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V/0501/2023

Zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 404 - Entwurf zur Offenlegung

Vorlagen 16.10.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung, Sitzung am 30.11.2023, TOP 7.1

Berichtsvorlage

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Ansehen

V-0501-2023-Anlage-1-Begruendung

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

V-0501-2023-Anlage-3-Planzeichnung

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Ansehen

V-0501-2023-Anlage-2-Textliche-Festsetzungen

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Ansehen

Berichtsvorlage

3405 Zeichen

V/0501/2023 
V/0501/2023 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 404 - Loddenheide - Gustav-Stresemann-Weg 
Entwurf zur Offenlegung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
   30.11.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf der zweiten Änderung des Bebauungsplans Nr. 404 
– Loddenheide – Gustav-Stresemann-Weg gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu veröf-
fentlichen. 
 
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 404 sollen die bislang festgesetzten, einzelnen Betriebs-
flächen der Mosecker GmbH & Co. KG zu einem überbaubaren Betriebsgelände zusammengeführt 
werden. Damit können die Erweiterungsüberlegungen der Firma zum Neubau eines Hauptlagers und 
einer Verbindungshalle zum Bestandsgebäude realisiert werden. Zur Realisierung des Vorhabens ist 
neben der Überplanung eines bislang festgesetzten, aber nicht realisierten Fuß- und Radweges auch 
die Verschiebung des bestehenden Wendehammers in nordwestliche Richtung notwendig. Eine wei-
tergehende Anpassung der bestehenden Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung ist 
nicht geplant - hier soll der bestehende planungsrechtliche Rahmen weiterhin Bestand haben. Mit der 
Anpassung des Planungsrechts wird jedoch für den vorliegenden Teilbereich die Gelegenheit genutzt, 
die jüngeren ökologisch-klimatischen Beschlüsse der Stadt Münster zur PV -Verpflichtung und Dach-
begrünung bei Neubauten zu verankern.1 
 
Die Verbindung der beiden Baufenster setzt eine Verlegung des Wendehammers des Gustav -
Stresemann-Wegs in nordwestliche Richtung voraus. Weiterhin soll im Rahmen der Bebauungs-
planänderung der nur noch planungsrechtliche gesicherte, aber nicht realisierte Rad - und Fußweg, 
welcher sich eigentumsrechtlich bereits zum Teil im Besitz der Firma Mosecker befindet,  überplant 
werden. Als Ergebnis ist eine Erweiterung der überbaubaren Gewerbefläche möglich.  
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 24.07.2023 bis zum 
18.08.2023 durch Aushang der Planunterlagen im Kundenzentrum und parallele Bereitstellung auf 
                                                 
1  V/0531/2020: Ökologische Belange in der Bauleitplanung: Begr ünung der Vorgärten und der Flachdächer  
V/0319/2022: Klimagerechte Stadtentwicklung: Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen  
Stadtplanungsamt 
 
31.10.2023  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Hecker 
Telefon: 492-6167 
HeckerT@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0501/2023 
der Homepage des Stadtplanungsamts statt. Seitens der Öffentlichkeit  sind hierzu keine Stellung-
nahmen eingegangen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im gleichen Zeitraum durchgeführt.  
 
Im Anschluss an die Beratung dieser Vorlage in den politischen Gremien soll mit der Veröffentlichung 
des vorliegenden Planentwurfs im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der zweite Schritt der Öffentlich-
keitsbeteiligung erfolgen. Parallel dazu soll die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffent-
licher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat  
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1 – Begründung 
Anlage 2 – Textliche Festsetzungen 
Anlage 3 – Planzeichnung (Verkleinerung)

V-0501-2023-Anlage-1-Begruendung

42094 Zeichen

Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 15 
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0501/2023 
Begründung   
zum Entwurf der 2. Änderung  
des Bebauungsplans Nr. 404:  
Loddenheide – Gustav-Stresemann-Weg 
Inhalt Seite 
1.  Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 1 
2.  Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2 
3.  Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 3 
3.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 3 
3.2  Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen / Verordnungen ........................................... 4 
4.  Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 5 
5.  Planungsziele ......................................................................................................................................... 5 
6.  Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................. 5 
6.1  Grundzüge der Planung .............................................................................................................. 5 
6.2  Art der baulichen Nutzung ........................................................................................................... 6 
6.3  Maß der baulichen Nutzung ........................................................................................................ 6 
6.4  Überbaubare Grundstücksflächen ............................................................................................... 7 
6.5  Baugestaltung .............................................................................................................................. 7 
6.6  Verkehrsfläche ............................................................................................................................. 8 
6.7  Leitungsrechte ............................................................................................................................. 8 
6.8  Anpflanzung und Begrünung ....................................................................................................... 8 
6.9  Solarenergienutzung auf Dachflächen ........................................................................................ 9 
6.10  Altlasten ....................................................................................................................................... 9 
6.11  Kampfmittel .................................................................................................................................. 9 
6.12  Denkmalschutz / Archäologie ...................................................................................................... 9 
7.  Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 10 
8.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltprotokoll ................................................................................. 10 
8.1  Menschen und menschliche Gesundheit .................................................................................. 10 
8.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ................................................................................... 11 
8.3  Fläche und Boden ..................................................................................................................... 12 
8.4  Wasser ....................................................................................................................................... 13 
8.5  Klima / Luft ................................................................................................................................. 13 
8.6  Landschaft / Ortsbild .................................................................................................................. 14 
8.7  Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter .................................................................................. 14 
9.  Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 14 
10  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 15 
1.  Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
Das Gewerbegebiet Loddenheide ist ein weitgehend bebautes innenstadtnahes Gewerbege-
biet. Die Firma Mosecker hat dort ihren Firmensitz auf zwei benachbarten Grundstücken, die im 
Bebauungsplan durch den Wendehammer des Gustav -Stresemann-Wegs und einen, im Be-
bauungsplan festgesetzten, aber nicht realisierten, Fuß - und Radweg zwischen Gustav -
Stresemann-Weg und der Straße An den Loddenbüschen voneinander getrennt sind. Zur Stär-
kung des Standorts und zur effizienteren N utzbarkeit der Betriebsbereiche sollen die beiden 
Teilflächen zusammengeführt werden. Zur Realisierung des Vorhabens ist neben der Überpla-
nung des nicht realisierten Fuß- und Radweges auch die Verschiebung des bestehenden Wen-
dehammers in nordwestliche Richtung notwendig.

Bebauungsplan Nr. 404 – 2. Änderung 
Loddenheide – Gustav-Stresemann-Weg 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 15 
Die Fuß- und Radwegeverbindung ist aufgrund der Entwidmung und der anschließenden Nut-
zung als Firmengelände nur planungsrechtlich gesichert, in der Praxis jedoch nicht umgesetzt. 
Für das bestehende Fuß- und Radwegenetz innerhalb des Gebiets Loddenheide hat der in Re-
de stehende Weg aktuell keine Funktion mehr. Aufgrund der rund 200 Meter östlich gelegenen 
alternativen Zufahrt in das Gebiet kann die Zufahrt zum Gustav-Stresemann-Weg ersatzlos ent-
fallen. Eine Sicherung im Bebauungsplan ist entsprechend entbehrlich. 
Mit der Erweiterung des Firmenstandorts soll ein mittelständisches Unternehmen seinen Be-
stand sinnvoll erweitern können. Gleichzeitig stellt diese Nachverdichtung bislang ungenu tzter 
Flächen eine Maßnahme der Innenentwicklung dar. Entsprechend kann die Änderung des be-
stehenden Bebauungsplans Nr. 404 in der Fassung der 1. Änderung gemäß §13a Baugesetz-
buch (BauGB) im beschleunigten Verfahren erfolgen. 
2.  Geltungsbereich 
Die geplante Änderung befindet sich im Stadtteil Gremmendorf im Gewerbegebiet „Loddenhei-
de“ im südlichen Bereich des Bebauungsplans Nr. 404: „Loddenheide – Albersloher Weg / An 
den Loddenbüschen“. Der ca. 7.500 m² große Geltungsbereich umfasst den in Rede stehenden 
Bereich der öffentlichen Verkehrsfl äche des Gustav -Stresemann-Wegs sowie geringe Anteile 
der bestehenden Baufenster. Südlich des Firmengrundstücks verläuft die Straße „An den Lod-
denbüschen“ westlich die Straße „ Loddenheide“. In direkter Umgebung befinden sich weitere 
Gewerbebetriebe, teils Büronutzungen und teils Logistik. Verkehrstechnisch ist das Gebiet über 
den Gustav-Stresemann-Weg mit Anschluss an die Loddenheide sowie An den Loddenbüschen 
mittelbar mit der Hammer Straße und dem Albersloher Weg und den dort befindlichen An-
schlussstellen an die B51 angebunden.  
Insgesamt umfasst der Geltungsbereich die Flurstücke 755 und 756 sowie teilweise die Flurstü-
cke 475, 476,689, 690, 691 und 762 der Flur 178 in der Gemarkung Münster. Das Flurstück 
756, welches im bestehenden Bebauungsplan als Fuß- und Radweg festgesetzt ist, wurde 2013 
im Rahmen eines Einzugsverfahrens entwidmet und durch die Firma Mosecker von der Stadt 
erworben. Somit befinden sich –  bis auf die Teilfläche des Flurstücks 762, welches die Ver-
kehrsfläche des Gustav -Stresemann-Wegs bildet – alle relevanten Flächen im Eigentum der 
Firma Mosecker. Der Wendehammer hat nur für die Grundstücke der Firma Mosecker eine Er-
schließungsfunktion.

Bebauungsplan Nr. 404 – 2. Änderung 
Loddenheide – Gustav-Stresemann-Weg 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 15 
 
 
Abbildung 1: Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 404 (Quelle: Stadt Müns-
ter) 
3.  Planungsrechtliche Situation 
3.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster wird der Geltungsbereich als Gewerbeg ebiet 
dargestellt. Südlich sowie östlich angrenzend stellt der Flächennutzungsplan Grünflächen mit 
der Zweckbestimmung „Parkanlage“ dar. Die Verkehrsachse An den Loddenbüschen (südlich 
des Geltungsbereichs) wird als Schienen-  und Straßenweg dargestellt. Südlich dieser Verkehr-
sachse sind ein weiteres Gewerbegebiet, sowie Wohnbaufläche dargestellt. Nördlich des Gel-
tungsbereichs ist ein Industriegebiet dargestellt. Darüber hinaus verlaufen zwei Richtfunktras-
sen unmittelbar östlich des Geltungsbereichs.

Bebauungsplan Nr. 404 – 2. Änderung 
Loddenheide – Gustav-Stresemann-Weg 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 15 
 
Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan (Stadt Münster) 
Da die Darstellung im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) den Zielen der geplanten Ände-
rung entspricht, ist keine Anpassung des FNPs erforderlich. 
3.2  Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen / Verordnungen 
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des am  06.02.1998 in Kraft getretenen Bebauungsplans 
Nr. 404 „Loddenheide – Albersloher Weg / An den Loddenbüschen“ mit einer 1. Änderung vom 
27.10.2000. Als Art der baulichen Nutzung ist für einen Teil des Geltungsbereichs ein Gewer-
begebiet festgesetzt, das Maß der baulichen Nutzung wird mit einer maximalen Zweigeschos-
sigkeit sowie einer GRZ von 0,8 und einer GFZ von 1,6 festgesetzt. Ausgeschlossen werden 
zudem die Betriebsarten der Abstandsklassen I – VII der Abstandsliste zum Abstandserlass NW

Bebauungsplan Nr. 404 – 2. Änderung 
Loddenheide – Gustav-Stresemann-Weg 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 15 
vom 21.03.1990 (siehe Abstandliste zum Abstandserlass NW vom 21.03.1990, geändert durch 
Gem.Rd.Erl. vom 22.09.1994 – MBI NW S. 504) 
Weiterhin sind für den Großteil des Geltungsbereichs öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt. 
Diese umfassen zum einen die Straßenfläche des Gustav -Stresemann-Wegs, zum anderen ei-
nen Fuß-  und Radweg, welcher den Wendehammer des Gustav -Stresemann-Wegs mit der 
Straße An den Loddenbüschen verbinden soll. 
Südlich des Gewerbegebietes ist eine öffentliche Grünfläche festgesetzt, welche rings um das 
Gewerbegebiet verläuft. Diese wird von dem o.g. Fuß- und Radweg durchschnitten. 
Aufgrund der Festsetzungen der öffentlichen Verkehrsflächen sowie öff entlichen Fuß-  und 
Radwegeverbindungen ist eine Realisierung des Vorhabens nicht mit dem bestehenden Pla-
nungsrecht möglich, so dass eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich ist.  
4.  Räumliche und strukturelle Situation 
Derzeit wird das Planareal bereits von der Firma Mosecker GmbH & Co. KG als Firmenzentrale 
mit Lager, Verwaltung und Verkauf genutzt. Der Betrieb erstreckt sich über die drei im Firmen-
besitz befindlichen Flurstücke 476, 691 und 756, wobei derzeit nur ersteres baulich genutzt 
wird. Die beiden anderen Flurstücke dienen derzeit als Lager- sowie Abstellfläche.  
Umgebende Grünstrukturen finden sich in einem Grünstreifen, der das Gewerbegebiet Lodden-
heide umgibt und einen Fuß-  und Radweg führt. Der östlich am Firmenstandort angrenzende 
„Friedenspark“ ist eine gliedernde Grünstruktur, welche durch den gesamten Bereich des Be-
bauungsplans Nr. 404 verläuft und diesen in drei Segmente unterteilt. 
In näherer Umgebung befinden sich außerdem Bürogebäude, sowie kleinteiliges Gewerbe. Die 
Gebäude der Firma Mosecker sowie der Bürokomplex bilden eine prägende Struktur.  
5.  Planungsziele 
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine optimierte 
bauliche Nutzbarkeit der firmeneigenen Grundstücke und zur Erweiterung des vorhandenen 
Gebäudebestandes für die Firma Mosecker und damit zur maßvollen Nachverdichtung und effi-
zienteren Nutzbarkeit von Flächen als Innenentwicklungsmaßnahme. 
6.  Inhalte des Bebauungsplans 
6.1  Grundzüge der Planung 
Ein zentrales Element der Änderung ist die Verlagerung des Wendehammers, der nur für die 
Grundstücke der Firma Mosecker eine Erschließungsfunktion innehat. Diese öffentliche Ver-
kehrsfläche wird nach Nordwesten verlagert.  
Die so freiwerdenden Flächen werden zukünftig als Baufelder ausgewiesen, so dass die östlich 
und westlich liegenden Baufelder zu einem Gesamtbaufeld verbunden werden.  
Eine weitergehende Anpassung der bestehenden Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung 
ist nicht geplant; hier hat der bestehende planungsrechtliche Rahmen weiterhin Bestand.

Bebauungsplan Nr. 404 – 2. Änderung 
Loddenheide – Gustav-Stresemann-Weg 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 15 
Mit der Anpassung des Planungsrechts wird außerdem für den Teilbereich die Gelegenheit ge-
nutzt, die jüngeren ökologisch-klimatischen Beschlüsse der Stadt Münster zur PV-Verpflichtung 
und Dachbegrünung bei Neubauten zu verankern.1 
Die gegebene Grundstückssituation erlaubt keine großzügigen Begrünungsmaßnahmen. Ledig-
lich im Bereich der Grenze zwischen Privatgrundstück und öffentlicher Verkehrsfläche sind 
Baum- bzw. Strauchpflanzungen möglich und vorgesehen. 
6.2  Art der baulichen Nutzung 
Der Geltungsbereich befindet sich mittig zwischen zwei als Gewerbegebiet festgesetzten über-
baubaren Grundstücksflächen. Entsprechend wird für das neue, verbindende Baufenster eben-
falls ein Gewerbegebiet  festgesetzt. Nutzungen, welche dem § 8 BauNVO entsprechen si nd 
damit grundsätzlich zulässig.  Eingeschränkt werden diese zum einen hinsichtlich Einzelhan-
delsnutzungen, zum anderen hinsichtlich ihres Störgrades. 
Wie bereits in der ersten Änderung des Bebauungsplans 404 sind auch in der aktuellen Ände-
rung nur Einzelhandelsnutzungen als untergeordneter Betriebsteil des Gesamtbetriebes zuläs-
sig, sofern die im Gewerbebetrieb hergestellten Produkte an Verbraucher verkauft werden. 
Ausgenommen von dieser Regelung sind Kfz -Einzelhandelsbetriebe. Durch den Ausschluss 
wird dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster Rechnung getragen, da so kei-
ne Aufweichung der dort festgeschriebenen Versorgungszentren stattfinden kann (siehe Einzel-
handels- und Zentrenkonzept  Stadt Münster – Fortschreibung 2018, Ratsbeschluss vom 
14.03.2018) 
Der Ausschluss von bestimmten Betriebsarten in Bezug auf ihren Störgrad fußt ebenfalls auf 
den Regelungen der ersten Änderung des Bebauungsplans 404. Grundsätzlich dient diese Re-
gelung dazu, gerade in den Randbereichen von Gewerbegebieten ein verträgliches Miteinander 
zwischen Wohnen und Gewerbe zu schaffen. Ein geeignetes Hilfsmittel hierzu ist die Abstands-
liste zum Abstandserlass, welcher zuletzt 2007 aktualisiert wurde. Aufgrund dieser  Aktualisie-
rung ist die Abstandsliste zum Abstandserlass 2007 für den Änderungsbereich heranzuziehen 
(siehe Abstandsliste zum Abstandserlass NW vom 12.07.2007, geändert durch RdErl. D. 
MULNV vom 06.06.2007 – MBI. NRW S. 655 - 686).  
Gemäß der Gliederung im bestehenden Bebauungsplan werden, abgestuft nach Gebietskenn-
ziffern 1) bis 3), Betriebe der Abstandsklasse I –  VII im Geltungsbereich als unzulässig ausge-
wiesen. Durch die Abstufung wird sichergestellt, dass Betriebe mit größerer Störwirkung zentra-
ler im Ge werbegebiet angesiedelt werden, während weniger störende Betriebe sich am Rand 
des Gewerbegebiets ansiedeln können. 
Die im Abstandserlass festgeschriebene Ausnahmeregel, wonach bestimmte Betriebsarten eine 
Verringerung des nach Abstandsliste notwendigen Sc hutzabstandes in Anspruch nehmen kön-
nen sofern der Immissionsschutz sichergestellt ist, wird ebenfalls festgesetzt. 
6.3  Maß der baulichen Nutzung 
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die zulässige Grundflächenzahl GRZ und die zuläs-
sige Geschossflächenzahl GFZ bestimmt. 
                                                
