V/0846/2017
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 des Jobcenters der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
4215 Zeichen
V/0846/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Jobcenter
Betrifft
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 des Jobcenters der Stadt Münster
Beratungsfolge
15.11.2017 Integrationsrat Vorberatung
16.11.2017 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen Vorberatung
21.11.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
22.11.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
22.11.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung Vorberatung
28.11.2017 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Zum Erreichen der vereinbarten Ziele und unter Beachtung der vom Ausschuss für Soziales, Stif-
tungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung beschlossenen Schwerpunktsetzung
(Vorlage V/0732/2017) wird das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt
Münster für 2018 beschlossen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die zur Umsetzung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters der Stadt Münster
für 2018 erforderlichen Ressourcen werden im Etat 2018 wie folgt finanziert:
Vorlagen-Nr.:
V/0846/2017
Auskunft erteilt:
Frau Jürgensmeier
Ruf:
492-9003
E-Mail:
Juergensmeier@stadt-muenster.de
Datum:
13.10.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0846/2017
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag €
Produktgruppe 050
1
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Zeile 15 Transferaufwendungen 2018 12.600.000,001, 2
06 Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
2018 12.600.000,001, 2
1 Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Bundeshaushaltsplanung basieren die We rte auf einer vorläufigen Schätzung,
die ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres liegt.
2 Die Mittelangaben beziehen sich nur auf den Eingliederungstitel des Jobcenters und bilden somit nur einen Auszug der
Transferaufwendungen.
Im Haushaltsplanentwurf 2018 sind Erträge und Aufwendungen in Höhe von jeweils 12.151.700 €
veranschlagt. Die Differenzbeträge von jeweils 448.300 € werden über Veränderungsblätter in den
Haushaltsplan 2018 eingebracht.
Der Rat hat sich mit Beschluss vom 11.12.2013 (Vorlage V/0622/2013) verpflichtet, im Falle einer
Überschreitung der vom Bund finanzierten Eingliederungsleistungen bis zu 100.000,00 € überpla n-
mäßig bereitzustellen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Münster hat beschlossen, abgestimmte und aufeinander bezogene Handlungsstra-
tegien der Jugend-, Gesundheits-, Migrations-, Schul- und Sozialpolitik mit Bezug zum SGB II zu ent-
wickeln und umzusetzen. Dabei sollen auch die Planungsebenen der verschiedenen Ämter und die
Zielplanung des Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) verzahnt werden (vgl. Vorlage
V/0980/2013).
Die Planungen zum Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 hat das Jobcenter der Stadt Müns-
ter mit den Fachämtern, die einen Bezug zum SGB II haben, in den jährlichen Zielgruppenworkshops
durchgeführt. Parallel wurden bilaterale Gespräche geführt, in denen ein Austausch zu Zielen und
gemeinsamen Erwartungen stattgefunden hat. Weiter haben die Mitglieder des örtlichen Beirats an
den Planungsworkshops teilgenommen, sodass die Planung auf einer breiten Ebene der Akteure der
örtlichen Arbeitsmarktpolitik stattgefunden hat.
Auf Basis dieser Ergebnisse hat das Jobcenter der Stadt Münster ein Arbeitsmarkt- und Integrations-
programm erstellt, aus dem hervorgeht, mit welchen geschäftspolitischen Schwerpunkten, Strategien,
Aktivitäten und Maßnahmen der gesetzliche Auftrag sowie die vereinbarten Ziele zur Vermeidung,
Verringerung oder Überwindung der Hilfebedürftigkeit der Arbeit suchenden Menschen in Münster
umgesetzt werden soll.
Nach Abschluss des Planungsprozesses legt die Verwaltung nunmehr den zuständigen Fachaus-
schüssen und anderen, fachlich betroffenen, politischen Gremien das fertig gestellte Arbeitsmarkt-
und Integrationsprogramm vor.
In Vertretung
Gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
- 3 -
V/0846/2017
Anlagen:
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 des Jobcenters der Stadt Münster
V_0846_2017_Arbeitsmarkt_und_Integrationsprogramm_Jobcenter_Münster_2018
175900 Zeichen
Arbeitsmarkt- und
Integrationsprogramm 2018
Jobcenter der Stadt Münster
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
2
Impressum
Herausgeber: Jobcenter der Stadt Münster,
Stadthaus 2, Ludgeriplatz 4,
48151 Münster
Quellen: Statistiken der Bundesagentur für Arbeit,
eigene Auswertungen
Münster, September 2017
Fotos: Presseamt Stadt Münster / Tilman Roßmöller
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
3
Inhaltsverzeichnis
Einleitung ………………………………………………………………….. 4
1. Ausgangssituation ………………………………………………………… 6
1.1. Organisationsstruktur des Jobcenters der Stadt Münster ……………. 6
1.2. Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive …….. 7
1.2.1 Überregional ………………………………………………………………. 7
1.2.2. Regional / Lokal …………………………………………………………… 8
1.3. Arbeitslosigkeit und Arbeitskräfteangebot in Münster (SGB II und
SGB III) ……………………………………………………………………..
13
1.4. Struktur der leistungsberechtigten Personen im Jobcenter der Stadt
Münster …………………………………………………………………….
14
1.4.1. Jugendliche unter 25 Jahren („U25“) …………………………………… 21
1.4.2. Über 25-Jährige („Ü25“) …………………………………………………. 22
1.4.3. (Allein-)Erziehende ……………………………………………………….. 23
1.4.4. Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Geflüchtete …………….. 24
1.4.5. Rehabilitand*innen, Menschen mit Schwerbehinder ung und Me n-
schen mit gesundheitlichen Einschränkungen …………………………
26
1.4.6. Selbständige und Gründungswillige ……………………………………. 28
2. Strategie, Ziele und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder ………… 29
2.1. Strategische Grundausrichtung …………………………………………. 29
2.2. Ziele ………………………………………………………………………… 29
2.3. Arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder und Aktivitäten ……………… 31
2.3.1. Marktchancen erhöhen und Integrationen erzielen …………………… 31
2.3.2. (Re-)Aktivierung von Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistung sbe-
ziehenden für den Arbeitsmarkt …………………………………………
34
2.3.3. Integration und soziale Teilhabe geflüchteter Menschen …………….. 35
2.3.4. Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt ……………………. 39
2.3.5. Integration und soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderung und
gesundheitlichen Einschränkungen ……………………………………..
42
2.3.6. Sicherstellung der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ……………… 44
2.3.7. Zielwerte …………………………………………………………………… 45
2.4. Organisations- und Prozessziele ……………………………………….. 47
2.4.1 Erbringen kommunaler Eingliederungsleistungen …………………….. 47
2.4.2. Ausschöpfen interner Ressourcen und Potenziale …………………… 47
2.5. Netzwerke und Kooperationen ………………………………………….. 49
3. Budget- und Maßnahmenplanung ………………………………………. 50
Glossar Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik …………….. 52
Anlage 1 Organigramm des Jobcenters der Stadt Münster …………………….. 56
Anlage 2 Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell ………………………… 57
Anlage 3 Job_aktuell und Jobmessen …………………………………………….. 58
Anlage 4 Beratungsangebote für (Allein-)Erziehende im Familienzentrum …… 59
Anlage 5 Projekt „Salam Kitchen“ …………………………………………….. 60
Anlage 6 „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationsvorgeschichte steigen ein“ …. 61
Anlage 7 Migrationsbeauftragte des Jobcenters der Stadt Münster …………… 63
Anlage 8 Landesvorhaben „Kein Abschuss ohne Anschluss“ …………………... 65
Anlage 9 Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderung …………………. 66
Anlage 10 Maßnahmenplanung für das Jahr 2018 ………………………………... 67
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
4
Einleitung
Das vo rliegende Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm stellt die wesentlichen Ra h-
menbedingungen, Ziele und Handlungsfelder des Jobcenters der Stadt Münster für das
Jahr 2018 dar. Es beschreibt, mit welchen Strategien und operativen Aktivitäten sowie
konkreten Maßnahmen die Ziele innerhalb der einzelnen Handlungsfelder erreicht we r-
den sollen.
Damit dient das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm den Mitarbeitenden des Jo b-
centers als Orientierungsfunktion und Arbeitsgrundlage. Nach außen stellt es für die
Kommune, die lokalen Akteure der Arbeitsmarkt -, Bildungs - und Sozialpolitik und die
interessierte Öffentlichkeit Transparenz über die Arbeit des Jobcenters dar. Die Entwic k-
lung des Programms fußt auf der Expertise der Fach - und Führungskräfte des Jobce n-
ters und darüber hinaus auf dem konstruktiven Austausch und der vertrauensvollen Z u-
sammenarbeit mit seinen zahlreichen Netzwerkpartnern, insbesondere auf lokaler, aber
auch auf regionaler sowie überregionaler Ebene.
Die Menschen im Leistungsbezug der Jobcenter ha ben in den letzten Jahren leicht, j e-
doch nicht im wünschenswerten und erforderlichen Ausmaß von den positiven Entwic k-
lungen des Arbeitsmarktes und der zunehmenden Suche der Unternehmen nach A r-
beits- und Fachkräften profitiert. Nach wie vor ist es schwierig, insbesondere Langzeitar-
beitslose und Langzeitleistungsbeziehende, Menschen mit Behinderung und gesundheit-
lichen Einschränkungen sowie Geflüchtete und Menschen mit Migrationsvorgeschichte
auf dem Arbeitsmarkt zu platzieren, aufgrund oftmals fehlender Qual ifikationen und
Deutschkenntnisse, schwieriger Rahmenbedingungen und einer eingeschränkten Lei s-
tungsfähigkeit. Hier gilt es weiterhin anzusetzen, u m den Negativkreislauf von Arbeitslo-
sigkeit bzw. dauerhaftem Bezug von Transferleistungen und materiellen sow ie sozialen
Teilhabedefiziten der leistungsberechtigten Menschen zu durchbrechen.
Somit setzt das Jobcenter der Stadt Münster a uch im Jahr 2018 seine strategische
Grundausrichtung „Soziale Teilhabe durch Beschäftigung“ sowie die Handlungsfelder
der Vorjahre fort. Die Handlungsfelder lauten:
Marktchancen erhöhen und Integrationen erzielen
(Re-)Aktivierung von Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehe n-
den für den Arbeitsmarkt
Integration und soziale Teilhabe geflüchteter Menschen
Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt
Integration und soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderung und g e-
sundheitlichen Einschränkungen
Sicherstellung der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Dabei werden bewährte Aktivitäten und Maßnahmen weitergeführt und bei B edarf aus-
gebaut. Bislang sind durch das Land Nordrhein -Westfalen noch keine konkreten und
verbindlichen arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkte für die Grundsicherung für Arbeitsu-
chende im Jahr 2018 benannt worden. Nach bisherigem Kenntnisstand liegen die strate-
gische Grundausrichtung und die Handlungsfelder des Jobcenters aber im Konsens mit
den geplanten Landesschwerpunkten.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
5
Anders als die Programme 2016 und 2017 beinhaltet das Arbeitsmarkt- und Integrat i-
onsprogramm 2018 keine explizite Bilanz des laufenden Jahres1, enthält jedoch eine
ausführliche Darstellung der Inhalte, Ziele und Ergebnisse ausgewählter Maßnahmen
und Projekte. Im Jahr 2018 wird die Evaluation der Maßnahmen des Jobcenters durch
eine hierfür gesondert eingerichtete Stelle ausgeweitet und systematisiert.
Zu der Mittelzuweisung für das Jobcenters im Jahr 2018 lagen bei Redaktionsschluss
des vorliegenden Arbeits- und Integrationsprogramms weder verlässliche Aussagen des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales noch Prognosen vor. Das Jobcen ter plant
deshalb vorläufig auf Grundlage einer finanziellen Ausstattung , die ungefähr auf dem
Niveau des Jahres 2017 liegt.
Bei den vorgestellten Planungen handelt es sich nicht um starre Vorgaben, da aktuelle
Gegebenheiten und sich verändernde Rahmenbed ingungen unterjährige Anpassungen
erfordern. Dazu ist eine regelmäßige und kritisch -konstruktive Kommunikation innerhalb
des Jobcenters sowie mit den Partnern des lokalen Arbeits -, Bildungs- und Sozialmark-
tes unerlässlich.
1 Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Grundsicherungsdaten nach dem SGB II grundsätzlich nach dem so genann-
ten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies bedeutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges
Zeitfenster für Nacherfassungen (z. B. nachträglich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach
dieser Wartezeit gelten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung gestellt. Aus
diesem Grund lagen bei Redaktionsschluss des vorliegenden Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms erst die Zielkenn-
zahlen für den Berichtsmonat April 2017 vor. Eine Bilanz zum Jahr 2017 ist an dieser Stelle daher wenig sinnvoll. Zu
seiner Zielerreichung berichtet das Jobcenters regelmäßig in Form der Berichtsvorlage „Basisinformationen“.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
6
1. Ausgangssituation
1.1. Organisationsstruktur des Jobcenters der Stadt Münster
Nach Umsetzung eines Organisationentwicklungsprozesses (OE-Prozess) ist das Jo b-
center der Stadt Münster seit Juli 2017 stadtbezirklich ausgerichtet . Für jeden Stadtbe-
zirk gibt es nun ein sogenanntes „Jobcenter-im-Jobcenter“, das jeweils aus einem Team
für die passive Leistungsgewährung und einem Team für die arbeitsmarktliche Beratung,
Förderung und Integra tion (Markt & Integration) sowie einem Empfangsbereich und
Kundenservice besteht (vgl. Organigramm in der Anlage 1). Sämtliche Leistungsberech-
tigte, die ihren Wohnort in dem entsprechenden Stadtbezirk ha ben, werden durch das
zuständige Jobcenter-im-Jobcenter betreut.
Außer den etablierten Geschäftsstellen in Hiltrup und Nord, in dem di e Jobcenter -im-
Jobcenter für die beiden entsprechenden Stadtbezirke verortet sind, gibt es nun eine
zusätzliche Geschäftsstelle in Wolbeck, in der das Jobcenter -im-Jobcenter Ost/Südost
untergebracht ist. Die übrigen Jobcenter-im-Jobcenter verbleiben aus logistischen Grün-
den im Stadthaus 2.
Für die Leistungsberechtigten, aber auch für die Kooperationspartner*innen des Jobcen-
ters verringert sich durch die neue Organisationsstruktur die Anzahl der Ansprechpar t-
ner*innen im Jobcenter. Einhergehend damit wird die Erreichbarkeit verbessert, Schnitt-
stellen werden reduziert und Reibungsverluste zwischen den einzelnen Arbeitsbereichen
vermieden. Parallel wird die Netzwerkarbeit in den Sozialräumen gefördert, stadtbezirkli-
che Besonderheiten und Bedarfe können durch d as Jobcenter optimaler berücksichtigt
werden und in die strategische Planung sowie die individuelle Beratung ei nfließen. Die
Mitarbeitenden der Jobcenter -im-Jobcenter kennen sich in „ihrem“ Stadtbezirk besser
aus.
Die zielgruppen- und fachspezifischen Ko mpetenzen z. B. für Alleinerziehende, für J u-
gendliche und für Rehabilitand*innen und Menschen mit Schwerbehinderung bleiben
bestehen und sind in allen Jobcentern -im-Jobcenter vertreten. Die fachliche Vernetzung
der Spezialisten wird durch entsprechende Fac hkoordinator*innen auf Ebene der Fach-
stellenleiter*innen sichergestellt.
Eine Ausnahme zu den stadtbezirklich aufgestellten Jobcentern -im-Jobcenter stellt die
Fachstelle für Geflüchtete in der ehemaligen Oxford -Kaserne dar, die als Projekt z u-
nächst bis zum Jahr 2019 installiert wurde und bis dahin unabhängig vom Wohnort in
Münster zuständig für alle leistungsberechtigten Geflüchteten bleibt. Daneben bleiben
auch die Fachstelle für Selbständige und der Arbeitgeber - und Vermittlungsservice des
Jobcenters aus logistischen und fachlichen Gründen als zentrale, stadtbezirksübergre i-
fende Organisationseinheiten bestehen: Die Zahl der leistungsberechtigten Selbständ i-
gen ist mit einem Anteil von 2 % an allen Leistungsberechtigten zu gering für eine stadt-
bezirkliche Aufteilung und der Arbeitgeber- und Vermittlungsservice ist stadtbezirksüber-
greifend nach Wirtschaftsbranchen aufgestellt.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
7
1.2. Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive
1.2.1. Überregional
Der Aufschwung der deutschen Wirtschaft festigt sich trotz weltwirtschaftlicher Risiken
und befindet sich bereits im fünften Jahr eines moderaten Aufschwungs. Für das Jahr
2017 sagt die Gemeinschaftsdiagnose Frühling 2017 der deutschen Wirtschaftsfo r-
schungsinstitute2 einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 1,5 % und für das Jahr
2018 um 1,8 % voraus3.
Die wirtschaftliche Entwicklung geht voraussichtlich weiterhin mit einer kräftigen B e-
schäftigungsdynamik einher. Besonders hohe Beschäftigungsgewinne werden dabei für
die Bereiche Öffentliche Dienstleister, Erziehung und Gesundheit erwartet4.
Für die gesamtdeutsche Arbeitslosenquote prognostiziert die Gemeinschaftsdiagnose
nach 6,1 % im Jahr 2016 ein Absinken auf 5,7 % im Jahr 2017 und weiter auf 5,4 % im
Jahr 2018.
Das IAB-Arbeitsmarktbarometer5 ist zwar im August 2017 gegenüber dem Frühlingsba-
rometer leicht gefallen und sagt – aufgrund des zunehmenden Übergangs von Geflüc h-
teten aus den Integrationskursen und andere n Fördermaßnahmen in die Arbeit suche –
kaum noch sinkende Arbeitslosenzahlen für die näc hsten Monate voraus. Dennoch wer-
den weiterhin exzellente Perspektiven für die Beschäftigungsentwicklung erwartet. Auch
im Hinblick auf Herausforderungen wie die Flüchtlingszuwanderung und den Veränd e-
rungen in der produzierenden Industrie ist der Arbeitsmarkt demnach gut aufgestellt.
Gegenläufig zur zunehmenden Beschäftigung geht die Zahl der Auszubildenden in
Deutschland zurück6. In der Folge entwickeln sich Arbeits- und Ausbildungsmarkt ausei-
nander. Danach ist die Zahl der Beschäftigten zwischen 1999 und 2015 um 12,1 % g e-
stiegen. Im gleichen Zeitraum ging die Zahl der Auszubildenden um 6,7 % zurück.
Dadurch sinkt auch die Ausbildungsquote: 2015 kamen 5,1 Auszubildende auf 100 B e-
schäftigte, 1999 waren es noch 6,1. Laut der Studie gibt es allerdings deutliche regionale
Unterschiede: Während die Ausbildungsquote in den westdeutschen Bundesländern
zwischen 1999 und 2015 fast konstant blieb, halbierte sie sich im selben Zeitraum in den
ostdeutschen Bundesländern. Besonders deutlich ist der Rückgang der Ausbildungsquo-
te bei den Kleinstbetrieben mit bis zu fünf Mitarbeitenden. Lag die Ausbildungsquote hier
1998 bei 7,0 %, waren es 2015 nur noch 4,9 %. Mit Blick in die Zukunft wird eine Fort-
2 „Gemeinschaftsdiagnose # 1- 2017: Aufschwung festigt sich trotz weltwirtschaftlicher Risiken“. Projektgruppe Gemein-
schaftsdiagnose im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Berlin, April 2017.
3 Die prognostizierten Werte, auf die diese Vorlage sich bezieht, stellen in der Regel Mittelwerte innerhalb eines Progno-
seintervalls dar, das die statistische Unsicherheit spiegelt.
4 „IAB-Prognose 2017: Der Arbeitsmarkt stellt neue Rekorde auf“. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, IAB-
Kurzbericht 9/2017, März 2017.
5 Vgl. die entsprechende Internetseite des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung:
www.iab.de/daten/arbeitsmarktbarometer.aspx
6 Vgl. „Entwicklung der Berufsausbildung in Klein- und Mittelbetrieben (KMU). Expertise im Rahmen des Ländermonitors
berufliche Bildung“. Soziologisches Forschungsinstitut Göttingen, Juni 2017.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
8
setzung d es langfristigen Trends der Entkopplung von Beschäftigungszuwachs u nd
Ausbildungsplätzen erwartet. Um einen Fachkräftemangel zu verhindern, halten die Fo r-
scher eine Ausbildungsquote von 5,0 % für ausreichend.
Unter anderem aufgrund des demographischen Wandels und der bereits langanhalte n-
den und sich fortführenden positiv en Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen B e-
schäftigung, tritt in einigen Branchen ein Mangel an Arbeits- und insbesondere Fachkräf-
ten auf. Mit Blick auf einen moderat steigenden Bedarf an Erwerbstätigen in Kombination
mit einer durch den demograph ischen Wandel bedingten Reduzierung des Arbeitskrä f-
teangebots wird sich diese Entwicklung verschiedensten Studien zufolge in den näch s-
ten Jahren weiter verschärfen. Je nach Modellannahme wird dies unterschiedlich schnell
und ausgeprägt erfolgen. Auch zum G rad der Abmilderung des Fachkräftebedarfs durch
den immigrationsbedingten Bevölkerungszuwachs sowie die zunehmende Digitalisierung
der Arbeitswelt gibt es unterschiedliche Projektionen.7
Festzuhalten ist darüber hinaus, dass die Arbeitswelt durch die steigende Globalisierung,
Digitalisierung und Flexibilisierung einem großen Veränderungsprozess unterworfen ist
und sich damit auch die Anforderungen insbesondere an die Qualifikation und die Kom-
petenzen der Beschäftigten stark verändern. Geschwindigkeit und Ausmaß der Verände-
rungsprozesse unterscheiden sich dabei je nach Branche8.
1.2.2. Regional / Lokal
Zum Stichtag 31.12.2016 zählte die Stadt Münster 307.842 Einwohner*innen, die Te n-
denz ist weiterhin zunehmend. Parallel dazu nimmt auch die Anzahl der sozialve rsiche-
rungspflichtig Beschäftigten in Münster fortlaufend zu. Zum Stichtag 31.1 2.2016 übten
164.098 Personen am Arbeitsort Münster9 eine sozialversicherungspflichtige Beschäft i-
gung aus, das bedeutet eine Steigerung von 2,8 % gegenüber dem Vorjahresstichtag .
Bundesweit beträgt die Zunahme 2,3 % und in Nordrhein-Westfalen 2,1 %.
Das Geschlechterverhältnis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster ist
fast ausgewogen: 49,7 % sind Frauen und 50,3 % sind Männer. Mit 11,6 % auffällig hoch
im Ver gleich zum Vorjahresstichtag ist die Zunahme der sozialversicherungspflichtig
beschäftigten Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (10,6 % auf Bundeseb e-
ne und 10,4 % in Nordrhein -Westfalen). Insgesamt machen die sozialversicherung s-
pflichtig Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit aber nur einen Anteil von
7,1 % an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster aus, im Vergleich zu
einem Anteil von 10,1 % im Bundesdurchschnitt und 9,9 % in Nordrhein-Westfalen. Auch
die Zahl d er sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die 55 Jahre und älter sind, hat
7 Vgl. u. a. „Fortschrittsbericht 2017 zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung“, Bundesministerium für Arbeit und
Soziales, August 2017, „Die Bevölkerung wächst – Engpässe bei fachlichen Tätigkeiten bleiben aber dennoch bestehen“,
Bundesinstitut für Berufsbildung, BIBB Report, Heft 3/2016 (September) sowie „Der Untergang ist abgesagt. Wider die
Mythen des demographischen Wandels“, Thomas Straubhaar, März 2016.
