2016/0322
GSI/ FAIR zusätzliche Waldinanspruchnahme
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2016/0322
6624 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.08.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlun g
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Grünflächenamt
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0322
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: GSI/ FAIR zusätzliche Waldinanspruchnahme
Vorlage vom: 02.08.2016
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt den Bericht zum Sachstand Entwicklung der GSI/ Notwendigkeit der
Anpassung des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Wx 12 zur Kenntnis.
2. Der Magistrat stimmt dem weiteren Vorgehen zu und beauftragt das Stadtplanungsamt mit
den weiteren Verhandlungen und der Anpassung des städtebaulichen Vertrages zum
Bebauungsplan Wx 12.
3. Nach Magistratsbeschluss kann das Grünflächenamt, Abt. Forsten, Biotopschutz und
Stadtbäume die nach Hessischem Waldgesetz erforderlichen Rodungsgenehmigungen
entsprechend der Anlage/ Gesamtkonzept erteilen.
Anlagen: FAIR Antrag zusätzliche Waldinanspruchnahme 20160801
Bericht zur zusätzlichen Waldinanspruchnahme 20160331
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.08.2016
Der Bebauungsplan Wx 12 ist in Kraft getreten am 08.04.2006. Zum Bebauungsplan wurde ein
städtebaulicher Vertrag mit der GSI abgeschlossen, in dem insbesondere die Waldrodungs -
und Kompensationsmaßnahmen geregelt wurden.
Die Planungsentwicklung innerhalb der letzten 10 Jahre hat aufgrund der komplexen Situation
der Gesamtmaßnahme sowie der baubetrieblichen, baulogistischen und abwicklungstech -
nischen Randbedingungen dazu geführt, dass der städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan
Wx 12 angepasst werden muss. Vor allen Dingen hinsichtlich des zusätzlichen Bedarfs an
Waldrodungsflächen und des erforderlichen Kompensationsbedarf ist die Anpassung dringend
erforderlich.
Auf Basis des aktuellen Standes des Projekts und der weitergehenden Projektplanung hat die
GSI/FAIR den zusätzlichen kurzfristigen, mittel- und langfristigen Bedarf zur zusätzlichen
Waldinanspruchnahme ermittelt und zusammengestellt. Hierbei handelt es sich um Flächen
zur Erweiterung der Tunnelschneise, Flächen für Außentrassen und Baustelleneinrichtungen,
Flächen für Schleppkurven und den Endausbau von Straßen, Flächen für das Betonmischwerk,
Flächen für Zufahrten zur Bodenmiete/ Baustellenlogistik, Flächen für Gebäude sowie für das
Trafofeld Nord (Anlage 1). GSI/FAIR hat in Zusammenarbeit mit Hessen Forst, Forstamt
Darmstadt und dem Grünflächenamt in einem ersten Schritt Minimierungsmaßnahmen
untersucht; der angehängte Bericht stellt den optimierten Bedarf aller - zur Zeit absehbar -
benötigten Waldinanspruchnahmeflächen für die Realisierung des internationalen
Teilchenbeschleunigers FAIR als auch die künftig noch benötigten Flächen auf dem Gelände
der GSI dar.
Da der rechtskräftige Bebauungsplan Wx 12 im Verfahren (Umweltverträglichkeitsunter-
suchung UVU, Landschaftsplan und Umweltbericht, Zielabweichungsverfahren) sowohl die
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen
abschließend geregelt hatte, ist aus planungsrechtlicher Sicht die Änderung/ Anpassung des
städtebaulichen Vertrags erforderlich bzgl. folgender Punkte:
• Festlegung einer neuen Obergrenze für die Waldrodungen anhand der „vorabgestimmten“
erforderlichen Flächen.
• Die Flächen, die über dem alten Wert von 20,85 ha Gesamt-Rodungsfläche liegen, müssen
naturschutzrechtlich und forstwirtschaftlich ausgeglichen werden. Hierzu ist eine
Bilanzierung zu erstellen und die Kompensationsmaßnahmen sind mit dem
Grünflächenamt/ Umweltamt/ Forstamt abzustimmen. (somit erfolgt eine Anpassung der
Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung aus dem B-Planverfahren). Die Erstellung eines
Dokuments ist erforderlich, aus dem die Bewertung der Waldflächen (Art und Qualität des
Waldes), die gerodet werden sollen, hervorgeht als Grundlage des Aufforstungs - und
Kompensationskonzepts.
• Keine Inanspruchnahme weiterer Waldflächen.
• Vertragspartner ist sowohl die GSI als auch FAIR oder GSI/ FAIR, da die neu festzulegende
Obergrenze für das Gesamtgebiet des Geltungsbereichs des Wx 12 gilt.
Da die GSI bzw. FAIR nicht Eigentümer der beanspruchten Flächen ist, müssen auch hier noch
die erforderlichen Verträge (Gestattungsvertrag bzw. Erbbauvertrag) zwischen den Vertrags-
partnern Landesbetrieb Hessen-Forst und dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und
Kunst (HMWK) angepasst und neu geregelt werden. Eine Änderung des Bebauungsplans ist
zurzeit nicht notwendig, kann aber durch zukünftige Bauvorhaben ebenfalls erforderlich
werden.
- 4 -
Von der GSI/FAIR wurde ein Zeitplan für die zu erteilenden Rodungsgenehmigungen vorgelegt.
Demnach sind für die Außentrassen und Baustelleneinrichtungen (Ziffer 3 der Anlage), für die
Schleppkurven am Fernreitweg (Ziffer 4 der Anlage), die Zufahrt zur Bodenmiete (Ziffer 8 der
Anlage) und die Fläche für das LEB-Gebäude (Ziffer 7 der Anlage) Rodungsgenehmigungen bis
spätestens zum 4. Quartal 2016 zu erteilen.
Für das Trafofeld Nord wird die temporäre Waldumwandlung vorab in eine dauerhafte
Waldumwandlung genehmigt.
Nach Magistratsbeschluss wird das Grünflächenamt, Abt. Forsten, Biotopschutz und
Stadtbäume die nach Hessischem Waldgesetz erforderlichen Rodungsgenehmigungen
entsprechend der eingereichten Unterlagen der GSI/FAIR dann bis Ende des Jahres 2016
erteilen.
Der überarbeitete städtebauliche Vertrag wird den städtischen Gremien zum Beschluss
vorgelegt. Um die beiden Gesellschaften FAIR und GSI zu berücksichtigen, muss der
städtebauliche Vertrag als trilateraler Vertrag abgeschlossen werden.
Darmstadt, den 02.08.2016
Dezernat I Dezernat III
i. V.
