möglichs t viele von ihnen ein anerkannter Schulabschluss, eine 
Ausbildung/ein Studium, eine Umschulung oder eine geeignete Teil - bzw. Anpassungs-
qualifizierung angestrebt. Der strategische Grundsatz des Jobcenters, „Ausbildung vor 
kurzfristiger Integration“, gilt dabei nicht nur für die Geflüchteten unter 25 Jahren. Auch 
darüber hinaus sollen möglichst viele Geflüchtete eine marktfähige Qualifikation erwe r-
ben. Ein Beispiel für ein entsprechendes F örderangebot stellt das Projekt  „Salam Ki t-
chen“ dar (s. Anlage 5). 
 
Zur Heranführung an eine Ausbildung wird vor allem die Einstiegsqualifizierung genutzt, 
zur nachhaltigen Unterstützung einer Ausbildung das Förderinstrument der ausbildung s-
begleitenden Hilfen mit ergänzenden sprachfördernden Anteilen. Neben den Jobcoaches 
der Fachstelle für Geflüchtete ist auch der Arbeitgeber - und Vermittlungsservice des 
Jobcenters an der Vermittlung der geflüchteten Leistungsberechtigten beteiligt. Innerhalb 
der Fachstelle Geflüchtete sorgen darüber hinaus mehrere Jobcoaches, die auf die Ziel-
gruppe der Leistungsberechtigten unter 25 Jahren spezialisiert sind, für die Ausbildungs-
vermittlung der jugendlichen Geflüchteten. 
 
Im Jahr 2018 soll ein verstärkter Fokus auf den leistungsberechtigten geflüchteten Frau-
en und Müttern liegen, um Wege hin  zu einer Erwerbstätigkeit aufzuzeigen und zu e r-
möglichen. Dabei dienen die Erfahrungen, die mit der ESF -geförderten Maßnahme 
„Stark im Beruf – Zukunft wagen“ gemacht werden, als Grundlage (s. hierzu Anlage 6). 
Im Rahmen des Projekts „Ankommen in Deutschla nd“ der Bertelsmann Stiftung, für das 
die Stadt Münster unter Federführung des Jobcenters den Zuschlag erhalten hat, soll ein 
rechtskreis- und institutionenübergreifendes Case Management für Mütter mit Fluchthi n-
tergrund installiert werden, um individuelle Beratungs- und Förderprozesse zu entw i-
ckeln. Die Erkenntnisse aus dem Projekt sollen anschließend auf die gesamte lokale 
Netzwerkarbeit zur Zielgruppe der Geflüchteten übertragen werden.  
 
Um leistungsberechtigten Geflüchteten, deren Förderweg nicht geradl inig hin zu einer 
Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme verläuft (z. B. aufgrund schwieriger Rahmenbedin-
gungen, gesundheitlicher oder kognitiver Einschränkungen) , soziale Teilhabe zu ermög-
lichen, werden Arbeitsgelegenheiten mit ergänzendem sprachfördernden Ant eilen ange-
boten.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018       
 
37 
 
Für das Jahr 2018 ergeben sich die folgenden strategischen Ziele und Aktivitäten: 
 
Strategische Ziele 2018 Aktivitäten 2018 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Heranführung Geflüchteter 
an den Arbeitsmarkt 
Fortsetzung der umfassenden Info r-
mationsveranstaltungen für Geflüc h-
tete und Menschen mit Migration s-
vorgeschichte  
Weiterhin konsequente Nutzung der 
Beratungs- und Fördermöglichkeiten 
zur Anerkennung ausländischer 
Schul-, Studien - und Berufsa b-
schlüsse unter enger Kooperation mit 
dem IQ-Netzwerk 
Weiterhin Kombination von Angeb o-
ten zum (allgemeinen und berufsb e-
zogenen) Spracherwerb mit Angeb o-
ten zur beruflichen Orientierung und 
praktischen Kompetenzfeststellung.  
Fortsetzung von Maßnahmen und 
Projekten zur berufspraktischen 
Kompetenzfeststellung, inklusive 
Praktika und Probebeschäftigung 
Sensibilisierung der leistungsberec h-
tigten Geflüchteten für die Mehrwerte 
einer Ausbildung/Qualifizierung 
Vermehrter Fokus auf Frauen und 
Müttern mit Fluchthintergrund und 
Schaffung geeigneter Angebote 
 
 
 
 
 
 
 
Ausbau der nachhaltigen Integrationen  
Geflüchteter in Arbeit und Ausbildung 
Verfolgung des Grundsatzes „Ausbi l-
dung und Qualifizierung vor kurzfri s-
tiger Integration“, auch für jugendl i-
che Geflüchtete über 25 Jahren 
Förderung von abschluss - und tei l-
qualifizierenden Qualifikationen 
Intensive Nutzung der Instrumente 
Einstiegsqualifizierung, assistierte 
Ausbildung und ausbildungsbegle i-
tende Hilfen, ergänzt um sprachfö r-
dernde Anteile 
Zielgerichtete Stellenakquise und 
Vermittlungstätigkeiten 
Fokus auf d er Integration von G e-
flüchteten im Alter 45+ im Rahmen 
des Projekts MAMBA28 
 
                                            
28 Münsters Aktionsprogramm für Migrantinnen und Migranten und Bleibeberechtigte zur Arbeitsmarktintegration in Müns-
ter und im Münsterland.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 
38 
 
Weiterhin Mitwirkung zum Thema 
„Interkulturelle Öffnung von klein - 
und mittelständischen Unternehmen“ 
mit dem Kommunalen Integration s-
zentrum und weiteren Akteur*innen 
 
 
 
 
 
Ausbau und Etablierung der  
Querschnitts- und Netzwerkarbeit 
Etablierung eines rechtskreisübe r-
greifenden Case Managements im 
Rahmen des Projekts „Ankommen in 
Deutschland“ (Bertelsmann Stiftung) 
Fortsetzung der Kooperationen mit 
den Kammern, Verbänden, Migra n-
tenselbstorganisationen, Ehrenamtl i-
chen und weiteren relevanten Net z-
werkpartner*innen, insbesondere 
durch die Migrationsbeauftragte des 
Jobcenters 
Sicherstellung sozialer Teilhabe Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten 
mit sprachfördernden Anteilen 
 
 
Der arbeitsmarktpolitische Schwerpunkt des Jobcenters auf der Zielgruppe der Geflüc h-
teten ergibt sich aus der großen Zunahme der Menschen mit Fluchthintergrund, die seit 
Anfang des Jahres 2015  nach Deutschland gekommen und insbesondere seit der 2. 
Jahreshälfte 2 016 in den SGB II -Leistungsbezug gelangt sind . Die Integration dieser 
Menschen gestaltet sich komplex und langwierig, birgt aber ein großes Potenzial für den 
Arbeitsmarkt. Darüber hinaus ist es dem Jobcenter der Stadt Münster aber auch weite r-
hin ein Anlieg en, die besonderen Bedarfe der Leistungsberechtigten mit Migrationsvo r-
geschichte zu berücksichtigen und die Zielgruppe entsprechend zu fördern und zu inte g-
rieren. Dafür gibt es eine Reihe zielgerichteter Angebote und Maßnahmen (z. B. Impulse 
für Erwerbsarbeit - Modul Basiskompetenzen für Arbeit, Lernwerkstatt interkulturell sowie 
Berufspraktische Weiterbildung für Migrantinnen und Migranten). Durch die im Oktober 
2016 geschaffene Stelle der Migrationsbeauftragten  (vgl. hierzu Anlage 7 ) werden ins-
besondere die zielgruppenrelevanten Netzwerke des Jobcenters weiter ausgebaut und 
intensiviert.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018       
 
39 
 
2.3.4. Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt 
 
Die Jugendarbeitslosigkeit ist in Münster allgemein und auch im Bereich des SGB II auf 
einem konstant nie drigen Niveau. Der besondere Fokus auf dieser Zielgruppe trägt der 
Tatsache Rechnung, dass bei jungen Menschen noch die größten Entwicklungspote n-
ziale vorhanden sind und die Weichen für das zukünftige Erwerbsleben frühzeitig gestellt 
werden sollen, um Teilhabedefizite erst gar nicht entstehen zu lassen bzw. deren Verfes-
tigung zu vermieden. Dies gilt insbesondere auch für Jugendliche, die eine Migration s-
vorgeschichte oder einen Fluchthintergrund haben oder aus einer sozial prekären L e-
benswelt kommen. Als übe rgreifendes Ziel wird angestrebt, bei vorhandener Mitwi r-
kungsbereitschaft möglichst jedem Jugendlichen eine berufliche Perspektive anbieten zu 
können. 
 
Der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit und einer prekären Lebenssituation wird durch eine 
berufliche Ausb ildung erreicht. Der strategische Leitsatz „Ausbildung vor kurzfristiger 
Integration“ steht deshalb über allen mit den jugendlichen Leistungsberechtigten des 
Jobcenters ergriffenen Beratungs - und Förderansätzen. Im Rahmen des zum 
01.08.2016 in Kraft getret enen 9. Rechtsänderungsgesetzes SGB II wird dies nun auch 
gesetzlich untermauert: Bei fehlendem Berufsabschluss sind - nicht nur für Jugendliche - 
insbesondere die Möglichkeiten zur Vermittlung in Ausbildung zu nutzen (vgl. § 1 Abs. 3 
SGB II, § 3 Abs. 2 SG B II). In Ergänzung dazu wurde ein erweiterter Leistungsanspruch 
für Auszubildende und Studenten eingeführt  (vgl. § 7 SGB II). Demnach können unter 
bestimmten Voraussetzungen z. B. auch Auszubildende und Studenten mit einem 
(grundsätzlichen) Anspruch auf L eistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsg e-
setz (BaföG) Leistungen nach dem SGB II beziehen. 
 
Um den Übergang von der Schule in den Beruf möglichst nahtlos und zielgerichtet zu 
gestalten, setzt das Jobcenter gemeinsam mit seinen Kooperationspartner*in nen (insbe-
sondere das Amt für Schule und Weiterbildung und die Agentur für Arbeit) seit einigen 
Jahren durch verschiedene Angebote verstärkt auf eine frühzeitige berufliche Orienti e-
rung und die Erarbeitung realistischer Ziele. Beispielhaft sei hier die Ums etzung das 
Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ genannt, für das im Jahr 2018 eine 
weitere Etablierung in den Schulen und eine Operationalisierung für den Beratungspr o-
zess im Jobcenter angestrebt wird (s. Anlage 8).  Das Projekt „was geht! Rein in die Zu-
kunft“, an dem das Jobcenter als operativer Partner mitwirkt, bietet eine vorgelagerte 
Unterstützung für Schüler*innen der Berufsfachschule II, die anschließend bei Aufnahme 
einer dualen Ausbildung in die Ausbildungsbetreuung und Stabilisierung du rch das För-
derinstrument der a ssistierten Ausbildung mündet.  Darüber hinaus wurde n auch das 
Instrument der ausbildungsbegleitenden Hilfen und das Coaching bei Ausbildungsau f-
nahme aufgestockt, um für Jugendlichen mit entsprechenden Bedarfen  (insbesondere 
auch Jugendliche mit Fluchthintergrund)  den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung 
zu gewährleisten. 
 
Ein zunehmender Fokus des Jobcenters liegt auf benachteiligten und schwer zu erre i-
chende Jugendlichen. In vielen Fällen gilt es zunächst, diese den Beratu ngs- und Unter-
stützungsangeboten des Jobcenters und seiner Kooperationspartner*innen überhaupt 
erst zuzuführen und einen kontinuierlichen Förderprozess zu entwickeln. Im Rahmen 
des § 16 h SGB II (Förderung schwer zu erreichender junger Menschen) muss gesch aut

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 
40 
 
werden, ob neben den in Münster bereits umfangreich vorhandenen Angeboten z usätzli-
che Betreuungs- und Unterstützungsleistungen entwickelt werden müssen, damit (passi-
ve und aktive) Leistungen nach dem SGB II beantragt bzw. angenommen, erforderliche 
therapeutische Behandlungen eingeleitet und berufsorientierte Förderung durchgeführt 
werden können. Um Parallelstrukturen zu vermeiden und Synergieeffekte zu nutzen, soll 
dabei eine Verzahnung mit bestehenden Angeboten erfolgen (v gl. hierzu auch die B e-
richtsvorlage V/0597/2017  - Umsetzung des § 16h SGB II im Jobcenter der Stadt Müns-
ter).  
 
Um die Jugendlichen im wörtlichen Sinne in ihren Sozialräumen abzuholen, hat das Job-
center in den letzten Jahren seine sozialräumliche Vernetzung intensiviert. Die Zusa m-
menarbeit insbesondere mit der Bezirkssozialarbeit (Streetwork), die seit 2015 am 
Standort Nord besteht, soll im Jahr 2018 sukzessive auf die anderen Stadtbezirke bzw. 
Stadtteile ausgeweitet werden. Die konkreten sozialräumlichen Bedarfe sind durch die 
Jobcenter-im-Jobcenter noch zu ermitteln. Auch dieser Ansatz wird in die Umsetzung 
des § 16h SGB II integriert (s. o.). 
 
