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2016/0322

GSI/ FAIR zusätzliche Waldinanspruchnahme

Magistratsvorlage 02.08.2016

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2016/0322

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2016/0322

6624 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
10.08.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlun g 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Grünflächenamt  
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl.  
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0322 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: GSI/ FAIR zusätzliche Waldinanspruchnahme  
 
Vorlage vom: 02.08.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat nimmt den Bericht zum Sachstand Entwicklung der GSI/ Notwendigkeit der 
Anpassung des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Wx 12 zur Kenntnis.  
 
2. Der Magistrat stimmt dem weiteren Vorgehen zu und beauftragt das Stadtplanungsamt mit 
den weiteren Verhandlungen und der Anpassung des städtebaulichen Vertrages zum 
Bebauungsplan Wx 12. 
 
3. Nach Magistratsbeschluss kann das Grünflächenamt, Abt. Forsten, Biotopschutz und 
Stadtbäume die nach Hessischem Waldgesetz erforderlichen Rodungsgenehmigungen 
entsprechend der Anlage/ Gesamtkonzept erteilen. 
 
 
Anlagen: FAIR Antrag zusätzliche Waldinanspruchnahme 20160801  
Bericht zur zusätzlichen Waldinanspruchnahme 20160331

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  02.08.2016  
 
Der Bebauungsplan Wx 12 ist in Kraft getreten am 08.04.2006. Zum Bebauungsplan wurde ein 
städtebaulicher Vertrag mit der GSI abgeschlossen, in dem insbesondere die Waldrodungs - 
und Kompensationsmaßnahmen geregelt wurden. 
 
Die Planungsentwicklung innerhalb der letzten 10 Jahre hat aufgrund der komplexen Situation 
der Gesamtmaßnahme sowie der baubetrieblichen, baulogistischen und abwicklungstech -
nischen Randbedingungen dazu geführt, dass der städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan 
Wx 12 angepasst werden muss. Vor allen Dingen hinsichtlich des zusätzlichen Bedarfs an 
Waldrodungsflächen und des erforderlichen Kompensationsbedarf ist die Anpassung dringend 
erforderlich.   
 
Auf Basis des aktuellen Standes des Projekts und der weitergehenden Projektplanung hat die 
GSI/FAIR den zusätzlichen kurzfristigen, mittel- und langfristigen Bedarf zur zusätzlichen 
Waldinanspruchnahme ermittelt und zusammengestellt. Hierbei handelt es sich um Flächen 
zur Erweiterung der Tunnelschneise, Flächen für Außentrassen und Baustelleneinrichtungen, 
Flächen für Schleppkurven und den Endausbau von Straßen, Flächen für das Betonmischwerk, 
Flächen für Zufahrten zur Bodenmiete/ Baustellenlogistik, Flächen für Gebäude sowie für das 
Trafofeld Nord (Anlage 1). GSI/FAIR hat in Zusammenarbeit mit Hessen Forst, Forstamt 
Darmstadt und dem Grünflächenamt in einem ersten Schritt Minimierungsmaßnahmen 
untersucht; der angehängte Bericht stellt den optimierten Bedarf aller - zur Zeit absehbar - 
benötigten Waldinanspruchnahmeflächen für die Realisierung des internationalen 
Teilchenbeschleunigers FAIR als auch die künftig noch benötigten Flächen auf dem Gelände 
der GSI dar.  
 
Da der rechtskräftige Bebauungsplan Wx 12 im Verfahren (Umweltverträglichkeitsunter-
suchung UVU, Landschaftsplan und Umweltbericht, Zielabweichungsverfahren) sowohl die 
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen 
abschließend geregelt hatte, ist aus planungsrechtlicher Sicht die Änderung/ Anpassung des 
städtebaulichen Vertrags erforderlich bzgl. folgender Punkte: 
• Festlegung einer neuen Obergrenze für die Waldrodungen anhand der „vorabgestimmten“ 
erforderlichen Flächen. 
• Die Flächen, die über dem alten Wert von 20,85 ha Gesamt-Rodungsfläche liegen, müssen 
naturschutzrechtlich und forstwirtschaftlich ausgeglichen werden.  Hierzu ist eine 
Bilanzierung zu erstellen und die Kompensationsmaßnahmen sind mit dem 
Grünflächenamt/ Umweltamt/ Forstamt abzustimmen. (somit erfolgt eine Anpassung der 
Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung aus dem B-Planverfahren). Die Erstellung eines 
Dokuments ist erforderlich, aus dem die Bewertung der Waldflächen (Art und Qualität des 
Waldes), die gerodet werden sollen, hervorgeht als Grundlage des Aufforstungs - und 
Kompensationskonzepts.  
• Keine Inanspruchnahme weiterer Waldflächen. 
• Vertragspartner ist sowohl die GSI als auch FAIR oder GSI/ FAIR, da die neu festzulegende 
Obergrenze für das Gesamtgebiet des Geltungsbereichs des Wx 12 gilt. 
 
Da die GSI bzw. FAIR nicht Eigentümer der beanspruchten Flächen ist, müssen auch hier noch 
die erforderlichen Verträge (Gestattungsvertrag bzw. Erbbauvertrag) zwischen den Vertrags-
partnern Landesbetrieb Hessen-Forst und dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und 
Kunst (HMWK) angepasst und neu geregelt werden. Eine Änderung des Bebauungsplans ist 
zurzeit nicht notwendig, kann aber durch zukünftige Bauvorhaben ebenfalls erforderlich 
werden.

- 4 - 
 
 
 
Von der GSI/FAIR wurde ein Zeitplan für die zu erteilenden Rodungsgenehmigungen vorgelegt. 
Demnach sind für die Außentrassen und Baustelleneinrichtungen (Ziffer 3 der Anlage), für die 
Schleppkurven am Fernreitweg (Ziffer 4 der Anlage), die Zufahrt zur Bodenmiete (Ziffer 8 der 
Anlage) und die Fläche für das LEB-Gebäude (Ziffer 7 der Anlage) Rodungsgenehmigungen bis 
spätestens zum 4. Quartal 2016 zu erteilen. 
Für das Trafofeld Nord wird die temporäre Waldumwandlung vorab in eine dauerhafte 
Waldumwandlung genehmigt.   
 
 
Nach Magistratsbeschluss wird das Grünflächenamt, Abt. Forsten, Biotopschutz und 
Stadtbäume die nach Hessischem Waldgesetz erforderlichen Rodungsgenehmigungen 
entsprechend der eingereichten Unterlagen der GSI/FAIR dann bis Ende des Jahres 2016 
erteilen. 
 
 
Der überarbeitete städtebauliche Vertrag wird den städtischen Gremien zum Beschluss 
vorgelegt. Um die beiden Gesellschaften FAIR und GSI zu berücksichtigen, muss der 
städtebauliche Vertrag als trilateraler Vertrag abgeschlossen werden.  
 
Darmstadt, den 02.08.2016 
 
 
 
Dezernat I     Dezernat III 
      i. V. 
 