8 Vgl. hierzu u.a. „Kompetenz- und Qualifizierungsbedarfe bis 2030. Ein gemeinsames Lagebild der Partnerschaft für
Fachkräfte“, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, August 2017.
9 Zum Stichtag 31.12.2016 betrug die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort Münster 112.682
Personen, davon sind 50,6 % männlich und 49,4 % weiblich. 8,1 % haben eine ausländische Staatsangehörigkeit.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
9
um 8,0 % stark zugenommen ( 6,7 % auf Bundesebene und 6,6 % in Nordrhein -
Westfalen). Die detaillierten Werte lassen sich der Abbildung 1 entnehmen.
Merkmale
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
am Stichtag 31.12.2016
Anzahl Anteil
(in %)
Veränderung
zum Vorjahr
(in %)
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 164.098 100,0 2,8
- Männer 82.570 50,3 3,0
- Frauen 81.528 49,7 2,6
- unter 25 Jahre 17.328 10,6 2,9
- 25 bis unter 55 Jahre 117.344 71,5 1,6
- 55 Jahre und älter 29.426 17,9 8,0
- Deutsche 152.339 92,8 2,2
- Ausländer*innen 11.712 7,1 11,6
- in Vollzeit 113.872 69,4 2,2
- in Teilzeit 50.226 30,6 4,2
- Auszubildende 8.944 5,5 1,5
Abbildung 1: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten Merkmalen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2016
Als regionales Oberzentrum und Universitätsstadt bietet Münster spezifische Dienstlei s-
tungs- und Infrastrukturangebote, wie z. B. Regionalbehörden, Finanz - und Versich e-
rungsdienstleister, Fach- und Hochschulen und andere wissenschaftliche Einrichtungen,
Fachkliniken, Spezialgeschäfte sowie Unternehmen für Telefonmarketing und Marktfo r-
schung.
Der mit Abstand größte Anteil der sozialversicherungspflichtigen Erwerbspersonen in
Münster übt dementsprechend dienstleistende Tä tigkeiten aus: A m 31.12.2016 waren
dies 86,6 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten . Die bedeutendsten Bra n-
chen sind in Münster das Gesundheits - und Sozialwesen mit rund 19 % Anteil an allen
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen und der Handel inklusive Instandhaltung
und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit rund 13 % Anteil an allen sozialversicherung s-
pflichtigen Beschäftigungen (vgl. Abbildung 2).
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
10
Sektoren und Wirtschaftszweige
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
am Stichtag 31.12.2016
Anzahl
Anteil
(in %)
Veränderung
zum Vorjahr
(in %)
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 164.098 100,0 2,8
Land-, Forstwirtschaft und Fischerei 658 0,4 3,0
Produzierendes Gewerbe 21.307 13,0 1,3
- Verarbeitendes Gewerbe 13.628 8,3 1,5
- Herstellung von Vorleistungsgütern, insbes. von chemischen
Erzeugnissen und Kunststoffwaren 5.927 3,6 2,8
- Baugewerbe 5.252 3,2 2,1
- Metall- und Elektroindustrie, Stahlindustrie 4.766 2,9 - 0,7
- Herstellung von überwiegend häuslich konsumierten Gütern 2.935 1,8 1,5
- Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Energiewirtschaft 2.427 1,5 3,0
Dienstleistungsbereich 142.133 86,6 3,0
- Gesundheit und Sozialwesen 31.551 19,2 3,6
- Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 21.6548 13,2 4,1
- Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Verteidigung,
Körperschaften 14.091 8,6 4,6
- Immobilien; freiberufliche, wissenschaftliche und technische
Dienstleistungen 13.205 8,0 3,8
- Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 11.426 7,0 - 0,8
- Information und Kommunikation 10.138 6,2 2,9
- Erziehung und Unterricht 9.282 5,7 1,8
- sonstige Dienstleistungen, private Haushalte 8.852 5,4 2,6
- sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 7.547 4,6 0,3
- Gastgewerbe 5.167 3,1 4,2
- Arbeitnehmerüberlassung 4.884 3,0 6,8
- Verkehr und Lagerei 4.336 2,6 0,3
Abbildung 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2016
Der deutsche Arbeitsmarkt ist stark fachkräfteorientiert: 84 % der sozialversicherung s-
pflichtig Beschäftigten sind als Fachkraft, Spezialist*in oder Experte bzw. Expertin tätig
und nur rund 15% als Helfer*in 10. Auf dem münsterschen Arbeitsmarkt ist diese Verte i-
lung mit rund 87 % und 12 % sogar noch stärker ausgeprägt.
Parallel hierzu haben nur rund 12 % der soz ialversicherungspflichtig beschäftigten Per-
sonen in Münster keine abgeschlossene oder anerkannte Ausbildung. Fast 58 % verf ü-
gen über einen anerkannten Berufsabschluss und rund 21 % haben einen akadem i-
schen Abschluss erlangt (vgl. Abbildung 3).
10 Die Definitionen erfolgen nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) der Bundesagentur für Arbeit. Helfer*in:
keine berufliche Ausbildung erforderlich sowie geregelte einjährige Berufsausbildung; Fachkraft: mindestens zweijährige
Berufsausbildung, auch berufsqualifizierender Abschluss einer Berufsfach- oder Kollegschule; Spezialist*in: Meister- oder
Technikerausbildung bzw. ein gleichwertiger Abschluss einer Fachschule, Hochschule, Fach- oder Berufsakademie oder
ggf. der Bachelorabschluss einer Hochschule; Experte/Expertin: mindestens vierjähriges abgeschlossenes Hochschulstu-
dium.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
11
Merkmale
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
am Stichtag 31.12.2016
Anzahl Anteil
(in %)
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 164.098 100,00
- ohne beruflichen Ausbildungsabschluss* 21.528 13,1
- mit anerkanntem Berufsabschluss 94.768 57,8
- mit akademischem Abschluss 34.332 20,9
- Ausbildung unbekannt 13.470 8,2
* davon sind rund 30 % Auszubildende
Abbildung 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Berufsabschluss
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2016
Eine Untersuchung aus dem Jahr 2016 11 zeigt, dass die Beschäftigung von ungelernten
Erwerbstätigen sich auf nur wenige Branchen und Berufsfelder konzentriert. Der deu t-
sche Arbeitsmarkt als Fachkräftearbeitsmarkt bietet viele Stellen für qualif izierte Arbeits-
kräfte, aber nur wenige für gering Qualifizierte. Somit unterliegen Menschen ohne beruf-
lichen Abschluss einem hohen Risiko, arbeitslos zu werden oder zu bleiben. Hinzu
kommt, dass auch bei vermeintlich leichten Helfertätigkeiten hohe Anforderungen an die
Beschäftigten gestellt werden, so z. B. im Bereich Lager und Logistik an die kognitiven
Fähigkeiten (z. B. spezielle Softwarekenntnisse), die physische Leistungsfähigkeit (z. B.
Akkordarbeit) und zeitliche Flexibilität (z. B. Wechselschichten ) der Beschäftigten g e-
stellt. Eine große Anzahl von Leistungsberechtigten im SGB II verfügt jedoch über keine
oder nicht mehr verwertbare bzw. in Deutschland anerkannte Berufsausbildung, erfüllen
infolge von (chronischen) Erkrankungen nicht über die körper lichen Voraussetzungen
oder aufgrund von individuellen Rahmenbedingungen (z. B. Kinderbetreuung) nicht über
die zeitliche Flexibilität für die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarkts (vgl. hierzu
auch Abschnitt 1.4.).
Auf der anderen Seite bleibt die Nachfrage nach Fachkräften auch weiterhin im Münster-
land hoch. Bis zum Jahr 2030 wird ein Arbeitskräfteengpass von bis zu 49.000 Personen
prognostiziert, davon 90 % beruflich qualifizierte Bewerber*innen.12
Die Dominanz des Dienstleistungssektors in Müns ter, und hier insbesondere der Bra n-
chen Handel, Finanz- und Wirtschaftsdienstleistungen sowie Gesundheit, zeigt sich auch
anhand der „Top 10“ 13 der gemeldeten betrieblichen Berufsausbildungsstellen (vgl. A b-
bildung 4).
11 Information und Technik Nordrhein Westfalen (IT.NRW), Statistik Kompakt 05/2016, „Chancen für Ungelernte auf dem
Arbeitsmarkt“. Basis für die Untersuchung ist der Mikrozensus der Jahre 2005 und 2014.
12 Vgl. Fachkräftereport 2017 für Nord-Westfalen. Ergebnis der IHK-Konjunkturumfrage und Prognose aus dem Fachkräf-
temonitor NRW“. Industrie- und Handelskammer Nord-Westfalen, Mai 2017.
13 Die „Top 10“ der gemeldeten Berufsausbildungsstellen machen knapp 40 % aller gemeldeten Berufsausbildungsstellen
aus.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
12
Abbildung 4: „Top 10“ der seit Beginn des Berichtsjahres gemeldeten Berufsausbildungsstellen in Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand August 2017
Bis zum August 2017 wurden für das Ausbildungsjahr 2016/2017 in Münster insgesamt
2.337 betriebliche Berufsausbildungsstellen gemeldet. Das sind 80 Stellen bzw. 3,3 %
weniger als zum Vorjahreszeitpunkt. Auf der anderen Seite hab en sich im gleichen Zei t-
raum 1. 235 Bewerber*innen für eine Berufsausbildungsstelle gemeldet, das sind 138
Personen bzw. 10,1 % weniger als im Vorjahr . Aus den gemeldeten Berufsausbildung s-
stellen und den gemeldeten Bewerber*innen ergibt sich ein Quoti ent von 1,89 . Das
heißt, dass in Münster auf eine*n Bewerber*in 1 ,89 gemeldete betriebliche Berufsausbil-
dungsstellen kommen. Im Vorjahr lag der Quotient bei 1,76, im Jahr 2015 bei 1,51. In
den umliegenden Kreisen und im Landesvergleich ist der Quotient deutlich niedriger :
Borken = 0,97, Coesfeld = 0,93, Steinfurt = 0,97, Warendorf = 0,79 , Land Nordrhein -
Westfalen = 0,80 . Damit sind die grundsätzlichen Chance n auf einen Ausbildungsplatz
für eine betriebliche Ausbildung in Münster vergleichsweise gut.
Auf der anderen Seite haben l aut Ausbildungsumfrage 2017 der Industrie- und Handels-
kammer Nord-Westfalen14 insbesondere kleine Unternehmen Schwierigkeiten, ihre Aus-
bildungsstellen zu besetzen. Eine Umfrage der Handwerkskammer hat ergeben, dass
Ende August 2017 nur gut die Hälfte der handwerklichen Ausbildungsbetriebe im Mün s-
terland und in der Emscher -Lippe-Region alle Ausbildungsstellen besetzen konnte und
fast ein Viertel noch Auszubildende suchte. 15 Dies liegt zum einen am Mangel an geei g-
neten Bewerbungen, zum anderen an für junge Menschen teilweise unattraktiven Au s-
bildungsstellen bzw. -berufen und einem deutlich gestiegenen Anforderungsprofil. Insge-
samt versuchen die Betriebe, der veränderten Lage auf dem Ausbildungsmarkt mit ve r-
schiedenen Maßnahmen entgegenzuwirken. Vor allem werden die Bemühungen ve r-
stärkt, frühzeitig mit potenziellen Bewerber*innen in Kontakt zu kommen, z. B. über Prak-
tika, sowie neue Zielgruppen wie Studienabbrecher für eine Ausbildung zu gewinnen.
14 „Neue Bewerbergruppen erschließen. Ergebnisse der IHK-Ausbildungsumfrage 2017.“ IHK Nord -Westfalen, Juni 2017.
15 Vgl. https://www.hwk-muenster.de/de/presse-medien/pressemitteilungen/oft-keine-bewerber-um-lehrstellen-im-
handwerk-587.
54
57
60
69
68
85
102
133
150
151
Fachkraft Lagerlogistik
Fachinformatiker*in - Systemintegration
Verkäufer*in
Zahnmedizinische*r Fachangestelle*r
Bankkaufmann*frau
Großhandelskauffrau*mann
Medizinische*r Fachangestellte*r
Versicherungskauffrau*mann
Kauffrau*mann im Einzelhandel
Kauffrau*mann für Büromanagement
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
13
Um wahrgenommene Diskrepanzen zwischen den An forderungen der Betriebe und der
Ausbildungsreife der Bewerber*innen aufzufangen, werden verschiedenste Maßnahmen
ergriffen, wie z. B. die Nutzung der Einstiegsqualifizierung, der assistierten Ausbildung
und ausbildungsbegleitenden Hilfen , gefördert durch die Agentur für Arbeit oder da s
Jobcenter.
1.3. Arbeitslosigkeit und Arbeitskräfteangebot in Münster (SGB II und SGB III)
Im August 2017 liegt die Gesamt arbeitslosenquote (SGB II und SGB III) in Münster bei
5,7 % und die Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II be i 3,9 %. Im Vergleich zum
Land Nordrhein-Westfalen befindet sich die SGB II -Arbeitslosenquote in Münster damit
auf einem konstant niedrigen Ni veau. Die Jugendarbeitslosenquote beträgt in Münster
im August 2017 4,8 % gesamt und 3,1 % im SGB II un d liegt damit deutlich unter den
Bundes- und Landesquoten (vgl. Abbildung 5).
Münster NRW Deutschland
Arbeitslosenquote
• gesamt 5,7 % 7,5 % 5,7 %
• SGB II 3,9 % 5,3 % 3,8 %
• SGB III 1,8 % 2,1 % 1,9 %
Jugendarbeitslosenquote
• gesamt 4,8 % 7,2 % 6,0 %
• SGB II 3,1 % 4,5 % 3,4 %
• SGB III 1,7 % 2,7 % 2,6 %
Abbildung 5: Arbeitslosenquote in Deutschland, Nordrhein-Westfalen und Münster.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik, Stand August 2017
Die Verteilung der arbeitsuchenden und arbeitslosen Personen in Münster auf die
Rechtskreise ist in der Abbildung 6 dargestellt.
SGB II SGB III
Anzahl Anteil Anzahl Anteil
Bestand Arbeitsuchende 10.251 4.992
Bestand Arbeitslose 6.487 100,0 % 2.970 100,0 %
Männer 3.725 57,4 % 1.578 53,1 %
Frauen 2.762 42,6 % 1.392 46,9 %
15 – 24 Jahre 654 10,1 % 345 11,6 %
darunter: 15 – 19 Jahre 166 2,6 % 30 1,0 %
50 Jahre und älter 1.860 28,7 % 884 29,8 %
darunter: 55 Jahre und älter 1.138 17,5 % 614 20,7 %
Ausländer(innen) 2.145 33,1 % 432 14,5 %
Menschen mit Schwerbehinderung 348 5,4 % 201 6,8 %
Langzeitarbeitslose 3.556 54,8 % 302 10,2 %
Zugang an Arbeitslosen 1.221 1.153
seit Jahresbeginn 7.222 7.643
Abgang an Arbeitslosen 963 869
seit Jahresbeginn 7.222 7.066
Abbildung 6: Arbeitskräfteangebot in Münster nach Rechtskreisen (SGB II und SGB III)
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik, Berichtsmonat August 2017
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
14
Der signifikant höhere Anteil langzeitarbeitsloser Menschen im Rech tskreis SGB II ist
systembedingt. Darüber hinaus ist auffällig, dass auch der Anteil ausländischer Arbeit s-
loser im SGB II deutlich höher ist als im SGB III. Dies ist darauf zurückzuführen, dass
Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit bzw. mit Migrationsvorgeschichte in
vielen Fällen (noch) nicht die erforderlichen Sprachkenntnisse und Qualifikationen für die
Anforderungen des deutschen Arbeitsmarkts aufweisen und darüber hinaus aufgrund
von Vorbehalten und Unsicherheiten vieler Arbeitgebender insgesamt bei der Ausbil-
dungs- und Arbeitsuche benachteiligt sind. D amit sind sie einem größeren Risiko der
längerfristigen Arbeitslosigkeit ausgesetzt als Menschen ohne Migrationsvorgeschichte.
Im Vergleich zum Vorjahresmonat hat der Bestand der arbeitslosen Menschen im SGB II
insgesamt und über fast alle Personengruppen hinweg abgenommen. Eine Ausnahme
stellen die A rbeitslosen mit ausländischer Staatsangehörigkeit dar, deren Bestand um
21,7 % zugenommen hat. Dies ist überwiegend auf den Rechtskreiswechsel geflüchteter
Menschen bei Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zurückzuführen und korreliert mit der
hohen Abnahme der ausländischen Arbeitslosen im SGB III (vgl. Abbildung 7).
SGB II SGB III
Anzahl
Verände-
rung zum
Vorjahres-
monat
Anzahl
Verände-
rung zum
Vorjahres-
monat
Bestand Arbeitsuchende 10.251 2,5 % 4.992 -5,5 %
Bestand Arbeitslose 6.487 -0,7 % 2.970 -6,3 %
Männer 3.725 0,9 % 1.578 -8,9 %
Frauen 2.762 -2,8 % 1.392 -3,1 %
15 – 24 Jahre 654 3,5 % 345 -16,7 %
darunter: 15 – 19 Jahre 166 -2,4 % 30 -16,7 %
50 Jahre und älter 1.860 -3,5 % 884 -4,0 %
darunter: 55 Jahre und älter 1.138 -0,6 % 614 -0,2 %
Ausländer(innen) 2.145 21,7 % 432 -29,5 %
Menschen mit Schwerbehinderung 348 -11,5 % 201 8,1 %
Langzeitarbeitslose 3.556 -0,8 % 302 -10,1 %
Zugang an Arbeitslosen 1.221 19,8 % 1.153 19,7 %
seit Jahresbeginn 7.222 -0,3 % 7.643 1,7 %
Abgang an Arbeitslosen 963 3,2 % 869 4,7 %
seit Jahresbeginn 7.222 -2,6 % 7.066 6,9 %
Abbildung 7: Arbeitskräfteangebot in Münster nach Rechtskreisen (SGB III und SGB II) – Veränderung zum Vor-
jahr
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik, Berichtsmonat August 2017
1.4. Struktur der leistungsberechtigten Personen im Jobcenter der Stadt Münster
Im Jobcenter der Stadt Münster beziehen rund 22.300 Personen in 11.600 Bedarfsge-
meinschaften Leistungen zur Grundsicherung im Rahmen des SGB II. Knapp 15.600 der
Leistungsberechtigten sind erwerbsfähig und damit grundsätzlich im Fokus der Förder -
und Vermittlungsbemühungen des Job centers, davon ist jeweils etwa die Hälfte män n-
lich und weiblich. Knapp 60 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und rund 40 %
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
15
aller Leistungsberechtigten sind Langzeitleistungsbeziehende 16. Über 60 % aller Lang-
zeitleistungsbeziehenden erhalten bereits seit mehr als 4 Jahren Leistungen. Knapp
ein Fünftel der erwerbsfähigen Leistungsberechti gten und immerhin gut ein Drittel der
Langzeitleistungsbeziehenden beziehen ein Erwerbseinkommen, das jedoch für den
Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaft nicht ausreicht (vgl. Abbildung 8).
Anzahl Veränderung
zum Vorjahr
Bedarfsgemeinschaften 11.566 3,2 %
Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.750 11,5 %
Ausländer*innen 1.878 80,2 %
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 15.591 6,3 %
Männer 7.875 6,6 %
Frauen 7.715 6,0 %
15 bis 24 Jahre 3.131 11,9 %
25 bis 54 Jahre 10.234 5,4 %
55 Jahre und älter 2.226 3,2 %
Ausländer*innen 5.354 31,0 %
Alleinerziehende 2.067 2,6 %
Langzeitleistungsbeziehende 9.180 1,7 %
Männer 4.317 2,0 %
Frauen 4.862 1,4 %
unter 25 Jahre 1.219 7,4 %
25 bis 49 Jahre 5.113 0,3 %
50 Jahre und älter 2.848 1,9 %
Ausländer*innen 2.356 18,9 %
Alleinerziehende 1.564 0,7 %
Mit Erwerbseinkommen 3.096 1,3 %
Bisherige Verweildauer: unter 2 Jahre 816 - 1,2 %
Bisherige Verweildauer: 2 bis 4 Jahre 2.676 - 1,8 %
Bisherige Verweildauer: 4 Jahre und länger 5.565 1,4 %
Abbildung 8 : Personen in der Grundsicherung für Arbeit im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, Berichtsmonat April 2017
Im Vergleich zum Vorjahresmonat hat die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften (3,2 %)
und der nichterwerbsfähigen (11,5 %) sowie der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
(6,3 %) zugenommen. Dies ist in erster Linie auf die starke Zunahme der ausländischen
Leistungsberechtigten, konkret der Ausländer*innen mit Fluchthintergrund, zurückzufüh-
ren. Die Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden ist mit 1,7 % nur leicht gestiegen.
Auch hier ist allerdings die hohe Zunahme der ausländischen Langzeitleistungsbezi e-
henden um 18,9 % im Vergl eich zum Vorjahresmonat auffällig. Diese resultiert in erster
Linie aus dem sukzessiven Wechsel der leistungsberechtigten Geflüchteten, die seit
dem 1. Quartal 2015 nach Mün ster migriert und in den SGB II -Leistungsbezug gelangt
sind, in den Langzeitleistungsbezug.
Gut die Hälfte de r Bedarfsgemeinschaften besteht aus nur einer Person, bei knapp ei-
nem Fünftel handelt es sich um Ein -Eltern-Familien, in denen die alleinige oder haup t-
sächliche Sorge für das Kind bzw. die Kinder bei der Mutter oder, in der Min derheit der
Fälle, beim Vater liegt. Dabei hat sich der Anteil der Alleinerziehenden -
16 Langzeitleistungsbeziehende sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens
21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit
einzubeziehen, werden Langzeitleistungsbeziehende ab Vollendung des 17. Lebensjahres ausgewiesen.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
16
Bedarfsgemeinschaften im Vergleich zum Vorjahr von 19,2 % auf 18,6 % leicht verrin-
gert. In gut einem Drittel aller Bedarfsgemeinschaften leben Kinder unter 18 Jahren (vgl.
Abbildung 9).
Anzahl Anteil an allen
Bedarfsgemeinschaften
Bedarfsgemeinschaften (BG) gesamt 11.566 100,0%
mit 1 Person 6.242 54,0 %
mit 2 Personen 2.086 18,0 %
mit 3 Personen 1.411 12,2 %
mit 4 Personen 920 8,0 %
mit 5 und mehr Personen 895 7,7 %
Alleinerziehenden-BG 2.149 18,6 %
Partner-BG ohne Kinder 944 8,2 %
Partner-BG mit Kindern 1.994 17,2 %
BG mit Kindern unter 18 Jahren 4.170 36,1 %
davon mit 1 Kind 1.904 16,5 %
mit 2 Kindern 1.256 10,9 %
mit 3 und mehr Kindern 1.010 8,7 %
davon mit 1 Kind unter 3 Jahren 486 4,2 %
mit 2 Kindern unter 3 Jahren 430 3,7 %
Abbildung 9 : Personen in der Grundsicherung für Arbeit im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, Berichtsmonat April 2017
Rund 40 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münst er
haben keinen Schulabschluss (vgl. Abbildung 10) , zwei Drittel verfügen darüber hinaus
über keinen Berufsabschluss, rund weitere 7 % über keinen in Deutschland anerkannten
Berufs- oder (Fach -)Hochschulabschluss (vgl. Abbildung 11 ). Die geschlechts -
spezifischen Unterschiede sind dabei marginal.
