V/0068/2023
Maßnahmenpaket zur Sicherung der außerunterrichtlichen Angebote (OGS) im Kontext des Fachkräftemangels
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Anlage A
3834 Zeichen
Anlage A zur V/0068/2023 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage wird ein „Maßnahmenpaket zur Sicherung der außerunterrichtlichen Angebote (OGS) im Kontext des Fachkräftemangels“ beschlossen. 1. Zukünftig sollen „OGS Zweitkräfte“ im Gruppendienst eingesetzt werden können. 2. Verwaltung und freie Träger sollen weitere Bausteine im Rahmen eines lokalen Handlungs- programms zur Fachkräfteoffensive für die Offenen Ganztagsschulen entwickeln. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die vorliegende Beschlussvorlage zeigt auf, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Aufrechterhaltung der außerunterrichtlichen Angebote der Offenen Ganztagsschulen (OGS) sicherzustellen. Den unbesetzten Stellen, der wachsenden Überlastung des Personals und der Zunahme von Personalfluktuation muss durch ein konsequentes kurz-, mittel- und langfristiges Gegensteuern auf mehreren Ebenen begegnet werden. Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Ziel ist es, den Fachkräftebedarf für die Offenen Ganztagschulen in Münster über eine strategi- sche Planung zu verifizieren und in einem lokalen Handlungsprogramm münden zu lassen. Finanzierung Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, Plätze für die Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzu- halten (§24 Absatz 4 SGB III). Die Kommune kann diese Verpflichtung auch durch entsprechende Angebote an Schulen erfül- len, soweit die Bildungs -, Erziehungs - und Betreuungsangebote nach den Grundsätzen des SGB VIII gestaltet werden (§5 Absatz 1 KiBiz).“ RdErl. D. Ministeriums für Schule und Weiterbil- dung v. 23.12.2010 (ABI.NRW.01/11 S.38, berichtigt 02/11 S.85) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario „Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort“ auf 326.000 Einwohner steigen. Unter Berücksi chtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachstum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wach- sende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil des weite- ren Ausbaus der Offenen Ganztagsschule (OGS). Alle Maßnahmen zum Ausbau der OGS orien- tieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf aus- gerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu trägt insbesondere der bedarfsgerechte Ausbau der OGS bei. Im Rahmen der unterschied- lichen Arbeitsfelder der OGS werden wichtige Aspekte wie Barrieref reiheit, Inklusion, Sprachför- derung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. W eiterhin steht der Ausbau von außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen im Einklang mit der Ausrichtung als führender Wirtschaftsstandort.
Beschlussvorlage
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V/0068/2023
V/0068/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Maßnahmenpaket zur Sicherung der außerunterrichtlichen Angebote (OGS) im Kontext des
Fachkräftemangels
Beratungsfolge
07.03.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
25.04.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
02.05.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
04.05.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
09.05.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
10.05.2023 Hauptausschuss Vorberatung
10.05.2023 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass zur Sicherstellung des OGS-Angebots zukünftig eine
OGS-Gruppe alternativ auch durch eine sogenannte „OGS -Zweitkraft“ geleitet werden kann. Zur
fachlichen Begleitung der Zweitkraft wird die Arbeitszeit einer vorhandenen Gruppenleitung dafür
um zwei Wochenstunden erhöht.
2. Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit den Trägern des Offenen
Ganztags in Münster weitere Bausteine im Rahmen eines lokalen Handlungsprogramms zur
Fachkräfteoffensive für die Offenen Ganztagsschulen zu entwickeln.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Zu 1. Einsatz von „OGS-Zweitkräften“
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
06.04.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Richard
Telefon: 492-5770
richard@stadt-muenster.de
Frau Schild
Telefon: 492-5143
schildK@stadt-muenster.de
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V/0068/2023
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit
Zeile 11 Personalaufwendungen 2023
2024
2025
2026
2027
19.280,00 €
21.200,00 €
23.320,00 €
25.660,00 €
28.220,00 €
OGS-Zweitkräfte an
städtischen OGS
15 Transferaufwendungen
2023
2024
2025
2026
2027
21.760,00 €
23.930,00 €
26.330,00 €
28.960,00 €
31.860,00 €
OGS-Zweitkräfte an
OGS freier Träger
Summe 2023
2024
2025
2026
2027
41.040,00 €
45.130,00 €
49.650,00 €
54.620,00 €
60.080,00 €
Die in 2023 entstehenden zusätzlichen Aufwendungen werden aus dem Amtsbudget im Rahmen der
flexiblen Haushaltsführung finanziert.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen ab 2024 sind im Haushaltsplan-Entwurf 2024 bei
der o. g. Produktgruppe zu veranschlagen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussaus-
führung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 bzw. der
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Begründung:
Zu I:
In der Beschlussvorlage V/0393/2022 (Fachkräftemangel in Münsters Kitas und Offenen Ganztags-
schulen – aktuelle Situation und trägerübergreifende, stadtweite Handlungsoptionen) sind die viel-
schichtigen Problemlagen, die sich aufgrund des verschärften Fachkräftemangels ergeben, detailliert
dargestellt und erläutert worden. Erste Handlungsansätze wurden vorgestellt.