 
Jochen Partsch    Jochen Partsch 
Oberbürgermeister     Oberbürgermeister 
 
 
Anlagen: Antrag GSI/FAIR vom 01.08.2016 zur zusätzlichen Waldinanspruchnahme (mit 
aktualisierter Tabelle Flächenübersicht)/ Notwendigkeit weiterer 
Rodungsflächen 
  FAIR - Bericht zur zusätzlichen Waldinanspruchnahme vom 31.03.2016

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10845 Zeichen

FAIR
Facility for Antiproton and
Ion Research in Europe GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
www.fair-center.eu
FAIR . Planckstraße 1 . 64291 Darmstadt . Deutschland
Magistrat Darmstadt
Luisenplatz 5a
64283 Darmstadt
Antrag auf zusätzliche Waldinanspruchnahme FAIR/GSI
Geschäftsführung
Wissenschaftlicher Geschäftsführer
Professor Dr. Baris Sharkov
Telefon+49-6159-71-1640
boris. sharkov@fair-center. eu
Administrative Geschäftsführerin
Ursula Weyrich
Telefon +49-6159-71-2646
ursula.weyrich@fair-center.eu
Technischer Geschäftsführer
Jörg Blaurock
Telefon +49-6159-71-3290
joerg. blaurock@fair-center.eu
01. August 2016 UK/MAg
Sehr geehrte Damen und Herren des Magistrats,
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
Sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete,
das FAIR Projekt ist eine weltweit einzigartige Forschungseinrichtung, die am
Standort Darmstadt in Wixhausen errichtet wird. In dieser Teilchenbeschleuniger-
Anlage werden zukünftig Teilchen auf nahe Lichtgeschwindigkeit beschleunigt
und Experimente im Bereich der Grundlagenforschung an Materie und zu
anderen Erscheinungen des Universums durchgeführt. Der hohe
wissenschaftliche Wert dieser Einrichtung ist von internationalen Experten
bestätigt. Zukünftig werden hier über das Jahr verteilt bis zu 3. 000
Wissenschaftler aus aller Welt neue Erkenntnisse aus komplexen Experimenten
gewinnen. Ziel ist es den Betrieb dieser Forschungseinrichtung bis zum Jahr
2025 zu erreichen.
Geschäftsführung:
Professor Dr. Baris Y. Sharkov
Ursula Weyrich
Jörg Blaurock
Sitz: Darmstadt
Amtsgericht Darmstadt HRB 89372
USt-ldNr. : DE275595927
Commerzbank Darmstadt
IBAN DE03 5084 0005 0132 6305 00
BIG COBADEFF508
In den Jahren um 2003/2004 wurden in einer konzeptionellen Phase die
Grundlagen des Projekts erarbeitet. Die Fortschreibung dieser
Planungsgrundlagen und die technische Weiterentwicklung von der
konzeptionellen Phase bis zur nun beginnenden Ausführung des Projekts zeigt
einen zusätzlichen permanenten und temporären Waldbedarf auf. Dieser
zusätzliche Waldbedarf geht über die im städtebaulichen Vertrag zwischen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Gesellschaft für Schwerionenforschung
mbH (GSI) vereinbarten und in der Konzeptphase abgeschätzten Werte hinaus.
Verschiedene Randbedingungen und Vorgaben, wie Z. B. Veränderung der
Genehmigungslage, sicherheitstechnische Auflagen, baukonstruktive
Anpassungen, baulogistische Ansprüche sowie die Konkretisierung der
Anforderungen unter Berücksichtigung der Entwicklung über mehr als 10 Jahre,
führen zu notwendigen Modifikationen der Flächenbedarfe. Dabei war immer das
Bestreben die Auswirkungen auf die Natur und die Bevölkerung möglichst zu
minimieren.
Seite 1 von 2 l

-^-.^
F^IR
Facility for Antiproton and
Ion Research in Europe GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
www. fair-center. eu
Die FAIR hat bereits in mehreren Abstimmungsgesprächen mit den
verantwortlichen Ämtern, wie Z. B. Grünflachenamt oder Hessen-Forst den
notwendigen Bedarf abgewogen und nach Möglichkeiten zur Eingriffsminimierung
gesucht. Trotz aller Bemühungen und intensiver Diskussionen mit allen
Fachämtern, verbleibt ein notwendiger Bedarf von 2, 175 ha temporäre und
0, 74 ha dauerhafte Waldinanspruchnahme, der für die Realisierung dieses
herausragenden Projektes erforderlich ist.
Daher bitten die GSI GmbH und die FAIR GmbH den Magistrat der
Wissenschaftsstadt Darmstadt um die notwendigen Anpassungen der
städtebaulichen Vereinbarung aus dem Jahre 2005 und um die zeitnahe
Genehmigung der zusätzlichen naturschutz- und forstrechtlichen Eingriffe.
Da das FAIR-Projekt nicht nur für den Wissenschaftsstandort Darmstadt
besonders wichtig ist, sondern auch für das Land Hessen von enormer
Bedeutung ist, haben wir eine Stellungnahme des Hessischen Ministerium für
Wissenschaft und Kunst unserem Schreiben beigefügt, in der das Land Hessen
sich eindeutig zum Projekt bekennt.
Wir bedanken uns für die jahrelange Unterstützung und rechnen mit Ihrem
Beistand für den Erfolg dieses außergewöhnlichen Projektes.
Mit freundlichen Grüßen
JJlJ-
Ursula Weyrich
Administrative Geschäftsführerin
^
^l-g Blaurock
Technischer Geschäftsführer
Anlagen
- Übersicht zusätzlicher Waldinanspruchnahme
- Ubersichtsplan kurz- bis langfristige Maßnahmen
Seite 2 von 2

'^
Übersicht zusätzlicher Waldinanspruchnahme |^(.
(Maximalannahmen) B ^/
Maximale zusätzliche Waldflächen (temporär)
2 Erweiterung Tunnelschneise
3 Fläche fürAußentrassen und Baustelleneinrichtung
4 Flächen für Schleppkurven am Fernreitweg
5 Fläche für Betonmischwerk und Baustelleneinrichtung
6 Fläche für Endausbau Straße
8 Fläche für Zufahrt zur Bodenmiete / Baustellenlogistik
temporäre Gesamtfläche
Größe (01. 02. 16)
1, 5ha
0, 2ha
0, 05 ha
0, 6ha
0, 05 ha
0, 4ha
ca. 2, 75 ha
Größe (31. 03. 16)
1, 0ha
0, 475 ha
0, 03 ha
0, 6ha
0, 02 ha
0, 05 ha
ca. 2, 175 ha
Optimierung
-0, 5ha
0, 275 ha
-0,02ha
- 0, 03 ha
- 0, 35 ha
- 0, 625 ha
Maximale zusätzliche Waldflächen (dauerhaft)
1 Trafofeld Nord *
7 Fläche für LEB-Gebäude
dauerhafte Gesamtfläche
Größe (01. 02. 16)
0, 29 ha
0, 45 ha
ca. 0, 74 ha
Größe (31. 03. 16)
0, 29 ha
0, 45 ha
ca. 0, 74 ha
Teilumwandlung
am 11. 03. 2016
beantragt
9 Eiweiterung des Bürogebäudes BK1
10 Fläche für gemeinsamen Wertstoffhof
Gesamtfläche der noch nicht genehmigten Projekte
0, 06ha
0, 03ha l
0, 06ha
0, 03ha
ca. 0, 9 ha | ca. 0, 9 ha
Gespräch am 28 Juli 2016
IE

Kurz- bis langfristige Maßnahmen
^^^
m
1 - Trafofeld Nord
2 - Erweiterung Tunnelschneise
3-Aussentrassen
4 - Schleppkurven für Weg
5 - Betonmischwerk
6 - Verbreiterung Straßen
7 - LEB-Gebäude^
8 - Zufahrt Bodenmieten
9 - Erweiterung Bürogebäude'
10-Wertstoffhof*
Gespräch am 28. Juli 2016
Gebäudestandorte dauerhaft

