1184/2024
Sportentwicklungsplanung - Öffnung der Bezirkssportanlage Weiden für den Individualsport
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 26.04.2024 1184/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 02.05.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.05.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung 10.06.2024 Jugendhilfeausschuss 18.06.2024 Sportentwicklungsplanung - Öffnung der Bezirkssportanlage Weiden für den Individualsport Im Rahmen eines Modellprojekts der Sportentwicklungsplanung wird die Bezirkssport- anlage Weiden (Leipziger Str. 14, 50858 Köln) vom 01.05. bis 31.10.2024 für den Indi- vidualsport der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Nutzung durch den öffentlichen Individualsport erfolgt außerhalb der Schulnutzungszeiten des Georg-Büchner-Gym- nasiums (Ostlandstraße 39, 50858 Köln) und außerhalb der Vereinsnutzung in einem maximalen Zeitrahmen von 08.00 bis 21.00 Uhr. Das gilt auch an den Wochenenden, Feiertagen und in den Schulferien. Die Bezirkssportanlage Weiden ist durch die aktuelle Schul- und Vereinsnutzung nicht vollständig ausgelastet, so dass insbesondere viele Kinder und Jugendliche aus der näheren Umgebung von diesem Angebot profitieren und zu Sport und Bewegung an- geregt werden. Das Modellprojekt der Schulhoföffnungen (https://www.stadt- koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/25664/index.html) hat bereits ge- zeigt, dass ein großer Bedarf an freien Flächen für Bewegung, Spiel und Sport be- steht. Lediglich die Beachvolleyballanlage und ein Sportrasenfeld werden von der Öffnung aufgrund einer dauerhaften Vermietung an einen Verein bzw. zum Schutz der Rasen- fläche ausgeschlossen. Um sowohl den Zugang zu als auch das Abschließen der Anlage an jedem Tag zu ge- währleisten, wird der Schließdienst teilweise durch vor Ort tätige Mitarbeiter der Ko- lonne des Sportamtes, teilweise durch einen externen Schließdienst gewährleistet. Vor dem abendlichen Schließdienst findet jeweils ein Rundgang auf der Anlage statt, um das Einschließen von Personen zu vermeiden. Sollte dies dennoch einmal vor- kommen, wird eine Notrufnummer des Sicherheitsdienstes am Tor der Anlage ausge- hangen. Die Kosten für den externen Schließdienst belaufen sich für den Modellpro- jektzeitraum von sechs Monaten auf rund 7.200 Euro netto / 8.600 Euro brutto. 2 Ebenfalls am Tor ausgehangen werden ein Übersichtsplan der gesamten Anlage, Hin- weise zu den Öffnungszeiten sowie den Schulnutzungs- und Vereinsnutzungszeiten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzung durch Schule und Vereine stets Vorrang genießt. Die Bezirkssportanlage Weiden wird ganzjährig von Mitarbeitern der Kolonne des Sportamtes gereinigt, die Beauftragung eines separaten Reinigungsdienstes ist daher zunächst nicht erforderlich. Sollte es in der Modellphase zu erhöhtem Reinigungsbe- darf kommen, kann eine externe Reinigung durch die AWB beauftragt werden. Aktuell wird die Bezirkssportanlage Weiden von folgenden fünf Vereinen genutzt: Cologne Athletics e.V. Tus Ehrenfeld Rheinstars Caritas-Jugendhilfe GmbH FC Junkersdorf Die Vereine werden mit einem gesonderten Anschreiben über die Öffnung der Anlage informiert. Idealerweise erfolgt durch den Kontakt mit bisher vereinsungebundenen Nutzer*innen der Anlage und den Sportvereinen der ein oder andere Eintritt in einen Sportverein. Zur Evaluation der Modellphase werden