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1901/2023

Jahresbericht Koordination Gewaltschutz in Kölner Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete im 01.01.2022 bis 31.12.2022

Mitteilung Ausschuss 30.08.2023

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Mitteilung Ausschuss

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Gewaltschutzbericht 2022

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Mitteilung Ausschuss

1336 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/562 
 
Vorlagen-Nummer 30.08.2023 
 1901/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 12.09.2023 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 14.09.2023 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 15.09.2023 
 
Jahresbericht Koordination Gewaltschutz in Kölner Unterbringungseinrichtungen für 
Geflüchtete im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 
Die Arbeit der städtischen Gewaltschutzkoordinatorin und die Umsetzung des Gewaltschutz-
konzeptes sind geprägt durch die ständige Kommunikation mit den Fachkräften der sozialen 
Arbeit, mit Geflüchteten, mit Beratungsstellen und mit den Leitungen der Unterbringungsein-
richtungen. Der Austausch, die Analyse in Einzelfällen, das Aufzeigen von Handlungsoptionen 
und Entwickeln von Lösungen sind alltäglicher Bestandteil im Ablauf der Gewaltschutzarbeit. 
Gewaltschutz wird so ein selbstverständlicher Anteil der sozialen Arbeit in den Unterbrin-
gungseinrichtungen. 
Die Vernetzung aller Akteur*innen im Bereich der Flüchtlingsarbeit ist für eine gemeinsame 
Zielsetzung des Gewaltschutzes erforderlich. Die Gewaltschutzarbeit ist ein stetiger Prozess 
der sozialen Arbeit.  
 
Der Jahresbericht der Gewaltschutzkoordinatorin für das Jahr 2022 wird als Anlage zur Kennt-
nis gegeben. 
 
 
Gez. Dr. Rau 
 
 
 
Anlage – Gewaltschutzbericht 2022

Gewaltschutzbericht 2022

70738 Zeichen

1 
Ehrenamt 
Teams  
Sozialer 
Dienst Interkultureller  
Dienst  
Fachbera-
tungs-stellen 
Teams beauf-
tragter Träger  
Sicherheits-un-
ternehmen 
 
Gewaltschutzkoordination 
in den Unterkünften für 
Geflüchtete in Köln 
 
Jahresbericht 2022 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen 
Amt für Wohnungswesen 
 
Gewaltschutz 
-koordination

2 
Inhalt  
1. Einleitung .......................................................................................................................... 4 
2. Zielgruppen ....................................................................................................................... 5 
2.1 Krieg in der Ukraine ..................................................................................................... 6 
2.2 Unterbringungssituation und Gewalt ............................................................................ 6 
2.3 Statistische Daten Stand 31.12.22 ............................................................................... 8 
3. Monitoring ......................................................................................................................... 8 
3.1 Datenerfassung............................................................................................................ 9 
3.2 Diagramm 2021 – 2022 ...............................................................................................10 
3.3 Auswertung Ergebnis ..................................................................................................11 
Bewertung: ....................................................................................................................11 
4. Arbeitsfeld Gewaltschutz im Amt für Wohnungswesen .....................................................12 
4.1 Krisenintervention .......................................................................................................13 
4.2 Einzelberatung Geflüchteter ........................................................................................13 
4.3. Beratung FdSA und Mitarbeitende .............................................................................14 
5. Netzwerkarbeit .................................................................................................................14 
5.1 Schulungen .................................................................................................................14 
5.2 Projekte zur Prävention ...............................................................................................15 
6. Sicherheitsunternehmen ...................................................................................................16 
7. Ehrenamt ..........................................................................................................................18 
8. Zusammenfassung – Ergebnisse .....................................................................................18 
ANHANG ..............................................................................................................................22 
9. Kategorien im Diagramm ..................................................................................................22 
10. Häusliche Gewalt............................................................................................................24 
10.1. Was ist häusliche Gewalt? .......................................................................................25 
10.2. kriminalistische Aspekte der Gewalt gegen Frauen ..................................................25 
10.3 Auswirkungen von häuslicher Gewalt ........................................................................26 
10.3.1. Folgen von häuslicher Gewalt bei Kindern und Jugendlichen ................................26

3 
11. Kindeswohlgefährdung ...................................................................................................27 
11.1 Kinderschutz .............................................................................................................28 
Quellenangaben ...................................................................................................................29

4 
1. Einleitung  
Im ersten Jahr der Gewaltschutzkoordination, 2021, erfolgte der Aufbau der Strukturen, 
um das Konzept in den Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete in Köln umzuset-
zen. Nun ist die Funktion der Gewaltschutzkoordinatorin etabliert und die primäre Auf-
gaben und Ergebnisse sind sichtbar. 
Der Rat der Stadt Köln hat mit Beschluss vom 08.09.2022 (Vorlage 1892/2022) den Be-
darf einer bis dahin auf zwei Jahre befristeten Planstelle für Gewaltschutzkoordination 
weiterhin anerkannt und als Regelbedarf für die Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes 
beschlossen.  
Mit diesem Jahresbericht werden nachfolgend wesentliche Aufgaben, Erkenntnisse und 
Ergebnisse zur Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes im Jahr 2022 vorgestellt. 
 
Zentrale Erkenntnisse zur Arbeit der Gewaltschutzkoordinatorin können zusammenfas-
send wie folgt beschrieben werden: 
 Die Akzeptanz des Gewaltschutzkonzeptes bei den Mitarbeitenden ist groß 
 
 Das Gewaltschutzkonzept wird durch die tägliche Anwendung und hier gewon-
nen Erfahrungen ständig überprüft und weiterentwickelt. Dieses Konzept ist da-
mit als lernendes System zu verstehen. 
 
 Die städtische Gewaltschutzkoordinatorin wird von den Bewohner*innen als 
neutrale Ansprechperson wahrgenommen. 
 
 Besuche und Gespräche in den Unterkünften durch die Gewaltschutzkoordinato-
rin sowie die Teilnahme an Teamsitzungen erzeugen eine höhere Sensibilisie-
rung für die Wahrnehmung von Gewaltereignissen, die gemeldet und bearbeitet 
werden.  
 
 Die Verdopplung der Anzahl untergebrachter Geflüchteter innerhalb des vergan-
genen Jahres führt zu einem Anstieg von Konfliktsituationen und Kriseninterven-
tionen. 
 
 Durch die neue Fluchtbewegung aus der Ukraine und den jährlichen Zustrom 
insbesondere aus den Westbalkanstaaten sind die Unterbringungsressourcen 
nahezu ausgeschöpft. Ein Teil der kurzfristig benötigten und geschaffenen Unter-
bringungen sind Notlösungen, in denen es mit den vorhandenen Kräften schwer 
gelingt, das Gewaltschutzkonzept voll umzusetzen. Krisen und Konflikte werden 
wahrgenommen, können jedoch nicht immer verhindert werden. Das Zusammen-
leben kulturell unterschiedlicher Gruppen zeigte sich 2022 erstmals als Problem 
mit rassistischen Ausgrenzungen. 
 
 Die Herausforderung, Angehörige verschiedener kultureller Zugehörigkeiten zu 
tolerantem Handeln zu bewegen, über Gemeinsamkeiten nachzudenken und so-
lidarisch zu sein, ist ein Schwerpunkt der Arbeit aller Akteur*innen geworden.

5 
Der Jahresbericht 2022 lässt in Ansätzen einen Vergleich und die Betrachtung einer 
Entwicklung zum Vorjahr 2021 zu und zeigt in diesem Zusammenhang Fragen auf. 
 
 Haben die Gewaltereignisse zugenommen?  
 Zeigen Beratung und Präventionsmaßnahmen erste Wirkung? 
 Wie sind die Rückmeldungen dazu?  
 Wie sind die Menschen 2022 untergebracht? Hat sich die Unterbringungssitua-
tion für Geflüchtete 2022 verändert? 
 Welchen Einfluss hat Gewaltschutz? 
 
2. Zielgruppen 
Zielgruppe für die Gewaltschutzarbeit sind alle Bewohner*innen in Unterbringungsein-
richtungen für Geflüchtete der Stadt Köln. Für die Umsetzung sind Mitarbeitende und 
Fachkräfte der sozialen Arbeit in Zusammenarbeit mit der Gewaltschutzkoordinatorin 
verantwortlich. Interventionen und Beratungen durch die Gewaltschutzkoordinatorin im 
Zusammenhang mit Gewalterfahrung sind ein wichtiger Teil der Arbeit. Mit dem im Ar-
beitsalltag vorhandenen Bewusstsein für Gewalt und dem sensiblen Umgang damit, 
sind vulnerable Personengruppen im besonderen Blick. Zu den vulnerablen Gruppen 
zählen alleinerziehende Geflüchtete, Kinder und Jugendliche, die rund 40 % der Unter-
gebrachten ausmachen. Ebenso Geflüchtete mit chronischen Erkrankungen und körper-
lichen oder psychischen Einschränkungen. Der zahlenmäßig kleinere LSBTIQ+ Perso-
nenkreis von Geflüchteten, benötigt besonderen Schutz vor Gewalt und Übergriffen. Die 
Gewaltereignisse, bei denen Kinder und Jugendliche involviert sind, werden fachlich un-
ter dem Gesichtspunkt des Kinderschutzes und der Kinderrechte betrachtet. Wirksame 
Maßnahmen des Kinderschutzes sind entscheidend, um Beeinträchtigungen, Kindes-
wohlgefährdung, Vernachlässigung, sexuelle Übergriffe und Misshandlungen zu unter-
binden. 2022 wurden acht gezielte Projekte zur Gewaltprävention in Zusammenarbeit 
mit weiteren städtischen Dienststellen sowie Beratungsstellen in freier Trägerschaft vor 
Ort initiiert und durchgeführt (z.B. mit Hennamond e.V., Haus der Familie e.V., dem 
Deutschen Caritasverband, häufig in Zusammenarbeit mit dem Interkulturellen Dienst 
des Amtes für Integration und Vielfalt). Weitere Maßnahmen sind konkret in Planung.

