mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Grundstück Langenbergstraße / Flüchtlingsheim

Beantwortung einer Anfrage (BV) 0975/2019 vom 29.03.2019

Stand: Am 16.05.2019 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer Anfrage (BV)

    PDF

    Herunterladen: Beantwortung einer Anfrage (BV)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/5 Vorlagen-Nummer 0975/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 16.05.2019 Grundstück Langenbergstraße / Flüchtlingsheim Die SPD-Fraktion im Stadtbezirk Köln-Chorweiler bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgen- der Fragen: 1. Was ist mit dem Grundstück vorgesehen, auf dem das Flüchtlingsheim in der Langenbergstraße steht? 2. Es gibt Aussagen der Verwaltung, wonach die Fläche für andere Unterbringungen verplant sei. Stimmt das? Gibt es dazu einen Beschluss? Die Verwaltung antwortet: Auf dem Grundstück Langenbergstraße 30a in Blumenberg wurden Mobile Unterbringungseinheiten zur Unterbringung von Geflüchteten aufgestellt. Diese sind derzeit noch mit 51 Geflüchteten belegt, wobei eine Aufgabe der Nutzung im Laufe des Jahres 2019 geplant ist. Danach erfolgt der Rückbau der Aufbauten des Objekts. Die Stadt wird das Grundstück Langenbergstraße 30a jedoch nicht aufgeben, sondern als Vorhalte- fläche bzw. Potentialfläche beibehalten. Um nach der Belegung aller verfügbaren Notunterkunftsplätze und Ausschöpfung von Unterbri n- gungs- und Belegungsreserven auch im Falle einer starken und anhaltenden Steigerung der Zahl der Geflüchteten handlungsfähig zu bleiben, sind im Rahmen der dauerhaften Flächenakquise Vorhalte- flächen zu identifizieren und zu bevorraten, auf denen im Bedarfsfall kurzfristig temporäre Unterkünfte zur Unterbringung von Geflüchteten errichtet werden können. Damit ist keine abschließende Entscheidung über die weitere Entwicklung verbunden. Die Verwaltung begutachtet die Fläche parallel im Hinblick auf eine mögliche Realisierung von sozial gefördertem Wohnungsbau. Sobald die Prüfung im Rahmen der Vorprojektierung bzw. Planungsanbahnung abge- schlossen ist, wird die Verwaltung den politischen Gremien hierüber eine Beschlussvorlage zur Bera- tung und Entscheidung vorlegen (vgl. auch 23. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln, 0473/2019).

Beratungsverlauf

  1. 16.05.2019

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 7.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz