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Gehwegreinigung
Beantwortung einer Anfrage (BV) 4268/2021 vom 14.12.2021
Stand: Am 27.01.2022 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 4268/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 27.01.2022 Gehwegreinigung hier: Anfrage von GUT-Köln in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 02.12.2021, TOP 7.2.2. GUT-Köln bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Ist die Stadt Köln als Anlieger für die Reinigung des Verbindungsweges zwischen Am Tetzerkamp und An den Kreutzmorgen zuständig?“ Antwort der Verwaltung: Die Stadt Köln ist als Anlieger für die Reinigung zuständig. Frage 2: „Wenn ja, warum wird dieser Weg nicht regelmäßig von der AWB gereinigt?“ Antwort der Verwaltung: Warum der Weg bisher nicht in die Reinigung aufgenommen worden ist, lässt sich nicht nachvollzie- hen. Die Verwaltung bedankt sich für den Hinweis zu der Örtlichkeit und hat den Verbindungsweg zu der Straße An den Kreutzmorgen und die Platzfläche neben dem Spielplatz in die Reinigung aufgenom- men.
Beratungsverlauf
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