Hessisches Ministerium
für Wissenschaft und Kunst
HESSEN
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Postfach 3260 . 65022 Wiesbaden
Wissenschaftsstadt Darmstadt
z. Hd. Frau Stadträtin Cornelia Zuschke
Luisenplatz 5 A
64283 Darmstadt
1. August 2016
Antrag an die Stadt Darmstadt auf zusätzliche Waldinanspruchnahme von
FAIR/GSI
Sehr geehrte Frau Zuschke,
Sehr geehrte Damen und Herren des Magistrats,
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
Sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete,
am Standort Darmstadt wird auf dem Campus des Helmholtzzentrums Gesellschaft für Schwer-
ionenforschung (GSI) in den kommenden Jahren das neue Internationale Beschleunigerzent-
rum FAIR entstehen, eines der größten Forschungsvorhaben weltweit. An FAIR wird eine nie
dagewesene Vielfalt an Experimenten möglich sein, durch die Physiker aus aller Welt neue Ein-
blicke in den Aufbau der Materie und die Entwicklung des Universums erwarten.
Im Oktober 2010 haben die Bundesrepublik Deutschland und das Land Hessen ein Verwal-
tungsabkommen unterzeichnet, in dem sie ihren Willen zur Zusammenarbeit bei Bau und Be-
trieb der Einrichtung für die FAIR Anlage bekräftigen. Mittlerweile beteiligen sich gemeinsam mit
Deutschland insgesamt neun Staaten auf der Basis eines völkerrechtlichen Vertrags am Bau
der Anlage. Ziel ist es, die FAtR-Anlagen ab 2022 in Betrieb zu nehmen und bis spätestens
2025 den Vollbetrieb der FAIR Modularisierten Startversion 0-3 (MSV) für alle vier FAIR-
Programme APPA, CBM, NUSTAR und PANDA zu realisieren.
Zurzeit arbeiten etwa 3000 Forscher und Ingenieure aus 50 Nationen gemeinsam an der Ver-
wirklichung dieses Projekts. Aus deutschen Institutionen sind derzeit 545 Wissenschaftlern mit
Doktorgrad oder höherer Qualifikation als Kollaborationsmitglieder anerkannt. Zusätzlich wird
eine etwa ebenso große Zahl von Doktoranden und Masterstudenten geschätzt, die auf die
einmaligen Forschungs- und wissenschaftliche Karrieremöglichkeiten setzen.
65185 Wiesbaden . Rheinstr. 23 - 25
Telefon: 0611 32-0
Telefax: 0611323550
E-Mail: poststelle@hmwk. hessen. de
Homepage: www. hmwk. hessen. de
Güteslegel
Familienfreundlicher
Arbeitgeber
Land Hessen

Die einzelnen FAIR Beschleuniger besitzen, verglichen mit konkurrierenden internationalen
Forschungsinfrastmkturen oder -Projekten, eine Reihe von Alteinstellungsmerkmalen. Der zu
errichtende FAIR Beschteunigerkomplex eröffnet zudem aufgrund der Kombination von höchs-
ten Teilchenstrahlintensitäten mit hohen (bis zu relativistischen) Energien und sehr guten
Strahlqualitäten (über diverse Strahlkühlungsverfahren) weltweit einmalige Forschungsbedin-
gungen für ein breit gefächertes Spitzenforschungsprogramm zur Entstehung und zur Struktur
der Materie sowie zu ihren vielfältigen Erscheinungsformen im Universum für die vier FAIR Pro-
grammsäulen.
Es ist unabdingbar, bis zur Fertigstellung der FAIR-Antage - also auch während der Bauzeit -
die Forschungsmöglichkeiten aufrecht zu erhalten, um die Wissenschaftler für FAIR zu begeis-
tern und an den Standort zu binden. Ab 2018 ist ein fokussiertes intermediäres Experimentier-
Programms "FAIR Phase 0" bis zur Inbetriebnahme des neuen FAIR Synchrotrons SIS100 vor-
gesehen. Das FAIR Phase 0-Programm verfolgt das Ziel, die herausragende wissenschaftliche
Kompetenz am Standort und in der deutschen und internationalen GSI/FAIR Community zu er-
halten und dem wissenschaftlichen Nachwuchs auch während der Bauphase hervorragende
Forschungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Hierfür wird insbesondere auch die deutsche im
FAIR-Projekt engagierte Wissenschaftsgemeinschaft erheblich profitieren.
Die wissenschaftliche Nutzung von FAIR wird sich - einschließlich möglicher technischer Up-
grades - über mindestens zwei, wahrscheinlich mehr als drei Dekaden erstrecken, sodass mit
FAIR bis weit über die nächsten 30 Jahre hinaus der deutschen und internationalen Wissen-
schaftsgemeinschaft eine herausragende Forschungsinfrastruktur zur Verfügung stehen wird.
Dies bedeutet für Hessen einen enormen und langfristigen Standortvorteil in der Forschungs-
landschaft sowie einen wachsenden Wissenschaftscluster für die Region. Einen prominenten
Standortvorteil erfahren damit vor allem die Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Region. Ne-
ben einer vielgestaltigen und renommierten Hochschullandschaft und diversen hochkarätigen
Forschungseinrichtungen bildet die FAIR Anlage einen wichtigen Baustein, der Darmstadt als
Wissenschaftsstadt international hen/orheben wird.
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst unterstützt die beantragte zusätzliche
permanente und temporäre Waldinanspruchnahme für das Zukunftsvorhaben FAIR in höchstem
Maße und würde daher eine rasche und positive Bescheidung der städtischen Gremien des
städtebaulichen Vertrags sehr begrüßen.
Ihre Entscheidung stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg der Realisierung dieser herausra-
genden Forschungseinrichtung dar, die für Deutschland in der internationalen Forschungsge-
meinschaft, das Land Hessen und die Wissenschaftsstadt Darmstadt von besonderer Bedeu-
tung ist.
Mit freundlichen Grüßen
Im Antrag
Dr. T^olfBernhardt
(Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender GSI)

anlage 2

33546 Zeichen

Al
Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH

Planckstraße 1 - 64291 Darmstadt

Bericht zur
zusätzlichen Waldinanspruchnahme

Stand: 31.03.2016

IR Facility for Antiproton and Bericht zur
lon Researche In Europe GmbH zusätzlichen Waldinanspruchnahme

Inhaltsverzeichnis

Einleitung und Beschreibung ...narsensonenenenennsnensnennannansennne IEansannuflunlfanssensanzunnsursuunasenn 3
Fläche 1 - Trafofreifeld Nord ....nrzenennnneenennnnnnnnnnnnennannnnennnnnnnnannonsnonsnnsnsnnansnnnnnsranne 4
Fläche 2 - Erweiterung Tunnelschneise.....sesnsnsnsesnanensennnennrnnnnsnnnnrnranesennnenas 6
Fläche 3 - Außentrassen ......uusunnssensesnennennonnnnunsnnannunensrnnnnnnnnnnenennsnneneonnnnunsnenssnnnennn 10
Fläche 4 - Schleppkurven für Fernreitweg...enrsenssenensnsnsnsnsnrnnnensnerrennnensenne 13
Fläche 5 - Betonmischwerk...uunesunnssonaenninnsnnnunennennnnnnennunnnrannonursrnnenennansnnnnnnnnnsnsnen 15
Fläche 6 - Endausbau Straße..........unsnssransnentaneennnnsenannnnenunsansnenunnunsnsnnansnennorstsnsnnnn 21
Fläche 7 - Gebäude G006B (LEB-Gebäude)......uaneuneanennanennnannorsnsannunsnsannnnennanannsen 22
Fläche 8 - Zufahrt Bodenmieten .........„snessenennennannonunsnnnnnnnunnnnunsnansnunnsnssnnnnsnennunnnne 23
Flächen 9 und 10 — Zukunftsprojekte GSI ......seunsenurrsororsnonennnnnnanensnnnnnnnonnenennarne 24
Fazit und Ergebnisdarstellung .......errrnenonnenannsenansennnenennnnennerannennersarnrnnnntnnenner 25

Stand: 31.03.2016 Seite 2 von 26

en
FAIR Facility for Antiproton and Bericht zur
lon Researche in Europe GmbH zusätzlichen Waldinanspruchnahme

Einleitung und Beschreibung

Durch diverse baubetriebliche, baulogistische und abwicklungstechnische Randbedingungen
wurde seitens FAIR und GSI ein Bedarf an Inanspruchnahme von zusätzlichen Waldflächen
ermittelt und bei einem Gespräch mit der Stadt Darmstadt erörtert.