Abbildung 10 : Schulbildung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, Berichtsmonat Juni 2017
kein Schul-
abschluss
Abschluss
Förder-
schule
Hauptschul-
abschluss
Fachober-
schulreife
Fachhoch-
schulreife Abitur
weiblich 40% 2% 23% 17% 5% 13%
männlich 39% 2% 24% 14% 5% 16%
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
35%
40%
45%
Schulbildung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
17
Damit verringern sich die Chancen auf eine nachhaltige Integration i n den ersten A r-
beitsmarkt, der insbesondere Bedarf an gut ausgebildeten Arbeitskräften hat (vgl. hierzu
die Ausführungen im Abschnitt 1.2.2.). Ein Fokus des Jobcenters der Stadt Münster liegt
aus diesem Grund darauf, jugendliche Leistungsberechtigten beim Erwerb eines Schul-
abschlusses und eines Berufsabschlusses zu unterstützen. Aber auch die Integrations-
chancen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigte über 25 Jahre sollen nach Möglichkeit
durch eine Ausbildung oder den Erwerb beruflicher Qualifikationen erhöht werden.
Abbildung 11 : Berufsbildung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, Berichtsmonat Juni 2017
Knapp 30 % der erwerbsfähigen Leistungs berechtigten sind sogenannte Erwerbsau f-
stocker, deren Einkommen nicht existenzsichernd ist und d ie aus diesem Grund ergä n-
zende Transferleistungen erhalten. Die Anteile von Männern und Frauen in den einze l-
nen Einkommensgruppen sind ausgewogen (vgl. Abbildung 12).
ohne abge-
schlossene
Berufs-
ausbildung
(außer-)
betrieb-
liche
Ausbildung
(Berufs-)
Fach-
schule
Fach-
hochschule
Hoch-
schule
in BRD
nicht aner-
kannter
Berufs-
abschluss
in BRD
nicht aner-
kannter
(Fach-)
Hochschul-
abschluss
w 67% 19% 3% 1% 4% 4% 2%
m 66% 21% 1% 1% 4% 4% 3%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
Berufsausbildung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
18
Abbildung 12 : Erwerbseinkommen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster
Selbständige und nicht selbständige Tätigkeit
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik, Berichtsmonat Juni 2017
Um die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gemäß ihrer unterschiedlichen Lebenss i-
tuationen individuell und professionell beraten und fördern zu können, werden sie en t-
sprechend ihrer zielgruppenspezifischen Bedürfnisse innerhalb der stadtbezirklichen
Jobcenter-im-Jobcenter von spezialisierten Jobcoaches beraten, die auch die relevanten
Netzwerke gut kennen und eng mit ihnen kooperieren. Folgende Zielgruppen sind im
Jobcenter Münster entsprechend definiert:
- Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren („U25“)
- Ab 25-Jährige („Ü25“)
- Alleinerziehende
- Menschen mit Schwerbehinderung und Rehabilitand*innen („Reha/SB“)
- Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Geflüchtete
- Selbständige und Gründungswillige
Die jeweiligen Anteile der Zielgruppen an allen erwe rbsfähigen Leistungsberechtigten
sind aus der Abbildung 13 ersichtlich.
Kein Einkommen Bis 450,00 € 450,01 - 850,00 € über 850,00 €
m 71% 16% 5% 8%
w 71% 15% 6% 8%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
Erwerbseinkommen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
19
Abbildung 13 : Anteile der Zielgruppen im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ; Stand Berichtsmonat Juni 2017
Der Anteil von männlichen und weiblichen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im
Jobcenter der Stadt Münster ist weiterh in annähernd gleich groß (vgl. Abbildung 7), un-
terscheidet sich aber in den einzelnen Zielgruppen (vgl. Abbildung 14).
Abbildung 14 : Anteile Männer und Frauen in den Zielgruppen im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ; Stand Berichtsmonat Juni 2017
Am signifikantesten ist die Differenz bei den A lleinerziehenden: Hier sind über 95 % der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Frauen, während in den anderen Zielgruppen der
Ü25
52%
U25
15%
Geflüchtete
12%
Alleinerziehende
12%
Reha/SB
7%
Selbständige
2%
Anteile der Zielgruppen
Ü25 U25 Geflüchtete Alleinerziehe
nde Reha/SB Selbständige
w 3.415 1.134 755 1.750 463 84
m 4.576 1.142 1.156 85 663 138
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
4.500
5.000
Anteil Frauen - Männer in den Zielgruppen
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
20
Anteil der Männer höher ist. Am höchsten ist der Anteil der Männer in der Zielgruppe der
Geflüchteten mit rund 60 %.
Das Profiling und die Hilfeplanung für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird i m
Jobcenter der Stadt Münster nach dem fa:z -Modell17 durchgeführt. Basierend auf einem
umfangreichen Profiling wird dabei ein für die Leistungsberechtigten vorrangig zu verfol-
gendes Förderziel vereinbart (s. Anlage 2 für die Darstellung der Ressourcenberei che
und Ziele im fa:z -Modell)18. Die Verteilung der Förderziele auf alle erwerbsfähigen Lei s-
tungsberechtigten ist aus der Abbildung 15 ersichtlich.
Abbildung 15: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen - gesamt
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat Juni 2017
Mit 16 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, mit denen ein Hilfeplan vereinbart
wurde, wird die Direktvermittlung 19 angesteuert. Die übrigen erwerbsfähigen Leistungs-
berechtigten werden zunächst über andere Ziele an die Aufnahme einer Beschäftigung
auf dem 1. Arbeitsmarkt herangeführt.
Neben den allgemeinen Kundenstrukturdaten werden im Rahmen der jährlichen Planung
des Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramms des Job centers auch die spezifischen
Bedarfe der einzelnen Zielgruppen bzw. für die Fachthemen analysiert und berücksic h-
tigt. Die Planungsworkshops werden unter Beteiligung des Jobcenter -Beirats sowie von
17 Das fa:z-Modell (= Förderansatz: Ziel) ist das Fallsteuerungskonzept des Jobcenters der Stadt Münster.
18 Für über ein Drittel der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist aus verschiedenen Gründen (insbesondere die Absol-
vierung einer allgemein- oder berufsbildenden Schule oder einer Ausbildung, die Erziehung eines Kindes unter drei Jah-
ren oder Pflege eines/einer Angehörigen) derzeit keine Hilfeplanung erforderlich. Diese Personen sind bei den Darstellun-
gen der Verteilung der Förderziele, gesamt und zielgruppenspezifisch, nicht berücksichtigt.
19 Bei Vereinbarung des Förderziels Direktvermittlung ist im Rahmen der fa:z-Logik nicht zwingend eine sofortige Integra-
tion in Arbeit möglich. Mit vielen Leistungsberechtigten muss zunächst das Bewerbungs- und Stellensuchverhalten, z. B.
durch ein Bewerbungstraining, gestärkt werden, und es sind umfassende Bemühungen, auch durch den Arbeitgeber- und
Vermittlungsservice des Jobcenters, notwendig, um die Leistungsberechtigten passend auf dem Arbeitsmarkt zu platzie-
ren.
Direktvermittlung
16%
Wettbewerbs-
fähigkeit
35%
Prozessfähigkeit
23%
Stabilisierung der
Erwerbsfähigkeit
26%
Erwerbsfähige Leistugsberechtigte nach Förderzielen
- gesamt -
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
21
Vertreter*innen der relevanten Fachämter durchgeführt. Im Folgenden werden die ein-
zelnen Zielgruppen und ihre wesentlichen Handlungsbedarfe kurz dargestellt.
1.4.1. Jugendliche unter 25 Jahren („U25“)
Die Zielgruppen der jugendlichen erwerbfähigen Leistungsberechtigten im Alter von 15
bis unter 25 Jahren umfas st rund 2.300 Personen und macht damit 15 % aller erwerb s-
fähigen Leistungsberechtigten aus20. Das Geschlechterverhältnis ist ausgewogen. Rund
1.000 Personen dieser Zielgruppe besuchen eine allgemeinbildende oder berufsbildende
Schule, knapp 600 absolvieren eine betriebliche, außerbetriebliche oder schulische Aus-
bildung, ein Studium, eine berufsbildende Maßnahme oder eine Einstiegsqualifizierung
oder aber widmen sich aktuell der Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren. Mit diesen
Personen wird in der Regel kein Förderziel vereinbart.
Der Fokus für die Zielgruppe U25 liegt auf dem Übergang von der Schule in den Beruf:
Erwerb eines Schulabschlusses
Berufliche Orientierung
Erwerb eines Berufsabschlusses
Der Schwerpunkt der Förderziele liegt entsprechend auf der Stärkun g der Wettbewerbs-
fähigkeit (vgl. Abbildung 16).
Abbildung 16 : Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen – Zielgruppe U25
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat Juni 2017
Unter den Jugendlichen gibt es allerdings auch zahlreiche Leistungsberechtigte, die au f-
grund gesundheitlicher Erkrankungen und Einschränkungen (insbesondere auch psychi-
20 Dies umfasst nicht die leistungsberechtigten Geflüchteten im Alter von 15 bis unter 25 Jahre. Diese sind der Zielgruppe
Geflüchtete zugeordnet.
Direktvermittlung
11%
Wettbewerbs-
fähigkeit
53%
Prozessfähigkeit
24%
Stabilisierung der
Erwerbsfähigkeit
12%
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen
- Zielgruppe U25 -
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
22
scher Art und Suchterkrankungen) sowie schwieriger Rahmenbedingungen zunächst
durch intensive Beratung und niederschwellige Angebote an den Ausbildungsmarkt he r-
angeführt werden müssen.
1.4.2. Über 25-Jährige („Ü25“)
Zu der Zielgruppe der Über 25 -Jährigen zählen alle erwerbsfähigen Leistungsberechtig-
ten, die keiner anderen speziellen Zielgruppe angeh ören. Mit einem Anteil von 5 2 % an
allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stellt sie die größte und gleichzeitig – auf-
grund des Fehlens spezifischer übergeordneter Merkmale und der großen Altersspanne
- die heterogenste Zielgruppe dar. Dies zeigt sich auch bei der Verteilung der Förderzie-
le, die sich ausgewogener darstellt als bei den anderen Zielgruppen (vgl. Abbildung 17).
Abbildung 17 : Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen – Zielgruppe Ü25
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat Juni 2017
Entsprechend breitgefächert ist die Palette der relevanten Themen, Schwerpunkte la s-
sen sich für die Zielgruppe kaum setzen. Festhalten lässt sich allerdings, dass auch zu
dieser Z ielgruppe viele Leistungsberechtigte mit fehlenden Qualifikationen, komplexen
Rahmenbedingungen und gesundheitlichen Einschränkungen und damit viele Langzei t-
arbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende gehören.
Insgesamt umfasst die Zielgruppe Ü25 knapp 8.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Davon sind 30 % im Alter von 25 – 34 Jahren, 36 % im Alter von 35 – 49 Jahren und
34 % älter als 50 Jahre. 43 % der über 25-Jährigen sind weiblich und 57 % männlich.
Direktvermittlung
23%
Wettbewerbs-
fähigkeit
21% Prozessfähigkeit
27%
Stabilisierung der
Erwerbsfähigkeit
29%
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen
- Zielgruppe Ü25 -
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
23
1.4.3. (Allein-)Erziehende
Die Zielgruppe der A lleinerziehenden umfasst rund 1.800 erwerbsfähige Leistungsb e-
rechtigte, davon sind mit Abstand die meisten (95 %) weiblich. Für knapp die Hälfte von
ihnen ist eine Hilfeplanung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht notwendig, da sie ein
Kind oder mehrere Kinde r unter drei Jahren betreuen und sich damit gem. § 10 SGB II
dem Arbeitsmarkt aktuell nicht zur Verfügung stellen müssen. Mit ihnen wird allerdings
vor dem 3. Geburtstag des jüngsten Kindes eine perspektivische Beratung durchgeführt.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt Erziehende vor große Herausforderungen
und führt oftmals zu einer erheblichen Belastung. Die alleinige Sorge für die Kindererzie-
hung in Kombination mit eingeschränkten Betreuungsarrangements, unflexiblen Arbeit s-
zeiten und fehlende n sozialen Netzwerken führt bei Alleinerziehenden oftmals zu einer
Verschärfung der Situation und zu einer wenig ausgeprägten Erwerbsorientierung. Somit
steht bei den meisten Alleinerziehenden zunächst die Herstellung der Prozessfähigkeit
im Vordergrund (vgl. die Verteilung der Prozessziele in Abbildung 18).
Abbildung 18: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen – Zielgruppe Alleinerziehende
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat Juni 2017
Viele (Allein-)Erziehende verfügen darüber hinaus über keine verwertbare Qualifikation
und Berufserfahrung. Diejenigen Alleinerziehenden, die einer Erwerbstätigkeit zumeist in
Teilzeit nachgehen, können daraus den Lebensunterhalt für die Familie oftmals nicht
vollständig bestreiten und sind auf aufstockende Leistungen nach dem SGB II angewi e-
sen. Zentrale Themen in der Beratung und Förderung (Allein-)Erziehende sind somit:
Sicherstellung einer ausreichenden Kinderbetreuung
Stabilisierung der persönlichen und familiären Rahmenbedingungen
Herstellung der Erwerbsorientierung
Berufliche Orientierung
Berufliche Qualifikation
Direktvermittlung
9%
Wettbewerbs-
fähigkeit
24%
Prozessfähigkeit
47%
Stabilisierung der
Erwerbsfähigkeit
20%
Erwerbsfähige Leistungeberechtigte nach Förderzielen
- Zielgruppe Alleinerziehende -
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
24
1.4.4. Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Geflüchtete
In vielen Fällen spielen die Migrationsvorgeschichte oder der ausländische Pass im Hi n-
blick auf Erwerbsleben und gesellschaftliche Inklusion überhaupt keine Rolle oder kö n-
nen sogar, z. B. durch Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz, einen Vorteil
darstellen. Auf der anderen Seite haben viele Menschen mit Migrationsvorgeschichte
nach wie vor verminderte B ildungs-, Karriere - und Teilhabechancen. Für die arbeit s-
marktliche und soziale Inklusion der geflüchteten Menschen, die vermehrt seit Anfang
2015 nach Deutschland und auch nach Münster gekommen sind, ergeben sich besonde-
re Herausforderungen, unter anderem weil viele der vorhandenen Kenntnisse und F ä-
higkeiten sich nicht unmittelbar auf dem deutschen Arbeitsmarkt verwerten lassen. Ein
Großteil der Geflüchteten ist zudem noch sehr jung und hat bislang keine Ausbildung
absolvieren bzw. Berufserfahrung sammeln k önnen, verfügt auf der anderen Seite aber
über ein hohes Bildungspotenzial. Zentrale Themen in der Beratung und Förderung von
Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Geflüchteten sind:
Erwerb der deutschen Sprache, inkl. berufsbezogener Sprachkenntnisse
Information über das deutsche Bildungssystem und den deutschen Arbeitsmarkt
Berufliche Orientierung
Berufliche Qualifikation
Interkulturelle Kompetenz
Der Schwerpunkt der Förderziele liegt bei den Menschen mit Migrationsvorgeschichte
und insbesondere bei den leistungsberechtigten Geflüchteten entsprechend auf der
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit (vgl. Abbildungen 19 und 20).
Abbildung 19 : Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen – Zielgruppe Geflüchtete
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat Juni 2017
Direktvermittlung
1%
Wettbewerbs-
fähigkeit
96%
Prozessfähigkeit
2%
Stabilisierung der
Erwerbsfähigkeit
2%
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen
- Geflüchtete -
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
25
Abbildung 20: Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach Förderzielen – Zielgruppe Menschen mit Migrations-
vorgeschichte
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung,
Stadtplanung, Verkehrsplanung, Berichtsmonat Juni 2017
Insgesamt werden in der Fachstelle für Geflüchtete rund 1.900 erwerbsfähige Leistung s-
berechtigte betreut. 60 % von ihnen sind männlich und 40 % weiblich. Knapp ein Drittel
ist jünger als 25 Jahre und rund zwei Drittel jünger als 35 Jahre.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte 21 bzw. mit ausländ i-
scher Staatsangehörigkeit sind in allen Zielgruppen vertreten. Der Anteil der deutschen
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte ist im Vergleich zum
Vorjahr von 21 % auf 19 % gesunken. Weitere 35 % haben eine ausländische Staatsa n-
gehörigkeit. Im Vorjahr betrug dieser Anteil noch 29 % (vgl. Abbildung 21).
21 Um eine Migrationsbetrachtung der Kundendaten des Jobcenters durchführen zu können, wird innerhalb der abge-
schotteten Statistikdienststelle aus dem Melderegister der Stadt Münster die Kundendatei mit den notwendigen Migrati-
onsinformationen aus dem Melderegister angereichert. Die Statistikdienststelle erstellt dann unter Beachtung des Daten-
schutzes aggregierte statistische Auswertungen. Durch dieses Verfahren kann die mit dem Kommunalen Integrations-
zentrum abgestimmte Betrachtungsweise von Migration auf die Kundendatei des Jobcenters angewendet werden.
Direktvermittlung
14%
Wettbewerbs-
fähigkeit
50%
Prozessfähigkeit
16%
Stabilisierung der
Erwerbsfähigkeit
20%
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen
- Menschen mit Migrationsvorgeschichte -
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
26
Abbildung 21 : Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit und ohne Migrationsvorgeschichte sowie ausländischer
Staatsangehörigkeit im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung,
Stadtplanung, Verkehrsplanung; Stand Berichtsmonat Juni 2017
1.4.5. Rehabilitand*innen, Menschen mit Schwerbehinderung und Menschen mit
gesundheitlichen Einschränkungen
Die Zielgruppe der Menschen mit Schwerbehinderung im Jobcenter der Stadt Münster
umfasst alle erwerbsfähigen Leistungsberec htigten, die über eine Schwerbehinderung
oder einen Grad der Behinderung von mindestens 30 in Verbindung mit einer Gleichstel-
le bzw. Zusicherung einer Gleichstellung verfügen. Außerdem werden Personen mit e i-
nem festgestellten Bedarf an beruflicher Rehabili tation, sogenannte Rehabilitand*innen,
dieser Zielgruppe zugeordnet. Von den insgesamt rund 1.100 erwerbsfähigen Rehabil i-
tand*innen und Menschen mit Schwerbehinderung sind 41 % weiblich und 59 % män n-
lich. 4 % sind unter 25 Jahre , 18 % im Alter von 25 – 34 Jahren, 37 % im Alter von 35 –
49 Jahren und 41 % sind 50 Jahre und älter.
Gemeinsames Kennzeichen ist allen Leistungsberechtigten mit Behinderung bzw. beru f-
lichem Rehabilitationsbedarf, dass sie z. T. schwerwiegende gesundheitliche Einschrä n-
kungen aufweisen, die in der Regel Einfluss auf die Leistungsfähigkeit haben und daher
bei der beruflichen Integration berücksichtigt werden müssen. Dementsprechend liegt
bei 67 % der Zielgruppe der Schwerpunkt zunächst auf der Stabilisierung der Erwerb s-
fähigkeit (vgl. Abbildung 22).
Deutsche ohne
Migrations-
vorgeschichte
46%
Ausländer*innen
35%
Deutsche mit
Migrations-
vorgeschichte
19%
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
mit und ohne Migrationsvorgeschichte
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
27
Abbildung 22 : Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach Altersstruktur – Zielgruppe Reha/SB
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ, Berichtsmonat Juni 2017
Die Rehabilitanden und Menschen mit Schwerbehinderung sowie Mens chen mit g e-
sundheitlichen Einschränkungen stellen eine sehr heterogene Gruppe dar, so dass ind i-
viduell geeignete Förderstrategien gefragt sind. In der Regel sind viele Einzelschritte und
–maßnahmen sowie die Kooperation mit vielfältigen Netzwerkpartnern notwendig.
In den meisten Fällen kann das letztendliche Ziel jedoch nicht die Beseitigung der g e-
sundheitlichen Einschränkungen sein, sondern vielmehr deren Akzeptanz und das Au s-
loten der individuellen Leistungsfähigkeit sowie die Schaffung bzw. Akquise leis tungsge-
rechter Beschäftigung, verbunden mit der entsprechenden Sensibilisierung von Arbeit-
gebenden.
Wie der Blick auf die Verteilung der Förderziele der anderen Zielgruppen zeigt, betreffen
integrationsrelevante g esundheitliche Einschränkungen allerdings nicht nur die Me n-
schen mit Schwerbehinderung und die Rehabilitand*innen, sondern immerhin insgesamt
gut ein Viertel aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Jobcenters (vgl. Abbi l-
dung 15 ). Das Thema Feststellung, Erhalt und Verbesserung der Erwerbsfähigkeit ist
somit für das Jobcenter von zentraler Bedeutung.
Direktvermittlung
9%
Wettbewerbs-
fähigkeit
15%
Prozessfähigkeit
9%
Stabilisierung der
Erwerbsfähigkeit
67%
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen
- Zielgruppe Reha/SB -
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
28
1.4.6. Selbständige und Gründungswillige
In der Fachstelle „Selbständige“ des Jobcenters der Stadt Münster werden rund 220
erwerbsfähige Leistungsberechtigte betreut, die ihre Selbständigkeit haupt beruflich
(40 %) oder nebenberuflich (60 %) ausüben. 62 % davon sind männlich und 38 % wei b-
lich. Viele der selbständigen Leistungsberechtigten sind im Handwerk und im Dienstleis-
tungssektor tätig, konkrete Tätigkeits schwerpunkte lassen sich allerdings ni cht feststel-
len.22
17 % der hauptberuflich Selbständigen haben d erzeit kein Erwerbseinkommen, 28 %
erzielen ein Einkommen bis 450 Euro, 29 % ein Einkommen über 450 bis 850 Euro und
26 % verdienen mehr als 850 Euro pro Monat aus ihrer Selbständigkeit.
Wie bei allen Leistungsberechtigten besteht auch das Ziel bei den Selbständigen in der
Beendigung oder größtmöglichen Verringerung der Hilfebedürftigkeit, entweder durch
Ausweitung bzw. Optimierung des Verdienstes aus der selbständigen Tätigkeit oder
durch e in (zusätzliches) abhängiges Erwerbseinkommen. Zur Unterstützung der B e-
standsselbständigen enthält das Maßnahmenportfolio des Jobcenters eine B e-
standsanalyse und ein Optimierungscoaching. In den Fällen, in denen mittel- bis langfris-
tig keine annähernd existenzsichernde Unternehmung zu erwarten ist, führt das Jobce n-
ter eine qualitative Ausstiegsberatung unter Entwicklung möglicher Alternativen durch.
Gründungswilligen Personen werden durch das Jobcenter und seine Kooperation s-
partner*innen die realistischen Chancen und Risiken einer Existenzgründung aufgezeigt.
Durch umfangreiche Beratung sowie vielfältige Informations - und Schulungsangebote
werden sie bestmöglich auf eine eventuelle selbständige Tätigkeit vorbereitet. Nicht alle
gründungswilligen Leistungsberechtigten setzen ihr Vorhaben jedoch um. Vom 01.01. –
31.08.2017 wurden in der Fachstelle für Selbständige 85 persönliche Beratungsgesprä-
che mit Gründungswilligen geführt. Von w eiteren 48 Personen, denen aufgrund eines
geäußerten Gründungswillens zunächst die Teilnahme an einem Existenzgründungss e-
minar angeboten wurde, nahmen 14 dies in Anspruch23.
22 Eine Darstellung der Anteile der Förderziele ist für diese Zielgruppe nicht sinnvoll, da sich die Ressourcenbereiche des
fa:z-Modells nur auf einen kleinen Teil der Selbständigen anwenden lassen.
