V/0197/2025
Jahresbericht zur Inanspruchnahme des Notfallfonds zur Versorgung von Menschen ohne geregelten Zugang zum Gesundheitssystem
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Berichtsvorlage
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Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. V/0197/2025 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Jahresbericht zur Inanspruchnahme des Notfallfonds zur Versorgung von Menschen ohne geregelten Zugang zum Gesundheitssystem Beratungsfolge 03.06.2025 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 11.06.2025 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Bericht 25.06.2025 Integrationsrat Bericht Bericht: 1. Einleitung Der Rat der Stadt Münster hat in der Sitzung am 14.12.2016 beschlossen, dass ab 2017 jährlich 25.000 € als Notfallfonds für die Versorgung von Menschen ohne geregelten Zugang zum Gesundheitssystem bereitgestellt werden. Für das Jahr 2020 hat der Rat am 11.12.2019 eine Erhö- hung der Mittel für den Notfallfonds um 5.000 € auf 30.000 € beschlossen. Mit Ratsbeschluss vom 17.03.2021 gilt diese Erhöhung in den Folgejahren fortlaufend. Die Verwaltung hat zur Verwendung der Mittel ein Umsetzungskonzept (V/0145/2017) erarbeitet, das am 05.04.2017 vom Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeits- förderung beschlossen und zwischenzeitlich mehrfach überarbeitet wurde. Die Verwaltung kommt mit diesem Bericht, wie bereits in den vergange nen Jahren dem Auftrag nach, den politischen Gremien jährlich über die Verwendung der Mittel aus dem Notfallfonds und ggf. erfolgte Konzeptanpassungen zu berichten. 2. Verwendung der Mittel aus dem Notfallfonds Die Zahl der Ratsuchenden ist leicht rückläufig im Vergleich zum vor herigen Berichtszeitraum. Die Zahl der Anträge und auch die Behandlungskosten sind im Vergleich zum vor herigen Berichtszeit- raum hingegen deutlich angestiegen und sind damit mi t Blick auf alle Berichtszeiträume auf einem vergleichsweise hohen Niveau. Gesundheits- und Veterinäramt 29.04.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Heitkötter Telefon: 492-5388 Heitkoetter@stadt- muenster.de - 2 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Zeitraum 16.4.2024 -15.4.2025 16.4.2023 -15.4.2024 16.4.2022 -15.4.2023 16.4.2021 -15.4.2022 16.4.2020 -15.4.2021 16.4.2019 -15.4.2020 Hilfesuchende 30 32 41 36 31 17 Anträge 74 55 85 66 51 27 Behandlungs- kosten in € 25.900 22.000 27.700 20.900 9.900 22.500 Die erstatteten Beträge variieren von ca. 9 € bis ca. 6.700 €. Bei 64 Anträgen wurde der Gesamtbe- trag und bei 10 Anträgen lediglich ein Zuschuss übernommen. Grund dafür, dass nur ein Teilbetrag übernommen wurde, war in fast allen Fällen, dass die Abrechnung nicht nach dem einfachen Satz nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgte. Im aktuellen Berichtszeitraum waren 20 der Ratsuchenden bei der Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung (MMM) angebunden und 10 bei dem mobilen Dienst des Hauses der Wohnungslosenhilfe (HdW). Die Einbindung dieser Dienste in das Verfahren zum Notfallfonds hat sich demnach erneut als sinnvoll erwiesen. Im Rahmen einer Konzeptanpassung im Jahr 2019 wurde festgehalten, dass das Kriterium „bestätig- ter gewöhnlicher Aufenthalt in Münster seit mindestens 3 Monaten“ im Einzelfall geöffnet werden kann. Diese Möglichkeit ist vor allem dann vorgesehen, wenn absehbar ist, dass der / die Ratsuchen- de in Zukunft in Münster bleiben wird (z. B. nachgewiesener Arbeitsvertrag als Voraussetzung für die materielle Freizügigkeit; Schwangere, für die nach der Geburt des Kindes ein Aufenthaltsre cht be- steht