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2486/2018

Änderung der Statuten des Umweltschutzpreises der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 06.09.2018

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Statuten 2018

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Beschlussvorlage Rat

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Statuten 2018

5659 Zeichen

1 
      Anlage 
Umweltschutzpreis der Stadt Köln  
Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schülergruppen 
 
 
Statut in der Fassung vom __________________ 
 
§ 1 Ziele 
 
(1) Mit dem Umweltschutzpreis soll das Verständnis für die Belange der Umwelt und zugleich 
die Bereitschaft gestärkt werden, im Umweltschutz selbst tätig zu werden. 
(2) Der Umweltschutzpreis wird für Leistungen verliehen, die in besonderem Maße zur Erhaltung 
natürlicher oder zur Verbesserung ungünstiger Umweltbedingungen führen. 
(3) Gegenstand der Auszeichnung können Ideen und Initiativen sowie praktische Aktivitäten 
sein, die zur Verbesserung der Umweltbedingungen führen. Auch die beispielhafte 
Anwendung neuer Umwelttechniken kann ausgezeichnet werden. 
(4) Mit dem Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schülergruppen soll das besondere 
Engagement in Umweltprojekten ausgezeichnet werden, das den Erwerb von elementaren 
Handlungskompetenzen im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung fördert.  
 
§ 2 Zielgruppen 
 
(1) Für den Umweltschutzpreis der Stadt Köln können vorgeschlagen werden oder sich 
bewerben: 
 - Bürgerinnen und Bürger, 
 - Bürgerinitiativen oder Interessengemeinschaften 
(2) Weiterhin können vorgeschlagen werden oder sich bewerben: 
- Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler, Ingenieurinnen, Ingenieure, Technikerinnen und 
  Techniker. 
- Gewerbliche Betriebe oder Institutionen, die ihren Sitz oder eine Niederlassung im 
  Einzugsgebiet der Stadt Köln haben. 
(3) Für den Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen können sich bewerben 
 - Kölner Kindergärten 
- Kölner Schülerinnen und Schüler und Schulen 
- Kölner Jugendgruppen 
(4) Initiativen oder Aktivitäten und die Anwendung neuer Umwelttechniken müssen sich auf das 
Einzugsgebiet der Stadt Köln beziehen. 
 
§ 3 Inhalte 
 
Gegenstand der Auszeichnung sollen sein: 
 
(1) Aktivitäten und Initiativen zur konkreten Verbesserung der Umwelt, wie 
- Schaffung eines humanen Wohn- und Arbeitsumfeldes, 
- Schaffung von natürlichen Bereichen in der Großstadt, 
- ökologische Verbesserung des Stadtbildes 
(2) Aktivitäten und Initiativen zur Verminderung vorhandener Umweltbeeinträchtigungen, wie 
Maßnahmen  
- zum Lärmschutz, 
- zur Luftreinhaltung und Klimaverbesserung; 
- zum Natur- und Landschaftsschutz, 
- zum Gewässerschutz, 
- zur Abfallvermeidung und -verwertung. 
(3)  Geistige Aktivitäten zu den oben genannten Bereichen, wie 
- wissenschaftliche und technische Abhandlungen, Hinweise, Vorschläge oder Anregungen, 
  die Lösungswege aufzeigen, 
- publizistische Abhandlungen.

2 
§ 4 Preis 
 
(1) Der Umweltschutzpreis der Stadt Köln wird als Plakette vergeben. Er ist mit einer 
Preissumme von 6.000,- Euro versehen. 
(2) Der Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen wird ebenfalls als Plakette 
vergeben. Er ist mit einer Preissumme von 4.000,- Euro versehen.  
(3) Der Preis kann geteilt werden. 
(4) Neben dem Umweltschutzpreis und Sonderpreis können Belobigungen ausgesprochen 
werden. 
 
§ 5 Ausschreibung 
 
(1) Der Umweltschutzpreis und der Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen 
werden alle zwei Jahre ausgeschrieben. 
(2) Die Ausschreibung erfolgt durch 
- ein Faltblatt, das bei den Schulen, Bezirksämtern und weiteren öffentlichen Stellen ausliegt, 
- Mitteilung an die Kölner Presse, 
- Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln sowie im Mitteilungsblatt für die  
  Stadtverwaltung Köln. 
 
