Mandari Insight

KRS 8/2026

Ausbau der Windenergie im Regierungsbezirk Köln

Sitzungsvorlage KRS 12.06.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Kommission für Regionalplanung, Strukturfragen und Digitales, Sitzung am 12.06.2026, TOP 10.1.1

Sitzungsvorlage KRS (Bericht Ausbau Windenergie Köln Mai 2026)

· application/pdf

Ansehen

Sitzungsvorlage KRS (Ausbau der Windenergie im Regierungsbezirk Köln)

· application/pdf

Ansehen

Sitzungsvorlage KRS (Bericht Ausbau Windenergie Köln Mai 2026)

20990 Zeichen

www.brk.nrw.de
Entwurf 2024
Mai 2026 
Bericht zum Ausbau 
der Windenergie im              
Regierungsbezirk Köln

Impressum
Erarbeitet durch
Bezirksregierung Köln 
Dezernat 32
Regionalentwicklung, Braunkohle
Herausgeberin
Bezirksregierung Köln 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln
Kontaktdaten
Bezirksregierung Köln 
Dezernat 32
T el.: 0221 147-2032
Fax: 0221 147-2905
E-Mail: ErneuerbareEnergien@bezreg-koeln.nrw.de
Satz & Layout
Dezernat 32
Regionalentwicklung, Braunkohle
Grafiken & Karten
© Bezirksregierung Köln
Dezernat 32
Regionalentwicklung, Braunkohle
Stand:
Mai 2026

3
Inhalt
Inhaltsverzeichnis 3
1 Anlass und Zielsetzung 5
2 Rechtliche Rahmenbedingungen 5
3 Datenbasis und Methodik 6
4 Ausgangslage bei Planaufstellung 7
5 Ausbau im Übergangszeitraum 10
6 Entwicklung seit Rechtswirksamkeit des TP EE 16
7 Stand der Entwicklung  21
8 Fazit und Ausblick 23
Quellenverzeichnis 25

