Mandari Insight

3490/2019

Verwendung von Papierhandtüchern bei der Stadt Köln - Zur mündlichen Anfrage des SB Herrn Becker zu TOP 1.1.2 im Ausschuss für Umwelt und Grün vom 12.09.2019

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 11.10.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 10.10.2019, TOP 1.1.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1532 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26/260 
 
Vorlagen-Nummer  11.10.2019 
 3490/2019 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 10.10.2019 
 
Verwendung von Papierhandtüchern bei der Stadt Köln - Zur mündlichen Anfrage des SB 
Herrn Becker zu TOP 1.1.2 im Ausschuss für Umwelt und Grün vom 12.09.2019 
SB Herr Becker erkundigt sich nach den Kriterien, die seitens der Nutzer für eine Entscheidung  
zwischen den beiden Möglichkeiten – Papierhandtücher oder Kaltlufthändetrockner – zu Grunde  
gelegt werden. 
 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung hat die in der Mitteilung mit der Vorlagen-Nummer 2255/2019 genannten Möglichkei-
ten der Händetrocknung, und zwar durch Einbau von Papierrollenspendern mit Einzelblattentnahme 
oder der Einsatz von Kaltlufthändetrocknern, in die gerade in der Aktualisierung befindlichen Bau-, 
Qualitäts- und Ausstattungsstandards aufgenommen. 
 
Die Nutzerdienststellen werden im Vorfeld hinsichtlich der Ausstattungsstandards beraten. Dabei ist 
insbesondere zu beachten, ob und welche Art der Händetrocknung in den Sanitärbereichen aus  
baufachlicher Sicht beziehungsweise aus Platzgründen möglich ist. Darüber hinaus ist der Betrieb 
von Kaltlufthändetrocknern mit Geräuschemissionen verbunden und eine Nutzung in städtischen  
Gebäuden nur für nicht sensible Bereiche geeignet. Eine pauschale Favorisierung wurde aus vorge-
nannten Gründen nicht vorgenommen. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

10.10.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3490/2019
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
11.10.2019
Erstellt
07.10.2019 14:28