1 V/0531/2020: Ökologische Belange in der Bauleitplanung: Begrünung der Vorgärten und der Flachdächer  
V/0319/2022: Klimagerechte Stadtentwicklung: Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen

Bebauungsplan Nr. 404 – 2. Änderung 
Loddenheide – Gustav-Stresemann-Weg 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 15 
Die Grundflächenzahl GRZ wird auf den Wert von 0,8 entsprechend den Festsetzungen des 
umliegend geltenden Bebauungsplans Nr. 404 festgelegt. Die Geschossflächenzahl entspricht 
ebenfalls den Festsetzungen des zuvor genannten Bebauungsplans und ist auf den Wert 1,6 
festgesetzt. Die GRZ kann nach § 19 Abs. 4 Satz 1 und 2 BauNVO für Stellplätze mit den zu-
gehörigen Zufahrten und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO bis zu einer GRZ von 0,9 
überschritten werden.  Dies entspricht der üblichen Überschreitung in Gewerbegebieten, welche 
die Grundstücke besser nutzbar machen soll.  
Die zulässige Geschossigkeit  wird entsprechend den Festlegungen im bestehenden Bebau-
ungsplan auf maximal zwei Geschosse festgesetzt. Es  wird analog zum bes tehenden umge-
benden Planungsrecht auf eine konkrete Höhenfestsetzung in Form von maximalen Gebäude-
höhen für diese kleine Teilfläche des Gewerbegebiets verzichtet . Die Entwicklungen im beste-
henden Gewerbegebiet haben gezeigt, dass eine verträgliche Bebauung auch ohne eine maxi-
male Gebäudehöhe entstehen kann.  
Weiterhin müssen alle Gebäude als Flachdach realisiert werden. Dies dient zur besseren Um-
setzbarkeit der Maßnahmen zur Dachbegrünung und den Möglichkeiten zur Platzierung von 
Dachflächensolaranlagen. Die Festsetzung der Dachgestaltung orientiert sich außerdem an den 
realen Gegebenheiten, das gesamte Gewerbegebiet Loddenheide von Flachdächern geprägt 
ist. 
6.4  Überbaubare Grundstücksflächen 
Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen nach § 23 Absatz 1 BauNVO fest-
gesetzt. Die beiden Baufenster aus dem bestehenden Bebauungsplan werden durch die vorlie-
gende Änderung verbunden. Das neue Baufenster erstreckt sich von der hinteren Baugrenze 
bis kurz vor den neu auszubildenden Wendehammer. 
Stellplätze sowie Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind nur innerhalb der überbauba-
ren Grundstücksfläche zulässig. Dies trägt dazu bei sicherzustellen, dass die als Grünfläche 
festgesetzten Bereiche außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche dauerhaft von j eglicher 
Versiegelung freigehalten werden.  
6.5  Baugestaltung 
Auf eine detaillierte Regelung der Baugestaltung wird im Geltungsbereich verzichtet, lediglich 
zur Zulässigkeit von Werbeanlagen und Einfriedungen werden gestalterische Regelungen ge-
troffen. Hierzu wird sich auf die Regelungen aus der  zugrundeliegenden ersten Änderung des  
Bebauungsplans Nr. 404 bezogen. Danach sollen Werbeanlagen im Wesentlichen an Gebäu-
den selbst angebracht werden und in einem maßvollen Größenverhältnis zur jeweiligen Wand - 
und Fassadenfläche stehen. Bei übergroßen Baukörpern sehen die Festsetzungen Ausnahmen 
von den generellen Größenbeschränkungen vor.   
Die gestalterischen Festsetzungen werden durch Regelungen zur Grundstückseinfriedung ver-
vollständigt. Dies geschieht analog z u den Festsetzungen bzgl. der Werbeanlagen in Anleh-
nung an die bisherigen Festsetzungen der ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 404, wel-
che angrenzend an den Geltungsbereich nach wie vor Bestand hat. Um hier weiterhin ein ein-
heitliches Bild zu gewährleisten, sind Einfriedungen mit Ausrichtung auf öffentliche Verkehrsflä-
che nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig, solche mit Ausrichtung auf öf-

Bebauungsplan Nr. 404 – 2. Änderung 
Loddenheide – Gustav-Stresemann-Weg 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 15 
fentliche Grünflächen können mit einem Abstand von 0,5 Meter von der Grundstücksgrenze er-
richtet werden. 
6.6  Verkehrsfläche 
Die bestehende öffentliche Verkehrsfläche wird verkürzt und der Wendehammer etwas weiter 
nordwestlich als aktuell neu ausgebildet.  Die für die Verlegung erforderlichen Grundstücksflä-
chen werden durch die Firma Mosecker zur Verfügung gestellt. 
Die Fuß- und Radwegeverbindung, welche im bestehenden Bebauungsplan Nr. 404 den Gus-
tav-Stresemann-Weg mit der Straße an den Loddenbüschen verbindet, ist entbehrlich und ent-
fällt ersatzlos. Im Bereich des Privatgrundstücks entsteht zukünftig gewerbliche Fläche und ein 
Baufenster, im Bereich der Grünfläche erfolgt die Ausweisung als öffentliche Grünfläche, jeweils 
analog zur Umgebung. 
6.7  Leitungsrechte 
Unter dem im bestehenden Bebauungsplan Nr. 404 gesicherten Fuß - und Radweg sowie im 
bestehenden Wendehammer liegen Kanäle und Leitungen, welche für das Gewerbegebiet Lod-
denheide eine Ver - und Ent sorgungsfunktion übernehmen. Zur Sicherung dieser Leitungen, 
werden diese in der zweiten Änderung des Bebauungsplan Nr. 404 mit Leitung srechten und 
ausreichenden Schutzabständen sowie Überbauungsverboten ausgestattet, damit eine dauer-
hafte Zugänglichkeit gewährleistet bleibt.  
6.8  Anpflanzung und Begrünung 
Die im Rahmen der Verlegung des Wendehammers entfallenden öffentlichen Straßenbäume 
werden ausgeglichen. Hierzu sind in der Planzeichnung vier neue Baumplanzungen festgesetzt. 
Die konkrete Lage der Bäume kann in der Realisierung lei cht abweichen. Eine Bepflanzung ist 
im städtebaulichen Vertrag zur Änderung des Bebauungsplans definiert und erfolgt in Abstim-
mung mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster.  
Die Grundstücksbereiche außerhalb des überbaubaren Grundstücksfläche sind gemäß der 
Ausweisung als private Grünfläche als Rasenfläche, ergänzt  mit standortgerechten Laubgehöl-
zen anzulegen und zu erhalten. Hierdurch soll eine flächendeckende Versiegelung verhindert, 
und das Gewerbeg ebiet Loddenheide punktuell auf gelockert werden. Darüber hinaus wird ein 
harmonischer Übergang zur öffentlichen Grünfläche im Süden hergestellt.  Durch die Festset-
zung, dass sämtliche unversiegelte Flächen als Rasenfläche mit Bepflanzung zu gestalten und 
unterhalten sind wird ein weiterer Beitrag zur Auflockerung geleistet.   
Auf den neu zu errichtenden Gebäuden ist eine Dachbegrünung zu realisieren. Die Dachflächen 
sind fachgerecht und vollflächig mit mindestens 0,10 Meter begrünbarem Substrat zu bedecken 
und mit einer standortgerechten Vegetation mindestens extensiv zu begrünen und dauerhaft zu 
unterhalten. Ausnahmen hiervon sind für  technische Anlagen, wie beispielsweise Außengeräte 
von Wärmepumpen oder Klimaanlagen zulässig.  Grundlage ist der Beschluss des  Hauptaus-
schusses der Stadt Münster  vom 10.02.2021, dass in neuen Bebauungsplänen eine mindes-
tens extensive Dachbegrünung für Bauten mit Flachdächern (< 15° Dachneigung) festzusetzen 
ist (siehe V/0531/2020) ist. Dies wirkt sich positiv auf das Kleinklima (Minderung des Aufheizef-
fekts), die Verzögerung des Niederschlagswasserabflusses und den Lebensraum für Insekten