23 Seit Juni 2017 wird gründungswilligen Leistungsberechtigten zunächst die Teilnahme an einem Existenzgründungsse-
minar angeboten. Besteht danach noch ein konkretes Bestreben zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, erfolgen
vertiefte Beratungen in der Fachstelle für Selbständige.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
29
2. Strategie, Ziele und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder
2.1. Strategische Grundausrichtung
Auch im Jahr 2018 setzt das Jobcenter auf Kontinuität und führt seine strategische
Grundausrichtung, soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen, fort. Inne r-
halb dieser Grundausrichtung werden drei sich gegenseitig bedingende Wege - Stabili-
sierung, Aktivierung, Befähigung der Leistungsberechtigten, Erhöhung der Markt-
chancen sowie Integration der Leistungsberechtigten - verfolgt.
2.2. Ziele
Das Zielsystem des Jobcenter der Stadt Münster richtet sich vorrangig am gesetzlichen
Auftrag des Grundsicherungsträgers aus. D ie Grundsicherung für Arbeitsuchende g e-
mäß SGB II soll es den Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der
Würde des Menschen entspricht. Primäre Aufgabe ist es, die Eigenverantwortung der
Leistungsbeziehenden zu stärken und Unterstützung bei der Aufnah me bzw. Beibeha l-
tung einer Erwerbstätigkeit zu leisten, so dass der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln
bestritten werden kann.
Zur Feststellung bzw. Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Grundsicherung s-
träger sieht der Gesetzgeber die Erhebung von Kennzahlen vor. Die Kennzahlen wurden
in einer Bund -Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und in der Verordnung der Kennzahlen
nach § 48a SGB II festgeschrieben. Die Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsich e-
rung für Arbeitsuchende wird in Bezug auf drei Ziele gemessen:
Soziale Teilhabe durch Beschäftigung
stabilisieren,
aktivieren,
befähigen
Marktchancen
erhöhen
Integrationen
erzielen
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
30
In § 48b Abs. 1 SGB II ist geregelt, dass zur Erreichung dieser Ziele Zielvereinbarungen
zwischen der zuständigen Landesbehörde und dem kommunalen Träger abzuschließen
sind. Weitere, unterstützende Ziele zu den Schwerpunkten der Arbeitsm arkt- und Integ-
rationspolitik sollen der Komplexität der Leistungserbringung im SGB II Rechnung tragen
und den zielgerichteten Mittel - und Ressourceneinsatz sicherstellen. Dabei ist gem.
§ 48b Abs. 3 SGB II auch das Ziel der Verbesserung der soziale n Teilhabe zu berüc k-
sichtigen. Die unterstützenden Ziele werden durch das Ministerium für Arbeit, Gesun d-
heit und Soziales des Landes Nordrhein -Westfalen (MAGS NRW) in Zusammenarbeit
mit der Regionaldirektion Nordrhein -Westfalen der Bundesagentur für Arbeit erarbeitet
und bilden die Handlungsschwerpunkte für die Jobcenter des Landes ab. Lokale Ziele
zwischen dem Jobcenter der Stadt Münster und dem MAGS NRW ergänzen die Zielve r-
einbarung um zusätzliche kommunale Schwerpunkte und Handlungsfelder.
Die Zielverei nbarungsverhandlungen mit dem MAGS NRW beginnen im November
2017, das Zielvereinbarungsdokument wird dann voraussichtlich im 1. Quartal 2018 un-
terzeichnet. Die Zielkorridore, welche die Grundlage fü r die Verhandlun gen mit dem
MAGS NRW darstellen , wurden dem zuständigen Ausschuss für Soziales, Stiftungen,
Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung der Stadt Münster im Rahmen der
Beschlussvorlage V/0732/2017 zur Entscheidung unterbreitet.
I.
Verringerung der
Hilfebedürftigkeit
III.
Vermeidung von
langfristigem
Leistungsbezug
II.
Verbesserung der
Integration in
Erwerbstätigkeit
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
31
2.3. Arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder und Aktivitäten
Die für das Jahr 2017 im Fokus stehenden Handlungsfelder werden im Jahr 2018 we i-
testgehend fortgesetzt, bewährte Aktivitäten werden weitergeführt und ausgebaut und
um einige neue Angebote ergänzt. Einschließlich der Kennzahlen nach § 48a SGB II
bestehen für das Jahr 2018 insgesamt sechs Handlungsfelder für das Jobcenter der
Stadt Münster:
Handlungsfelder 2018
Marktchancen
und
Integrationen
Langzeit-
arbeitslose
und
Langzeit-
leistungs-
beziehende
Geflüchtete
Jugendliche
unter
25 Jahren
Menschen
Mit Behinderung
und gesund-
heitlichen Ein-
schränkungen
Chancen-
gleichheit
am
Arbeitsmarkt
Bislang sind durch das Land Nordrhein -Westfalen noch keine konkreten und verbindli-
chen arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkte für die Grundsicherung für Arbeitsuchende
im Jahr 2018 benannt worden. Nach bishe rigem Kenntnisstand liegen die strategische
Grundausrichtung und die Handlungsfelder des Jobcenters aber im Konsens mit den
geplanten Landesschwerpunkten.
Für die Handlungsfelder werden im Folgenden St rategien und Aktivitäten beschrieben
(Abschnitte 2.3.1. – 2.3.6.) sowie in jedem Handlungsfeld für ausgewählte strategische
Ziele konkrete Zielwerte beplant (Abschnitt 2.3.7.).
2.3.1. Marktchancen erhöhen und Integrationen erzielen
Die Integration in Erwerbstä tigkeit stellt das Kernziel des Jobcenters dar. Erwerbstäti g-
keit ermöglicht die Verringerung oder Beendigung von Hilfebedürftigkeit sowie soziale
Teilhabe. Hierfür werden die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bedarfsorientiert an
den Arbeitsmarkt herang eführt und im Bewerbungsprozess unterstützt. Insbesondere
Maßnahmen mit individuellem Coaching haben sich dabei bewährt und werden entspr e-
chend fortgeführt.
Da auf dem deutschen und insbesondere auch auf dem münsterschen Arbeitsmarkt
überwiegend Bedarf a n Fachkräften herrscht, steigen die Integrationschancen mit z u-
nehmendem Qualifizierungsniveau der Leistungsberechtigten. Das Jobcenter der Stadt
Münster investiert umfangreich in die marktgerechte Qualifizierung der qualifizierungsf ä-
higen Leistungsberechtigten, insbesondere in betriebliche Umschulungen sowie in A n-
passungs- und Teilqualifikationen. Künftig wird das Jobcenter diesbezüglich noch inte n-
siver mit den Kammern und Arbeitgebervertretungen zusammenarbeiten, um die Beda r-
fe des lokalen Arbeitsmarkts noch systematischer und, wo möglich, unternehmensscharf
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
32
zu bedienen. Um die erfolgreiche Absolvierung einer mehrjährigen abschlussbezogenen
Qualifizierung zu unterstützen, haben sich die Maßnahmen „Vorbereitung auf eine b e-
triebliche Umschulung/Ausbildung“ (i nkl. der Option auf eine Nachbetreuung bei Au f-
nahme der Umschulung/Ausbildung) sowie umschulungsbegleitende Hilfen (Förderunter-
richt in den Hauptfächern der Berufsschule) bewährt und werden auch im Jahr 2018 wei-
terhin angeboten werden.
Um die erwerbsfähi gen Leistungsberechtigten am Arbeitsmarkt platzieren zu können,
müssen entsprechende Marktchancen geschaffen bzw. genutzt werden. In diesem Sinne
stellen auch Arbeitgebende eine elementare Zielgruppe des Jobcenters dar. Bislang
kommen die gute Konjunktur und die hohe Personalnachfrage nur unzureichend bei den
leistungsberechtigten Menschen im SGB II, insbesondere bei den Langzeitleistungsb e-
ziehenden, an. Arbeitgebende sollen deswegen verstärkt überzeugt werden, die Pote n-
ziale arbeitsuchender und arbeitslose r Menschen, die Leistungsberechtigte im SGB II
sind, als Gewinn für ihr Unternehmen zu betrachten, der auch eigene Investitionen in die
Förderung dieser Menschen und die Schaffung geeigneter Arbeitsplätze erfordert.
Um dies zu erreichen, hat das Jobcente r in den letzten Jahren seine Informations - und
Dienstleistungsangebote für Arbeitgebende ausgeweitet. Dies findet zum einen auf str a-
tegischer Ebene statt, wie z. B. durch verstärkte Kooperation mit den Kammern und A r-
beitgeberverbänden oder durch Veranstal tungen wie der Durchführung des Business
Breakfast der Wirtschaftsförderung Münster im Jobcenter im Januar 2017. Zum anderen
werden auf operativer Ebene konkrete Aktivitäten durchgeführt, um Arbeitgebende und
Arbeitsuchende zusammenzubringen und Integrationen zu erzielen. So soll die bewährte
Akquise- und Vermittlungstätigkeit des Arbeitgeber - und Vermittlungsservice (AGVS)
auch im Jahr 2018 durch branchenbezogene Job - und Bildungsmessen, durch Arbeitge-
berpräsenzen im job_aktuell des Jobcenters und weitere Aktivitäten ergänzt werden. (s.
Anlage 3: job_aktuell und Jobmessen). Durch die Einführung einer Praktikumsbörse sol-
len zudem die Kennlernmöglichkeiten im arbeitspraktischen Kontext ausgebaut werden.
Insgesamt sollen das Arbeitgeberportfolio des Jobcenters nachhaltig gesichert und au s-
geweitet sowie die Begegnungsmöglichkeiten für Arbeitgebende und Leistungsberechtig-
te im SGB II verstärkt werden.
Um die Nachhaltigkeit 24 der Integrationen in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, wird das
Jobcenter auch im Jahr 2 018 die mittlerweile gut etablierten Coachingangebote bei A r-
beitsaufnahme fördern. Die Nachhaltigkeitsquote des Jobcenters hat sich unter anderem
aufgrund dieser nachgehenden Coachingangebote in den letzten Jahren sehr positiv
entwickelt und liegt aktuell bei rund 70 % (im Vergleich zu rund 68 % im Jahr 2016 und
rund 64 % im Jahr 2015)25.
24 Eine Integration gilt gem. Statistik der Bundesagentur für Arbeit als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach
Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.
25 Gemäß Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Aufgeführt sind hier jeweils die Januarwerte. Der Wert aus Januar 2017
ist der aktuelle verfügbare Wert.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
33
Für das Jahr 2018 sind die folgenden strategischen Ziele und Aktivitäten geplant:
Strategische Ziele 2018 Aktivitäten 2018
Bedarfsorientierte Heranführung an den A r-
beitsmarkt
Individuelle Coachingangebote für
erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Marktgerechte Qualifikation
Förderung von betrieblichen U m-
schulungen
Systematisierte Förderung von A n-
passungs- und Kurzqualifikationen in
Kooperation mit den Kammern und
Arbeitgeberverbänden
Auf Umschulung/Ausbildung vorb e-
reitende Maßnahmen, inklusive
Maßnahmen zum Erwerb von
Grundkompetenzen26
Verbesserung des Arbeitgebermarketings,
Verstetigung und Ausbau des Arbeitgeberport-
folios
Ausbau und Etablierung des erwe i-
terten Informations - und Dienstlei s-
tungsangebots für Arbeitgebende
inklusive zielgerichteter Aktionen
Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten
zwischen Arbeitgebenden und Leistungsb e-
rechtigten
Durchführung von Jobmessen im
Jobcenter
Arbeitgeberpräsenzen i m job_aktuell
des Jobcenters
Vermehrte Förderung von Praktika
durch Einrichtung einer Praktikum s-
börse
Gemeinsame Betriebsbesichtigun-
gen von Jobcoaches und Leistung s-
berechtigten
Erhöhung der Markttransparenz Etablierung der Online -Stellenbörse
des Jobcenters (JobZENTRALE)
Steigerung der Nachhaltigkeit von Integrati o-
nen
Weiterführung der Coachingangeb o-
te bei Aufnahme einer Beschäftigung
26 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die noch nicht über einen Berufsabschluss verfügen, können gem. § 16 SGB II i.
V. m. § 81 SGB III Abs. 3a zur Vorbereitung auf eine abschlussbezogene berufliche Weiterbildung Förderleistungen zum
Erwerb notwendiger Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik und Informations- und Kommu-
nikationstechnologien erhalten (seit 01.08.2016 im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungs-
stärkungsgesetzes).
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
34
2.3.2. (Re-)Aktivierung von Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehen-
den für den Arbeitsmarkt
Wie bereits dargestellt, ist die Chance auf eine dauerhafte und existenzsichernde B e-
schäftigung trotz der positiven Arbeitsmarktentwicklung insbesondere für Leistungsb e-
rechtigte im SGB II eingeschränkt und sinkt weiter mit zunehmender Dauer der Arbeit s-
losigkeit und des Leistungsbezugs. Gleichzeitig steigt mit andauernder Arbeitslosigkeit
und Langzeitleistungsbezug das Risiko materieller und sozialer Teilhabedefizite, der
Destrukturierung des Alltags sowie, eng damit verbunden, der Entstehung bzw. Verfest i-
gung gesundheitlicher Einschränkungen. Um diesen Negativkreislauf zu durchbrechen
und gleichzeitig die oftmals schon jahrelang brachliegenden Potenziale der langzeita r-
beitslosen und langzeitleistungsbeziehenden Menschen für den Arbeitsmarkt zu aktivi e-
ren bzw. zu reaktivieren, liegt ein zentraler Fokus des Jobcenters auch im Jahr 2018 auf
dieser Personengruppe.
Die Herausforderung besteht dabei darin, dass in vielen Fällen die Aufnahme einer u n-
geförderten Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht ohne we iteres möglich ist.
Aus diesem Grund hat das Jobcenter der Stadt Münster in den letzten Jahren personelle
Ressourcen in die Durchführung von Programmen für öffentlich geförderte Beschäft i-
gung (ögB) investiert. Zusätzlich konnten durch die erfolgreiche Bewerbung auf bundes-,
landes- oder ESF27-geförderte Programme umfangreiche Drittmittel für Münster und die
Region gewonnen werden. Die Ergebnisse der Programme sind positiv, der Erkenntni s-
gewinn soll auf den Regelbetrieb und die Installierung neuer ögB -Projekte übertragen
werden. Vgl. hierzu auch die Beschlussvorlage V/0595/2017 (Darstellung und Weite r-
entwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung (ögB) im Jobcenter der Stadt Müns-
ter).
Darüber hinaus haben sich modulare und niedrigschwellige Intensivcoac hings etabliert,
die die Langzeitleistungsbeziehenden und Langzeitarbeitslosen individuell bei der Stä r-
kung ihrer Rahmenbedingungen und lebenspraktischen Kompetenzen, aber auch bei der
Berufswegplanung und der Arbeitssuche sowie nachgehend bei Arbeitsaufna hme unter-
stützen. Diese Angebote werden im Jahr 2018 fortgesetzt, ebenso die Angebote für sp e-
zielle Zielgruppen, wie z. B. wohnungslose Leistungsberechtigte. Um Barrieren gege n-
über dem Jobcenter abzubauen und die Leistungsberechtigten im wörtlichen Sinne a us
ihren Sozialräumen abzuholen und der Beratung des Jobcenters zuzuführen, werden die
offenen Sprechstunden, die bereits seit einigen Jahren in Einrichtungen in Berg Fidel
und Coerde insbesondere für (Allein-)Erziehende angeboten und gut angenommen we r-
den (s. Anlage 4), im Jahr 2018 sukzessive auf die übrigen Stadtbezirke bzw. Stadtteile
ausgeweitet und bei Bedarf auch für weitere Personengruppen geöffnet werden.
27 ESF = Europäischer Sozialfonds.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
35
Für das Jahr 2018 ergeben sich die folgenden strategischen Ziele und Aktivitäten:
Strategische Ziele 2018 Aktivitäten 2018
Weiterer Ausbau der öffentlich geförderten
Beschäftigung (ögB)
Fortsetzung der Projekte für Lan g-
zeitarbeitslose, Soziale Teilhabe und
ögB; Übertragung der Erkenntnisse
auf den Regelbetrieb (Arbeitgeber -
und Stelle nakquise, Vermittlung, b e-
gleitendes und nachgehendes
Coaching,)
Installierung neuer ögB -Projekte und
damit Schaffung weiterer ögB-Plätze
Weiterer Ausbau der Arbeitsgel e-
genheiten
Erweiterung der Beratungs -, Stabilisierungs -
und Vermittlungsangebote
Intensivcoaching für weniger mark t-
nahe Leistungsberechtigte
Ausweitung der niederschwelligen
Beratungsangebote auf alle Sozia l-
räume, zunächst insbesondere für
(Allein-)Erziehende (in Kooperation
mit geeigneten Einrichtungen)
Weiterführung von Angebot en für
spezielle Zielgruppen, z. B. wo h-
nungslose Leistungsberechtigte und
(Allein-)Erziehende
2.3.3. Integration und soziale Teilhabe geflüchteter Menschen
Die Zahl der Fluchtmigrationen nach Deutschland hat im Jahr 2017 merklich abgeno m-
men, auch die Übergäng e leistungsberechtigter Geflüchteter in das SGB II verlaufen im
Vergleich zum 4. Quartal 2016 moderater, sind jedoch nach wie vor vorhanden. Die
Entwicklung im Jahr 2018 hängt insbesondere von den (welt -)politischen Entwicklungen
ab und lässt sich aktuell nicht vorhersagen.
So sind die Planungen des Jobcenters für die Zielgruppe der Geflüchteten für das Jahr
2018 weiterhin breit aufgestellt und berücksichtigen die unterschiedlichen Bedarfe und
Stadien auf dem Weg hin zu einer arbeitsmarktlichen Integration.
Für einen Teil der leistungsberechtigten Geflüchteten wird es auch weiterhin zunächst
vorrangig um die Heranführung an den Arbeitsmarkt gehen. Hier stehen die Vermittlung
grundlegender Informationen (insbesondere zum deutschen (Aus -)Bildungssystem und
Arbeitsmarkt), die Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse, der Erwerb
und Ausbau der deutschen Sprachkenntnisse sowie berufliche Orientierung und beruf s-
praktische Kompetenzfeststellung an erster Stelle. Die entsprechenden Informations -,
Beratungs- und Förderangebote des Jobcenters und seiner Kooperationspartner*innen
haben sich bewährt und werden auch im Jahr 2018 fortgeführt.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
36
Um den geflüchteten Menschen eine existenzsichernde und nachhaltige Perspektive zu
ermöglichen, wird für möglichs t viele von ihnen ein anerkannter Schulabschluss, eine
Ausbildung/ein Studium, eine Umschulung oder eine geeignete Teil - bzw. Anpassungs-
qualifizierung angestrebt. Der strategische Grundsatz des Jobcenters, „Ausbildung vor
kurzfristiger Integration“, gilt dabei nicht nur für die Geflüchteten unter 25 Jahren. Auch
darüber hinaus sollen möglichst viele Geflüchtete eine marktfähige Qualifikation erwe r-
ben. Ein Beispiel für ein entsprechendes F örderangebot stellt das Projekt „Salam Ki t-
chen“ dar (s. Anlage 5).
Zur Heranführung an eine Ausbildung wird vor allem die Einstiegsqualifizierung genutzt,
zur nachhaltigen Unterstützung einer Ausbildung das Förderinstrument der ausbildung s-
begleitenden Hilfen mit ergänzenden sprachfördernden Anteilen. Neben den Jobcoaches
der Fachstelle für Geflüchtete ist auch der Arbeitgeber - und Vermittlungsservice des
Jobcenters an der Vermittlung der geflüchteten Leistungsberechtigten beteiligt. Innerhalb
der Fachstelle Geflüchtete sorgen darüber hinaus mehrere Jobcoaches, die auf die Ziel-
gruppe der Leistungsberechtigten unter 25 Jahren spezialisiert sind, für die Ausbildungs-
vermittlung der jugendlichen Geflüchteten.
Im Jahr 2018 soll ein verstärkter Fokus auf den leistungsberechtigten geflüchteten Frau-
en und Müttern liegen, um Wege hin zu einer Erwerbstätigkeit aufzuzeigen und zu e r-
möglichen. Dabei dienen die Erfahrungen, die mit der ESF -geförderten Maßnahme
„Stark im Beruf – Zukunft wagen“ gemacht werden, als Grundlage (s. hierzu Anlage 6).
Im Rahmen des Projekts „Ankommen in Deutschla nd“ der Bertelsmann Stiftung, für das
die Stadt Münster unter Federführung des Jobcenters den Zuschlag erhalten hat, soll ein
rechtskreis- und institutionenübergreifendes Case Management für Mütter mit Fluchthi n-
tergrund installiert werden, um individuelle Beratungs- und Förderprozesse zu entw i-
ckeln. Die Erkenntnisse aus dem Projekt sollen anschließend auf die gesamte lokale
Netzwerkarbeit zur Zielgruppe der Geflüchteten übertragen werden.
Um leistungsberechtigten Geflüchteten, deren Förderweg nicht geradl inig hin zu einer
Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme verläuft (z. B. aufgrund schwieriger Rahmenbedin-
gungen, gesundheitlicher oder kognitiver Einschränkungen) , soziale Teilhabe zu ermög-
lichen, werden Arbeitsgelegenheiten mit ergänzendem sprachfördernden Ant eilen ange-
boten.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
37
Für das Jahr 2018 ergeben sich die folgenden strategischen Ziele und Aktivitäten:
Strategische Ziele 2018 Aktivitäten 2018
Heranführung Geflüchteter
an den Arbeitsmarkt
Fortsetzung der umfassenden Info r-
mationsveranstaltungen für Geflüc h-
tete und Menschen mit Migration s-
vorgeschichte
Weiterhin konsequente Nutzung der
Beratungs- und Fördermöglichkeiten
zur Anerkennung ausländischer
Schul-, Studien - und Berufsa b-
schlüsse unter enger Kooperation mit
dem IQ-Netzwerk
Weiterhin Kombination von Angeb o-
ten zum (allgemeinen und berufsb e-
zogenen) Spracherwerb mit Angeb o-
ten zur beruflichen Orientierung und
praktischen Kompetenzfeststellung.
Fortsetzung von Maßnahmen und
Projekten zur berufspraktischen
Kompetenzfeststellung, inklusive
Praktika und Probebeschäftigung
Sensibilisierung der leistungsberec h-
tigten Geflüchteten für die Mehrwerte
einer Ausbildung/Qualifizierung
Vermehrter Fokus auf Frauen und
Müttern mit Fluchthintergrund und
Schaffung geeigneter Angebote
Ausbau der nachhaltigen Integrationen
Geflüchteter in Arbeit und Ausbildung
Verfolgung des Grundsatzes „Ausbi l-
dung und Qualifizierung vor kurzfri s-
tiger Integration“, auch für jugendl i-
che Geflüchtete über 25 Jahren
Förderung von abschluss - und tei l-
qualifizierenden Qualifikationen
Intensive Nutzung der Instrumente
Einstiegsqualifizierung, assistierte
Ausbildung und ausbildungsbegle i-
tende Hilfen, ergänzt um sprachfö r-
dernde Anteile
Zielgerichtete Stellenakquise und
Vermittlungstätigkeiten
Fokus auf d er Integration von G e-
flüchteten im Alter 45+ im Rahmen
des Projekts MAMBA28
28 Münsters Aktionsprogramm für Migrantinnen und Migranten und Bleibeberechtigte zur Arbeitsmarktintegration in Müns-
ter und im Münsterland.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
38
Weiterhin Mitwirkung zum Thema
„Interkulturelle Öffnung von klein -
und mittelständischen Unternehmen“
mit dem Kommunalen Integration s-
zentrum und weiteren Akteur*innen
Ausbau und Etablierung der
Querschnitts- und Netzwerkarbeit
Etablierung eines rechtskreisübe r-
greifenden Case Managements im
Rahmen des Projekts „Ankommen in
Deutschland“ (Bertelsmann Stiftung)
Fortsetzung der Kooperationen mit
den Kammern, Verbänden, Migra n-
tenselbstorganisationen, Ehrenamtl i-
chen und weiteren relevanten Net z-
werkpartner*innen, insbesondere
durch die Migrationsbeauftragte des
Jobcenters
Sicherstellung sozialer Teilhabe Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten
mit sprachfördernden Anteilen
Der arbeitsmarktpolitische Schwerpunkt des Jobcenters auf der Zielgruppe der Geflüc h-
teten ergibt sich aus der großen Zunahme der Menschen mit Fluchthintergrund, die seit
Anfang des Jahres 2015 nach Deutschland gekommen und insbesondere seit der 2.