6 
2.1 Krieg in der Ukraine  
Mit dem Angriff der russischen Föderation auf die Ukraine am 24. Februar 2022 gehen 
große Herausforderungen und Veränderungen hinsichtlich der Unterbringung und Be-
treuung Geflüchteter einher. Eine neue Fluchtbewegung von Menschen aus der Ukraine 
erreichte nahe gelegene europäische Länder, insbesondere Polen und Deutschland. 
Gemessen an den erteilten Aufenthaltstiteln nach §24 Aufenthaltsgesetz sind von den 
Geflüchteten aus der Ukraine etwa 14.000 vorübergehend und dauerhaft in Köln ange-
kommen. Allein im Monat März 2022 stieg die Zahl der in Einrichtungen des Amtes für 
Wohnungswesen untergebrachten Geflüchteten um 629 Personen.1 Die hohe Flexibili-
tät und Professionalität der Mitarbeitenden des Amtes für Wohnungswesen und der Be-
treuungsträger sowie hohes ehrenamtliches Engagement haben es ermöglicht, eine seit 
dem 24. Februar 2022 stark angestiegene Anzahl Geflüchteter mit Unterbringungs- und 
Beratungsangeboten in Köln zu versorgen.  
Schnell waren vorhandene Unterbringungsressourcen einschließlich der vorgehaltenen 
Reserveplätze ausgeschöpft. Zusätzliche Unterbringungskapazitäten mussten sehr 
kurzfristig akquiriert bzw. geschaffen werden. Der plötzliche und nicht planbare Zugang 
geflüchteter Menschen stellte eine immense Herausforderung an die mit Unterbringung 
und Beratung beauftragten Mitarbeitenden, insbesondere an die Fachkräfte der Sozia-
len Arbeit (FdSA). Eine schnelle Rückkehr in die Heimat erwies sich zunehmend als 
nicht realistisch. Kinder erhielten schnell und unbürokratisch einen Schulplatz, teilweise 
auch einen Kindergartenplatz. Aufenthaltsgenehmigungen und Arbeitserlaubnisse wur-
den zügig erteilt. Die geflüchteten Menschen sind damit in ihrem neuen Land in der Ei-
genverantwortung und handlungsfähig, um ihre Lebenssituation zu gestalten.  
Die Integration der Geflüchteten aus der Ukraine in die Zivilgesellschaft wird durch die 
Anwendung des § 24 AufenthG gefördert und erleichtert. 
 
2.2 Unterbringungssituation und Gewalt 
Auch durch einige Dokumentationen und Studien ist erwiesen, dass die Unterbrin-
gungssituation von Geflüchteten deren Leben, das bereits von Unsicherheiten und 
Ängsten durch Flucht und Verlassen der Heimat geprägt ist, stark beeinflusst. Pri-
vatsphäre erleichtert den Aufbau von Strukturen im Alltag, die Aufnahme von Berufstä-
tigkeit und Schulbesuch. Die Verfolgung eigener Zielsetzungen und soziale Kontakte 
fördern die Integration.  
Der Zusammenhang zwischen Wohn- bzw. Unterbringungssituation und Bewohnerver-
halten ist ebenso unstrittig. Wenig Privatsphäre wie insbesondere in den sogenannten 
Kojen, keine eigene Kochgelegenheit und gemeinschaftliche Sanitär- und Waschma-
schinennutzung sind, kombiniert mit Sprachproblemen, mögliche Konfliktherde, die das 
Zusammenleben erschweren. 
Die Zahl der durch das Amt für Wohnungswesen untergebrachten Geflüchteten ist seit 
dem 31.12.2021 von 5.764 Personen um fast das Doppelte gestiegen und beläuft sich 
auf 10.839 Personen am 31.12.2022. Um entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung 
                                                
1  Statistik des Tagesdienstes, Wohnung2000

7 
eine Unterbringung der Geflüchteten sicherstellen zu können, mussten auch Unterbrin-
gungsressourcen reaktiviert oder akquiriert werden, die wenig Privatsphäre bieten. Hier 
sind insbesondere Leichtbauhallen zu nennen, die lediglich seitlich abgetrennte 
Wohneinheiten, sogenannte Kojen, mit einer nicht verschließbaren Eingangstür bieten. 
Der ständige Geräuschpegel angesichts zahlreicher Mitbewohner*innen ist ein zusätzli-
cher Stressfaktor. Konflikte mit Mitbewohner*innen sind unvermeidlich, da das Bedürf-
nis nach Ruhe auf Drang nach Aktivitäten stößt. Alltagsgeräusche wie Unterhaltungen, 
Kinderspiel, Kinderweinen, Musik hören oder Telefongespräche verursachen Spannun-
gen. Besonders für vulnerable Gruppen, z.B. für Kinder ist es Ziel, diese Unterbrin-
gungssituation möglichst schnell zu verändern, da sie wenig Raum zur Persönlichkeits-
entwicklung und Alltagsleben bietet. Alle Angebote wie Gesprächsgruppen, Freizeitan-
gebote und Beratungsmöglichkeiten für die Geflüchteten in diesen „Kojen“-Unterkünften 
sind als präventive Maßnahmen gegen Gewalt zu bewerten und zu fördern.  
Einen in dieser Form neuen Gewaltbereich stellt der offen oder versteckt vorhandene 
Rassismus bei einzelnen Geflüchteten in unterschiedlicher Ausprägung dar. So akzep-
tierte eine Gruppe aus der Ukraine geflüchteter Personen in einer Leichtbauhalle nicht 
die neu hinzugekommenen Geflüchteten aus Westbalkanländern. Die Konflikte gipfelten 
in Drohungen und Forderungen nach getrennter Unterbringung nach Herkunft. Mehrere 
Gespräche mit Interessenvertreter*innen, Beratungsstellen, ehrenamtlich tätigen Perso-
nen, Fachpersonal vor Ort und Beteiligung des Sozialen Dienstes und der Gewalt-
schutzkoordinatorin des Amtes für Wohnungswesen fanden statt, um gemeinsam Maß-
nahmen zur Gegensteuerung zu entwickeln und umzusetzen. Der Grundsatz der 
Gleichbehandlung ist nicht verhandelbar. Das gilt für alle Unterbringungseinrichtungen, 
in denen Rassismus zu Konflikten führt. Zu Toleranz und Akzeptanz gibt es keine Alter-
native.

8 
2.3 Statistische Daten Stand 31.12.22  
Untergebrachte Geflüchtete 10.839, davon 3.874 Geflüchtete aus der Ukraine 
 
Notaufnahme    458 
Notunterkünfte / Leichtbauhallen 1613 
 
Mobile Wohneinheiten    891 
Systembauten 1.912 
Wohnheime 1.197 
Mehrfamilienhäuser 1.839 
Einfamilienhäuser    157 
Einzelwohnungen    644 
 
Unterbringung in Beherbergungsbetrieben 2.128 
 
 
 
3. Monitoring  
Die Daten und Meldungen der Gewaltvorkommnisse werden seit Januar 2021 erfasst 
und in Kategorien unterteilt. Dieses Verfahren hat sich trotz des Zeitaufwandes bewährt. 
Tägliche Auswertungen der Berichte der Sicherheitsunternehmen gehören zu den Ba-
sisdaten. Gleichzeitig sind die Meldungen über Gewaltereignisse von den Mitarbeiten-
den aus den Unterkünften wesentliche Grundlage.  
Auch für 2022 gilt der Hinweis, dass hier lediglich die gemeldeten und erkannten Ge-
waltvorkommnisse verarbeitet werden können. Es ist davon auszugehen, dass ein wei-
terer Anteil nicht entdeckt oder nicht gemeldet wird.  
 
3.874; 36%6.965; 64%untergebrachte Geflüchtete am 31.12.2022aus der Ukraine 36%  / aus anderen Ländern 64%

9 
 
3.1 Datenerfassung  
 
Die Übermittlung von Hinweisen auf Gewaltereignisse findet überwiegend schriftlich 
statt. Die Gewaltschutzkoordinatorin, ihre Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche sind allen 
Mitarbeitenden bekannt, dementsprechend ist die Datenübermittlung inzwischen Ar-
beitsroutine.  
Die Mitteilungen sind wertvoll für direkte Nachfragen und zur Analyse der Ereignisse in 
den Unterkünften. In Zusammenarbeit mit den FdSA werden die Maßnahmen zur Kri-
senbewältigung und zur Deeskalation der Situationen besprochen und geplant. 
 
 
 
  
 Berichte 
der beauftragten Sicherheitsunternehme 
 
  
MonitoringBerichte der beauftragten Sicherheitsunternehmen Meldungen der Ombudsstelle, Institutionen, BehördenMeldungen,  aus dem Umfeld der FlüchtlingeBerichte aus den UnterkünftenFdSA, Mitarbeitenden, Geflüchtete

10 
3.2 Diagramm 2021 – 2022 
 
Die absoluten Zahlen können bei der Auswertung für 2022 mit den absoluten Zahlen 
aus 2021 verglichen werden.  
 
2021: 
2022: 
 
 
 
VG=verbale Gewalt, BK=Bewohnerkonflikte, KV= Körperverletzungen, KS= Kinderstreitigkeiten, 8a = Meldung über 
Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII; KWG=drohende Kindeswohlgefährdung, SG=sexualisierte Gewalt, 
HG=häusliche Gewalt, MD=Morddrohungen, MDA=Morddrohungen Externe, SU=suizidale Absichten, BD=Bedrohun-
gen, BDM=Beleidigung und Bedrohung von Mitarbeitenden, RST=Ruhestörungen, PP=Psychische Probleme, 
Ras=Rassismus-Vorfälle  -  Nähere Erläuterungen zu den Kategorien finden sich im Anhang. 
212328873222301981105131132764827010234430
4730702710250142293673904213050100150200250300350400450500
VG BK KV KS 8a KWG SG HG MD MDA SU BD BDA BDM RST PP Ras