Bebauungsplan Nr. 404 – 2. Änderung 
Loddenheide – Gustav-Stresemann-Weg 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 15 
aus. Darüber hinaus profitiert der Bauherr beispielsweise von Einsparungen bei der Nieder-
schlagswassergebühr.  
6.9  Solarenergienutzung auf Dachflächen 
Auf dem Dach des neu zu errichtenden Lagergebäudes sind auf mindestens 50 % der Grund-
fläche Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) zu installieren. Hiermit wird dem Ratsbeschluss (vgl. 
V/0319/2022) vom 14.06.2022 Rechnung getragen. 
Photovoltaik-Anlagen sind auf dem Flachdach zusätzlich zu der festgesetzten Dachbegrünung 
zu installieren. Um eine flächige extensive Dachbegr ünung zu ermöglichen, ist die PV -Anlage 
innerhalb der Dachbegrünungsfläche aufzuständern und unterhalb der PV -Elemente zu begrü-
nen. Die Kombination von Dachbegrünung und Photovoltaik -Anlagen ist sinnvoll und effizient. 
Dachbegrünungen halten die Temperatur en auf dem Dach niedrig, wodurch sich die Leistung 
von Photovoltaikmodulen in Kombination mit Dachbegrünungen erhöht.  
6.10  Altlasten 
Das Plangebiet befindet sich im Bereich der im städtischen Altlasten-/ Verdachtsflächenkataster 
geführten Fläche 826. Hierbei handelt es sich um ein ehemaliges Kasernengelände. Die Sanie-
rung des Geländes ist auf Grundlage eines von der Unteren Bodenschutzbehörde genehmigten 
Sanierungsplans erfolgt. Die entsprechende Sanierungsdokumentation liegt vor. Die Baufläche 
wurde auf der Grundlage des Fachplans Bodenmanagement und der Sanierungsplangenehmi-
gung saniert. Alle Auflagen der Sanierungsplangenehmigung wurden erfüllt. Da ausschließlich 
nach bodenschutzrechtlichen Kriterien saniert wurde, kann nicht ausgeschlossen werden, dass  
in den nicht aufgeschlossenen Bereichen eventuell noch Störstoffe (z. B. Bauschutt) oder ge-
ringe Kontaminationen vorhanden sein können. Die nicht aufgeschlossenen Bereiche umfassen 
das gesamte Plangebiet und sind daher nicht gesondert im Bebauungsplan gekennzeichnet. 
6.11  Kampfmittel 
Bei Baugrubenaushub tiefer  als 3 m wird eine systematische Absuche/Sondierung der ausge-
hobenen Baugrube erforderlich. Bei Verlegung von Kabeln und Leitungen ist der Kabel - bzw. 
Leitungsgraben zuzüglich einer Mächtigkeit von einem Meter nach möglichen Kampfmitteln ab-
zusuchen. Sofern Ramm -/Bohrarbeiten (z.B. Bohrpfahlgründung) ausgeführt werden, hat eine 
vorhergehende Sicherheitsüberprüfung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst zu erfolgen.  
In den Bebauungsplan wird zudem ein entsprechender Hinweis aufgenommen: Weist bei der 
Durchführung von Bauvorhaben der Erdaushub auf außergewöhnliche Verfärbung hin oder 
werden verdächtige Gegenstände oder Kampfmittel entdeckt, sind die Arbeiten aus Sicher-
heitsgründen sofort einzustellen und die Feuerwehr zu verständigen. 
6.12  Denkmalschutz / Archäologie 
Innerhalb des Vorhabengebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand weder denkmal-
geschützte Gebäude noch Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei 
Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch 
jederzeit archäologische Funde und Befunde auftr eten sowie neue Bodendenkmäler  entdeckt 
werden.

Bebauungsplan Nr. 404 – 2. Änderung 
Loddenheide – Gustav-Stresemann-Weg 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 15 
Die Entdeckung eines Bodendenkmals (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde, 
aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) ist unverzüglich 
der Städtischen Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe, LWL -
Archäologie für Westfalen anzuzeigen, die Fundstelle ist unverändert zu belas sen (§§ 16 -17 
Denkmalschutzgesetz NRW). Ein entsprechender Hinweis ist Bestandteil des Bebauungsplans. 
7.  Flächenbilanz 
Bezeichnung Fläche (ha) Anteil (%) 
Plangebietsgröße 0,75 100 
Gewerbegebiet "GE" 0,54 72 
Öffentliche Verkehrsfläche 0,16 21 
Private Grünfläche 0,04 6 
Öffentliche Grünfläche 0,01 1 
Tabelle 1: Flächenbilanz 
8.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltprotokoll 
Für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 404 wurde das beschleunigte Verfahren der In-
nenentwicklung nach § 13a BauGB gewählt.  
Die umweltfachlichen Voraussetzungen für die Anwendung des § 13a Absatz 1 BauGB sind er-
füllt: es wird weder ein UVP -pflichtiges Vorhaben vorbereitet, noch sind Natura- 2000-Gebiete 
betroffen. Die zu berücksichtigende Grundfläche liegt unter 20.000 qm, so dass keine UVP -
Vorprüfung erforderlich ist.  
Im Rahmen des Verfahrens nach § 13a BauGB erfolgt keine formale Umweltprüfung und es  
wird kein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt.  
Das vorliegende Umweltprotokoll stellt die wichtigsten Umweltbelange schutzgutbezogen und 
zusammengefasst dar.  
8.1  Menschen und menschliche Gesundheit 
Der Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.  404 liegt innerhalb des Gewerbe-  und 
Industriegebietes Loddenheide, welches sich in großen Bereichen auch zu einem Büro - und 
Gewerbepark entwickelt hat.  
Bei dem Änderungsbereich handelt es sich um einen Teil des Betriebsgeländes der Firma Mos-
ecker, welches umgestaltet werden soll.  
Aufgrund der Umgestaltung des Betriebsgeländes wird ein bestehender Wendehammer in 
nordwestliche Richtung verschoben sowie ein Rad-  und Fußweg, der im bisherigen Bebau-
ungsplan festgesetzt, jedoch nicht gebaut wurde, überplant. Dieser Fuß- und Radweg ist inner-
halb des bestehenden Fuß- und Radwegenetz nicht erforderlich. Etwa 200 m weiter östlich be-
steht eine Fuß- und Radwegeverbindung innerhalb der zentralen Grünfläche („Friedenspark“) in 
das Gewerbe- und Industriegebiet. Aus diesen Gründen ist nicht von relevanten Auswirkungen 
auf den Rad- und Fußverkehr in der Loddenheide auszugehen.   
Mit Blick auf den Immissionsschutz werden die unzulässigen Betriebsarten nach dem aktuellen 
Abstandserlass NW 2007 festgesetzt.

Bebauungsplan Nr. 404 – 2. Änderung 
Loddenheide – Gustav-Stresemann-Weg 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 15 
Seitens der Unteren Immissionsschutzbehörde werden die lärmtechnischen Auswirkungen als 
nicht erheblich eingestuft. Es bestehen keine Bedenken gegen die 2. Änderung des Bebau-
ungsplans Nr. 404.  
Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z.B. Landschaft / Ort sbild und Kultur-
güter werden in den zugehörigen Kapiteln thematisiert. 
8.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt 
Im Falle des gewählten Verfahrens der beschleunigten Innenentwicklung nach § 13a BauGB 
gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des  Bebauungsplans zu erwarten sind, als im 
Sinne des § 1a Absatz 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zuläs-
sig. Dies bedeutet, dass keine Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaft 
erfolgen.  
Der folgende überschläg ige Vergleich von Bestand und Planung zeigt, dass aufgrund der 2. 
Änderung des Bebauungsplans 404 kein Ausgleichsbedarf entstehen würde: 
Bestandsbeschreibung und Bewertung 
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans 404 Loddenheide Gustav -
Stresemann-Weg sowie die Umgebung des Bebauungsplans sind durch Gewerbebetriebe ge-
prägt. Der Großteil der Fläche im Geltungsbereich ist durch Verkehrs - und Gewerbeflächen 
komplett versiegelt. Einen geringen ökologischen Wert hat das Straßenbegleitgrün rund um den 
Wendehammer, die drei Bäume auf Privatgelände südlich des Wendehammers sowie ein Stra-
ßenbaum.  
Eingriffsbilanzierung und Ausgleich 
Die 2. Änderung des Bebauungsplans 404 sieht vor, die Verkehrsfläche im Geltungsbereich zu 
verkleinern. Dafür nimmt die Gew erbefläche mit Grundflächenzahl 0,8 zu. Somit wird sich der 
Anteil an versiegelter Fläche durch die Planung verringern. Ein ökologischer Ausgleich muss 
daher nicht erbracht werden. Der Baum auf öffentlichem Grund, welcher zugunsten der Verle-
gung des Wendehammers entfällt, wird durch die Festsetzung von drei Bäumen auf privater 
Fläche ersetzt.   
Hinweis: Die Baumschutzsatzung ist am 20.09.2023 durch den Rat der Stadt Münster be-
schlossen worden und bei geplanten Baumfällungen zu beachten. 
Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans zur Begrünung und zur Minderung der Aus-
wirkungen der Versiegelung wirken eingriffsminimierend und haben neben den ökologischen 
Vorteilen auch positive Auswirkungen auf die Schu tzgüter Klima, Wasser, Landschafts - bzw. 
Ortsbild etc.:  
• Extensive Begrünung der Flachdächer und Kombination mit Photovoltaikanlagen (Sy-
nergieeffekte durch Kühlung der Module durch die Vegetation) 
• Gestaltung von unversiegelten Grundstücksbereichen als Rasenfläche mit Pflanzen 
• Einbindung der öffentlichen Grünfläche im südöstlichen Geltungsbereich in die umlie-
genden öffentlichen Grünflächen 
• Anlage von Rasenflächen mit standortgerechten Laubgehölzen in den Bereichen zwi-
schen Straßenbegrenzungslinien und hinterer Baugrenze.