4

5
1. Anlass und Zielsetzung 
Der Ausbau der Windenergie stellt einen zentralen Baustein der Energiewende in Nordrhein-Westfalen 
dar. Mit dem Sachlichen T eilplan Erneuerbare Energien wurden die planungsrechtlichen Voraussetzun-
gen für einen räumlich gesteuerten und beschleunigten Ausbau geschaffen. Der T eilplan ist seit dem 30. 
Dezember 2025 rechtswirksam.
Mit dem Feststellungsbeschluss des Sachlichen T eilplans Erneuerbare Energien am 19. Dezember 2025 
hat der Regionalrat die Regionalplanungsbehörde beauftragt, ihm regelmäßig über den Ausbau zu be -
richten (RR 42/2025). Der vorliegende Bericht informiert über den aktuellen Stand des Ausbaus. 
Der Fokus des Berichts liegt auf der Entwicklung des Ausbaus der Windenergie seit Beginn des Auf -
stellungsverfahrens zum Sachlichen T eilplan Erneuerbare Energien Ende Dezember 2024. Dargelegt 
werden sowohl genehmigte als auch bereits in Betrieb genommene Windenergieanlagen auf Basis der 
veröffentlichten Daten des Energieatlas NRW. 
2. Rechtliche Rahmenbedingungen 
Um den Klimaschutz und die Energiewende voranzutreiben, ist ein beschleunigter Ausbau der erneuer-
baren Energien unumgänglich. Die deutschen Klimaziele setzen die T reibhausgasneutralität bis ins Jahr 
2045 fest. Um dieses Ziel erreichen zu können, muss der Ausbau der erneuerbaren Energien zukünftig 
erheblich gesteigert werden. 
Daher wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie in den vergange -
nen Jahren maßgeblich durch bundes- und landesrechtliche Vorgaben verändert. Wesentliche Grund -
lagen sind insbesondere das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), das Raumordnungsgesetz 
(ROG), das Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) sowie die Vorgaben des Landes -
entwicklungsplans NRW (LEP NRW).
Das WindBG enthält bundesweit geltende Flächenziele für den Ausbau der Windenergie an Land. Für 
NRW beinhaltet dieses Gesetz das Flächenziel, 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergie bereit 
zu stellen. In NRW formuliert der Landesentwicklungsplan hierfür den Auftrag, das Flächenziel im Rah-
men der Regionalplanung umzusetzen. Jede der sechs Planungsregionen in NRW hat durch Festlegun-
gen in dem jeweiligen Regionalplan einen spezifischen Flächenbeitragswert zu erfüllen. Die Planungsre-
gion Köln muss 2,13 Prozent der Gesamtfläche für die Windenergie bereitstellen.
Der Regionalrat Köln hat gemäß dieser Zielvorgaben den Sachlichen T eilplan Erneuerbare Energien zum 
Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln aufgestellt und im Dezember 2025 beschlossen. In diesem 
Plan wurde der geforderte Flächenanteil von 2,13 Prozent durch die Ausweisung von Windenergieberei-
chen erfüllt und der Ausbau in Gebiete gelenkt, die besonders für den Ausbau geeignet sind und dem -
nach für diesen gesichert werden. 
Zwischen dem Aufstellungsbeschluss des Sachlichen T eilplans Erneuerbare Energien am 20. Dezember 
2024 und der Bekanntmachung des Plans am 30. Dezember 2025 wirkte eine Übergangssteuerung. 
Um einen ungesteuerten Ausbau der Windenergie im Übergangszeitraum bis zur Rechtswirksamkeit der 
regionalplanerisch ausgewiesenen Windenergiebereiche zu verhindern, wurde der § 36a LPlG NRW im 
LPlG NRW ergänzt. Mit der Einführung dieses Paragraphen sollte ein ungeordneter Ausbau außerhalb-
kommunaler und regionalplanerisch vorgesehener Windenergiegebiete verhindert werden. 
Mit der Bekanntmachung des Sachlichen T eilplans Erneuerbare Energien erfüllt die Region seit dem

6
30. Dezember 2025 ihren Flächenbeitragswert zur Realisierung der nordrhein-westfälischen Ausbau -
ziele. Mit einem Umfang von 16.103 Hektar in 342 Windenergiebereichen erfüllt der Plan den landes -
rechtlich vorgegebenen Flächenbeitragswert von 15.682 Hektar. Der T eilplan legt fest, welche Areale im 
Regierungsbezirk Köln vorrangig für den Ausbau der Windenergie geeignet sind und für diesen Zweck 
regionalplanerisch gesichert werden. Innerhalb der Windenergiebereiche sind Windenergieanlagen 
bauplanungsrechtlich privilegiert. Zudem gelten für ausgewiesene Beschleunigungsgebiete Verfahren-
serleichterungen, um einen zügigen Ausbau der Windenergie zu unterstützen. Durch die Steuerungs -
wirkung, die er entfaltet, werden neue Windenergieanlagen außerhalb kaum noch genehmigt werden 
können. Dies trägt zu mehr Planungssicherheit beim Ausbau der Windenergie bei.
Auf Grundlage des planerischen Konzepts wurde eine Vielzahl der bereits kommunal ausgewiesenen 
Windkonzentrationszonen vollständig oder teilweise im Sachlichen T eilplan Erneuerbare Energien als 
Windenergiegebiet übernommen. Innerhalb der bereits bestehenden kommunalen Windenergiegebiete 
sind Windenergieanlagen ebenso bauplanungsrechtlich privilegiert wie in den Windenergiebereichen. 
Als Ergänzung zu den regionalplanerischen Windenergiebereichen des T eilplans besteht auf kommuna-
ler Ebene weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen der Bauleitplanung zusätzliche Flächen für die Winde -
nergie auszuweisen.
3. Datenbasis und Methodik 
Die Auswertungen basieren auf dem behördlichen Genehmigungsmonitoring der Regionalinitiative 
Wind sowie den Daten des Energieatlas NRW einschließlich des dort bereitgestellten Windenergie -
monitorings. Die Genehmigungsdaten werden durch die Unteren Immissionsschutzbehörden bei den 
Kreisen oder kreisfreien Städten erhoben. Die Gesamtheit der Informationen wird quartalsweise an die 
Regional-Initiative Wind, die bei der Bezirksregierung Köln ansässig ist, übermittelt. Die Regional-Initi -
ative Wind bündelt die Daten der Unteren Immissionsschutzbehörden des Regierungsbezirks Köln und 
leitet diese an das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) weiter. 
Das LANUK bearbeitet die Quartalsmeldungen weiter, indem die Daten mehrere Qualitätsprüfungen 
durchlaufen und anschließend mit den Werten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagen -
tur verknüpft werden. Die Ergebnisse dieser Datenverarbeitung sind im Energieatlas NRW öffentlich 
zugänglich.
Der Energieatlas NRW kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden: 
https://www.energieatlas.nrw.de/
Als Referenzstichtag für den Bestand wurde der 31. Dezember 2024 gewählt. Die Zahlen für das Jahr 
2025 beruhen auf den zum 31. Dezember 2025 verfügbaren Angaben. Der Stichtag der voliegenden 
Auswertung für das Jahr 2026 ist der 28. April 2026.