die o. g. Sportvereine, die Kolonne des Sport- amtes und das Georg-Büchner-Gymnasium (Schulleitung, Sportfachschaft, Schul- hausmeister) nach ihren Erfahrungen und Eindrücken befragt, zum anderen werden mögliche Beschwerden der Nutzer*innen oder Anwohner*innen gesammelt und im Anschluss ausgewertet. Durch diesen engen Austausch mit allen Beteiligten können Erfahrungen mit dem Modellprojekt gesammelt und im Bedarfsfall schnelle Änderun- gen im Ablauf vorgenommen werden. Die Sportentwicklungsplanung der Stadt Köln strebt eine nachhaltige Ressourcennut- zung an. Dies umfasst die Optimierung bestehender Infrastrukturen, um den öffentli- chen Zugang zu Bewegungsräumen zu erweitern. Ein zentraler Schwerpunkt liegt da- bei darauf, eine umfassende Teilnahme am Sport zu fördern und die vorhandenen Ka- pazitäten effizient zu nutzen. Ziel der Sportentwicklungsplanung ist es darüber hinaus, die Teilhabemöglichkeiten am Sport für Menschen in ökonomisch, gesundheitlich und sozial herausfordernden Lebensverhältnissen zu verbessern und ihre Chancen auf sportliche Betätigung zu er- höhen. Die Stadt Köln bekräftigt damit ihr Engagement für integrative, inklusive und gemeinschaftsbildende Maßnahmen durch Bewegung, Spiel und Sport, die allen Be- völkerungsgruppen zugutekommen. Neben der o. g. Schulhoföffnung wurden im Rahmen der Sportentwicklungsplanung daher bereits weitere, zahlreiche Angebote zur Förderung des Individualsports in der Öffentlichkeit geschaffen. Insbesondere sind hier folgende Projekte zu nennen: - Kölle Aktiv / Sundaach Aktiv (in Kooperation mit dem Stadtsportbund Köln e.V.) - Das Aufstellen von Pumptracks, Slacklines, Tischtennisplatten und Sportboxen sowie die Errichtung von Bewegungsparcours und Bewegungsstationen in zahlreichen Stadtbezirken - Die Schaffung und Ausweisung von beleuchteten Laufstrecken im Sportpark Müngersdorf und am Fühlinger See 3 - Die Errichtung des Sportlabors im Sportpark Müngersdorf - Der Umbau des Rendsburger Platzes zu einer überdachten Sportanlage - Die Sanierung der Sportplätze im Inneren Grüngürtel (Tennisplatz, Basketball, Tischtennis) und des Basketballfeldes an der Alfred-Schütte-Allee (Poller Wie- sen) in Kooperation mit dem Stadtsportbund e. V. und im Rahmen des Förder- programms „Moderne Sportstätten“ - Die Neugestaltung der Bezirkssportanlagen Bocklemünd, Scheibenstraße und Everhardstraße - Die Planungen zur Parkstadt Süd / Jean-Löring Sportpark sowie zum Sportpio- nierpark - Die Planungen zu den sportlichen Angeboten im Deutzer Hafen Darüber hinaus werden im Rahmen der Sportentwicklungsplanung zahlreiche weitere Projekte gefördert, welche maßgeblich zur Erweiterung eines niederschwelligen und kostenlosen Sportangebotes, insbesondere für Kinder und Jugendliche bzw. benach- teiligten Gruppen beitragen. Insbesondere sind hier die folgenden Projekte bzw. För- derprogramme der neuen Sportförderrichtlinie zu nennen: - Poldi’s Strassenkicker - Erhöhung der Pflege- und Unterhaltungsbeihilfe für Sportvereine um 20 %, sofern die angemietete Sportanlage auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird - Förderprogramme „Sport im öffentlichen Raum“, „Pro Veedel“, „Angebote für Kinder und Jugendliche mit Flucht- und Zuwanderungserfahrungen“ sowie „Sport in Metropolen“ Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1184/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 26.04.2024
- Erstellt
- 05.04.2024 12:15