Bebauungsplan Nr. 404 – 2. Änderung 
Loddenheide – Gustav-Stresemann-Weg 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 15 
Artenschutz   
Im Rahmen der Avifauna- Kartierungen auf der Loddenheide wurden im Änderungsbereich in 
den letzten Jahren weder Kiebitze noch Flussregenpfeifer bzw. sonstige planungsrelevante Ar-
ten erfasst. Dies ist aufgrund der intensiven Nutzung der Fläche der 2. Änderung des Bebau-
ungsplans Nr. 404 auch nicht zu erwarten. 
Auch im laufenden Jahr 2023 findet eine Kartierung planungsrelevanter Arten in der Lodden-
heide im Auftrag der Wirtschaftsförderung statt. Sollte es wider Erwarten Nachweise im Ände-
rungsbereich geben, sind entsprechende Maßnahmen zu treffen. 
Gehölzarbeiten dürfen i.d.R. nur innerhalb des Zeitraums von 01.10 –  28/29.02 eines Jahres 
stattfinden, Ausnahmen können nur nach Freigabe durch eine sachverständige Person erfol-
gen. 
Weitere Maßnahmen zum Artenschutz können ggf. im Bauantragsverfahren geregelt werden.  
Unter diesen Voraussetzungen können Verstöße gegen das Artenschutzrecht ausgeschlossen 
werden. 
8.3  Fläche und Boden 
Schutzgut Fläche  
Gemäß der Bodenschutzklausel des § 1a Absatz 2 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam 
umgegangen und landwirtschaftliche Fläche nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. 
Die im Rahmen der Bebauungsplanänderung vorgesehene Umnutzung eines bestehenden 
Gewerbegrundstücks entspricht diesem Grundsatz.  
Boden, Neuversiegelung 
Aufgrund der ehemaligen militärischen Nutzung der Loddenheide und anschließender, umfang-
reicher Sanierungsmaßnahmen aufgrund der Altlastensituation ist nicht von natürlichen Boden-
verhältnissen auszugehen. Eine Zunahme der Versiegelung ist mit der 2. Änderung des Bebau-
ungsplans Nr. 404 nicht verbunden (s. Punkt 8.2).  
Altlasten-/-Verdachtsflächen 
Zur Altlastensituation liegt folgende Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehör-
de/Abfallwirtschaftsbehörde vor:  
Nach dem Altlastenerlass sind in der Bauleitplanung diejenigen Flächen zu kennzeichnen, de-
ren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind. Die Kennzeichnung erfolgt 
regelmäßig in Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde beim Amt für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit. 
Auch das ehemalige Kasernengelände zwischen Albersloher Weg, Loddenheide und An den 
Loddenbüschen ist eine Altlast nach der Definition des Bundesbodenschutzgesetzes. Der Alt-
standort wird im städtischen Altlast -/Verdachtsflächenkataster unter der Nummer 826 geführt. 
Die Fläche wurde bereits im Bebauungsplan 404 entsprechend gekennzeichnet. 
Das ehemalige Kasernengelände wurde jedoch inzwischen bereits saniert. Eine Sanierungsdo-
kumentation liegt für den Bereich vor. Der Gutachter kommt zu der Aussage, dass gemäß der 
sorgfältig durchgeführten fachgutachterlichen Überwachung der Erdarbeiten auf der Grundlage

Bebauungsplan Nr. 404 – 2. Änderung 
Loddenheide – Gustav-Stresemann-Weg 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 13 von 15 
des Fachplans Bodenmanagement und der Sanierungsplangenehmigung die Baufläche saniert 
wurde. Alle Auflagen der Sanierungsplangenehmigung wurden erfüllt. 
Es wurde aber ausschließlich nach bodenschutzrechtlichen Kriterien saniert. Daher kann nicht 
ausgeschlossen werden, dass in den nicht aufgeschlossenen Flächen eventuell noch Störstoffe 
(z. B. Bauschutt) oder geringe Kontaminationen vorhanden sein können, die bei den Erdarbei-
ten zu Mehrkosten bei der Entsorgung des anfallenden Bodenaushubs führen können.  
Den Restbelastungen wird in den zu erteilenden Baugenehmigungen Rechnung getragen. Wei-
tere Auflagen werden dazu im Einzelfall definiert, z. B.: 
 Alle Eingriffe in das Erdreich haben daher unter gutachterlicher Begleitung zu erfolgen. 
 Für eine ordnungsgemäße Entsorgung anfallender Aushubmassen ist eine den geneh-
migungsrechtlichen Vorgaben der Entsorgungsanlage entsprechende Analytik durchzu-
führen. 
 Sollten sich bei den Erdarbeiten Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast oder 
schädlichen Bodenveränderung ergeben, ist dies unverzüglich dem Amt für Grünflä-
chen, Umwelt und Nachhaltigkeit (Tel.: 492-6771) mitzuteilen (§ 2 Abs. 1 Landesboden-
schutzgesetz NW). 
8.4  Wasser 
Der Änderungsbereich liegt nicht in einem Wasserschutz - oder Überschwemmungsgebiet. Es 
befinden sich keine Oberflächengewässer im Änderungsbereich.  
Die textlichen Festsetzungen zur Begrünung der Flachdächer sowie der nicht versiegelten bzw. 
nur teilbefestigten Grundstücksbereiche (s. Punkt 8.2) dienen dem Wasserhaushalt sowie dem 
Schutzgut Klima durch eine verzögerte Niederschlagswasserabführung, Verdunstung und teil-
weisen Versickerung.  
8.5  Klima / Luft 
Die Klimaanalysekarte des LANUV zeigt für den Änderungsbereich innerhalb der bebauten und 
versiegelten Bereiche des Gewerbe-  und Industriegebietes eine starke thermische Belastung 
tagsüber, sowie eine starke nächtliche Überwärmung. Die textlichen Festsetzungen des Be-
bauungsplans zur Begrünung der Flachdächer sowie der nicht versiegelten bzw. nur teilbefes-
tigten Grundstücksbereiche (s. Punkt 8.2) dienen als Minderungsmaßnahme dieser Effekte. Die 
vorhandenen und zu pflanzenden Bäume dienen der Besc hattung der Verkehrs - und Grund-
stücksflächen.  
Klimawandel 
Als Treibhausgase werden gasförmige Stoffe in der Luft bezeichnet, die zum globalen Treib-
hauseffekt beitragen und sowohl einen natürlichen als auch einen durch den Menschen verur-
sachten Ursprung haben können.  
Von einer relevanten Verstärkung des Klimawandels durch Realisierung der Planung und den 
damit verbundenen bauzeitlichen und betriebsbedingten Treibhausgasemissionen ist nicht aus-
zugehen.

