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V/0361/2025

Bedarfsgerechter Ausbau der OGS vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz zum Schuljahr 2026/27

Vorlagen 26.05.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2025, TOP 47

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Berichtsvorlage

12457 Zeichen

V/0361/2025 
V/0361/2025 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Bedarfsgerechter Ausbau der OGS vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs auf einen 
Ganztagsplatz zum Schuljahr 2026/27 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   17.06.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
   26.06.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
   02.07.2025 Hauptausschuss Bericht 
   02.07.2025 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 09.10.2024 mit dem Beschluss über die Vorlage 
V/0404/2024 „Aktuelle finanzielle Situation in den Offenen Ganztagsschulen (OGS) und Trägerverga-
be der außerunterrichtlichen Angebote in der städtischen Grundschule York“ der Verwaltung den Auf-
trag e rteilt, „vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz zum Schuljahr 
2026/27 darzustellen, wie der bedarfsgerechte Ausbau der OGS -Plätze auch in Münster rechtzeitig 
gelingt. Ziel dieser Darstellung ist es, dass jedes Kind seinen bestehend en OGS-Platz behält – und 
der Rechtsanspruch erfüllt wird. Mögliche haushalterische Auswirkungen [...] sind darzustellen.“ 
 
Dem wird mit diesem Bericht nachgekommen. 
 
 
1. Ausgangslage 
 
Mit der Einführung Offener Ganztagsschulen wurde seit 2003 der Bedarf von Eltern auf eine ganztä-
gige Betreuung ihrer Kinder an Grund- und Förderschulen in Münster erfüllt (ausgenommen die Mo-
saikschule). Mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 konnte dieser Be darf erstmals an mehreren 
Standorten in Münster nicht mehr gedeckt werden. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und 
immer dann, wenn an einer Schule das sogenannte Raumprogramm (siehe Punkt 4) nicht erfüllt war, 
Schule und OGS-Träger sich nicht mehr i n der Lage sehen, weitere Kinder am Standort ganztägig 
betreuen zu können, deckeln sie seither ihre OGS -Plätze anhand eines schulscharfen Kriterienkata-
loges. Außerdem befristeten das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und weitere freie OGS -
Träger erstmalig ihre OGS-Verträge bis zum Rechtsanspruch im Schuljahr 2026/2027, mit dem Ziel, 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
11.06.2025  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Detering 
Telefon: 492-5120 
Detering@stadt-muenster.de 
 
Frau Schild 
Telefon: 492-5143 
Schildk@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0361/2025 
durch Deckelung in den höheren Jahrgängen, Betreuungsplätze zu Gunsten der Erstklässler zum 
Schuljahr 2026/2027 zu schaffen.  
Mit der Einführung sogenannter „Zweitkräfte“ in der OGS wurde bereits dem Fachkräftemangel in der 
OGS mit Erfolg begegnet. Hierbei handelt es sich um erfahrene OGS -Kräfte, die zuvor bereits als 
Unterstützungskraft in der Gruppe eingesetzt waren und sich dort weiterqualifiziert und besonders 
bewährt haben (siehe auch V/0068/2023). Eine erste von folgenden Strategien, um möglichst allen 
Kindern in Münster einen Platz in der Offenen Ganztagsschule zu sichern. 
 
 
 
2. Zu erwartende Entwicklung der OGS-Gruppenzahlen für die Jahre 2026 – 2030 
 
Der aktuelle Schu lentwicklungsplan 2025 stellt die Entwicklungen der Schullandschaft der Stadt 
Münster ausführlich dar (siehe auch V/0191/2025). Das nachfolgende Diagramm zeigt die zu erwar-
tenden jährlichen OGS -Gruppenzahlen sowie die entstehenden Aufwendungen insgesamt un d die 
Zusammensetzung ihrer Finanzierung. Berücksichtigt wurde außerdem die Senkung der Elternbeiträ-
ge in den unteren Gehaltsgruppen von 150.000 € jährlich, die der Rat der Stadt Münster am 
21.05.2025 beschlossen hat. Der hier ausgewiesene Eigenanteil ist der Betrag, den die Stadt Münster 
zusätzlich zu den Landeszuwendungen und den Elternbeiträgen aus dem Haushalt beisteuert, um die 
derzeitigen Qualitätsstandards (u.a. Betreuung durch Fachpersonal mit höherem Stundenbudget, 
Freistellung der Leitungsstellen ab einer bestimmten Gruppengröße, Randzeitenbetreuung, Vertre-
tungspool, Ferienbetreuung, Förderbudget und Sachmittelpauschale) zu gewährleisten. 
 
