ABV/0004/2015
Flüchtlingsunterkunft am Brandhoveweg in Angelmodde zunächst weiter erhalten
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ABV-0004-2015-Flüchtlingsunterkunft am Brandhoveweg in Angelmodde
1316 Zeichen
Amt für Bürger- und Ratsservice ABV/0004/2015 Die Bezirksvertretung Münster-Südost beschloss am 29.09.2015 folgende Anregung an den Rat: Flüchtlingsunterkunft am Brandhoveweg in Angelmodde zunächst weiter erhalten „Dem Rat der Stadt Münster wird empfohlen, 1. die vorläufige Flüchtlingsunterkunft am Brandhovewe g in Angelmodde – auch nach der Fertigstellung der Wohnanlage am Tönskamp in Wolbec k – solange zu erhalten, wie die entsprechenden Liegenschaften nicht für den Ausbau der Bezirkssportanlage Wolbeck benötigt werden oder bis sich die Lage auf dem Gebi et der Unterbringung von Flüchtlingen soweit entspannt hat, dass der Stadt Alternativen zur Verfügung stehen. 2. Die Anwohnerinnen und Anwohner sollen in einer Informationsveranstaltung über die Gründe für die Änderung der bisherigen zeitlichen Planung informiert werden. Bei allen weiteren Planungsschritten werden die Öff entlichkeit und die Bezirksvertretung so rechtzeitig informiert, dass eine Mitwirkung im Rah men der kommunalen Selbstverwaltung möglich ist. 3. Außerdem bittet die BV darum (ggf. schriftlich stat t durch Verwaltungspräsenz) zu berichten, wieweit sich die Kosten für die Unterbringung dadur ch senken lassen, dass die Stadt das Eigentum an den Wohncontainern übernimmt.“
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Brandhoveweg
- Tönskamp
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Details
- Aktenzeichen
- ABV/0004/2015
- Typ
- Anregungen von BV an Rat
- Datum
- 05.10.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37