Abbildung 1: Darstellung der betrachteten Flächen weiterer Waldinanspruchnahme zum 09.03.2016

Nach einer gemeinsamen Vorabstimmung am 09.03.2016 mit dem Grünflächenamt der Stadt
Darmstadt sowie mit dem HessenForst wurden die einzelnen Waldflächen nochmals
hinsichtlich vorhandener Minimierungsmöglichkeiten untersucht. Im vorliegenden Bericht
werden die einzelnen Flächen im Detail beschrieben und der optimierte Bedarf ermittelt.

Stand: 31.03.2016 Seite 3 von 26

on
FA Facility for Antiproton and Bericht zur
lon Researche in Europe GmbH zusätzlichen Waldinanspruchnahme

Fläche 1 — Trafofreifeld Nord

Der gesamte Campus GSI-FAIR wird zukünftig über zwei neu zu errichtende Trafofelder mit
Strom versorgt. Das Trafofeld Nord versorgt die Beschleunigeranlagen von GSI und FAIR mit
der benötigten Strom-Pulslast, das Trafofeld Süd übernimmt die Allgemein-Stromversorgung
der Gesamtanlage. Um möglichst kurze Kabelanbindungen gewährleisten zu können,
müssen beide Trafofelder sehr nahe an den Lastschwerpunkten liegen.

Für das Projekt FAIR wird der vorhandene GSI-Beschleunigerring SIS 18 als Lieferant des
Strahles dienen, der dann in der FAIR Anlage weiter beschleunigt und den diversen
Experimentierplätzen zugeführt wird. Um diese Strahlqualität erreichen zu können, muss der
Beschleunigerring SIS 18 ertüchtigt werden. Diese Ertüchtigung bedingt einen deutlich
höheren Strombedarf, der aus der derzeitigen Stromversorgung nicht mehr gedeckt werden
kann. Dies hat wiederum zur Folge, dass über das Trafofeld Nord eine neue Strom-
versorgung aufgebaut werden muss. Da der Beschleunigerring SIS 18 nach dem Umbau
Ende 2017 wieder in Betrieb gehen muss, um den wissenschaftlichen Betrieb von GSI nicht
länger zu blockieren, muss auch das Trafofeld Nord spätestens bis zu diesem Zeitpunkt
wieder Strom liefern können.

Abbildung 2: Lageplan Trafofeld Nord nördlich Prinzenschneise

Stand: 31.03.2016 Seite 4 von 26

LJ
FAIR Facility for Antiproton and Bericht zur
lon Researche in Europe GmbH zusätzlichen Waldinanspruchnahme

Ein Standort auf dem Gelände FAIR kommt daher durch die damit noch auszuführenden
Bautätigkeiten nicht in Betracht und wurde in einer entsprechenden Variantenuntersuchung
untersucht.

Als einzig sinnvollen Standort konnte der Bereich, der bereits als Baustellen-
einrichtungsfläche angedachten und bisher nur als temporäre Rodung beantragten Fläche
nördlich der Prinzenschneise an der östlichen Seite der GSI, identifiziert werden.

Hierzu werden insgesamt 2.874 m? Waldfläche zur dauerhaften Umnutzung von bisher zur
temporären Rodung genehmigten 6.415 m? Fläche erforderlich.

Stand: 31.03.2016 Seite 5 von 26

FAIR Facility for Antiproton and Bericht zur
ion Researche in Europe GmbH zusätzlichen Waldinanspruchnahme

Fläche 2 — Erweiterung Tunnelschneise

Als Herzstück des FAIR-Projektes ist ein Doppelring-Beschleuniger (SIS100 Schwerionen-
Synchrotron) vorgesehen, der sich in einem Tunnel von über 1.000 m Länge befinden. Der
spätere unterirdische Tunnel wird in einer offenen Baugrube hergestellt, für die bereits eine
gerodete Waldschneise nördlich der Prinzenschneise als Baufeld errichtet wurde.

Um die Herstellung des Tunnels in der tief liegenden offenen Baugrube gewährleisten zu
können, sind entsprechende Baulogistikflächen erforderlich, die ein auf die Bauabwicklung
abgestimmtes Krankonzept für die notwendigen Arbeiten in der Baugrube ermöglichen.

Im Zuge der Detailplanungen wurde hierzu ein Entwurf eines Kranstandortkonzeptes erstellt.
Im Rahmen der Variantenuntersuchungen der Kranstandorte wurde die grundsätzliche
Platzierung der benötigten Turmdrehkrane auch in Abhängigkeit von zusätzlichen Wald-
inanspruchnahmen untersucht.

Abbildung 3: Schnitt durch Tunnelbaugrube

Die endgültige Lage der Kranstandorte und der damit benötigten Logistikflächen ist
grundsätzlich abhängig vom Abwicklungskonzept der beauftragten Baufirma unter
Beachtung der Forderungen der Baustellensicherheit.

Für die Abschätzung eines realistischen Bedarfes wurden zwei in Frage kommende
Varianten näher betrachtet und ihr Einfluss auf weitere Waldinanspruchnahmen sowie
baustellenabhängige Aspekte untersucht.

Nachfolgend werden die beiden Varianten dargestellt:

Stand: 31.03.2016 Seite 6 von 26

ie
Fäl Facility for Antiproton and Bericht zur
lon Researche in Europe GmbH zusätzlichen Waldinanspruchnahme

Variante 1 - Positionierung der Turmdrehkrane zwischen Baugrube und Baustraße

Bei der Positionierung der erforderlichen Turmdrehkrane an der Baugrubenkante sind die
vorhandenen Baustraßen im Bereich der Kranstandorte durch Umfahrungen zum Rand des
Baufeldes zu verschieben, wodurch die vorhandene Baustraße umgebaut werden muss.

Um die notwendigen Logistikflächen in Krannähe, die geforderten Aufstellflächen für
Rettungsgeräte am Kran selber sowie eine durchgängige Baustraße als Zuwegung auch für
Rettungskräfte herstellen zu können, ist die Verschiebung in die angrenzenden
Waldbereiche unumgänglich.

Bei der Detailbetrachtung dieser Variante des Kran- und Logistikkonzeptes muss von ca. 9
Kranstandorten im Innenbereich des Ringes sowie von 6 Kranstandorten im Außenbereich
des Ringes für die Aufstellung von Turmdrehkränen Typ 280 EC-H ausgegangen werden.

Für diese Stellfläche werden ca. 2.250 m? weitere Waldinanspruchnahme im Innenbereich
und ca. 2.040 m? im Außenbereich benötigt. Des Weiteren sind die entsprechenden
Feuerwehraufstellflächen anzupassen. Hierfür wurden ca. 700 m? weitere Waldinanspruch-
nahme angesetzt.