Bebauungsplan Nr. 404 – 2. Änderung 
Loddenheide – Gustav-Stresemann-Weg 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 14 von 15 
Im Hinblick auf eine klimaangepasste Planung ist die f estgesetzte Dachbegrünung sowie die 
sonstigen Begrünungsmaßnahmen (s. Punkt 8.2) zu nennen. Mit Hilfe von Dach- und sonstigen 
Begrünungen wird Niederschlagswasser verzögert abgeführt, kann zum Teil verdunsten und 
dient damit der Kühlung der Umgebung. Diese wirkt sich allerdings aufgrund der begrenzten 
Größe der Grünflächen nur mikroklimatisch aus.  
Im Hinblick auf die Nutzung erneuerbarer Energien enthält die 2. Änderung des Bebauungs-
plans Nr. 404 die Festsetzung, dass beim Neubau von Gebäuden mit Flachdächern eine Anla-
ge zur Solarenergienutzung zu installieren ist. Die Anlage muss eine Größe von mindestens 50 
% der Grundfläche des Gebäudes besitzen. 
8.6  Landschaft / Ortsbild 
Der Änderungsbereich ist Teil des Gewerbe- und Industriegebietes sowie Bürostandortes Lod-
denheide. Die zulässige Gebäudehöhe wird entsprechend den Festlegungen im bestehenden 
Bebauungsplan auf maximal zwei Geschosse festgesetzt. Eine erhebliche Änderung des Orts-
bildes, welches bereits durch die bestehenden Gewerbebauten des Gewerbe-  und Industriege-
bietes Loddenheide geprägt ist, erfolgt nicht.  
8.7  Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter 
Baudenkmäler existieren im Plangebiet nicht.  
Zu Bodendenkmälern befindet sich ein Hinweis im Bebauungsplan. 
9.  Gesamtabwägung  
Die Planung verfolgt die allgemeine Zielsetzung, durch das Erweitern und Verbinden zweier 
voneinander getrennten Baufenstern die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ganz-
heitliche Entwicklung des Gewerbestandorts zu schaffen. 
Wesentlicher Bestandteil der Änderung sind  die Verlegung einer öffentlichen Verkehrsfläc he in 
nordwestliche Richtung sowie das Überplanen eines Fuß-  und Radwegs. Von der Verlegung 
der Verkehrsfläche ist lediglich die Firma Mosecker betroffen, da die Straße auf Höhe des Fir-
mengeländes in einem Wendehammer endet. Durch die Verlegung um rund 40 Meter ergeben 
sich keine Einschränkungen für die Firma Mosecker oder andere an dem Bereich des Gustav -
Stresemann-Wegs gelegene Betriebe. Weiterhin hat die Verlegung eine Entsiegelung zur Fol-
ge, da die freiwerdende Fläche als ein Gewerbegebiet mit einer Grundflächenzahl von max. 0,8 
festgesetzt wird. Darüber hinaus sind alle Flächen ohne Fahrfunktion als Grünfläche zu gestal-
ten. 
Der Fuß-  und Radweg, welcher den Wendehammer des Gustav -Stresemann-Wegs mit der 
südöstlich liegenden Straße An den Loddenbüschen verbinden sollte, ist nicht realisiert worden. 
Stattdessen wurde das entsprechende Flurstück bereits an die Firma Mosecker verkauft. Da 
somit in der Realität keine Wegeverbindung in das Gewerbegebiet Loddenheide entfällt und 
darüber hinaus über den angrenzenden Fri edenspark ohnehin sichergestellt ist, bringt die Än-
derung in dieser Hinsicht ebenfalls keine negativen Folgen mit sich. 
Neben der stattfindenden Entsiegelung trifft der Bebauungsplan in Bezug auf die Schutzgüter 
Wasser, Klima und Luft Festsetzungen.  Durch extensive Dachbegrünung wird dem Wasser-
haushalt sowie dem Schutzgut Klima durch eine verzögerte Niederschlagswasserabführung,

Bebauungsplan Nr. 404 – 2. Änderung 
Loddenheide – Gustav-Stresemann-Weg 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 15 von 15 
Verdunstung und teilweisen Versickerung positiv beigetragen , gleichzeitig wird durch entspre-
chende Festsetzungen die Nutzung von erneuerbaren Energien sichergestellt.  
Da es sich bei der Fläche um ein aktiv genutztes Gewerbegebiet handelt sind Verstöße gegen 
das Artenschutzrecht nicht zu erwarten. Keine planungsrelevanten Tierarten sind im Plangebiet 
nachgewiesen, entsprechend ist die Änderung auch in dieser Hinsicht als unkritisch einzustu-
fen.  
Mit der Gesamtheit der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen liegt insofern eine Planung 
vor, die die Entwicklung eines bestehenden Wirtschaftsstandorts und ökologische Belange so-
weit möglich in Einklang bringt und damit eine geeignete, planungsrechtliche Grundlage für die 
gewünschte Entwicklung schafft. 
10  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen 
Die Realisierung der Planung erfolgt auf Grundlage eines städtebaulichen Vertrages zwischen 
der Firma Mosecker GmbH und der Stadt Münster. In diesem Vertrag werden die Pflichten bei-
der Vertragspartner geregelt. Durch die Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt 
Münster keine Kosten. 
Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch als Anlage 
zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 404: „Lodden-
heide – Gustav-Stresemann-Weg"  
Münster, den __________  
Der Oberbürgermeister  
In Vertretung  
 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

Anlage A

1336 Zeichen

Anlage A zur V/0501/2023 
Kurzüberblick 
Durch die Änderung des Bebauungsplans Nr. 404 soll die bauliche Nutzbarkeit zweier im Besitz 
der Firma Mosecker befindlichen Grundstücke verbessert werden. Dies geschieht durch das Zu-
sammenführen zweier Baufenster, sodass die gesamte Fläche zusammenhängend bebaut wer-
den kann. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel, als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in 
Nordrhein-Westfalen zu werden, verfolgt. 
Das Teilziel lautet in diesem Fall eine maßvolle Nachverdichtung in einem bestehenden 
Gewerbegebiet zu ermöglichen und zuzulassen und somit den Standort zu stärken. 
 
 
 
Finanzierung 
Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos-
ten, da durch vertragliche Regelungen der derzeitige Flächeneigentümer sämtliche Kosten trägt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage ist § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Die Änderung trägt durch die Anpassungsschritte an „Klimagerechte Bauleitplanung“ zum Errei-
chen der Klimaschutzziele bei.