Jochen Partsch Jochen Partsch
Oberbürgermeister Oberbürgermeister
Anlagen: Antrag GSI/FAIR vom 01.08.2016 zur zusätzlichen Waldinanspruchnahme (mit
aktualisierter Tabelle Flächenübersicht)/ Notwendigkeit weiterer
Rodungsflächen
FAIR - Bericht zur zusätzlichen Waldinanspruchnahme vom 31.03.2016
anlage 1
10845 Zeichen
FAIR Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt www.fair-center.eu FAIR . Planckstraße 1 . 64291 Darmstadt . Deutschland Magistrat Darmstadt Luisenplatz 5a 64283 Darmstadt Antrag auf zusätzliche Waldinanspruchnahme FAIR/GSI Geschäftsführung Wissenschaftlicher Geschäftsführer Professor Dr. Baris Sharkov Telefon+49-6159-71-1640 boris. sharkov@fair-center. eu Administrative Geschäftsführerin Ursula Weyrich Telefon +49-6159-71-2646 ursula.weyrich@fair-center.eu Technischer Geschäftsführer Jörg Blaurock Telefon +49-6159-71-3290 joerg. blaurock@fair-center.eu 01. August 2016 UK/MAg Sehr geehrte Damen und Herren des Magistrats, Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, Sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete, das FAIR Projekt ist eine weltweit einzigartige Forschungseinrichtung, die am Standort Darmstadt in Wixhausen errichtet wird. In dieser Teilchenbeschleuniger- Anlage werden zukünftig Teilchen auf nahe Lichtgeschwindigkeit beschleunigt und Experimente im Bereich der Grundlagenforschung an Materie und zu anderen Erscheinungen des Universums durchgeführt. Der hohe wissenschaftliche Wert dieser Einrichtung ist von internationalen Experten bestätigt. Zukünftig werden hier über das Jahr verteilt bis zu 3. 000 Wissenschaftler aus aller Welt neue Erkenntnisse aus komplexen Experimenten gewinnen. Ziel ist es den Betrieb dieser Forschungseinrichtung bis zum Jahr 2025 zu erreichen. Geschäftsführung: Professor Dr. Baris Y. Sharkov Ursula Weyrich Jörg Blaurock Sitz: Darmstadt Amtsgericht Darmstadt HRB 89372 USt-ldNr. : DE275595927 Commerzbank Darmstadt IBAN DE03 5084 0005 0132 6305 00 BIG COBADEFF508 In den Jahren um 2003/2004 wurden in einer konzeptionellen Phase die Grundlagen des Projekts erarbeitet. Die Fortschreibung dieser Planungsgrundlagen und die technische Weiterentwicklung von der konzeptionellen Phase bis zur nun beginnenden Ausführung des Projekts zeigt einen zusätzlichen permanenten und temporären Waldbedarf auf. Dieser zusätzliche Waldbedarf geht über die im städtebaulichen Vertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Gesellschaft für Schwerionenforschung mbH (GSI) vereinbarten und in der Konzeptphase abgeschätzten Werte hinaus. Verschiedene Randbedingungen und Vorgaben, wie Z. B. Veränderung der Genehmigungslage, sicherheitstechnische Auflagen, baukonstruktive Anpassungen, baulogistische Ansprüche sowie die Konkretisierung der Anforderungen unter Berücksichtigung der Entwicklung über mehr als 10 Jahre, führen zu notwendigen Modifikationen der Flächenbedarfe. Dabei war immer das Bestreben die Auswirkungen auf die Natur und die Bevölkerung möglichst zu minimieren. Seite 1 von 2 l -^-.^ F^IR Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt www. fair-center. eu Die FAIR hat bereits in mehreren Abstimmungsgesprächen mit den verantwortlichen Ämtern, wie Z. B. Grünflachenamt oder Hessen-Forst den notwendigen Bedarf abgewogen und nach Möglichkeiten zur Eingriffsminimierung gesucht. Trotz aller Bemühungen und intensiver Diskussionen mit allen Fachämtern, verbleibt ein notwendiger Bedarf von 2, 175 ha temporäre und 0, 74 ha dauerhafte Waldinanspruchnahme, der für die Realisierung dieses herausragenden Projektes erforderlich ist. Daher bitten die GSI GmbH und die FAIR GmbH den Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt um die notwendigen Anpassungen der städtebaulichen Vereinbarung aus dem Jahre 2005 und um die zeitnahe Genehmigung der zusätzlichen naturschutz- und forstrechtlichen Eingriffe. Da das FAIR-Projekt nicht nur für den Wissenschaftsstandort Darmstadt besonders wichtig ist, sondern auch für das Land Hessen von enormer Bedeutung ist, haben wir eine Stellungnahme des Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst unserem Schreiben beigefügt, in der das Land Hessen sich eindeutig zum Projekt bekennt. Wir bedanken uns für die jahrelange Unterstützung und rechnen mit Ihrem Beistand für den Erfolg dieses außergewöhnlichen Projektes. Mit freundlichen Grüßen JJlJ- Ursula Weyrich Administrative Geschäftsführerin ^ ^l-g Blaurock Technischer Geschäftsführer Anlagen - Übersicht zusätzlicher Waldinanspruchnahme - Ubersichtsplan kurz- bis langfristige Maßnahmen Seite 2 von 2 '^ Übersicht zusätzlicher Waldinanspruchnahme |^(. (Maximalannahmen) B ^/ Maximale zusätzliche Waldflächen (temporär) 2 Erweiterung Tunnelschneise 3 Fläche fürAußentrassen und Baustelleneinrichtung 4 Flächen für Schleppkurven am Fernreitweg 5 Fläche für Betonmischwerk und Baustelleneinrichtung 6 Fläche für Endausbau Straße 8 Fläche für Zufahrt zur Bodenmiete / Baustellenlogistik temporäre Gesamtfläche Größe (01. 02. 16) 1, 5ha 0, 2ha 0, 05 ha 0, 6ha 0, 05 ha 0, 4ha ca. 2, 75 ha Größe (31. 03. 16) 1, 0ha 0, 475 ha 0, 03 ha 0, 6ha 0, 02 ha 0, 05 ha ca. 2, 175 ha Optimierung -0, 5ha 0, 275 ha -0,02ha - 0, 03 ha - 0, 35 ha - 0, 625 ha Maximale zusätzliche Waldflächen (dauerhaft) 1 Trafofeld Nord * 7 Fläche für LEB-Gebäude dauerhafte Gesamtfläche Größe (01. 02. 16) 0, 29 ha 0, 45 ha ca. 0, 74 ha Größe (31. 03. 16) 0, 29 ha 0, 45 ha ca. 0, 74 ha Teilumwandlung am 11. 03. 2016 beantragt 9 Eiweiterung des Bürogebäudes BK1 10 Fläche für gemeinsamen Wertstoffhof Gesamtfläche der noch nicht genehmigten Projekte 0, 06ha 0, 03ha l 0, 06ha 0, 03ha ca. 0, 9 ha | ca. 0, 9 ha Gespräch am 28 Juli 2016 IE Kurz- bis langfristige Maßnahmen ^^^ m 1 - Trafofeld Nord 2 - Erweiterung Tunnelschneise 3-Aussentrassen 4 - Schleppkurven für Weg 5 - Betonmischwerk 6 - Verbreiterung Straßen 7 - LEB-Gebäude^ 8 - Zufahrt Bodenmieten 9 - Erweiterung Bürogebäude' 10-Wertstoffhof* Gespräch am 28. Juli 2016 Gebäudestandorte dauerhaft Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst HESSEN Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst Postfach 3260 . 