7
4. Ausgangslage bei Planaufstellung 
Zu Beginn der Planaufstellung des Sachlichen T eilplans Erneuerbare Energien verfügte die Planungsre-
gion Köln über 666 Anlagen (s. T ab. 1).
Damit lag die Region zum Stichtag 31. Dezember 2024 leicht über dem Durchschnitt der nordrhein-west-
fälischen Planungsregionen (635 Anlagen). Auch die installierte Gesamtleistung von 1.536 MW übertraf 
den NRW-Durchschnitt von 1.300 MW. Nur die Planungsregionen Detmold (1.013) und Münster (987) 
verfügten jeweils über mehr Anlagen und eine höhere installierte Leistung (Münster 2.030 MW; Detmold 
2.068 MW).  
Die durchschnittliche Leistung einer Windenergieanlage in der Planungsregion Köln betrug zum 31. 
Dezember 2024 2,31 MW und lag damit ebenfalls leicht über dem Landesdurchschnitt von 2,05 MW. 
Gleiches gilt für die durchschnittliche Gesamthöhe der Anlagen, die mit 145 m geringfügig über dem 
NRW-Durchschnitt von 140 m lag (s. T ab. 1).
Kenngröße Region Köln NRW gesamt 
Anlagen in Betrieb 666 3807
Installierte Leistung (MW) 1536 7801
Ø Leistung je Anlage (MW) 2,31 2,05
Ø Gesamthöhe (m) 145 140
T ab. 1: Kenngrößen der Windenergieanlagen bis Ende 2024 gem. Energieatlas NRW
Die Abbildung 1, die die Anzahl bis Ende 2024 in Betrieb genommener Windenergieanlagen zeigt, ver -
deutlicht die erheblichen Unterschiede zwischen den Kreisen innerhalb der Region. Insgesamt wird 
deutlich, dass sich die Windenergienutzung auf den linksrheinischen Bereich der Planungsregion Köln 
konzentriert.
Über 96 Prozent der Anlagen wurden linksrheinisch errichtet (s. Abb. 1). Im Rechtsrheinischen wurden 
bis Ende 2024 lediglich 23 Anlagen verwirklicht werden.

