2486/2018
Änderung der Statuten des Umweltschutzpreises der Stadt Köln
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Statuten 2018
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Anlage
Umweltschutzpreis der Stadt Köln
Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schülergruppen
Statut in der Fassung vom __________________
§ 1 Ziele
(1) Mit dem Umweltschutzpreis soll das Verständnis für die Belange der Umwelt und zugleich
die Bereitschaft gestärkt werden, im Umweltschutz selbst tätig zu werden.
(2) Der Umweltschutzpreis wird für Leistungen verliehen, die in besonderem Maße zur Erhaltung
natürlicher oder zur Verbesserung ungünstiger Umweltbedingungen führen.
(3) Gegenstand der Auszeichnung können Ideen und Initiativen sowie praktische Aktivitäten
sein, die zur Verbesserung der Umweltbedingungen führen. Auch die beispielhafte
Anwendung neuer Umwelttechniken kann ausgezeichnet werden.
(4) Mit dem Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schülergruppen soll das besondere
Engagement in Umweltprojekten ausgezeichnet werden, das den Erwerb von elementaren
Handlungskompetenzen im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung fördert.
§ 2 Zielgruppen
(1) Für den Umweltschutzpreis der Stadt Köln können vorgeschlagen werden oder sich
bewerben:
- Bürgerinnen und Bürger,
- Bürgerinitiativen oder Interessengemeinschaften
(2) Weiterhin können vorgeschlagen werden oder sich bewerben:
- Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler, Ingenieurinnen, Ingenieure, Technikerinnen und
Techniker.
- Gewerbliche Betriebe oder Institutionen, die ihren Sitz oder eine Niederlassung im
Einzugsgebiet der Stadt Köln haben.
(3) Für den Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen können sich bewerben
- Kölner Kindergärten
- Kölner Schülerinnen und Schüler und Schulen
- Kölner Jugendgruppen
(4) Initiativen oder Aktivitäten und die Anwendung neuer Umwelttechniken müssen sich auf das
Einzugsgebiet der Stadt Köln beziehen.
§ 3 Inhalte
Gegenstand der Auszeichnung sollen sein:
(1) Aktivitäten und Initiativen zur konkreten Verbesserung der Umwelt, wie
- Schaffung eines humanen Wohn- und Arbeitsumfeldes,
- Schaffung von natürlichen Bereichen in der Großstadt,
- ökologische Verbesserung des Stadtbildes
(2) Aktivitäten und Initiativen zur Verminderung vorhandener Umweltbeeinträchtigungen, wie
Maßnahmen
- zum Lärmschutz,
- zur Luftreinhaltung und Klimaverbesserung;
- zum Natur- und Landschaftsschutz,
- zum Gewässerschutz,
- zur Abfallvermeidung und -verwertung.
(3) Geistige Aktivitäten zu den oben genannten Bereichen, wie
- wissenschaftliche und technische Abhandlungen, Hinweise, Vorschläge oder Anregungen,
die Lösungswege aufzeigen,
- publizistische Abhandlungen.
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§ 4 Preis
(1) Der Umweltschutzpreis der Stadt Köln wird als Plakette vergeben. Er ist mit einer
Preissumme von 6.000,- Euro versehen.
(2) Der Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen wird ebenfalls als Plakette
vergeben. Er ist mit einer Preissumme von 4.000,- Euro versehen.
(3) Der Preis kann geteilt werden.
(4) Neben dem Umweltschutzpreis und Sonderpreis können Belobigungen ausgesprochen
werden.
§ 5 Ausschreibung
(1) Der Umweltschutzpreis und der Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen
werden alle zwei Jahre ausgeschrieben.
(2) Die Ausschreibung erfolgt durch
- ein Faltblatt, das bei den Schulen, Bezirksämtern und weiteren öffentlichen Stellen ausliegt,
- Mitteilung an die Kölner Presse,
- Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln sowie im Mitteilungsblatt für die
Stadtverwaltung Köln.
§ 6 Jury
(1) Die Auswahl der Preisträger/innen aus den eingereichten Bewerbungen und Vorschlägen,
die Aufteilung des Preises sowie die Zuerkennung von Belobigungen nimmt eine Jury vor.
(2) Der Jury gehören 15 Mitglieder an:
- sechs vom Rat der Stadt Köln entsandte Vertreterinnen und Vertreter, die einem Ausschuss
des Rates angehören,
- zwei Vertreter/innen der Verwaltung, darunter die/der für den Umweltschutz zuständige
Beigeordnete,
- ein/e Vertreter/in des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln
- ein/e Vertreter/in der anerkannten Umweltverbände,
- ein/e Vertreter/in der Universität oder der Technischen Hochschule oder Fachhochschulen.
- zwei Vertreter/innen der in Köln ansässigen Medien,
- ein/e Vertreter/in der Stadtsparkasse Köln
- ein/e Vertreter/in der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG (AWB)
(3) Die Jurymitglieder werden von den Institutionen – in Absprache untereinander – benannt.
(4) Die Jury tagt nichtöffentlich. Die Jurymitglieder wählen aus ihrer Mitte heraus eine/n
Vorsitzende/n.
(5) Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens acht Mitglieder anwesend sind. Zur Annahme
eines Vorschlages genügt die einfache Stimmenmehrheit. Über den Beschluss der Jury wird
ein Protokoll gefertigt, das von der / dem Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. In diesem
Protokoll ist die Entscheidung des Preisgerichts zu begründen. Im Falle einer Aufteilung des
Preises ist die Höhe des auf jeden/ jede Preisträger/ Preisträgerin entfallenden Anteils
gesondert aufzunehmen. Sollte die Verleihung des Umweltpreises nicht möglich sein, so ist
auch das im Protokoll mit einer Begründung festzuhalten.
(6) Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 7 Verleihung
(1) Der Umweltschutzpreis und der Umweltschutz für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen
werden durch den/die Oberbürgermeister/in der Stadt Köln verliehen. Er/Sie spricht auch die
Belobigungen aus.
(2) Die Verleihung soll im Rahmen einer städtischen Großveranstaltung vorgenommen werden.
(3) Die Preisträger/innen werden durch die Stadt Köln schriftlich benachrichtigt. Sie werden
darüber hinaus durch Presseveröffentlichung bekannt gegeben.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 2486/2018 Freigabedatum 06.09.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderung der Statuten des Umweltschutzpreises der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die geänderten Statuten des Umweltschutzpreises der Stadt Köln (Anlage). 1. Alternative: Die Statuten werden nicht geändert. Ausschuss für Umwelt und Grün 18.09.2018 Rat 27.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger des Umweltschutzpreises der Stadt Köln aus den eingereichten Bewerbungen und Vorschlägen, die Aufteilung des Preises sowie die Zuerkennung von Belobigungen nimmt eine Jury vor. Dieser Jury gehören 15 Mitglieder an, unter anderem bislang 6 Mitglieder des Rates der Stadt Köln, die von den Fraktionen benannt werden. Auf Anregung des Ausschusses für Umwelt und Grün sollen die Statuten für den Umweltschutzpreis so geändert werden, dass als Jurymitglieder auch Sachkundige Bürgerinnen und Bürger und/oder Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner aus den Fachausschüssen benannt werden können. Hinweis: Die vorgeschlagene Änderung in den Statuten (siehe Anlage) ist unterstrichen. Anlage
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2486/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 06.09.2018
- Erstellt
- 26.07.2018 12:27