65022 Wiesbaden Wissenschaftsstadt Darmstadt z. Hd. Frau Stadträtin Cornelia Zuschke Luisenplatz 5 A 64283 Darmstadt 1. August 2016 Antrag an die Stadt Darmstadt auf zusätzliche Waldinanspruchnahme von FAIR/GSI Sehr geehrte Frau Zuschke, Sehr geehrte Damen und Herren des Magistrats, Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, Sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete, am Standort Darmstadt wird auf dem Campus des Helmholtzzentrums Gesellschaft für Schwer- ionenforschung (GSI) in den kommenden Jahren das neue Internationale Beschleunigerzent- rum FAIR entstehen, eines der größten Forschungsvorhaben weltweit. An FAIR wird eine nie dagewesene Vielfalt an Experimenten möglich sein, durch die Physiker aus aller Welt neue Ein- blicke in den Aufbau der Materie und die Entwicklung des Universums erwarten. Im Oktober 2010 haben die Bundesrepublik Deutschland und das Land Hessen ein Verwal- tungsabkommen unterzeichnet, in dem sie ihren Willen zur Zusammenarbeit bei Bau und Be- trieb der Einrichtung für die FAIR Anlage bekräftigen. Mittlerweile beteiligen sich gemeinsam mit Deutschland insgesamt neun Staaten auf der Basis eines völkerrechtlichen Vertrags am Bau der Anlage. Ziel ist es, die FAtR-Anlagen ab 2022 in Betrieb zu nehmen und bis spätestens 2025 den Vollbetrieb der FAIR Modularisierten Startversion 0-3 (MSV) für alle vier FAIR- Programme APPA, CBM, NUSTAR und PANDA zu realisieren. Zurzeit arbeiten etwa 3000 Forscher und Ingenieure aus 50 Nationen gemeinsam an der Ver- wirklichung dieses Projekts. Aus deutschen Institutionen sind derzeit 545 Wissenschaftlern mit Doktorgrad oder höherer Qualifikation als Kollaborationsmitglieder anerkannt. Zusätzlich wird eine etwa ebenso große Zahl von Doktoranden und Masterstudenten geschätzt, die auf die einmaligen Forschungs- und wissenschaftliche Karrieremöglichkeiten setzen. 65185 Wiesbaden . Rheinstr. 23 - 25 Telefon: 0611 32-0 Telefax: 0611323550 E-Mail: poststelle@hmwk. hessen. de Homepage: www. hmwk. hessen. de Güteslegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen Die einzelnen FAIR Beschleuniger besitzen, verglichen mit konkurrierenden internationalen Forschungsinfrastmkturen oder -Projekten, eine Reihe von Alteinstellungsmerkmalen. Der zu errichtende FAIR Beschteunigerkomplex eröffnet zudem aufgrund der Kombination von höchs- ten Teilchenstrahlintensitäten mit hohen (bis zu relativistischen) Energien und sehr guten Strahlqualitäten (über diverse Strahlkühlungsverfahren) weltweit einmalige Forschungsbedin- gungen für ein breit gefächertes Spitzenforschungsprogramm zur Entstehung und zur Struktur der Materie sowie zu ihren vielfältigen Erscheinungsformen im Universum für die vier FAIR Pro- grammsäulen. Es ist unabdingbar, bis zur Fertigstellung der FAIR-Antage - also auch während der Bauzeit - die Forschungsmöglichkeiten aufrecht zu erhalten, um die Wissenschaftler für FAIR zu begeis- tern und an den Standort zu binden. Ab 2018 ist ein fokussiertes intermediäres Experimentier- Programms "FAIR Phase 0" bis zur Inbetriebnahme des neuen FAIR Synchrotrons SIS100 vor- gesehen. Das FAIR Phase 0-Programm verfolgt das Ziel, die herausragende wissenschaftliche Kompetenz am Standort und in der deutschen und internationalen GSI/FAIR Community zu er- halten und dem wissenschaftlichen Nachwuchs auch während der Bauphase hervorragende Forschungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Hierfür wird insbesondere auch die deutsche im FAIR-Projekt engagierte Wissenschaftsgemeinschaft erheblich profitieren. Die wissenschaftliche Nutzung von FAIR wird sich - einschließlich möglicher technischer Up- grades - über mindestens zwei, wahrscheinlich mehr als drei Dekaden erstrecken, sodass mit FAIR bis weit über die nächsten 30 Jahre hinaus der deutschen und internationalen Wissen- schaftsgemeinschaft eine herausragende Forschungsinfrastruktur zur Verfügung stehen wird. Dies bedeutet für Hessen einen enormen und langfristigen Standortvorteil in der Forschungs- landschaft sowie einen wachsenden Wissenschaftscluster für die Region. Einen prominenten Standortvorteil erfahren damit vor allem die Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Region. Ne- ben einer vielgestaltigen und renommierten Hochschullandschaft und diversen hochkarätigen Forschungseinrichtungen bildet die FAIR Anlage einen wichtigen Baustein, der Darmstadt als Wissenschaftsstadt international hen/orheben wird. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst unterstützt die beantragte zusätzliche permanente und temporäre Waldinanspruchnahme für das Zukunftsvorhaben FAIR in höchstem Maße und würde daher eine rasche und positive Bescheidung der städtischen Gremien des städtebaulichen Vertrags sehr begrüßen. Ihre Entscheidung stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg der Realisierung dieser herausra- genden Forschungseinrichtung dar, die für Deutschland in der internationalen Forschungsge- meinschaft, das Land Hessen und die Wissenschaftsstadt Darmstadt von besonderer Bedeu- tung ist. Mit freundlichen Grüßen Im Antrag Dr. T^olfBernhardt (Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender GSI)
anlage 2
33546 Zeichen
Al Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH Planckstraße 1 - 64291 Darmstadt Bericht zur zusätzlichen Waldinanspruchnahme Stand: 31.03.2016 IR Facility for Antiproton and Bericht zur lon Researche In Europe GmbH zusätzlichen Waldinanspruchnahme Inhaltsverzeichnis Einleitung und Beschreibung ...narsensonenenenennsnensnennannansennne IEansannuflunlfanssensanzunnsursuunasenn 3 Fläche 1 - Trafofreifeld Nord ....nrzenennnneenennnnnnnnnnnnennannnnennnnnnnnannonsnonsnnsnsnnansnnnnnsranne 4 Fläche 2 - Erweiterung Tunnelschneise.....sesnsnsnsesnanensennnennrnnnnsnnnnrnranesennnenas 6 Fläche 3 - Außentrassen ......uusunnssensesnennennonnnnunsnnannunensrnnnnnnnnnnenennsnneneonnnnunsnenssnnnennn 10 Fläche 4 - Schleppkurven für Fernreitweg...enrsenssenensnsnsnsnsnrnnnensnerrennnensenne 13 Fläche 5 - Betonmischwerk...uunesunnssonaenninnsnnnunennennnnnnennunnnrannonursrnnenennansnnnnnnnnnsnsnen 15 Fläche 6 - Endausbau Straße..........unsnssransnentaneennnnsenannnnenunsansnenunnunsnsnnansnennorstsnsnnnn 21 Fläche 7 - Gebäude G006B (LEB-Gebäude)......uaneuneanennanennnannorsnsannunsnsannnnennanannsen 22 Fläche 8 - Zufahrt Bodenmieten .........