8 9
Anzahl der Windenergieanlagen in 
Betrieb pro Kommune bis Ende 2024
21-40 11-20 6-10 3-5 1-2
Bezirksregierung Köln - Dezernat 32
Datengrundlage: Energieatlas, LANUK NRW, 28.04.2026
Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0
Abb. 1: Windenergieanlagen in Betrieb pro Kommune bis Ende 2024

10
5. Ausbau im Übergangszeitraum 
    (01.01.2025 bis 31.12.2025)
Im Jahr 2025, im Zeitraum der Übergangssteuerung bis zur Rechtskraft des Sachlichen T eilplans Erneu-
erbare Energien, ist eine Beschleunigung des Ausbaus erkennbar. Sowohl die Zahl der Genehmigungen 
als auch die Inbetriebnahmen liegen spürbar über dem Niveau der Vorjahre.
In 2025 konnten weitere 54 Anlagen in Betrieb genommen werden mit einer zustätzlichen Leistung von   
233 MW (s. T ab. 2 und Abb. 2). Nach Abzug der stillgelegten waren somit bis Ende 2025 insgesamt 715 
Windenergieanlagen in der Planungsregion Köln mit einer durchschnittlichen Leistung von 2,467 MW in 
Betrieb. 
Sowohl beim Zubau als auch bei der neu installierten Leistung lag die Region 2025 über dem durch -
schnittlichen Niveau der nordrhein-westfälischen Planungsregionen, das bei 45 Anlagen beziehungs -
weise 227 MW lag. NRW-weit wurden insgesamt 271 Anlagen mit einer Leistung von 1.362 MW in Betrieb 
genommen.
Neben der positiven Entwicklung der Inbetriebnahmen ist auch die Zahl der Genehmigungen in 2025 
sprunghaft gestiegen. Innerhalb des vorhergehenden Jahres konnten in der Planungsregion Köln 149 
weitere Anlagen mit einer Leistung von insgeamt 874 MW genehmigt werden. 
Die Höhe der genehmigten Anlagen variiert deutlich. Während in Meckenheim eine Anlage mit der Ge -
samthöhe von 130 m  genehmigt wurde, konnte in Nideggen eine Windenergieanlage mit 266,5 m ge -
nehmigt werden. Im Durchschnitt lag die Gesamthöhe einer genehmigten Anlage in der Planungsregion 
Köln in 2025 bei 210,9 m.
Kategorie Planungsregion Köln NRW gesamt 
2025 in Betrieb genomme-
ne Anzahl
54 271
2025 in Betrieb genomme-
ne Leistung in MW
233 1362
2025 stillgelegte Anzahl 5 59
2025 stillgelegte Leistung 
in MW
3,96 63
2025 genehmigte Anzahl 149 978
2025 genehmigte Leistung  
in MW
874 6072
T ab. 2: Ausbau Windenergie in der Planungsregion Köln in 2025 gem. Energieatlas NRW

11
Abbildung 2 zeigt die räumliche Verteilung der Anzahl der Inbetriebnahmen im Übergangszeitraum. Die 
Hälfte der in Betrieb genommenen Windenergieanlagen in der Planungsregion Köln im Jahr 2025 ist im 
Kreis Düren zu verorten. Die übrigen Inbetriebnahmen verteilen sich auf den Rhein-Erft-Kreis, die Städ-
teregion Aachen, den Kreis Euskirchen und den Kreis Heinsberg. Damit verfestigt sich das Ungleichge-
wicht im Windenergieausbau zwischen den links- und rechtsrheinischen Kreisen.
Abbildung 3 veranschaulicht die Verteilung der genehmigten Anlagen auf die Kreise. Die Genehmigun -
gen im Jahr 2025 konzentrieren sich vorrangig auf den Kreis Euskirchen und Heinsberg. Im linksrheini-
schen Rhein-Sieg-Kreis konzentrieren sich die Genehmigungen auf wenige Kommunen.Rechtsrheinisch 
weist im Jahr 2025 lediglich der Oberbergische Kreis Genehmigungen vor.
Die im T eilplan festgelegten Windenergiebereiche verfügten in 2025 noch über keine Rechtswirksam -
keit. Als in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung waren sie aber dennoch zu berücksichtigen. 
Aufschlüsse über die Wirkung der Übergangssteuerung liefert daher eine Analyse der  Genehmigungen 
nach ihrer Lage innerhalb oder außerhalb von Windenergiebereichen (WEB) (s. T ab.3).
Insgesamt wurde im betrachteten Jahr eine höhere Anzahl von Windenergieanlagen innerhalb der vor-
gesehenen Windenergiebereiche (Anzahl: 113) genehmigt als außerhalb dieser Gebiete (Anzahl: 36). 
Damit liegen rund 75 Prozent der Genehmigungen innerhalb der regionalplanerisch vorgesehenen Flä -
chen und etwa 25 Prozent außerhalb. Dies deutet darauf hin, dass die raumordnerische Übergangssteu-
erung der Windenergienutzung grundsätzlich Wirkung gezeigt hat und den Großteil der Anlagen auf die 
vorgesehenen Standorte gelenkt hat.
Die Verteilung der genehmigten Windenergieanlagen innerhalb der betroffenen Kreise in Bezug auf die 
Lage zu einem ausgewiesenen Windenergiebereich ist der T abelle 3 zu entnehmen. 
Region Anzahl genehmigter WEA 
innerhalb WEB
Anzahl genehmigter WEA 
außerhalb WEB
Kreis Düren 10 5
Kreis Euskirchen 34 4
Kreis Heinsberg 31 7
Oberbergischer Kreis 3 9
Rhein-Erft-Kreis 9 2
Rhein-Sieg-Kreis 18 6
Städteregion Aachen 8 3
T ab. 3: Verteilung der 2025 genehmigten WEA

