Mandari Insight

AN/1042/2017

Änderungsantrag zu TOP 12.20 Beschlussvorlage: „Planungsbeschluss zur Sanierung des Römisch-Germanischen Museums“

SPD Änderungsantrag nach § 13 07.07.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.07.2017

SPD Änderungsantrag nach § 13 (1)

· application/pdf

Ansehen

SPD Änderungsantrag nach § 13

· application/pdf

Ansehen

SPD Änderungsantrag nach § 13 (1)

2237 Zeichen

An den Vorsitzenden 
des Finanzausschusses  
Herrn Martin Börschel  
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 07.07.2017 
 
AN/1042/2017 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Finanzausschuss 10.07.2017 
 
Änderungsantrag zu TOP 12.20 Beschlussvorlage: „Planungsbeschluss zur Sanierung 
des Römisch-Germanischen Museums„ 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Börschel, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 12.20 der Sit-
zung des Finanzausschusses vom 10.07.2017 aufzunehmen. 
 
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: 
 
3. Die Verantwortung für den Bau wird in die Zuständigkeit des Dezernats 
Stadtentwicklung, Planen und Bauen übertragen. Gerade vor dem Hinter-
grund der städtischen Planungsmängel bei anderen Großbauvorhaben, 
sind Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klar zu benennen und von-
einander abzugrenzen. 
 
Vor Aufnahme der Planung wird die Verwaltung daher gebeten, darzustel-
len 
a. in welcher Organisationsstruktur die Sanierung durchgeführt werden 
soll.  
b. wie gewährleistet wird, dass die Übernahme der Aufgabe durch die 
Gebäudewirtschaft nicht mit Verzögerungen für die dringend erfor-
derlichen Schulbauten verbunden ist. 
 
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Schließungszeit des Römisch-
Germanischen Museum auf das absolut notwendige Minimum zu reduzie-
ren. Die in der Begründung unter „6. Terminrahmen“ angegebene Schlie-
ßungszeit von im Idealfall 76 Monaten ist nicht vermittelbar.

- 2 - 
 
5. Die Verwaltung wird aufgefordert, für die Schließungszeit des Römisch-
Germanischen Museums ein adäquates Interim sicherzustellen. 
 
6. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Ausschuss Kunst und Kultur und 
den Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft dahingehend zu informieren, 
wie sie die Punkte 3. bis 5. umsetzen wird. 
  
 
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke  
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

SPD Änderungsantrag nach § 13

2254 Zeichen

An den Vorsitzenden 
des Finanzausschusses  
Herrn Martin Börschel  
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 07.07.2017 
 
AN/1042/2017 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Finanzausschuss 10.07.2017 
Rat 11.07.2017 
 
Änderungsantrag zu TOP 12.20 Beschlussvorlage: „Planungsbeschluss zur Sanierung 
des Römisch-Germanischen Museums„ 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Börschel, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 12.20 der Sit-
zung des Finanzausschusses vom 10.07.2017 aufzunehmen. 
 
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: 
 
3. Die Verantwortung für den Bau wird in die Zuständigkeit des Dezernats 
Stadtentwicklung, Planen und Bauen übertragen. Gerade vor dem Hinter-
grund der städtischen Planungsmängel bei anderen Großbauvorhaben, 
sind Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klar zu benennen und von-
einander abzugrenzen. 
 
Vor Aufnahme der Planung wird die Verwaltung daher gebeten, darzustel-
len 
a. in welcher Organisationsstruktur die Sanierung durchgeführt werden 
soll.  
b. wie gewährleistet wird, dass die Übernahme der Aufgabe durch die 
Gebäudewirtschaft nicht mit Verzögerungen für die dringend erfor-
derlichen Schulbauten verbunden ist. 
 
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Schließungszeit des Römisch-
Germanischen Museum auf das absolut notwendige Minimum zu reduzie-
ren. Die in der Begründung unter „6. Terminrahmen“ angegebene Schlie-

- 2 - 
 
ßungszeit von im Idealfall 76 Monaten ist nicht vermittelbar. 
 
5. Die Verwaltung wird aufgefordert, für die Schließungszeit des Römisch-
Germanischen Museums ein adäquates Interim sicherzustellen. 
 
6. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Ausschuss Kunst und Kultur und 
den Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft dahingehend zu informieren, 
wie sie die Punkte 3. bis 5. umsetzen wird. 
  
 
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke  
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (2)

10.07.2017 Finanzausschuss
Antrag / Anfrage

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
11.07.2017 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1042/2017
Typ
SPD Änderungsantrag nach § 13
Datum
07.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27