Zur rechtskreis - und institutionenübergreifenden Planung von individuellen Förderpr o-
zessen und Anschlussperspektiven hat das Jobcenter mit sei nen Kooperation s-
partner*innen bereits erste Ansätze eines Fallclearings und Fallmanagement s für die 
Schüler*innen der Internationalen Förderklassen erprobt und für sinnvoll und zielführend 
erachtet. Dies soll im Jahr 2018 verstetigt und auch auf andere Per sonengruppen ange-
wendet werden. Dabei sollen insbesondere  diejenigen Jugendlichen in den Blick g e-
nommen werden , die bislang leicht durch das Unterstützungssystem fallen , wie z. B. 
nicht mehr schulpflichtige Schulverweiger*innen. Die konkreten Prozesse und weiterfüh-
rende Unterstützungsangebote sind von den beteiligten Ämtern und Institutionen noch 
zu erarbeiten 
 
Bewährte Förderangebote für junge Leistungsberechtigte mit speziellen Bedarfen (junge 
Erziehende, Jugendliche mit Behinderung, jugendliche Geflüchte te) werden durch das 
Jobcenter der Stadt Münster auch im Jahr 2018 fortgeführt. 
 
Für das Jahr 2018 ergeben sich die folgenden strategischen Ziele und Aktivitäten: 
 
Strategische Ziele 2018 Aktivitäten 2018 
 
 
 
 
 
 
Integration in Ausbildung, insbesondere Fö r-
derung der dualen Ausbildung, und Sicherung 
der Nachhaltigkeit von Ausbildung 
 
 
 
Gewährleistung beruflicher Orienti e-
rung durch die Weiterführung recht s-
kreisübergreifender Kooperationen 
(insbesondere die Jugendservicestel-
le, das Landesvorhaben „Kein A b-
schluss ohne Anschluss“ und das 
Projekt „was geht! Rein in die Z u-
kunft“) 
Präsenz an den Schulen und Ber a-
tung zur dualen Ausbildung gemei n-
sam mit den Kooperation s-
partner*innen

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018       
 
41 
 
 Zielgerichtete Ausbildungsvermitt-
lung 
 
Förderung unversorgter Ausbildun g-
suchender (u. a. durch die Maßna h-
me „Meine Zukunft“) 
Weiterhin intensive Nutzung der I n-
strumente Einstiegsqualifizierung 
und Berufsausbildung in einer a u-
ßerbetrieblichen Einrichtung 
Ausbau der Förderplätze für die au s-
bildungsbegleitenden Hilfen und das 
Coaching bei Ausbildungsaufnahme 
Weiterführung der auf Ausbildung 
vorbereitenden Maßnahmen 
 
 
 
 
 
 
 
Heranführung benachteiligter und  
schwer erreichbarer Jugendlicher  
an den Arbeits-/Ausbildungsmarkt 
Weiterhin Mitwirkung an den nie d-
rigschwelligen Förderangebot en mit 
Bezug zur realen Arbeitswelt (Stad t-
teilwerkstatt Nord, Schülerwerkstatt, 
Lernort Süd, Werkstattbüro „Kreativ 
orientiert mit Kurs auf A r-
beit/Ausbildung“) 
Etablierung eines rechtskreis - und 
institutionenübergreifenden Fallcle a-
rings und  Case Managem ents für 
bestimmte Personengruppen (z. B. 
Schulverweiger*innen) 
Ausweitung der sozialräumlichen 
Vernetzung, verbesserte Ansprache 
Jugendlicher in den Sozialräumen 
und weitere Entwicklung konkreter 
Hilfen (Kooperation insbesondere mit 
der Bezirkssozialarbeit / Streetwork) 
Erhöhung der Flexibilität und Mobilität  
junger Leistungsberechtigter 
Weiterführung des Projekts „Integr a-
tion durch Austausch / LernRaum 
Europa“ 
 
 
 
 
Berücksichtigung spezieller Bedarfe 
Weiterführung der Angebote für ju n-
ge Frauen und jug endliche Erzi e-
hende  
Weiterführung spezieller Angebote 
für junge Menschen mit Migration s-
vorgeschichte  
Weiterführung der Angebote für J u-
gendliche und jungen Erwachsene 
mit Behinderung und gesundheitl i-
chen Einschränkungen

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 
42 
 
2.3.5. Integration und soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderung und  
    gesundheitlichen Einschränkungen 
 
Das gesellschaftliche Idealbild ist das des gesunden, vitalen und leistungsfähigen Me n-
schen. Behinderungen und gesundheitliche Einschränkungen werden sowohl seitens der 
betroffenen Personen als auch der Arbeitgebenden oftmals als schwerwiegendes und z. 
T. unüberwindbares Hemmnis für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit wahrgeno m-
men. Ein Ausschluss vom Berufsleben führt jedoch für die Betroffenen schnell auch zum 
sozialen Aussch luss und zu existenziellen Problemen. Gleichzeitig liegen vorhandene 
Potenziale für den Arbeitsmarkt  brach. Unternehmen, die Menschen mit Behinderung 
beschäftigen, berichten darüber hinaus mehrheitlich von positiven Effekten auf die sozia-
le Kompetenz, die Arbeitsmotivation und die Kreativität der Mitarbeitenden sowie auf die 
Attraktivität des Unternehmens als verantwortungsbewusstem Arbeitgeber. 
 
Erstrebenswert ist in erster Linie die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Gesundheit. 
Nicht in allen Fällen is t dies allerdings möglich. Das Jobcenter der Stadt Münster unte r-
stützt Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen durch vielfä l-
tige Beratungs- und Förderangebote dabei, leistungsgerechte Beschäftigungsperspekt i-
ven nach Möglichkeit auf d em allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Dies erfolgt in erster 
Linie durch eine intensive Arbeitgeberansprache in Verbindung mit finanziellen Anreizen, 
wie den Instrumenten Probebeschäftigung (vgl. hierzu die Anlage  9) und Einglied e-
rungszuschuss. 
 
Auch die rechtsübergreifende Kooperation mit der Fachstelle „Hilfen für Menschen mit 
Behinderung“ des Sozialamts, mit dem Integrationsfachdienst des Landesverbands 
Westfalen-Lippe (LWL) inklusive Teilnahme an der Integrationsmesse des LWL haben 
sich zur Knüpfung zielgruppenspezifischer Netzwerke und der Gewinnung von Arbeitg e-
benden für die Schaffung leistungsgerechter Arbeitsplätze bewährt und werden auch im 
Jahr 2018 und darüber hinaus fortgesetzt. 
 
Seit 2015 führt das Jobcenter der Stadt Münster gemeinsam mit der Agentur für Arbeit 
und Ahlen Münster und dem Verein Lernen fördern e. V. das bundesfinanzierte Model l-
projekt PASST zur intensivierten Beratung und Eingliederung von Menschen mit Behi n-
derung und Gleichstellung durch 29. Insbesondere die Erkenntnisse aus der A rbeitgeber- 
und Stellenakquise und die gewonnenen Arbeitgeberkontakte sollen für die künftige zie l-
gruppenbezogene Integrationsarbeit genutzt werden.  
 
Besonders wichtig in der Beratung und Förderung von Menschen mit Behinderung ist ein 
hohes Maß an Kontinu ität und Verlässlichkeit. Zur Sicherstellung von geeigneten und 
fließenden Anschlussperspektiven ist es u. a. erstrebenswert, den Übergang in eine 
Werkstatt für Menschen mit Behinderung , wenn dies  im Einzelfall eine geeignete Pe r-
spektive darstellt,  durch e ine vorgeschaltete Arbeitsgelegenheit zu gestalten. Entspr e-
chend ist für das Jahr 2018 und darüber hinaus angestrebt, bei allen Trägern, die eine 
Werkstatt für Menschen mit Behinderung betreiben, Arbeitsgelegenheiten einzurichten. 
Darüber hinaus wurde ein Beratungs- und Unterstützungsbedarf für Leistungsberechtigte 
                                            
29 Der Abschlussbericht zum Projekt wird gemäß Projektanforderung zum 31.12.2018 erstellt, eine Stellungnahme zur 
Nachhaltigkeit des Projekts bis zum 31.12.2019.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018       
 
43 
 
festgestellt, die vorübergehend, aber nicht dauerhaft nicht erwerbsfähig sind 30. Das 
grundsätzliche Ziel ist für alle Menschen mit Behinderung und gesundheitlichen Ei n-
schränkungen jedoch die Mobilisierung für den allgemeinen Arbeitsmarkt.    
 
Als eines der Ergebnisse des Planungsworkshops „Rehabilitand*innen, Menschen mit 
Schwerbehinderung und gesundheitlichen Einschr änkungen“ wird angestrebt,  im Jahr 
2018 die Gruppe junger Menschen im Alter von ca . 18 – 35 Jahren mit psychischen Ein-
schränkungen/Erkrankungen, emotionaler Instabilität und fehlender Alltagsstruktur sowie 
damit verbundenen schwierigen Rahmenbedingungen (Wohnungslosigkeit, Schulden 
etc.) verstärkt in den Fokus zu nehmen. Trotz Vorhanden sein grundsätzlich geeigneter 
Beratungs- und Unterstützungsangebote sind diese Personen schwer zu erreichen und 
kaum zur Herstellung einer beruflichen und persönlichen Perspektive zu motivieren. Z. T. 
wechseln sie zwischen den Rechtskreisen SGB II und SGB XII hin und her. Ein entspre-
chendes Konzept ist, unter Berücksichtigung der Kommunalen Eingliederungsleistungen 
nach § 16a SGB II, noch auszugestalten. 
  
Um die Verfestigung gesundheitlicher Probleme zu vermeiden, hat das Jobcenter ein 
präventives Maßnahme nangebot entwickelt, das Wege der individuellen Gesundheit s-
förderung aufzeigt. Für dieses Angebot besteht im Jahr 2018 weiterhin Bedarf.  
 
Für das Jahr 2018 ergeben sich die folgenden strategischen Ziele und Aktivitäten: 
 
Strategische Ziele 2018 Aktivitäten 2018 
 
 
 
 
 
Schaffung leistungsgerechter  
Beschäftigungsperspektiven 
Weiterhin intensive Nutzung von 
Eingliederungszuschüssen bei Ei n-
stellung von Menschen mit Behind e-
rung 
Weiterhin intensive Nutzung von 
Probebeschäftigung (§ 16 SGB II i. 
V. m. § 46 SGB III) 
Intensivierung der Arbeitgebera n-
sprache zur Schaffung leistungsg e-
rechter Arbeitsplätze 
 
Verstetigung der zielgruppenbezogenen  
Kooperationen und Netzwerke 
Weiterführung der Kooperation mit 
der Fachstelle „Hilfen für Menschen 
mit Behinderungen“ des Sozialamts 
und weiteren relevanten Netzwer k-
partner*innen 
Stabilisierung und Aktivierung junger Me n-
schen mit (psychisch) bedingten gesundheitl i-
chen Einschränkungen 
Erarbeitung und Umsetzung eines 
rechtskreisübergreifenden Ber a-
tungs- und Förderkonzepts 
 
 
Sicherstellung von Anschlussperspektiven  
und Kontinuität 
Schaffung von Arbeitsgelegenheiten 
bei den Trägern der Werkstätten für 
Menschen mit Behinderung 
 
                                            
30 Dies betrifft Leistungsberechtigte, die laut amtsärztlichem Gutachten bis zu einer Dauer von einem halben Jahr nicht 
mindestens drei Stunden täglich unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein können.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 
44 
 
Schaffung eines Beratungs - und Un-
terstützungsangebots für vorüberg e-
hend nicht erwerbsfähige Leistung s-
berechtigte 
Vermeidung der Verfestigung  
gesundheitlicher Probleme / 
Gesundheitsprävention 
Weiterführung des Maßnahmena n-
gebots zur Förderung der Gesun d-
heit und Gesundheitsprävention 
 
 
2.3.6. Sicherstellung der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt 
 
Der gesamtgesellschaftlichen Tendenz folgend, liegt auch bei den erwerbsfähigen Lei s-
tungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster die Hauptsorge für die Kinder übe r-
wiegend bei den Frauen. Besonders deutlich wird dies bei den Alleinerziehenden, die    
12 % aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ausmachen und zu rund 95 % weiblich 
sind. Das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist somit ein überwiegend weibl i-
ches.  
 
Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip in der Grun d-
sicherung für Arbeitsuchende zu verfolgen (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 3 SGB II). Die Leistu n-
gen der Arbeitsförderung sollen die berufliche Situation von Frauen verbessern, indem 
sie auf die Beseitigung bestehender Nachteile sowie die Überwindung eines g e-
schlechtsspezifisch ge prägten Ausbildungs- und Arbeitsmarktes hinwirken und Frauen 
mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffe n-
heit von Arbeitslosigkeit gefördert werden (vgl. § 16 SGB II i. V. m. § 1 Abs. 2 Satz 4 
SGB III).  
 
Die Frauenförderquote des Jobcenters der Stadt Münster beträgt rund 40 % (Datenstand 
Juni 2017) und liegt damit deutlich über der gesetzlich geforderten Mindestbeteiligung 
von rund 36 %. Daran zeigt sich, dass sich die spezialisierte Beratung von Alleinerzi e-
henden, die Vielzahl der zielgruppenorientierten Maßnahmenangebote für Frauen und 
(Allein-)Erziehende und die Arbeit der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeit s-
markt (BCA) des Jobcenters auszahlen. Das Jobcenter ist auch im Jahr 2018 und da r-
über hinaus best rebt, die Chancengleichheit am Arbeitsmarkt durch gezielte Beratung 
und Förderung weiterhin sicherzustellen.  
 