12 13
Zubau an Windenergieanlagen (Anzahl) pro 
Kommune in 2025
21-40 11-20 6-10 3-5 1-2
Bezirksregierung Köln - Dezernat 32
Datengrundlage: Energieatlas, LANUK NRW, 28.04.2026
Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0
Abb. 2: Zubau an Windenergieanlagen pro Kommune im Jahr 2025

14 15
1-2
Genehmigte Windenergieanlagen pro 
Kommune in 2025 
11-21 8-10 4-7 3
Bezirksregierung Köln - Dezernat 32
Datengrundlage: Energieatlas, LANUK NRW, 28.04.2026
Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0
Abb. 3: Genehmigte Windenergieanlagen pro Kommune im Jahr 2025

16
6. Entwicklung seit Rechtswirksamkeit des 
    Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien 
Innerhalb der ersten vier Monate in 2026 konnten 7 zusätzliche Windenergieanlagen in den Kreisen 
Euskirchen, Heinsberg und Düren mit insgesamt 37 MW in Betrieb genommen werden (s. Abb. 4). Dies 
entspricht ungefähr den Inbetriebnahmen der Planungsregionen Düsseldorf und Detmold.
Die Anzahl der Genehmigungen bleibt weiterhin hoch. Im ersten Quartal 2026 konnten bereits 23 Win-
denergieanlagen genehmigt werden, davon 12 in Aldenhoven, 9 in Erkelenz und 2 in Jülich (s. Abb.5).
Kategorie Planungsregion Köln NRW gesamt 
2026 in Betrieb genomme-
ne Anzahl 
(Stichtag: 28.04.2026)
7 54
2026 in Betrieb genomme-
ne Leistung in MW
(Stichtag: 28.04.2026)
37 362
2026 stillgelegte Anzahl
(Stichtag: 28.04.2026)
0 15
2026 stillgelegte Leistung 
in MW
(Stichtag: 28.04.2026)
0 16
2026 genehmigte Anzahl
(Stichtag: 28.04.2026)
23 193
2026 genehmigte Leistung  
in MW
(Stichtag: 28.04.2026)
158,5 1240
T ab. 4: Ausbau Windenergie in der Planungsregion Köln in 2026 gem. Energieatlas NRW

17 18
Zubau an Windenergieanlagen (Anzahl) pro 
Kommune in 2026 (01.01.2026 bis 28.04.2026)
21-40 11-20 6-10 3-5 1-2
Bezirksregierung Köln - Dezernat 32
Datengrundlage: Energieatlas, LANUK NRW, 28.04.2026
Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0
Abb. 4: Zubau an Windenergieanlagen pro Kommune im Jahr 2026