Somit sind bei der Variante
1 ca. 5.000 m? als Bedarf an
zusätzlicher Waldfläche
anzusetzen. Durch die
Positionierung der Krane
direkt an der Baugrube
kann eine optimale
Sicherheit durch direkten
Blickkontakt zwischen
Kranführer und Baustellen-
personal sichergestellt
werden. Des Weiteren
wurde festgestellt, dass der
vorhandene Baugruben-
verbau eventuell als
Gründung des Kranes
dienen könnte.

Abbildung 4: Schematische Darstellung der Anordnung der Turmdreh-
krane bei Variante 1 und die jeweiligen Flächen für zusätzliche
Waldinanspruchnahme

Stand; 31.03.2016 Seite 7 von 26

Bericht zur

Facility for Antiproton and
zusätzlichen Waldinanspruchnahme

ion Researche in Europe GmbH

FAIR

Variante 2 - Positionierung der Turmdrehkrane am Außenrand des Baufeldes

Als weitere Variante kommt die Positionierung der Turmdrehkrane an der Außenseite des
Baufeldes in Betracht. Hierbei ist für jeden Kranstandort eine ausreichende Aufstell- und
Montagefläche im angrenzenden Waldbereich herzustellen, damit die vorhandene Baustraße
weiterhin uneingeschränkt für die Baustellenlogistik und als Rettungsweg zur Verfügung
steht.

Ein Verschwenken zum Baugrubenrand nach Innen ist aus Aspekten der Arbeitssicherheit
nicht möglich (abkommende Fahrzeuge können unmittelbar in offene Baugruben gelangen)
und wurde von daher nicht weiter untersucht.
Die entsprechenden Krandstandflächen inkl.
des oben bereits beschriebenen Montage-
bedarfes sind mit jeweils 440 m? ermittelt
worden. Bei den angesetzten 15 Kranstand-
orten führt dies zu einem Bedarf weiterer
Waldinanspruchnahmen von 6.600 m?.

Weiterhin ist zu beachten, dass sich die
notwendigen Ausleger durch die weiter
entfernte Positionierung des Kranmittelpunktes
vergrößern. Bei gleichbleibendem Hubgewicht
müssen daher größere Turmdrehkrane (z.B.
380 EC-H) eingesetzt werden. Diese bedürfen

größerer Fundamente, die bei den
vorhandenen Baugrundverhältnissen durch
zusätzliche Gründungspfähle abgestützt

werden müssen.

Darüber hinaus ist der Kranfahrer nicht mehr

unmittelbar am Baugrubenrand positioniert. Er
hat somit keinen direkten Blickkontakt mehr zum
Personal in der tiefer liegenden Arbeitsebene.
Dies führt aus Sicht der Arbeitssicherheit zu
einem größeren Gefährdungspotenzial.

Abbildung 5: Schematische Darstellung der
Anordnung der Turmdrehkrane bei Variante 2 und die
benötigten Flächen für entsprechende Waldinan-
spruchnahme

Stand: 31.03.2016

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Bewertung und Fazit:

Zusammenfassend werden für beide Varianten nochmals die Vor- und Nachteile
gegenübergestellt:

Umbau des Baustraßen-
systems notwendig

geringerer Bedarf an
Waldinanspruchnahme
« eventuelle Nutzung der
Bohrpfähle als Gründung
| der Krane
« bessere Sichtverhältnisse
für Kranführer > weniger

Gefährdungspotenzial
(höhere Sicherheit)

e kein Umbau des « höherer Bedarf an
Baustraßensystems zusätzlichen Waldflächen
erforderlich « höheres Gefährdungs-

potenzial durch entfernte
Position des Kranführers

« zusätzliche Bohrpfähle für
Gründung der Fundamente
erforderlich

Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile ist abschließend festzuhalten, dass die Variante 1
für die geplante Umsetzung anzustreben ist.

Da wie eingangs erwähnt die bauliche Umsetzung vom gewählten Kranstandortkonzept des
beauftragten Bauunternehmers abhängig ist, kann eine verbindliche Angabe der noch
benötigten Fläche an Waldinanspruchnahme nicht genau ermittelt werden.

Nach Abwägung aller Unwägbarkeiten wird der maximale Bedarf von daher auf 1,0 ha
abgeschätzt. Dies ist gegenüber der ursprünglich einmal genannten Waldfläche von 1,5 ha,
die zusätzlich in Anspruch genommen werden muss, eine Minimierung von insgesamt
0,5 ha.

Nach der Vergabe der entsprechenden Bauleistungen zur Realisierung des Tunnel-
bauwerkes nördlich der Prinzenschneise können erst detailliertere Angaben gemacht
werden.

Vor diesem Hintergrund ist zu klären, ob FAIR einen entsprechenden Rodungsantrag über
die ermittelte Maximalfläche einreichen kann, damit die notwendige Rodungsgenehmigung
vor dem geplanten Baubeginn der Rohbaumaßnahme vorliegt. Dann kann die Rodung nach
Auftragsvergabe und entsprechender Detailbetrachtung in dem erforderlichen Umfang
durchgeführt werden.

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Fläche 3 — Außentrassen

Im Zuge nachträglicher Bauauflagen und der entsprechenden baulichen Randbedingungen
sind zusätzliche Medientrassen im Außenbereich erforderlich, u.a. müssen
Lüftungsleitungen mit einem Durchmesser von ca. 2,0 m von einzelnen Gebäuden zum
zentralen Umluftkamin geführt werden, der sich im Süd-Ost Bereich des Geländes befindet.
Die Verlegung dieser großen Leitungspakete erfordert eine entsprechend der
Verlegungsverhältnisse angepasste Baugrubentrasse.

Die Führung der Lüftungsleitungen von den nördlichen Gebäudeaußenkanten im
Kreuzurigsbereich muss nach derzeitigem Planungsstand über die noch vorhandene kleine
Waldinsel geführt werden, die die zwischen der Prinzenschneise und dem bisher schon
gerodeten Baufeld liegt.

EINST, ) re

Abbildung 6: Lageplanausschnitt Planung Lüftungstrassen, Stand 02/2016

Die oben dargestellte Verlegung der Leitungen bedarf einer ca. 20 m breiten Baugrube. Mit
einem entsprechenden Arbeitsbereich, der zur Verlegung der Leitungen noch notwendig ist
und mit ca. 6,0 m anzusetzen ist, werden von der Waldhalbinsel ca. 0,2 ha Fläche benötigt.

Durch die Zerschneidung macht der verbleibende Restbestand von 0,275 ha aus
ökologischer und forstwirtschaftlicher Sicht keinen Sinn. Nach Bewertung durch das
Grünflächenamt und HessenForst sowie mit der Forderung klarer Waldrandstrukturen ist aus
forstwirtschaftlicher Sicht der bestehende Waldbestand der Halbinsel zu roden.

Im Zuge einer Minimierungsüberlegung anderer Flächen wurde überprüft, inwieweit sich
andere Baustelleneinrichtungs- und Logistikflächen an der Stelle der Waldhalbinsel

Stand: 31.03.2016 Seite 10 von 26

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positionieren lassen und damit eventuell eine Minimierung an anderer Stelle realisiert werden
kann.

Für eine erste Optimierungsüberlegung wurde überprüft, die östlich des Trafofreifeldes Nord
angedachte Bürocontainerfläche in diesen Bereich zu verlegen. Dies wäre bei der
Betrachtung über die komplette Bauzeit nur auf einem Teilbereich möglich, in dem keine
Leitungstrassen verlegt werden müssen. Die Leitungstrassenverlegung in Gebäudenähe soll
direkt nach der Rohbauerstellung ausgeführt werden, um die notwendigen Anschüttungen
der für die Andienung der weiteren Arbeiten benötigten Geländeanfüllungen planmäßig
ausführen zu können.

