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Vogelschlag – KVB Wartehäuschen

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) AN/0984/2017 vom 27.06.2017

Stand: Am 07.07.2017 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün geändert beschlossen.

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Ausschusses Umwelt und Grün Rafael Christof Struwe Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 27.06.2017 AN/0984/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Umwelt und Grün 07.07.2017 Vogelschlag – KVB Wartehäuschen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender , die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächs- ten Ausschusssitzung zu nehmen: Beschluss:  Die Wartehäuschen und baulichen Anlagen (nicht Geschäftsgebäude) der KVB in denen Glaselemente verwendet werden, werden bis zum Jahr 2020 vollstän- dig mit einem Vogelschutz nachgerüstet.  Ist dies aus rechtlichen Gründen (z. B. Rechte eines Architekten) nicht möglich, wird über die Ausnahmen im Umweltausschuss berichtet.  Bei der Ausschreibung von neuen Anlagen findet der Vogelschutz vorab Be- rücksichtigung.  Begründung: Transparente und spiegelnde Oberflächen, wie große Fensterscheiben, Bürotürme, Warte- häuschen oder Lärmschutzwände aus Glas können für Vögel eine tödliche Gefahr sein. Schätzungen zufolge sterben in Europa jährlich rund 90 Millionen Vögel nach Kollisionen mit Glasscheiben oder anderen spiegelnden Oberflächen. Glas ist für Vogelaugen unsichtbar, die Umgebung (etwa Himmel oder Vegetation) spiegelt sich in den Scheiben oder es wird eine Durchsicht und damit eine freie Flugbahn suggeriert – eine fatale Täuschung. Nachts - 2 - kann künstliches Licht diese Wirkung verstärken, wenn ziehende Vögel angelockt und des- orientiert an Glasscheiben prallen. Alleine der erleuchtete Post-Tower in Bonn forderte in einem Jahr etwa 1000 nächtliche Vogelopfer. Auch tagsüber können an Glasscheiben ein- zelner Gebäude hunderte Vögel pro Jahr umkommen. Eine Anfrage im Deutschen Bundes- tag der GRÜNEN ergab, dass die Bundesregierung für Deutschland von etwa 20 Mio. toten Vögeln an Glasscheiben ausgeht (Drucksache 18/7403). Nach der Vogelschutzrichtlinie der EU (Richtlinie 2009/147/EG) ist es ein gemeinsames Ziel der EU, die Bestände aller wildlebenden, heimischen Vogelarten „auf einem Stand zu halten oder auf einen Stand zu bringen, der insbesondere den ökologischen, wissenschaftlichen und kulturellen Erfordernissen entspricht“. Es ist also sowohl aus Artenschutz-, als auch aus Tierschutzsicht geboten hier zu handeln. Mittlerweile gibt es auch preiswerte Folie zum Nachrüsten von Glasbauten, wie z. B. die Fo- lie OPALFILM® BIRDSAFE. Es sind allerdings nicht alle Folien, die zurzeit auf dem Markt sind gleich wirksam, so dass hier besondere Vorsicht bei der Auswahl geboten ist. Die Nach- rüstung eines Quadratmeters Glasfläche mit Vogelschutzfolie beläuft sich auf etwa 10-80€ und steht damit in einem guten Kosten-Nutzen-Verhältnis. Gerade Wartehäuschen aus Glas stellen für die Vögel, aber auch sehbehinderte Menschen eine Gefahr dar. Diese Gefahr ist für Vögel besonders drastisch da die Wand frei in der Landschaft stehende Glaselemente von Vögeln nicht wahrgenommen werden. Untersuchungen des NaBu ("Stunde der Wintervögel") bescheinigen für dieses Jahr einen Rückgang der von 17% weniger Tiere als in den Jahren zuvor. Auch wenn bei der Bestands- reduktion sicher mehrere Ursachen zu betrachten sind, allen voran eine zu intensive Land- wirtschaft, ist sicher auch der Vogelschlag eine Ursache für den Rückgang. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank CDU-Fraktionsgeschäftsführer Grüne-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 07.07.2017

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 2.2, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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