19 20
1-2
Genehmigte Windenergieanlagen (Anzahl) pro 
Kommune in 2026 (01.01.2026 bis 28.04.2026)
11-21 8-10 4-7 3
Bezirksregierung Köln - Dezernat 32
Datengrundlage: Energieatlas, LANUK NRW, 28.04.2026
Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0
Abb. 5: Genehmigte Windenergieanlagen pro Kommune im Jahr 2026

21
7 . Stand der Entwicklung 
Die aktuellen Zahlen zum Windenergieausbau in der Planungsregion Köln zeigen deutliche Unterschie-
de im Ausbau. Spitzenreiter bei der Anzahl der Anlagen ist der Kreis Düren mit 203 Windenergieanlagen 
in Betrieb und weiteren 49 genehmigten Anlagen. Auch die Kreise Euskirchen (136 Anlagen) und Heins-
berg (129 Anlagen) verfügen über einen starken Bestand. Demgegenüber weisen der Rhein-Sieg-Kreis 
und der Oberbergische Kreis weiterhin nur geringe Ausbauzahlen auf (s. Abb. 6). Insgesamt wird deut-
lich: Der Ausbau konzentriert sich bislang auf die ländlich geprägten Kreise der Region.
Abb. 6: Anzahl WEA in Betrieb und genehmigt je Kreis zum Stichtag 28.04.2026
Auch bei der installierten Leistung bestätigt sich dieses Bild. Mit 576 MW installierter Leistung und 
weiteren 311 MW genehmigten Kapazitäten nimmt der Kreis Düren eine herausragende Stellung ein. 
Besonders dynamisch entwickelt sich zudem der Kreis Heinsberg, wo bereits 310 MW am Netz sind 
und mit 476 MW genehmigter Leistung ein erheblicher Ausbau bevorsteht. Die Zahlen zeigen, dass die 
Planungsregion Köln über ein wachsendes Fundament für eine sichere und klimaneutrale Energiever -
sorgung verfügt – gleichzeitig aber regionale Unterschiede beim Ausbau weiterhin groß bleiben.
Abb. 7: Installierte Leistung je Kreis in MW zum Stichtag 28.04.2026

22
Die Entwicklung seit 2020 verdeutlicht insgesamt einen kontinuierlichen Ausbau der Windenergie in der 
Planungsregion Köln. Die Zahl der Windenergieanlagen in Betrieb stieg von 657 Anlagen im Jahr 2020 
auf 722 Anlagen Anfang 2026. Parallel dazu nahm auch die Zahl der Genehmigungen deutlich zu – von 
29 im Jahr 2020 auf einen Höchststand von 149 im Jahr 2025. Dies weist auf eine spürbar höhere Dyna-
mik in den Genehmigungsverfahren hin und schafft die Grundlage für einen beschleunigten Ausbau in 
den kommenden Jahren. Für die am Ausbau Beteiligten ergibt sich daraus die Aufgabe, Planungs- und 
Netzkapazitäten weiter zu stärken, damit genehmigte Projekte zügig realisiert werden können.
verde
Abb. 8: Entwicklung des Windenergieausbaus seit 2020 in der Planungsregion Köln
Anlagenbestand (gesamt)
Genehmigungen pro Jahr