V-0501-2023-Anlage-3-Planzeichnung

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I
Gustav-Stresemann-Weg
An den Loddenbüschen
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155
711
Anschluss an die
Baugrenze im
Bebauungsplan Nr. 404
1.Änderung
Anschluss an die
Baugrenze imBebauungsplan
Nr. 4041.Änderung
Anschluss an dieBaugrenze im
Bebauungsplan Nr. 4041.Änderung
Anschluss an dieBaugrenze im
Bebauungsplan Nr. 4041.Änderung
58,44 m
507
513
240
241
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158
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155
638
710
691
448
514
761
758
755
756
760
Gemarkung:
Flur:
Maßstab:
Bebauungsplan Nr.
Bebauungsplan Nr. 404
404
2. Änderung
Loddenheide -
Gustav-Stresemann-Weg
Münster
178
1 : 500
Die Plangrundlage wurde am 29.09.2023 aus dem Amtlichen
Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) generiert. Die
Richtigkeit wird bescheinigt.
Münster, __________
Dipl.-Ing. Marienfeld
Amtsleiter
Für die städtebauliche Planung.
Münster, __________ __________
Dipl.-Ing. Denstorff Dipl.-Ing. Festersen
Stadtbaurat Amtsleiter
Diese Bebauungsplanänderung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom
__________ bis zum __________ veröffentlicht worden.
Münster, __________
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Brinkheetker
Diese Bebauungsplanänderung ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und
§§ 7 und 41 GO NRW durch den Rat der Stadt Münster am
__________
als Satzung beschlossen worden.
Münster, __________
Oberbürgermeister Schriftführer
Diese Bebauungsplanänderung ist gemäß § 10 BauGB mit der
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __ vom
__________ in Kraft getreten.
Münster, __________
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Brinkheetker
Rechtsgrundlagen:
· Baugesetzbuch (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.Juli.2023 (BGBI. I Nr. 221)
· Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli. 2023 (BGBI. I Nr. 176)
· Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421),  zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GV.NRW. S. 1086)
· Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV.NRW. S. 490)
Zeichenerklärung
Festsetzungen
II
12 Wohngebäude (hier mit Hausnummer und Geschosszahl)
Flurstücksgrenze
Topografische Umrisslinie
Baum
Öffentliche Gebäude
Wirtschaftsgebäude
Bestandsangaben
Kanaldeckel
Art der baulichen Nutzung
Gewerbegebiete
Maß der baulichen Nutzung
Geschossflächenzahl
Grundflächenzahl
Zahl der Vollgeschosse, als Höchstmaß
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der
Bebauungsplanänderung
Baugrenze
Verkehr
Öffentliche Straßenverkehrsflächen
Straßenbegrenzungslinie
Grünflächen
Öffentliche Grünflächen
Parkanlage
Bäume
Vorgeschlagene Abgrenzung (Stellplätze, Fahrbahn,
Gebäude, Entwässerungsfunktion)
Überbaubare Grundstücksflächen
Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen sowie von Gewässern
Sonstige Festsetzungen
Hinweise
Vorgeschlagener Baumstandort
Bestandshöhen (in m üNHN)58,44 m
Das Höhenbezugssystem ist DHHN2016 (Höhenstatus 170)
Baugrenze weiterer Verlauf
Private Grünflächenprivat
Mit Leitungsrechten L, zu belastende Flächen
zugunsten der Erschließungsträger E
L
E
Abgrenzung unterschiedlicher  Nutzung oder
Abgrenzung des Maßes der Nutzung innerhalb eines
Baugebietes
Kennzeichnungen
Umgrenzung von Flächen, deren Böden erheblich
mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind
(Altlasten) Nr. 826
Nachrichtliche Übernahme
Kennziffer (siehe textliche Festsetzungen)1)
1 Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB)
1.1 Art und Maß der baulichen Nutzung
1.1.1 In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsflächen - mit Ausnahme von kfz-
Einzelhandelsbetrieben - als untergeordneter Betriebsteil eines Gewerbebetriebs
zulässig, sofern sie zum Verkauf der im Betrieb hergestelltenWarenan
Endverbraucher dienen sollen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO).
1.1.2 In den gegliederten Gewerbegebieten (GE) sind folgende durch Klassen in der Liste
der Betriebsartenliste aufgeführten Betriebe (siehe Abstandsliste zum Abstandserlass
NW vom 12.07.2007, geändert durch RdErl. D. MULNV vom 06.06.2007 - MBI.
NRW S. 655 - 686) und Betriebe gleichen Störgrads unzulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1
BauGB i.V.m. § 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO):
In Gewerbegebieten mit der Kennziffer 1) sind Betriebe der Abstandsklassen I - V
unzulässig.
In Gewerbegebieten mit der Kennziffer 2) sind Betriebe der Abstandsklassen I - VI
unzulässig.
In Gewerbegebieten mit der Kennziffer 3) sind Betriebe der Abstandsklassen I - VII
unzulässig.
1.1.3 Für die im Abstandserlass mit (*) gekennzeichneten Betriebe kann nach Nr. 2.2.2.4
des Abstandserlasses NW eine Verringerung des Schutzabstandes in die nächst
niedrige Abstandsklasse zugelassen werden, wenn gutachterlich nachgewiesen wird,
dass der Immissionsschutz sichergestellt ist. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 24 BauGB)
1.1.4 Die Grundflächenzahl GRZ ist auf 0,8 festgesetzt. Ausnahmsweise kann in
Anwendung des § 19 Abs. 4 Satz 1 und 2 BauNVO für die Stellplätze mit ihren
Zufahrten und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO die maximal zulässige
Grundflächenzahl von 0,8 bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 überschritten
werden (§ 9 Abs. 1 Nr. BauGB i.V.m. § 17 Abs. 1 BauNVO und § 19 Abs. 3 und Abs.
4 BauNVO).
1.2 Versorgungsleitungen/Kanäle
1.2.1 Das im Bebauungsplan festgesetzte Leitungsrecht ist über die gesamte Länge bis zu
einer Höhe von 4,2 m dauerhaft von Bebauung freizuhalten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
1.3 Versiegelung / Begrünung
1.3.1 Flachdächer sind vollflächig fachgerecht mit mindestens 0,10 m begrünbarem Substrat
zu bedecken, sowie mit einer standortgerechten Vegetation mindestens extensiv zu
begrünen und als begrünte Fläche dauerhaft zu unterhalten. Ausnahmen für
technische Anlagen sind zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB).
1.3.2 Ober- und unterirdische Stellplätze und Garagen sowie Nebenanlagen im Sinne des
§ 14 BauNVO sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr.
4 BauGB § 12  Abs. 6. und § 14 Abs. 1 BauNVO).
1.3.3 Die im Plan festgesetzten privaten Grünflächen sowie sämtliche unversiegelten
Flächen sind als Rasenflächen anzulegen sowie mit standortgerechten Laubgehölzen
wie z.B. Feldahorn, Kornelkirsche, Schneeball, Hundrose, Schlehe, Hainbuche,
Hartriegel zu ergänzen und dauerhaft zu unterhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB).
1.3.4 Es sind 3 standortgerechte Laubbäume zu pflanzen und mit Ersatzverpflichtung
dauerhaft zu unterhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). Zu verwenden sind
Hochstämme einer mindestens mittelkronigen standortgerechten Baumart in dreimal
verpflanzter Qualität mit einem Stammumfang von mindestens 18-20 cm, z.B. Platane,
Stieleiche, Ahorn. Die Baumscheiben sind mit einer Größe von mindestens 6 m² (2x3
m) oder als durchgehender Baumstreifen von mindestens 2,00 m Breite einzurichten.
Die Baumstandorte sind mit bodendeckenden Pflanzen zu begrünen und vor dem
Befahren und Beparken zu sichern.
1.4 Solarenergienutzung
1.4.1 Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist bei der Errichtung von neuen
Nichtwohngebäuden eine Anlage zur Solarenergienutzung (Photovoltaik oder
Solarthermie) zu installieren. Die Anlage muss eine Größe von mindestens 50 % der
Grundfläche des Gebäudes haben. Die Verpflichtung gilt auch für vorhandene
Bestandsgebäude, wenn eine grundlegende Dachsanierung erfolgt.
Von dieser Verpflichtung können Ausnahmen zugelassenwerden, wenn die
Solaranlagen achweislich nicht wirtschaftlich betrieben werden kann oder das
Gebäude nicht bzw. nicht in dem geforderten Umfang für eine Solarnutzung geeignet
ist. (§ 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB).
2 Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO
NRW 2018)
2.1 Im Geltungsbereich sind ausschließlich Flachdächer zulässig.
2.2 Werbeanlagen
Anlagen der Außenwerbung sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen
zulässig. Unzulässig sind alle blinkenden und sich bewegenden Anlagen sowie Anlagen,
die
- mehr als 1,0 m vor die jeweilige Gebäudefront treten,
- eine Höhe von maximal 1,0 m oder eine Länge von maximal 5,0 m überschreiten,
- als freistehende Werbetafeln von mehr als 1,0 m Höhe und 2,0 m Breite ausgeführt
  werden,
- oberhalb der Traufe oder an Schornsteinen und anderen hochragenden Bauteilen
  angebracht werden.
Ausnahmen hinsichtlich der Größenvorschriften von Werbeanlagen, die an Gebäuden
angebracht werden sollen, können gestattet werden, wenn ansonsten ein
offensichtliches
Missverhältnis zwischen der Größe der Werbeanlage und der zugeordneten Wand- und
Fassadenflächen entstehen würde. Dabei darf die Gesamtfläche der einer Gebäudeseite
zuzuordnenden Werbeanlage maximal 10 % der jeweiligen Wand- und Fassadenfläche
betragen. Die Höhe jeder einzelnen Werbeanlage darf hierbei jedoch 2,0 m, die Breite
8,0 m nicht überschreiten.
2.3 Einfriedungen
Grundstückseinfriedungen mit Ausrichtung auf öffentliche Verkehrsflächen sind nur
innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Grundstückseinfriedungen mit
Ausrichtung auf öffentliche Grünflächen können in einem Abstand von 0,5 m von der
Grundstücksgrenze errichtet werden.
3 Hinweise
3.1 Der Planung zugrundeliegende Vorschriften
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und
DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im
Kundenzentrum `Planen und Bauen' im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher
Weg 33, eingesehen werden.
3.2 Bodendenkmale
Die Entdeckung eines Bodendenkmals (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern,
Einzelfunde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und
Fossilien) ist unverzüglich der Städtischen Denkmalbehörde (0251/492-6148) oder dem
Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-Archäologie für Westfalen anzuzeigen, die
Fundstelle ist unverändert zu belassen (§§ 16-17 Denkmalschutzgesetz NRW).
3.3 Kampfmittel
Weist bei Durchführung von Bauvorhaben der Erdaushub auf außergewöhnliche
Verfärbungen hin oder werden verdächtige Gegenstände oder Kampfmittel entdeckt, sind
die Arbeiten aus Sicherheitsgründen sofort einzustellen und die Feuerwehr der Stadt
Münster zu verständigen.
3.4 Altlasten
Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb der Altlastenverdachtsfläche Nr.826 -
„Loddenheide“ im Sinne des § 9 (5) Nr. 3 BauGB. Baumaßnahmen sind im Detail im
nachfolgenden Bauantragsverfahren mit der Umweltbehörde der Stadt Münster
abzusprechen.
3.5 Rodungsarbeiten
Rodungsarbeiten von Gehölzen sind grundsätzlich entsprechend den gesetzlichen
Vorgaben des § 39 Abs. 5 BNatSchG im Zeitraum vom 01.10. bis 28./29.02 des
Folgejahres durchzuführen. Die Rodungsarbeiten sind auf das absolut erforderliche
Mindestmaß zu beschränken.
1,6
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0501/2023