und deren Partner/-in in Münster lebt). In dem dieser Vorlage zugrundeliegenden Berichtszeit- raum wurde bei 7 Hilfesuchenden eine Öffnung des Kriteriums vorgenommen. Die Behandlungsanlässe der Ratsuchenden standen häufig in Zusammenhang mit einer Schwanger- schaft (37 % der Ratsuchenden bzw. 50 % der Anträge). Der Kostenanteil für die Behandlung im Kon- text Schwangerschaft und Geburt betrug 76 % (ca. 19.700 €). Weitere mehrfach auftretende Anlässe waren Zahnschmerzen (4 Ratsuchende bzw. 5 Anträge), Rückenbeschwerden (2 Ratsuchende bzw. 4 Anträge) sowie Magen -Darm-Infektionen (2 Ratsuchende bzw. 3 Anträge). Die übrigen Behand- lungsanlässe waren vielfältig: Impfung, Mittelohrentzündung, Infektion der oberen Luftwege, COPD, Wundversorgung, Schilddrüsenüberfunktion, Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörung, Infektion im Genitalbereich, Erkrankung der Prostata, Bauchspeicheldrüsenentzündung, Zustand nach Schlagan- fall, Gehirnerschütterung, Schlüsselbeinbruch, Verdacht auf Blasentumor, Leberzirrhose, HIV, para- noide Schizophrenie, Depression, Suchterkrankung. Im Folgenden sind weitere statistische Angaben zu den Ratsuchenden aufgeführt: Geschlecht (N=30) Geschlecht männlich weiblich divers Ratsuchende 12 18 0 - 3 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Alter bei erster Antragstellung (N=30) Alter 0-4 Jahre 5-14 Jahre 15-17 Jahre 18-24 Jahre 25-39 Jahre 40-64 Jahre 65 Jahre und älter Ratsuchende 1 0 1 1 17 8 2 Aufenthaltsstatus bei erster Antragstellung (N=30) Aufenthalts- status EU-Bürger/ -innen Papierlose Drittstaatler/ -innen Geflüchtete Deutsche Ratsuchende 11 10 6 1 2 Eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Notfallfonds ist, dass kein Krankenversicherungs- schutz bzw. keine Möglichkeit besteht, in einem medizinisch vertretbaren zeitlichen Rahmen einen Krankenversicherungsschutz zu erreichen. Dieses Kriterium prüft die Clearingstelle „Klar für Gesund- heit“. Auch nach der Kostenerstattung durch den Notfallfonds versucht die Clearingstelle weiter, die Patientinnen und Patienten in eine Krankenversicherung zu vermitteln, u. a. damit für mögliche künfti- ge Behandlungskosten ein Kostenträger des gesundheitlichen Regelversorgungssystems aufkommt. Die folgende Tabelle zeigt, dass fast die Hälfte der Ratsuchenden derzeit noch im Clearingverfahren ist. Bei der Hälfte der Fälle, bei denen bereits ein Ergebnis vorliegt, war die Vermittlung erfolgreich. Die eigentliche Vermittlungsquote dürfte vermutlich noch höher als in der Tabelle dargestellt sein. Dies ist darin begründet, dass in drei der neun als nich t erfolgreich vermittelt aufgeführten Fälle alle Voraussetzungen für die erfolgreiche Vermittlung erfüllt waren und die Clearingstelle die entspre- chenden notwendigen Schritte veranlasst hat, dann jedoch keine Rückmeldung mehr von den Ratsu- chenden erfolgte. Es ist davon auszugehen, dass in diesen Fällen die Vermittlung erfolgreich verlau- fen ist, aufgrund der fehlenden abschließenden Rückmeldung werden diese jedoch der Kategorie „nicht erfolgreich“ zugeordnet. Gründe dafür, dass die Vermittlung tatsächlich ge scheitert ist, sind in erster Linie die Ausreise in das Herkunftsland, der Kontaktabbruch durch die Ratsuchenden oder das fehlende Aufenthaltsrecht. Vermittlungsergebnis (N=30) Vermittlungsergebnis erfolgreich nicht erfolgreich in Bearbeitung Ratsuchende 8 9 13 In dem Berichtszeitraum konnte in einem Fall mit fünf Anträgen aufgrund eines rückwirkenden Kran- kenversicherungsschutzes eine Kostenrückerstattung der Krankenkasse an das Gesundheitsamt er- zielt werden. Insgesamt ergab sich ein Betrag in Höhe von 575 €. 