V/0307/2012
"Barrierefreies Bauen" im öffentlichen Verkehrsraum
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Beschlussvorlage
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V/0307/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft "Barrierefreies Bauen" im öffentlichen Verkehrsraum - Bau von getrennten Querungen an gesicherten Überwegen - Beratungsfolge 15.05.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 22.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 22.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 22.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 24.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 24.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 12.06.2012 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 14.06.2012 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 14.06.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Neu- und umzubauende Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen und gesicherte Querungsstellen mit Fußgängerüberweg werden im gesamten Stadtgebiet im Grundsatz mit kontrastreichen und e r- tastbaren Bodenindikatoren und Sonderbordsteinen analog der Testquerung „Altenberger Str a- ße/Sebastianstraße“ in Nienberge als „getrennte Querung“ ausgebaut. Für stadtgestalterisch sen- sible und historische Bereiche sind individuelle Lösungen notwendig und möglich. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung erfolgt aus der Produktgruppe 1201 – Bereitstellung von Verkehrsflächen und – anlagen (Zeile 1 3, Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen) des Teilergebnisplans. Pro Querungsstelle ist mit Mehrkosten zum bisherigen Ausbau für die Bodenindikatoren und Sonde r- bordsteine in Höhe von etwa 2.200 € zu rechnen. Begründung: Vorlagen-Nr.: V/0307/2012 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 17.04.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0307/2012 1. Voraussetzungen Für Menschen mit Behinderungen Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe am gesell- schaftlichen Leben zu fördern, ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und Benachteil i- gungen zu beseitigen oder zu verhindern, sind erklärte Ziele der Stadt Münste r. Für Münster war es in der Vergangenheit und ist es auch in der Zukunft mehr als eine gesetzliche Pflicht, eine ba r- rierefreie Stadt für alle Menschen zu schaffen. Zum 01.01.2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein -Westfalen (BGG NRW) in Kraft getreten. Es verpflichtet die Kommunen, sich aktiv dafür einzusetzen, dass Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen und gleichberechtigt am Leben in der Gesel l- schaft teilhaben können. Mit der Umsetzung dieses Gesetzes möchte die S tadt Münster das Lei t- bild der Inklusion verwirklichen. Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen von Anfang an gleichberechtigt zur Gesellschaft gehören und benötigte Hilfen dort erhalten, wo sie wohnen, arbeiten und ihre Freizeit verbringen. Die s beinhaltet im Besonderen die selbständige Mob ilität im öffentlichen Verkehrsraum. Die „UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen“, die seit dem 26.03.2009 in Deutschland rechtsverbindlich ist, verpflichtet die Regierungen, Maßnahmen zu ergreifen, um „…Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen…“ (Art. 20). Dieser Verpflichtung stehen in durch Erhaltungs - und Denkmalbereichssatzungen geschützten Stadtbereichen sowie in der Umgebung von Baudenkmäl ern die Belange des Denkmalschutzes und der Stadtbildpflege gegenüber. In solchen Bereichen ist daher jeweils sorgfältig abzuwägen, in welcher Weise Barrierefreiheit umgesetzt werden kann. Mit der Vorlage V/0184/2011 am 17.05.2011 ist im Ausschuss für Umw eltschutz und Bauwesen der Baubeschluss für die erste getrennte Querung in Nienberge gefasst und im Herbst des Jahres testweise die Querungsstelle in Höhe der einmündenden Straßen „Sebastia nstraße“ und „Am Baumberger Hof“ auf der Altenberger Straße barrierefrei nach den Vorgaben des Leitfaden „Barrie- refreiheit im Straßenraum“ des Landesbetrieb Straßenbau NRW ausgebaut worden. Der Vorteil dieser Querung liegt darin, dass blinden und mobilitätseingeschränkten Menschen jeweils eine eigene Querung nach den jeweiligen Bedürfnissen (Tastkante für blinde Menschen, Nullabsenkung für Rollstuhl- und Rollatornutzer) zur Verfügung steht. Auf die Testphase wurde durch Presseartikel und Informationen der Behindertenverbände durch die Vorberatung in der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen hingewiesen. Die Testphase ist nun abgeschlossen. 2. Beschreibung der „Test“- Baumaßnahme: Die weißen Noppen- und Rippenplatten, die in einer festgelegten Anordnung auf dem Gehweg an der Altenberger Straße verlegt worden sind, leiten blinde und sehbehinderte Menschen sicher zum Ampelmast, der mit Blindensignalgebern ausgestattet worden ist. Eine hörbare Grünphase ermö g- licht die sichere Querung der Straße. Die Höhe der Tastkante ist hier bei 6 cm, der B ordstein ist weiß. Für mobilitätseingeschränkte Menschen ist ein Bereich des Gehweges auf Fahrbahnniveau abg e- senkt worden. Die Tastkante, die blinden Menschen den lebenswichtiger Hinweis auf die Grenze zwischen Fahrbahn und Gehweg gibt, ist hier durch zwei Reihen quer verlegter weißer Rippenplat- ten ersetzt worden. Diese halten blinde Menschen davon ab, unabsichtlich die Fahrbahn zu betr e- ten. Mobilitätseingeschränkte Menschen können diese Platten problemlos queren. - 3 - V/0307/2012 Alle Rippen- und Noppenplatten sind weiß und haben ein Format von 30 x 30 cm . E ingerahmt werden diese Formsteine durch anthrazitfarbene Gehwegplatten, um den farblichen Kontrast zu verstärken. Dieser Kontrast ist für Menschen mit einer Sehbehinderung sehr wichtig. Speziell in stadtgestalterisch sensiblen und historischen Bereichen wie z.B. der Altstadt oder dem historischen Ortskern von Wolbeck werden individuelle Lösungen möglich und notwendig sein. Diese Lösungssuche wird in enger Abstimmung mit der KIB und der Stadtgestaltung und Den k- malbehörde stattfinden. 3. Erfahrungsbericht: Nach dem Umbau der Querungsstelle hat das Tiefbauamt durch Presseartikel und Ortsterm i- ne/Bereisungen auf die Maßnahme hingewiesen. Es hat ein intensiver Austausch mit Behinderte n und Seniorenverbänden und den Mitgli edern der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Verkehr“ der KIB stattgefunden. Die erfolgten Rückmeldungen sind durchweg positiv: Die Kontraste sind gut erkennbar und der blinde Mensch wird auch ohne lauten Orientierungston, der zum Auffinden der Ampel gedacht ist, sicher auf die Ampel geführt. Der Rollstuhl- oder Rollatornutzer kann die leicht angeschränkte Absenkung sehr gut allein bewä l- tigen. Die Rippenplatten, die vor der Absenkung parallel zum Bordstein zur Absicherung der Qu e- rungsstelle für blinde und sehbehinderte Menschen lassen sich problemlos überfahren. Der Einbau von Bodenindikatoren an Querung sstellen sollte bereits in diesem Jahr Anwendung finden. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage
Anlage_BV_V_0307_2012_Barrierefreies Bauen
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Anlage zur Vorlage V/0307/2012 Nienberge – Test der „getrennten Querung“ an der Am pelanlage „Altenberger Stra- ße: Am Baumberger Hof/Sebastianstraße“
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungOrte (3)
- Altenberger Straße
- Am Baumberger Hof
- Sebastianstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0307/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.04.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37