 
 
 
3. Aufwendungen je OGS-Platz 
 
In 2024, dem letzten abgeschlossenen Haushaltsjahr, hat ein OGS-Platz 3.830 € brutto gekostet und 
wurde wie folgt finanziert: 
 
Aufwendungen insgesamt je OGS-Platz (Kosten brutto) 3.830 € 
Elternbeiträge  809 € 
Landeszuwendungen je OGS-Platz 1.633 € 
Eigenanteil der Stadt Münster – Saldo aus Erträgen und 
Aufwendungen je OGS-Platz (Kosten netto) 
1.388 €

- 3 - 
V/0361/2025 
Der vom Land für das Schuljahr 2024/25 vorgegebene pflichtige kommunale Eigenanteil in Höhe von 
568 € je Kind ist formal allein mit den Elternbeiträgen in Höhe von 809 € je Kind bereits abgedeckt. 
Im Ergebnis investiert die Stadt Münster in einen OGS -Platz, um den Qualitätsstandards in Münster 
Rechnung tragen zu können, einen erheblich höheren finanziellen Betrag, als sie es nach den Vorga-
ben des Landes NRW müsste (siehe auch V/0766/2018 Qualitätsstandards der Offenen Ganztags-
schulen in Münster – 2019). 
 
 
 
4. Qualitätsstandards, Herausforderungen und Strategien 
 
a. Raumprogramm 
Mit den Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschulen in Münster wurde mit Beschluss über die 
Vorlage V/0328/2017/1 ein Musterraumprogramm für Grundschulen in Münster beschlossen, mit dem 
auch Raumstandards für die Offenen Ganztagsschulen festgelegt wurden. Um die Bildung, Erziehung 
und Betreuung der Kinder in der Offenen Ganztagsschule über einen ganzen Tag verteilt sicherzu-
stellen, sind zwei Betreuungsräume je  Zug vorgesehen. Neben den Klassenräumen sollen die Be-
treuungsräume insbesondere Rückzugsmöglichkeiten und Flächen für das Freispiel vorhalten. Dar-
über hinaus sind sämtliche Unterrichtsräume auch der ganztägigen Betreuung von Kindern am 
Nachmittag zur Verfügung zu stellen (Stichwort: multifunktionale Räume). 
Diese zusätzlichen Erweiterungs - und Neubaumaßnahmen haben häufig für mehr Unterrichts- und 
Ganztagsräume gesorgt und die Situation auch für die OGS verbessert. An Standorten mit begrenz-
ten räumlichen Möglichkeiten verhielt sich die Bereitstellung von zusätzlich benötigen Unterrichtsräu-
men mitunter jedoch gegensätzlich zum Ausbau weiterer Ganztagsräume. Nicht selten mussten für 
den Ganztag ausgebaute Räume, den fehlenden Unterrichtsräumen wieder weichen.  Weil bis dato 
das Musterraumprogramm noch nicht an allen Schulen umgesetzt werden konnte, müssen strate-
gisch alle Schulen weiterhin so ertüchtigt werden, dass allen ganztägig betreuten Kindern eine adä-
quate Lern- und Spielumgebung gewährleistet ist. Deshalb sollen auch die sogenannten 3b Standor-
te, Schulen die seinerzeit aus der Machbarkeitsstudie fielen, sukzessive ausgebaut und erweitert 
werden.  
Sofern dies nicht rechtzeitig geschieht und die Anzahl der zu betreuenden Kinder die räumlichen 
Möglichkeiten überschreitet, wird die Verwaltung gemeinsam mit Schule und ihren Kooperations-
partner*innen im Sozialraum nach Lösungen suchen, um die Betreuungsbedarfe auffangen zu kön-
nen.  
 