Jahreshälfte 2 016 in den SGB II -Leistungsbezug gelangt sind . Die Integration dieser
Menschen gestaltet sich komplex und langwierig, birgt aber ein großes Potenzial für den
Arbeitsmarkt. Darüber hinaus ist es dem Jobcenter der Stadt Münster aber auch weite r-
hin ein Anlieg en, die besonderen Bedarfe der Leistungsberechtigten mit Migrationsvo r-
geschichte zu berücksichtigen und die Zielgruppe entsprechend zu fördern und zu inte g-
rieren. Dafür gibt es eine Reihe zielgerichteter Angebote und Maßnahmen (z. B. Impulse
für Erwerbsarbeit - Modul Basiskompetenzen für Arbeit, Lernwerkstatt interkulturell sowie
Berufspraktische Weiterbildung für Migrantinnen und Migranten). Durch die im Oktober
2016 geschaffene Stelle der Migrationsbeauftragten (vgl. hierzu Anlage 7 ) werden ins-
besondere die zielgruppenrelevanten Netzwerke des Jobcenters weiter ausgebaut und
intensiviert.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
39
2.3.4. Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt
Die Jugendarbeitslosigkeit ist in Münster allgemein und auch im Bereich des SGB II auf
einem konstant nie drigen Niveau. Der besondere Fokus auf dieser Zielgruppe trägt der
Tatsache Rechnung, dass bei jungen Menschen noch die größten Entwicklungspote n-
ziale vorhanden sind und die Weichen für das zukünftige Erwerbsleben frühzeitig gestellt
werden sollen, um Teilhabedefizite erst gar nicht entstehen zu lassen bzw. deren Verfes-
tigung zu vermieden. Dies gilt insbesondere auch für Jugendliche, die eine Migration s-
vorgeschichte oder einen Fluchthintergrund haben oder aus einer sozial prekären L e-
benswelt kommen. Als übe rgreifendes Ziel wird angestrebt, bei vorhandener Mitwi r-
kungsbereitschaft möglichst jedem Jugendlichen eine berufliche Perspektive anbieten zu
können.
Der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit und einer prekären Lebenssituation wird durch eine
berufliche Ausb ildung erreicht. Der strategische Leitsatz „Ausbildung vor kurzfristiger
Integration“ steht deshalb über allen mit den jugendlichen Leistungsberechtigten des
Jobcenters ergriffenen Beratungs - und Förderansätzen. Im Rahmen des zum
01.08.2016 in Kraft getret enen 9. Rechtsänderungsgesetzes SGB II wird dies nun auch
gesetzlich untermauert: Bei fehlendem Berufsabschluss sind - nicht nur für Jugendliche -
insbesondere die Möglichkeiten zur Vermittlung in Ausbildung zu nutzen (vgl. § 1 Abs. 3
SGB II, § 3 Abs. 2 SG B II). In Ergänzung dazu wurde ein erweiterter Leistungsanspruch
für Auszubildende und Studenten eingeführt (vgl. § 7 SGB II). Demnach können unter
bestimmten Voraussetzungen z. B. auch Auszubildende und Studenten mit einem
(grundsätzlichen) Anspruch auf L eistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsg e-
setz (BaföG) Leistungen nach dem SGB II beziehen.
Um den Übergang von der Schule in den Beruf möglichst nahtlos und zielgerichtet zu
gestalten, setzt das Jobcenter gemeinsam mit seinen Kooperationspartner*in nen (insbe-
sondere das Amt für Schule und Weiterbildung und die Agentur für Arbeit) seit einigen
Jahren durch verschiedene Angebote verstärkt auf eine frühzeitige berufliche Orienti e-
rung und die Erarbeitung realistischer Ziele. Beispielhaft sei hier die Ums etzung das
Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ genannt, für das im Jahr 2018 eine
weitere Etablierung in den Schulen und eine Operationalisierung für den Beratungspr o-
zess im Jobcenter angestrebt wird (s. Anlage 8). Das Projekt „was geht! Rein in die Zu-
kunft“, an dem das Jobcenter als operativer Partner mitwirkt, bietet eine vorgelagerte
Unterstützung für Schüler*innen der Berufsfachschule II, die anschließend bei Aufnahme
einer dualen Ausbildung in die Ausbildungsbetreuung und Stabilisierung du rch das För-
derinstrument der a ssistierten Ausbildung mündet. Darüber hinaus wurde n auch das
Instrument der ausbildungsbegleitenden Hilfen und das Coaching bei Ausbildungsau f-
nahme aufgestockt, um für Jugendlichen mit entsprechenden Bedarfen (insbesondere
auch Jugendliche mit Fluchthintergrund) den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung
zu gewährleisten.
Ein zunehmender Fokus des Jobcenters liegt auf benachteiligten und schwer zu erre i-
chende Jugendlichen. In vielen Fällen gilt es zunächst, diese den Beratu ngs- und Unter-
stützungsangeboten des Jobcenters und seiner Kooperationspartner*innen überhaupt
erst zuzuführen und einen kontinuierlichen Förderprozess zu entwickeln. Im Rahmen
des § 16 h SGB II (Förderung schwer zu erreichender junger Menschen) muss gesch aut
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
40
werden, ob neben den in Münster bereits umfangreich vorhandenen Angeboten z usätzli-
che Betreuungs- und Unterstützungsleistungen entwickelt werden müssen, damit (passi-
ve und aktive) Leistungen nach dem SGB II beantragt bzw. angenommen, erforderliche
therapeutische Behandlungen eingeleitet und berufsorientierte Förderung durchgeführt
werden können. Um Parallelstrukturen zu vermeiden und Synergieeffekte zu nutzen, soll
dabei eine Verzahnung mit bestehenden Angeboten erfolgen (v gl. hierzu auch die B e-
richtsvorlage V/0597/2017 - Umsetzung des § 16h SGB II im Jobcenter der Stadt Müns-
ter).
Um die Jugendlichen im wörtlichen Sinne in ihren Sozialräumen abzuholen, hat das Job-
center in den letzten Jahren seine sozialräumliche Vernetzung intensiviert. Die Zusa m-
menarbeit insbesondere mit der Bezirkssozialarbeit (Streetwork), die seit 2015 am
Standort Nord besteht, soll im Jahr 2018 sukzessive auf die anderen Stadtbezirke bzw.
Stadtteile ausgeweitet werden. Die konkreten sozialräumlichen Bedarfe sind durch die
Jobcenter-im-Jobcenter noch zu ermitteln. Auch dieser Ansatz wird in die Umsetzung
des § 16h SGB II integriert (s. o.).
Zur rechtskreis - und institutionenübergreifenden Planung von individuellen Förderpr o-
zessen und Anschlussperspektiven hat das Jobcenter mit sei nen Kooperation s-
partner*innen bereits erste Ansätze eines Fallclearings und Fallmanagement s für die
Schüler*innen der Internationalen Förderklassen erprobt und für sinnvoll und zielführend
erachtet. Dies soll im Jahr 2018 verstetigt und auch auf andere Per sonengruppen ange-
wendet werden. Dabei sollen insbesondere diejenigen Jugendlichen in den Blick g e-
nommen werden , die bislang leicht durch das Unterstützungssystem fallen , wie z. B.
nicht mehr schulpflichtige Schulverweiger*innen. Die konkreten Prozesse und weiterfüh-
rende Unterstützungsangebote sind von den beteiligten Ämtern und Institutionen noch
zu erarbeiten
Bewährte Förderangebote für junge Leistungsberechtigte mit speziellen Bedarfen (junge
Erziehende, Jugendliche mit Behinderung, jugendliche Geflüchte te) werden durch das
Jobcenter der Stadt Münster auch im Jahr 2018 fortgeführt.
Für das Jahr 2018 ergeben sich die folgenden strategischen Ziele und Aktivitäten:
Strategische Ziele 2018 Aktivitäten 2018
Integration in Ausbildung, insbesondere Fö r-
derung der dualen Ausbildung, und Sicherung
der Nachhaltigkeit von Ausbildung
Gewährleistung beruflicher Orienti e-
rung durch die Weiterführung recht s-
kreisübergreifender Kooperationen
(insbesondere die Jugendservicestel-
le, das Landesvorhaben „Kein A b-
schluss ohne Anschluss“ und das
Projekt „was geht! Rein in die Z u-
kunft“)
Präsenz an den Schulen und Ber a-
tung zur dualen Ausbildung gemei n-
sam mit den Kooperation s-
partner*innen
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
41
Zielgerichtete Ausbildungsvermitt-
lung
Förderung unversorgter Ausbildun g-
suchender (u. a. durch die Maßna h-
me „Meine Zukunft“)
Weiterhin intensive Nutzung der I n-
strumente Einstiegsqualifizierung
und Berufsausbildung in einer a u-
ßerbetrieblichen Einrichtung
Ausbau der Förderplätze für die au s-
bildungsbegleitenden Hilfen und das
Coaching bei Ausbildungsaufnahme
Weiterführung der auf Ausbildung
vorbereitenden Maßnahmen
Heranführung benachteiligter und
schwer erreichbarer Jugendlicher
an den Arbeits-/Ausbildungsmarkt
Weiterhin Mitwirkung an den nie d-
rigschwelligen Förderangebot en mit
Bezug zur realen Arbeitswelt (Stad t-
teilwerkstatt Nord, Schülerwerkstatt,
Lernort Süd, Werkstattbüro „Kreativ
orientiert mit Kurs auf A r-
beit/Ausbildung“)
Etablierung eines rechtskreis - und
institutionenübergreifenden Fallcle a-
rings und Case Managem ents für
bestimmte Personengruppen (z. B.
Schulverweiger*innen)
Ausweitung der sozialräumlichen
Vernetzung, verbesserte Ansprache
Jugendlicher in den Sozialräumen
und weitere Entwicklung konkreter
Hilfen (Kooperation insbesondere mit
der Bezirkssozialarbeit / Streetwork)
Erhöhung der Flexibilität und Mobilität
junger Leistungsberechtigter
Weiterführung des Projekts „Integr a-
tion durch Austausch / LernRaum
Europa“
Berücksichtigung spezieller Bedarfe
Weiterführung der Angebote für ju n-
ge Frauen und jug endliche Erzi e-
hende
Weiterführung spezieller Angebote
für junge Menschen mit Migration s-
vorgeschichte
Weiterführung der Angebote für J u-
gendliche und jungen Erwachsene
mit Behinderung und gesundheitl i-
chen Einschränkungen
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
42
2.3.5. Integration und soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderung und
gesundheitlichen Einschränkungen
Das gesellschaftliche Idealbild ist das des gesunden, vitalen und leistungsfähigen Me n-
schen. Behinderungen und gesundheitliche Einschränkungen werden sowohl seitens der
betroffenen Personen als auch der Arbeitgebenden oftmals als schwerwiegendes und z.
T. unüberwindbares Hemmnis für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit wahrgeno m-
men. Ein Ausschluss vom Berufsleben führt jedoch für die Betroffenen schnell auch zum
sozialen Aussch luss und zu existenziellen Problemen. Gleichzeitig liegen vorhandene
Potenziale für den Arbeitsmarkt brach. Unternehmen, die Menschen mit Behinderung
beschäftigen, berichten darüber hinaus mehrheitlich von positiven Effekten auf die sozia-
le Kompetenz, die Arbeitsmotivation und die Kreativität der Mitarbeitenden sowie auf die
Attraktivität des Unternehmens als verantwortungsbewusstem Arbeitgeber.
Erstrebenswert ist in erster Linie die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Gesundheit.
Nicht in allen Fällen is t dies allerdings möglich. Das Jobcenter der Stadt Münster unte r-
stützt Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen durch vielfä l-
tige Beratungs- und Förderangebote dabei, leistungsgerechte Beschäftigungsperspekt i-
ven nach Möglichkeit auf d em allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Dies erfolgt in erster
Linie durch eine intensive Arbeitgeberansprache in Verbindung mit finanziellen Anreizen,
wie den Instrumenten Probebeschäftigung (vgl. hierzu die Anlage 9) und Einglied e-
rungszuschuss.
Auch die rechtsübergreifende Kooperation mit der Fachstelle „Hilfen für Menschen mit
Behinderung“ des Sozialamts, mit dem Integrationsfachdienst des Landesverbands
Westfalen-Lippe (LWL) inklusive Teilnahme an der Integrationsmesse des LWL haben
sich zur Knüpfung zielgruppenspezifischer Netzwerke und der Gewinnung von Arbeitg e-
benden für die Schaffung leistungsgerechter Arbeitsplätze bewährt und werden auch im
Jahr 2018 und darüber hinaus fortgesetzt.
Seit 2015 führt das Jobcenter der Stadt Münster gemeinsam mit der Agentur für Arbeit
und Ahlen Münster und dem Verein Lernen fördern e. V. das bundesfinanzierte Model l-
projekt PASST zur intensivierten Beratung und Eingliederung von Menschen mit Behi n-
derung und Gleichstellung durch 29. Insbesondere die Erkenntnisse aus der A rbeitgeber-
und Stellenakquise und die gewonnenen Arbeitgeberkontakte sollen für die künftige zie l-
gruppenbezogene Integrationsarbeit genutzt werden.
Besonders wichtig in der Beratung und Förderung von Menschen mit Behinderung ist ein
hohes Maß an Kontinu ität und Verlässlichkeit. Zur Sicherstellung von geeigneten und
fließenden Anschlussperspektiven ist es u. a. erstrebenswert, den Übergang in eine
Werkstatt für Menschen mit Behinderung , wenn dies im Einzelfall eine geeignete Pe r-
spektive darstellt, durch e ine vorgeschaltete Arbeitsgelegenheit zu gestalten. Entspr e-
chend ist für das Jahr 2018 und darüber hinaus angestrebt, bei allen Trägern, die eine
Werkstatt für Menschen mit Behinderung betreiben, Arbeitsgelegenheiten einzurichten.
Darüber hinaus wurde ein Beratungs- und Unterstützungsbedarf für Leistungsberechtigte
29 Der Abschlussbericht zum Projekt wird gemäß Projektanforderung zum 31.12.2018 erstellt, eine Stellungnahme zur
Nachhaltigkeit des Projekts bis zum 31.12.2019.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
43
festgestellt, die vorübergehend, aber nicht dauerhaft nicht erwerbsfähig sind 30. Das
grundsätzliche Ziel ist für alle Menschen mit Behinderung und gesundheitlichen Ei n-
schränkungen jedoch die Mobilisierung für den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Als eines der Ergebnisse des Planungsworkshops „Rehabilitand*innen, Menschen mit
Schwerbehinderung und gesundheitlichen Einschr änkungen“ wird angestrebt, im Jahr
2018 die Gruppe junger Menschen im Alter von ca . 18 – 35 Jahren mit psychischen Ein-
schränkungen/Erkrankungen, emotionaler Instabilität und fehlender Alltagsstruktur sowie
damit verbundenen schwierigen Rahmenbedingungen (Wohnungslosigkeit, Schulden
etc.) verstärkt in den Fokus zu nehmen. Trotz Vorhanden sein grundsätzlich geeigneter
Beratungs- und Unterstützungsangebote sind diese Personen schwer zu erreichen und
kaum zur Herstellung einer beruflichen und persönlichen Perspektive zu motivieren. Z. T.
wechseln sie zwischen den Rechtskreisen SGB II und SGB XII hin und her. Ein entspre-
chendes Konzept ist, unter Berücksichtigung der Kommunalen Eingliederungsleistungen
nach § 16a SGB II, noch auszugestalten.
Um die Verfestigung gesundheitlicher Probleme zu vermeiden, hat das Jobcenter ein
präventives Maßnahme nangebot entwickelt, das Wege der individuellen Gesundheit s-
förderung aufzeigt. Für dieses Angebot besteht im Jahr 2018 weiterhin Bedarf.
Für das Jahr 2018 ergeben sich die folgenden strategischen Ziele und Aktivitäten:
Strategische Ziele 2018 Aktivitäten 2018
Schaffung leistungsgerechter
Beschäftigungsperspektiven
Weiterhin intensive Nutzung von
Eingliederungszuschüssen bei Ei n-
stellung von Menschen mit Behind e-
rung
Weiterhin intensive Nutzung von
Probebeschäftigung (§ 16 SGB II i.
V. m. § 46 SGB III)
Intensivierung der Arbeitgebera n-
sprache zur Schaffung leistungsg e-
rechter Arbeitsplätze
Verstetigung der zielgruppenbezogenen
Kooperationen und Netzwerke
Weiterführung der Kooperation mit
der Fachstelle „Hilfen für Menschen
mit Behinderungen“ des Sozialamts
und weiteren relevanten Netzwer k-
partner*innen
Stabilisierung und Aktivierung junger Me n-
schen mit (psychisch) bedingten gesundheitl i-
chen Einschränkungen
Erarbeitung und Umsetzung eines
rechtskreisübergreifenden Ber a-
tungs- und Förderkonzepts
Sicherstellung von Anschlussperspektiven
und Kontinuität
Schaffung von Arbeitsgelegenheiten
bei den Trägern der Werkstätten für
Menschen mit Behinderung
30 Dies betrifft Leistungsberechtigte, die laut amtsärztlichem Gutachten bis zu einer Dauer von einem halben Jahr nicht
mindestens drei Stunden täglich unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein können.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
44
Schaffung eines Beratungs - und Un-
terstützungsangebots für vorüberg e-
hend nicht erwerbsfähige Leistung s-
berechtigte
Vermeidung der Verfestigung
gesundheitlicher Probleme /
Gesundheitsprävention
Weiterführung des Maßnahmena n-
gebots zur Förderung der Gesun d-
heit und Gesundheitsprävention
2.3.6. Sicherstellung der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Der gesamtgesellschaftlichen Tendenz folgend, liegt auch bei den erwerbsfähigen Lei s-
tungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster die Hauptsorge für die Kinder übe r-
wiegend bei den Frauen. Besonders deutlich wird dies bei den Alleinerziehenden, die
12 % aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ausmachen und zu rund 95 % weiblich
sind. Das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist somit ein überwiegend weibl i-
ches.
Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip in der Grun d-
sicherung für Arbeitsuchende zu verfolgen (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 3 SGB II). Die Leistu n-
gen der Arbeitsförderung sollen die berufliche Situation von Frauen verbessern, indem
sie auf die Beseitigung bestehender Nachteile sowie die Überwindung eines g e-
schlechtsspezifisch ge prägten Ausbildungs- und Arbeitsmarktes hinwirken und Frauen
mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffe n-
heit von Arbeitslosigkeit gefördert werden (vgl. § 16 SGB II i. V. m. § 1 Abs. 2 Satz 4
SGB III).
Die Frauenförderquote des Jobcenters der Stadt Münster beträgt rund 40 % (Datenstand
Juni 2017) und liegt damit deutlich über der gesetzlich geforderten Mindestbeteiligung
von rund 36 %. Daran zeigt sich, dass sich die spezialisierte Beratung von Alleinerzi e-
henden, die Vielzahl der zielgruppenorientierten Maßnahmenangebote für Frauen und
(Allein-)Erziehende und die Arbeit der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeit s-
markt (BCA) des Jobcenters auszahlen. Das Jobcenter ist auch im Jahr 2018 und da r-
über hinaus best rebt, die Chancengleichheit am Arbeitsmarkt durch gezielte Beratung
und Förderung weiterhin sicherzustellen.
Für das Jahr 2018 ergeben sich die folgenden strategischen Ziele und Aktivitäten:
Strategische Ziele 2018 Aktivitäten 2018
Sicherstellung der Förderung von
Frauen und (Allein-)Erziehenden
Fortsetzung des Projekts „FINAN Z-
fairTEILUNG“ in Kooperation mit
dem Frauenbüro
Fortsetzung der spezifischen Förde r-
angebote für Frauen und (A llein-)
Erziehende (z. B. Gemma)
Heranführung von Frauen an männ-
lich dominierte Berufsfelder (z. B.
Berufskraft- und Busfahrer*in) und
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
45
entsprechende Qualifizierung
Fortsetzung der spezialisierten Ber a-
tung von Alleinerziehenden in den
Jobcentern-im-Jobcenter
Fortsetzung der themenbezogenen
Netzwerkarbeit, insbe sondere durch
die BCA des Jobcenters
2.3.7. Zielwerte
Folgende Ziele werden mit operationalisierten Zielwerten hinterlegt , die auf der Analyse
der Ausgangssituation (vgl. hierzu Kapitel 1) und den controllingbasierten Prognosen
des Jobcenters beruhen:
Handlungsfeld Strategisches Ziel Operationalisierung Zielwert 2018
Marktchancen
und Integrationen
verbessern
Integrationen in den
Arbeitsmarkt erzielen
Anzahl der
Integrationen gesamt
3.270 bis 3.470*
Aktivierung der er-
werbsfähigen Leis-
tungsberechtigten
Auslastungsquote der
Maßnahmen
85 %
Nachhaltigkeit der
Integrationen sichern
Nachhaltigkeitsquote 70 %
Ausbau des
Arbeitgeber-
marketings
Anzahl der neu
akquirierten
Arbeitgebenden
25
Durchgeführte
branchenspezifische
Jobmessen
3
Anzahl der Arbeitge-
berpräsenzen im
job_aktuell
6
Anzahl der gemein-
samen Betriebsbesu-
che von Jobcoaches
und Leistungs-
berechtigten
8
(Re-)Aktivierung
von Langzeitar-
beitslosen und
Langzeitleis-
tungsbeziehen-
den für den
Arbeitsmarkt
Integrationen von
Langzeitleistungsbe-
ziehenden in den Ar-
beitsmarkt
Anzahl der Langzeit-
leistungsbeziehenden
im Bestand
9.645 bis 9.975*
Anzahl der Integratio-
nen der Langzeitleis-
tungsbeziehenden
1.420 bis 1.475*
Ausbau der
öffentlich geförderten
Beschäftigung
Anzahl der
öffentlich geförderten
Beschäftigungsplätze
380
(Bestand: 353)
Integration und
soziale Teilhabe
geflüchteter Me n-
schen
Integration von
Geflüchteten in
den Arbeitsmarkt
Anzahl der Integration
von Geflüchteten
180
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
46
Heranführung
Jugendlicher an
den Arbeitsmarkt
Förderung
von Ausbildung
Anzahl der Integratio-
nen in Ausbildung
(betrieblich, außerbe-
trieblich, schulisch)
420
Anzahl der unversorg-
ten Bewerber*innen
< 10
Integration und
soziale Teilhabe
von Menschen
mit gesundheitl i-
chen Einschrä n-
kungen und B e-
hinderung
Schaffung
leistungsgerechter
Perspektiven
Anzahl der Integratio-
nen von erwerbsfähi-
gen Leistungsberech-
tigten mit Schwerbe-
hinderung
150
Anzahl der geförder-
ten Probebeschäfti-
gungen
25
Anzahl der eingewor-
benen Arbeitsplätzen
für Menschen mit
Schwerbehinderung
25
Sicherstellung
der Chancen-
gleichheit am
Arbeitsmarkt
Förderung von Frauen
und Alleinerziehenden
Anzahl der Förderun-
gen von Frauen
(Frauenförderquote)
40 %
Integration von
Alleinerziehenden
Anzahl der
Integrationen
Alleinerziehender
340
Integrationsquote der
Alleinerziehenden
16,4 %
*Vorbehaltlich der Zielvereinbarung mit dem Land Nordrhein -Westfalen. Ein konkreter
Wert wird letztendlich in der Zielverei nbarung (Abschluss voraussichtlich im 1. Quartal
2018) der Stadt Münster mit dem Land festgeschrieben (vgl. hierzu auch die Vorlage
V/0732/2017).