11 
3.3 Auswertung Ergebnis  
Im Vergleich zu 2021 sind deutliche Veränderungen erkennbar. Informationen zu be-
sonderen Vorkommnissen und über mögliche, vermutete Gewaltereignisse wurden ver-
mehrt von den FdSA an die Gewaltschutzkoordinatorin gemeldet. Die Meldefrequenz 
hat sich deutlich erhöht, was zunächst nicht zwingend auf gestiegene Gewaltvorkomm-
nisse rückschließen lässt. Bei der Auswertung sind auch die gestiegene Zahl der unter-
gebrachten Geflüchteten und die erhöhte Meldebereitschaft zu berücksichtigen. Der hö-
here Bekanntheitsgrad der Gewaltschutzstelle und ihrer Koordinatorin führten zu ver-
mehrter und inhaltlich detaillierterer Datenübermittlung in einer höheren Qualität. Dieser 
Zusammenhang muss hier erwähnt werden, um die Ergebnisse einordnen zu können.  
Das Schaubild zeigt entsprechend in allen Kategorien eine vermehrte Anzahl an Ge-
waltvorkommnissen. 
Die Unterbringungssituationen in nicht abgeschlossenen Wohneinheiten führen zu ver-
mehrten Konflikten und Krisen. Belegungssteuerung, Krisenintervention und Beratungs-
gespräche sind wirkungsvolle Instrumente, um Konflikte und Krisen beizulegen. Vorran-
giges Ziel ist es, Gewalttaten als Konfliktlösungselement zu verhindern. Hier spielt die 
Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Dienststellen wie Polizei, Jugendamt, Ge-
sundheitsamt und anderen Akteur*innen eine wichtige Rolle. Zu komplexen Gewalter-
eignissen, z.B. bei körperlichen Auseinandersetzungen mit Verletzungen, häuslicher 
Gewalt und möglicher Kindeswohlgefährdung, werden Austauschmöglichkeiten in ereig-
nisspezifischen Gesprächsrunden geschaffen. Die Gewaltschutzkoordinatorin initiiert 
diese oder beteiligt sich an bestehenden Austauschformaten, um den Sachverhalt zu 
klären, gemeinsame Strategien aus der jeweiligen Aufgabenstellung zu entwickeln und 
Maßnahmen individuell abzusprechen. 
Besuche und Gespräche in den Unterkünften durch die Gewaltschutzkoordinatorin so-
wie die Teilnahme an Teamsitzungen erzeugen erkennbar eine höhere Sensibilisierung 
für die Wahrnehmung von Gewaltereignissen, die gemeldet und bearbeitet werden.  
Die nahezu Verdopplung der Personenanzahl von Geflüchteten 2022 führte auch zu ei-
nem Anstieg von Konfliktsituationen und Kriseninterventionen, in denen sich rassisti-
sche Tendenzen abzeichnen. 
Eine mögliche Kindeswohlgefährdung wird mit 70 Fällen häufiger als im Vorjahr doku-
mentiert, die § 8a Meldungen nach SGB VIII haben sich entsprechend auf 30 Überprü-
fungen erhöht. Eine § 8a SGB VIII Meldung konkretisiert den im Grundgesetz veranker-
ten Schutzauftrag bei Bekanntwerden einer möglichen Kindeswohlgefährdung und re-
gelt die Einschaltung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie. Kinderschutz und die 
Beachtung der Kinderrechte haben Priorität in der Gewaltschutzkoordination. Maßnah-
men zur Umsetzung des Kinderschutzes werden mit den Fachkräften vor Ort abge-
stimmt und Einzelfälle unter fachlichen Gesichtspunkten erläutert.  
 
Bewertung: 
Die Zahl der untergebrachten Geflüchteten hat sich zum Vorjahr 2021 fast verdoppelt. 
Trotz der erhöhten absoluten Zahl von Meldungen im Vergleich zum Vorjahr haben sich 
die Gewaltvorfälle im Verhältnis zur Anzahl der untergebrachten Personen nicht erhöht.

12 
Es sind jedoch leichte Verschiebungen in den Kategorien zu erkennen. Der größte An-
teil liegt 2022 bei den Bewohnerkonflikten mit 430 Fällen (2021: 328 Fälle). 102 Meldun-
gen betrafen im Berichtsjahr 2022 Fälle häuslicher Gewalt (2021: 81 Meldungen), bei 
Meldungen zu Fällen möglicher Kindeswohlgefährdung ist ein Anstieg im Berichtsjahr 
auf 70 (2021: 40 Meldungen) zu verzeichnen. 
 
4. Arbeitsfeld Gewaltschutz im Amt für Wohnungswesen 
Die konkreten Herausforderungen und deren Bewältigung in der Gewaltschutzarbeit lie-
gen bei den Fachkräften der sozialen Arbeit in den Unterbringungseinrichtungen vor 
Ort. Sie verlangen ihnen hohes Engagement und fachliches Verständnis für den einzel-
nen Geflüchteten und das jeweilige Bewohnersystem ab. Dementsprechend sind fun-
dierte methodische Grundlagen erforderlich, die stetig vertieft werden. Eine wirkende 
und empathische Gesprächsführung sowie professionelle Fallplanung sind Vorausset-
zungen der Arbeit. Mitarbeiter*innen eignen sich zudem laufend Sachkenntnisse über 
kulturelle Hintergründe und über soziografische und sozioökonomische Bedingungen 
der Geflüchteten in ihren Herkunftsländern an. Ein kollegialer Austausch findet bestän-
dig statt. Der Begriff „Gewalt“ gewinnt im Zusammenhang der konkreten Erfahrungen 
von Geflüchteten in ihren Herkunftsländern und ihren kulturellen Zusammenhängen 
eine individuelle Bedeutung. Hier ist die interkulturelle Kompetenz des Mitarbeiterteams 
wesentlich. Das Ziel des gewaltfreien Zusammenlebens in den Unterbringungseinrich-
tungen steht dabei im Vordergrund und setzt Toleranz und Vertrauen untereinander vo-
raus. Gewaltschutzarbeit bedeutet eine Sensibilisierung für den Umgang miteinander. 
Dieser Sensibilisierungsprozess findet im täglichen Austausch statt. Das gewaltfreie Zu-
sammenleben kann besonders durch Mitgestaltung der Bewohner*innen am eigenen 
Regelwerk für das Objekt gefördert werden. Gewaltfreiheit wird zudem in vielen Gesprä-
chen thematisiert und reflektiert. Der Sprachstil im alltäglichen Umgang aller ist bereits 
richtungsgebend und ein Bekenntnis zur Gewaltfreiheit. 
Die Gewaltschutzkoordinatorin steht mit den Akteur*innen vor Ort in stetem Austausch. 
Gegenseitiger Wissenstransfer ist Grundlage für die Zusammenarbeit. Die FdSA vor Ort 
verfügen über detaillierte Kenntnisse der Bewohner*innenstruktur. Sie schaffen durch 
die geleistete soziale Arbeit eine Vertrauensbasis, die durch den alltäglichen Kontakt 
und Unterstützungs- und Beratungsarbeit mit den Bewohner*innen entsteht. Erst 
dadurch sind Entwicklungen von Konflikten zu erkennen und zu bearbeiten. Hinzu kom-
men die Kenntnisse der baulichen Gegebenheiten der Unterkunft sowie der sozialen 
Angebots- und Infrastruktur im Stadtteil. Erst im Zusammenspiel dieser Faktoren ist 
eine erfolgreiche Gewaltpräventionsarbeit im Objekt möglich. Eine Analyse der individu-
ellen Konstellation durch die Gewaltschutzkoordinatorin mit den FdSA in einem Objekt 
ist die Basis für die Planung und Umsetzung gewaltpräventiver Maßnahmen und Pro-
jekte. Die Koordination von Unterstützungsaktionen zum Kinderschutz und zur Gewalt-
prävention wird in den Unterkünften abgesprochen und auf die Bedarfe angepasst. Der 
Interkulturelle Dienst unterstützt die Gewaltpräventionsarbeit durch eine enge Zusam-
menarbeit. Beratungsstellen der freien Jugendhilfeträger sind in die soziale Arbeit ein-
bezogen.  
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Fachberatungsstellen, Arbeitskreisen 
und zu den anderen beteiligten Dienststellen ist unerlässlich.

13 
 
4.1 Krisenintervention   
Der Begriff Krisenintervention ist hier nicht im klassischen therapeutischen Kontext ge-
meint, sondern bezeichnet einen schnellen Eingriff zur Schlichtung im Konfliktfall. 
Diese Interventionen im Arbeitskontext der Meldungen über besondere Vorkommnisse 
nehmen zu. Ziel ist es, eine akute oder gefühlsmäßig wahrgenommene Bedrohungssi-
tuation zu beenden. Dies kann durch situative, kreative Aktionen erreicht werden. Die 
Konfliktparteien stellen ihre Sicht auf das Geschehen dar und werden, unterstützt durch 
die fachliche Reflexion, in die Lage versetzt, die Situation mit emotionalem Abstand zu 
sehen. Dies wirkt psychisch entlastend und eröffnet Möglichkeiten, eine Vereinbarung 
zu finden. Das können kleinere Schritte sein, die bereits eine Verhaltensänderung bein-
halten und auf Dauer präventiv wirken. Die Gewaltschutzkoordinatorin ist im Einzelfall 
vor Ort, um Situation und Hilfemaßnahmen mit den Mitarbeiter*innen zu besprechen. 
Ziel ist es, zusammen mit allen Akteur*innen Gewalt als Konfliktlösung zu verhindern 
und mit den Bewohner*innen das jeweilige Verhalten zu hinterfragen. Insbesondere für 
Kinder und Jugendliche ist es bedeutsam, gewaltfreie Lösungen zu finden. Durch die 
Umgebungserwartungen, Pubertät und familiäre Problemstellungen ist dies vielfach 
mühsam und verlangt einen langen Atem der Beteiligten. Pädagogischer Ansatz ist es, 
Selbstbewusstsein und Mut zu vermitteln, um neue Verhaltensweisen auszuprobieren. 
Dazu werden geschützte Räume benötigt, um Kindern die Sicherheit zu geben, sich aus 
belastenden Situationen befreien zu können. Hier ist die Zusammenarbeit mit den Mitar-
beitenden in den Unterbringungseinrichtungen hervorzuheben, die ihre Möglichkeiten 
der Umsetzung ausschöpfen, kurzzeitige Rückzugsmöglichkeiten in Räumen zu bieten. 
Zielsetzung ist es, weitere Schutz- und Rückzugsräume in den Unterbringungsressour-
cen ohne abgeschlossene Wohneinheiten zu schaffen. Hieran wird, im Rahmen der 
räumlichen Möglichkeiten, intensiv gearbeitet. 
 
4.2 Einzelberatung Geflüchteter 
Die Gewaltschutzkoordinatorin berät geflüchtete Personen, die von Gewalt betroffen 
sind, in Einzelgesprächen. Die Bedarfe richten sich nach aktuellen Ereignissen. Die Be-
ratungsgespräche finden im Büro der Gewaltschutzkoordinatorin oder in einem ge-
schützten Raum in den Unterbringungsobjekten statt. Hierbei wird häufig auf eine pro-
fessionelle Sprachmittlung per Video zurückgegriffen. Dies erzeugt eine neutrale Atmo-
sphäre, die sich als förderlich erwiesen hat. Das Gespräch ist an Regeln gebunden – 
zuhören! Ausreden lassen! - und erfordert höflichen Umgang und Disziplin. Das Ergeb-
nis der Gespräche wird von allen Beteiligten gemeinsam erarbeitet und ist verbindlich. 
Wenn sich im Nachgang neue Bedingungen oder Unzufriedenheit entwickeln, wird ein 
weiteres Gespräch angeboten. Die Wertschätzung der Geflüchteten, welche sie durch 
diese Beratungsgespräche erfahren, ist eine wichtige Grundlage für die weitere Arbeit 
der FdSA. Die Funktion der Gewaltschutzkoordinatorin wird als Unterstützung erlebt 
und eingeordnet, gerade wenn sich der Konflikt über einen längeren Zeitraum entwickelt 
hat. Das zeigen die Rückmeldungen der Geflüchteten wie auch der Fachkräfte der Sozi-
alen Arbeit.

