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2025/0281

Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienst-leistungen (EAD)

Magistratsvorlage 15.10.2025

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2025/0281

3236 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
24.10.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: EAD 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0281 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 
31.12.2025 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienst -leistungen 
(EAD) 
 
Vorlage vom: 15.10.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Gemäß § 27 Abs. 2 EigBG ist der Jahresabschluss des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und 
Dienstleistungen (EAD) von einem durch die Gemeindevertretung zu bestimmenden 
Abschlussprüfer nach den hier geltenden Vorschriften des HGB zu prüfen. 
 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 des 
Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) die Firma 
 
Baker Tilly GmbH & Co. KG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 
zu beauftragen.

- 2 - 
 
Anlagen: BK Beschluss Beauftragung WP 2025  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  15.10.2025 
 
Nachdem die Fa. Baker Tilly Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bei dem im Jahr 2021 unter 
Federführung der HEAG Holding AG durchgeführten Auswahlverfahren das in Summe über alle 
Gesellschaften wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte, wurde die Fa. Baker Tilly 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer für das Jahr 2022 ausgewählt und auch 
für die Jahre 2023 und 2024 wieder bestellt. 
 
Aufgrund der positiven Erfahrungen, die im Laufe der zurückliegenden Prüfungen gesammelt 
wurden, will der Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) die 
Zusammenarbeit für die Jahresabschlussprüfung 2025 fortsetzen. 
 
Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung vom 01.10.2025 beschlossen, dem Magistrat und 
der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, die Firma 
 
Baker Tilly GmbH & Co. KG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 
mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2025 zu 
bestellen und mit der Prüfung zu beauftragen. 
 
Darmstadt, 15.10.2025  
 
Dezernat IV 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

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1096 Zeichen

1. Betriebsleiterin des Eigenbetriebes
für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)
Vorlagen-Nr.: 2025/0013

Vorlage für die Betriebskommission des EAD
zur Sitzung am 01. Oktober 2025

Tagesordnungspunkt: 8

Betreff: Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2025 des Eigenbetriebes für kommunale
Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)

Vorlage vom 17. September 2025 zu beschließen:

Gemäß $ 27 Abs. 2 EigBG ist der Jahresabschluss des Eigenbetriebes für kommunale
Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) von einem durch die Gemeindevertretung zu
bestimmenden Abschlussprüfer nach den hier geltenden Vorschriften des HGB zu
prüfen.

Unter Bezugnahme auf & 7 Abs. 2 der Betriebssatzung vom 05. Oktober 1994 wird die
Betriebskommission gebeten, als Abschlussprüfer die Firma

Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung
vorzuschlagen.

Beschluss der Betriebskommission des EAD vom 01.10.2025:
Die Betriebskommission beschließt die Vorlage einstimmig.

Darmstadt, 01.10.2025

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Details

Vorlagen-Nr.
2025/0281
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.10.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00