Für das Jahr 2018 ergeben sich die folgenden strategischen Ziele und Aktivitäten: 
 
Strategische Ziele 2018 Aktivitäten 2018 
 
 
 
 
 
 
Sicherstellung der Förderung von  
Frauen und (Allein-)Erziehenden 
Fortsetzung des Projekts „FINAN Z-
fairTEILUNG“ in Kooperation mit 
dem Frauenbüro 
Fortsetzung der spezifischen Förde r-
angebote für Frauen und (A llein-) 
Erziehende (z. B. Gemma) 
Heranführung von Frauen an männ-
lich dominierte Berufsfelder (z. B. 
Berufskraft- und Busfahrer*in) und

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018       
 
45 
 
entsprechende Qualifizierung 
Fortsetzung der spezialisierten Ber a-
tung von Alleinerziehenden in den 
Jobcentern-im-Jobcenter 
Fortsetzung der themenbezogenen  
Netzwerkarbeit, insbe sondere durch 
die BCA des Jobcenters 
 
 
2.3.7. Zielwerte  
 
Folgende Ziele werden mit operationalisierten Zielwerten hinterlegt , die auf der Analyse 
der Ausgangssituation (vgl. hierzu Kapitel 1)  und den controllingbasierten Prognosen 
des Jobcenters beruhen: 
 
Handlungsfeld Strategisches Ziel Operationalisierung Zielwert 2018 
 
 
 
 
 
 
 
Marktchancen 
und Integrationen 
verbessern 
Integrationen in den 
Arbeitsmarkt erzielen 
Anzahl der  
Integrationen gesamt 
3.270 bis 3.470* 
Aktivierung der er-
werbsfähigen Leis-
tungsberechtigten 
Auslastungsquote der 
Maßnahmen 
85 % 
Nachhaltigkeit der 
Integrationen sichern 
Nachhaltigkeitsquote 70 % 
 
 
 
 
 
Ausbau des 
Arbeitgeber-
marketings 
 
Anzahl der neu 
akquirierten 
Arbeitgebenden 
25 
 
Durchgeführte  
branchenspezifische 
Jobmessen 
3 
Anzahl der Arbeitge-
berpräsenzen im 
job_aktuell 
6 
Anzahl der gemein-
samen Betriebsbesu-
che von Jobcoaches 
und Leistungs-
berechtigten 
 
8 
 
 
(Re-)Aktivierung 
von Langzeitar-
beitslosen und 
Langzeitleis-
tungsbeziehen-
den für den 
Arbeitsmarkt 
 
Integrationen von 
Langzeitleistungsbe-
ziehenden in den Ar-
beitsmarkt 
Anzahl der Langzeit-
leistungsbeziehenden 
im Bestand 
9.645 bis 9.975* 
Anzahl der Integratio-
nen der Langzeitleis-
tungsbeziehenden 
1.420 bis 1.475* 
Ausbau der  
öffentlich geförderten 
Beschäftigung 
 
Anzahl der  
öffentlich geförderten 
Beschäftigungsplätze 
380 
(Bestand: 353) 
Integration und 
soziale Teilhabe 
geflüchteter Me n-
schen  
Integration von 
Geflüchteten in 
den Arbeitsmarkt 
Anzahl der Integration 
von Geflüchteten 
180

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 
46 
 
 
Heranführung  
Jugendlicher an  
den Arbeitsmarkt 
 
 
Förderung 
von Ausbildung 
Anzahl der Integratio-
nen in Ausbildung 
(betrieblich, außerbe-
trieblich, schulisch) 
420 
Anzahl der unversorg-
ten Bewerber*innen 
< 10 
 
 
 
Integration und 
soziale Teilhabe 
von Menschen 
mit gesundheitl i-
chen Einschrä n-
kungen und B e-
hinderung 
 
 
 
 
 
Schaffung  
leistungsgerechter 
Perspektiven 
Anzahl der Integratio-
nen von erwerbsfähi-
gen Leistungsberech-
tigten mit Schwerbe-
hinderung 
150 
Anzahl der geförder-
ten Probebeschäfti-
gungen 
25 
Anzahl der eingewor-
benen Arbeitsplätzen 
für Menschen mit 
Schwerbehinderung 
 
25 
 
 
Sicherstellung 
der Chancen-
gleichheit am 
Arbeitsmarkt 
Förderung von Frauen 
und Alleinerziehenden 
Anzahl der Förderun-
gen von Frauen 
(Frauenförderquote) 
 40 % 
 
 
Integration von  
Alleinerziehenden 
Anzahl der  
Integrationen 
Alleinerziehender  
340 
Integrationsquote der 
Alleinerziehenden 
16,4 % 
 
*Vorbehaltlich der Zielvereinbarung mit dem Land Nordrhein -Westfalen. Ein konkreter 
Wert wird letztendlich in der Zielverei nbarung (Abschluss voraussichtlich im 1. Quartal 
2018) der Stadt  Münster mit dem Land festgeschrieben  (vgl. hierzu auch die Vorlage 
V/0732/2017).

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018       
 
47 
 
2.4. Organisations- und Prozessziele  
 
Auch im Jahr 2018 sollen die gesetzlichen Ziele und die arbeitsmarktpolitischen Han d-
lungsfelder durch ergänzende Organisations- und Prozessziele unterstützt werden.  
 
 
Organisations- und Prozessziele 2018 
 
 
Erbringen 
kommunaler Eingliederungsleistungen 
nach § 16a SGB II 
 
Ausschöpfung 
interner Potenziale 
 
 
 
2.4.1. Erbringen kommunaler Eingliederungsleistungen 
 
Die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II sollen, flankierend zu den 
vorwiegend direkt arbeitsmarktlich ausgerichteten Förderinstrumenten des SGB II, eine 
ganzheitliche und umfassende Betreuung der Leistungsberechtigten ermöglichen und 
dadurch mittelbar auf d ie Eingliederung der Leistungsberechtigten in das Erwerbsleben 
einwirken.  
 
Im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 des Jobcenters (vgl. Beschlussvorlage 
V/0998/2016) ist eine ausführliche Darstellung zu der Erbringung der kommunalen Ei n-
gliederungsleistungen in Münster sowie zu Nutzen und Wirksamkeit der kommunal en 
Eingliederungsleistungen im Allgemeinen erfolgt.  
 
Dem Antrag „Kommunale Eingliederungsleistungen für Leistungsberechtigte bündeln 
und optimieren“  der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL und CDU folgend             
(A-R/0027/2017 vom 08.02.2017) erarbeitet das Jobcenter der Stadt Münster aktuell 
eine Beschlussvorlage, in der  insbesondere ein Konzept zur Erbringung der kommun a-
len Eingliederungsleistungen „aus einer Hand“ und damit ein gesam tstädtischer Steue-
rungs- und Zielprozess dargestellt werden soll.  
 
 
2.4.2. Ausschöpfen interner Ressourcen und Potenziale 
 
Organisations- und Entwicklungsprozess 
Die optimierte Ausschöpfung der internen Ressourcen und Potenziale und damit eine 
Verbesserung der Leistungen und Ergebnisse des Jobcenters wird in erster Linie durch 
die Umsetzung des im Jahr 2015 durchgeführten Organisationsentwicklungsprozesses 
(OE-Prozess) erzielt werden . Die ursprünglich für 2016 geplante Umsetzung  des OE -
Prozesses wurde aus logisti schen Gründen verschoben und erfolgte schließlich zum 
Ende des 2. Quartals 2017.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 
48 
 
Kernelement des OE -Prozesses ist die Umstrukturierung der operativen Bereiche des 
Jobcenters hinzu einer stadtbezirklich ausgerichteten Organisation (vgl. hierzu auch A b-
schnitt 1.1.). Hierdurch werden die folgenden Ziele angestrebt: 
 
 Die Zahl der Ansprechpartner*innen wird verringert, dadurch werden die Reibung s-
verluste an den Schnittstellen reduziert  und die Zusammenarbeit der Bereiche Lei s-
tungsgewährung und Markt & Integration optimiert. 
 
 Parallel dazu wird eine größere Kundennähe hergestellt und  die Erreichbarkeit des 
Jobcenters verbessert. Anliegen können zeitnäher und effektiver erledigt werden, die 
Beratungsqualität wird erhöht und damit einherg ehend die Verbesserung der Kun-
denzufriedenheit erreicht. 
 
 Durch die Integration der Ausbildungsvermittlung in den Arbeitgeber - und Vermit t-
lungsservice werden die fachlichen Synergieeffekte erhöht und der Informationsau s-
tausch zu den Branchen und Unternehmen sowie zu den Arbeit - und Ausbildungsu-
chenden optimiert. 
 
 Die Netzwerkarbeit in den Sozialräumen wird gefördert und dadurch die Synergiee f-
fekte erhöht. Stadtbezirkliche Besonderheiten und Bedarfe können durch das Jo b-
center optimaler berücksichtigt werden und in die strategische Pl anung sowie die in-
dividuelle Beratung einfließen. 
 
 
Steigerung der Beratungsqualität in der Leistungssachbearbeitung 
Nicht nur im Jobcoaching, sondern auch in der Leistungssachbearbeitung und im Ku n-
denempfang gestalten sich die Beratungsgespräche mit den L eistungsberechtigten 
komplex. Dabei sind das Beratungsverständnis und die Qualität und Professionalität der 
Beratung zentral für die Kundenbeziehung, die Handlungskompetenz und die Effektivität 
der bzw. des einzelnen Mitarbeitenden und in Konsequenz des gesamten Jobcenters.  
 
Aus diesem Grund wird das Jobcenter der Stadt Münster im Jahr 2018 eine umfangrei-
che Schulungsreihe zur  Beratung für die Mitarbeitenden in der Leistungssachbearbe i-
tung sowie für die Assistenzkräfte durchführen. Über eine Steigerung der Beratungsqua-
lität werden eine optimierte Ausschöpfung der internen Ressourcen und Potenziale  so-
wie eine Erhöhung der Kunden- und der Mitarbeiterzufriedenheit angestrebt.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018       
 
49 
 
2.5. Netzwerke und Kooperationen 
 
Die Herausforderungen im Jobcoaching (fehlende Quali fikationen, soziale und persönl i-
che Kompetenzen, schwierige Rahmenbedingungen der erwerbsfähigen Leistungsb e-
rechtigten, zunehmende Krankheitsbilder, insbesondere auch psychischer Natur etc.) 
spiegeln gesamtgesellschaftliche Herausforderungen wider, die nic ht durch das SGB II 
bzw. im Jobcenter Münster alleine gelöst werden können. Hier sind sowohl auf überg e-
ordneter Ebene als auch auf den Einzelfall bezogen ganzheitliche rechtskreis - und insti-
tutionenübergreifende Ansätze notwendig. Die Kooperation mit seine n zahlreichen 
Netzwerkpartner*innen ist für das Jobcenter der Stadt Münster deshalb von wachsender 
Bedeutung, sowohl auf lokaler und regionaler als auch auf überregionaler Ebene.  Wic h-
tige Akteur*innen und Kooperationspartner*innen für das Jobcenters sind (nicht a b-
schließend):  
 
 Städtische Ämter und Einrichtungen, insbesondere: 
◦    Amt für Schule und Weiterbildung / Schulen 
◦    Sozialamt 
◦    Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
◦    Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten 
◦    Rechts- und Ausländeramt 
◦    Frauenbüro 
◦    Kommunales Integrationszentrum 
◦    Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen / Freiwilligenagentur 
◦    Wirtschaftsförderung 
 Agentur für Arbeit Ahlen-Münster 
 Träger der freien Wohlfahrtshilfe 
 Integrationsrat und Migrantenselbstorganisationen 
 Bildungsträger 
 Kammern und Arbeitgeberverbände 
 Arbeitgebende 
 Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen 
 Bezirksregierung Münster 
 Landschaftsverband Westfalen-Lippe 
 Hochschulen 
 Ehrenamtliche Initiativen und Vereine  
 Regionalagentur Münsterland 
 Andere Jobcenter (regional und überregional) 
 Das Netzwerk der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt 
 Beirat des Jobcenters und die dort vertretenen Gremien und Einrichtungen 
 Lokale Politik (insbesondere die arbeitsmarktpolitischen Sprecher*innen) 
 Verschiedene themen - und zielgruppenbezogene Arbei tskreise und Gremien auf 
lokaler, regionaler und überregionaler Ebene

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 
50 
 
3. Budget- und Maßnahmenplanung 2018 
 
Zu der Mittelzuweisung für das  Jobcenters im Jahr 2018 lagen bei Redaktionsschluss 
des vorliegenden Arbeits- und Integrationsprogramms weder verlässliche Aussagen des 
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales noch Prognosen vor. Das Jobcenter plant 
deshalb vorläufig auf Grundlage einer finanziellen Ausstattung, die ungefähr  auf dem 
Niveau des Jahres 2017  liegt. Demnach wird eine Mittelzuweisung in H öhe von 
12.400.000 € bis 12.600.000 € angenommen. In der vorgenannten Summe sind auch 
etwaige Zuteilungen zur Ausfinanzierung von Beschäftigungszuschüssen gem. § 16e 
SGB II alte Fassung enthalten. Das Jobcenter der Stadt Münster geht davon aus, dass 
die im Jahr 2017 ergriffenen Maßnahmen zur Stabilisierung der  Personalsituation im 
Jahr 2018 greifen. Aus diesem Grund erhöht sich der geplante Umschichtungsbetrag um 
200.000 € auf insgesamt 2.700.000 € gegenüber dem Planungsansatzes des Vorjahres. 
Die Aufteilung des Eingliederungstitels ist aktuell wie folgt geplant:  
 
Haushaltsposition Summe 
Eingliederungstitel 12.600.000 € 
Umschichtung in den Verwaltungshaushalt  - 2.700.000 € 
Vorbindungen für das Haushaltsjahr 2018 - 3.500.000 € 
Ausfinanzierung § 16e SGB II alte Fassung - 600.000 € 
Mittel für das Neugeschäft 5.800.000 € 
Abbildung 23 : Aufteilung des Eingliederungstitels für das Jahr 2018 
Quelle: Eigene Aufstellung 
 
Ausgehend von den Handlungsfeldern und nach  den fachlich inhaltlichen Planungen mit 
Beteiligung des örtlichen Beirates sowie den relevanten Fachämtern der Stadtverwaltung 
ergeben sich 2018 im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügige Änderungen bei der ange-
strebten Verteilung des Eingliederu ngstitels auf die verschiedenen Förderinstrumente 
(vgl. Abbildung 24).