14 
4.3. Beratung FdSA und Mitarbeitende  
Seit 2022 ist die Stelle Gewaltschutzkoordination als Regelangebot installiert und die 
Arbeit der Koordinatorin präsent. Die Interaktion mit den Fachkräften der sozialen Arbeit 
im pädagogischen Kontext eines mit Gewalt verbundenen Ereignisses ist Bestandteil 
der Bearbeitung und Analyse. Die FdSA nehmen die Beratungsmöglichkeit in komple-
xen Konfliktsituationen durch die Gewaltschutzkoordinatorin als Ergänzung zum eige-
nen Hilfeplan in Anspruch. Der Austausch findet wertefrei und kreativ statt.  
Die Unterstützung durch Reflexion im Einzelfall wirkt psychisch entlastend für Mitarbei-
tende und Betroffene. Die Belastung für FdSA durch über einen längeren Zeitraum ver-
mehrt auftretende Gewalt in einer Unterkunft wiegt schwer, besonders im Fall der per-
sönlichen Bedrohung und Androhung von Gewalt gegen Familienangehörige. Die Für-
sorge und Unterstützung gehört zu den Aufgaben der Gewaltschutzkoordinatorin. Sie ist 
Ansprechpartnerin für Fragen zu diesen Krisen-Themen. Diese Verantwortung gilt 
grundsätzlich gegenüber allen Mitarbeitenden, dies schließt das Angebot für Beistand 
und Beratung für beauftragte Träger und Sicherheitsunternehmen ein. 
 
5. Netzwerkarbeit 
Die Netzwerkarbeit ist spannend, ereignisreich, kreativ, inspirierend und wichtig! Die Ar-
beit im Gewaltschutz wird von vielen Seiten unterstützt und ein Austausch aktiv ge-
sucht. Die Gewaltschutzkoordinatorin hat in Zusammenarbeit mit anderen Fachdienst-
stellen gemeinsam Projekte initiiert mit dem Ziel, Gewaltfreiheit im täglichen Leben und 
Umgang miteinander umzusetzen. Mit der Teilnahme an den bezirklichen Arbeitskrei-
sen zur Unterstützung Geflüchteter, dem Austausch mit den Betreuungsträgern und 
städtischen Mitarbeiter*innen werden die Gewaltschutzarbeit thematisiert, der Bedarf 
präventiven Gewaltschutzes aufgezeigt und Qualitätsstandards mit beeinflusst. Folge-
richtig werden Schulungen und andere Wissensvermittlungsangebote angeregt. Der 
Austausch mit Ehrenamtskoordinator*innen und der Arbeitsgruppe „Sensibel für Ge-
walt“ stellten 2022 eine weitere wichtige Grundlage für die Arbeit dar. 
 
5.1 Schulungen 
Zu den Themen häusliche Gewalt und Kinderschutz wurde im Oktober 2022 eine 
standortübergreifende Fortbildung für alle Fachkräfte der sozialen Arbeit angeboten und 
fand große Resonanz. Aktuelle Themen und Entwicklungen wurden aufgegriffen und 
Bedarfe ermittelt. Gerade Schulungs- und Fortbildungstreffen leben von der direkten In-
teraktion und den Reaktionen der Teilnehmenden und werden 2023 in Präsenz stattfin-
den.  
Schulungen der Mitarbeitenden tragen im Sinne eines ständigen Sensibilisierungspro-
zesses dazu bei, den Blick auf Gewaltereignisse zu schärfen. Diese Entwicklung be-
schränkt sich nicht auf Schulungstermine und kurze Treffen, sondern wird im Arbeitsall-
tag im Kontakt miteinander umgesetzt. Die Handlungsfähigkeit bleibt dadurch erhalten 
und entwickelt sich weiter.

15 
Aus dem Arbeitskreis für Geflüchtete IKD Rodenkirchen wurde der Wunsch nach einer 
Fortbildung zum Thema Gewalt geäußert. Diese fand 2022 in drei Abschnitten statt und 
wurde offen für alle Interessierten konzipiert und angeboten. 
Die dreiteilige Fortbildung mit dem Titel „Was ist Gewalt?“ bearbeitete die Fragestel-
lung mit dem Ziel, Möglichkeiten der Prävention aufzuzeigen und im Alltag umzusetzen. 
Die Gruppe tauschte sich intensiv über die eigenen Erfahrungen mit Gewaltereignissen 
sowohl im beruflichen als auch privaten Umfeld aus. Thematisiert wurden Auswirkungen 
und Reaktionen auf solche Erlebnisse und deren Einfluss auf die Arbeit mit Geflüchte-
ten. Es wurden in Anbetracht der selbst erlebten Gewalt im eigenen Alltag oder im öf-
fentlichen Raum Veränderungen in der Einstellung zu Gewalt festgestellt und die Teil-
nehmer*innen konnten ihre Haltung reflektieren und den Bezug zum beruflichen Kontext 
herstellen. 
Diese Schulung wird 2023 erneut angeboten werden.  
 
5.2 Projekte zur Prävention 
In den Unterbringungseinrichtungen finden laufend und regelmäßig Angebote und Pro-
jekte in Zusammenarbeit mit Bewohner*innen und auf Initiative der Heimleitungen statt. 
Sie sind auf die Bedarfe und Wünsche der Beteiligten abgestimmt und werden von Ver-
einen und anderen freien Trägern angeboten. Einige Angebote werden von ehrenamt-
lich Tätigen in Absprache mit den FdSA durchgeführt. Alle Gruppenangebote sind für 
die Bewohnergemeinschaft eine Möglichkeit, sich besser kennenzulernen. Kommunika-
tion untereinander wirkt präventiv gegen Gewalt! Die Teilnehmer*innen begegnen sich 
im Alltag freundlicher, verständnisvoller und können sich in der Gruppe im geschützten 
Rahmen über verschiedene Ansichten auseinandersetzen und verständigen. Angebote 
sind Sprachlerngruppen, Nähgruppen oder Treffen zu Kaffee und Kuchen. Für Kinder 
gibt es Spiel- und Leseangebote.  
Ein weiteres Projekt konnte während der Osterferien vom 11.-23.04.2022 im „Haus der 
Familie“ in Rondorf angeboten werden. Das gewaltpräventive Angebot für Jugendliche 
mit dem Titel „Mach dich stark“ wurde mit großem Erfolg durchgeführt. Rund 15 teil-
nehmende Jugendliche haben Beiträge verfasst und - meist zum ersten Mal - über 
selbst erlebte Gewalt gesprochen. Mit dem Projekt ist es gelungen, ein tiefergehendes 
Bewusstsein für Gewalt und Raum für die Auseinandersetzung damit zu schaffen. Die 
Themen wurden in der Gruppe diskutiert und bearbeitet. Als Ergebnis wurden Texte 
und ein Song über erfahrene Gewalt geschrieben. Eine Fortsetzung der gelungenen 
Aufarbeitung des sensiblen Themas ist in Zusammenarbeit mit dem IKD Rodenkirchen 
gewünscht und wird konkret geplant.  
„Hennamond“ e.V. befasst sich mit patriarchaler Gewalt, tritt für Frauen und Kinder-
rechte ein und ist Kooperationspartner im Thema Gewaltschutz. Mehrere Treffen zur in-
haltlichen Planung eines Pilotprojektes zur Stärkung von Frauen und Mädchen mit dem 
Schwerpunkt „Gewaltprävention“ haben stattgefunden. An einem Standort konnte das 
Pilotprojekt in 2022 bereits umgesetzt werden. Für 2023 ist eine Umsetzung für weitere 
Unterbringungsobjekte geplant.

16 
Für männliche Jugendliche in den Unterbringungseinrichtungen wird ebenfalls ein Be-
darf an Maßnahmen zum Thema „Gewalt“ gesehen. Das Angebot des „Champs“-Pro-
jektes wird aktuell auf Umsetzungsmöglichkeiten geprüft. “Champs“ ist ein Angebot des 
Trägers Hennamond e.V. und spricht männliche Jugendliche zwischen 16 und 26 Jah-
ren an und bearbeitet Themen wie Rassismus, Gleichberechtigung und Werte der De-
mokratie, Diskriminierung und Gewalt. Diese Themen sind in den Unterbringungsein-
richtungen von hoher Relevanz.  
Weiterhin tauscht sich die Gewaltschutzkoordinatorin regelmäßig mit den Ansprechpart-
ner*innen des IKD z.B. in Kalk, Rodenkirchen, Nippes u.a. aus. Diese unterstützen wei-
tere Ideen und Angebote, zugeschnitten auf die jeweiligen Unterbringungseinrichtungen 
für Geflüchtete, die alle das Ziel haben, für Gewalt zu sensibilisieren und Gewalt in der 
Erziehung, in Beziehungen und in Bewohnergemeinschaften zu verhindern. 
 
Das „GSK Kreativ“-Treffen als kollegialer Austausch der Fachkräfte im Amt für Woh-
nungswesen wird genutzt, um möglichst viele Akteur*innen im Arbeitsfeld Geflüchtete 
zu erreichen und in die Fortentwicklung des Gewaltschutzkonzeptes einzubeziehen. 
Diese Zusammenkunft ist ein offener Kreis von Engagierten. Die Anliegen der Fach-
kräfte bilden die Bedarfe vor Ort direkt ab. Das standortübergreifende Treffen unter-
stützt die Anliegen des Gewaltschutzes. Der fachlich fundierte Austausch ist für die Teil-
nehmer*innen anregend und ermutigend und sensibilisiert für den Umgang mit Gewalt. 
Für den direkten Ideenaustausch 2023 wird die GSK-Kreativ AG regelmäßig stattfinden. 
„Unsere Zeitung“: Die redaktionelle Mitarbeit bei der Zeitung für Bewohner*innen der 
Unterkunft Albert-Schweitzer-Straße gibt der Gewaltschutzkoordinatorin die Möglichkeit, 
sich direkt an die Bewohnenden mit Themen der Gewaltprävention und sozialen Bezü-
gen zu wenden und für diese mit Kontaktdaten ansprechbar zu sein. Diese Hauszeitung 
wird an alle Unterbringungseinrichtungen per Mail verteilt.  
Ein Modellprojekt zur Partizipation sollte mit der Eröffnung eines neuen Standortes 
für Geflüchtete in Brück beginnen. Da sich die Belegung der Einrichtung verzögerte, 
wird dieses in 2022 konzipierte Projekt in der Unterkunft Broichstraße mit den FdSA des 
Betreuungsträgers Caritasverband und der Stadt Köln in 2023 realisiert. Partizipation 
bedeutet, dass Bewohner*innen selbst bestimmen, wie sie ihr Zusammenleben mitge-
stalten können. Auch das ist ein Prozess und abhängig von den jeweiligen Bedingun-
gen vor Ort.  
Weitere Arbeitsgruppen sind in Planung, da die Gewaltschutzarbeit auch bei den beauf-
tragten Trägern ein Schwerpunktthema darstellt. Die Akteur*innen werden sich mit der 
Gewaltschutzkoordinatorin bezüglich des Bedarfs vor Ort abstimmen und austauschen.  
 
