AN/1064/2017
Zweckentfremdung von Wohnraum
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Gem. Antrag nach § 3 (Die Linke BV1)
1866 Zeichen
Fraktion Die Linke Fraktion Bündnis90/Die Grünen SPD-Fraktion CDU-Fraktion FDP (Einzelmandat) GUT (Einzelmandat) Deine Freunde (Einzelmandat) Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 17.07.2017 AN/1064/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Zweckentfremdung von Wohnraum Auch für den freifinanzierten Wohnungsbau in Köln gilt seit dem 1. Juli 2014 das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Jede andere Nutzung von Wohnraum als zu Wohnzwe- cken stellt eine Zweckentfremdung dar, beispielsweise die Umwandlung des Wohnraums in ein Büro oder einen Gewerberaum. Unter diese Verordnung fallen auch die Nutzung als Fe- rienwohnung oder Gästezimmer sowie der Abbruch oder der Leerstand von Wohnungen. Es sei denn, diese werden explizit genehmigt. In der geltenden Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Köln heißt es: "Wohnraum wird zweckentfremdet, wenn er durch Verfü- gungs- oder Zweckentfremdung anderen als Wohnzwecken zugeführt wird. Eine Zweckent- fremdung liegt insbesondere vor, wenn der Wohnraum länger als drei Monate leer steht." (Paragraph 4, Absatz 1) Gemeinsamer Antrag: Die Verwaltung möge prüfen, ob in den Häusern Engelbertstraße 37, Mauritiussteinweg 35/37, Görresstraße 2, Heinsbergstraße 2, Lorenzstraße 12 und Benjaminstraße 3 Leerstän- de, bzw. Zweckentfremdungen vorliegen. Die Bezirksvertretung Innenstadt ist über die jeweiligen Sachstände umfassend in Kenntnis zu setzen. Insbesondere ist darzulegen, welche Maßnahmen unternommen wurden, bzw. werden, um die o.g. Objekte wieder der Wohnnutzung zuzuführen. Gez. Michael Scheffer Antje Kosubek Regina Börschel Ralf Uerlich Maria Tillessen Tom Geffe Adrian Kasnitz
Sachstandsbericht 2021
806 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
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Vorlagen-Nummer
AN/1064/2017
Stand: 03.01.2022
Sachstandsbericht
Zweckentfremdung von Wohnraum, Gemeinsamer Antrag
Beschluss:
Die Verwaltung möge prüfen, ob in den Häusern Engelbertstraße 37, Mauritiussteinweg 35/37, Gör-
resstraße 2, Heinsbergstraße 2, Lorenzstraße 12 und Benjaminstraße 3 Leerstände, bzw.
Zweckentfremdungen vorliegen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt ist über die jeweiligen Sachstände umfassend in Kenntnis zu set-
zen. Insbesondere ist darzulegen, welche Maßnahmen unternommen wurden, bzw. werden, um die
o.g. Objekte wieder der Wohnnutzung zuzuführen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Vor 2021: Erledigt, s. Mitteilung 3831/2017 v. 7.12.2017
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Heinsbergstraße 2
- Lorenzstraße 12
- Benjaminstraße 3
- Görresstraße 2
- Mauritiussteinweg 35
- Engelbertstraße 37
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1064/2017
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Linke)
- Datum
- 17.07.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27