„snessenennennannonunsnnnnnnnunnnnunsnansnunnsnssnnnnsnennunnnne 23 Flächen 9 und 10 — Zukunftsprojekte GSI ......seunsenurrsororsnonennnnnnanensnnnnnnnonnenennarne 24 Fazit und Ergebnisdarstellung .......errrnenonnenannsenansennnenennnnennerannennersarnrnnnntnnenner 25 Stand: 31.03.2016 Seite 2 von 26 en FAIR Facility for Antiproton and Bericht zur lon Researche in Europe GmbH zusätzlichen Waldinanspruchnahme Einleitung und Beschreibung Durch diverse baubetriebliche, baulogistische und abwicklungstechnische Randbedingungen wurde seitens FAIR und GSI ein Bedarf an Inanspruchnahme von zusätzlichen Waldflächen ermittelt und bei einem Gespräch mit der Stadt Darmstadt erörtert. Abbildung 1: Darstellung der betrachteten Flächen weiterer Waldinanspruchnahme zum 09.03.2016 Nach einer gemeinsamen Vorabstimmung am 09.03.2016 mit dem Grünflächenamt der Stadt Darmstadt sowie mit dem HessenForst wurden die einzelnen Waldflächen nochmals hinsichtlich vorhandener Minimierungsmöglichkeiten untersucht. Im vorliegenden Bericht werden die einzelnen Flächen im Detail beschrieben und der optimierte Bedarf ermittelt. Stand: 31.03.2016 Seite 3 von 26 on FA Facility for Antiproton and Bericht zur lon Researche in Europe GmbH zusätzlichen Waldinanspruchnahme Fläche 1 — Trafofreifeld Nord Der gesamte Campus GSI-FAIR wird zukünftig über zwei neu zu errichtende Trafofelder mit Strom versorgt. Das Trafofeld Nord versorgt die Beschleunigeranlagen von GSI und FAIR mit der benötigten Strom-Pulslast, das Trafofeld Süd übernimmt die Allgemein-Stromversorgung der Gesamtanlage. Um möglichst kurze Kabelanbindungen gewährleisten zu können, müssen beide Trafofelder sehr nahe an den Lastschwerpunkten liegen. Für das Projekt FAIR wird der vorhandene GSI-Beschleunigerring SIS 18 als Lieferant des Strahles dienen, der dann in der FAIR Anlage weiter beschleunigt und den diversen Experimentierplätzen zugeführt wird. Um diese Strahlqualität erreichen zu können, muss der Beschleunigerring SIS 18 ertüchtigt werden. Diese Ertüchtigung bedingt einen deutlich höheren Strombedarf, der aus der derzeitigen Stromversorgung nicht mehr gedeckt werden kann. Dies hat wiederum zur Folge, dass über das Trafofeld Nord eine neue Strom- versorgung aufgebaut werden muss. Da der Beschleunigerring SIS 18 nach dem Umbau Ende 2017 wieder in Betrieb gehen muss, um den wissenschaftlichen Betrieb von GSI nicht länger zu blockieren, muss auch das Trafofeld Nord spätestens bis zu diesem Zeitpunkt wieder Strom liefern können. Abbildung 2: Lageplan Trafofeld Nord nördlich Prinzenschneise Stand: 31.03.2016 Seite 4 von 26 LJ FAIR Facility for Antiproton and Bericht zur lon Researche in Europe GmbH zusätzlichen Waldinanspruchnahme Ein Standort auf dem Gelände FAIR kommt daher durch die damit noch auszuführenden Bautätigkeiten nicht in Betracht und wurde in einer entsprechenden Variantenuntersuchung untersucht. Als einzig sinnvollen Standort konnte der Bereich, der bereits als Baustellen- einrichtungsfläche angedachten und bisher nur als temporäre Rodung beantragten Fläche nördlich der Prinzenschneise an der östlichen Seite der GSI, identifiziert werden. Hierzu werden insgesamt 2.874 m? Waldfläche zur dauerhaften Umnutzung von bisher zur temporären Rodung genehmigten 6.415 m? Fläche erforderlich. Stand: 31.03.2016 Seite 5 von 26 FAIR Facility for Antiproton and Bericht zur ion Researche in Europe GmbH zusätzlichen Waldinanspruchnahme Fläche 2 — Erweiterung Tunnelschneise Als Herzstück des FAIR-Projektes ist ein Doppelring-Beschleuniger (SIS100 Schwerionen- Synchrotron) vorgesehen, der sich in einem Tunnel von über 1.000 m Länge befinden. Der spätere unterirdische Tunnel wird in einer offenen Baugrube hergestellt, für die bereits eine gerodete Waldschneise nördlich der Prinzenschneise als Baufeld errichtet wurde. Um die Herstellung des Tunnels in der tief liegenden offenen Baugrube gewährleisten zu können, sind entsprechende Baulogistikflächen erforderlich, die ein auf die Bauabwicklung abgestimmtes Krankonzept für die notwendigen Arbeiten in der Baugrube ermöglichen. Im Zuge der Detailplanungen wurde hierzu ein Entwurf eines Kranstandortkonzeptes erstellt. Im Rahmen der Variantenuntersuchungen der Kranstandorte wurde die grundsätzliche Platzierung der benötigten Turmdrehkrane auch in Abhängigkeit von zusätzlichen Wald- inanspruchnahmen untersucht. Abbildung 3: Schnitt durch Tunnelbaugrube Die endgültige Lage der Kranstandorte und der damit benötigten Logistikflächen ist grundsätzlich abhängig vom Abwicklungskonzept der beauftragten Baufirma unter Beachtung der Forderungen der Baustellensicherheit. Für die Abschätzung eines realistischen Bedarfes wurden zwei in Frage kommende Varianten näher betrachtet und ihr Einfluss auf weitere Waldinanspruchnahmen sowie baustellenabhängige Aspekte untersucht. Nachfolgend werden die beiden Varianten dargestellt: Stand: 31.03.2016 Seite 6 von 26 ie Fäl Facility for Antiproton and Bericht zur lon Researche in Europe GmbH zusätzlichen Waldinanspruchnahme Variante 1 - Positionierung der Turmdrehkrane zwischen Baugrube und Baustraße Bei der Positionierung der erforderlichen Turmdrehkrane an der Baugrubenkante sind die vorhandenen Baustraßen im Bereich der Kranstandorte durch Umfahrungen zum Rand des Baufeldes zu verschieben, wodurch die vorhandene Baustraße umgebaut werden muss. Um die notwendigen Logistikflächen in Krannähe, die geforderten Aufstellflächen für Rettungsgeräte am Kran selber sowie eine durchgängige Baustraße als Zuwegung auch für Rettungskräfte herstellen zu können, ist die Verschiebung in die angrenzenden Waldbereiche unumgänglich. Bei der Detailbetrachtung dieser Variante des Kran- und Logistikkonzeptes muss von ca. 9 Kranstandorten im Innenbereich des Ringes sowie von 6 Kranstandorten im Außenbereich des Ringes für die Aufstellung von Turmdrehkränen Typ 280 EC-H ausgegangen werden. Für diese Stellfläche werden ca. 2.250 m? weitere Waldinanspruchnahme im Innenbereich und ca. 2.040 m? im Außenbereich benötigt. Des Weiteren sind die entsprechenden Feuerwehraufstellflächen anzupassen. Hierfür wurden ca. 700 m? weitere Waldinanspruch- nahme angesetzt. Somit sind bei der Variante 1 ca. 5.000 m? als Bedarf an zusätzlicher Waldfläche anzusetzen. Durch die Positionierung der Krane direkt an der Baugrube kann eine optimale Sicherheit durch direkten Blickkontakt zwischen Kranführer und Baustellen- personal sichergestellt werden. Des Weiteren wurde festgestellt, dass der vorhandene Baugruben- verbau eventuell als Gründung des Kranes dienen könnte. Abbildung 4: Schematische Darstellung der Anordnung der Turmdreh- krane bei Variante 1 und die jeweiligen Flächen für zusätzliche Waldinanspruchnahme Stand; 31.03.2016 Seite 7 von 26 Bericht zur Facility for Antiproton and zusätzlichen Waldinanspruchnahme ion Researche in Europe GmbH FAIR Variante 2 - Positionierung der Turmdrehkrane am Außenrand des Baufeldes Als weitere Variante kommt die Positionierung der Turmdrehkrane an der Außenseite des Baufeldes in Betracht. Hierbei ist für jeden Kranstandort eine ausreichende Aufstell- und Montagefläche im angrenzenden Waldbereich herzustellen, damit die vorhandene Baustraße weiterhin uneingeschränkt für die Baustellenlogistik und als Rettungsweg zur Verfügung steht. Ein Verschwenken zum Baugrubenrand nach Innen ist aus Aspekten der Arbeitssicherheit nicht möglich (abkommende Fahrzeuge können unmittelbar in offene Baugruben gelangen) und wurde von daher nicht weiter untersucht. Die entsprechenden Krandstandflächen inkl. des oben bereits beschriebenen Montage- bedarfes sind mit jeweils 440 m? ermittelt worden. Bei den angesetzten 15 Kranstand- orten führt dies zu einem Bedarf weiterer Waldinanspruchnahmen von 6.600 m?. Weiterhin ist zu beachten, dass sich die notwendigen Ausleger durch die weiter entfernte Positionierung des Kranmittelpunktes vergrößern. Bei gleichbleibendem Hubgewicht müssen daher größere Turmdrehkrane (z.B. 380 EC-H) eingesetzt werden. Diese bedürfen größerer Fundamente, die bei den vorhandenen Baugrundverhältnissen durch zusätzliche Gründungspfähle abgestützt werden müssen. Darüber hinaus ist der Kranfahrer nicht mehr unmittelbar am Baugrubenrand positioniert. Er hat somit keinen direkten Blickkontakt mehr zum Personal in der tiefer liegenden Arbeitsebene. Dies führt aus Sicht der Arbeitssicherheit zu einem größeren Gefährdungspotenzial. Abbildung 5: Schematische Darstellung der Anordnung der Turmdrehkrane bei Variante 2 und die benötigten Flächen für entsprechende Waldinan- spruchnahme Stand: 31.03.2016 Seite 8 von 26 un FAl Facility for Antiproton and Bericht zur lon Researche in Europe GmbH zusätzlichen Waldinanspruchnahme Bewertung und Fazit: Zusammenfassend werden für beide Varianten nochmals die Vor- und Nachteile gegenübergestellt: Umbau des Baustraßen- systems notwendig geringerer Bedarf an Waldinanspruchnahme « eventuelle Nutzung der Bohrpfähle als Gründung | der Krane « bessere Sichtverhältnisse für Kranführer > weniger Gefährdungspotenzial (höhere Sicherheit) e kein Umbau des « höherer Bedarf an Baustraßensystems zusätzlichen Waldflächen erforderlich « höheres Gefährdungs- potenzial durch entfernte Position des Kranführers « zusätzliche Bohrpfähle für Gründung der Fundamente erforderlich Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile ist abschließend festzuhalten, dass die Variante 1 für die geplante Umsetzung anzustreben ist. Da wie eingangs erwähnt die bauliche Umsetzung vom gewählten Kranstandortkonzept des beauftragten Bauunternehmers abhängig ist, kann eine verbindliche Angabe der noch benötigten Fläche an Waldinanspruchnahme nicht genau ermittelt werden. Nach Abwägung aller Unwägbarkeiten wird der maximale Bedarf von daher auf 1,0 ha abgeschätzt. Dies ist gegenüber der ursprünglich einmal genannten Waldfläche von 1,5 ha, die zusätzlich in Anspruch genommen werden muss, eine Minimierung von insgesamt 0,5 ha. Nach der Vergabe der entsprechenden Bauleistungen zur Realisierung des Tunnel- bauwerkes nördlich der Prinzenschneise können erst detailliertere Angaben gemacht werden. Vor diesem Hintergrund ist zu klären, ob FAIR einen entsprechenden Rodungsantrag über die ermittelte Maximalfläche einreichen kann, damit die notwendige Rodungsgenehmigung vor dem geplanten Baubeginn der Rohbaumaßnahme vorliegt. Dann kann die Rodung nach Auftragsvergabe und entsprechender Detailbetrachtung in dem erforderlichen Umfang durchgeführt werden. Stand: 31.03.2016 Seite 9 von 26 FAIR Facility for Antiproton and Bericht zur lon Ressarche in Europe GmbH zusätzlichen Waldinanspruchnahme Fläche 3 — Außentrassen Im Zuge nachträglicher Bauauflagen und der entsprechenden baulichen Randbedingungen sind zusätzliche Medientrassen im Außenbereich erforderlich, u.a. müssen Lüftungsleitungen mit einem Durchmesser von ca. 2,0 m von einzelnen Gebäuden zum zentralen Umluftkamin geführt werden, der sich im Süd-Ost Bereich des Geländes befindet. Die Verlegung dieser großen Leitungspakete erfordert eine entsprechend der Verlegungsverhältnisse angepasste Baugrubentrasse. Die Führung der Lüftungsleitungen von den nördlichen Gebäudeaußenkanten im Kreuzurigsbereich muss nach derzeitigem Planungsstand über die noch vorhandene kleine Waldinsel geführt werden, die die zwischen der Prinzenschneise und dem bisher schon gerodeten Baufeld liegt. EINST, ) re Abbildung 6: Lageplanausschnitt Planung Lüftungstrassen, Stand 02/2016 Die oben dargestellte Verlegung der Leitungen bedarf einer ca. 20 m breiten Baugrube. Mit einem entsprechenden Arbeitsbereich, der zur Verlegung der Leitungen noch notwendig ist und mit ca. 6,0 m anzusetzen ist, werden von der Waldhalbinsel ca. 0,2 ha Fläche benötigt. Durch die Zerschneidung macht der verbleibende Restbestand von 0,275 ha aus ökologischer und forstwirtschaftlicher Sicht keinen Sinn. Nach Bewertung durch das Grünflächenamt und HessenForst sowie mit der Forderung klarer Waldrandstrukturen ist aus forstwirtschaftlicher Sicht der bestehende Waldbestand der Halbinsel zu roden. Im Zuge einer Minimierungsüberlegung anderer Flächen wurde überprüft, inwieweit sich andere Baustelleneinrichtungs- und Logistikflächen an der Stelle der Waldhalbinsel Stand: 31.03.2016 Seite 10 von 26 ® FAl R Facility for Antiproton and Bericht zur ton Researche in Europe GmbH zusätzlichen Waldinanspruchnahme positionieren lassen und damit eventuell eine Minimierung an anderer Stelle realisiert werden kann. Für eine erste Optimierungsüberlegung wurde überprüft, die östlich des Trafofreifeldes Nord angedachte Bürocontainerfläche in diesen Bereich zu verlegen. Dies wäre bei der Betrachtung über die komplette Bauzeit nur auf einem Teilbereich möglich, in dem keine Leitungstrassen verlegt werden müssen. Die Leitungstrassenverlegung in Gebäudenähe soll direkt nach der Rohbauerstellung ausgeführt werden, um die notwendigen Anschüttungen der für die Andienung der weiteren Arbeiten benötigten Geländeanfüllungen planmäßig ausführen zu können. Darüber hinaus befindet sich die Waldhalbinsel mit zunehmendem Baufortschritt in einer fast abgeschotteten „Insellage‘. Hierdurch ist ein ständiges Erreichen der zentralen Büro- containeranlage sowie auch die hierfür notwendige Ver- und Entsorgung mit Medien während der Bauzeit über die offenen Baugruben, in denen reger