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018       
 
51 
 
 
Abbildung 24: Aufteilung des Eingliederungstitels 2018 nach Instrumenten                                                                                                          
Quelle: Eigene Aufstellung 
 
Demnach ist m it rund einem Dritt el der größte Anteil des Eingliederungstitels erneut für 
das zielgruppenübergreifende und flexible Instrument „Maßnahmen zur Aktivierung und 
beruflichen Eingliede rung“ vorgesehen. Auf die Förderung der beruflichen Weiterbi l-
dung/Qualifizierung entfallen rund 14 % und auf die Förderung von Arbeitsgelegenheiten 
knapp 9 %. 
Die detaillierte Planung der Ma ßnahmen und Förderinstrument e ist aus der Anlage 10  
ersichtlich. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
0,00%
5,00%
10,00%
15,00%
20,00%
25,00%
30,00%
35,00%
40,00%
Eingliederungstitel 2018 nach Instrumenten

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Glossar 
52 
 
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik 
 
 
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförd e-
rung zur beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung (z. B. U m-
schulung). 
Aktivierungsquote  
der Langzeitleistungsbezie-
henden (K3E2) 
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in 
einer Maßnahme der akti ven Arbeitsförderung im Berichtsm o-
nat (Zähler) und der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden 
gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation 
des Jobcenters wird die Aktivierungsquote der Langzeitlei s-
tungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnitt swert abg e-
bildet. 
Alo = Arbeitslose 
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, 
eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, 
dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen 
und sich bei einer Agentur für Arbeit oder  einem Jobcenter 
arbeitslos gemeldet haben. 
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum 
Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen 
zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen 
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstäti-
gen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Fami-
lienangehörigen.  
Asu = Arbeitsuchende 
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als 
Arbeitnehmer suchen. Der Begriff ist weiter gefasst als der des 
Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeitslosen 
Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäft i-
gung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits eine B e-
schäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder 
sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. 
AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen 
Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber 
keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben. 
Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe-
werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf 
Altersrente. 
 
BG = Bedarfsgemeinschaft 
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- 
und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaf-
ten. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe-
gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großel-
tern/ Verschwägerte. Bedarfsgemeinschaften lassen sich 
differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften 
und sonstige Bedarfsgemeinschaften.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Glossar       
 
53 
 
BM = Berichtsmonat 
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. 
Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des voran-
gegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten 
statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). 
ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Alters-
grenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfe-
bedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD 
haben. 
gE = gemeinsame Einrichtung 
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und 
der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchfüh-
rung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des 
kommunalen Trägers.  
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, 
voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständi-
gen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. 
Integrationsquote  
(K2) 
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat 
und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem 
durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsbe-
rechtigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Mona-
ten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die 
Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (ent-
sprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen 
Zielvereinbarung). 
JDW = Jahresdurchschnittswert  
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Be-
richtsmonat. 
JFW = Jahresfortschrittswert  
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichts-
monat. 
Jugendarbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 
Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Er-
werbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosen-
quote jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet (entspre-
chend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen 
Zielvereinbarung). 
KOL = Kind ohne Leistungsanspruch 
Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaf-
ten, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen 
decken können und daher nicht hilfebedürftig sind.  
 
LB = Leistungsberechtigte 
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf 
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grund-
sicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsbe-
rechtigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-
Berechtigten und sonstigen Leistungsberechtigten.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Glossar 
54 
 
 
 
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unter-
kunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten).  
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Er-
nährung, Kleidung, Haushaltsenergie) und Mehrbedarfe (z. B. 
Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt).  
LZA = Langzeitarbeitslose 
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. 
LZB = Langzeitleistungsbeziehende 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 
24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um 
nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. 
Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden Langzeitleistungs-
beziehende ab Vollendung des 17. Lebensjahres ausgewie-
sen.  
Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf 
Monate nach Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses 
sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. 
Nachhaltigkeitsquote (K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in 
den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der 
Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in 
den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). 
NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst 
noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder 
aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. 
rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindes-
tens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des 
allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozial-
geld. 
NLB = Nicht Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. 
Hierzu gehören vom Leistungsanspruch ausgeschlossene 
Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. 
 
PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften 
Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensge-
meinschaft leben. Es lässt sich differenzieren zwischen Leis-
tungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. 
 
RLB = Regelleistungs-Berechtigte 
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu 
gehören u. a. Regelbedarfe (Arbeitslosengeld II oder Sozial-
geld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen 
für Unterkunft und Heizung. 
 
RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regel-

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Glossar       
 
55 
 
leistungsberechtigter, zusätzlich können auch Personen mit 
anderem Status dazugehören. 
 
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverlet-
zungen oder Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten.  
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten mit mindestens einer gültigen Sanktion zum Stichtag 
(Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten  zum 
Stichtag (Nenner).  
S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-
Berechtigter, dafür jedoch mindestens ein sonstiger Leis-
tungsberechtigter. 
 
SLB = Sonstige Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die 
ausschließlich sonstige Leistungen erhalten. Hierzu gehören 
u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abwei-
chend zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der 
Wohnung, Leistungen für Auszubildende und Leistungen zur 
Bildung und Teilhabe.  
 
Veränderungsrate des Be-
stands der Langzeitleistungs-
beziehenden (K3) 
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im 
Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungs-
beziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate 
jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend 
der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein-
barung). 
zkT = zugelassener kommunaler Träger  
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur allei-
nigen Wahrnehmung (Optionskommune) – z. B. Jobcenter 
Münster

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage 
 
 
Anlage 1: Organigramm des Jobcenters der Stadt Münster (Stand: 01.09.2017) 
 
59
Amtsleitung
 
 Abteilung 59.10
 
Abteilung 59.20
 
Abteilung 59.30
59.11 
Maßnahmen
59.12
AGVS
 
Nord 1
 
Nord 2
 
Mitte-Nord
 
 Hiltrup
 
West
59.39
Unterhalt
 
Ost/Südost
 
Mitte-Süd
 
Planung, Organisation, IKS-Koordination 
  
BCA
 
Arbeitsmarktplanung
59.01
Fachstelle Recht
59.02
Fachstelle Verwaltung
59.32
LG
59.31
M&I
59.34
 LG
59.33
M&I
59.35
M&I
59.28
LG
59.27
M&I
59.26
LG
59.25
M&I
59.21 
M&I
59.22 
LG
59.24
LG
59.23
M&I
59.13
Zentrale Dienste
59.14
Selbständige
 
Geflüchtete
59.15
 M&I
59.16
LG
PZ
59.11.30
AG-Leist.
59.11.10
MMM
59.11.20
 
Migrationsbeauftragte
59.36
LG
BCA = Beauftragte für die Chancengleichheit am Arbeitsmarkt; MMM = Maßnahmenmanagement; PZ = Perspektivzentrum;                                              
AGVS = Arbeitgeber- und Vermittlungsservice; M & I = Markt & Integration; LG = Leistungsgewährung

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage 
 
 
Anlage 2: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage 
58 
 
Anlage 3: job_aktuell und Jobmessen 
  
Seit Februar 2017 steht das ehemalige Jo boffice des Jobcenters im Erdgeschoss des 
Stadthauses 2 unter dem neuen Namen „job_aktuell“ als multifunktionale Räumlichkeit 
zur Verfügung.  
 
Vorrangig bietet das job_aktuell den Bürger*innen der Stadt Münster die Möglichkeit, 
ausgehängte aktuelle Stellenangebote zu sichten und mitzunehmen, Selbstinformations-
terminals für die eigene Stellensuche zu nutzen sowie Bewerbungsunterlagen zu erste l-
len und auszudrucken. Mitarbeitende des Arbeitgeber- und Vermittlungsservice des Job-
centers (AGVS) stehen für die persönliche Beratung zur Verfügung. Von Februar bis Juli 
2017 haben rund 820 Personen das job_aktuell besucht und dabei insbesondere die 
ausgehängten Stellenangebote gesichtet und in den zur Verfügung stehenden PCs nach 
Arbeitsangeboten recherchiert. 250 Pers onen wurden persönlich durch die Mitarbeite n-
den des AGVS beraten. 
Darüber hinaus war das job_aktuell Forum für die beiden Bildungs- und Jobmessen „Be-
rufskraft- und Busfahrer*in“ am 04.04.2017 und „Pick und Pack“ (Lager, Produktion und 
Versand) am 21.06.2017. Jeweils rund 60 Arbeitsuchende nutzten die Gelegenheit, sich 
bei Jobcentermitarbeitenden, Arbeitgebern und Bildungsträgern über Einstellungsv o-
raussetzungen, Weiterbildungsmöglichkeiten und Zukunftsaussichten sowie aktuelle 
Arbeits- und Ausbildungsstellen zu informieren. Viele Arbeitsuchende gaben ihre Bewe r-
bung persönlich bei einem Arbeitgeber ab, einige konnten bereits konkret ein Praktikum 
vereinbaren. 
Des Weiteren wurde das job_aktuell von acht Arbeitgebern zur individuellen Präsentat i-
on und direkten Kundenansprache genutzt. Zu allen Veranstaltungen im job_aktuell wer-
den zahlreiche zielgerichtete Einladungen an die Leistungsberechtigten des Jobcenters 
versendet. Darüber hinaus erfolgt eine Bewerbung über Aushänge in den Geschäftsste l-
len und in den Beratungsgesprächen der Jobcoaches.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage       
 
59 
 
Anlage 4: Beratungsangebote für (Allein-)Erziehende im Familienzentrum  
 
Im Mai 2016 startete mit einer Auftaktveranstaltung die Kooperation zwischen dem Fami-
lienzentrum St. Norbert in Coerde und dem Jobcenter Nord.  
 
Die zwei Jobcoaches, die die Alleinerziehenden in Kinderhaus, Coerde und Sprakel b e-
raten und bei ihren Arbeitsbemühungen unterstützen, sind einmal im Monat abwec h-
selnd im Familienzentrum präsent, um Fragen rund um das SGB II und die Berat ungs- 
und Bildungsangebote des Jobcenters zu beantworten und als Ansprechpartner*in zur 
Verfügung zu stehen. 
 
Das Familienzentrum bietet mit dem Elterncafé eine gute Rahmenstruktur, um einen 
niedrigschwelligen Zugang zu ermöglichen. Darüber hinaus kann nac h Bedarf Beratung 
und Information im Rahmen der dort stattfindenden Sprachkurse angeboten werden. 
Begleitet wird das Angebot von einem Sozialarbeiter, der vor Ort eine Grundsicherung s-
beratung durchführt. 
 
Alle Beteiligten bewerten das Projekt positiv, weil  es neue und andere Kontaktmöglic h-
keiten und Anknüpfungspunkte zum Jobcenter bietet. Die Frauen im Elterncafé nutzen 
die Präsenz der Jobcoaches, um von sich zu erzählen und Beziehungen aufzubauen. 
Damit wird wesentlich dazu beigetragen Verständnis für die jeweilige Lebenssituation 
herzustellen. Anfängliche Befürchtungen, dass das Jobcenter kontrolliert und Informati o-
nen weitergibt, konnten schnell ausgeräumt werden. 
 
Das Angebotsformat ist auch für die Mitarbeiter*innen des Familienzentrums und des 
Jobcenters bereichernd, da sich einzelfallbezogen kurze Wege in der Verständigung 
auftun. Gewünscht wird, dass zukünftig auch die Leistungsgewährung des Jobcenters in 
das Projekt eingebunden wird. Darüber hinaus soll demnächst ein Faltblatt in einfacher 
Sprache mit den wichtigsten leistungsrechtlichen Angelegenheiten erstellt werden. 
 