b. Mittagsverpflegung 
Im letzten Bericht der Offenen Ganztagsschulen 2020 (siehe auch V/0732/2019) wurde mit Standard 
9, die Mittagsverpflegung als pädagogischem Bestandteil der OGS, eine interdisziplinäre, ämterüber-
greifende Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich bis heute als AG zur Ertüchtigung der Mittagsverpfle-
gung in der OGS dafü r engagiert, die Schulküchen so herzurichten, dass durch das Angebot einer 
temperaturentkoppelten Mischkost (z.B. Cook and freeze, cook and chill) die Kinder zum gesünderen 
Mittagessen gelangen und damit gleichzeitig das strapazierte System der Versorgung von warm an-
gelieferten Speisen zu entlasten. Für den Ausbau dieses Angebots sind Neubauten und Erweite-
rungsbauten entstanden und weiterhin in Arbeit, die auch dazu führen, dass zum einen mehr Kü-
chenpersonal eingesetzt und qualifiziert werden muss und zum a nderen durch die Reinigung der 
„Großküchen“ ein höheres Stundenbudget beim Küchenpersonal benötigt wird. Bislang existiert in 
den Offenen Ganztagsschule kein gesondertes Küchenpersonal. Küchenkräfte werden nach wie vor 
vom pädagogischen Personal „abgezogen“. Strategisch werden die OGS-Träger deshalb sukzessive 
den Beitrag für ein Mittagessen in der Offenen Ganztagsschule erhöhen müssen, um, ähnlich wie im 
Kita-Bereich, Personaleinsatzkosten für die Küche refinanzieren zu können, zu Gunsten der pädago-
gischen Arbeit in der Gruppe bzw. am Kind.  
 
c. Ferienbetreuung 
Jeweils im November sollen Eltern die Möglichkeit erhalten, das Ferienangebot ganzjährig für das 
Folgejahr buchen zu können. Deshalb starten bereits jetzt in den Sozialräumen der Schulen gemein-
same G espräche der Verwaltung und OGS -Träger mit weiteren Einrichtungen und Kooperations-

- 4 - 
V/0361/2025 
partner*innen wie der Offenen Kinder - und Jugendarbeit, den Sportvereinen und Musik- und Kultur-
vereinen, um sich gemeinsam dieser Aufgabe anzunehmen und zu stellen. 
Mit dem Beschluss zur Finanzierung der OGS-Ferienbetreuung (siehe auch V/0379/2023) wurde von 
der Verwaltung angenommen, dass das Land NRW von der im Bundesgesetz zur ganztägigen Be-
treuung von Grundschulkindern bestehenden Möglichkeit einer vierwöchigen Schließungs zeit im 
Schuljahr Gebrauch machen wird. Ab dem Schuljahr 2026/2027 fußen deshalb alle Berechnungen 
auf einem achtwöchigen Ferienangebot für OGS-Kinder in Münster. Gemäß den aktuellen Aussagen 
des Landes ist überraschenderweise davon auszugehen, dass für Kinder im Grundschulalter ein 12-
wöchiges Ferienangebot im Jahr vorzuhalten ist. Dieser gesetzliche Ferienbetreuungsanspruch ent-
wickelt sich zeitlich parallel zum OGS -Rechtsanspruch und fordert wegen der anders als im Kitabe-
reich fehlenden Schließzeit neue Antworten zu Ort und Organisation der Ferienbetreuung. 
 
 
 
5. Bedeutung für die OGS-Finanzplanung in den Folgejahren 
 
Der geplante bedarfsgerechte OGS -Ausbau in Verbindung mit dem städtischen Eigenanteil hat er-
hebliche Auswirkungen auf die Finanzplanung der Fol gejahre. Bei den Planungen wurde eine Zu-
nahme der Anzahl der Gruppen von jährlich 3,0 % (Durchschnitt der letzten 3 Jahre unter Berücksich-
tigung leicht rückläufiger Schüler*innenzahlen) zugrunde gelegt. 
 
Unabhängig von der Anzahl der Gruppen wird es allein  durch neue Tarifabschlüsse zu einem regel-
mäßigen Anstieg der Personalkosten von 2 % im Durchschnitt der Jahre kommen, sofern nicht nach 
den Regeln der V/0503/2022/2 „Verfahren zur Gewährung von Zuschüssen im Haushaltsplanentwurf 
2023“ ein höherer oder niedriger Tarifabschluss ins jeweils folgende Haushaltsjahr übernommen wird. 
Die ebenfalls jährlich steigenden Erträge können dies nur bedingt auffangen, so dass der (ungedeck-
te) Eigenanteil in den nächsten Jahren weiter steigen wird. 
 
 
 
 
Der OGS -Ausbau wird in den Folgejahren zu finanziellen Mehrbelastungen um voraussichtlich 1,5 
Mio. € führen. Darüber muss der Rat der Stadt Münster in seinen kommenden Haushaltsberatungen 
entscheiden. 
 