Baubetrieb herrscht, nur sehr bedingt realisierbar. Im Zuge der Optimierungsüberlegungen wurde weiterhin untersucht, inwieweit zur Minimierung der Fläche 5 eine Betonmischanlage auf der Waldhalbinsel positioniert werden kann. b Abbildung 7: Variantenuntersuchung Betonmischwerk Einzelanlage auf Waldhalbinsel Grundsätzlich ist anzumerken, dass diese Fläche nur einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung stehen kann, da wie oben bereits erwähnt, die Verlegung der Lüftungsleitungen unmittelbar nach der Herstellung der Rohbauarbeiten ausgeführt werden muss. Somit wäre eine Nutzung für lediglich ca. 1,5 Jahre möglich. Ein Umsetzen der Anlage innerhalb des Baufeldes, das einen Zeitbedarf durch den Ab- und Wiederaufbau von mindestens 3 Monaten mit sich bringen würde, ist durch die geringen zur Verfügung stehenden Flächen für weitere Baustelleneinrichtungsbereiche im Baufeld nicht möglich. Auf die Anlagenleistung kann nach Abbau nicht verzichtet werden, da zu diesem Zeitpunkt der Bedarf an Beton am größten ist, bedingt durch die gleichzeitigen Bauaktivitäten im Norden und im Süden des Baufeldes. Stand: 31.03.2016 Seite 11 von 26 F Al Facility for Antiproton and Bericht zur lon Researche in Europe GmbH zusätzlichen Waldinanspruchnahme Darüber hinaus wären bei einem Betrieb der Betonmischanlage auf der Waldhalbinsel Gefährdungen und Behinderungen des Baustellenverkehres in großem Maße vorhanden, da keine ausreichenden Flächen für die Beschickung der Zuschlagsstoffe auf dem sehr beengten Teilbereich zur Verfügung stehen. Weiterhin ist auch hier durch die „Insellage“ die Ver- und Entsorgung für den Betrieb einer Mischanlage nur über aufwendige Hilfsbrücken über die Baugruben hinweg möglich. Eine Nutzung der für die Trassenverlegung in diesem Bereich nicht benötigten Waldflächen als Baustelleneinrichtungsfläche ist natürlich möglich. Hierdurch können jedoch keine Minimierungen anderer in diesem Bericht aufgeführten Flächen durch Detailbetrachtungen und Variantenuntersuchungen erzielt werden, da die Fläche nur für temporäre Baustellenlogistik und Lagerfläche zur Verfügung stehen könnte, die bis dato auf bereits gerodeten Flächen angesiedelt sind. Für die Verlegung der Außentrassen wäre die Nutzung von 0,2 ha Waldfläche temporär erforderlich. Aufgrund der oben dargestellten Umstände mit der Rodung der kompletten Waldhalbinsel südlich der Prinzenschneise werden nunmehr 0,475 ha Waldfläche temporär in Anspruch genommen. Stand: 31.03.2016 Seite 12 von 26 on FAI Facility for Antiproton and Bericht zur ion Researche in Europe GmbH zusätzlichen Waldinanspruchnahme Fläche 4 - Schleppkurven für Fernreitweg Im Zuge der Umsetzung der Gesamtbaumaßnahme fallen insbesondere im Nordbereich größere Mengen an Erdaushub an. Das erforderliche Erdmaterial, das aus strahlenschutztechnischen Aspekten für die Überschüttungen der Beschleunigeranlage benötigt wird, soll aus ökologischen und baulogistischen Gründen zum großen Teil wiederverwendet werden. Zur planmäßigen Realisierung der Logistik der Erdbaustoffe sind entsprechende Zwischenlagerflächen notwendig, die bereits außerhalb der bewaldeten Baustellenbereiche in Angrenzung an das südliche Baufeld angelegt wurden. Um die erforderlichen Kapazitäten im Erdbau sicherstellen zu können, muss der östlich des Baufeldes befindliche Waldweg (momentane Nutzung als Fernreitweg) mit für die Zuwegungen zu und von den Bodenzwischenlagerflächen genutzt werden, um Begegnungs- verkehr der Erdtransporte auf den inneren Baustraßen zu vermeiden. Hierzu ist der Fernreitweg entsprechen zu ertüchtigen. Durch die geplante Nutzung als Baustraße müssen die Kreuzungsbereiche zum Baufeld hin für die entsprechenden anfallenden Schleppkurven der eingesetzten Transportfahrzeuge ausgebaut werden. Hierfür sind jeweils kleinere temporäre Waldeingriffe erforderlich. Abbildung 8: Darstellung Schleppkurvenbereiche für Nutzung Fernreitweg als Baustraße Durch die Nutzung des bisherigen Fernreitweges als Baustraße wird die Erweiterung der Baustellenbegrenzung notwendig. Stand: 31.03.2016 Seite 13 von 26 “n Fäl Facility for Antiproton and Bericht zur lon Researche in Europe GmbH zusätzlichen Waldinanspruchnahme Die Umleitung des Fernreitweges muss bereits südlich des Bodenzwischenlagers erfolgen und kann am östlichen Rand des bisherigen Zwischenlagers entlang geführt werden. Nach der nördlichen Zufahrt am Beschleunigerring kann der Fernreitweg wieder auf die bisherige Wegebeziehung geführt werden. Unmittelbar neben dem als Baustraße genutzten Bereich soll eine Abgrenzung mittels eines Zaunes erfolgen. Für den Ausbau der Schleppkurven sind ca. 0,03 ha Waldfläche temporär in Anspruch zu nehmen. Stand: 31.03.2016 Seite 14 von 26 on FAl Facility for Antiproton and Bericht zur lo Researche in Europe GmbH zusätzlichen Waldinanspruchnahme Fläche 5 - Betonmischwerk Die bauliche Umsetzung der Gebäude und Einrichtungen der neuen Beschleunigeranlage FAIR erfordert ausreichende Lieferkapazitäten an Beton. Durch die Herstellung des Betons auf der Baustelle kann eine Vielzahl von Transportbetonfahrten von außerhalb der Baustelle befindlichen Werken entfallen. Zudem kann der benötigte Spitzenbedarf an Beton nicht durch vorhandene Lieferwerke abgedeckt werden. Daher ist die Errichtung entsprechender mobiler Betonmischanlagen auf dem Baugelände vorzusehen. Für die Herstellung der Gründungspfähle wurde bereits auf einer Teilfläche des Baufeldes eine kleine mobile Betonmischanlage eingesetzt. Im Zuge der Bauablaufuntersuchungen wurde auch der Betonbedarf ermittelt, der zur planmäßigen Realisierung des Projektes FAIR erforderlich ist. Hierzu werden insgesamt zwei Betonmischanlagen benötigt, die sich in eine Doppelanlage (2 Mischer) und eine Einzelanlage (1 Mischer) aufteilen, um sowohl die notwendige Stundenleistungen im Normalbetrieb als auch den maximalen Betonbedarf in Spitzenzeiten abdecken zu können. Darüber hinaus kann durch das Vorhalten von zwei mobilen Betonmischanlagen mit drei Mischern auch die notwendige Redundanz sichergestellt werden, um auch beim Ausfall eines Mischers eine ausreichende Betonausstoßleistung für die Durchführung von Betonagen gewährleisten zu können. Als Fläche für die Betonmischanlagen wurde eine notwendige weitere Waldinanspruch- nahme des vorhandenen und bereits einmal genutzten Betonmischplatzes am östlichen Baufeldrand untersucht. In diesem Zusammenhang wurde neben der Platzierung beider Anlagen