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Information zum Schulschwimmen und zum Sonder-Schwimmlern-Programm

Mitteilung Ausschuss 2090/2021 vom 07.06.2021

Stand: Am 07.06.2021 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Mitteilung Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer 07.06.2021 2090/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 07.06.2021 Information zum Schulschwimmen und zum Sonder-Schwimmlern-Programm In Bezug auf den Dringlichkeitsantrag der FDP Fraktion unter Top 2.1 (AN/0908/2021) und dem Än- derungsantrag der SPD Fraktion (AN 1117/2021) soll ein Überblick über die Angebote, die bereits im Rahmen des Schulschwimmens bestehen, gegeben werden. Außerdem möchte die Verwaltung zu dem vorgeschlagenen „Sonder-Schwimmlern-Programm“ Stellung nehmen. Das Schulschwimmen wird in den Schwimmbädern der KölnBäder und in den Schulbädern angebo- ten. Die Zeiten für das Schulschwimmen werden stetig ausgeweitet. Seit 2009 wird allen städtischen Schulen mit Primarstufe (Grund- und Förderschulen) die Maßnahme „Sicher schwimmen“ angeboten. Das Ziel ist, die Voraussetzungen im Schwimmunterricht so zu ver- bessern, dass möglichst viele Kinder die Primarstufe mit dem Deutschen Jugendschwimmabzeichen Bronze abschließen können. Der Schwimmunterricht wird durch den Einsatz von qualifizierten Schwimmassistenzkräften unterstützt. Darüber hinaus wird zusätzlicher Schwimmförderunterricht (in der Regel in Zeiten des offenen Ganz- tags) mit Schwimmassistenzkräften angeboten. Die ZNS-Hannelore-Kohl-Stiftung konnte den Schwimmunterricht verschiedener Hauptschulen mit der Finanzierung von Schwimmassistenzkräften im Schwimmunterricht unterstützen. Im laufenden Schuljahr 2020/ 2021 wird ein Corona-konformes Schulschwimmen hauptsächlich in Form von Schwimmwochen angeboten. Der jeweiligen Schule steht in der Schwimmwoche das Schulnutzungskontingent zur alleinigen Nutzung zur Verfügung. Eine Unterstützung durch Schwim- massistenzkräfte im Schwimmunterricht sowie der Schwimmförderunterricht werden weiterhin ange- boten. Dieses Angebot wurde für die 5. und 6. Klassen der weiterführenden Schulen ausgeweitet. Auch für das neue Schuljahr 2021/2022 wird den Schulen neben der Maßnahme „Sicher schwimmen“ eine Unterstützung des Schwimmunterrichts durch Schwimmassistenzkräfte der 5. und 6. Klassen der weiterführenden Schulen ermöglicht. Die Finanzierung erfolgt durch das Amt für Schulentwicklung. Alle verfügbaren Mittel wurden bereits durch das Amt für Schulentwicklung vollumfänglich verausgabt. Weitere Mittel aus dem Budget „Sicher Schwimmen“ stehen dieses Jahr nicht mehr zur Verfügung. Die Durchführung einer Maßnahme wie das vorgeschlagene „Sonder-Schwimmlern-Programm“ kann ein weiterer Baustein zur Erlangung der Schwimmfähigkeit der Kinder sein. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem Pro- gramm „Extra-Zeit zum Lernen“ im Rahmen von außerschulischen Bildungsangeboten die Aufarbei- tung pandemiebedingter Lernlücken. Die Verwaltung unterstützt hierbei die Schulen und (Ganztags- )Träger bei allen Fragestellungen und insbesondere bei der organisatorischen Abwicklung. Da keine Mittel mehr aus dem Budget „Sicher Schwimmen“ zur Verfügung stehen, wird kurzfristig 2 geprüft, inwieweit über das genannte Programm „Extra-Zeit zum Lernen“ Fördermittel für die Schü- ler*innen für den außerschulischen Schwimmunterricht abgerufen werden können. Die Mitwirkung von Schulen und Trägern ist hierbei unerlässlich und das Amt für Schulentwicklung berät sich derzeit mit den KölnBädern über konzeptionelle Umsetzungsmöglichkeiten an einzelnen Schulstandorten. Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf

  1. 07.06.2021

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 5.17, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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