2016/0115
Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und Märkte
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2016/0115
3086 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.04.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlu ng
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0115
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und
Märkte
Vorlage vom: 12.04.2016
Beschlussvorschlag :
Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung sind für die neue
Legislaturperiode die Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und
Märkte und deren St ellvertreter neu zu wählen.
1. Der Magistrat wählt wie aus der Begründung ersichtlich seine Vertreter in die
Betriebskommission und leitet die Vorlage zur Beschlussfassung der Punkte 2. und 3. an die
Stadtverordnetenversammlung weiter.
2. Die Stadtverordnetenv ersammlung wählt wie aus der Begründung ersichtlich ihre Vertreter in
die Betriebskommission des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und Märkte.
3. Die Stadtverordnetenversammlung wählt wie aus der Begründung ersichtlich 1 wirtschaftlich
oder technisch besonders er fahrene Person.
- 2 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.04.2016
Nach § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Bürgerhäuser und Märkte gehören der
Betriebskommission an:
a) – der Oberbürgermeister Kraft Amtes oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des
Magistrats,
– der für das Finanzwesen zuständige Dezernent,
– 2 weitere Mitglieder des Magistrats, die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
zu wählen sind.
b) 5 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und deren persönliche Vertreter
- Listenwahl in der Stadtverordnetenversammlung -
Die Listen sind so zu besetzen, dass im Falle eines Ausscheidens ausreichende
Nachrücker zur Verfügung stehen.
c) 1 wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Person
- Mehrheitswahl in der Stadtverordnetenversammlung -
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.09.2009 ist diese Person
durch das Beteiligungsmanagement der HEAG Holding AG zu stellen.
Die HEAG Holding AG schlägt hierfür Herrn Dr. Markus Ho schek vor.
Die Mitglieder des Personalrates sind an die Wahlzeit als Personalvertretung gebunden. Sie
bleiben, soweit keine unvorhersehbaren Ereignisse eintreten, bis zu den Neuwahlen des
Personalrates Mitglieder der Betriebskommission.
Darmstadt, 12.04 .2016
772/da
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0115
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.04.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00