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BV1/153/2025

Klever Straße / Kaiserswerther Straße – Barrierefreier Umbau

Beschlussvorlage 12.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1, Sitzung am 27.06.2025, TOP 4.20

Beschlussvorlage

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Lageplan S 2169 / 110

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Beschlussvorlage

3056 Zeichen

BV1/153/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Klever Straße / Kaiserswerther Straße – Barrierefreier Umbau 
Fachbereich: 
66 - Amt für Verkehrsmanagement     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordneter  Jochen Kral      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 1 27.06.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Die Bezirksvertretung 1 beschließt den barrierefreien Umbau des Knotenpunkts 
Klever Straße / Kaiserswerther Straße. 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Veranlassung 
Die Klever Straße verläuft von der Cecilienallee im Westen bis zur Jülicher Straße im 
Osten. Die Straße ist etwa 800 m lang. An mehreren Knotenpunkten im Verlauf der 
Klever Straße sind durch Lichtsignalanlagen gesicherte Überquerungsstellen für den 
Fußverkehr vorhanden. 
Teilweise sind die Querungsstellen an den Knotenpunkten bereits barrierefrei 
ausgestaltet. An dem Knotenpunkt Klever Straß e und Kaiserswerther Straße gibt es 
bereits abgesenkte Borde. Taktile Elemente sind jedoch nur vereinzelt vorhanden 
und entsprechen nicht mehr den aktuell gültigen Standards. 
 
Bisheriger Zustand 
An dem Knotenpunkt Klever Straße / Kaiserswerther Straße sind  die Borde an allen 
Querungsstellen bereits abgesenkt. Allerdings fehlt ein taktiles Leitsystem für eine 
barrierefreie Überquerung. 
Die vorhandenen Fußgängerfurten sind mit einer Breite von mindestens 4,00 m 
ausreichend dimensioniert. Lediglich die südlich e Fußgängerfurt entlang der Klever

Seite 2 
Straße über die Kaiserswerther Straße weist eine Breite von 3,00 m auf, diese Breite 
reicht an der Stelle jedoch ebenfalls aus. 
Die Gehwege weisen an beiden Seiten der Klever Straße eine Breite von mindestens 
3,00 m auf. Der Radverkehr wird über Radfahrstreifen auf der Klever Straße geführt. 
 
Künftiger Zustand 
Vorgesehen ist der barrierefreie Umbau des Knotenpunktes Klever Straße / 
Kaiserswerther Straße. 
Da alle bestehenden Borde bereits abgesenkt sind, sollen Änderungen an den Borden 
nur vereinzelt bei Bedarf vorgenommen werden. Es werden taktile Leitelemente nach 
den aktuellen Gestaltungsstandards ergänzt. 
Nordwestlich von dem Knotenpunkt befindet sich das Bistro „Thymian“. Die 
davorliegenden Gehwegplatten werden im Zuge des barrierefreien Umbaus ebenfalls 
ausgetauscht, da die bestehenden Platten beschädigt sind und eine Entwässerung in 
Richtung Fahrbahn teilweise nicht mehr gegeben ist. 
Neben dem Bistro befindet sich der Parkplatz „Kaiserswerther Straße“. Die 
Querungsstelle an der Einfahrt an der Klever Straße ist nicht barrierefrei 
ausgestaltet. Daher ist eine Aufpflasterung des Bereichs vorgesehen. 
Durch die Maßnahme werden keine Parkstände umgewandelt und es werden keine 
Baumfällungen erforderlich. 
 
Kosten und Finanzierung 
Die Kosten für den Umbau der öffentlichen Verkehrsflächen betragen rd. 125.000 €. 
Es ist vorgesehen, die Maßnahme über das Förderprojekt „Multi-Mo-DUS“ fördern zu 
lassen. Es wird beabsichtigt, die Maßnahme im Jahr 2026 umzusetzen. 
 
 
 
Anlagen: 
Lageplan S 2169 / 110

Lageplan S 2169 / 110

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314-101053-341053-31
205209-10GGWWWW
xxxxxEE
ee
RBGRBG
HH
DatumAngabe der ÄnderungParaphe
beschlossen,  OVAinformiert / beschlossen,  BV   
VIA Nr.PLAN Nr.Maßstab:Amt für VerkehrsmanagementDüsseldorf, den 12.03.2025Der OberbürgermeisterLandeshauptstadt Düsseldorf
Amtsleitung, i.A.
Landeshauptstadt DüsseldorfAmt für Verkehrsmanagement
13.02.202519.02.202519.02.202524.02.202524.02.202525.02.202506.03.202513.02.2025DatumUnterschriftAbt.
Klever Straße / Kaiserswerther StraßeBarrierefreier UmbauEntwurfsplanung  -  Lageplan2024 / 00124S 2169 / 1101 : 250
1
66/2.166/2.166/2.466/266/366/466/566/6gez. Grawgez. Eler gez. Rekowskigez. Knochgez. Kentenich gez. Müllergez. Muéllgez. Großheinrichgez. Poppenborggez. Giesengez. Metzker
Übersichtsplan Landeshauptstadt Düsseldorf                                          1 : 25.000

Beratungsverlauf (1)

27.06.2025 Bezirksvertretung 1
TOP 4.20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Details

Aktenzeichen
BV1/153/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
12.06.2025
Erstellt
12.06.2025 09:08