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A-R/0026/2020

IPäd(agogik) in der Kita - Digitale Medienkompetenz in der Frühpädagogik stärken

Antrag an den Rat 17.06.2020

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a-r-0026-2020-Digitale Medienkompetenz in der Frühpädagogik

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a-r-0026-2020-Digitale Medienkompetenz in der Frühpädagogik

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Antrag an den Rat A-R/0026/2020 
 
 
 
 
 
 
 
Ratsantrag 08.06.2020 
 
IPäd(agogik) in der Kita - Digitale Medienkompetenz in der Frühpädagogik stärken 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Die Verwaltung erarbeitet und implementiert in K ooperation mit der citeq ein 
kindgerechtes, kreatives, kritisches und datenschutzrechtlich sicheres Konzept für 
den Einsatz von digitalen Medien (IPad, KommunikationsApp etc.) in den städtischen 
Münsteraner Kitas.  
 
2. Das Konzept hat zum Ziel, auf Grundlage der Bild ungsgrundsätze NRW die 
Medienkompetenz altersgerecht im Alltag der Kindertageseinrichtungen zu vermitteln 
und die medienpädagogische Arbeit zu stärken, an der gleichermaßen die Kinder, 
Eltern und Fachkräfte partizipieren. 
 
3. Im Rahmen des Konzepts werden die pädagogischen Fachkräfte in enger Theorie-
Praxis-Verzahnung zur Förderung der Digitalkompetenz regelmäßig fortgebildet. 
 
4. Dem Gesamtkonzept entsprechend ist der Finanzier ungsaufwand darzustellen. 
 
5. Die zu entwickelnden pädagogischen wie technisch en Qualitätsstandards werden 
regelmäßig evaluiert. Die Ergebnisse werden ebenso wie das zu entwickelnde 
Gesamtkonzept allen interessierten Trägern zugänglich gemacht.  
 
Begründung 
Die Vermittlung von Medienkompetenz, d.h. Sachkompetenz (das Wissen über die Medien), 
Rezeptionskompetenz (die Fähigkeit, Medien kritisch zu nutzen) und 
Partizipationskompetenz (die Fähigkeit, Medien selbstbestimmt zu produzieren) in der Kita 
ist ein wichtiger Baustein der frühkindlichen Bildung. Aufgrund der rasanten Entwicklung 
unserer digitalen Gesellschaft ist es nur konsequent, Medienbildung entlang der gesamten 
Bildungskette, und damit auch in der Kita zu verankern. Kitas sollen zu wichtigen Modellorten 
für einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien werden. Ziel ist es, die 
Gesamtbetrachtung zu berücksichtigen, d.h. Bildung mit und Bildung über Medien zu 
vermitteln.  
Der Nutzung digitaler Medien muss ein medienpädagogisches Konzept zugrunde liegen. 
Nach den Bildungsgrundsätzen NRW haben medienpädagogische Angebote nicht die 
Medien zum Gegenstandsbereich, sondern die Kinder, die in lernender, sozialer und 
gestaltender Beziehung zu den Medien stehen, um sich zu einer medienkompetenten 
Persönlichkeit zu entwickeln. Medienerlebnisse der Kinder aufzugreifen und ihnen hierfür 
Verarbeitungsmöglichkeiten anzubieten ist zudem in Anbetracht der Vielzahl von medialen 
Eindrücken eine wichtige pädagogische Aufgabe. Nach der Stiftung Kindermedienland sind 
digital kompetente Kinder viel eher vor Risiken geschützt, die die Medien- und 
Internetnutzung mit sich bringen können.

Antrag an den Rat A-R/0026/2020 
 
 
 
 
 
 
 
Für die pädagogischen Leitungs- und Fachkräfte kann die Digitalisierung eine Vereinfachung 
der Arbeitsabläufe sein. Digitale Anwendungen zur Beobachtung der Kindesentwicklung, 
Anlegen und Verwalten der Bildung- und Lerndokumentation, eine erleichtere Auswertbarkeit 
und die pädagogische Planung auf individuellen, Gruppen- oder Kitaebene unter dem 
aktiven Einbezug von Kindern und Eltern sind Beispiele zur Entlastung der Verantwortlichen 
im Kitaalltag und Stärkung der digitalen Kompetenz der Fachkräfte sowohl bei ihren 
organisatorischen als auch pädagogischen Aufgaben.  
Digitale Kita kann nur dann funktionieren, wenn die Qualifikation der Fachkräfte mit 
differenzierten und regelmäßigen Fortbildungsangeboten sichergestellt wird. Das geplante 
Digitallabor zur Förderung der Medien und Digitalkompetenz (vgl. V0077/2020) kann in 
diesem Zusammenhang auch für die Förderung von erzieherischen Fachkräften in Kitas 
genutzt werden. Fachkräfte müssen sichere NutzerInnen dieser digitalen Medien sein, damit 
sie als Zentren der Kommunikation mit Familien und Kindern sicher auftreten und diese in 
den Prozess einbeziehen und leiten können. 
Die eingesetzte Technologie soll an den Bedarfen der Kita orientiert sein. Ein Tablet ist mit 
seinen bedienfreundlichen Eigenschaften ein passendes Medium. Es kombiniert 
verschiedene Aufnahmesysteme, ist robust, überall einsetzbar und nimmt wenig Platz weg. 
Die Kinder können einige Aufgaben selbst übernehmen, wie zum Beispiel das Aufnehmen 
von Fotos. Neben Fotos und Text lassen sich auch Video- und Audioaufnahmen einbinden. 
Insgesamt ermöglicht diese Form der Dokumentation, ein vollständigeres und lebendigeres 
Bild von der Entwicklung der Kinder zu erstellen. Per App kann ein vereinfachter 
Dokumentationsaustausch ermöglicht werden. Die Dokumentationen können direkt mit Eltern 
geteilt werden. Diese können sich ebenfalls durch Kommentare oder selbst hochgeladenen 
Inhalte einbringen. Für die Fachkräfte ist gerade dieser Austausch sehr wertvoll und kann zu 
einem besseren Verständnis und mehr Wertschätzung der pädagogischen Arbeit auf Seiten 
der Eltern beitragen. Die Eltern erfahren wiederum eine stärkere Teilhabe am Kitaalltag ihrer 
Kinder, wodurch die Bildungspartnerschaft zwischen Familie und Kita gestärkt wird.  
Im Rahmen von Elternabenden erhalten Eltern Informationen zu medienpädagogischen 
Themen, zu den Chancen und Risiken digitaler Medien oder welche familiären Regeln im 
Umgang mit den digitalen Medien hilfreich sind. Ganz wichtig ist dabei die Vorbildfunktion 
von Eltern im Umgang mit digitalen Medien. 
Bundesweit setzen immer mehr Träger von Kindergarteneinrichtungen digitale Medien ein. 
Hilfreiche Anregungen bieten u.a. der Verein für Medien und Kulturpädagogik Blickwechsel: 
www.blickwechsel.org , Hessische Medienanstalt: http://www.rananmausundtablet.de/ , 
Praxisfortbildung für pädagogische Fachkräfte: https://mini-maker.de/ , oder das Portal 
www.medienkindergarten.wien. 
 
gez. gez. 
Stefan Weber Otto Reiners 
und Fraktion und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

24.06.2020 Rat
TOP 54.7 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0026/2020
Typ
Antrag an den Rat
Datum
17.06.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37