Darüber hinaus befindet sich die Waldhalbinsel mit zunehmendem Baufortschritt in einer fast
abgeschotteten „Insellage‘. Hierdurch ist ein ständiges Erreichen der zentralen Büro-
containeranlage sowie auch die hierfür notwendige Ver- und Entsorgung mit Medien
während der Bauzeit über die offenen Baugruben, in denen reger Baubetrieb herrscht, nur
sehr bedingt realisierbar.

Im Zuge der Optimierungsüberlegungen wurde weiterhin untersucht, inwieweit zur
Minimierung der Fläche 5 eine Betonmischanlage auf der Waldhalbinsel positioniert werden
kann.

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Abbildung 7: Variantenuntersuchung Betonmischwerk Einzelanlage auf Waldhalbinsel

Grundsätzlich ist anzumerken, dass diese Fläche nur einen begrenzten Zeitraum zur
Verfügung stehen kann, da wie oben bereits erwähnt, die Verlegung der Lüftungsleitungen
unmittelbar nach der Herstellung der Rohbauarbeiten ausgeführt werden muss. Somit wäre
eine Nutzung für lediglich ca. 1,5 Jahre möglich.

Ein Umsetzen der Anlage innerhalb des Baufeldes, das einen Zeitbedarf durch den Ab- und
Wiederaufbau von mindestens 3 Monaten mit sich bringen würde, ist durch die geringen zur
Verfügung stehenden Flächen für weitere Baustelleneinrichtungsbereiche im Baufeld nicht
möglich. Auf die Anlagenleistung kann nach Abbau nicht verzichtet werden, da zu diesem
Zeitpunkt der Bedarf an Beton am größten ist, bedingt durch die gleichzeitigen Bauaktivitäten
im Norden und im Süden des Baufeldes.

Stand: 31.03.2016 Seite 11 von 26

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Darüber hinaus wären bei einem Betrieb der Betonmischanlage auf der Waldhalbinsel
Gefährdungen und Behinderungen des Baustellenverkehres in großem Maße vorhanden, da
keine ausreichenden Flächen für die Beschickung der Zuschlagsstoffe auf dem sehr
beengten Teilbereich zur Verfügung stehen.

Weiterhin ist auch hier durch die „Insellage“ die Ver- und Entsorgung für den Betrieb einer
Mischanlage nur über aufwendige Hilfsbrücken über die Baugruben hinweg möglich.

Eine Nutzung der für die Trassenverlegung in diesem Bereich nicht benötigten Waldflächen
als Baustelleneinrichtungsfläche ist natürlich möglich. Hierdurch können jedoch keine
Minimierungen anderer in diesem Bericht aufgeführten Flächen durch Detailbetrachtungen
und Variantenuntersuchungen erzielt werden, da die Fläche nur für temporäre
Baustellenlogistik und Lagerfläche zur Verfügung stehen könnte, die bis dato auf bereits
gerodeten Flächen angesiedelt sind.

Für die Verlegung der Außentrassen wäre die Nutzung von 0,2 ha Waldfläche temporär
erforderlich. Aufgrund der oben dargestellten Umstände mit der Rodung der kompletten
Waldhalbinsel südlich der Prinzenschneise werden nunmehr 0,475 ha Waldfläche temporär
in Anspruch genommen.

Stand: 31.03.2016 Seite 12 von 26

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Fläche 4 - Schleppkurven für Fernreitweg

Im Zuge der Umsetzung der Gesamtbaumaßnahme fallen insbesondere im Nordbereich
größere Mengen an Erdaushub an. Das erforderliche Erdmaterial, das aus
strahlenschutztechnischen Aspekten für die Überschüttungen der Beschleunigeranlage
benötigt wird, soll aus ökologischen und baulogistischen Gründen zum großen Teil
wiederverwendet werden.

Zur planmäßigen Realisierung der Logistik der Erdbaustoffe sind entsprechende
Zwischenlagerflächen notwendig, die bereits außerhalb der bewaldeten Baustellenbereiche
in Angrenzung an das südliche Baufeld angelegt wurden.

Um die erforderlichen Kapazitäten im Erdbau sicherstellen zu können, muss der östlich des
Baufeldes befindliche Waldweg (momentane Nutzung als Fernreitweg) mit für die
Zuwegungen zu und von den Bodenzwischenlagerflächen genutzt werden, um Begegnungs-
verkehr der Erdtransporte auf den inneren Baustraßen zu vermeiden. Hierzu ist der
Fernreitweg entsprechen zu ertüchtigen.

Durch die geplante Nutzung als Baustraße müssen die Kreuzungsbereiche zum Baufeld hin
für die entsprechenden anfallenden Schleppkurven der eingesetzten Transportfahrzeuge
ausgebaut werden. Hierfür sind jeweils kleinere temporäre Waldeingriffe erforderlich.

Abbildung 8: Darstellung Schleppkurvenbereiche für Nutzung Fernreitweg als Baustraße

Durch die Nutzung des bisherigen Fernreitweges als Baustraße wird die Erweiterung der
Baustellenbegrenzung notwendig.

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Die Umleitung des Fernreitweges muss bereits südlich des Bodenzwischenlagers erfolgen
und kann am östlichen Rand des bisherigen Zwischenlagers entlang geführt werden.

Nach der nördlichen Zufahrt am Beschleunigerring kann der Fernreitweg wieder auf die
bisherige Wegebeziehung geführt werden. Unmittelbar neben dem als Baustraße genutzten
Bereich soll eine Abgrenzung mittels eines Zaunes erfolgen.

Für den Ausbau der Schleppkurven sind ca. 0,03 ha Waldfläche temporär in Anspruch zu
nehmen.

Stand: 31.03.2016 Seite 14 von 26

on
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Fläche 5 - Betonmischwerk

Die bauliche Umsetzung der Gebäude und Einrichtungen der neuen Beschleunigeranlage
FAIR erfordert ausreichende Lieferkapazitäten an Beton. Durch die Herstellung des Betons
auf der Baustelle kann eine Vielzahl von Transportbetonfahrten von außerhalb der Baustelle
befindlichen Werken entfallen. Zudem kann der benötigte Spitzenbedarf an Beton nicht
durch vorhandene Lieferwerke abgedeckt werden. Daher ist die Errichtung entsprechender
mobiler Betonmischanlagen auf dem Baugelände vorzusehen.

Für die Herstellung der Gründungspfähle wurde bereits auf einer Teilfläche des Baufeldes
eine kleine mobile Betonmischanlage eingesetzt.

Im Zuge der Bauablaufuntersuchungen wurde auch der Betonbedarf ermittelt, der zur
planmäßigen Realisierung des Projektes FAIR erforderlich ist. Hierzu werden insgesamt zwei
Betonmischanlagen benötigt, die sich in eine Doppelanlage (2 Mischer) und eine
Einzelanlage (1 Mischer) aufteilen, um sowohl die notwendige Stundenleistungen im
Normalbetrieb als auch den maximalen Betonbedarf in Spitzenzeiten abdecken zu können.

Darüber hinaus kann durch das Vorhalten von zwei mobilen Betonmischanlagen mit drei
Mischern auch die notwendige Redundanz sichergestellt werden, um auch beim Ausfall
eines Mischers eine ausreichende Betonausstoßleistung für die Durchführung von
Betonagen gewährleisten zu können.