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
47
2.4. Organisations- und Prozessziele
Auch im Jahr 2018 sollen die gesetzlichen Ziele und die arbeitsmarktpolitischen Han d-
lungsfelder durch ergänzende Organisations- und Prozessziele unterstützt werden.
Organisations- und Prozessziele 2018
Erbringen
kommunaler Eingliederungsleistungen
nach § 16a SGB II
Ausschöpfung
interner Potenziale
2.4.1. Erbringen kommunaler Eingliederungsleistungen
Die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II sollen, flankierend zu den
vorwiegend direkt arbeitsmarktlich ausgerichteten Förderinstrumenten des SGB II, eine
ganzheitliche und umfassende Betreuung der Leistungsberechtigten ermöglichen und
dadurch mittelbar auf d ie Eingliederung der Leistungsberechtigten in das Erwerbsleben
einwirken.
Im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 des Jobcenters (vgl. Beschlussvorlage
V/0998/2016) ist eine ausführliche Darstellung zu der Erbringung der kommunalen Ei n-
gliederungsleistungen in Münster sowie zu Nutzen und Wirksamkeit der kommunal en
Eingliederungsleistungen im Allgemeinen erfolgt.
Dem Antrag „Kommunale Eingliederungsleistungen für Leistungsberechtigte bündeln
und optimieren“ der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL und CDU folgend
(A-R/0027/2017 vom 08.02.2017) erarbeitet das Jobcenter der Stadt Münster aktuell
eine Beschlussvorlage, in der insbesondere ein Konzept zur Erbringung der kommun a-
len Eingliederungsleistungen „aus einer Hand“ und damit ein gesam tstädtischer Steue-
rungs- und Zielprozess dargestellt werden soll.
2.4.2. Ausschöpfen interner Ressourcen und Potenziale
Organisations- und Entwicklungsprozess
Die optimierte Ausschöpfung der internen Ressourcen und Potenziale und damit eine
Verbesserung der Leistungen und Ergebnisse des Jobcenters wird in erster Linie durch
die Umsetzung des im Jahr 2015 durchgeführten Organisationsentwicklungsprozesses
(OE-Prozess) erzielt werden . Die ursprünglich für 2016 geplante Umsetzung des OE -
Prozesses wurde aus logisti schen Gründen verschoben und erfolgte schließlich zum
Ende des 2. Quartals 2017.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
48
Kernelement des OE -Prozesses ist die Umstrukturierung der operativen Bereiche des
Jobcenters hinzu einer stadtbezirklich ausgerichteten Organisation (vgl. hierzu auch A b-
schnitt 1.1.). Hierdurch werden die folgenden Ziele angestrebt:
Die Zahl der Ansprechpartner*innen wird verringert, dadurch werden die Reibung s-
verluste an den Schnittstellen reduziert und die Zusammenarbeit der Bereiche Lei s-
tungsgewährung und Markt & Integration optimiert.
Parallel dazu wird eine größere Kundennähe hergestellt und die Erreichbarkeit des
Jobcenters verbessert. Anliegen können zeitnäher und effektiver erledigt werden, die
Beratungsqualität wird erhöht und damit einherg ehend die Verbesserung der Kun-
denzufriedenheit erreicht.
Durch die Integration der Ausbildungsvermittlung in den Arbeitgeber - und Vermit t-
lungsservice werden die fachlichen Synergieeffekte erhöht und der Informationsau s-
tausch zu den Branchen und Unternehmen sowie zu den Arbeit - und Ausbildungsu-
chenden optimiert.
Die Netzwerkarbeit in den Sozialräumen wird gefördert und dadurch die Synergiee f-
fekte erhöht. Stadtbezirkliche Besonderheiten und Bedarfe können durch das Jo b-
center optimaler berücksichtigt werden und in die strategische Pl anung sowie die in-
dividuelle Beratung einfließen.
Steigerung der Beratungsqualität in der Leistungssachbearbeitung
Nicht nur im Jobcoaching, sondern auch in der Leistungssachbearbeitung und im Ku n-
denempfang gestalten sich die Beratungsgespräche mit den L eistungsberechtigten
komplex. Dabei sind das Beratungsverständnis und die Qualität und Professionalität der
Beratung zentral für die Kundenbeziehung, die Handlungskompetenz und die Effektivität
der bzw. des einzelnen Mitarbeitenden und in Konsequenz des gesamten Jobcenters.
Aus diesem Grund wird das Jobcenter der Stadt Münster im Jahr 2018 eine umfangrei-
che Schulungsreihe zur Beratung für die Mitarbeitenden in der Leistungssachbearbe i-
tung sowie für die Assistenzkräfte durchführen. Über eine Steigerung der Beratungsqua-
lität werden eine optimierte Ausschöpfung der internen Ressourcen und Potenziale so-
wie eine Erhöhung der Kunden- und der Mitarbeiterzufriedenheit angestrebt.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
49
2.5. Netzwerke und Kooperationen
Die Herausforderungen im Jobcoaching (fehlende Quali fikationen, soziale und persönl i-
che Kompetenzen, schwierige Rahmenbedingungen der erwerbsfähigen Leistungsb e-
rechtigten, zunehmende Krankheitsbilder, insbesondere auch psychischer Natur etc.)
spiegeln gesamtgesellschaftliche Herausforderungen wider, die nic ht durch das SGB II
bzw. im Jobcenter Münster alleine gelöst werden können. Hier sind sowohl auf überg e-
ordneter Ebene als auch auf den Einzelfall bezogen ganzheitliche rechtskreis - und insti-
tutionenübergreifende Ansätze notwendig. Die Kooperation mit seine n zahlreichen
Netzwerkpartner*innen ist für das Jobcenter der Stadt Münster deshalb von wachsender
Bedeutung, sowohl auf lokaler und regionaler als auch auf überregionaler Ebene. Wic h-
tige Akteur*innen und Kooperationspartner*innen für das Jobcenters sind (nicht a b-
schließend):
Städtische Ämter und Einrichtungen, insbesondere:
◦ Amt für Schule und Weiterbildung / Schulen
◦ Sozialamt
◦ Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
◦ Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten
◦ Rechts- und Ausländeramt
◦ Frauenbüro
◦ Kommunales Integrationszentrum
◦ Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen / Freiwilligenagentur
◦ Wirtschaftsförderung
Agentur für Arbeit Ahlen-Münster
Träger der freien Wohlfahrtshilfe
Integrationsrat und Migrantenselbstorganisationen
Bildungsträger
Kammern und Arbeitgeberverbände
Arbeitgebende
Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen
Bezirksregierung Münster
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Hochschulen
Ehrenamtliche Initiativen und Vereine
Regionalagentur Münsterland
Andere Jobcenter (regional und überregional)
Das Netzwerk der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Beirat des Jobcenters und die dort vertretenen Gremien und Einrichtungen
Lokale Politik (insbesondere die arbeitsmarktpolitischen Sprecher*innen)
Verschiedene themen - und zielgruppenbezogene Arbei tskreise und Gremien auf
lokaler, regionaler und überregionaler Ebene
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
50
3. Budget- und Maßnahmenplanung 2018
Zu der Mittelzuweisung für das Jobcenters im Jahr 2018 lagen bei Redaktionsschluss
des vorliegenden Arbeits- und Integrationsprogramms weder verlässliche Aussagen des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales noch Prognosen vor. Das Jobcenter plant
deshalb vorläufig auf Grundlage einer finanziellen Ausstattung, die ungefähr auf dem
Niveau des Jahres 2017 liegt. Demnach wird eine Mittelzuweisung in H öhe von
12.400.000 € bis 12.600.000 € angenommen. In der vorgenannten Summe sind auch
etwaige Zuteilungen zur Ausfinanzierung von Beschäftigungszuschüssen gem. § 16e
SGB II alte Fassung enthalten. Das Jobcenter der Stadt Münster geht davon aus, dass
die im Jahr 2017 ergriffenen Maßnahmen zur Stabilisierung der Personalsituation im
Jahr 2018 greifen. Aus diesem Grund erhöht sich der geplante Umschichtungsbetrag um
200.000 € auf insgesamt 2.700.000 € gegenüber dem Planungsansatzes des Vorjahres.
Die Aufteilung des Eingliederungstitels ist aktuell wie folgt geplant:
Haushaltsposition Summe
Eingliederungstitel 12.600.000 €
Umschichtung in den Verwaltungshaushalt - 2.700.000 €
Vorbindungen für das Haushaltsjahr 2018 - 3.500.000 €
Ausfinanzierung § 16e SGB II alte Fassung - 600.000 €
Mittel für das Neugeschäft 5.800.000 €
Abbildung 23 : Aufteilung des Eingliederungstitels für das Jahr 2018
Quelle: Eigene Aufstellung
Ausgehend von den Handlungsfeldern und nach den fachlich inhaltlichen Planungen mit
Beteiligung des örtlichen Beirates sowie den relevanten Fachämtern der Stadtverwaltung
ergeben sich 2018 im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügige Änderungen bei der ange-
strebten Verteilung des Eingliederu ngstitels auf die verschiedenen Förderinstrumente
(vgl. Abbildung 24).
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
51
Abbildung 24: Aufteilung des Eingliederungstitels 2018 nach Instrumenten
Quelle: Eigene Aufstellung
Demnach ist m it rund einem Dritt el der größte Anteil des Eingliederungstitels erneut für
das zielgruppenübergreifende und flexible Instrument „Maßnahmen zur Aktivierung und
beruflichen Eingliede rung“ vorgesehen. Auf die Förderung der beruflichen Weiterbi l-
dung/Qualifizierung entfallen rund 14 % und auf die Förderung von Arbeitsgelegenheiten
knapp 9 %.
Die detaillierte Planung der Ma ßnahmen und Förderinstrument e ist aus der Anlage 10
ersichtlich.
0,00%
5,00%
10,00%
15,00%
20,00%
25,00%
30,00%
35,00%
40,00%
Eingliederungstitel 2018 nach Instrumenten
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Glossar
52
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförd e-
rung zur beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung (z. B. U m-
schulung).
Aktivierungsquote
der Langzeitleistungsbezie-
henden (K3E2)
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in
einer Maßnahme der akti ven Arbeitsförderung im Berichtsm o-
nat (Zähler) und der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden
gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation
des Jobcenters wird die Aktivierungsquote der Langzeitlei s-
tungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnitt swert abg e-
bildet.
Alo = Arbeitslose
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen,
dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen
und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter
arbeitslos gemeldet haben.
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum
Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen
zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstäti-
gen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Fami-
lienangehörigen.
Asu = Arbeitsuchende
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als
Arbeitnehmer suchen. Der Begriff ist weiter gefasst als der des
Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeitslosen
Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäft i-
gung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits eine B e-
schäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder
sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden.
AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen
Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber
keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben.
Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe-
werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf
Altersrente.
BG = Bedarfsgemeinschaft
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs-
und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaf-
ten. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe-
gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großel-
tern/ Verschwägerte. Bedarfsgemeinschaften lassen sich
differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften
und sonstige Bedarfsgemeinschaften.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Glossar
53
BM = Berichtsmonat
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt.
Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des voran-
gegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten
statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats).
ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Alters-
grenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfe-
bedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD
haben.
gE = gemeinsame Einrichtung
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und
der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchfüh-
rung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des
kommunalen Trägers.
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung,
voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständi-
gen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Integrationsquote
(K2)
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat
und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem
durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsbe-
rechtigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Mona-
ten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die
Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (ent-
sprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen
Zielvereinbarung).
JDW = Jahresdurchschnittswert
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Be-
richtsmonat.
JFW = Jahresfortschrittswert
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichts-
monat.
Jugendarbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25
Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Er-
werbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der
Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosen-
quote jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet (entspre-
chend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen
Zielvereinbarung).
KOL = Kind ohne Leistungsanspruch
Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaf-
ten, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen
decken können und daher nicht hilfebedürftig sind.
LB = Leistungsberechtigte
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grund-
sicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsbe-
rechtigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-
Berechtigten und sonstigen Leistungsberechtigten.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Glossar
54
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unter-
kunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten).
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Er-
nährung, Kleidung, Haushaltsenergie) und Mehrbedarfe (z. B.
Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt).
LZA = Langzeitarbeitslose
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind.
LZB = Langzeitleistungsbeziehende
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen
24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um
nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15.
Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden Langzeitleistungs-
beziehende ab Vollendung des 17. Lebensjahres ausgewie-
sen.
Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf
Monate nach Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses
sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.
Nachhaltigkeitsquote (K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in
den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der
Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in
den vergangenen zwölf Monaten (Nenner).
NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst
noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder
aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl.
rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindes-
tens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des
allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozial-
geld.
NLB = Nicht Leistungsberechtigte
Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.
Hierzu gehören vom Leistungsanspruch ausgeschlossene
Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch.
PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften
Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensge-
meinschaft leben. Es lässt sich differenzieren zwischen Leis-
tungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten.
RLB = Regelleistungs-Berechtigte
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu
gehören u. a. Regelbedarfe (Arbeitslosengeld II oder Sozial-
geld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen
für Unterkunft und Heizung.
RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regel-
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Glossar
55
leistungsberechtigter, zusätzlich können auch Personen mit
anderem Status dazugehören.
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverlet-
zungen oder Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten.
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten mit mindestens einer gültigen Sanktion zum Stichtag
(Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum
Stichtag (Nenner).
S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-
Berechtigter, dafür jedoch mindestens ein sonstiger Leis-
tungsberechtigter.
SLB = Sonstige Leistungsberechtigte
Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die
ausschließlich sonstige Leistungen erhalten. Hierzu gehören
u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abwei-
chend zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der
Wohnung, Leistungen für Auszubildende und Leistungen zur
Bildung und Teilhabe.
Veränderungsrate des Be-
stands der Langzeitleistungs-
beziehenden (K3)
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im
Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungs-
beziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der
Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate
jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend
der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein-
barung).
zkT = zugelassener kommunaler Träger
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur allei-
nigen Wahrnehmung (Optionskommune) – z. B. Jobcenter
Münster
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage
Anlage 1: Organigramm des Jobcenters der Stadt Münster (Stand: 01.09.2017)
59
Amtsleitung
Abteilung 59.10
Abteilung 59.20
Abteilung 59.30
59.11
Maßnahmen
59.12
AGVS
Nord 1
Nord 2
Mitte-Nord
Hiltrup
West
59.39
Unterhalt
Ost/Südost
Mitte-Süd
Planung, Organisation, IKS-Koordination
BCA
Arbeitsmarktplanung
59.01
Fachstelle Recht
59.02
Fachstelle Verwaltung
59.32
LG
59.31
M&I
59.34
LG
59.33
M&I
59.35
M&I
59.28
LG
59.27
M&I
59.26
LG
59.25
M&I
59.21
M&I
59.22
LG
59.24
LG
59.23
M&I
59.13
Zentrale Dienste
59.14
Selbständige
Geflüchtete
59.15
M&I
59.16
LG
PZ
59.11.30
AG-Leist.
59.11.10
MMM
59.11.20
Migrationsbeauftragte
59.36
LG
BCA = Beauftragte für die Chancengleichheit am Arbeitsmarkt; MMM = Maßnahmenmanagement; PZ = Perspektivzentrum;
AGVS = Arbeitgeber- und Vermittlungsservice; M & I = Markt & Integration; LG = Leistungsgewährung
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage
Anlage 2: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage
58
Anlage 3: job_aktuell und Jobmessen
Seit Februar 2017 steht das ehemalige Jo boffice des Jobcenters im Erdgeschoss des
Stadthauses 2 unter dem neuen Namen „job_aktuell“ als multifunktionale Räumlichkeit
zur Verfügung.
Vorrangig bietet das job_aktuell den Bürger*innen der Stadt Münster die Möglichkeit,
ausgehängte aktuelle Stellenangebote zu sichten und mitzunehmen, Selbstinformations-
terminals für die eigene Stellensuche zu nutzen sowie Bewerbungsunterlagen zu erste l-
len und auszudrucken. Mitarbeitende des Arbeitgeber- und Vermittlungsservice des Job-
centers (AGVS) stehen für die persönliche Beratung zur Verfügung. Von Februar bis Juli
2017 haben rund 820 Personen das job_aktuell besucht und dabei insbesondere die
ausgehängten Stellenangebote gesichtet und in den zur Verfügung stehenden PCs nach
Arbeitsangeboten recherchiert. 250 Pers onen wurden persönlich durch die Mitarbeite n-
den des AGVS beraten.
Darüber hinaus war das job_aktuell Forum für die beiden Bildungs- und Jobmessen „Be-
rufskraft- und Busfahrer*in“ am 04.04.2017 und „Pick und Pack“ (Lager, Produktion und
Versand) am 21.06.2017. Jeweils rund 60 Arbeitsuchende nutzten die Gelegenheit, sich
bei Jobcentermitarbeitenden, Arbeitgebern und Bildungsträgern über Einstellungsv o-
raussetzungen, Weiterbildungsmöglichkeiten und Zukunftsaussichten sowie aktuelle
Arbeits- und Ausbildungsstellen zu informieren. Viele Arbeitsuchende gaben ihre Bewe r-
bung persönlich bei einem Arbeitgeber ab, einige konnten bereits konkret ein Praktikum
vereinbaren.
Des Weiteren wurde das job_aktuell von acht Arbeitgebern zur individuellen Präsentat i-
on und direkten Kundenansprache genutzt. Zu allen Veranstaltungen im job_aktuell wer-
den zahlreiche zielgerichtete Einladungen an die Leistungsberechtigten des Jobcenters
versendet. Darüber hinaus erfolgt eine Bewerbung über Aushänge in den Geschäftsste l-
len und in den Beratungsgesprächen der Jobcoaches.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage
59
Anlage 4: Beratungsangebote für (Allein-)Erziehende im Familienzentrum
Im Mai 2016 startete mit einer Auftaktveranstaltung die Kooperation zwischen dem Fami-
lienzentrum St. Norbert in Coerde und dem Jobcenter Nord.
Die zwei Jobcoaches, die die Alleinerziehenden in Kinderhaus, Coerde und Sprakel b e-
raten und bei ihren Arbeitsbemühungen unterstützen, sind einmal im Monat abwec h-
selnd im Familienzentrum präsent, um Fragen rund um das SGB II und die Berat ungs-
und Bildungsangebote des Jobcenters zu beantworten und als Ansprechpartner*in zur
Verfügung zu stehen.
Das Familienzentrum bietet mit dem Elterncafé eine gute Rahmenstruktur, um einen
niedrigschwelligen Zugang zu ermöglichen. Darüber hinaus kann nac h Bedarf Beratung
und Information im Rahmen der dort stattfindenden Sprachkurse angeboten werden.
Begleitet wird das Angebot von einem Sozialarbeiter, der vor Ort eine Grundsicherung s-
beratung durchführt.
Alle Beteiligten bewerten das Projekt positiv, weil es neue und andere Kontaktmöglic h-
keiten und Anknüpfungspunkte zum Jobcenter bietet. Die Frauen im Elterncafé nutzen
die Präsenz der Jobcoaches, um von sich zu erzählen und Beziehungen aufzubauen.
Damit wird wesentlich dazu beigetragen Verständnis für die jeweilige Lebenssituation
herzustellen. Anfängliche Befürchtungen, dass das Jobcenter kontrolliert und Informati o-
nen weitergibt, konnten schnell ausgeräumt werden.
Das Angebotsformat ist auch für die Mitarbeiter*innen des Familienzentrums und des
Jobcenters bereichernd, da sich einzelfallbezogen kurze Wege in der Verständigung
auftun. Gewünscht wird, dass zukünftig auch die Leistungsgewährung des Jobcenters in
das Projekt eingebunden wird. Darüber hinaus soll demnächst ein Faltblatt in einfacher
Sprache mit den wichtigsten leistungsrechtlichen Angelegenheiten erstellt werden.
Bereits seit 2014 besteht eine ähnliche Kooperation des Jobcenters mit dem Familie n-
zentrum St. Maximilian Kolbe in Berg Fidel.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage
60
Anlage 5: Projekt „Salam Kitchen“
In dem Projekt „S alam Kitchen“ verfolgen die Gesell schaft für Berufsförderung und A us-
bildung mbH (Geba), das Jobcenter und das Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt
Münster gemeinsam mit dem in Münster ansässigen Restaurant „Salam Kitchen“ das
Ziel, junge Geflüchtete und Migrantinnen und Migranten für eine Ausbildung, Umsch u-
lung oder Einstiegsqualifizierung im gastronomischen Bereich zu gewinnen.
Während das Jobcenter der Stadt Münster den Teilnehmenden im Rahmen einer Ma ß-
nahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliede rung den Erwerb von berufsbezogenen
Sprachkenntnissen und Grundkompetenzen ermöglicht, übernimmt das Amt für Schule
und Weiterbildung die Personalkosten für eine Ausbildungslotsin, um den Übergang von
der Maßnahme in eine betriebliche Ausbildung, Umschulung oder Einstiegsqualifizierung
zu unterstützen. Zusätzlich ermöglicht der Arbeitgeber „Salam Kitchen“ der Geba die
Durchführung des Angebotes im Restaurantbetrieb außerhalb der Öffnungszeiten. Somit
erfolgen das Erlernen der Sprache und die Eignungsfestste llung sowie der Erwerb von
Grundkompetenzen ausschließlich in einem betrieblichen Kontext. Im ersten 16 -
wöchigen Durchlauf be ginnend ab Mai 2017 haben acht Teilnehmende an der „kitchen
class“ teilgenommen. Nach Abschluss des Angebotes hat ein Teilnehmender eine sozi-
alversicherungspflichtige Beschäftigung im gastronomischen Bereich aufgenommen, ein
Teilnehmender übt gegenwärtig eine geringfügige Beschäftigung aus, zwei Teilnehme n-
de haben ein Ausbildungsangebot erhalten und zwei setzen das Erlernen der deutschen
Sprache mittels Sprachkursen fort. Die übrigen beidenTeilnehmenden werden weiterhin
durch die Ausbildungslotsin unterstützt, um mögliche Perspektiven zu konkretisieren.
Aufgrund des erfolgreichen ersten Durchlaufs wird das Angebot seitens des Jobcente rs
weiter unterstützt. Insgesamt ist das Projekt für rund 18 Monate mit drei Durchgängen
geplant.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage
61
Anlage 6: Stark im Beruf - Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein
Seit Februar 2015 gibt es das auf vier Jahre angelegte Modellprojekt „Stark im Be ruf –
Mütter mit Migrationsvorgeschichte steigen ein“ auch in Münster. Gefördert wird es durch
das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und den
Europäischen Sozialfonds. Das Programm wird in Münster durch die Gesellschaft für
Berufsförderung und Ausbildung mbH (GEBA mbH) umgesetzt. Unterstützt wird sie d a-
bei von den Kooperationspartnern Jobcenter, der Gemeinnützigen Gesellschaft zur U n-
terstützung Asylsuchender e. V. (GGUA) und dem Mehrgenerationenhaus und Mütte r-
zentrum e. V. (MuM).
Das Jobcenter als Kooperationspartner unterstützt das Projekt mit Stellenanteilen von
zweimal 0,25, verteilt auf zwei Jobcoaches aus dem ehemaligen Team Alleinerziehende.