Bereits seit 2014 besteht eine ähnliche Kooperation des Jobcenters mit dem Familie n-
zentrum St. Maximilian Kolbe in Berg Fidel.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage 
60 
 
Anlage 5: Projekt „Salam Kitchen“ 
 
In dem Projekt „S alam Kitchen“ verfolgen die Gesell schaft für Berufsförderung und A us-
bildung mbH (Geba), das Jobcenter und das Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt 
Münster gemeinsam mit dem in Münster ansässigen Restaurant „Salam Kitchen“ das 
Ziel, junge Geflüchtete und Migrantinnen und Migranten für eine Ausbildung, Umsch u-
lung oder Einstiegsqualifizierung im gastronomischen Bereich zu gewinnen. 
Während das Jobcenter der Stadt Münster den Teilnehmenden im Rahmen einer Ma ß-
nahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliede rung den Erwerb von berufsbezogenen 
Sprachkenntnissen und Grundkompetenzen ermöglicht, übernimmt das Amt für Schule 
und Weiterbildung die Personalkosten für eine Ausbildungslotsin, um den Übergang von 
der Maßnahme in eine betriebliche Ausbildung, Umschulung oder Einstiegsqualifizierung 
zu unterstützen. Zusätzlich ermöglicht der Arbeitgeber „Salam Kitchen“ der Geba die 
Durchführung des Angebotes im Restaurantbetrieb außerhalb der Öffnungszeiten. Somit 
erfolgen das Erlernen der Sprache und die Eignungsfestste llung sowie der Erwerb von 
Grundkompetenzen ausschließlich in einem betrieblichen Kontext. Im ersten 16 -
wöchigen Durchlauf be ginnend ab Mai 2017 haben acht  Teilnehmende an der „kitchen  
class“ teilgenommen. Nach Abschluss des Angebotes hat ein Teilnehmender  eine sozi-
alversicherungspflichtige Beschäftigung im gastronomischen Bereich aufgenommen, ein 
Teilnehmender übt gegenwärtig eine geringfügige Beschäftigung aus, zwei Teilnehme n-
de haben ein Ausbildungsangebot erhalten und zwei setzen das Erlernen der deutschen 
Sprache mittels Sprachkursen fort. Die übrigen beidenTeilnehmenden werden weiterhin 
durch die Ausbildungslotsin unterstützt, um mögliche Perspektiven zu konkretisieren.  
Aufgrund des erfolgreichen ersten Durchlaufs wird das Angebot seitens des Jobcente rs 
weiter unterstützt. Insgesamt ist das Projekt für rund 18 Monate  mit drei Durchgängen 
geplant.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage       
 
61 
 
Anlage 6: Stark im Beruf -  Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein 
 
Seit Februar 2015 gibt es das auf vier Jahre angelegte Modellprojekt  „Stark im Be ruf – 
Mütter mit Migrationsvorgeschichte steigen ein“ auch in Münster. Gefördert wird es durch 
das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und den 
Europäischen Sozialfonds. Das Programm wird in Münster durch die Gesellschaft für  
Berufsförderung und Ausbildung mbH (GEBA mbH) umgesetzt. Unterstützt wird sie d a-
bei von den Kooperationspartnern Jobcenter, der Gemeinnützigen Gesellschaft zur U n-
terstützung Asylsuchender e. V. (GGUA) und dem Mehrgenerationenhaus und Mütte r-
zentrum e. V. (MuM).  
 
Das Jobcenter als Kooperationspartner unterstützt das Projekt mit Stellenanteilen von 
zweimal 0,25, verteilt auf zwei Jobcoaches aus dem ehemaligen Team Alleinerziehende. 
Zu den Aufgaben gehören die Akquise potentieller Kundinnen aus dem Leistungsb ezug 
SGB II, z. B. durch die gemeinsame Planung und Durchführung von Informationsvera n-
staltungen beim Projektträger, Koordinierungsaufgaben (Informationen an die einzelnen 
Jobcoaches, thematische Einbindung des AGVS) im Jobcenter und die Teilnahme an 
Kooperationsrunden und Fachveranstaltungen. 
 
Das Projekt richtet sich an Mütter mit Migrationshintergrund, die aufgrund ethnischer, 
kultureller, weltanschaulicher, religiöser und nicht zuletzt geschlechtsspezifischer Ro l-
lenzuweisungen einen erschwerten Zugang z um Arbeitsmarkt haben. Hinzu kommen 
häufig geringe Sprachkompetenzen und nicht verwertbare oder fehlende Bildungs - und 
Berufsabschlüsse. Dieser Herausforderung wird begegnet, indem für die teilnehmenden 
Frauen drei unterschiedliche Module bereitgestellt werden, sowie ein zusätzliches Modul 
für potentielle Arbeitgeber: 
 
Modul I: wöchentliche  Einstiegssprechstunden beim Träger und zeitweise in zwei Stadt-
teilen auch mit Einbindung von muttersprachlichen Mentorinnen des Kooperationspar t-
ners MuM sowie Infoveranstaltungen mit Beteiligung des Jobcenters.  
 
Modul II: Kompetenzlupe mit Kompetenzfeststellung und Erstellung eines individuellen 
Förderplans (Gruppenangebot + Einzelgespräche).  
 
Modul III:  „Zukunft wagen“. Einzelberatung und Förderung durch interne und e xterne 
Aktivierungs- und Qualifizierungsmodule (Lernwerkstatt interkulturell, Coaching interku l-
turell, offenes Forum). Das offene Forum bietet Workshops zur Arbeitsmarktorientierung, 
Vereinbarkeit Familie und Beruf, interkulturelle Erziehungs - und Gesundheitskompetenz 
und Sprachförderung an. 
 
Modul IV : Beratungsangebot für Unternehmen als Unterstützung bei der Erarbeitung 
von Diversity-Strategien (Integration von Müttern mit Migrationshintergrund, kultursensib-
le Personalgewinnung, Vermittlung von Praktikantinnen). 
 
Bislang (Stand Ende Juni 2017) wurden 155  Frauen mit Migrationshintergrund ang e-
sprochen. Davon beziehen 133 Mütter Leistungen nach dem SGB II.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage 
62 
 
107 Frauen, davon 95 im SGB II-Leistungsbezug, sind in die Beratung eingemündet.  
 
74 Frauen, davon 70 im  SGB II-Leistungsbezug, haben am Modul II teilgenommen.  
 
62 Frauen haben an den verschiedenen Teilprojekten des dritten Moduls teilgenommen. 
 
Die Zwischenbilanz stellt sich überaus erfolgreich dar,  denn insgesamt haben bereits 24 
Frauen, davon 17 aus dem SGB II-Leistungsbezug, eine Arbeit aufgenommen. 
 
41 Frauen, davon 38  im SGB II-Leistungsbezug, sind aktiviert worden und in Qualifizi e-
rungsmaßnahmen, Sprachkurse, berufsbezogene Praktika oder sonstige Förderangeb o-
te eingemündet.  
 
Mit 17 Unternehmen gab es einen intensiven Austausch durch ihre Teilnahme an einem 
durch die GEBA mbH organisierten Fachtag im November 2016. 18 Unternehmen wu r-
den fallbezogen beraten. 
 
Seit Juli 2017 wird das Projekt durch ein weiteres Teilprojekt ergänzt, das sich an Mütter  
mit Fluchtgeschichte (Asylberechtigte, Asylsuchende, Geduldete, Mütter mit eing e-
schränktem Zugang zum Arbeitsmarkt) richtet.  Ausgangspunkt ist die Erfahrung, dass 
der Anteil der Mütter in Förderangeboten (Sprachkurse, Arbeitsmarktprojekte) nicht dem 
tatsächlichen Frauenanteil in den Flüchtlingsunterkünften entspricht.  Auch dieses Tei l-
projekt besteht aus verschiedenen Modulen: 
 
Modul I: koordinierende und Individuelle Beratung zur Alltagsbewältigung  (Arbeit s-
marktzugang, Förderleistungen, Bleiberechtsfragen , Wohnungssuche, Sprache, G e-
sundheit, Schule und Familie). 
 
Modul II: Unterstützung durch muttersprachliche Patinnen mit eigener Migrationserfa h-
rung (Begleitung bei Beratungsterminen, Ämter - und Arztbesuchen, gemeinsame Aktiv i-
täten und Austausch in Gruppentreffen). 
 
Modul III: Sprachförderung (niedrigschwellige Hinführung zum Basissprachkurs A1 mit 
Kinderbetreuung für Kinder von drei  Monaten bis sechs Jahre an drei Vormittagen j e-
weils drei Stunden). Ein Kurs beginnt im September 2017, ein weiter er Kurs im Februar 
2018 im MuM. 
 
Modul IV:  Beratung zu Kinderbetreuung und Arbeitsmarktorientierung unter Einbezi e-
hung der Väter, Infonachmittage, Hospitationsangebote, offene Spielangebote in Kitas 
und Kindertagespflege. 
 
Die Akquise geeigneter Teilnehmerinnen und di e Information der anderen Jobcoaches 
wird durch eine Kollegin aus der Fachstelle Geflüchtete sichergestellt.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage       
 
63 
 
Anlage 7: Migrationsbeauftragte des Jobcenters der Stadt Münster 
 
Parallel zur Einrichtung der Fachstelle für Geflüchtete hat das Jobcenter der Stadt Müns-
ter im Oktober 2016 die Stelle einer Migrationsbeauftragten installiert. Die Migrationsb e-
auftragte ist einerseits zentrale Ansprechpartnerin für die besonderen Belange der Me n-
schen mit Migrationsvorgeschichte im Leistungssystem des SGB II und vertritt gleichzei-
tig das Jobcenter in den für die erfolgreiche Integration dieser Kundengruppe relevanten 
lokalen Netzwerken.  Dies sind in erster Linie die anderen Ämter und Einrichtungen der 
Stadt Münster (insbesondere das Sozialamt, das Auslä nderamt, das Amt für Schule und 
Weiterbildung und das Kommunale Integrationszentrum), die Migrantenselbstorganisat i-
onen, die Bildungsträger sowie die diversen ehrenamtlichen Akteurinnen und Akteure.  
 
Daneben ist die Migrationsbeauftragte für die Konzeptio n und Durchführung von Info r-
mationsveranstaltungen des Jobcenters für die Kundengruppe der leistungsberechtigten 
Geflüchteten und Menschen mit Migrationsvorgeschichte verantwortlich. Für Geflüchtete, 
die Neukunden des Jobcenters sind, werden Informationsve ranstaltungen unter dem 
Titel „Wegweiser - neu im Jobcenter“ durchgeführt, die eine erste Orientierung zu Aufbau 
und Aufgaben des Jobcenters, zu den Gesetzen des SGB II und zum „Fördern und Fo r-
dern“ bieten. Ergänzend  werden Veranstaltungen zum Thema „Prak tische Hinweise 
zum Leben in Münster“ angeboten, in denen vielfältige Tipps zu Themen wie Wo h-
nungssuche, Münsterpass, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Gesundheit etc. vermit-
telt werden. Die Verständigung in den Veranstaltungen wird durch Dolmetscher*in nen 
sichergestellt. Eine Veranstaltungsreihe des Jobcenters mit dem Titel „Ihr Start in das 
Berufsleben“ widmet sich verschiedenen Themenbereichen wie dem Schulsystem, Au s-
bildung, Studium, Freiwilligendienste, Stellensuche und Existenzgründung. Die Vera n-
staltungen werden in leichter Sprache unter Beteiligung entsprechender Kooperation s-
partner durchgeführt. Sie richtet sich an Geflüchtete und alle interessierten Menschen 
mit Migrationsvorgeschichte.   
 
Ein wesentliches Aufgabenfeld der Migrationsbeauftragten ist auch die Information der in 
der Flüchtlingshilfe tätigen ehrenamtlichen Akteurinnen und Akteure in Münster. Neben 
der Vermittlung der Aufgaben und Möglichkeiten des Jobcenters bei den einzelnen 
Flüchtlingsinitiativen und Migrantenselbstorganisationen vor Ort wird in Kooperation mit 
dem Kommunalen Integrationszentrum der Stadt Münster eine Informationsreihe „Arbeit 
und Ausbildung von Geflüchteten“ angeboten, die sich speziell an die Gruppe der E h-
renamtlichen richtet.  
 
Die Migrationsbeauftragte des Jobc enters der Stadt Münster dient als Brücke zwischen 
den einzelnen Akteurinnen und Akteuren in der Beratung, Betreuung und Integration der 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte in der Stadt Münster. Für diese Funktion als Mitt-
lerin, die Informationen des Jobc enters als Multiplikatorin nach außen trägt und gleic h-
zeitig intern als Ansprechpartnerin für alle das Thema Migration betreffenden Angel e-
genheiten zur Verfügung steht, werden bewusst auch andere, jenseits der klassischen 
Informationsvermittlung des Jobcenters gelegene Mittel genutzt. So werden verstärkt die 
von den Menschen mit Migrationsvorgeschichte selbst ins Leben gerufenen lokalen M e-
dien, wie z. B. das arabischsprachige Radio oder auch die arabisch -sprachigen Print-
medien der hiesigen Migrantenselbstorganisationen, genutzt.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage 
64 
 
Anlage 8: Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ 
 
Das Jobcenter Münster und die Kommunale Koordinierungsstelle im Amt für Schule und 
Weiterbildung haben seit dem letzten AMIP ihre gute Kooperation fortgesetzt. Folgende 
Aspekte wurden in den Blick genommen bzw. erarbeitet: 
 
