AN/0984/2017
Vogelschlag – KVB Wartehäuschen
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
3720 Zeichen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat
An den Vorsitzenden des
Ausschusses Umwelt und Grün
Rafael Christof Struwe
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 27.06.2017
AN/0984/2017
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Ausschuss für Umwelt und Grün 07.07.2017
Vogelschlag – KVB Wartehäuschen
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Vorsitzender ,
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächs-
ten Ausschusssitzung zu nehmen:
Beschluss:
Die Wartehäuschen und baulichen Anlagen (nicht Geschäftsgebäude) der KVB
in denen Glaselemente verwendet werden, werden bis zum Jahr 2020 vollstän-
dig mit einem Vogelschutz nachgerüstet.
Ist dies aus rechtlichen Gründen (z. B. Rechte eines Architekten) nicht möglich,
wird über die Ausnahmen im Umweltausschuss berichtet.
Bei der Ausschreibung von neuen Anlagen findet der Vogelschutz vorab Be-
rücksichtigung.
Begründung:
Transparente und spiegelnde Oberflächen, wie große Fensterscheiben, Bürotürme, Warte-
häuschen oder Lärmschutzwände aus Glas können für Vögel eine tödliche Gefahr sein.
Schätzungen zufolge sterben in Europa jährlich rund 90 Millionen Vögel nach Kollisionen mit
Glasscheiben oder anderen spiegelnden Oberflächen. Glas ist für Vogelaugen unsichtbar,
die Umgebung (etwa Himmel oder Vegetation) spiegelt sich in den Scheiben oder es wird
eine Durchsicht und damit eine freie Flugbahn suggeriert – eine fatale Täuschung. Nachts
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kann künstliches Licht diese Wirkung verstärken, wenn ziehende Vögel angelockt und des-
orientiert an Glasscheiben prallen. Alleine der erleuchtete Post-Tower in Bonn forderte in
einem Jahr etwa 1000 nächtliche Vogelopfer. Auch tagsüber können an Glasscheiben ein-
zelner Gebäude hunderte Vögel pro Jahr umkommen. Eine Anfrage im Deutschen Bundes-
tag der GRÜNEN ergab, dass die Bundesregierung für Deutschland von etwa 20 Mio. toten
Vögeln an Glasscheiben ausgeht (Drucksache 18/7403).
Nach der Vogelschutzrichtlinie der EU (Richtlinie 2009/147/EG) ist es ein gemeinsames Ziel
der EU, die Bestände aller wildlebenden, heimischen Vogelarten „auf einem Stand zu halten
oder auf einen Stand zu bringen, der insbesondere den ökologischen, wissenschaftlichen
und kulturellen Erfordernissen entspricht“.
Es ist also sowohl aus Artenschutz-, als auch aus Tierschutzsicht geboten hier zu handeln.
Mittlerweile gibt es auch preiswerte Folie zum Nachrüsten von Glasbauten, wie z. B. die Fo-
lie OPALFILM® BIRDSAFE. Es sind allerdings nicht alle Folien, die zurzeit auf dem Markt
sind gleich wirksam, so dass hier besondere Vorsicht bei der Auswahl geboten ist. Die Nach-
rüstung eines Quadratmeters Glasfläche mit Vogelschutzfolie beläuft sich auf etwa 10-80€
und steht damit in einem guten Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Gerade Wartehäuschen aus Glas stellen für die Vögel, aber auch sehbehinderte Menschen
eine Gefahr dar. Diese Gefahr ist für Vögel besonders drastisch da die Wand frei in der
Landschaft stehende Glaselemente von Vögeln nicht wahrgenommen werden.
Untersuchungen des NaBu ("Stunde der Wintervögel") bescheinigen für dieses Jahr einen
Rückgang der von 17% weniger Tiere als in den Jahren zuvor. Auch wenn bei der Bestands-
reduktion sicher mehrere Ursachen zu betrachten sind, allen voran eine zu intensive Land-
wirtschaft, ist sicher auch der Vogelschlag eine Ursache für den Rückgang.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank
CDU-Fraktionsgeschäftsführer Grüne-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0984/2017
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
- Datum
- 27.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27