6. Sicherheitsunternehmen 
Wichtige Akteur*innen im Arbeitsfeld der Unterbringungseinrichtungen sind die vom Amt 
für Wohnungswesen beauftragten Sicherheitsunternehmen. Deren Mitarbeitende sind 
verantwortlich für die Sicherheit, für ein gutes Miteinander der Bewohner*innen, den 
Schutz der Bewohnerschaft und Mitarbeitenden, insbesondere außerhalb der Dienstzei-
ten der städtischen Beschäftigten bzw. Trägerbeschäftigten. Sie werden von Bewoh-
ner*innen bei alltäglichen Fragen angesprochen oder bei gesundheitlichen Problemen

17 
gebeten, einen RTW zu rufen. Es ist wichtig, bei Beratungsangelegenheiten an die 
Heimleitung zu verweisen und die zuständigen FdSA über Bedarfe der Geflüchteten zu 
informieren. Sie sind bei Gewaltvorkommnissen bei Abwesenheit der Heimleitung be-
auftragt, zu deeskalieren. Diese Aufgabe ist unabhängig von der Unterbringungsform 
und der Größe der Standorte anspruchsvoll.  
Die Tätigkeit der Sicherheitsmitarbeitenden ist ein Arbeitsfeld, das Auswirkungen auf 
das Umfeld der Einrichtungen, das Miteinander in diesen und für die Geflüchteten selbst 
hat. Sie sind außerhalb der Anwesenheit der Heimleitung Ansprechpartner*innen für 
Polizeikräfte, Rettungsdienste, die Menschen in der Nachbarschaft und für ehrenamtlich 
tätige Unterstützer*innen. Das bedingt, dass sich Sicherheitsmitarbeiter*innen in den 
Unterbringungseinrichtungen mit den FdSA vor Ort über die Vorkommnisse und die At-
mosphäre innerhalb der Bewohner*innengemeinschaft täglich austauschen.  
Aufgrund oftmals vorhandener Sprachkenntnisse und möglicher Bezüge zur Heimat der 
Geflüchteten werden die Sicherheitsmitarbeiter*innen in der Regel auf anderen Ebenen 
angesprochen als die Heimleitungen und FdSA. Bewohner*innen setzen damit ein Ver-
ständnis für entstandene Problemsituationen voraus. Das erfordert wiederum eine fein-
fühlige, situativ angepasste Gesprächsführung. Die Anliegen der Bewohner*innen müs-
sen erfasst und zur Klärung und Bearbeitung an die FdSA weitergegeben werden.  
Konfliktsituationen werden verbindlich schriftlich dokumentiert. Der Austausch und die 
Zusammenarbeit mit den FdSA des Trägers und den städtischen Sozialarbeiter*innen 
sind, auch mit Blick auf den Aufgabenbereich des Gewaltschutzes, unbedingt erforder-
lich.  
Die Sicherheitsmitarbeiter*innen und deren Leitungsorganisation gehören zum Netz-
werk Gewaltschutz. Bei Bedarf bietet die Gewaltschutzkoordinatorin Kommunikations-
vermittlung und -unterstützung an, was regelmäßig genutzt wird. Mitteilungen über Ge-
waltereignisse aus dem täglichen Wachbericht und den Sonderberichten fließen in das 
Monitoring der Gewaltschutzkoordinatorin ein. Sie nimmt an den Austauschtreffen der 
städtischen Auftraggeberin mit den Leitungen der Sicherheitsunternehmen teil. So sind 
direkte Rückmeldungen zu Gewaltereignissen und die Entwicklung von Lösungen mög-
lich. In dringenden oder akuten Angelegenheiten gibt es die Möglichkeit einer direkten 
Intervention durch die Gewaltschutzkoordinatorin. 
Die oft langjährige Erfahrung der Sicherheitsmitarbeiter*innen ist wertvoll für die Zusam-
menarbeit des Betreuungssystems an den Standorten. Sicherheitsmitarbeiter*innen sol-
len ebenso wie alle anderen Mitarbeiter*innen vor Ort trotz langjähriger Tätigkeit und 
Routine sensibel für Anzeichen von Gewalt bleiben. Dies wird insbesondere gewährleis-
tet durch Kommunikation und Wissenstransfer der Akteur*innen im Betreuungssystem 
und durch den Kontakt mit der Gewaltschutzkoordination. Spezifische Schulungsange-
bote unter dem Titel: „Was ist Gewalt?“ sind konkret in der Planung.2 
 
                                                
2 *für Sicherheitsunternehmen verpflichtend sind Schulungsvereinbarungen zum Deeskalationstraining und Seminare zur interkul-
turellen Kompetenz, die regelmäßig im 2 Jahresturnus durchgeführt werden. Zusätzlich gibt es einen 14-tägigen Austausch mit den 
Sicherheitsunternehmen, um aktuelle Gewaltsituationen zu besprechen.

18 
7. Ehrenamt 
Die ehrenamtlichen Unterstützer*innen sind eine wichtige Säule im Kontext der Integra-
tionsarbeit. Das Netzwerk der zahlreichen Willkommensinitiativen und eine Vielzahl an 
weiteren einzelnen Aktiven in Köln sind wichtige Multiplikator*innen für die Inhalte des 
Gewaltschutzkonzeptes. Eine transparente Kommunikation ist Grundlage für die ge-
meinsame Umsetzung und Aktualisierung. Die enge Verbindung und Nähe der ehren-
amtlich Tätigen zu den geflüchteten Menschen bewirken den konstruktiven Austausch 
von Wünschen, Erwartungen und Bedarfen mit den Fachkräften vor Ort und ermögli-
chen eine wirkungsvolle, abgestimmte soziale Arbeit und Beratung in den Einrichtun-
gen. Im Sinne eines effektiven Gewaltschutzes ist es erforderlich, dass die ehrenamtlich 
Engagierten die bestehenden Voraussetzungen und Standards erfüllen, um in den städ-
tischen Unterkünften tätig zu werden. Seit Oktober 2022 wird eine Selbstverpflichtungs-
erklärung für ehrenamtliche Unterstützer*innen entwickelt, die die verschiedenen 
Selbstverpflichtungserklärungen der Betreuungsträger ergänzen und bestenfalls ablö-
sen soll, um den Rahmen der Arbeit weiter abzusichern und möglichst zu vereinheitli-
chen.  
Die Gewaltschutzkoordinatorin ist Ansprechpartnerin für ehrenamtlich Tätige, wenn Kri-
sen- und Konflikte in der Beratung von Familien und Einzelpersonen thematisiert wer-
den. Sie steht für fachlichen Austausch, Fragen und Reflexionsmöglichkeiten zur Verfü-
gung. Dieses Angebot wird rege genutzt und von den Akteur*innen im Beratungssystem 
als förderlich und unterstützend wahrgenommen.  
Die Zusammenarbeit und der Austausch mit den Ehrenamtskoordinator*innen findet 
laufend statt. Daneben nimmt die Gewaltschutzkoordinatorin an diversen Arbeitskreisen 
teil, um Aspekte der Gewaltprävention und des Gewaltschutzes zu vermitteln. 
 
8. Zusammenfassung – Ergebnisse 
Mit dem Fazit werden die Eingangsfragen wie folgt beantwortet: 
Haben die Gewaltereignisse zugenommen?  
Nach der Auswertung des Monitorings muss die Frage bejaht werden. Zwar ist im Ver-
hältnis der Zahl der untergebrachten Geflüchteten zu den Gewaltmeldungen keine Stei-
gerung gegenüber 2021 festzustellen. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass 
sich die Zunahme der untergebrachten Geflüchteten erst zeitverzögert im Monitoring 
der Gewaltereignisse abbilden wird. Um die bestehende Unterbringungsverpflichtung 
erfüllen zu können, mussten im Verlauf auch Ressourcen mit geringer Privatsphäre be-
legt werden. Diese Unterbringungsbedingungen werden im Zeitverlauf des Verbleibs 
zunehmend belastender. Dies spiegelt sich in steigendem Konfliktpotenzial und gerin-
gerer Frustrationstoleranz wider. Die Mitteilungen über Gewaltvorkommnisse stiegen im 
Verlauf des Jahres 2022 daher an. Die tatsächliche Steigerung von Gewaltereignissen 
in absoluten Zahlen bedeutet im Arbeitskontext eine Zunahme an Beratungsgesprächen 
sowie an zu klärenden Konfliktsituationen mit einhergehenden Maßnahmen durch die 
FdSA vor Ort. Der Austausch mit Sicherheitsdiensten und koordinierenden städtischen 
Sozialarbeiter*innen erfordert mehr Zeit für fachliche Erklärungen. Die Betreuung der 
Bewohner*innen ist geprägt von einigen komplexen Problemstellungen, die fachlich

19 
spezielle Kenntnisse voraussetzen, insbesondere, soweit extreme Traumatisierungen 
durch Kriegserfahrungen oder psychische Erkrankungen eine Rolle spielen. 
 
Zeigen Beratung und Präventionsmaßnahmen erste Wirkung? Wie sind die Rückmel-
dungen dazu? 
Die präventiven Projekte sind durch die Beteiligten und Mitarbeitenden sehr gut ange-
nommen und positiv bewertet worden. Die Anzahl der Projekte muss erhöht und auf 
mehrere Standorte erweitert werden, um nachhaltigere Ergebnisse zu erzeugen. Der 
dringende Wunsch nach weiteren Maßnahmen und Verbesserungen ist vorhanden. Die 
Einzelberatung von Geflüchteten durch die Gewaltschutzkoordinatorin in akuten Krisen-
situationen wie häuslicher Gewalt, Mobbing, Konflikten im Umfeld zeigt Wirkung. Die 
Wertschätzung, das klärende Gespräch, die zur Verfügung gestellte Zeit und das Enga-
gement der Beteiligten unterstützen die Betroffenen und stärken deren Bereitschaft, 
Verantwortung für die eigene Lebensgestaltung zu übernehmen. 
Die Unterstützung, die die Mitarbeitenden in den Einrichtungen durch die Gewaltschutz-
koordination seit 2021 erfahren, führt zu einer grundsätzlich auf Prävention ausgerichte-
ten Arbeitsweise. Dafür spricht, dass sich die Fallzahlen der Gewaltvorkommnisse nicht 
im Verhältnis zum Anstieg der Anzahl an untergebrachten Geflüchteten erhöht haben. 
 