 Das Jobcenter Münster und die Kommunale Koordinierungsstelle Münster haben 
im Rahmen von insgesamt fünf Workshops (2015/2016) die Rolle und Einbi n-
dung der kommunalen Jobcenter in das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne 
Anschluss (KAoA)“ reflektiert. Unter Anleitung der Gesellschaft für innovative B e-
schäftigungsförderung (G.I.B.) wurden alle vier KAoA -Handlungsfelder31 mit aus-
gewählten Kommunen und Kreisen gemeinsam betrachtet und Praxisbeispiele 
für eine gu te Zusammenarbeit von Kommunalen Koordinierungsstellen und Jo b-
centern generiert. Entstanden ist ein Wegweiser mit Anregungen für alle komm u-
nalen Träger, die eine engere Zusammenarbeit und gemeinsame Umsetzung des 
Landesvorhabens anstreben.  
 Weiterhin im Gespräch ist die Einrichtung einer Jugendberufsagentur in Münster. 
Hierzu gab es regelmäßige Gespräche auf kommunaler Ebene von Jobcenter, 
Amt für Schule und Weiterbildung und Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. 
Um ein bereits bestehendes Modell in Nor drhein-Westfalen kennenzulernen, e r-
folgte ein gemeinsamer Besuch der Jugendberufsagentur Bielefeld mit einem 
Austausch zu den Erfahrungswerten der Kolleginnen und Kollegen von der Idee 
bis zur konkreten Einrichtung der Jugendberufsagentur. 
 Das Jobcenter is t ein Akteur im Rahmen des Projekts „Was geht!“. Das Projekt 
der Walter Blüchert Stiftung richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Beruf s-
fachschule 1 und 2 und stellt eine sinnvolle Ergänzung der bereits eingezogenen 
KAoA-Standardelemente dar. Ziel ist es, möglichst viele junge Menschen zu m o-
tivieren und zu befähigen, eine betriebliche Ausbildung zu absolvieren. Koord i-
niert wird das Projekt der Walter Blüchert Stiftung vor Ort von der Kommunalen 
Koordinierungsstelle im Amt für Schule und Weiterbildung. Das Jobcenter und 
die Agentur für Arbeit sind aktive beratende und begleitende Akteure im Prozess. 
Gelingt der Einstig in eine Berufsausbildung, werden die jungen Menschen über 
das Angebot der assistierten Ausbildung weiter begleitet.  
 Umsetzung der KAoA-Standardelemente in der Sekundarstufe I: 
Im Schuljahr 2016/2017 nahmen 32 Schulen in Münster an KAoA teil. Die Einfüh-
rung und Etablierung des Landesvorhabens stellt weiterhin für alle beteiligten 
Partner eine große Herausforderung dar. P ositiv ist, dass nun mehr alle KA oA-
Standardelemente ab Klasse 8 eingeführt sind. Aktiv müssen nun die Beteiligten 
an einer guten und insbesondere qualitativen Weiterentwicklung des Landesvo r-
habens arbeiten. Hierzu sind folgende Aspekte zu beachten:  
Der Prozess der Berufs - und Studienorientierung sollte künftig von allen Schül e-
rinnen und Schülern kontinuierlich und vor allem verbindlich dokumentiert we r-
den. Aktuell werden die Instrumente Portfolio und Anschlussvereinbarung in 
Schulen jedoch viel zu wenig genu tzt. Infolgedessen  stehen die KA oA-
Ergebnisse für die Institutionen Jobcenter und Agentur für Arbeit nicht ausre i-
                                            
31 Die vier Handlungsfelder sind: 1. Stärkung der Berufs- und Studienorientierung, 2. Verbesserung der Angebote im 
Übergangssystem Schule – Ausbildung, 3. Steigerung der Attraktivität des dualen Systems, 4. Kommunale Koordinierung.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage       
 
65 
 
chend für die – auch präventive – Beratung zur Verfügung. Nicht selten kommen 
Jugendliche unvorbereitet und vor allem ohne ihr Portfolioinstrument in die Ber a-
tung. Tatsächlich müssen die Beraterinnen und Berater in Jobcentern und Age n-
turen für Arbeit somit oft ein weiteres Mal grundlegend in das Thema Berufs - und 
Studienorientierung einsteigen, mit dem Wissen, dass ein über Jahre angelegter 
schulischer Prozess nicht innerhalb kürzester Zeit nachgeholt werden kann. 
Das Portfolioinstrument sollte sämtliche Schritte im Berufs - und Studienorientie-
rungsprozess umfassen, so dass eine ganzheitliche Betrachtungsebene der pe r-
sönlichen und beruflichen Entwicklung möglich ist . Hier eine Veränderung zu b e-
wirken, ist aktuell wichtigstes Anliegen der beratenden Institutionen. 
 
Jobcenter und Kommunale Koordinierungsstelle werden künftig planmäßig dreimal jäh r-
lich in den Monaten Februar, Juni und Oktober zu Gesprächen zusammenkomme n. Bei 
akutem Regelungsbedarf oder zu besonderen Themen wird darüber hinaus ein enger 
Austausch angestrebt.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage 
66 
 
Anlage 9: Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderung 
 
Arbeitgebenden können die Kosten für eine befr istete Pro bebeschäftigung von Me n-
schen mit Behinderung, Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellter Menschen bis zu 
einer Dauer von drei Monaten erstattet werden, wenn dadurch die Möglichkeit einer Teil-
habe am Arbeitsleben verbessert wird oder eine vollständige und  dauerhafte Teilhabe 
am Arbeitsleben zu erreichen ist (§ 16 SGB II i. V. m. § 46 SGB III). 
 
Im Zeitraum 01.01.2016 – 31.07.2017 hat das Jobcenter der Stadt Münster insgesamt 
39 Anträge auf Förderung einer Probebeschäftigung bewilligt. Von den dadurch beschäf-
tigten Personen sind 24 (61 %) im Anschluss an die Probebeschäftigung weiter beschäf-
tigt worden. 21 Personen (54 %) sind zum Auswertungszeitpunkt (31.07.2017) nach wie 
vor in Arbeit, 3 Personen sind zwischenzeitlich wieder arbeitslos, alle aus schwerwi e-
genden gesundheitlichen Gründen. 10 Personen  (26 %) konnten ihre Hilfebedürftigkeit 
durch das Erwerbseinkommen beenden. Bei 7 Personen (18 %) ist es nach Beendigung 
der Probebeschäftigung nicht zu einer Weiterbeschäftigung gekommen, 2 davon üben 
allerdings einen Minijob aus (vgl. Abbildung 25). 
 
Nachhaltigkeit der Probebeschäftigung 
 
Anzahl 
Förderfälle Probebeschäftigung gesamt 
 
39 
Aufnahme sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (aktuell noch b e-
stehend) 
 
21 
   -   davon mit Eingliederungszuschuss gefördert 
 
20 
   -   davon Wegfall der Hilfebedürftigkeit 
 
10 
Aufnahme sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (aktuell wieder a r-
beitslos) 
 
3 
Keine Arbeitsaufnahme, durchgängig arbeitslos 
 
7 
   -   davon Aufnahme eines Minijobs 
 
2 
Einmündung in Werkstatt für Menschen mit Behinderung 
 
1 
Sonstiges 
 
1 
Probebeschäftigung läuft noch 
 
6 
 
(Fördereintritte 01.01.2016 – 31.07.2017; Auswertungsstand: 31.07.2017) 
 
Abbildung 25: Nachhaltigkeit der Probebeschäftigung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Behinderung 
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ; Stand Berichtsmonat Juli 2017

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage       
 
67 
 
Anlage 10: Maßnahmenplanung für das Jahr 2018 
 
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung  
Der Katalog der arbeitsmarktpolitischen Angebote bein haltet ein breites Spektrum an 
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß  § 16 SGB II i. V. m.   
§ 45 SGB III. Es sind unter anderem betriebliche Erprobungen und Gruppenmaßnahmen 
mit intensiver sozialpädagogischer Betreuung vorgesehen. Z udem werden individuelle 
und zielgruppenspezifische Coachings bereitgestellt, um passgenaue Förderketten a n-
bieten zu können. Insgesamt sind im Jahr 2018  über 2.500 Maßnahmeneintritte in Maß-
nahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung geplant. 
 
Nr.  Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebotes Zielgruppe Beginn Dauer Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
 Future Now 
Mitarbeit an Projekten , 
sozialpädagogische Beglei-
tung und ergänzende 
Sprachförderung 
Geflüchtete, Men-
schen mit Migrati-
onsvorgeschichte 
lfd. Ein-
stieg 6 Monate  30 
2 First Step 
Kompetenzfeststellung, 
Kommunikationstraining, 
Orientierung im deutschen 
Schulwesen, Ausbildungs- 
und Arbeitsmarkt, Praktika 
Geflüchtete 
 Menschen mit 
Migrations-
vorgeschichte 
lfd. Ein-
stieg 6 Monate  15 
 MaBiA 
Individuelle Beratung und 
Begleitung, Kompetenz-
feststellung und Berufs-
wegeplanung 
Geflüchtete lfd. Ein-
stieg 6 Monate 30  
4 Bewerbungscenter Bewerbungstraining und 
Nutzung der Infrastruktur 
zielgruppen-
übergreifend 
lfd. Ein-
stieg individuell  600 
5 
Maßnahme bei einem/ 
einer Arbeitgeber*in 
(MAG) 
Praktikum bei einem/einer 
Arbeitgeber*in zur Anbah-
nung einer Arbeitsaufnah-
me 
zielgruppen-
übergreifend 
lfd.  
Einstieg individuell   200 
6 Psychologische 
Eignungsuntersuchung  Berufseignungstest  zielgruppen-
übergreifend 
lfd.  
Einstieg 1 Tag  72 
7 Arbeitsdiagnostik und 
Arbeitserprobung 
Arbeitsdiagnostik: 
Diagnostische Testungen 
und Arbeitserprobung 
zielgruppen-
übergreifend, 
hier: Menschen  
mit psychischer 
Erkrankung und 
Krankheits-
einsichtige 
lfd. 
Einstieg 
4 - 8  
Wochen  80 
Berufspraktische Wieder-
eingliederung: Stabilisie-
rung, Arbeitserprobung, 
betriebliche Praktika, Ver-
mittlung 
6 Monate  40 
8 
Einzelcoaching von Ge-
hörlosen und Menschen 
mit Hörbehinderung 
Einzelcoaching zur Auf-
nahme einer sozial-
versicherungspflichtigen 
Arbeit, Nachbetreuung bei 
Arbeitsaufnahme 
Rehabilitand`*innen / 
Schwerbehinderte, 
hier: Gehörlose und 
Menschen mit Hör-
behinderung 
lfd. Ein-
stieg individuell  3 
9 
Integrationsunterstützung 
für Menschen mit gesund-
heitlichen Einschränkun-
gen und Menschen mit 
Behinderungen 
Berufliche Orientierung,  
Vermittlung in Arbeit, 
Stabilisierung bei Arbeits-
aufnahme 
zielgruppen- 
übergreifend,  
hier: Menschen mit 
gesundheitlichen 
Einschränkungen 
und Menschen mit 
Behinderungen 
lfd. Ein-
stieg 
6 - 12 
Monate  72 
10 Aktiv und Fit in den Job 
Stärkung der Leistungs-
fähigkeit mit dem Ziel der 
Integration in Arbeit bzw. 
der Mitwirkung an anderen 
Integrationsaktivitäten 
zielgruppen- 
übergreifend,  
hier: ohne  
Jugendliche 
2. u. 4. 
Quartal 6 Monate  30

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage 
68 
 
Nr.  Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebotes Zielgruppe Beginn Dauer Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
11 Job-Brücke 
Individuelle Betreuung von 
Wohnungslosen, Erarbei-
tung von Wohn- und Be-
rufsperspektiven 
zielgruppen-
übergreifend, hier: 
Wohnungslose 
lfd. 
Einstieg 12 Monate  20 
12 
Maßnahme zur Stabilisie-
rung und Motivation von 
Haftentlassenen 
Unterstützung von haftbe-
drohten Menschen zur 
Haftvermeidung oder zum 
Erhalt der Wohn- und 
Arbeitsverhältnisse bei 
Ersatzfreiheitsstrafen 
zielgruppen-
übergreifend, hier: 
Haftentlassene 
lfd. 
Einstieg 6 Monate  30 
13 Intensivcoaching für Lang-
zeitleistungsbeziehende 
Vermittlungscoaching: 
Individuelles Coaching  
zur Berufswegplanung, 
Bewerbungstraining, Ak-
quise von Praktikums- und 
Arbeitsstellen zielgruppen-
übergreifend, hier: 
Langzeitleistungs-
beziehende 
lfd. Ein-
stieg 
6  Monate 
 
 
50 
 
Sozialcoaching:  
Individuelles Coaching  
zur Stärkung der lebens-
praktischen Kompetenzen 
und Rahmenbedingungen, 
Berufswegplanung, Bewer-
bungstraining, Praktika, 
Vermittlung 
12 Monate 
14 
Aktivierendes und  
begleitendes Coaching für 
Langzeitarbeitslose 
Phase I: Einzelcoaching vor 
öffentlich geförderter Be-
schäftigung (ögB) 
zielgruppen- 
übergreifend,  
hier: Langzeit-
arbeitslose 
Phase I: 
beendet während 
ögB: 
max.  
24 Monate 
 
Übergang 
in  nicht  
geförderte 
Beschäfti-
gung: 
6 Monate 
 
15 
bis 
20 
Phase II: Einzelcoaching  
während öffentlich  
geförderter Beschäftigung 
Phase II: 
feste 
Gruppe 
Phase III: Einzelcoaching 
 nach dem Übergang in ein  
nicht gefördertes sozial-
versicherungspflichtiges 
Beschäftigungsverhältnis 
lfd. 
Einstieg 
16 
Sozialpädagogische Be-
treuung von Teilnehmen-
den einer Arbeitsgelegen-
heit (AGH) 
Einzelcoaching zur Befähi-
gung der Ausübung einer 
AGH,  Bewerbungs-
training, Vermittlung   
 
zielgruppen-
übergreifend 
 
lfd. Ein-
stieg  12 Monate  60 
17 Einzelfallförderung (MAT) 
Maßnahmen bei Trägern 
(z.B. Einzelcoaching zur 
Vermittlung in Arbeit oder 
zur Stabilisierung der Ar-
beitsaufnahme) 
zielgruppen-
übergreifend 
lfd.  
Einstieg individuell  250 
18 Impulse  
für Erwerbsarbeit   
Einzelcoaching zur persön-
lichen und beruflichen 
Standortbestimmung: 
Potenzialanalyse, (frühzei-
tige) Aktivierung  
zielgruppen- 
übergreifend,  
hier: ohne  
Jugendliche 
lfd. Ein-
stieg 4 Monate  200 
Einzelcoaching zur berufli-
chen Orientierung: Entwick-
lung beruflicher Perspekti-
ven, Kontakte zur Arbeits-
welt, Praktika 
lfd. Ein-
stieg 4 Monate  150 
Stellensuche:  
Einzelcoaching zur Auf-
nahme einer sozial-
versicherungspflichtigen 
Arbeit 
lfd. 
Einstieg 
 
