Neutrales Informationsangebot über Schwangerschaftsabbrüche auf der städtischen Website
Gem. Antrag nach § 3 (Parteilos) AN/1714/2018 vom 27.11.2018
Stand: Am 10.12.2018 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales geändert beschlossen.
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Gem. Antrag nach § 3 (Bunt)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Ratsgruppe BUNT An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen Herrn Bernd Petelkau Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 26.11.2018 AN/1714/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 10.12.2018 Neutrales Informationsangebot über Schwangerschaftsabbrüche auf der städtischen Website Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Au s- schusssitzung zu setzen: Beschluss: Die Verwaltung richtet auf der städtischen Website ein neutrales Informationsangebot zum Thema Schwangerschaftsabbruch ein und führt dort Abbrüche durchführende Praxen im Stadtgebiet auf, vorausgesetzt, diese haben ihre Zustimmung gegeben. Begründung: Ein Ende der bundespolitischen Diskussion über den Para graphen 219a StBG, der das We r- ben für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, scheint noch nicht in Sicht. Da Gefahren für Schwangere von fehlenden oder falschen Informationen ausgehen können, sollte die Stadt Köln noch in diesem Jahr ein neutrales Information sangebot über Schwangerschaftsabbr ü- che auf der städt ischen Website aufbauen sowie dort eine Liste der Kölner Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, zur Verfügung stellen. Die Kölner Stadtverwaltung hat bereits in der Antwort (Vorlagen -Nummer 3009/2018) auf die gemeinsame Anfrage „I n- formationsangebot über Schwangerschaftsabbrüche auf der städtischen Website“ der SPD - Fraktion und der Ratsgruppe BUNT darauf hingewiesen, dass ein neutrales Informationsa n- gebot rechtlich möglich ist. Die Betroffenen befinden sich in einer sehr konfliktträchtigen Situation, in der es keine einf a- chen Entscheidungen gibt. Die Stadt Köln nennt bereits heute auf ihrer Homepage die städt i- - 2 - sche Beratungsstelle für Familienplanung, die auch Informationen über Unterstützungs leis- tungen für werdende Mütter, etwa durch die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“, bereithält. Ebenso finden sich auf der Homepage Informationen s o- wohl über weltlich als auch über kirchlich orientierte Beratungsstellen zur Sch wangerschafts- konfliktberatung. Dies ist zu begrüßen, denn es ist wichtig, dass den Betroffenen in dieser schwierigen Situation alle erforderlichen Informationen in differenzierter Form zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke gez. Thomas Hegenbarth SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Sprecher der Ratsgruppe BUNT
Beratungsverlauf
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10.12.2018
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 8.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen
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