Hat sich die Unterbringungssituation für Geflüchtete 2022 verändert? 
Die Unterbringung der Geflüchteten stellt bei deutlich gestiegenen Fallzahlen eine er-
hebliche Herausforderung dar. Durch die neue Fluchtbewegung aus der Ukraine und 
dem jährlichen Zustrom aus den Balkanländern sind die Ressourcen nahezu ausge-
schöpft. Ein Teil der kurzfristig benötigten und geschaffenen Unterbringungen sind Not-
lösungen, in denen es mit den vorhandenen Kräften schwer gelingt, das Gewaltschutz-
konzept voll umzusetzen. Krisen und Konflikte werden wahrgenommen, können jedoch 
nicht immer verhindert werden. Individueller Wohnraum steht nicht in ausreichendem 
Maße zur Verfügung. Dies ist besonders im Bereich des Kinderschutzes und der vul-
nerablen Gruppen eine Herausforderung für alle Akteur*innen und die FdSA in der sozi-
alen Beratung. Das Niveau der Unterkünfte unterscheidet sich stark im Bereich des 
Wohnstandards. Geflüchtete tauschen Informationen darüber durch vorhandene soziale 
Kontakte aus, was durchaus Konflikte durch Unzufriedenheit erzeugt. Das Zusammen-
leben kulturell unterschiedlicher Gruppen zeigte sich 2022 erstmals als Problem mit ras-
sistischen Ausgrenzungen. An einem Standort gab es seitens einiger Bewohner*innen 
den Wunsch, getrennt von anderen kulturellen Gruppen untergebracht zu werden. Dar-
aus entstanden massive Konflikte bei Begegnungen in gemeinschaftlich genutzten Räu-
men, da die unterschiedlichen Werte und Lebensweisen nicht toleriert wurden. Eine 
ständige Bearbeitung der Konflikte, ein Prozess der Schaffung von Akzeptanz durch 
Gespräche waren und sind notwendig. Das sind weiterhin Themen des beständigen 
Austausches der Gewaltschutzkoordinatorin mit den Akteur*innen in den Unterbrin-
gungseinrichtungen, der die Grundlage für die Umsetzung präventiver Maßnahmen bil-
det. Hier ist es permanente Aufgabe, die Kommunikation untereinander zu fördern, etwa 
durch gemeinsame Teilnahme an Gruppenangeboten für Kinder und Jugendliche.  
 
Welchen Einfluss hat Gewaltschutz? 
Die Herausforderung, Angehörige verschiedener kultureller Zugehörigkeiten zu toleran-
tem Handeln zu bewegen, über Gemeinsamkeiten nachzudenken und solidarisch zu 
sein, ist ein Schwerpunkt der Arbeit aller Akteur*innen geworden. Beratungen durch die

20 
Gewaltschutzkoordinatorin zum beruflichen Handeln im Einzelfall haben sich zu einem 
Schwerpunkt in der Fallarbeit entwickelt. Diese Reflexion im Beratungskontext wird ge-
schätzt und täglich in Anspruch genommen. Die Sensibilisierung für Gewaltprävention 
und für das Ziel, frei von Gewaltereignissen zusammen zu leben, sind durch die Umset-
zung des Gewaltschutzkonzeptes und die Arbeit der Koordinatorin vorangeschritten. In 
Zusammenarbeit mit allen Akteur*innen können Fortschritte, Ergebnisse, Ideen zur Ent-
wicklung diskutiert und verwirklicht werden.  
 
Die Koordinatorin ist Ansprechpartnerin für fachliche Fragen und methodische Unter-
stützung. In Krisensituationen wird die Reflexion mit ihr genutzt und die Fachkompetenz 
abgerufen.  
Im Einzelfall, z.B. bei häuslicher Gewalt und Kindesschutz, ist eine schnelle Reaktion 
vordringlich. So kann in akuten Gewalt und Gefährdungssituationen eine Schutzwoh-
nung zur Verfügung gestellt werden. In enger Abstimmung mit den Kolleg*innen vor Ort 
wird die Beratung und Betreuung angepasst. 
Die Arbeit der Koodinatorin zeigt sich in der sozialen Arbeit und mit allen anderen Ak-
teur*innen im Arbeitsfeld als fruchtbar. Die Rückmeldungen sind durchweg positiv, die 
Beratungen werden als Unterstützung und Wertschätzung angenommen. 
Mögliche Interventionen und Bedarfe werden in diesem Zusammenhang offensichtlich 
und können mit Arbeitskreisen, fachlichen Austauschrunden themenzentriert zuge-
schnitten und mit Fortbildungen untermauert werden.  
Auch die Fürsorge für alle Mitarbeitenden im Rahmen der Gewaltschutzarbeit erfordert 
ebenso ein offenes Ohr für Beratungsbedarfe und eine Einschätzung möglicher Gefähr-
dungssituationen.  
 
Der hohe Zulauf der Geflüchteten in 2022 hat es erfordert, dass sich soziale Arbeit mit 
den vorhandenen Netzwerken der neuen Situation anpasst und sich letztlich die Leis-
tungsfähigkeit des Unterbringungssystems steigert.  
Das Team des Sozialen Dienstes im Amt für Wohnungswesen sowie die FdSA der 
freien Träger sind durch die Beschäftigung neuer Fachkräfte in Folge des Anstiegs an 
unterzubringenden Geflüchteten gewachsen. Für den Bereich des Gewaltschutzes be-
deutet das einen deutlich erhöhten Bedarf an Information, Schulung und Vermittlung 
von Grundlagenwissen, gesteuert und bereitgestellt durch die Gewaltschutzkoordinato-
rin. Das Angebot wird in 2023 fortgeführt und ausgeweitet.  
Gewaltschutz ist dabei kein abstraktes Spezialwissen, sondern gelebte Haltung für Ge-
waltfreiheit und prägend für die Teamarbeit. Die Integration des Gewaltschutzkonzeptes 
in den Arbeitsalltag ist gelungen. Der fachliche Austausch ist ein Gewinn für alle, die 
Unterstützung bei der Bewältigung von Gewaltereignissen benötigen. Die Fürsorge für 
die Beteiligten zeigt Wirkung, der präventive Ansatz setzt Zeichen. 
Gewalt ist nicht zu tolerieren! Diese Haltung gewinnt an Inhalt durch die ständige Ausei-
nandersetzung mit den Werten des Gewaltschutzes und des Kinderschutzes und erfor-
dert Überprüfung des eigenen Verhaltens. 
Die Ziele der Gewaltprävention werden durch Beteiligung der Bewohner*innen und 
mögliche Gestaltung ihrer eigenen Situation in den Unterbringungseinrichtungen voran-
gebracht. Partizipation, eine demokratische Grundhaltung, die eigene Verantwortlichkeit 
für das Zusammenleben fördern Toleranz und Verständnis für Andere. Mitbestimmung

21 
ist Grundlage für gewaltfreies Handeln. Mit der Motivation, Gewaltfreiheit in den Unter-
bringungseinrichtungen zu verwirklichen, gestärkt durch wertschätzende Rückmeldun-
gen von Akteur*innen aus dem Arbeitsfeld und den Unterbringungseinrichtungen, wird 
die Arbeit durch die Gewaltschutzkoordinatorin und das Netzwerk in 2023 fortgesetzt.

22 
ANHANG 
9. Kategorien im Diagramm 
 
 
VG Verbale Gewalt  
 
Diese Kategorie bezieht sich auf die Form der sprachlichen Gewalt im Alltag. Beschimp-
fung der Mitbewohner*innen, des Sicherheitspersonals, der Heimleitung oder der Sozi-
alarbeiter*innen werden in Stresssituationen schnell als Mittel eingesetzt, um den ersten 
Ärger loszuwerden.  
 
BK Bewohnerkonflikte in der Unterkunft 
  
Mit 430 registrierten Bewohnerkonflikten ist diese Kategorie auch 2022 häufigste Art der 
Auseinandersetzung in der Bewohner*innengemeinschaft. Die Konflikte entzünden sich 
an alltäglichen Dingen wie Sauberkeit, Ruhestörungen oder Einhaltung des Wasch-
plans. Die gemeinsame Nutzung von Küchen und Sanitäranlagen bietet im Alltag häufig 
Anlass zu Streitigkeiten.  
 
KV Körperverletzungen 
 
Bewohnerkonflikte können im Zusammenhang mit verbaler Gewalt eskalieren, es 
kommt zu Körperverletzungen durch Schlägereien. Seltener werden auch Waffen oder 
Gegenstände eingesetzt.  
 
KS Kinderstreitigkeiten 
Bei Auseinandersetzungen zwischen Kindern verschiedener Familien mischen sich viel-
fach die jeweiligen Eltern ein. Der Streit eskaliert, die ganze Familie fühlt sich angegrif-
fen. Im Kinderstreit die Lösung den Kindern zu überlassen, liegt zunehmend außerhalb 
des Erziehungsverhaltens von Eltern. Den Kindern wird dieses Lernfeld für den Um-
gang mit Konflikten dadurch genommen.  
 
KWG / 8a   Kindeswohlgefährdungen § 8a SGB VIII   
 
Der Bereich der Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) und die damit zusammenhän-
genden Meldungen über eine mögliche Gefährdung sind in der Dokumentation vertre-
ten. Bevor diese Meldungen getätigt werden, sind zunächst andere pädagogische Maß-
nahmen eingeleitet worden, deren Wirkung beobachtet und beurteilt wird. Vor einer § 
8a -Meldung an das Jugendamt werden sorgfältig mehrere Analyse-Schritte vollzogen. 
Dabei steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Die Kindeswohlgefährdung ist sehr sensibel 
in der Wahrnehmung und Dokumentation zu sehen. Das Wohl des Kindes ist vorrangig 
zu schützen und steht besonders im Fokus der Fachkräfte der Sozialen Arbeit.

23 
SG Sexualisierte Gewalt 
Unter sexualisierter Gewalt sind alle Übergriffe, Grenzverletzungen und sexualisierte 
Handlungen zu verstehen. Sexuelle Gewalt ist häufig im Zusammenhang mit häuslicher 
Gewalt vorhanden und muss entsprechend sensibel behandelt werden.  
 
HG Häusliche Gewalt  
 
Die Meldungen zu häuslicher Gewalt oder vermuteter häuslicher Gewalt erfolgten durch 
Fachkräfte der Sozialen Arbeit, Besucher*innen, Familienangehörige, Sicherheitsmitar-
beitende und die Betroffenen selbst.  
Weitere Erläuterungen finden sich im ANHANG unter 10. „Häusliche Gewalt“   
 
MD Morddrohungen 
 
Darunter sind Äußerungen zu verstehen wie: „Wenn du…, dann fließt Blut…“ oder „Ich 
bring dich um, wenn…“. Diese Drohungen werden nicht ignoriert, sondern in Gesprä-
chen mit den FdSA thematisiert und bearbeitet. Die Gewaltschutzkoordinatorin ist ein-
bezogen.  
MDA Morddrohungen von außenstehenden Personen 
 
Diese Drohungen sind im Zusammenhang mit eskalierten Familienstreitigkeiten und Ra-
che-Abrechnungen festgehalten worden. Sie wurden entsprechend im Zusammenwir-
ken mit anderen Behörden behandelt und mit den Beteiligten im Gespräch thematisiert, 
um eine Lösung anzugehen.  
 