Als Fläche für die Betonmischanlagen wurde eine notwendige weitere Waldinanspruch-
nahme des vorhandenen und bereits einmal genutzten Betonmischplatzes am östlichen
Baufeldrand untersucht. In diesem Zusammenhang wurde neben der Platzierung beider
Anlagen auf einer Fläche auch die Aufteilung der Anlagen auf zwei Standorte im Baufeld
untersucht. Hierbei wurde vordinglich eine Nutzung der kompletten südlichen Waldhalbinsel
im nördlichen Baubereich betrachtet (siehe Kapitel „Fläche 3 — Außentrassen 3"). Weitere
Flächen im Südbereich sind durch bereits benötigte Flächen für das Trafofeld Süd, die
Aufbereitungseinrichtungen für die Wasserhaltung, etc. außerhalb der Baufelder nicht
möglich.

Die Erweiterung des vorhandenen Betonmischplatzes im östlichen Baufeld wurde in drei
Variantenbetrachtungen mit unterschiedlichen Waldinanspruchnahmen untersucht.

Nachfolgend werden die drei untersuchten Varianten aufgezeigt und bewertet:

Stand: 31.03.2016 Seite 15 von 26

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Variante 1 - Erweiterung um die ins Baufeld hineinragende Waldspitze

Bei einer Ortsbegehung zusammen mit Hessen Forst wurde festgestellt, dass der
Waldbestand nordöstlich des vorhandenen Betonmischplatzes forstwirtschaftlich keinen sehr
hohen Nutzwert aufweist. Vor diesem Hintergrund wäre eine Erweiterung der Fläche in
nordöstlicher Richtung grundsätzlich denkbar und einer Erweiterung nur in östlicher Richtung
vorzuziehen, da hier bereits eine Wiederaufforstung mit Junggehölzen stattgefunden hat.
Dahingehend wurde die Fläche zur Positionierung mit mindestens einer Betonmischanlage
und den zugehörigen Schüttgutboxen zur Versorgung der Anlage untersucht.

Rodungsflächenbedarf ca. 2.300 m?

Abbildung 9: Erweiterung vorhandener Betonmischplatz (Variante 1)

Bei der Untersuchung mit einem zusätzlichen Rodungsflächenbedarf von 2.300 m? wurde
festgestellt, dass lediglich eine Doppelanlage sowie die entsprechende Schüttgutboxen auf
der Fläche positioniert werden kann. Bei der Anlieferung der Schüttgüter sowie bei
Beschickung der Anlage mittels Radlader muss die vorhandene Baustraße als Rangier- und
Andienungsfläche benutzt werden. Dies führt zu langen Wegen sowie einer erheblichen
Gefährdungen des Baustellenverkehrs.

Darüber hinaus kann durch die Positionierung nur einer Anlage die Betonausstoßleistung für
den Spitzenbedarf sowie die Redundanz bei einem eventuellen Ausfall eines Mischers nicht
sichergestellt werden.

Stand: 31.03.2016 Seite 16 von 26

Bin
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Variante 2 - Erweiterung bis zum südlichen Ende des vorhandenen Mischplatzes

Als weitere Variante wurde untersucht, die Waldinanspruchnahme zusätzlich zu der in
Variante 1 aufgezeigten Fläche noch bis zum südlichen Ende des vorhandenen Betonmisch-
platzes auszuweiten.

Hierbei müsste lediglich der am Rand stehende Waldbereich noch gerodet werden. Es ist
insgesamt eine zusätzliche Waldinanspruchnahme von ca. 3.400 m? erforderlich.

Abbildung 10: Erweiterung vorhandener Betonmischplatz (Variante 2)

Bei der Untersuchung wurde festgestellt, dass auch bei Variante 2 lediglich eine
Doppelanlage auf der Fläche platziert werden kann. Es tritt eine verbesserte Situation für die
Beschickung der Zuschlagsstoffe zur Anlage auf, da diese außerhalb des
Baustellenstraßenbereiches erfolgen kann. Die Anlieferung der Schüttgüter kann abseits der
Baustraße und ohne Gefährdung erfolgen, jedoch ist ein direktes Abladen in die
Schüttgutboxen auf Grund der engen Piatzverhältnisse nur bedingt möglich.

Analog zu Variante 1 ist auch bei Variante 2 die Betonausstoßleistung für den Spitzenbedarf
sowie die Redundanz bei einem eventuellen Ausfall eines Mischer nicht sichergestellt, da nur
eine Anlage auf der Fläche positioniert werden kann.

Stand: 31.03.2016 Seite 17 von 26

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Variante 3 - Erweiterung bis zur Flurgrenze

Neben den zwei bereits aufgezeigten Varianten wurde untersucht, inwieweit durch eine
Waldinanspruchnahme in den Bestand hinein bis zur vorhandene Flurgrenze die notwendige
Positionierung beider Anlagen sichergestellt werden kann. Die Flurgrenze des Grundstückes
Flur 25 1/1 stellt nach Osten hin die äußerste Grenze der für die Realisierung des Projektes
FAIR vorgesehenen Grundstücke dar.

®

% Rodungsflächenbedarf ca. 6.000 m?
.r I. ._
W f

Abbildung 11: Erweiterung vorhandener Betonmischplatz (Variante 3)

Bei einer Ausweitung der Fläche bis zur Flurgrenze könnten die für die notwendige
Betonausstoßleistung erforderlichen zwei Anlagen (1 Doppelanlage sowie eine Einzelanlage)
positioniert werden. Hiermit wäre die Produktionsmenge für den erforderlichen Spitzenbedarf
sowie auch die Forderung der Redundanz bei einem eventuellen Ausfall eines Mischers
sichergestellt.

Die Andienung mit den benötigten Schüttgütern sowie die Beschickung der Anlage mit den
Zuschlagsstoffen könnte hier auf einer ausreichend großen Fläche abgewickelt werden. Der
vorhandene Standort ist für die Andienung der Baufelder Nord und Süd optimal gelegen
sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen können am Baufeldrand ohne Auswirkungen auf
die benötigten Baugruben und Bauaktivitäten geführt werden.

Die weitere Waldinanspruchnahme beträgt ca. 6.000 m?. Hierbei kann das für die Abwicklung
der Rohbauarbeiten benötigte Betonaufkommen komplett mit Baustellenbeton abgedeckt

Stand: 31.03.2016 Seite 18 von 26

on
FAIR Faclilty for Antiproton and “ Bericht zur
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werden. Beeinträchtigungen der angrenzenden Zufahrtsstraßen und der bewohnten Gebiete
kann durch die Reduzierung des Anlieferverkehrs minimiert werden.

Zusammenfassend werden für die untersuchten Varianten nochmals die Vor- und Nachteile
gegenübergestellt:

« geringster Rodungsbedarf Betonausstoßleistung für
(ca. 2.300 m?) Spitzenbedarf nicht
ausreichend

« keine Redundanz bei Ausfall
eines Mischers während
Normalbetrieb

« schwierige Andienung der
Schüttgutboxen mit tw.
Behinderung und Gefährdung
des Baustraßenverkehrs

+ lange Wege zur Beschickung
der Kammern der
Mischanlage

« reduzierter Rodungsbedarf BetonausstoBleistung für
(ca. 3.400 m?) Spitzenbedarf nicht
ausreichend

« keine Redundanz bei Ausfall
eines Mischers während
Normalbetrieb

e Standort während « Rodungsbedarf ca. 6.000 m?
gesamter Bauzeit für
nördliches und südliches
Baufeld erreichbar

« redundantes System bei
Normalbetrieb

« ausreichende
Betonausstoßleistung zur
baulichen Umsetzung
Projekt FAIR (auch
Abdeckung Spitzenbedarf)

e Ver- und Entsorgungs-
leitungen außerhalb
Baubereich

« optimale Ausnutzung der
Schüttgutboxen

Stand: 31.03.2016 Seite 19 von 26

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Abschließend ist festzuhalten, dass ausschließlich bei Variante 3 eine ausreichende
Betonausstoßleistung für die Realisierung des Bauvorhabens bereitgestellt werden kann.

