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2016/0115

Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und Märkte

Magistratsvorlage 12.04.2016

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2016/0115

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2016/0115

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.04.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlu ng 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0115 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Bürgerhäuser  und 
Märkte 
 
Vorlage vom: 12.04.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung sind für die neue 
Legislaturperiode die Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und 
Märkte und deren St ellvertreter neu zu wählen.  
 
1. Der Magistrat wählt wie aus der Begründung ersichtlich seine Vertreter in die 
Betriebskommission und leitet die Vorlage zur Beschlussfassung der Punkte 2. und 3. an die 
Stadtverordnetenversammlung weiter.  
 
2. Die Stadtverordnetenv ersammlung wählt wie aus der Begründung ersichtlich ihre Vertreter in 
die Betriebskommission des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und Märkte.  
 
3. Die Stadtverordnetenversammlung wählt wie aus der Begründung ersichtlich 1 wirtschaftlich 
oder technisch besonders er fahrene Person.

- 2 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.04.2016 
 
Nach § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und Märkte gehören der 
Betriebskommission an:  
 
a) –  der Oberbürgermeister Kraft Amtes oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des  
    Magistrats, 
–  der für das Finanzwesen zuständige Dezernent,  
–  2 weitere Mitglieder des Magistrats, die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl  
    zu wählen sind.  
  
b) 5 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und deren persönliche Vertreter  
 
 - Listenwahl in der Stadtverordnetenversammlung - 
 
Die Listen sind so zu besetzen, dass im Falle eines Ausscheidens ausreichende 
Nachrücker zur Verfügung stehen.  
 
c) 1 wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Person  
 
- Mehrheitswahl in der Stadtverordnetenversammlung -   
 
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.09.2009 ist diese Person 
durch das Beteiligungsmanagement der HEAG Holding AG zu stellen.  
Die HEAG Holding AG schlägt hierfür Herrn Dr. Markus Ho schek vor. 
 
Die Mitglieder des Personalrates sind an die Wahlzeit als Personalvertretung gebunden. Sie 
bleiben, soweit keine unvorhersehbaren Ereignisse eintreten, bis zu den Neuwahlen des 
Personalrates Mitglieder der Betriebskommission.  
 
 
Darmstadt, 12.04 .2016 
772/da  
 
Dezernat I 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch   
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0115
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.04.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00