SU suizidale Absichten  
 
Dazu zählen Handlungen oder Ankündigungen, die suizidale Absichten zeigten. Be-
troffenen werden Gespräche angeboten, Fachstellen zur Beratung eingebunden oder 
medizinisches Fachpersonal hinzugezogen. 
 
BD Bedrohung und BDA Bedrohung von außen  
 
Bedrohungen waren häufig Androhungen von Gewalt, die von außenstehenden Perso-
nen gegenüber Bewohner*innen geäußert wurden. Dies können Bewohner*innen aus 
dem Wohnumfeld sein oder aus dem Umfeld der betroffenen bedrohten Personen. 
 
BDM Beleidigung und Bedrohung von Mitarbeitenden in der Einrichtung 
 
Diese Bedrohungen hatten häufig die Funktion eines verbalen Erpressungsversuches:“ 
Wenn du nicht erlaubst, dass,     dann verlierst du deinen Job“ oder „dann zünde ich 
das Haus an“, „ich weiß, wo du wohnst“. Verbale Gewalt und Drohungen gegen Sicher-
heitsmitarbeiter*innen und Fachkräfte der Sozialarbeit zählen zu dieser Kategorie. 
 
RST Ruhestörungen

24 
Ruhestörungen wurden mit 90 Vorkommnissen häufig festgestellt und ermahnt. Oft 
konnte der Konflikt mit Deeskalationsgesprächen geschlichtet werden. Wiederkehrende 
Ruhestörungen sind zum Beispiel lautes Telefonieren am offenen Fenster, vor der Woh-
nungstür und zu laute Musik.  
 
PP Psychische Probleme und Traumatisierungen als Handlungsursache  
 
Nicht wenige Bewohner*innen leiden durch ihre persönliche Fluchtgeschichte und Le-
benssituationen unter Traumata und psychischen Problemen. Diese werden im Zusam-
menleben mit anderen Personen relevant oder reaktiviert und im Umgang miteinander 
stärker wahrgenommen. Hier ist die enge Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt, 
anderen Fachberatungsstellen und Ärzt*innen erforderlich. In diesem Zusammenhang 
kann es auch zu stationären Aufenthalten in Fachkliniken kommen. 
 
Ras Rassismus 
Diese Kategorie erfasst rassistische Äußerungen, die vom Empfänger als Gewalt und 
Kränkung erlebt werden. Sie beziehen sich auf die Herkunftsländer oder religiöse und 
ethnische Zugehörigkeit. Geschlechtsspezifische abwertende Äußerungen und oder die 
Hautfarbe betreffende Beleidigungen gegenüber Mitarbeitenden und Bewohner*innen 
sind aufgeführt worden. Einzelne Geflüchtete unterschiedlicher Nationalitäten zeigen 
rassistisches Verhalten, besonders in nicht abgeschlossenen Wohneinheiten.  
 
10. Häusliche Gewalt  
Dieser Bericht schaut besonders auf die Vorkommnisse, die eine häusliche Gewalt und 
mögliche Kindeswohlgefährdung anzeigen. Beide Vorkommnisse sind oft miteinander 
verbunden. Häusliche Gewalt gerät jährlich in den medialen und öffentlichen Blick, 
wenn das Bundeskriminalamt die aktuellen statischen Daten veröffentlicht. Nicht nur in 
der Zivilgesellschaft, auch in Unterkünften für Geflüchtete findet häusliche Gewalt statt, 
mit der die FdSA und die Mitarbeitenden professionell umgehen. Zu Fragen der häusli-
chen Gewalt und des Kinderschutzes wurde im Oktober 2022 ein Treffen Gewaltschutz 
Kreativ durchgeführt. Die Teilnehmer*innen kamen zu dem Ergebnis, dass die Auswir-
kungen und Folgen häuslicher Gewalt für Betroffene komplex und nachwirkend sind. 
Sie betreffen Kinder und Jugendliche oft sehr langanhaltend in ihrer Entwicklung und in 
ihrem Werdegang. Die Bearbeitung und Beratung ist für Sozialarbeiter*innen eine fach-
liche Herausforderung, die im Team und mit der Gewaltschutzkoordinatorin reflektiert 
werden kann.  
Häusliche Gewalt ist 2022 mit 102 Meldungen in den städtischen Unterkünften erfasst 
worden. Diese Meldungen beziehen sich auf alle festgestellten Vorkommnisse und nicht 
nur auf die bei der Polizei angezeigten Taten. Ein Merkmal häuslicher Gewalt ist, dass 
sie überwiegend „zu Hause“, im nicht öffentlichen Raum, stattfindet. Trotz aller Auf-
merksamkeit, Schulungen und einer sensiblen Haltung der Mitarbeitenden in den Unter-
bringungseinrichtungen, kann von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden. Die 
vom Amt für Wohnungswesen bereitgestellte Schutzwohnung für von häuslicher Gewalt 
Betroffene wurde 2022 mehrfach belegt und wird weiterhin dringend benötigt. Diese Un-

25 
terbringung im geschützten, angstfreien Raum, ermöglicht ein Durchatmen. Die be-
troffenen Frauen haben Zeit, um über ihre Beziehung und Situation nachzudenken, 
ohne unter Druck zu geraten und weiter bedroht zu werden.  
In den Beratungsgesprächen äußerten Frauen Bedenken, die erlebte Gewalt polizeilich 
anzuzeigen oder Beratungsangebote durch Fachstellen anzunehmen. Sie fürchteten 
negative Konsequenzen bei unsicherem Aufenthaltsstatus. Der Druck der Angehörigen 
auf betroffene Frauen ist in der Regel groß, die Beziehung nicht aufzugeben. Kinder 
werden u.U. als Druckmittel benutzt.  
Kulturelle Aspekte, vermeintliche finanzielle Abhängigkeit vom Mann oder die Angst, ge-
meinsame Kinder zu verlieren, sind Gründe für ein „Verstecken“ der häuslichen Gewalt. 
Eine Trennung vom gewalttätigen Partner ist häufig keine einfache Entscheidung und 
wird für Geflüchtete durch Statusfragen, fremde Umgebung und sprachlichen Hürden 
noch zusätzlich erschwert. Bezeichnend für Häusliche Gewalt ist, dass sie sich über 
Monate oder Jahre hinweg als Verhaltensmuster verfestigt hat. Polizeiliche Erhebungen 
zeigen eine wiederkehrende Gewaltspirale mit zunehmender Gewaltintensität. Mehrfach 
werden Trennungen wieder rückgängig gemacht, das Verhalten der Opfer erscheint 
dann widersprüchlich. Der Angst vor weiterer Gewalt steht der Wunsch nach einer in-
takten Beziehung entgegen.  
 
10.1. Was ist häusliche Gewalt? 
„Unter Gewalt verstehen wir die Verletzung der körperlichen und seelischen Integrität 
eines Menschen durch einen anderen.“ Bei häuslicher Gewalt gilt der Begriff „Gewalt im 
Geschlechterverhältnis“. Gewalt wird umgekehrt auch an Männern ausgeübt, es wird 
von 20% ausgegangen. 80% ist „Gewalt gegen Frauen“. Die Istanbuler Konvention defi-
niert häusliche Gewalt als „eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskrimi-
nierung der Frau“. 
Hinzu kommen Kriterien wie Dauer und Art, Häufigkeit, gesundheitliche und soziale Fol-
gen der Gewalt. Die Gewaltformen sind psychische Gewalt, körperliche bis hin zur tödli-
chen Gewalt, sexualisierte, soziale, ökonomische und digitale Gewalt sowie Stalking.  
 
10.2. Kriminalistische Aspekte der Gewalt gegen Frauen 
Die Formen von Gewalt gegen Frauen sind unter kriminalistischen Gesichtspunkten in 
folgende Oberbegriffe zu fassen: 
 Vergewaltigung und sexuelle Nötigung 
 Häusliche Gewalt  
 Zwangsprostitution /Menschenhandel  
 Stalking 
Gewalt gegen Frauen sind in der Regel Beziehungstaten, sexuelle Übergriffe und insbe-
sondere Vergewaltigungen durch Unbekannte sind ein geringerer Anteil. 
Häusliche Gewalt wird vom Strafgesetzbuch (StGB) nicht als Delikt erfasst, sondern als 
Körperverletzung, Bedrohung oder Beleidung subsumiert.

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2017 folgte eine Neufassung des § 238 StGB Nachstellung/Stalking, der den Nachweis 
des Tatbestandes erleichtert.  
Die Prävention und Information zur häuslichen Gewalt gehört zum Standard des Opfer-
schutzes bei der Polizei durch eigene Mitarbeitende in der Behörde. 
Femizide sind Tötungen von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts. Die so-
genannten Ehrenmorde fallen genauso unter diesen Begriff. Juristisch ist Femizid kein 
Fachbegriff, sondern kriminalistisch ein Unterfall eines Tötungsdeliktes. 
 