23
8. Fazit und Ausblick 
Die Windenergie nimmt eine zentrale Rolle bei der T ransformation des Energiesystems in der Planungs-
region Köln ein. Der Sachliche T eilplan Erneuerbare Energien schafft einen regionalplanerischen Rah -
men für den weiteren Ausbau. Gleichzeitig bleibt die Umsetzung vor Ort abhängig von Genehmigungs-
verfahren, Netzanschlüssen, Akzeptanzfragen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Die Planungsregion Köln weist eine dynamische Entwicklung beim Ausbau der Windenergie auf. Insbe-
sondere nach Rechtskraft des Sachlichen T eilplans Erneuerbare Energien ist mit einer weiteren Zunah-
me der Genehmigungs- und Ausbauzahlen zu rechnen. Die Genehmigungszahlen und Inbetriebnahmen 
deuten darauf hin, dass die regionalplanerischen Steuerungsinstrumente Wirkung entfalten.
Die dargestellten Kennzahlen sollen künftig fortgeschrieben und regelmäßig der Kommission für Regio-
nalplanung, Strukturfragen und Digitales des Regionalrats Köln vorgelegt werden, um eine kontinuierli-
che Bewertung des Windenergieausbaus zu ermöglichen.

24
2

25
Quellenverzeichnis
Bezirksregierung Köln (2025): Sachlicher T eilplan Erneuerbare Energien für den Regierungsbezirk  
 Köln, Köln. 
Bundesnetzagentur (2026): Marktstammdatenregister, unter https://www.    
 marktstammdatenregister.de/MaStR,  Zugriff am 22.05.2026.
LANUK NRW (Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen) (Hrsg.) (2026):   
 Energieatlas NRW, unter https://www.energieatlas.nrw.de/, Zugriff am 22.05.2026.
LEP NRW (Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen) gemäß Anlage zur Verordnung   
 über Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2016 (GV. NRW S. 122), zuletzt  
 geändert durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung über den    
 Landesentwicklungsplan vom 09.04.2024 (GV. NRW 2024 S. 230).
LPlG NRW (Landesplanungsgestz Nordrhein-Westfalen) vom 03.05.2005 (GV. NRW S. 430), das  
 zuletzt durch Art. 1 Sechstes ÄndG vom 23.09.2025 (GV. NRW S. 784) geändert worden ist. 
ROG (Raumordnungsgesetz) vom 22.12.2008 (BGBI. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 7 des   
 Gesetzes vom 12.08.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist.
WindBG (Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land -   
 Windenergieflächenbedarfsgesetz) vom 20.07 .2022 (BGBI. I S. 1353), das zuletzt durch Artikel  
 4 des Gesetzes vom 12.08.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist.

26
Sind Sie daran interessiert, mehr über die Arbeit der  
Bezirksregierung Köln zu erfahren?
Wir senden Ihnen gerne weiteres Informationsmaterial zu – 
rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail!
Bezirksregierung Köln 
Dezernat 32
Regionalentwicklung, Braunkohle
T el.: 0221 147-2032
Fax: 0221 147-2905
E-Mail: ErneuerbareEnergien@bezreg-koeln.nrw.de
Gedruckt auf Papier aus nachhaltiger Waldwirtschaft.
Die Bezirksregierung Köln legt Wert auf den verantwortungsvollen  
Umgang mit dem Rohstoff Holz. Der Einsatz von entsprechenden  
Papieren gibt der Bezirksregierung Köln die Möglichkeit, Verantwortung  
zu übernehmen und ihr diesbezügliches Engagement sichtbar zu machen.

Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
T el. 0221/147-0  │  Fax 0221/147-3185  │  E-Mail poststelle@brk.nrw.de
www.brk.nrw.de

Sitzungsvorlage KRS (Ausbau der Windenergie im Regierungsbezirk Köln)

569 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage KRS 
- öffentlich - 
KRS 8/2026 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Jürgen Schuiszill 
Telefon 0221 -147-4600 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 28.05.2026 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Kommission für Regionalplanung, Strukturfra-
gen und Digitales 12.06.2026 11.1.1  
 
TOP: 
Ausbau der Windenergie im Regierungsbezirk Köln 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Kommission nimmt den Bericht zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. Bericht Ausbau Windenergie Köln Mai 2026

Beratungsverlauf (1)

12.06.2026 Kommission für Regionalplanung, Strukturfragen und Digitales
TOP 10.1.1
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
KRS 8/2026
Typ
Sitzungsvorlage KRS
Datum
12.06.2026
Erstellt
29.05.2026 12:22