3. Weiterentwicklung des Konzeptes zur Verwendung der Mittel aus dem Notfallfonds Bei einem jährlichen Treffen aller am Verfahren zum Notfallfonds Beteiligten (Träger der Clearingstel- le „Klar für Gesundheit“: Bischof -Hermann-Stiftung, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender, Gesundheits- und Veterinäramt; Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversi- cherung, Mobiler Dienst angesiedelt beim Haus der Wohnungslosenhilfe) sollen die Erfahrungen mit dem bestehenden Konzept reflektiert und mögliche Anpassungen des Konzeptes diskutiert werden. Das letzte Reflexionsgespräch hat im Mai 2024 stattgefunden, anschließend wurden z.B. in Teambe- - 4 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. sprechungen der Clearingstelle „Klar für Gesundheit“ verschiedene Fragestellungen rund um den Notfallfonds besprochen, eine Konzeptanpassung ist jedoch nicht erforderlich. Positiv hervorzuheben ist weiterhin die Bedeutung der Arbeit der Clearingstelle „Klar für Gesundheit“. In den ersten gut acht Projektjahren (01.10.2016 – 31.12.2024) konnte die Clearingstelle von 1.626 Ratsuchenden bereits 1.115 (69 %) in das gesundheitliche Regelversorgungssystem vermitteln, so dass der Notfallfonds in diesen Fällen nicht genutzt werden musste / muss. In den vergangenen Monaten hat sich die Clearingstelle intensiv mit dem Thema der Weiterfinanzie- rung auseinandersetzen müssen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen fördert seit dem Jahr 2016 landesweit fünf solcher Clearingstellen (in Dortmund, Gelsenkirchen, Duisburg, Köln und Münster). Die Landesförderung über das MAGS wird nun beendet und stattdessen ein Förderprogramm über den Europäische Sozialfonds (ESF) aufge- legt. Bzgl. des ESF-Förderprogramms gilt, dass pro Regierungsbezirk jeweils nur eine Clearingstelle gefördert wird. Da von den o.g. bislang geförderten Clearingstellen zwei im Regierungsbezirk Münster liegen, mussten die Clearingstellen aus Gelsenkirchen und Münster in Konkurrenz zueinander treten. Die Interessenbekundung der Münsteraner Clearingstelle wurde abgelehnt. Während die Förderung damit eigentlich zum 31.3.2025 ausgelaufen wäre, ermöglicht das MAGS noch einmal eine letztmali- ge Verlängerung der Förderung bis zum 31.12.2025. Demnach werden auch die kommenden Monate neben der Beratung vor allem daf ür genutzt, eine Möglichkeit der Weiterfinanzierung des Projektes zu finden , da die Arbeit der Clearingstelle für die Betroffenen selbst, aber auch aus Sicht unterschiedlichster kooperierender Beratungsstellen uner- lässlich ist. Der Wegfall der Clearingstel le hätte auch immense Auswirkungen auf das Konzept des Notfallfonds, da der Zugang zum Notfallfonds an die Beratung der Clearingstelle gekoppelt und an ein ordentliches Verfahren gebunden ist. Grundsatz des Konzeptes ist, dass der Notfallfonds nur für die- jenigen verwendet wird, für die eine medizinische Behandlung dringend erforderlich ist und seitens der Clearingstelle kein Versicherungsschutz in einem medizinisch vertretbaren zeitlichen Rahmen erreicht werden kann. 4. Weiteres Vorgehen Es hat sich erneut bestätigt, dass der Notfallfonds etabliert ist. Er ist unbefristet im konsumtiven Etat des Gesundheits- und Veterinäramtes mit einem Budget von 30.000 € pro Jahr ausgestattet. Im Be- richtszeitraum ist die Zahl der Ratsuchenden leicht rückläufig. Es sind jed och deutlich mehr Anträge als im Berichtszeitraum zuvor eingegangen und auch die Gesamtsumme der verausgabten finanziel- len Mittel ist wieder auf ein hohes Niveau angestiegen. Die starken Schwankungen der über den Not- fallfonds getragenen Behandlungskosten in den vergangenen Berichtszeiträumen zeigt jedoch, dass das erforderliche Budget schwierig zu kalkulieren ist. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass der oben genannte Betrag weiterhin ausreichend ist. Die Verwaltung wird den politischen Gremien w eiterhin jährlich über die Verwendung der Mittel aus dem Notfallfonds und ggf. über erforderliche Änderungen des Konzeptes berichten. Sofern das Fort- bestehen der Clearingstelle über das Jahresende hinaus nicht gesichert werden kann, wird die Ver- waltung auch unterjährig berichten. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlage: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0197/2025 Kurzüberblick Seit 2017 stellt die Stadt Münster jährlich 25.000 € für einen Notfallfonds zur medizinischen Ver- sorgung von Menschen ohne geregelten Zugang zum Gesundheitssystem zur Verfügung. Seit 2020 hat der Rat eine Erhöhung der finanziellen Mittel um 5.000 € auf 30.000 € beschlossen. Im Zeitraum von Mitte April 2024 bis Mitte April 2025 wurden Behandlungskosten von rund 25.900 € für 30 verschiedene Ratsuchende (bei 74 Anträgen) erstattet (im letzten Berichtszeitraum 22.000 €). Die starken Schwankungen der über den Notfallfonds getragenen Behandlungskosten in den ver- gangenen Berichtszeiträumen zeigen, dass das erforderliche Budget schwierig zu kalkulieren ist. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass der oben genannte Betrag weiterhin ausrei- chend ist. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dem Notfallfonds wird das ISM-Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln“ mit dem Fokus der „sozialen Balance in der Stadtgesell- schaft“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Medizinische Versorgung von Menschen ohne Zugang zum gesundheitlichen Regelversorgungssystem“. Zielerreichung: Im Zeitraum von Mitte April 2024 bis Mitte April 2025 wurden Behandlungskosten von rund 25.900 € für 30 verschiedene Ratsuchende (bei 74 Anträgen) erstattet. Finanzierung Produktgruppe: 0701 Gesundheitsdienste Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2026 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Die Einführung und Umsetzung des Notfallfonds beruht auf mehreren Beschlüssen: Grundsatzbeschluss des Rates vom 10.12.2014 zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen/ Asylbewerbern und Menschen ohne Papiere in Münster Beschluss des ASSGVAf vom 23.11.2016 Beschluss des Rates über den Haushalt 2017 vom 14.12.2016 Beschluss des ASSGVAf vom 5.4.2017 (V/0145/2017) Beschluss des Rates über den Haushalt 2020 vom 11.12.2019 Beschluss des Rates über den Haushalt 2021 vom 17.03.2021 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) In der Vorlage wird differenziert aufgeführt, inwiefern die Gelder aus dem Notfallfonds für die Be- handlung von Männern, Frauen und diversen Personen in Anspruch genommen wurden. Die Be- handlungsanlässe der Ratsuchenden standen häufig in Zusammenhang mit einer Schwanger- schaft (bei 37% der Ratsuchenden bzw. 50% der Anträge). In der Vorlage wird das Thema Migration aufgegriffen. Der Notfallfonds richtet sich an Menschen ohne Zugang zum gesundheitlichen Regelversorgungssystem. Dabei handelt es sich in erster Linie um EU-Bürger/-innen, Drittstaatler/-innen, Geduldete und Papierlose. Der Aufenthaltsstatus der Patientinnen und Patienten bei Antragstellung auf Erstattung der Behandlungskosten aus dem Notfallfonds wird in der Vorlage differenziert dargestellt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0197/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.04.2025
- Erstellt
- 07.04.2025 11:52