Die benötigte weitere Waldinanspruchnahme ist nur temporär. Die betreffende Fläche wird
nach Beendigung des Bauvorhabens wieder aufgeforstet und nach der Realisierung des
Projektes FAIR wieder als Waldfläche dienen.

Stand: 31.03.2016 Seite 20 von 26

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Fläche 6 — Endausbau Straße

Aus strahlenschutztechnischen Gründen werden die Gebäude der Beschleunigeranlage mit
Erde an- und überschüttet, so dass die östliche Umfahrt nach Fertigstellung der
Außenanlagen ca. 1,3 m über dem jetzigen Baustraßenniveau liegt. Durch die bauliche
Herstellung kommt es im Kurvenbereich zu einer leichten Überschreitung der aktuellen
Rodungsgrenze.

Fläche ca. 200 m?

"A
Schnitt Stelle A-A

aktuelle
Redungagrenze

ca. 85 ca.2 20.23

S *
_
u co. 139 m üNN Straße im Endzustand
Ta:
RR S_
N, Ss
|
ca. 137,7 m üNN Baustraße Fr

Abbildung 12: Darstellung Sityation benötigte Fläche für Endausbau Straße

Die oben dargestellten Zwangspunkte führen an dieser Stelle zu einer weiteren
Waldinanspruchnahme von ca. 0,02 ha.

Stand: 31.03.2016 Seite 21 von 26

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Fläche 7 - Gebäude G006B (LEB-Gebäude)

Gegen Ende 2015 hat der internationale FAIR Council beschlossen, dass das Gebäude
G006B (LEB-Gebäude), eine Erweiterung des bereits geplanten Gebäudes GOO6A, für den
wissenschaftlichen Betrieb der Anlage notwendig ist und gleich mit dem Gebäude G006A
errichtet werden muss. Durch den Beschluss ist eine Erweiterung des Baufeldes nach Osten
und damit eine weitere dauerhafte Waldinanspruchnahme erforderlich.

Abbildung 13: Schematische Darstellung aus der Machbarkeitsstudie Gebäude G006B

Die Planung für das entsprechende Gebäude und die dafür notwendigen Außenanlagen sind
zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Anhand einer Machbarkeitsuntersuchung
wurde der Bedarf der weiteren Waldinanspruchnahmen mit 0,45 ha ermittelt. Sobald die
genauen Abmessungen vorliegen, wird ein entsprechender Rodungsantrag über die
benötigte Fläche eingereicht.

Stand: 31.03.2016 Seite 22 von 26

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FA | R Facility for Antiproton and Bericht zur
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Fläche 8 - Zufahrt zur Bodenmiete

Die unter Fläche 4 dargestellten Umstände der Zu- und Ausfahrt zum Bodenzwischenlager
bedingen noch die Erfüllung einer Forderung aus der Genehmigung der Zwischenlager durch
die Aufsichtsbehörden, dass die zum Lagerplatz an- und abgelieferten Erdmaterialien
überwacht und dokumentiert werden müssen.

Für diese Dokumentation sind die Massenströme zu den entsprechenden Zeitpunkten von
besonderer Relevanz. Hierfür ist die Einrichtung von Wägeeinrichtungen angedacht. Die
Wägeeinrichtungen werden zwischen dem Baufeld und dem Bodenzwischenlager
positioniert. Durch den bisher nur als Fahrstraße vorhandenen Fernreitweg müssen für den
vorgesehenen Baustellenyerkehr noch kleinere Bereiche zur Realisierung der notwendigen
Fahrbeziehungen des vorhandenen Waldbestandes in Anspruch genommen werden. Durch
die Nutzung des Fernreitweges als Baustraße können die angedachten Wägeeinrichtungen
im Wegebereich platziert werden, um nur minimal in den vorhandenen Baumbestand
eingreifen zu müssen.

Wiegeplatz Ausfahı ———
n Flache 4 ı A

chleppku

m

a Wiegeplatz Zufahrt

Abbildung 14: Schematische Darstellung der angedachten Zu- und Ausfahrtsbereiche zum
Bodenzwischenlager

Nach einer Detailbetrachtung sind daher für die Zu- und Ausfahrt zum Bodenzwischenlager
noch ca. 0,05 ha Waldfläche temporär in Anspruch zu nehmen.

Die Flächen werden nach Realisierung der Maßnahme wieder aufgeforstet.

Stand: 31.03.2016 Seite 23 von 26

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Flächen 9 und 10 - Zukunftsprojekte GSI

Da die Zukunftsprojekte „Erweiterung des GSI-Bürogebäudes BK1“ und „Wertstoffhof“ noch
nicht genehmigt sind und damit auch die Finanzierung unklar ist, werden die möglichen
Rodungsflächen nicht welter im Detail betrachtet. Der maximale Flächenbedarf von 0,9 ha
wurde abgeschätzt und ist im Zuge der Campusmasterplanung noch zu verifizieren.

Stand: 31.03.2016 Seite 24 von 26

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FAIR Facility for Antiproton and Bericht zur
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Fazit und Ergebnisdarstellung

Im vorliegenden Bericht wurden die Untersuchungen aller noch benötigten Waldinanspruch-
nahmeflächen für die Realisierung des internationalen Teilchenbeschleunigers FAIR auch
wie bereits im letzten Kapitel erwähnt im Zusammenhang mit den Zukunftsplänen von GSl
dargestellt und bewertet.

Abbildung 15: Darstellung der betrachteten Flächen weiterer Waldinanspruchnahme zum 31.03.2016

Stand: 31.03.2016 Seite 25 von 26

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FAIR Facility for Antlproton and Bericht zur
lon Researche in Europe GmbH zusätzlichen Waldinanspruchnahme

Nach erfolgten Detailbetrachtungen ist als Ergebnis der nachfolgende zusammengefasste
Maximalbedarf festzuhalten:

Erweiterung Tunnelschneise 10ha| -0,5ha

Fläche für Außentrassen und Baustelleneinrichtung 0,475 ha

Flächen für Schleppkurven am Fernreitweg 0,03ha| -0,02 ha

Fläche für Betonmischwerk und Baustelleneinrichtung

Fläche für Endausbau Straße -0,03 ha

Fläche für Zufahrt zur Bodenmiete / Baustellenlogistik + 0,35ha

- 0,625 ha

I er]

Abbildung 16: Darstellung deg jeweiligen Maximalbedarfes an weiteren Waldinanspruchnahmeflächen

Bei einigen Flächen konnte der Rodungsbedarf nochmals durch im Vorfeld durchgeführte
baubetriebliche Betrachtungen sowie durch Abstimmungen mit den Fachbehörden optimiert
werden, um die minimalen Bedarfsflächen darzustellen.

Stand: 31.03.2016 Seite 26 von 26

Beratungsverlauf (7)

TOP 14
TOP 18
TOP 4
TOP 395
TOP 36
TOP 6
TOP 9

Orte (5)

  • Planckstraße 1
  • Rheinstraße 23
  • Prinzenschneise
  • Waldschneise
  • Luisenplatz 5a

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2016/0322
Typ
Magistratsvorlage
Datum
02.08.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00