auf einer Fläche auch die Aufteilung der Anlagen auf zwei Standorte im Baufeld untersucht. Hierbei wurde vordinglich eine Nutzung der kompletten südlichen Waldhalbinsel im nördlichen Baubereich betrachtet (siehe Kapitel „Fläche 3 — Außentrassen 3"). Weitere Flächen im Südbereich sind durch bereits benötigte Flächen für das Trafofeld Süd, die Aufbereitungseinrichtungen für die Wasserhaltung, etc. außerhalb der Baufelder nicht möglich. Die Erweiterung des vorhandenen Betonmischplatzes im östlichen Baufeld wurde in drei Variantenbetrachtungen mit unterschiedlichen Waldinanspruchnahmen untersucht. Nachfolgend werden die drei untersuchten Varianten aufgezeigt und bewertet: Stand: 31.03.2016 Seite 15 von 26 “ FAl R Facility for Antiproton and Bericht zur lon Researche in Europe GmbH zusätzlichen Waldinanspruchnahme Variante 1 - Erweiterung um die ins Baufeld hineinragende Waldspitze Bei einer Ortsbegehung zusammen mit Hessen Forst wurde festgestellt, dass der Waldbestand nordöstlich des vorhandenen Betonmischplatzes forstwirtschaftlich keinen sehr hohen Nutzwert aufweist. Vor diesem Hintergrund wäre eine Erweiterung der Fläche in nordöstlicher Richtung grundsätzlich denkbar und einer Erweiterung nur in östlicher Richtung vorzuziehen, da hier bereits eine Wiederaufforstung mit Junggehölzen stattgefunden hat. Dahingehend wurde die Fläche zur Positionierung mit mindestens einer Betonmischanlage und den zugehörigen Schüttgutboxen zur Versorgung der Anlage untersucht. Rodungsflächenbedarf ca. 2.300 m? Abbildung 9: Erweiterung vorhandener Betonmischplatz (Variante 1) Bei der Untersuchung mit einem zusätzlichen Rodungsflächenbedarf von 2.300 m? wurde festgestellt, dass lediglich eine Doppelanlage sowie die entsprechende Schüttgutboxen auf der Fläche positioniert werden kann. Bei der Anlieferung der Schüttgüter sowie bei Beschickung der Anlage mittels Radlader muss die vorhandene Baustraße als Rangier- und Andienungsfläche benutzt werden. Dies führt zu langen Wegen sowie einer erheblichen Gefährdungen des Baustellenverkehrs. Darüber hinaus kann durch die Positionierung nur einer Anlage die Betonausstoßleistung für den Spitzenbedarf sowie die Redundanz bei einem eventuellen Ausfall eines Mischers nicht sichergestellt werden. Stand: 31.03.2016 Seite 16 von 26 Bin FAI Facility for Antiproton and Bericht zur lon Researche in Europe GmbH zusätzlichen Waldinanspruchnahme Variante 2 - Erweiterung bis zum südlichen Ende des vorhandenen Mischplatzes Als weitere Variante wurde untersucht, die Waldinanspruchnahme zusätzlich zu der in Variante 1 aufgezeigten Fläche noch bis zum südlichen Ende des vorhandenen Betonmisch- platzes auszuweiten. Hierbei müsste lediglich der am Rand stehende Waldbereich noch gerodet werden. Es ist insgesamt eine zusätzliche Waldinanspruchnahme von ca. 3.400 m? erforderlich. Abbildung 10: Erweiterung vorhandener Betonmischplatz (Variante 2) Bei der Untersuchung wurde festgestellt, dass auch bei Variante 2 lediglich eine Doppelanlage auf der Fläche platziert werden kann. Es tritt eine verbesserte Situation für die Beschickung der Zuschlagsstoffe zur Anlage auf, da diese außerhalb des Baustellenstraßenbereiches erfolgen kann. Die Anlieferung der Schüttgüter kann abseits der Baustraße und ohne Gefährdung erfolgen, jedoch ist ein direktes Abladen in die Schüttgutboxen auf Grund der engen Piatzverhältnisse nur bedingt möglich. Analog zu Variante 1 ist auch bei Variante 2 die Betonausstoßleistung für den Spitzenbedarf sowie die Redundanz bei einem eventuellen Ausfall eines Mischer nicht sichergestellt, da nur eine Anlage auf der Fläche positioniert werden kann. Stand: 31.03.2016 Seite 17 von 26 Bm FAl Facility for Antiproton and Bericht zur lon Researche in Europe GmbH zusätzlichen Waldinanspruchnahme Variante 3 - Erweiterung bis zur Flurgrenze Neben den zwei bereits aufgezeigten Varianten wurde untersucht, inwieweit durch eine Waldinanspruchnahme in den Bestand hinein bis zur vorhandene Flurgrenze die notwendige Positionierung beider Anlagen sichergestellt werden kann. Die Flurgrenze des Grundstückes Flur 25 1/1 stellt nach Osten hin die äußerste Grenze der für die Realisierung des Projektes FAIR vorgesehenen Grundstücke dar. ® % Rodungsflächenbedarf ca. 6.000 m? .r I. ._ W f Abbildung 11: Erweiterung vorhandener Betonmischplatz (Variante 3) Bei einer Ausweitung der Fläche bis zur Flurgrenze könnten die für die notwendige Betonausstoßleistung erforderlichen zwei Anlagen (1 Doppelanlage sowie eine Einzelanlage) positioniert werden. Hiermit wäre die Produktionsmenge für den erforderlichen Spitzenbedarf sowie auch die Forderung der Redundanz bei einem eventuellen Ausfall eines Mischers sichergestellt. Die Andienung mit den benötigten Schüttgütern sowie die Beschickung der Anlage mit den Zuschlagsstoffen könnte hier auf einer ausreichend großen Fläche abgewickelt werden. Der vorhandene Standort ist für die Andienung der Baufelder Nord und Süd optimal gelegen sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen können am Baufeldrand ohne Auswirkungen auf die benötigten Baugruben und Bauaktivitäten geführt werden. Die weitere Waldinanspruchnahme beträgt ca. 6.000 m?. Hierbei kann das für die Abwicklung der Rohbauarbeiten benötigte Betonaufkommen komplett mit Baustellenbeton abgedeckt Stand: 31.03.2016 Seite 18 von 26 on FAIR Faclilty for Antiproton and “ Bericht zur ion Researche In Europe GmbH zusätzlichen Waldinanspruchnahme werden. Beeinträchtigungen der angrenzenden Zufahrtsstraßen und der bewohnten Gebiete kann durch die Reduzierung des Anlieferverkehrs minimiert werden. Zusammenfassend werden für die untersuchten Varianten nochmals die Vor- und Nachteile gegenübergestellt: « geringster Rodungsbedarf Betonausstoßleistung für (ca. 2.300 m?) Spitzenbedarf nicht ausreichend « keine Redundanz bei Ausfall eines Mischers während Normalbetrieb « schwierige Andienung der Schüttgutboxen mit tw. Behinderung und Gefährdung des Baustraßenverkehrs + lange Wege zur Beschickung der Kammern der Mischanlage « reduzierter Rodungsbedarf BetonausstoBleistung für (ca. 3.400 m?) Spitzenbedarf nicht ausreichend « keine Redundanz bei Ausfall eines Mischers während Normalbetrieb e Standort während « Rodungsbedarf ca. 6.000 m? gesamter Bauzeit für nördliches und südliches Baufeld erreichbar « redundantes System bei Normalbetrieb « ausreichende Betonausstoßleistung zur baulichen Umsetzung Projekt FAIR (auch Abdeckung