Zu den Aufgaben gehören die Akquise potentieller Kundinnen aus dem Leistungsb ezug
SGB II, z. B. durch die gemeinsame Planung und Durchführung von Informationsvera n-
staltungen beim Projektträger, Koordinierungsaufgaben (Informationen an die einzelnen
Jobcoaches, thematische Einbindung des AGVS) im Jobcenter und die Teilnahme an
Kooperationsrunden und Fachveranstaltungen.
Das Projekt richtet sich an Mütter mit Migrationshintergrund, die aufgrund ethnischer,
kultureller, weltanschaulicher, religiöser und nicht zuletzt geschlechtsspezifischer Ro l-
lenzuweisungen einen erschwerten Zugang z um Arbeitsmarkt haben. Hinzu kommen
häufig geringe Sprachkompetenzen und nicht verwertbare oder fehlende Bildungs - und
Berufsabschlüsse. Dieser Herausforderung wird begegnet, indem für die teilnehmenden
Frauen drei unterschiedliche Module bereitgestellt werden, sowie ein zusätzliches Modul
für potentielle Arbeitgeber:
Modul I: wöchentliche Einstiegssprechstunden beim Träger und zeitweise in zwei Stadt-
teilen auch mit Einbindung von muttersprachlichen Mentorinnen des Kooperationspar t-
ners MuM sowie Infoveranstaltungen mit Beteiligung des Jobcenters.
Modul II: Kompetenzlupe mit Kompetenzfeststellung und Erstellung eines individuellen
Förderplans (Gruppenangebot + Einzelgespräche).
Modul III: „Zukunft wagen“. Einzelberatung und Förderung durch interne und e xterne
Aktivierungs- und Qualifizierungsmodule (Lernwerkstatt interkulturell, Coaching interku l-
turell, offenes Forum). Das offene Forum bietet Workshops zur Arbeitsmarktorientierung,
Vereinbarkeit Familie und Beruf, interkulturelle Erziehungs - und Gesundheitskompetenz
und Sprachförderung an.
Modul IV : Beratungsangebot für Unternehmen als Unterstützung bei der Erarbeitung
von Diversity-Strategien (Integration von Müttern mit Migrationshintergrund, kultursensib-
le Personalgewinnung, Vermittlung von Praktikantinnen).
Bislang (Stand Ende Juni 2017) wurden 155 Frauen mit Migrationshintergrund ang e-
sprochen. Davon beziehen 133 Mütter Leistungen nach dem SGB II.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage
62
107 Frauen, davon 95 im SGB II-Leistungsbezug, sind in die Beratung eingemündet.
74 Frauen, davon 70 im SGB II-Leistungsbezug, haben am Modul II teilgenommen.
62 Frauen haben an den verschiedenen Teilprojekten des dritten Moduls teilgenommen.
Die Zwischenbilanz stellt sich überaus erfolgreich dar, denn insgesamt haben bereits 24
Frauen, davon 17 aus dem SGB II-Leistungsbezug, eine Arbeit aufgenommen.
41 Frauen, davon 38 im SGB II-Leistungsbezug, sind aktiviert worden und in Qualifizi e-
rungsmaßnahmen, Sprachkurse, berufsbezogene Praktika oder sonstige Förderangeb o-
te eingemündet.
Mit 17 Unternehmen gab es einen intensiven Austausch durch ihre Teilnahme an einem
durch die GEBA mbH organisierten Fachtag im November 2016. 18 Unternehmen wu r-
den fallbezogen beraten.
Seit Juli 2017 wird das Projekt durch ein weiteres Teilprojekt ergänzt, das sich an Mütter
mit Fluchtgeschichte (Asylberechtigte, Asylsuchende, Geduldete, Mütter mit eing e-
schränktem Zugang zum Arbeitsmarkt) richtet. Ausgangspunkt ist die Erfahrung, dass
der Anteil der Mütter in Förderangeboten (Sprachkurse, Arbeitsmarktprojekte) nicht dem
tatsächlichen Frauenanteil in den Flüchtlingsunterkünften entspricht. Auch dieses Tei l-
projekt besteht aus verschiedenen Modulen:
Modul I: koordinierende und Individuelle Beratung zur Alltagsbewältigung (Arbeit s-
marktzugang, Förderleistungen, Bleiberechtsfragen , Wohnungssuche, Sprache, G e-
sundheit, Schule und Familie).
Modul II: Unterstützung durch muttersprachliche Patinnen mit eigener Migrationserfa h-
rung (Begleitung bei Beratungsterminen, Ämter - und Arztbesuchen, gemeinsame Aktiv i-
täten und Austausch in Gruppentreffen).
Modul III: Sprachförderung (niedrigschwellige Hinführung zum Basissprachkurs A1 mit
Kinderbetreuung für Kinder von drei Monaten bis sechs Jahre an drei Vormittagen j e-
weils drei Stunden). Ein Kurs beginnt im September 2017, ein weiter er Kurs im Februar
2018 im MuM.
Modul IV: Beratung zu Kinderbetreuung und Arbeitsmarktorientierung unter Einbezi e-
hung der Väter, Infonachmittage, Hospitationsangebote, offene Spielangebote in Kitas
und Kindertagespflege.
Die Akquise geeigneter Teilnehmerinnen und di e Information der anderen Jobcoaches
wird durch eine Kollegin aus der Fachstelle Geflüchtete sichergestellt.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage
63
Anlage 7: Migrationsbeauftragte des Jobcenters der Stadt Münster
Parallel zur Einrichtung der Fachstelle für Geflüchtete hat das Jobcenter der Stadt Müns-
ter im Oktober 2016 die Stelle einer Migrationsbeauftragten installiert. Die Migrationsb e-
auftragte ist einerseits zentrale Ansprechpartnerin für die besonderen Belange der Me n-
schen mit Migrationsvorgeschichte im Leistungssystem des SGB II und vertritt gleichzei-
tig das Jobcenter in den für die erfolgreiche Integration dieser Kundengruppe relevanten
lokalen Netzwerken. Dies sind in erster Linie die anderen Ämter und Einrichtungen der
Stadt Münster (insbesondere das Sozialamt, das Auslä nderamt, das Amt für Schule und
Weiterbildung und das Kommunale Integrationszentrum), die Migrantenselbstorganisat i-
onen, die Bildungsträger sowie die diversen ehrenamtlichen Akteurinnen und Akteure.
Daneben ist die Migrationsbeauftragte für die Konzeptio n und Durchführung von Info r-
mationsveranstaltungen des Jobcenters für die Kundengruppe der leistungsberechtigten
Geflüchteten und Menschen mit Migrationsvorgeschichte verantwortlich. Für Geflüchtete,
die Neukunden des Jobcenters sind, werden Informationsve ranstaltungen unter dem
Titel „Wegweiser - neu im Jobcenter“ durchgeführt, die eine erste Orientierung zu Aufbau
und Aufgaben des Jobcenters, zu den Gesetzen des SGB II und zum „Fördern und Fo r-
dern“ bieten. Ergänzend werden Veranstaltungen zum Thema „Prak tische Hinweise
zum Leben in Münster“ angeboten, in denen vielfältige Tipps zu Themen wie Wo h-
nungssuche, Münsterpass, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Gesundheit etc. vermit-
telt werden. Die Verständigung in den Veranstaltungen wird durch Dolmetscher*in nen
sichergestellt. Eine Veranstaltungsreihe des Jobcenters mit dem Titel „Ihr Start in das
Berufsleben“ widmet sich verschiedenen Themenbereichen wie dem Schulsystem, Au s-
bildung, Studium, Freiwilligendienste, Stellensuche und Existenzgründung. Die Vera n-
staltungen werden in leichter Sprache unter Beteiligung entsprechender Kooperation s-
partner durchgeführt. Sie richtet sich an Geflüchtete und alle interessierten Menschen
mit Migrationsvorgeschichte.
Ein wesentliches Aufgabenfeld der Migrationsbeauftragten ist auch die Information der in
der Flüchtlingshilfe tätigen ehrenamtlichen Akteurinnen und Akteure in Münster. Neben
der Vermittlung der Aufgaben und Möglichkeiten des Jobcenters bei den einzelnen
Flüchtlingsinitiativen und Migrantenselbstorganisationen vor Ort wird in Kooperation mit
dem Kommunalen Integrationszentrum der Stadt Münster eine Informationsreihe „Arbeit
und Ausbildung von Geflüchteten“ angeboten, die sich speziell an die Gruppe der E h-
renamtlichen richtet.
Die Migrationsbeauftragte des Jobc enters der Stadt Münster dient als Brücke zwischen
den einzelnen Akteurinnen und Akteuren in der Beratung, Betreuung und Integration der
Menschen mit Migrationsvorgeschichte in der Stadt Münster. Für diese Funktion als Mitt-
lerin, die Informationen des Jobc enters als Multiplikatorin nach außen trägt und gleic h-
zeitig intern als Ansprechpartnerin für alle das Thema Migration betreffenden Angel e-
genheiten zur Verfügung steht, werden bewusst auch andere, jenseits der klassischen
Informationsvermittlung des Jobcenters gelegene Mittel genutzt. So werden verstärkt die
von den Menschen mit Migrationsvorgeschichte selbst ins Leben gerufenen lokalen M e-
dien, wie z. B. das arabischsprachige Radio oder auch die arabisch -sprachigen Print-
medien der hiesigen Migrantenselbstorganisationen, genutzt.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage
64
Anlage 8: Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“
Das Jobcenter Münster und die Kommunale Koordinierungsstelle im Amt für Schule und
Weiterbildung haben seit dem letzten AMIP ihre gute Kooperation fortgesetzt. Folgende
Aspekte wurden in den Blick genommen bzw. erarbeitet:
Das Jobcenter Münster und die Kommunale Koordinierungsstelle Münster haben
im Rahmen von insgesamt fünf Workshops (2015/2016) die Rolle und Einbi n-
dung der kommunalen Jobcenter in das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne
Anschluss (KAoA)“ reflektiert. Unter Anleitung der Gesellschaft für innovative B e-
schäftigungsförderung (G.I.B.) wurden alle vier KAoA -Handlungsfelder31 mit aus-
gewählten Kommunen und Kreisen gemeinsam betrachtet und Praxisbeispiele
für eine gu te Zusammenarbeit von Kommunalen Koordinierungsstellen und Jo b-
centern generiert. Entstanden ist ein Wegweiser mit Anregungen für alle komm u-
nalen Träger, die eine engere Zusammenarbeit und gemeinsame Umsetzung des
Landesvorhabens anstreben.
Weiterhin im Gespräch ist die Einrichtung einer Jugendberufsagentur in Münster.
Hierzu gab es regelmäßige Gespräche auf kommunaler Ebene von Jobcenter,
Amt für Schule und Weiterbildung und Amt für Kinder, Jugendliche und Familien.
Um ein bereits bestehendes Modell in Nor drhein-Westfalen kennenzulernen, e r-
folgte ein gemeinsamer Besuch der Jugendberufsagentur Bielefeld mit einem
Austausch zu den Erfahrungswerten der Kolleginnen und Kollegen von der Idee
bis zur konkreten Einrichtung der Jugendberufsagentur.
Das Jobcenter is t ein Akteur im Rahmen des Projekts „Was geht!“. Das Projekt
der Walter Blüchert Stiftung richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Beruf s-
fachschule 1 und 2 und stellt eine sinnvolle Ergänzung der bereits eingezogenen
KAoA-Standardelemente dar. Ziel ist es, möglichst viele junge Menschen zu m o-
tivieren und zu befähigen, eine betriebliche Ausbildung zu absolvieren. Koord i-
niert wird das Projekt der Walter Blüchert Stiftung vor Ort von der Kommunalen
Koordinierungsstelle im Amt für Schule und Weiterbildung. Das Jobcenter und
die Agentur für Arbeit sind aktive beratende und begleitende Akteure im Prozess.
Gelingt der Einstig in eine Berufsausbildung, werden die jungen Menschen über
das Angebot der assistierten Ausbildung weiter begleitet.
Umsetzung der KAoA-Standardelemente in der Sekundarstufe I:
Im Schuljahr 2016/2017 nahmen 32 Schulen in Münster an KAoA teil. Die Einfüh-
rung und Etablierung des Landesvorhabens stellt weiterhin für alle beteiligten
Partner eine große Herausforderung dar. P ositiv ist, dass nun mehr alle KA oA-
Standardelemente ab Klasse 8 eingeführt sind. Aktiv müssen nun die Beteiligten
an einer guten und insbesondere qualitativen Weiterentwicklung des Landesvo r-
habens arbeiten. Hierzu sind folgende Aspekte zu beachten:
Der Prozess der Berufs - und Studienorientierung sollte künftig von allen Schül e-
rinnen und Schülern kontinuierlich und vor allem verbindlich dokumentiert we r-
den. Aktuell werden die Instrumente Portfolio und Anschlussvereinbarung in
Schulen jedoch viel zu wenig genu tzt. Infolgedessen stehen die KA oA-
Ergebnisse für die Institutionen Jobcenter und Agentur für Arbeit nicht ausre i-
31 Die vier Handlungsfelder sind: 1. Stärkung der Berufs- und Studienorientierung, 2. Verbesserung der Angebote im
Übergangssystem Schule – Ausbildung, 3. Steigerung der Attraktivität des dualen Systems, 4. Kommunale Koordinierung.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage
65
chend für die – auch präventive – Beratung zur Verfügung. Nicht selten kommen
Jugendliche unvorbereitet und vor allem ohne ihr Portfolioinstrument in die Ber a-
tung. Tatsächlich müssen die Beraterinnen und Berater in Jobcentern und Age n-
turen für Arbeit somit oft ein weiteres Mal grundlegend in das Thema Berufs - und
Studienorientierung einsteigen, mit dem Wissen, dass ein über Jahre angelegter
schulischer Prozess nicht innerhalb kürzester Zeit nachgeholt werden kann.
Das Portfolioinstrument sollte sämtliche Schritte im Berufs - und Studienorientie-
rungsprozess umfassen, so dass eine ganzheitliche Betrachtungsebene der pe r-
sönlichen und beruflichen Entwicklung möglich ist . Hier eine Veränderung zu b e-
wirken, ist aktuell wichtigstes Anliegen der beratenden Institutionen.
Jobcenter und Kommunale Koordinierungsstelle werden künftig planmäßig dreimal jäh r-
lich in den Monaten Februar, Juni und Oktober zu Gesprächen zusammenkomme n. Bei
akutem Regelungsbedarf oder zu besonderen Themen wird darüber hinaus ein enger
Austausch angestrebt.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage
66
Anlage 9: Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderung
Arbeitgebenden können die Kosten für eine befr istete Pro bebeschäftigung von Me n-
schen mit Behinderung, Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellter Menschen bis zu
einer Dauer von drei Monaten erstattet werden, wenn dadurch die Möglichkeit einer Teil-
habe am Arbeitsleben verbessert wird oder eine vollständige und dauerhafte Teilhabe
am Arbeitsleben zu erreichen ist (§ 16 SGB II i. V. m. § 46 SGB III).
Im Zeitraum 01.01.2016 – 31.07.2017 hat das Jobcenter der Stadt Münster insgesamt
39 Anträge auf Förderung einer Probebeschäftigung bewilligt. Von den dadurch beschäf-
tigten Personen sind 24 (61 %) im Anschluss an die Probebeschäftigung weiter beschäf-
tigt worden. 21 Personen (54 %) sind zum Auswertungszeitpunkt (31.07.2017) nach wie
vor in Arbeit, 3 Personen sind zwischenzeitlich wieder arbeitslos, alle aus schwerwi e-
genden gesundheitlichen Gründen. 10 Personen (26 %) konnten ihre Hilfebedürftigkeit
durch das Erwerbseinkommen beenden. Bei 7 Personen (18 %) ist es nach Beendigung
der Probebeschäftigung nicht zu einer Weiterbeschäftigung gekommen, 2 davon üben
allerdings einen Minijob aus (vgl. Abbildung 25).
Nachhaltigkeit der Probebeschäftigung
Anzahl
Förderfälle Probebeschäftigung gesamt
39
Aufnahme sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (aktuell noch b e-
stehend)
21
- davon mit Eingliederungszuschuss gefördert
20
- davon Wegfall der Hilfebedürftigkeit
10
Aufnahme sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (aktuell wieder a r-
beitslos)
3
Keine Arbeitsaufnahme, durchgängig arbeitslos
7
- davon Aufnahme eines Minijobs
2
Einmündung in Werkstatt für Menschen mit Behinderung
1
Sonstiges
1
Probebeschäftigung läuft noch
6
(Fördereintritte 01.01.2016 – 31.07.2017; Auswertungsstand: 31.07.2017)
Abbildung 25: Nachhaltigkeit der Probebeschäftigung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Behinderung
Quelle: Eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ; Stand Berichtsmonat Juli 2017
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage
67
Anlage 10: Maßnahmenplanung für das Jahr 2018
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Der Katalog der arbeitsmarktpolitischen Angebote bein haltet ein breites Spektrum an
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 16 SGB II i. V. m.
§ 45 SGB III. Es sind unter anderem betriebliche Erprobungen und Gruppenmaßnahmen
mit intensiver sozialpädagogischer Betreuung vorgesehen. Z udem werden individuelle
und zielgruppenspezifische Coachings bereitgestellt, um passgenaue Förderketten a n-
bieten zu können. Insgesamt sind im Jahr 2018 über 2.500 Maßnahmeneintritte in Maß-
nahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung geplant.
Nr. Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebotes Zielgruppe Beginn Dauer Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
Future Now
Mitarbeit an Projekten ,
sozialpädagogische Beglei-
tung und ergänzende
Sprachförderung
Geflüchtete, Men-
schen mit Migrati-
onsvorgeschichte
lfd. Ein-
stieg 6 Monate 30
2 First Step
Kompetenzfeststellung,
Kommunikationstraining,
Orientierung im deutschen
Schulwesen, Ausbildungs-
und Arbeitsmarkt, Praktika
Geflüchtete
Menschen mit
Migrations-
vorgeschichte
lfd. Ein-
stieg 6 Monate 15
MaBiA
Individuelle Beratung und
Begleitung, Kompetenz-
feststellung und Berufs-
wegeplanung
Geflüchtete lfd. Ein-
stieg 6 Monate 30
4 Bewerbungscenter Bewerbungstraining und
Nutzung der Infrastruktur
zielgruppen-
übergreifend
lfd. Ein-
stieg individuell 600
5
Maßnahme bei einem/
einer Arbeitgeber*in
(MAG)
Praktikum bei einem/einer
Arbeitgeber*in zur Anbah-
nung einer Arbeitsaufnah-
me
zielgruppen-
übergreifend
lfd.
Einstieg individuell 200
6 Psychologische
Eignungsuntersuchung Berufseignungstest zielgruppen-
übergreifend
lfd.
Einstieg 1 Tag 72
7 Arbeitsdiagnostik und
Arbeitserprobung
Arbeitsdiagnostik:
Diagnostische Testungen
und Arbeitserprobung
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Menschen
mit psychischer
Erkrankung und
Krankheits-
einsichtige
lfd.
Einstieg
4 - 8
Wochen 80
Berufspraktische Wieder-
eingliederung: Stabilisie-
rung, Arbeitserprobung,
betriebliche Praktika, Ver-
mittlung
6 Monate 40
8
Einzelcoaching von Ge-
hörlosen und Menschen
mit Hörbehinderung
Einzelcoaching zur Auf-
nahme einer sozial-
versicherungspflichtigen
Arbeit, Nachbetreuung bei
Arbeitsaufnahme
Rehabilitand`*innen /
Schwerbehinderte,
hier: Gehörlose und
Menschen mit Hör-
behinderung
lfd. Ein-
stieg individuell 3
9
Integrationsunterstützung
für Menschen mit gesund-
heitlichen Einschränkun-
gen und Menschen mit
Behinderungen
Berufliche Orientierung,
Vermittlung in Arbeit,
Stabilisierung bei Arbeits-
aufnahme
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Menschen mit
gesundheitlichen
Einschränkungen
und Menschen mit
Behinderungen
lfd. Ein-
stieg
6 - 12
Monate 72
10 Aktiv und Fit in den Job
Stärkung der Leistungs-
fähigkeit mit dem Ziel der
Integration in Arbeit bzw.
der Mitwirkung an anderen
Integrationsaktivitäten
zielgruppen-
übergreifend,
hier: ohne
Jugendliche
2. u. 4.
Quartal 6 Monate 30
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage
68
Nr. Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebotes Zielgruppe Beginn Dauer Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
11 Job-Brücke
Individuelle Betreuung von
Wohnungslosen, Erarbei-
tung von Wohn- und Be-
rufsperspektiven
zielgruppen-
übergreifend, hier:
Wohnungslose
lfd.
Einstieg 12 Monate 20
12
Maßnahme zur Stabilisie-
rung und Motivation von
Haftentlassenen
Unterstützung von haftbe-
drohten Menschen zur
Haftvermeidung oder zum
Erhalt der Wohn- und
Arbeitsverhältnisse bei
Ersatzfreiheitsstrafen
zielgruppen-
übergreifend, hier:
Haftentlassene
lfd.
Einstieg 6 Monate 30
13 Intensivcoaching für Lang-
zeitleistungsbeziehende
Vermittlungscoaching:
Individuelles Coaching
zur Berufswegplanung,
Bewerbungstraining, Ak-
quise von Praktikums- und
Arbeitsstellen zielgruppen-
übergreifend, hier:
Langzeitleistungs-
beziehende
lfd. Ein-
stieg
6 Monate
50
Sozialcoaching:
Individuelles Coaching
zur Stärkung der lebens-
praktischen Kompetenzen
und Rahmenbedingungen,
Berufswegplanung, Bewer-
bungstraining, Praktika,
Vermittlung
12 Monate
14
Aktivierendes und
begleitendes Coaching für
Langzeitarbeitslose
Phase I: Einzelcoaching vor
öffentlich geförderter Be-
schäftigung (ögB)
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Langzeit-
arbeitslose
Phase I:
beendet während
ögB:
max.
24 Monate
Übergang
in nicht
geförderte
Beschäfti-
gung:
6 Monate
15
bis
20
Phase II: Einzelcoaching
während öffentlich
geförderter Beschäftigung
Phase II:
feste
Gruppe
Phase III: Einzelcoaching
nach dem Übergang in ein
nicht gefördertes sozial-
versicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis
lfd.
Einstieg
16
Sozialpädagogische Be-
treuung von Teilnehmen-
den einer Arbeitsgelegen-
heit (AGH)
Einzelcoaching zur Befähi-
gung der Ausübung einer
AGH, Bewerbungs-
training, Vermittlung
zielgruppen-
übergreifend
lfd. Ein-
stieg 12 Monate 60
17 Einzelfallförderung (MAT)
Maßnahmen bei Trägern
(z.B. Einzelcoaching zur
Vermittlung in Arbeit oder
zur Stabilisierung der Ar-
beitsaufnahme)
zielgruppen-
übergreifend
lfd.
Einstieg individuell 250
18 Impulse
für Erwerbsarbeit
Einzelcoaching zur persön-
lichen und beruflichen
Standortbestimmung:
Potenzialanalyse, (frühzei-
tige) Aktivierung
zielgruppen-
übergreifend,
hier: ohne
Jugendliche
lfd. Ein-
stieg 4 Monate 200
Einzelcoaching zur berufli-
chen Orientierung: Entwick-
lung beruflicher Perspekti-
ven, Kontakte zur Arbeits-
welt, Praktika
lfd. Ein-
stieg 4 Monate 150
Stellensuche:
Einzelcoaching zur Auf-
nahme einer sozial-
versicherungspflichtigen
Arbeit
lfd.
Einstieg
6 Monate
50
Basiskompetenzen
für Arbeit:
Einzelcoaching zur berufli-
chen Orientierung und
Gruppenangebot zur vertie-
fenden Sprach-
standerhebung, Förderung
1. u. 3.