§ 6 Jury 
 
(1) Die Auswahl der Preisträger/innen aus den eingereichten Bewerbungen und Vorschlägen, 
die Aufteilung des Preises sowie die Zuerkennung von Belobigungen nimmt eine Jury vor. 
(2) Der Jury gehören 15 Mitglieder an:  
- sechs vom Rat der Stadt Köln entsandte Vertreterinnen und Vertreter, die einem Ausschuss 
  des Rates angehören, 
- zwei Vertreter/innen der Verwaltung, darunter die/der für den Umweltschutz zuständige 
  Beigeordnete, 
- ein/e Vertreter/in des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln 
- ein/e Vertreter/in der anerkannten Umweltverbände, 
- ein/e Vertreter/in der Universität oder der Technischen Hochschule oder Fachhochschulen. 
- zwei Vertreter/innen der in Köln ansässigen Medien, 
- ein/e Vertreter/in der Stadtsparkasse Köln 
- ein/e Vertreter/in der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG (AWB) 
(3) Die Jurymitglieder werden von den Institutionen – in Absprache untereinander – benannt. 
(4) Die Jury tagt nichtöffentlich. Die Jurymitglieder wählen aus ihrer Mitte heraus eine/n 
Vorsitzende/n. 
(5) Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens acht Mitglieder anwesend sind. Zur Annahme 
eines Vorschlages genügt die einfache Stimmenmehrheit. Über den Beschluss der Jury wird 
ein Protokoll gefertigt, das von der / dem Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. In diesem 
Protokoll ist die Entscheidung des Preisgerichts zu begründen. Im Falle einer Aufteilung des 
Preises ist die Höhe des auf jeden/ jede Preisträger/ Preisträgerin entfallenden Anteils 
gesondert aufzunehmen. Sollte die Verleihung des Umweltpreises nicht möglich sein, so ist 
auch das im Protokoll mit einer Begründung festzuhalten. 
(6) Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
 
§ 7 Verleihung 
 
(1) Der Umweltschutzpreis und der Umweltschutz für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen 
werden durch den/die Oberbürgermeister/in der Stadt Köln verliehen. Er/Sie spricht auch die 
Belobigungen aus. 
(2) Die Verleihung soll im Rahmen einer städtischen Großveranstaltung vorgenommen werden. 
(3) Die Preisträger/innen werden durch die Stadt Köln schriftlich benachrichtigt. Sie werden  
darüber hinaus durch Presseveröffentlichung bekannt gegeben.

Beschlussvorlage Rat

1311 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 
 2486/2018 
Freigabedatum  06.09.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Änderung der Statuten des Umweltschutzpreises der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die geänderten Statuten des Umweltschutzpreises der Stadt Köln (Anlage). 
 
1. Alternative: 
 
Die Statuten werden nicht geändert. 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 18.09.2018 
Rat 27.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger des Umweltschutzpreises der Stadt Köln aus den 
eingereichten Bewerbungen und Vorschlägen, die Aufteilung des Preises sowie die Zuerkennung von 
Belobigungen nimmt eine Jury vor.  
Dieser Jury gehören 15 Mitglieder an, unter anderem bislang 6 Mitglieder des Rates der Stadt Köln, 
die von den Fraktionen benannt werden.  
Auf Anregung des Ausschusses für Umwelt und Grün sollen die Statuten für den Umweltschutzpreis 
so geändert werden, dass als Jurymitglieder auch Sachkundige Bürgerinnen und Bürger und/oder 
Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner aus den Fachausschüssen benannt werden können. 
 
Hinweis: Die vorgeschlagene Änderung in den Statuten (siehe Anlage) ist unterstrichen. 
 
Anlage

Beratungsverlauf (2)

18.09.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
27.09.2018 Rat
TOP 10.36 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2486/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
06.09.2018
Erstellt
26.07.2018 12:27