Spitzenbedarf) e Ver- und Entsorgungs- leitungen außerhalb Baubereich « optimale Ausnutzung der Schüttgutboxen Stand: 31.03.2016 Seite 19 von 26 [} F A| R Facility for Antiproton and Bericht zur lon Researche in Europe GmbH zusätzlichen Waldinanspruchnahme Abschließend ist festzuhalten, dass ausschließlich bei Variante 3 eine ausreichende Betonausstoßleistung für die Realisierung des Bauvorhabens bereitgestellt werden kann. Die benötigte weitere Waldinanspruchnahme ist nur temporär. Die betreffende Fläche wird nach Beendigung des Bauvorhabens wieder aufgeforstet und nach der Realisierung des Projektes FAIR wieder als Waldfläche dienen. Stand: 31.03.2016 Seite 20 von 26 ©“. FAl Facllity for Antiproton and Bericht zur lon Researche in Europe GmbH zusätzlichen Waldinanspruchnahme Fläche 6 — Endausbau Straße Aus strahlenschutztechnischen Gründen werden die Gebäude der Beschleunigeranlage mit Erde an- und überschüttet, so dass die östliche Umfahrt nach Fertigstellung der Außenanlagen ca. 1,3 m über dem jetzigen Baustraßenniveau liegt. Durch die bauliche Herstellung kommt es im Kurvenbereich zu einer leichten Überschreitung der aktuellen Rodungsgrenze. Fläche ca. 200 m? "A Schnitt Stelle A-A aktuelle Redungagrenze ca. 85 ca.2 20.23 S * _ u co. 139 m üNN Straße im Endzustand Ta: RR S_ N, Ss | ca. 137,7 m üNN Baustraße Fr Abbildung 12: Darstellung Sityation benötigte Fläche für Endausbau Straße Die oben dargestellten Zwangspunkte führen an dieser Stelle zu einer weiteren Waldinanspruchnahme von ca. 0,02 ha. Stand: 31.03.2016 Seite 21 von 26 FAIR Facility for Antiproton and Bericht zur lon Researche in Europe GmbH zusätzlichen Waldinanspruchnahme Fläche 7 - Gebäude G006B (LEB-Gebäude) Gegen Ende 2015 hat der internationale FAIR Council beschlossen, dass das Gebäude G006B (LEB-Gebäude), eine Erweiterung des bereits geplanten Gebäudes GOO6A, für den wissenschaftlichen Betrieb der Anlage notwendig ist und gleich mit dem Gebäude G006A errichtet werden muss. Durch den Beschluss ist eine Erweiterung des Baufeldes nach Osten und damit eine weitere dauerhafte Waldinanspruchnahme erforderlich. Abbildung 13: Schematische Darstellung aus der Machbarkeitsstudie Gebäude G006B Die Planung für das entsprechende Gebäude und die dafür notwendigen Außenanlagen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Anhand einer Machbarkeitsuntersuchung wurde der Bedarf der weiteren Waldinanspruchnahmen mit 0,45 ha ermittelt. Sobald die genauen Abmessungen vorliegen, wird ein entsprechender Rodungsantrag über die benötigte Fläche eingereicht. Stand: 31.03.2016 Seite 22 von 26 . FA | R Facility for Antiproton and Bericht zur Ion Researche in Eyrope GmbH zusätzlichen Waldinanspruchnahme Fläche 8 - Zufahrt zur Bodenmiete Die unter Fläche 4 dargestellten Umstände der Zu- und Ausfahrt zum Bodenzwischenlager bedingen noch die Erfüllung einer Forderung aus der Genehmigung der Zwischenlager durch die Aufsichtsbehörden, dass die zum Lagerplatz an- und abgelieferten Erdmaterialien überwacht und dokumentiert werden müssen. Für diese Dokumentation sind die Massenströme zu den entsprechenden Zeitpunkten von besonderer Relevanz. Hierfür ist die Einrichtung von Wägeeinrichtungen angedacht. Die Wägeeinrichtungen werden zwischen dem Baufeld und dem Bodenzwischenlager positioniert. Durch den bisher nur als Fahrstraße vorhandenen Fernreitweg müssen für den vorgesehenen Baustellenyerkehr noch kleinere Bereiche zur Realisierung der notwendigen Fahrbeziehungen des vorhandenen Waldbestandes in Anspruch genommen werden. Durch die Nutzung des Fernreitweges als Baustraße können die angedachten Wägeeinrichtungen im Wegebereich platziert werden, um nur minimal in den vorhandenen Baumbestand eingreifen zu müssen. Wiegeplatz Ausfahı ——— n Flache 4 ı A chleppku m a Wiegeplatz Zufahrt Abbildung 14: Schematische Darstellung der angedachten Zu- und Ausfahrtsbereiche zum Bodenzwischenlager Nach einer Detailbetrachtung sind daher für die Zu- und Ausfahrt zum Bodenzwischenlager noch ca. 0,05 ha Waldfläche temporär in Anspruch zu nehmen. Die Flächen werden nach Realisierung der Maßnahme wieder aufgeforstet. Stand: 31.03.2016 Seite 23 von 26 @n FI R Facllity for Antiproton and Bericht zur lon Researche in Europe GmbH zusätzlichen Waldinanspruchnahme Flächen 9 und 10 - Zukunftsprojekte GSI Da die Zukunftsprojekte „Erweiterung des GSI-Bürogebäudes BK1“ und „Wertstoffhof“ noch nicht genehmigt sind und damit auch die Finanzierung unklar ist, werden die möglichen Rodungsflächen nicht welter im Detail betrachtet. Der maximale Flächenbedarf von 0,9 ha wurde abgeschätzt und ist im Zuge der Campusmasterplanung noch zu verifizieren. Stand: 31.03.2016 Seite 24 von 26 on FAIR Facility for Antiproton and Bericht zur ion Researche in Europe GmbH zusätzlichen Waldinanspruchnahme Fazit und Ergebnisdarstellung Im vorliegenden Bericht wurden die Untersuchungen aller noch benötigten Waldinanspruch- nahmeflächen für die Realisierung des internationalen Teilchenbeschleunigers FAIR auch wie bereits im letzten Kapitel erwähnt im Zusammenhang mit den Zukunftsplänen von GSl dargestellt und bewertet. Abbildung 15: Darstellung der betrachteten Flächen weiterer Waldinanspruchnahme zum 31.03.2016 Stand: 31.03.2016 Seite 25 von 26 © FAIR Facility for Antlproton and Bericht zur lon Researche in Europe GmbH zusätzlichen Waldinanspruchnahme Nach erfolgten Detailbetrachtungen ist als Ergebnis der nachfolgende zusammengefasste Maximalbedarf festzuhalten: Erweiterung Tunnelschneise 10ha| -0,5ha Fläche für Außentrassen und Baustelleneinrichtung 0,475 ha Flächen für Schleppkurven am Fernreitweg 0,03ha| -0,02 ha Fläche für Betonmischwerk und Baustelleneinrichtung Fläche für Endausbau Straße -0,03 ha Fläche für Zufahrt zur Bodenmiete / Baustellenlogistik + 0,35ha - 0,625 ha I er] Abbildung 16: Darstellung deg jeweiligen Maximalbedarfes an weiteren Waldinanspruchnahmeflächen Bei einigen Flächen konnte der Rodungsbedarf nochmals durch im Vorfeld durchgeführte baubetriebliche Betrachtungen sowie durch Abstimmungen mit den Fachbehörden optimiert werden, um die minimalen Bedarfsflächen darzustellen. Stand: 31.03.2016 Seite 26 von 26
Beratungsverlauf (7)
Orte (5)
- Planckstraße 1
- Rheinstraße 23
- Prinzenschneise
- Waldschneise
- Luisenplatz 5a
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0322
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.08.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00