Quartal 4 Monate 60
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage
69
Nr. Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebotes Zielgruppe Beginn Dauer Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
der Spracherwerbs-
kompetenz sowie des
Lesens und Schreibens
Einzelcoaching zur Stabili-
sierung der Aufnahme
einer sozialversicherungs-
pflichtigen Arbeit
lfd.
Einstieg 3 Monate 40
19
Mobiles Fallclearing und
Unterstützung bei der
Hilfeplanrealisierung
Modul 1: Individuelle Akti-
vierung der Teilnehmenden
zur Mitwirkung in der Fall-
steuerung, sozialintegrative
Hilfen, aufsuchende Sozi-
alarbeit, Berufswegplanung
zielgruppen-
übergreifend,
hier: ohne
Jugendliche
lfd.
Einstieg
3 Monate
25
mtl.
Modul 2: Individuelle Unter-
stützung der Teilnehmen-
den bei der Umsetzung
der Hilfeplanung
6 - 9
Monate
25
mtl.
20
Vorbereitung auf eine
betriebliche Ausbil-
dung/Umschulung
Vorbereitung auf eine
betriebliche Ausbildung
oder Umschulung
in Teil- oder Vollzeit
und Stabilisierung bei
Aufnahme einer Ausbil-
dung/Umschulung
zielgruppen-
übergreifend,
hier: ohne
Jugendliche
4.
Quartal;
1. - 2.
Quartal:
Nachbe-
setzung
freier
Plätze
9 Monate
(Vorberei-
tung)
+
3 Monate
(Stabilisie-
rung)
30
bis
40
22 Clearingstelle U25 Plus
Clearingstelle:
Individuelles Coaching mit
aufsuchender Sozialarbeit
von Jugendlichen, die den
Kontakt zum Jobcenter
verloren haben Jugendliche und
junge Erwachsene
(bis 25 Jahre)
lfd. Ein-
stieg
3 - 6 Mona-
te 20
mtl.
Integrationshilfen:
Individuelles Coaching mit
aufsuchender Sozialarbeit
zur Stabilisierung der Le-
benssituation
6 - 12
Monate
10
mtl.
23
Werkstattbüro koKA –
kreativ-orientiert mit Kurs
auf Arbeit / Ausbildung
Heranführung an den
Arbeits- und Ausbildungs-
markt, Bewerbungs-
training, Praktika, theater-
und medienpädagogische
Biografiearbeit
Langzeitarbeitslose
bzw. von Langzeit-
arbeitslosigkeit
bedrohte Jugendli-
che und junge Er-
wachsene
(bis 25 Jahre)
lfd. Ein-
stieg
max.
12 Monate
18
mtl.
Stabilisierung bei Aufnah-
me einer Ausbildung oder
sozialversicherungs-
pflichtigen Arbeit
6 Monate 15
24 Lernort Süd
Stabilisierung, persönliche
und berufliche Orientierung,
Vermittlung von Tages-
struktur Jugendliche und
junge Erwachsene
(bis 25 Jahre)
lfd. Ein-
stieg
max.
12 Monate 9 Optional: Besuch der Be-
rufsschule zur Erfüllung der
Berufsschulpflicht an 2
Tagen pro Woche
VZ = Vollzeit
TZ = Teilzeit
Abbildung 26: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Planung 2018
Quelle: Eigene Aufstellung
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage
70
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Abgeschlossene Ausbildungen und Umschulungen sowie erfolgreich absolvierte Qualif i-
zierungen erhöhen die Chancen auf eine nachhaltige Integration in den 1. Arbeitsmarkt
erheblich. Zudem wirken Förderungen der beruflichen Weiter bildung dem drohenden
Fachkräftemangel entgegen. Daher sind im Jahr 2018 ca. 450 Förderungen der berufli-
chen Weiterbildung geplant, davon ca. 125 Einzelfallförderungen von betrieblichen und
überbetrieblichen Umschulungen sowie ca. 200 Einzelfallförderungen von Teilqualifizie-
rungen oder eine Umschulung/Ausbildung vorbereitende/begleitende Maßnahmen.
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
1
Einzelfallförderungen -
Abschlussorientierte
betriebliche
Umschulungen
Gemäß Ausbildungs-
verordnung
zielgruppen-
übergreifend individuell 24 Monate 75
2
Einzelfallförderungen -
Abschlussorientierte
überbetriebliche
Umschulungen
z.B. Altenpflegehelfer*in,
Bürokaufmann*frau, Fach-
kraft für Möbel-, Küchen- und
Umzugsservice
zielgruppen-
übergreifend individuell 12 - 24
Monate 50
3
Einzelfallförderungen
Reha/SB - Abschluss-
orientierte überbetriebliche
Umschulungen
(alt: Bürokaufmann*frau)
Gemäß Ausbildungsverord-
nung
Rehabili-
tand*innen/
Schwer-
behinderte
individuell 21 Monate 5
4 Einzelfallförderungen -
Teilqualifizierungen
z.B. Führerschein C/CE,
kaufmännische und tech-
nisch-gewerbliche Qualifikati-
onen
zielgruppen-
übergreifend individuell individuell 200
5 Umschulungsbegleitende
Hilfen (ubH)
Stützunterricht (Hauptfächer
der Berufsschule)
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Umschü-
ler*innen
individuell individuell 25
6 Schulabschluss Plus
Nachholen des Hauptschul-
abschlusses inkl. sozial-
pädagogischer Begleitung
Jugendliche
und junge Er-
wachsene inkl.
Erziehende
(bis 25 Jahre)
3. Quartal 12 Monate 18
7
Vorbereitung auf eine
betriebliche Ausbildung
und auf den
Hauptschulabschluss
Vorbereitung auf die Exter-
nenprüfung zum Erwerb des
Hauptschulabschlusses,
EDV-Training, Praktika,
Bewerbungstraining, Vermitt-
lung in Ausbildung oder
Arbeit
zielgruppen-
übergreifend,
insbesondere
Menschen mit
Migrations-
vorgeschichte
3. Quartal 12 Monate 36
9
Berufspraktische Weiter-
bildung für Migrantinnen
und Migranten
Berufliche Orientierung,
EDV-Schulung, Grundlagen
der Lagerwirtschaft, Spracht-
raining, Praktika,
Bewerbungstraining
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Menschen
mit Migrations-
vorgeschichte
3.
Quartal 4 Monate 15
10 Gemma!
Entwicklung persönlicher und
beruflicher Perspektiven,
praktische Erprobung in den
Bereichen Floristik, Hauswirt-
schaft/Verkauf, Projektwoche
Altenpflege,
Bewerbungstraining, EDV
Jugendliche und
junge Erwachse-
ne (bis 25 Jahre),
hier: Junge
Frauen
lfd. Einstieg max.
12 Monate 8
Optional: Besuch der Berufs-
schule zur Erfüllung der
Berufsschulpflicht an 2 Tagen
pro Woche
VZ = Vollzeit
TZ = Teilzeit
Abbildung 27: Förderung der beruflichen Weiterbildung - Planung 2018
Quelle: Eigene Aufstellung
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage
71
Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene
Für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren gibt es ein breites Spektrum an
spezifischen Maßnahmen, um eine nachhaltige Integration - insbesondere in eine b e-
triebliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf - zu ermöglichen.
Insgesamt sind für 2018 über 150 Eintritte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in
Maßnahmen geplant, die sie bei der Aufnahme eines betrieblichen Ausbildungsplatzes in
einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bzw. bei der Aufrechterhaltung des Au s-
bildungsverhältnisses unterstützen.
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
2 Zukunft sichern -
Ausbildung 2018 **
Bewerbungstraining, indivi-
duelle Qualifizierung (z.B.
EDV, Business-English,
Gabelstaplerschein) zur
Erhöhung der Chancen der
Vermittlung in eine betrieb-
liche Ausbildung, Praktika
zu individuell festgelegten
Zeitpunkten
Jugendliche und
junge Erwachsene
inklusive (Allein-)
Erziehende
(bis 25 Jahre)
mit Schulabschluss
und gefestigtem
Ausbildungs-
wunsch,
hier: Bewerber/
innen um einen
betrieblichen Aus-
bildungsplatz
1. Quartal
6 - 8
Monate
24
Stabilisierung bei Aufnah-
me einer betrieblichen
Ausbildung
3 Monate
15
3 Einstiegsqualifizierung
(EQ)
Betriebliches Langzeit-
praktikum mit Vergütung in
einem staatlich anerkann-
ten Ausbildungsberuf mit
Option auf Übernahme in
ein Ausbildungsverhältnis
nach Beendigung der
Einstiegsqualifizierung
Jugendliche und
junge Erwachsene
inklusive (Allein-)
Erziehende
(bis 25 Jahre)
mit eingeschränk-
ten Vermittlungs-
perspektiven,
die nach dem
30.09.2017 keinen
Ausbildungsplatz
gefunden haben
3. oder
4. Quartal
mind. 6
bis
max. 12
Monate
18 Optional: Besuch der Be-
rufsschule (bei Minder-
jährigen zwingend zur
Erfüllung der Berufsschul-
pflicht an 2 Tagen pro
Woche notwendig); Gewäh-
rung von abH möglich
4
Berufsausbildung in einer
außerbetrieblichen Ein-
richtung (BaE)
Duale Ausbildung mit Ver-
gütung in einem staatlich
anerkannten Ausbildungs-
beruf, fachtheoretische
Ausbildung bei einem
Bildungsträger, fachprakti-
sche Ausbildung in einem
Kooperationsbetrieb (18
Plätze) oder bei einem
Bildungsträger (5 Plätze),
Stützunterricht, sozialpäda-
gogische Begleitung
Jugendliche und
junge Erwachsene
inkl. (Allein-)
Erziehende
(bis 25 Jahre)
ohne
abgeschlossene
Erstausbildung
3. Quartal individuell
ko-
ope-
rativ:
18
inte-
gra-
tiv:
5
5 Ausbildungsbegleitende
Hilfen (abH)
Stützunterricht und sozial-
pädagogische Begleitung
für Jugendliche und junge
Erwachsene, die eine be-
triebliche Berufserstausbil-
dung in einem staatlich an-
erkannten Ausbildungsbe-
ruf oder eine Einstiegsquali-
fizierung (EQ) absolvieren
Jugendliche und
junge Erwachsene
(mit und ohne
Migrations-
geschichte)
und (Allein-)
Erziehende
(bis 25 Jahre)
ohne
abgeschlossene
Erstausbildung
lfd.
Einstieg individuell 35
Ausbildungsbegleitende
Hilfen plus (abH+)
Stützunterricht und sozial-
pädagogische Begleitung
sowie Sprachförderung für
junge geflüchtete
Menschen lfd. Einstieg Individuell 40
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage
72
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
Jugendliche und junge
Erwachsene, die eine be-
triebliche Berufserstausbil-
dung in einem staatlich an-
erkannten Ausbildungsbe-
ruf oder eine Einstiegsquali-
fizierung (EQ) absolvieren
6 Assistierte Ausbildung
(AsA)
Stützunterricht und sozial-
pädagogische Begleitung
für Jugendliche und junge
Erwachsene, die eine
betriebliche Berufserstaus-
bildung in einem staatlich
anerkannten Ausbildungs-
beruf absolvieren sowie
Beratung von Ausbildungs-
betrieben
Jugendliche und
junge Erwachsene
(mit und ohne
Migrations-
geschichte)
und (Allein-)
Erziehende
(bis 25 Jahre)
ohne
abgeschlossene
Erstausbildung
2. Quartal individuell 15
VZ = Vollzeit ** Freie Förderung (gemäß § 16 f SGB II)
TZ = Teilzeit *** § 16 h SGB II in Kraft ab 01.08.2016
Abbildung 28: Maßnahmen Jugendliche und junge Erwachsene - Planung 2017
Quelle: Eigene Aufstellung
Maßnahmen für Menschen mit (Schwer-)Behinderung und Rehabilitand*innen
Für Menschen mit B ehinderung oder Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte
Menschen werden Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben erbracht, um
die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, (wieder)herzustellen und die Teilhabe
am Arbeitsleben zu sichern . Diese Leistungen werden zielgerichtet auf die Beseitigung
von behinderungsspezifischen Nachteilen ausgerichtet. Im Jahr 2018 ist die Realisierung
von rund 70 Maßnahmeneintritten von Menschen mit (Schwer -)Behinderung und Reha-
bilitand*innen in zielgruppenspezifischen Maßnahmen geplant.
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
1
Rehabilitations-
Vorbereitungstraining
(RVT)
Stabilisierung der/des
Teilnehmenden unter Be-
rücksichtigung ihrer/ seiner
Persönlichkeit, Abbau von
Ängsten, psychologische
Betreuung
Menschen mit
(Schwer-)
Behinderung/
Rehabilitand*innen,
hier: Menschen mit
psychischen
und/oder sozialen
Problemen
individuell 3 Monate 7
2 Arbeitserprobung im Be-
rufsförderungswerk (BFW)
Klärung der Chancen und
Möglichkeiten der/des
Teilnehmenden im Hinblick
auf eine angestrebte Um-
schulung, Qualifizierung
oder Integration in den
Arbeitsmarkt
Menschen mit
(Schwer-)
Behinderung/
Rehabilitand*innen
individuell 2 - 6
Wochen 7
3
Berufsvorbereitende Bil-
dungsmaßnahme für
psychisch Erkrankte
Vorbereitung der Jugendli-
chen und jungen Erwach-
senen mit psychischer
Erkrankung auf die Ein-
gliederung in Ausbildung
Rehabilitand*innen/
Schwerbehinderte,
hier: Jugendliche
und junge Erwach-
sene (unter 25
Jahre) mit einer
psychischen Er-
krankung ohne
individuell bis zu
12 Monate 5
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage
73
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
abgeschlossene
Erstausbildung
4
Umschulungen im Berufs-
förderungswerk (BFW)
für Rehabilitanden
Gemäß
Ausbildungsverordnung
Menschen mit
(Schwer-)
Behinderung/
Rehabilitand*innen
individuell 12 - 24
Monate 7
5
Probebeschäftigung
für Menschen
mit Behinderung
Erstattung der Kosten für
eine befristete Probebe-
schäftigung von Menschen
mit (Schwer-)Behinderung,
und ihnen gleichgestellter
Menschen an Arbeitgeber,
sofern die Teilhabe am
Arbeitsleben verbessert
wird oder vollständig und
dauerhaft zu erreichen ist
Menschen mit
(Schwer-)
Behinderung/
Rehabilitand*innen
individuell 3 Monate 15
6
Eingliederungszuschuss
für Menschen mit Schwer-
behinderung
Arbeitgeber können zur
Eingliederung von Men-
schen mit Schwer-
behinderung einen Einglie-
derungszuschuss bis zu
70% des zu berücksichti-
genden Arbeitsentgelts
(jährliche Minderung um
10%, mind. 30%) erhalten
Menschen mit
(Schwer-)
Behinderung/
Rehabilitand*innen
individuell bis zu
2 Jahre 5
7
Eingliederungszuschuss
für besonders betroffene
Menschen mit Schwerbe-
hinderung
Arbeitgeber können zur
Eingliederung von beson-
ders betroffenen Menschen
mit Schwerbehinderung
einen Eingliederungszu-
schuss bis zu 70% des zu
berücksichtigenden Ar-
beitsentgelts (nach Ablauf
von 24 Monaten mit jährli-
cher Minderung um 10%,
jedoch mind. 30%) erhalten
Menschen mit
(Schwer-)
Behinderung/
Rehabilitand*innen
individuell
bis zu
5 Jahre,
bei über
55-Jährigen
bis zu
8 Jahre
25
VZ = Vollzeit
TZ = Teilzeit
Abbildung 29: Maßnahmen für Menschen mit (Schwer-)Behinderung und Rehabilitand*innen - Planung 2018
Quelle: Eigene Aufstellung
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage
74
Maßnahmen für Selbstständige
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder
einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit nachgehen, erhalten eine qualifizierte
Beratung durch spezialisierte Jobcoaches. Alternativ können sich die Gründungswilligen
und Selbstständigen bei der Wirtschaftsförderung Münster ber aten lassen. Insgesamt
sind 2018 rund 70 Förderungen von Gründungswilligen und Selbstständigen geplant.
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
1 Coaching von
Selbstständigen
Bestandsanalyse:
Klärung der persönlichen
und finanziellen Situation,
Motivation und fachlichen
Kenntnisse; Analyse der
Marktchancen; etc.
Selbstständige lfd.
Einstieg
8 Std.
~ 1 Monat
36
Optimierungscoaching zur
Verringerung/Beendigung
der Hilfebedürftigkeit:
Beurteilung der Gewinner-
zielungschancen, Aufzei-
gen geeigneter Sanie-
rungsmaßnahmen, Not-
wendigkeit etwaiger Be-
triebsausgaben für Investi-
tionen, etc.
32 Std.
~ 3 Monate
12
2 Einstiegsgeld für
Selbstständige
Einstiegsgeld kann bei
Aufnahme einer selbst-
ständigen Erwerbstätigkeit
zur Überwindung der Hilfe-
bedürftigkeit
erbracht werden
Selbstständige,
bei denen eine
dauerhafte Über-
windung der Hilfe-
bedürftigkeit zu
erwarten ist
individuell max.
24 Monate 12
3 Leistungen zur Eingliede-
rung von Selbstständigen
Zuschuss für die Beschaf-
fung von Sachgütern, die
für die Aufnahme oder
Ausübung einer selbst-
ständigen, hauptberufli-
chen, wirtschaftlich trag-
fähigen Tätigkeit notwendig
und angemessen sind
Selbstständige,
bei denen eine
dauerhafte Über-
windung oder
Verringerung der
Hilfebedürftigkeit zu
erwarten ist
individuell --- 8
VZ = Vollzeit
TZ = Teilzeit
Abbildung 30: Maßnahmen für Selbstständige und Gründungswillige – Planung 2018
Quelle: Eigene Aufstellung
Maßnahmen für Geflüchtete und Menschen mit Migrationsvorgeschichte
Eine detaillierte Darstellung von Maßnahmen und Sprachförderangeboten für
Geflüchtete ist im g emeinsam mit der Agentur für Arbeit erstellten Arbeitsmarkt -
und I ntegrationsprogramm für geflüchtete Menschen in Münster enthalten (vgl.
hierzu die Vorlage V/0137/2016). Darüber hinaus stehen den leistungsberechti g-
ten G eflüchteten und Menschen mit Migrationsvo rgeschichte grundsätzlich alle
Regelinstrumente und Maßnahmen des Jobcenters zur Verfügung.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage
75
Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme und Verbesserung der I ntegrati-
onschancen
Sofern die Fördervoraussetzungen vorliegen, können weitere Förderinstrumente zur
Eingliederung in Arbeit genutzt werden.
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ TZ
1 Vermittlungsbudget
Förderung zur Anbahnung
oder Aufnahme einer sozial-
versicherungspflichtigen
Beschäftigung (z.B. Über-
nahme von Bewerbungskos-
ten und Übernahme von
Fahrtkosten zu Vorstellungs-
gesprächen)
zielgruppen-
übergreifend individuell --- 2.000
2 Arbeitsgelegenheiten
(AGH)
Heranführung an den ersten
Arbeitsmarkt durch zusätzli-
che, im öffentlichen Interesse
liegende, wettbewerbsneut-
rale Arbeiten in verschiede-
nen Arbeitsfeldern
zielgruppen-
übergreifend individuell 6 - 12
Monate 250
3
Tagelöhner
( Freie Förderung gem.
§16 f SGB II)
Sporadische Ausübung prak-
tischer Tätigkeiten (z. B.
Pflege von Parks und Grün-
flächen), Tages- und Selbst-
struktur
zielgruppen-
übergreifend individuell
max. 66
Std. je
Monat
7
mtl.
4 Eingliederungs-
zuschuss
Arbeitgebende können zur
Eingliederung von Arbeit-
nehmenden, deren Vermitt-
lung wegen in ihrer Person
liegender Gründe erschwert
ist, einen Zuschuss bis zu
50% des zu berücksichtigen-
den Arbeitsentgelts zum
Ausgleich einer Minderleis-
tung erhalten
zielgruppen-
übergreifend,
hier: ohne Men-
schen mit
(Schwer-)
Behinderung/
Rehabilitand*innen/
Individuell max.
12 Monate 85
5 Einstiegsgeld
Einstiegsgeld kann als Lohn-
kostenzuschuss bei Aufnah-
me einer mind. 6-monatigen
sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung zur Überwin-
dung der Hilfebedürftigkeit
erbracht werden
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Langzeit-
arbeitslose
individuell 3 Monate 75
6 Förderung von
Arbeitsverhältnissen
Förderung von Arbeitgeben-
den durch Zuschüsse zum
Arbeitsentgelt für die Be-
schäftigung von zugewiese-
nen erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten (eLb) bei
Begründung eines Arbeits-
verhältnisses
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Langzeit-
arbeitslose mit
schweren Vermitt-
lungshemmnissen
individuell
max.
24 Monate
innerhalb
eines Zeit-
raums von
5 Jahren
25
7 Probebeschäftigung
Erstattung der Kosten für die
Besetzung eines sozialversi-
cherungspflichtigen Arbeits-
platzes im Rahmen einer
Probebeschäftigung mit
einem/einer Langzeitarbeits-
losen oder einem/ einer
Jugendlichen/jungen Erwach-
senen mit schweren Vermitt-
lungshemmnissen an Arbeit-
geber
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Langzeit-
arbeitslose sowie
Jugendliche und
junge Erwachsene
mit schwerwiegen-
den Vermittlungs-
hemmnissen
individuell max.
3 Monate 50
VZ = Vollzeit
TZ = Teilzeit
Abbildung 31: Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme und zur Verbesserung der Integrationscha n-
cen - Planung 2018
Quelle: Eigene Aufstellung
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018 | Anlage
76
Förderangebote Dritter
Sprachförderung
Integrationskurse
Integrationskurse werden über das Bu ndesamt für Migranten und Flüchtlinge gefördert.
Der allgemeine Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs zum Erlernen der deu t-
schen Sprache für den Alltag (600 Unterrichtsstunden) und einem Orientierungskurs mit
100 Unterrichtsstunden, der über das Le ben in Deutschland, die Kultur, die Rechtsor d-
nung und die jüngere Geschichte des Landes informiert. Es gibt spezielle Kurse mit A l-
phabetisierungsanteil, für Jugendliche und für Erziehende sowie Intensivkurse. In Mün s-
ter sind derzeit 11 Integrationskursträger vom BAMF zugelassen. Menschen mit Migrati-
onsvorgeschichte können zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden.
Berufsbezogene Deutschsprachförderung
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung gem. § 45a AufenthaltG wird vom Bu n-
desamt für Migranten und Flüchtlinge umgesetzt und baut unmittelbar auf den allg e-
meinsprachlichen Integrationskursen auf. Die Kurse setzen sich aus verschiedenen M o-
dulen zusammen, die sich baukastenähnlich individuell kombinieren lassen (u. a. So n-
dermodule unter dem Sprachniveau B1 mit sozialpädagogischer Betreuung, Fachmodule
Handel und Gewerbe/Technik sowie Module für das Anerkennungsverfahren in akad e-
mischen Heilberufen).
Weitere Sprachkurse
In verschiedenen Einrichtungen in den Stadtbezirken Münsters werden zahlreiche, oft-
mals niederschwellig angesetzte Sprachkurse angeboten, z. T. mit paralleler Kinderb e-
treuung für Mütter mit Migrationsvorgeschichte.
Sonstige Förderangebote
Die Agentur für Arbeit Ahlen -Münster bietet verschiedene Bildungsmaßnahmen an, die
auch von den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Jobcenters der Stadt Münster
genutzt werden können (z. B. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen pro sowie in s-
besondere auch Maßnahmen für Rehabilitand*innen).
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Ludgeriplatz 4
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0846/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.09.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37