V-0501-2023-Anlage-2-Textliche-Festsetzungen

8009 Zeichen

Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 3 
T e x t l i c h e  F e s t s e t z u n g e n  
zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans 
Nr. 404 : Loddenheide – Gustav-Stresemann-Weg 
1  Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) 
1.1 Art und Maß der baulichen Nutzung  
1.1.1 In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsflächen – mit Ausnahme von Kfz-Einzelhan-
delsbetrieben – als untergeordneter Betriebsteil eines Gewerbebetriebs zulässig, sofern 
sie zum Verkauf der im Betrieb hergestellten Waren an Endverbraucher dienen sollen (§ 
9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO).  
1.1.2 In den gegliederten Gewerbegebieten (GE) sind folgende durch Klassen in der Liste der 
Betriebsartenliste aufgeführten Betriebe (siehe Abstandsliste zum Abstandserlass NW 
vom 12.07.2007, geändert durch RdErl. D. MULNV vom 06.06.2007 – MBI. NRW S. 655 
– 686) und Betriebe gleichen Störgrads unzulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 
Abs. 4 Nr. 2 BauNVO): 
In Gewerbegebieten mit der Kennziffer 1) sind Betriebe der Abstandsklassen I – V unzu-
lässig. 
In Gewerbegebieten mit der Kennziffer 2) sind Betriebe der Abstandsklassen I – VI unzu-
lässig. 
In Gewerbegebieten mit der Kennziffer 3) sind Betriebe der Abstandsklassen I – VII unzu-
lässig. 
1.1.3 Für die im Abstandserlass mit (*) gekennzeichneten Betriebe kann nach Nr. 2.2.2.4 des 
Abstandserlasses NW eine Verringerung des Schutzabstandes in die nächst niedrige Ab-
standsklasse zugelassen werden, wenn gutachterlich nachgewiesen wird, dass der Im-
missionsschutz sichergestellt ist. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 24 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 4 Nr. 
2 BauNVO) 
1.1.4 Die Grundflächenzahl GRZ ist auf 0,8 festgesetzt. Ausnahmsweise kann in Anwendung 
des § 19 Abs. 4 Satz 1 und 2 BauNVO für die Stellplätze mit ihren Zufahrten und Neben-
anlagen im Sinne des § 14 BauNVO die maximal zulässige Grundflächenzahl von 0,8 bis 
zu einer Grundflächenzahl von 0,9 überschritten werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. 
§ 17 Abs. 1 BauNVO und § 19 Abs. 3 und Abs. 4 BauNVO). 
1.2 Versorgungsleitungen/Kanäle 
1.2.1 Das im Bebauungsplan festgesetzte Leitungsrecht ist über die gesamte Länge bis zu einer 
Höhe von 4,2 m dauerhaft von Bebauung freizuhalten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 
1.3 Versiegelung / Begrünung 
1.3.1 Flachdächer sind vollflächig fachgerecht mit mindestens 0,10 m begrünbarem Substrat zu 
bedecken, sowie mit einer standortgerechten Vegetation mindestens extensiv zu begrü-
nen und als begrünte Fläche dauerhaft zu unterhalten. Ausnahmen für technische Anla-
gen sind zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB). 
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0501/2023

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 404 
Loddenheide – Gustav-Stresemann-Weg 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 3 
1.3.2 Ober- und unterirdische Stellplätze und Garagen sowie Nebenanlagen im Sinne des § 14 
BauNVO sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB 
§ 12 Abs. 6. und § 14 Abs. 1 BauNVO). 
1.3.3 Die im Plan festgesetzten privaten Grünflächen sowie sämtliche unversiegelten Flächen 
sind als Rasenflächen anzulegen sowie mit standortgerechten Laubgehölzen wie z.B. 
Feldahorn, Kornelkirsche, Schneeball, Hundrose, Schlehe, Hainbuche, Hartriegel zu er-
gänzen und dauerhaft zu unterhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB). 
1.3.4 Es sind 3 standortgerechte Laubbäume zu pflanzen und mit Ersatzverpflichtung dauerhaft 
zu unterhalten. Zu verwenden sind Hochstämme einer mindestens mittelkronigen stand-
ortgerechten Baumart in dreimal verpflanzter Qualität mit einem Stammumfang von min-
destens 18-20 cm, z.B. Platane, Stieleiche, Ahorn. Die Baumscheiben sind mit einer 
Größe von mindestens 6 m² (2x3 m) oder als durchgehender Baumstreifen von mindes-
tens 2,00 m Breite einzurichten. Die Baumstandorte sind mit bodendeckenden Pflanzen 
zu begrünen und vor dem Befahren und Beparken zu sichern. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 
1.4 Solarenergienutzung  
1.4.1 Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist bei der Errichtung von neuen Nichtwohn-
gebäuden eine Anlage zur Solarenergienutzung (Photovoltaik oder Solarthermie) zu in-
stallieren. Die Anlage muss eine Größe von mindestens 50 % der Grundfläche des Ge-
bäudes haben. Die Verpflichtung gilt auch für vorhandene Bestandsgebäude, wenn eine 
grundlegende Dachsanierung erfolgt. 
Von dieser Verpflichtung können Ausnahmen zugelassen werden, wenn die Solaranlage 
nachweislich nicht wirtschaftlich betrieben werden kann oder das Gebäude nicht bzw. 
nicht in dem geforderten Umfang für eine Solarnutzung geeignet ist. (§ 9 Abs. 1 Nr. 23b 
BauGB). 
2 Textliche Festsetzungen gemäß § 89 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 
2018) 
2.1 Im Geltungsbereich sind ausschließlich Flachdächer zulässig. (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 
89 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW 2018) 
2.2 Werbeanlagen 
Anlagen der Außenwerbung sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu-
lässig. Unzulässig sind alle blinkenden und sich bewegenden Anlagen sowie Anlagen, die 
- mehr als 1,0 m vor die jeweilige Gebäudefront treten, 
- eine Höhe von maximal 1,0 m oder eine Länge von maximal 5,0 m überschreiten, 
- als freistehende Werbetafeln von mehr als 1,0 m Höhe und 2,0 m Breite ausgeführt wer-
den, 
- oberhalb der Traufe oder an Schornsteinen und anderen hochragenden Bauteilen ange-
bracht werden.  
Ausnahmen hinsichtlich der Größenvorschriften von Werbeanlagen, die an Gebäuden an-
gebracht werden sollen, können gestattet werden, wenn ansonsten ein offensichtliches 
Missverhältnis zwischen der Größe der Werbeanlage und der zugeordneten Wand- und

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 404 
Loddenheide – Gustav-Stresemann-Weg 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 3 von 3 
Fassadenflächen entstehen würde. Dabei darf die Gesamtfläche der einer Gebäudeseite 
zuzuordnenden Werbeanlage maximal 10 % der jeweiligen Wand- und Fassadenfläche be-
tragen. Die Höhe jeder einzelnen Werbeanlage darf hierbei jedoch 2,0 m, die Breite 8,0 m 
nicht überschreiten. (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 89 Abs. 1 Nr. 2 BauO NRW 2018) 
2.3 Einfriedungen 
Grundstückseinfriedungen mit Ausrichtung auf öffentliche Verkehrsflächen sind nur inner-
halb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Grundstückseinfriedungen mit Aus-
richtung auf öffentliche Grünflächen können in einem Abstand von 0,5 m von der Grund-
stücksgrenze errichtet werden. (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 89 Abs. 1 Nr. 5 BauO NRW 
2018) 
3 Hinweise 
3.1  Der Planung zugrundeliegende Vorschriften 
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und 
DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kundenzent-
rum `Planen und Bauen‘ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, einge-
sehen werden. 
3.2  Bodendenkmale 
Die Entdeckung eines Bodendenkmals (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzel-
funde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) ist 
unverzüglich der Städtischen Denkmalbehörde (0251/492-6148) oder dem Landschaftsver-
band Westfalen-Lippe, LWL-Archäologie für Westfalen anzuzeigen, die Fundstelle ist un-
verändert zu belassen (§§ 16-17 Denkmalschutzgesetz NRW). 
3.3  Kampfmittel 
Weist bei Durchführung von Bauvorhaben der Erdaushub auf außergewöhnliche Verfär-
bungen hin oder werden verdächtige Gegenstände oder Kampfmittel entdeckt, sind die Ar-
beiten aus Sicherheitsgründen sofort einzustellen und die Feuerwehr der Stadt Münster zu 
verständigen. 
3.4 Altlasten  
Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb der Altlastenverdachtsfläche Nr. 826 – „Lod-
denheide“ im Sinne des § 9 (5) Nr. 3 BauGB. Baumaßnahmen sind im Detail im nachfol-
genden Bauantragsverfahren mit der Umweltbehörde der Stadt Münster abzusprechen.  
3.5  Rodungsarbeiten 
Rodungsarbeiten von Gehölzen sind grundsätzlich entsprechend den gesetzlichen Vorga-
ben des § 39 Abs. 5 BNatSchG im Zeitraum vom 01.10. bis 28./29.02 des Folgejahres 
durchzuführen. Die Rodungsarbeiten sind auf das absolut erforderliche Mindestmaß zu be-
schränken.

Beratungsverlauf (2)

14.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.11.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 7.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Hammer Straße
  • Gustav-Stresemann-Weg 1
  • Albersloher Weg 33
  • An den Loddenbüschen 507
  • Loddenheide

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Details

Aktenzeichen
V/0501/2023
Typ
Vorlagen
Datum
16.10.2023
Erstellt
23.08.2023 16:57