6 Monate 
 
 50 
Basiskompetenzen  
für Arbeit:  
Einzelcoaching zur berufli-
chen Orientierung und 
Gruppenangebot zur vertie-
fenden Sprach-
standerhebung, Förderung 
1. u. 3. 
Quartal 4 Monate  60

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage       
 
69 
 
Nr.  Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebotes Zielgruppe Beginn Dauer Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
der Spracherwerbs-
kompetenz sowie des 
Lesens und Schreibens 
Einzelcoaching zur Stabili-
sierung der  Aufnahme 
einer sozialversicherungs-
pflichtigen Arbeit   
lfd. 
Einstieg 3 Monate  40 
19 
Mobiles Fallclearing und 
Unterstützung bei der 
Hilfeplanrealisierung 
Modul 1: Individuelle Akti-
vierung der Teilnehmenden 
zur Mitwirkung in der Fall-
steuerung, sozialintegrative 
Hilfen, aufsuchende Sozi-
alarbeit, Berufswegplanung 
zielgruppen- 
übergreifend,  
hier: ohne  
Jugendliche 
lfd. 
Einstieg 
3 Monate 
   25 
mtl. 
Modul 2: Individuelle Unter-
stützung der Teilnehmen-
den bei der Umsetzung  
der Hilfeplanung 
6 - 9  
Monate 
 
  25 
mtl. 
20 
Vorbereitung auf eine 
betriebliche Ausbil-
dung/Umschulung 
Vorbereitung auf eine 
betriebliche Ausbildung 
oder Umschulung  
in Teil- oder Vollzeit  
und Stabilisierung bei 
Aufnahme einer Ausbil-
dung/Umschulung 
zielgruppen- 
übergreifend,  
hier: ohne  
Jugendliche 
4.  
Quartal;  
1. - 2.  
Quartal:  
Nachbe-
setzung 
freier 
Plätze 
9 Monate  
(Vorberei-
tung) 
+  
3 Monate 
(Stabilisie-
rung) 
  
30 
bis 
40 
22 Clearingstelle U25 Plus 
Clearingstelle: 
Individuelles Coaching mit 
aufsuchender Sozialarbeit 
von Jugendlichen, die den 
Kontakt zum Jobcenter 
verloren haben Jugendliche und 
junge Erwachsene 
(bis 25 Jahre) 
 
lfd. Ein-
stieg 
 
3 - 6 Mona-
te    20 
mtl. 
Integrationshilfen:  
Individuelles Coaching mit  
aufsuchender Sozialarbeit 
zur Stabilisierung der Le-
benssituation  
 
6 - 12 
Monate 
 
  
  
 
10 
mtl. 
 
23 
Werkstattbüro koKA – 
 kreativ-orientiert mit Kurs 
auf Arbeit / Ausbildung 
Heranführung an den  
Arbeits- und Ausbildungs-
markt, Bewerbungs-
training, Praktika, theater- 
und medienpädagogische 
Biografiearbeit 
Langzeitarbeitslose 
bzw. von Langzeit-
arbeitslosigkeit 
bedrohte Jugendli-
che und junge Er-
wachsene  
(bis 25 Jahre) 
lfd. Ein-
stieg 
 
max. 
12 Monate  
 
 
 18 
mtl. 
Stabilisierung bei Aufnah-
me einer Ausbildung oder 
sozialversicherungs-
pflichtigen Arbeit  
6 Monate  15 
24 Lernort Süd 
Stabilisierung, persönliche 
und berufliche Orientierung, 
Vermittlung von Tages-
struktur Jugendliche und 
junge Erwachsene 
(bis 25 Jahre) 
lfd. Ein-
stieg 
max.  
12 Monate   9 Optional: Besuch der Be-
rufsschule zur Erfüllung der 
Berufsschulpflicht an 2 
Tagen pro Woche  
VZ = Vollzeit 
TZ = Teilzeit 
 
Abbildung 26: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Planung 2018 
Quelle: Eigene Aufstellung

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage 
70 
 
Förderung der beruflichen Weiterbildung 
Abgeschlossene Ausbildungen und Umschulungen sowie erfolgreich absolvierte Qualif i-
zierungen erhöhen die Chancen auf eine nachhaltige Integration in den 1. Arbeitsmarkt 
erheblich. Zudem wirken Förderungen der beruflichen Weiter bildung dem drohenden 
Fachkräftemangel entgegen. Daher sind im Jahr 2018  ca. 450 Förderungen der berufli-
chen Weiterbildung geplant, davon ca. 125 Einzelfallförderungen von betrieblichen und 
überbetrieblichen Umschulungen sowie ca. 200 Einzelfallförderungen  von Teilqualifizie-
rungen oder eine Umschulung/Ausbildung vorbereitende/begleitende Maßnahmen. 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
1 
Einzelfallförderungen - 
Abschlussorientierte  
betriebliche 
Umschulungen 
Gemäß Ausbildungs-
verordnung 
zielgruppen- 
übergreifend individuell 24 Monate 75 
2 
Einzelfallförderungen -  
Abschlussorientierte 
überbetriebliche  
Umschulungen 
z.B. Altenpflegehelfer*in,  
Bürokaufmann*frau, Fach-
kraft für Möbel-, Küchen- und 
Umzugsservice 
zielgruppen- 
übergreifend individuell 12 - 24  
Monate 50 
3 
Einzelfallförderungen 
Reha/SB - Abschluss-
orientierte überbetriebliche 
Umschulungen 
(alt: Bürokaufmann*frau) 
Gemäß Ausbildungsverord-
nung 
Rehabili-
tand*innen/ 
Schwer-
behinderte 
individuell 21 Monate 5 
4 Einzelfallförderungen - 
Teilqualifizierungen 
z.B. Führerschein C/CE, 
kaufmännische und tech-
nisch-gewerbliche Qualifikati-
onen 
zielgruppen- 
übergreifend individuell individuell 200 
5 Umschulungsbegleitende 
Hilfen (ubH) 
Stützunterricht (Hauptfächer 
der Berufsschule) 
zielgruppen- 
übergreifend, 
hier: Umschü-
ler*innen 
individuell individuell  25 
6 Schulabschluss Plus 
Nachholen des Hauptschul-
abschlusses inkl. sozial-
pädagogischer Begleitung 
Jugendliche  
und junge Er-
wachsene inkl. 
Erziehende  
(bis 25 Jahre)  
3. Quartal 12 Monate  18 
7 
Vorbereitung auf eine 
betriebliche Ausbildung 
und auf den  
Hauptschulabschluss 
Vorbereitung auf die Exter-
nenprüfung zum Erwerb des 
Hauptschulabschlusses, 
EDV-Training, Praktika, 
Bewerbungstraining, Vermitt-
lung in Ausbildung oder 
Arbeit 
zielgruppen-
übergreifend, 
insbesondere 
Menschen mit 
Migrations-
vorgeschichte  
3. Quartal 12 Monate  36 
9 
Berufspraktische Weiter-
bildung für Migrantinnen 
und Migranten  
Berufliche Orientierung,  
EDV-Schulung, Grundlagen 
der Lagerwirtschaft, Spracht-
raining, Praktika, 
Bewerbungstraining 
zielgruppen- 
übergreifend, 
hier: Menschen 
mit Migrations-
vorgeschichte  
3. 
Quartal  4 Monate    15 
10 Gemma! 
Entwicklung persönlicher und 
beruflicher Perspektiven, 
praktische Erprobung in den 
Bereichen Floristik, Hauswirt-
schaft/Verkauf, Projektwoche 
Altenpflege,  
Bewerbungstraining, EDV 
Jugendliche und 
junge Erwachse-
ne (bis 25 Jahre),  
hier: Junge  
Frauen 
lfd. Einstieg max.  
12 Monate  8 
Optional: Besuch der Berufs-
schule zur Erfüllung der 
Berufsschulpflicht an 2 Tagen 
pro Woche 
VZ = Vollzeit 
TZ = Teilzeit 
 
Abbildung 27: Förderung der beruflichen Weiterbildung - Planung 2018 
Quelle: Eigene Aufstellung

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage       
 
71 
 
Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene 
Für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren gibt es ein breites Spektrum an 
spezifischen Maßnahmen, um eine nachhaltige Integration - insbesondere in eine b e-
triebliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf - zu ermöglichen. 
Insgesamt sind für 2018 über 150 Eintritte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in 
Maßnahmen geplant, die sie bei der Aufnahme eines betrieblichen Ausbildungsplatzes in 
einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bzw. bei der Aufrechterhaltung des Au s-
bildungsverhältnisses unterstützen. 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
2 Zukunft sichern - 
Ausbildung 2018 ** 
Bewerbungstraining, indivi-
duelle Qualifizierung (z.B. 
EDV, Business-English, 
Gabelstaplerschein) zur 
Erhöhung der Chancen der 
Vermittlung in eine betrieb-
liche Ausbildung, Praktika 
zu individuell festgelegten 
Zeitpunkten  
Jugendliche und 
junge Erwachsene 
inklusive (Allein-) 
Erziehende  
(bis 25 Jahre)  
mit Schulabschluss 
und gefestigtem 
Ausbildungs-
wunsch,  
hier: Bewerber/ 
innen um einen 
betrieblichen Aus-
bildungsplatz 
1. Quartal 
 
 
6 - 8 
Monate 
 
   
24 
Stabilisierung bei Aufnah-
me einer betrieblichen 
Ausbildung 
 
3 Monate 
 
15 
3 Einstiegsqualifizierung 
(EQ) 
Betriebliches Langzeit-
praktikum mit Vergütung in 
einem staatlich anerkann-
ten Ausbildungsberuf mit 
Option auf Übernahme in 
ein Ausbildungsverhältnis 
nach Beendigung der 
Einstiegsqualifizierung 
Jugendliche und 
junge Erwachsene 
inklusive (Allein-) 
Erziehende  
(bis 25 Jahre) 
mit eingeschränk-
ten Vermittlungs- 
perspektiven,  
die nach dem 
30.09.2017 keinen 
Ausbildungsplatz 
gefunden haben 
3. oder 
4. Quartal 
mind. 6  
bis 
max. 12 
Monate 
  
18 Optional: Besuch der Be-
rufsschule (bei Minder-
jährigen zwingend zur 
Erfüllung der Berufsschul-
pflicht an 2 Tagen pro 
Woche notwendig); Gewäh-
rung von abH möglich 
4 
Berufsausbildung in einer 
außerbetrieblichen Ein-
richtung (BaE) 
Duale Ausbildung mit Ver-
gütung in einem staatlich 
anerkannten Ausbildungs-
beruf, fachtheoretische 
Ausbildung bei einem 
Bildungsträger, fachprakti-
sche Ausbildung in einem 
Kooperationsbetrieb (18 
Plätze) oder bei einem 
Bildungsträger (5 Plätze), 
Stützunterricht, sozialpäda-
gogische Begleitung 
Jugendliche und 
junge Erwachsene 
inkl. (Allein-)  
Erziehende  
(bis 25 Jahre)  
ohne  
abgeschlossene 
Erstausbildung 
3. Quartal individuell  
ko-
ope-
rativ: 
 
18 
inte-
gra-
tiv:  
 
5 
5 Ausbildungsbegleitende 
Hilfen (abH) 
Stützunterricht und sozial-
pädagogische Begleitung 
für Jugendliche und junge 
Erwachsene, die eine be-
triebliche Berufserstausbil-
dung in einem staatlich an-
erkannten Ausbildungsbe-
ruf oder eine Einstiegsquali-
fizierung (EQ) absolvieren 
Jugendliche und 
junge Erwachsene 
(mit und ohne 
Migrations-
geschichte)  
und (Allein-)  
Erziehende  
(bis 25 Jahre) 
ohne  
abgeschlossene  
Erstausbildung 
lfd. 
Einstieg individuell  35 
 Ausbildungsbegleitende 
Hilfen plus (abH+) 
Stützunterricht und sozial-
pädagogische Begleitung 
sowie Sprachförderung für 
junge geflüchtete 
Menschen lfd. Einstieg Individuell  40

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage 
72 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
Jugendliche und junge 
Erwachsene, die eine be-
triebliche Berufserstausbil-
dung in einem staatlich an-
erkannten Ausbildungsbe-
ruf oder eine Einstiegsquali-
fizierung (EQ) absolvieren 
6 Assistierte Ausbildung 
(AsA) 
Stützunterricht und sozial-
pädagogische Begleitung 
für Jugendliche und junge 
Erwachsene, die eine 
betriebliche Berufserstaus-
bildung in einem staatlich 
anerkannten Ausbildungs-
beruf absolvieren sowie  
Beratung von Ausbildungs-
betrieben 
Jugendliche und 
junge Erwachsene 
(mit und ohne 
Migrations-
geschichte)   
und (Allein-)  
Erziehende  
(bis 25 Jahre) 
ohne  
abgeschlossene 
Erstausbildung 
2. Quartal individuell  15 
VZ = Vollzeit                                         ** Freie Förderung (gemäß § 16 f SGB II)                    
TZ = Teilzeit                                                                                                               *** § 16 h SGB II in Kraft ab 01.08.2016 
 
Abbildung 28: Maßnahmen Jugendliche und junge Erwachsene - Planung 2017 
Quelle: Eigene Aufstellung 
 