10.3 Auswirkungen von häuslicher Gewalt 
Gewalt macht krank und hat erhebliche gesundheitliche Folgen. Häusliche Gewalt wird 
oft über einen langen Zeitraum ausgeübt und ertragen.  
Die unmittelbaren körperlichen Folgen sind Hämatome, Knochenbrüche, Gehirnerschüt-
terungen, Trommelfellverletzungen, Kiefer- und Zahnverletzungen, offene Wunden, in-
nere Verletzungen, um die typischen Verletzungen aufzuzählen. Psychosomatische Er-
krankungen, wie Schwindel, Kopf-, Bauchschmerzen sind zu nennen.  
Die psychischen Symptome sind unter anderem Depressionen, Angstzustände, Folgen 
der Traumata, die auch nach Jahren noch auftreten können. Zusätzlich können weitere 
gesundheitsgefährdende Verhaltensweisen von Betroffenen auftreten.  
Die Einnahme schmerzstillender Medikamente, Alkohol und Beruhigungsmittel sollen 
die Folgen häuslicher Gewalt abmildern und werden im Übermaß konsumiert. Es finden 
weniger soziale Kontakte außerhalb des Hauses statt, Freundschaften brechen ab. 
Scham- und Schuldgefühle und Kontrolle durch den Partner verhindern zudem rechtzei-
tige medizinische Hilfe. Die gesundheitlichen Folgen sind schwerwiegend.3  
 
10.3.1. Folgen von häuslicher Gewalt bei Kindern und Jugendlichen 
Häusliche Gewalt ist ein Geschlechterthema, ein Gesundheitsproblem und bei Beteili-
gung von Kindern eine Frage des Kindeswohls, das für Institutionen, wie das Jugend-
amt im Vordergrund steht. Ebenso ist das Amt für Wohnungswesen mit den Mitarbei-
ter*innen in der Verantwortung, sie stehen im direkten Kontakt mit Familien und Kindern 
in der sozialen Arbeit vor Ort in den Unterbringungseinrichtungen. Der Bereich des Kin-
derschutzes und der Kinderrechte ist in den Vordergrund der Gewaltschutz- und Prä-
ventionsarbeit gerückt und wird durch Informations- und Schulungsangebote begleitet.   
Miterleben von häuslicher Gewalt bleibt für Kinder und Jugendliche nicht folgenlos, sie 
sind vielfach direkt mitbetroffen. Die Anzahl und der Grad erlebter Gewalt beeinflussen 
die Auswirkungen, wobei es keine „harmlose“ Gewalt gibt. Kinder erleben Gewalt sub-
jektiv und reagieren darauf individuell. Sie beschreiben diese Erlebnisse als sehr belas-
tend und ängstigend. Ein heftiger Streit mit Handgreiflichkeiten zwischen Eltern kann 
Albträume, Konzentrationsstörungen genauso so auslösen, wie jahrelange Faust-
schläge, Fußtritte oder Morddrohungen gegen die Mutter. Die Auswirkungen können 
                                                
3 Rona Torenz,, SIGNAL.e.V,  E-Learning Häusliche Gewalt, Universität Ulm

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Schlafstörungen, Entwicklungsverzögerungen, Schulschwierigkeiten sein. Auch Dro-
hungen und Kontrolle, ein Klima der Angst begünstigen Störungen im sozialen Verhal-
ten. Aggressivität oder Ängstlichkeit erzeugen Selbstwertstörungen der Kinder. Diese 
Fakten verhindern erneut eine ausgewogene Persönlichkeitsentwicklung und haben 
Einfluss auf die Bindungsfähigkeit und konstruktive Konfliktlösungsmöglichkeiten. Für 
die Beratungs-und Betreuungsarbeit der FdSA ist die Mitverantwortlichkeit, die Kinder 
und Jugendliche vielfach für die Situation der Eltern übernehmen, in die soziale Arbeit 
einzubeziehen und gesonderte Unterstützungsmöglichkeiten anzubieten. 
 
11. Kindeswohlgefährdung  
 
Der Kinderschutz steht im Gewaltschutzkonzept und in der täglichen sozialen Arbeit an 
exponierter Stelle. Die Pflege und Erziehung ist im Grundgesetz (Art.6 Abs.2 GG) den 
Eltern als ihr „natürliches Recht und zugleich die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ 
verankert. Der Staat hat das sogenannte „Wächteramt“ inne, das die Jugendämter um-
setzen, um die Erziehung durch die Eltern zu gewährleisten. Im SGB und BGB sind die 
Rechtsvorschriften festgelegt. Diese Grundlagen stehen bei der Einschätzung des Fa-
miliensystems an erster Stelle und erklären das Spannungsfeld zwischen Elternrechten 
und das Recht des Kindes auf Erziehung und Förderung seiner Entwicklung (UN-Kin-
derrechtskonvention, Bundeskinderschutzgesetz, § 1 Abs. 2 SGB VIII) 
 
Häusliche Gewalt und andere Vernachlässigungen von Kindern und Jugendlichen füh-
ren zu deutlich negativen Auswirkungen für diese vulnerable Gruppe. Thomas Meysen, 
Lydia Schönecker forschen seit 2009 auf diesem Gebiet bei Socles - International 
Centre for Socio-Legal Studies und übertragen folgendes gesetzliches Handlungsmo-
dell: 
 
 
 
 
Zu den rechtlichen Voraussetzungen von Hilfen zur Erziehung und Unterstützungsange-
boten gehört die davorliegende Einschätzung der möglichen Kindeswohlgefährdung 
durch die Sozialarbeiter*innen im Arbeitsbereich der Flüchtlingsunterkünfte. Es entsteht 
ein beträchtliches Spannungsfeld für die FdSA, die in der konkreten Familie in den Un-
terkünften beratend tätig sind und alle Interessen der Familienmitglieder im Blick haben 
müssen, um mögliche Kindeswohlgefährdung einzuschätzen.  
Hilfreich ist der verwendete Leitfaden für den Umgang mit Hinweisen und Anhaltspunk-
ten einer Kindeswohlgefährdung. Das können massive, wiederholte unerklärbare Verlet-
zungen, Knochenbrüche, Striemen, Blutergüsse sein. Starke Unterernährung gehören 
zu auffälligen Symptomen, auch Verhaltensauffälligkeiten und Hinweise auf psychische 
Wohl des Kindes oder         
Jugendlichen entsprechende 
Erziehung nicht gewährleistet  
(§27Abs.1 SGB VIII)   
Anspruch auf Hilfen zur Erzie-
hung 
Gewichtige Anhaltspunkte für 
eine Gefährdung des Kindes 
oder Jugendlichen (§ 8a SGB 
VIII, § 4 KKG) Aktivierung des 
Schutzauftrages bei Kindes-
wohlgefährdung 
Kindeswohlgefährdung     
(§1666 Abs.1 BGB) liegt vor, 
ggf. Befugnis und Pflicht zu Ein-
griffen in Elternrechte

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Gewalt gegen das Kind, wie Beschimpfungen, Verängstigungen und körperliche, sexu-
elle Gewalt gehören zur fachlichen Risikoeinschätzung durch Fachkräfte bei Kindes-
wohlgefährdung.  
Zunächst werden Hilfsangebote zur Unterstützung der Erziehungsaufgaben in Abspra-
chen mit den Eltern angeboten, was regelmäßige Auswertungs- und Hilfeplan-Gesprä-
che über die Situationsentwicklung erfordert, an denen alle Akteure teilnehmen. In der 
Praxis muss bei weiteren Anhaltspunkten für eine Gefährdung nach § 8a SGB VIII eine 
Mitteilung an das Jugendamt erfolgen. Zeigen die von dort eingeleiteten Maßnahmen 
keine förderliche Wirkung oder besteht Gefahr in Verzug, kann das Familiengericht eine 
Inobhutnahme der Kinder (§ 8a Abs.2 Satz 1, § 42 Abs.3 Nr. 2 SGB VIII) anordnen. In 
der Praxis werden die Familien weiter von den FdSA in den Unterkünften betreut, da 
der Arbeitsansatz ganzheitlich ist und die Problematik der Familie beratend bearbeitet 
wird.  
 
11.1 Kinderschutz  
Der Kinderschutz steht in der sozialen Betreuungsarbeit in den Unterkünften für Ge-
flüchtete an herausragender Stelle. Kinderschutz ist zwingend mit Kinderrechten ver-
bunden. Die Grundlage dafür ist im Gewaltschutzkonzept (2019) auf der Basis der UN-
Kinderrechtskonvention formuliert.  
Die UN-Kinderrechtskonvention trat am 2.September 1990 in Kraft. Bis auf die USA ha-
ben 195 UN-Mitgliedsländer die Konvention ratifiziert, in der die Kinder Grundrechte 
verankert sind. 
UNICEF wiederum hat die Initiative „Kinderfreundliche Kommune“ ins Leben gerufen, 
mit der die Kinderrechte anhaltend vertreten werden sollen. Der Stadt Köln wurde die-
ses Siegel 2018 als erster Großstadt verliehen und setzt Standards der sozialen Arbeit 
der Stadt Köln.4 
Die Stadt Köln hat zum Kinderschutz einen Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst (GSD) 
eingerichtet, um jederzeit bei Kindeswohlgefährdung eingreifen zu können.  
Für die Arbeit mit Geflüchteten in den Unterkünften besteht zwischen dem Amt für Kin-
der, Jugend und Familie, dem Amt für Wohnungswesen sowie den beauftragten Betreu-
ungsträgern eine Kooperations-und Kinderschutzvereinbarung, die 2023 aktualisiert 
wird. Hier sind Regeln für das Vorgehen bei einer Gefährdung aufgezeigt. Bei der Ein-
schätzung des Risikos ist eine im Kinderschutz erfahrene Fachkraft hinzuzuziehen, die 
mit ihrer Expertise unterstützt. Dies wird im Amt für Wohnungswesen entsprechend um-
gesetzt. Kinderschutz betont des Weiteren das Recht der Kinder und Jugendlichen auf 
Beratung ohne Kenntnis der Sorgeberechtigten durch den Jugendhilfeträger (§ 8 Abs.3 
S.1 SGB VIII). Im Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention heißt es: “Jedes Kind hat 
ein Recht darauf, vor Gewalt, Misshandlung und Verwahrlosung geschützt zu werden“. 
Die Uno Flüchtlingshilfe geht von 50 Millionen Geflüchteten aus, davon leben Stand 
30.Juni 2022 1,5 Millionen Menschen in Deutschland, 31% davon sind Minderjährige. 
Kinder und Jugendliche im Kontext der Fluchtgeschichte ihrer Familie oder als allein rei-
                                                
4 siehe https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/familie-kinder/kinderfreundliche-kommune und 
            https://www.stadt-koeln.de/artikel/68232/index.html [Kinderrechte]

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sende Geflüchtete befinden sich lange Zeit in einem Ausnahmezustand. Gewalt, Miss-
brauch und Zwangsarbeit gehören nach Berichten von UNICEF häufig zu den Fluchter-
fahrungen. Die Bildung, Gesundheitsfürsorge oder Spiel-, Freizeit sind extrem einge-
schränkt. Nach der Ankunft in den Unterbringungseinrichtungen, die einen geschützten 
Raum vor Krieg und Not darstellen, ist eine Zeitspanne der Orientierung und des An-
kommens nötig. Die Integration in eine zunächst fremde Umgebung, der kulturelle An-
passungsprozess, das Lernen einer neuen Sprache, Besuch von Schule/Kindergarten 
sind erneut hohe Herausforderungen im Bereich soziales Lernen.  
 
 
 
 
 
 
Quellenangaben   
Gesetzestext:      https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__1.html 
 
      *Heinz Kindler, Universitätsklinikum Ulm, 2022, häusliche Gewalt-e-learning  
 
Kavemann, Barbara Dr. Prof. Welche Formen von häuslicher Gewalt kennen wir? Online Kurs Häusli-
che Gewalt, BMFSFJ gefördert, UniversitätsKlinikum Ulm u.a. 
 
Bartels, Elke, Dr., Polizeipräsidentin Duisburg

Beratungsverlauf (3)

12.09.2023 Integrationsrat
TOP 5.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.09.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.09.2023 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 5 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1901/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
30.08.2023
Erstellt
05.06.2023 18:25