 
 
6. Vergleich der künftigen OGS-Finanzbedarfe mit der gültigen Finanzplanung im Haushalt 
2025 / Fazit 
 
Bei Gegenüberstellung der erwarteten Finanzbedarfe zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen 
OGS-Platz zur aktuell gültigen Finanzplanung im Haushaltsplan 2025 ergibt sich das folgende Bild:

- 5 - 
V/0361/2025 
  2026 2027 2028 
In Mio. € Haushalt 
2025 
OGS-
Finanzbedarf Haushalt 2025  OGS-
Finanzbedarf Haushalt 2025  OGS-
Finanzbedarf 
Aufwendungen  33,0 € 33,0 € 34,5 € 34,4 € 34,8 € 35,9 € 
Mehr-
/Minderbedarf (-
/+) 
  0,1 €   0,2 €   -1,0 € 
 
Im Ergebnis wird mit dem bedarfsgerechten Ausbau der OGS -Plätze in Münster bezogen auf den 
aktuell gültigen Finanzplanungszeitraum des Haushaltsplanes 2025 bis 2028 ein Mehrbedarf bei den 
Aufwendungen in Höhe von 1,0 Mio. € ab 2028 angenommen. Der Haushalt splan-Entwurf 2026/27 
mit der zugehörigen Finanzplanung bis 2030 liegt noch nicht vor. Eine Zusage, zum jetzigen Zeitpunkt 
allen Kindern in Münster einen OGS-Platz zu sichern, kann nicht uneingeschränkt erfolgen. Erst wenn 
die o.g. Voraussetzungen an allen  Standorten geschaffen wurden, kann dies flächendeckend gelin-
gen.  
 
Bei einer Versorgungsquote von 68,9 % im Schuljahr 2024/25 kann daraus folgend von weiter stei-
genden Gruppenzahlen ausgegangen werden. Würde demnach der Mehraufwand von 1,0 Mio. € in 
2028 um 2 % für steigende Personalkosten (90 % des Gesamtaufwandes) und weitere 3,0 % für die 
Gruppenzahlen fortgeschrieben werden, ergäben sich für 2029 und 2030 geschätzte Mehraufwen-
dungen von jährlich 1,7 Mio. € bzw. 1,8 Mio. €. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage: 
 
Anlage A

Anlage A

2909 Zeichen

Anlage A zur V/0361/2025 
Kurzüberblick 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 09.10.2024 mit dem Beschluss über die Vor-
lage V/0404/2024 der Verwaltung den Auftrag erteilt, darzustellen, wie der bedarfsgerechte Aus-
bau der OGS-Plätze auch in Münster rechtzeitig gelingt. Dem wird mit diesem Bericht nachge-
kommen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Verwaltung wurde mit dem Antrag A-R/0039/2016 „Qualitätsoffensive die gute (offene) Ganz-
tagsschule“ beauftragt, ein Gesamtkonzept der Offenen Ganztagsschulen zu entwickeln und 
mehr als 25% der Offenen Ganztagsschulen in die Trägerschaft anerkannter freier Träger der 
Jugendhilfe überzuleiten. Der Rat hat daraufhin in seiner Sitzung vom 26.08.2020 mit der Vorlage 
V/330/2020 beschlossen, alle Offenen Ganztagsschulen sukzessive in die freie Trägerschaft zu 
überführen. 
Mit dem Erreichen dieser Werte verfolgen wir die ISM Leitziele: 
„Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstan-
dorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisquali-
tät weiterentwickeln“. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, Plätze für die Kinder und Jugendlichen 
im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhal-
ten (§24 Absatz 4 SGB III). Die Kommune kann diese Verpflichtung auch durch entsprechende 
Angebote an Schulen erfüllen, soweit die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote nach 
den Grundsätzen des SGB VIII gestaltet werden (§5 Absatz 1 KiBiz).“ RdErl. des Ministeriums für 
Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABI.NRW.01/11 S.38, berichtigt 02/11 S.85) 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil des weite-
ren Ausbaus der Offenen Ganztagsschule (OGS). Alle Maßnahmen zum Ausbau der OGS orien-
tieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf aus-
gerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. 
 
Dazu trägt insbesondere der bedarfsgerechte Ausbau der OGS bei. Im Rahmen der unterschied-
lichen Arbeitsfelder der OGS werden wichtige Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachför-
derung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und unterstützen eine familien-freundliche 
Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der quantitative und qualitative Ausbau von Angeboten 
der Offenen Ganztagsschulen im Einklang mit der Ausrichtung als führender Wirtschaftsstandort 
mit Blick auf den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung von Kindern 
an Grund- und Förderschulen.

Beratungsverlauf (4)

17.06.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 16 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 22 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 46 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 47 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0361/2025
Typ
Vorlagen
Datum
26.05.2025
Erstellt
15.05.2025 15:53