Verwendung von Papierhandtüchern bei der Stadt Köln - Zur mündlichen Anfrage des SB Herrn Becker zu TOP 1.1.2 im Ausschuss für Umwelt und Grün vom 12.09.2019
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 3490/2019 vom 11.10.2019
Stand: Am 10.10.2019 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26/260 Vorlagen-Nummer 11.10.2019 3490/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 10.10.2019 Verwendung von Papierhandtüchern bei der Stadt Köln - Zur mündlichen Anfrage des SB Herrn Becker zu TOP 1.1.2 im Ausschuss für Umwelt und Grün vom 12.09.2019 SB Herr Becker erkundigt sich nach den Kriterien, die seitens der Nutzer für eine Entscheidung zwischen den beiden Möglichkeiten – Papierhandtücher oder Kaltlufthändetrockner – zu Grunde gelegt werden. Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung hat die in der Mitteilung mit der Vorlagen-Nummer 2255/2019 genannten Möglichkei- ten der Händetrocknung, und zwar durch Einbau von Papierrollenspendern mit Einzelblattentnahme oder der Einsatz von Kaltlufthändetrocknern, in die gerade in der Aktualisierung befindlichen Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards aufgenommen. Die Nutzerdienststellen werden im Vorfeld hinsichtlich der Ausstattungsstandards beraten. Dabei ist insbesondere zu beachten, ob und welche Art der Händetrocknung in den Sanitärbereichen aus baufachlicher Sicht beziehungsweise aus Platzgründen möglich ist. Darüber hinaus ist der Betrieb von Kaltlufthändetrocknern mit Geräuschemissionen verbunden und eine Nutzung in städtischen Gebäuden nur für nicht sensible Bereiche geeignet. Eine pauschale Favorisierung wurde aus vorge- nannten Gründen nicht vorgenommen. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf
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10.10.2019
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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