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AN/1064/2017

Zweckentfremdung von Wohnraum

Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Linke) 17.07.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 14.09.2017, TOP 5.2.3

Gem. Antrag nach § 3 (Die Linke BV1)

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Sachstandsbericht 2021

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Gem. Antrag nach § 3 (Die Linke BV1)

1866 Zeichen

Fraktion Die Linke 
Fraktion Bündnis90/Die Grünen 
SPD-Fraktion 
CDU-Fraktion 
FDP (Einzelmandat) 
GUT (Einzelmandat) 
Deine Freunde (Einzelmandat) 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 17.07.2017 
AN/1064/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)  
Zweckentfremdung von Wohnraum 
Auch für den freifinanzierten Wohnungsbau in Köln gilt seit dem 1. Juli 2014 das Verbot der 
Zweckentfremdung von Wohnraum. Jede andere Nutzung von Wohnraum als zu Wohnzwe-
cken stellt eine Zweckentfremdung dar, beispielsweise die Umwandlung des Wohnraums in 
ein Büro oder einen Gewerberaum. Unter diese Verordnung fallen auch die Nutzung als Fe-
rienwohnung oder Gästezimmer sowie der Abbruch oder der Leerstand von Wohnungen. Es 
sei denn, diese werden explizit genehmigt. In der geltenden Satzung zum Schutz und Erhalt 
von Wohnraum in Köln heißt es: "Wohnraum wird zweckentfremdet, wenn er durch Verfü-
gungs- oder Zweckentfremdung anderen als Wohnzwecken zugeführt wird. Eine Zweckent-
fremdung liegt insbesondere vor, wenn der Wohnraum länger als drei Monate leer steht." 
(Paragraph 4, Absatz 1) 
Gemeinsamer Antrag: 
Die Verwaltung möge prüfen, ob in den Häusern Engelbertstraße 37, Mauritiussteinweg 
35/37, Görresstraße 2, Heinsbergstraße 2, Lorenzstraße 12 und Benjaminstraße 3 Leerstän-
de, bzw. Zweckentfremdungen vorliegen.  
Die Bezirksvertretung Innenstadt ist über die jeweiligen Sachstände umfassend in Kenntnis 
zu setzen. Insbesondere ist darzulegen, welche Maßnahmen unternommen wurden, bzw. 
werden, um die o.g. Objekte wieder der Wohnnutzung zuzuführen. 
Gez. 
Michael Scheffer Antje Kosubek Regina Börschel Ralf Uerlich 
Maria Tillessen Tom Geffe  Adrian Kasnitz

Sachstandsbericht 2021

806 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1064/2017 
 Stand: 03.01.2022 
Sachstandsbericht  
Zweckentfremdung von Wohnraum, Gemeinsamer Antrag 
Beschluss: 
Die Verwaltung möge prüfen, ob in den Häusern Engelbertstraße 37, Mauritiussteinweg 35/37, Gör-
resstraße 2, Heinsbergstraße 2, Lorenzstraße 12 und Benjaminstraße 3 Leerstände, bzw. 
Zweckentfremdungen vorliegen. 
Die Bezirksvertretung Innenstadt ist über die jeweiligen Sachstände umfassend in Kenntnis zu set-
zen. Insbesondere ist darzulegen, welche Maßnahmen unternommen wurden, bzw. werden, um die 
o.g. Objekte wieder der Wohnnutzung zuzuführen. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Vor 2021: Erledigt, s. Mitteilung 3831/2017 v. 7.12.2017

Beratungsverlauf (1)

14.09.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Heinsbergstraße 2
  • Lorenzstraße 12
  • Benjaminstraße 3
  • Görresstraße 2
  • Mauritiussteinweg 35
  • Engelbertstraße 37

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Details

Aktenzeichen
AN/1064/2017
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Linke)
Datum
17.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27