 
Maßnahmen für Menschen mit (Schwer-)Behinderung und Rehabilitand*innen  
Für Menschen mit B ehinderung oder Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte 
Menschen werden Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben erbracht, um 
die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, (wieder)herzustellen und die Teilhabe 
am Arbeitsleben zu sichern . Diese Leistungen werden zielgerichtet auf die Beseitigung 
von behinderungsspezifischen Nachteilen ausgerichtet. Im Jahr 2018 ist die Realisierung 
von rund 70 Maßnahmeneintritten von Menschen mit (Schwer -)Behinderung und Reha-
bilitand*innen in zielgruppenspezifischen Maßnahmen geplant. 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
1 
Rehabilitations-
Vorbereitungstraining 
(RVT) 
Stabilisierung der/des 
Teilnehmenden unter Be-
rücksichtigung ihrer/ seiner 
Persönlichkeit, Abbau von 
Ängsten, psychologische 
Betreuung  
Menschen mit 
(Schwer-)  
Behinderung/ 
Rehabilitand*innen, 
hier: Menschen mit 
psychischen 
und/oder sozialen 
Problemen 
individuell 3 Monate 7 
2 Arbeitserprobung im Be-
rufsförderungswerk (BFW) 
Klärung der Chancen und 
Möglichkeiten der/des 
Teilnehmenden im Hinblick 
auf eine angestrebte Um-
schulung, Qualifizierung 
oder Integration in den 
Arbeitsmarkt 
Menschen mit 
(Schwer-)  
Behinderung/  
Rehabilitand*innen 
individuell 2 - 6  
Wochen 7 
3 
Berufsvorbereitende Bil-
dungsmaßnahme für 
psychisch Erkrankte 
Vorbereitung der Jugendli-
chen und jungen Erwach-
senen mit psychischer 
Erkrankung auf die Ein-
gliederung in Ausbildung 
Rehabilitand*innen/ 
Schwerbehinderte, 
hier: Jugendliche 
und junge Erwach-
sene (unter 25 
Jahre) mit einer 
psychischen Er-
krankung ohne 
individuell bis zu  
12 Monate 5

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage       
 
73 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
abgeschlossene 
Erstausbildung 
4 
Umschulungen im Berufs-
förderungswerk (BFW) 
für Rehabilitanden 
Gemäß 
Ausbildungsverordnung 
Menschen mit 
(Schwer-)  
Behinderung/ 
Rehabilitand*innen 
individuell 12 - 24 
Monate 7 
5 
Probebeschäftigung  
für Menschen  
mit Behinderung 
Erstattung der Kosten für 
eine befristete Probebe-
schäftigung von Menschen 
mit (Schwer-)Behinderung, 
und ihnen gleichgestellter 
Menschen an Arbeitgeber, 
sofern die Teilhabe am 
Arbeitsleben verbessert 
wird oder vollständig und 
dauerhaft zu erreichen ist 
Menschen mit 
(Schwer-)  
Behinderung/ 
Rehabilitand*innen 
individuell 3 Monate 15 
6 
Eingliederungszuschuss 
für Menschen mit Schwer-
behinderung 
Arbeitgeber können zur 
Eingliederung von Men-
schen mit Schwer-
behinderung einen Einglie-
derungszuschuss bis zu 
70% des zu berücksichti-
genden Arbeitsentgelts 
(jährliche Minderung um 
10%, mind. 30%) erhalten 
Menschen mit 
(Schwer-)  
Behinderung/ 
Rehabilitand*innen 
individuell bis zu  
2 Jahre 5 
7 
Eingliederungszuschuss 
für besonders betroffene 
Menschen mit Schwerbe-
hinderung 
Arbeitgeber können zur 
Eingliederung von beson-
ders betroffenen Menschen 
mit Schwerbehinderung 
einen Eingliederungszu-
schuss bis zu 70% des zu 
berücksichtigenden Ar-
beitsentgelts (nach Ablauf 
von 24 Monaten mit jährli-
cher Minderung um 10%, 
jedoch mind. 30%) erhalten 
Menschen mit 
(Schwer-) 
 Behinderung/ 
Rehabilitand*innen 
individuell 
bis zu  
5 Jahre,  
bei über 
55-Jährigen 
bis zu  
8 Jahre 
25 
VZ = Vollzeit 
TZ = Teilzeit 
 
Abbildung 29: Maßnahmen für Menschen mit (Schwer-)Behinderung und Rehabilitand*innen - Planung 2018 
Quelle: Eigene Aufstellung

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage 
74 
 
Maßnahmen für Selbstständige 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder 
einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit nachgehen, erhalten eine qualifizierte 
Beratung durch spezialisierte Jobcoaches. Alternativ können sich die Gründungswilligen 
und Selbstständigen bei der Wirtschaftsförderung Münster ber aten lassen. Insgesamt 
sind 2018 rund 70 Förderungen von Gründungswilligen und Selbstständigen geplant. 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
1 Coaching von  
Selbstständigen  
Bestandsanalyse: 
Klärung der persönlichen 
und finanziellen Situation, 
Motivation und fachlichen 
Kenntnisse; Analyse der 
Marktchancen; etc. 
Selbstständige lfd.  
Einstieg 
8 Std. 
 
~ 1 Monat 
 
36 
Optimierungscoaching zur 
Verringerung/Beendigung 
der Hilfebedürftigkeit: 
Beurteilung der Gewinner-
zielungschancen, Aufzei-
gen geeigneter Sanie-
rungsmaßnahmen, Not-
wendigkeit etwaiger Be-
triebsausgaben für Investi-
tionen, etc. 
 32 Std. 
 
~ 3 Monate 
12 
2 Einstiegsgeld für 
Selbstständige 
Einstiegsgeld kann bei 
Aufnahme einer selbst-
ständigen Erwerbstätigkeit 
zur Überwindung der Hilfe-
bedürftigkeit  
erbracht werden 
Selbstständige, 
bei denen eine 
dauerhafte Über-
windung der Hilfe-
bedürftigkeit zu 
erwarten ist 
individuell max. 
24 Monate 12 
3 Leistungen zur Eingliede-
rung von Selbstständigen 
Zuschuss für die Beschaf-
fung von Sachgütern, die 
für die Aufnahme oder 
Ausübung einer selbst-
ständigen, hauptberufli-
chen, wirtschaftlich trag-
fähigen Tätigkeit notwendig 
und angemessen sind 
Selbstständige, 
 bei denen eine 
dauerhafte Über-
windung oder 
Verringerung der 
Hilfebedürftigkeit zu 
erwarten ist 
individuell --- 8 
VZ = Vollzeit 
TZ = Teilzeit 
 
Abbildung 30: Maßnahmen für Selbstständige und Gründungswillige – Planung 2018 
Quelle: Eigene Aufstellung 
 
 
Maßnahmen für Geflüchtete und Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
 
Eine detaillierte Darstellung von Maßnahmen  und Sprachförderangeboten  für 
Geflüchtete ist im g emeinsam mit der Agentur für Arbeit erstellten Arbeitsmarkt - 
und I ntegrationsprogramm für geflüchtete Menschen in Münster enthalten (vgl. 
hierzu die Vorlage V/0137/2016). Darüber hinaus stehen den leistungsberechti g-
ten G eflüchteten und Menschen mit Migrationsvo rgeschichte grundsätzlich alle 
Regelinstrumente und Maßnahmen des Jobcenters zur Verfügung.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage       
 
75 
 
Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme und Verbesserung der I ntegrati-
onschancen 
 
Sofern die Fördervoraussetzungen vorliegen, können weitere Förderinstrumente zur 
Eingliederung in Arbeit genutzt werden. 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme 
Inhalt/Ziel  
der Maßnahme Zielgruppe Beginn    Dauer   
  Anzahl/ 
Förderfälle 
VZ TZ 
1 Vermittlungsbudget 
Förderung zur Anbahnung 
oder Aufnahme einer sozial-
versicherungspflichtigen 
Beschäftigung (z.B. Über-
nahme von Bewerbungskos-
ten und Übernahme von 
Fahrtkosten zu Vorstellungs-
gesprächen) 
zielgruppen-
übergreifend individuell --- 2.000 
2 Arbeitsgelegenheiten 
(AGH) 
Heranführung an den ersten 
Arbeitsmarkt durch zusätzli-
che, im öffentlichen Interesse 
liegende,  wettbewerbsneut-
rale Arbeiten in verschiede-
nen Arbeitsfeldern 
zielgruppen-
übergreifend individuell 6 - 12 
Monate 250 
3 
Tagelöhner                                                                                                     
( Freie Förderung gem. 
 §16 f SGB II) 
Sporadische Ausübung prak-
tischer Tätigkeiten (z. B. 
Pflege von Parks und Grün-
flächen), Tages- und Selbst-
struktur 
zielgruppen-
übergreifend individuell 
max. 66 
Std. je 
Monat 
7  
mtl. 
4 Eingliederungs- 
zuschuss 
Arbeitgebende können zur 
Eingliederung von Arbeit-
nehmenden, deren Vermitt-
lung wegen in ihrer Person 
liegender Gründe erschwert 
ist, einen Zuschuss bis zu 
50% des zu berücksichtigen-
den Arbeitsentgelts zum 
Ausgleich einer Minderleis-
tung erhalten 
zielgruppen-
übergreifend,  
hier: ohne Men-
schen mit  
(Schwer-)  
Behinderung/ 
Rehabilitand*innen/ 
 
Individuell max. 
12 Monate 85 
5 Einstiegsgeld 
Einstiegsgeld kann als Lohn-
kostenzuschuss bei Aufnah-
me einer mind. 6-monatigen 
sozialversicherungspflichtigen 
Beschäftigung zur Überwin-
dung der Hilfebedürftigkeit 
erbracht werden 
 
zielgruppen- 
übergreifend, 
hier: Langzeit-
arbeitslose 
 
individuell 3 Monate 75 
6 Förderung von  
Arbeitsverhältnissen 
Förderung von Arbeitgeben-
den durch Zuschüsse zum 
Arbeitsentgelt für die Be-
schäftigung von zugewiese-
nen erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten (eLb) bei 
Begründung eines Arbeits-
verhältnisses 
zielgruppen-
übergreifend, 
hier: Langzeit- 
arbeitslose mit 
schweren Vermitt-
lungshemmnissen 
individuell 
max. 
24 Monate  
innerhalb 
eines Zeit-
raums von  
5 Jahren 
25 
7 Probebeschäftigung 
Erstattung der Kosten für die 
Besetzung eines sozialversi-
cherungspflichtigen Arbeits-
platzes im Rahmen einer 
Probebeschäftigung mit 
einem/einer Langzeitarbeits-
losen oder einem/ einer 
Jugendlichen/jungen Erwach-
senen mit schweren Vermitt-
lungshemmnissen an Arbeit-
geber 
zielgruppen- 
übergreifend, 
 hier: Langzeit- 
arbeitslose sowie 
Jugendliche und 
junge Erwachsene 
mit schwerwiegen-
den Vermittlungs-
hemmnissen 
individuell max.  
3 Monate 50 
VZ = Vollzeit 
TZ = Teilzeit 
 
Abbildung 31: Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme und zur Verbesserung der Integrationscha n-
cen - Planung 2018 
Quelle: Eigene Aufstellung

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage 
76 
 
Förderangebote Dritter 
 
Sprachförderung 
 
Integrationskurse 
Integrationskurse werden über das Bu ndesamt für Migranten und Flüchtlinge gefördert. 
Der allgemeine Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs zum Erlernen der deu t-
schen Sprache für den Alltag (600 Unterrichtsstunden) und einem Orientierungskurs mit 
100 Unterrichtsstunden, der über das Le ben in Deutschland, die Kultur, die Rechtsor d-
nung und die jüngere Geschichte des Landes informiert. Es gibt spezielle Kurse mit A l-
phabetisierungsanteil, für Jugendliche und für Erziehende sowie Intensivkurse. In Mün s-
ter sind derzeit 11 Integrationskursträger vom BAMF zugelassen. Menschen mit Migrati-
onsvorgeschichte können zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden. 
 
Berufsbezogene Deutschsprachförderung 
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung gem. § 45a AufenthaltG wird vom Bu n-
desamt für Migranten und Flüchtlinge umgesetzt und baut unmittelbar auf den allg e-
meinsprachlichen Integrationskursen auf. Die Kurse setzen sich aus verschiedenen M o-
dulen zusammen, die sich baukastenähnlich individuell kombinieren lassen  (u. a. So n-
dermodule unter dem Sprachniveau B1 mit sozialpädagogischer Betreuung, Fachmodule 
Handel und Gewerbe/Technik sowie Module für das Anerkennungsverfahren in akad e-
mischen Heilberufen). 
 
Weitere Sprachkurse 
In verschiedenen Einrichtungen in den Stadtbezirken Münsters werden zahlreiche, oft-
mals niederschwellig angesetzte Sprachkurse  angeboten, z. T. mit paralleler Kinderb e-
treuung für Mütter mit Migrationsvorgeschichte. 
  
Sonstige Förderangebote 
Die Agentur für Arbeit Ahlen -Münster bietet verschiedene Bildungsmaßnahmen an, die 
auch von den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Jobcenters der Stadt Münster 
genutzt werden können (z. B. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen pro sowie in s-
besondere auch Maßnahmen für Rehabilitand*innen).

Beratungsverlauf (7)

15.11.2017 Integrationsrat
TOP 2.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.11.2017 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
21.11.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
22.11.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.11.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2017 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Ludgeriplatz 4
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0846/2017
Typ
Vorlagen
Datum
27.09.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37