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Änderung der Fahrtroute der Buslinie 147

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 3163/2018 vom 08.10.2018

Stand: Am 15.11.2018 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/64/642 Vorlagen-Nummer 3163/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.11.2018 Änderung der Fahrtroute der Buslinie 147, hier: mündliche Nachfrage von Herr Winz in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 30.05.2018, TOP 7.1.4 In Ihrer Sitzung am 30.05.2018 hat die Bezirksvertretung Nippes die Antwort zur Änderung der Fahrt- route der Buslinie 147 zur Kenntnis genommen. „Herr Winz fragt nach, inwieweit geplant sei, das Durchfahrtsverbot im Bereich der Merkenicher Stra- ße/Flittarder Straße zu kontrollieren und wie oft das möglich sei. Herr Baumann möchte wissen, ob es möglich sei, eine Rotampel zu installieren, die nur dann auf grün schaltet, wenn ein mit einem Detektor versehener Bus kommt. Herr Lachmann sagt eine Prüfung zu.“ Antwort der Verwaltung: Nach der gültigen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und zugehörigen technischen Regelwerken die- nen Lichtsignalanlagen im öffentlichen Verkehrsraum nicht der Zufahrtsregelung und deren Kontrolle oder Durchsetzung. Dies ist allein die Aufgabe der Beschilderung. Lichtsignalanlagen werden aufge- baut, wenn die Notwendigkeit der Konfliktregelung verschiedener Verkehrsströme besteht. Diese Konflikte existieren hier nicht. Die Zulässigkeit/Einschränkung der Durchfahrt ergibt sich aus der vor- handenen StVO Beschilderung.

Beratungsverlauf

  1. 15.11.2018

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 7.1.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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