Im wachsenden Arbeitsfeld der Offenen Ganztagsschulen in Münster (zur zahlenmäßigen Entwick-
lung siehe auch die Vorlage V/0393/2022) ist die Aufre chterhaltung der betrieblichen Abläufe unter
Berücksichtigung der Qualitätsstandards nicht mehr gesichert. Zudem wandern qualifizierte Fachkräf-
te ab und Nachbesetzungen aus den originären pädagogischen Berufsfeldern sind kaum zu realisie-
ren.
Für das Schuljahr 2023/2024 sind erneut mehr Erstklässler*innen für die OGS angemeldet, als Viert-
klässler*innen die Schulen verlassen und wieder 23 neue Gruppen prognostiziert. Die Nachfrage an
Betreuungsleistungen ist ungebrochen und für viele Eltern ist ein OGS -Platz entscheidend für die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dennoch werden unter den gegebenen Umständen zum kom-
menden Schuljahr 2023/2024 nicht mehr an allen OGS -Standorten alle Bedarfe erfüllt werden kön-
nen. Nicht zuletzt angesichts der stadtweiten „OGS -Quote“ von knapp 70% im laufenden Schuljahr
und des beschlossenen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab 2026 ist dies eine kritische
Entwicklung, der frühzeitig durch geeignete Maßnahmen begegnet werden muss.
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V/0068/2023
Die vorliegende Beschlussvorlage zeigt auf, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die
Aufrechterhaltung der außerunterrichtlichen Angebote der Offenen Ganztagsschulen (OGS) sicherzu-
stellen. Den unbesetzten Stellen, der wachsenden Überlastung des Personals und der Zunahme von
Personalfluktuation muss durch ein konsequentes kurz -, mittel- und langfristiges Gegensteuern auf
mehreren Ebenen begegnet werden.
Da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die außerunterrichtlichen Angebote teilweise abwei-
chend von den rechtlichen Rahmungen für die Kindertagesbetreuung darstellen, sind folglich andere
Lösungsansätze möglich und werden im Folgenden dargestellt.
Berücksichtigt werden muss hierbei, dass das Ausführungsgesetz des Landes NRW zum OGS -
Rechtsanspruch zum 01.08 .2026 noch nicht vorliegt. Inwieweit hier das Fachkräftegebot in der OGS
eingeführt wird, ist noch nicht absehbar. Daher können die nachfolgenden Maßnahmen zum heutigen
Zeitpunkt zunächst nur temporär umgesetzt werden. Mit dem Ausführungsgesetz des Landes werden
die Fragen der Personalausstattung aktualisiert gestellt werden müssen. Im Zusammenhang mit dem
Ausführungsgesetz wird ebenso die Frage der Konnexität, also der aufgabenadäquaten Finanzaus-
stattung, zu beantworten sein. Bereits jetzt ist aber zu kons tatieren, dass die OGS -Förderung des
Landes NRW keine im Verhältnis zu den kommunalen Aufwendungen – und erst recht nicht denen
der Stadt Münster – adäquaten Belastungsausgleich hat und dringend zu verbessern ist.
Die nachfolgenden Konzeptbausteine wurden gemeinsam mit den freien OGS-Trägern entwickelt und
abgestimmt.
Die gegenwärtige Personalstruktur für Gruppenleitungen in den Offenen Ganztagsschulen ist über die
durch den Rat der Stadt Münster beschlossenen Qualitätsstandards (V/0766/2018) auf pädagogische
Fachkräfte (Gruppenleitungen Entgeltgruppe S 8a TVöD) ausschließlich auf Erzieher*innen und Sozi-
alarbeiter*innen festgelegt. Die Besetzung von vakanten Stellen allein aus diesen Berufsgruppen
lässt sich aufgrund des Fachkräftemangels schon länger nicht mehr sicherstellen. Die Ausschreibun-
gen für pädagogische Fachkräfte wurden deshalb zur Wahrung der betrieblichen Abläufe bereits fort-
laufend an die gegenwärtige Arbeitsmarktlage angepasst.
Alle Fachkräfte werden durch interne Fortbildungen der Stadt Münster bzw. der freien Träger geschult
und qualifiziert. Trotz der Öffnung können weiterhin nicht alle offenen Fachkraftstellen in den Offenen
Ganztagsschulen besetzt werden. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, ab sofort weitere Berufs-
gruppen mit einer annähernd pädagogischen Qualifikation zuzulassen. Dies erfolgt in Anlehnung an
die Personalverordnung aus dem KiBiz. 1
In Abstimmung mit den freien OGS-Trägern werden folgende Berufsgruppen aufgenommen:
Pflegerische Berufe (Fachkräfte aus der Gesundheits- und Krankenpflege)
Therapeutische Berufe (Ergotherapeutinnen und -therapeuten, Physiotherapeutinnen und -
therapeuten, Logopädinnen und Logopäden)
Kultur-, Sozial- und Kommunikationswissenschaften (Soziologinnen und Soziologen)
Die Einstellung erfolgt weiterhin über ein geordnetes Bewerbungsverfahren, in welchem neben beruf-
licher Qualifikation besonders die persönliche Eignung und die Bereitschaft zur entsprechenden be-
ruflichen Weiterentwicklung nachgewiesen werden muss.
1 Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (Personalverordnung) vom 4. August
2020 zum KiBiz
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V/0068/2023
Zu 1. Einsatz von OGS-Zweitkräften im Gruppendienst
Sofern Gruppenleitungen trotz der unter den benannten Maßnahmen nicht besetzt werden können,
greift zukünftig der Einsatz von sogenannten „OGS -Zweitkräften“. Damit wird der vakante Stellenan-
teil der Gruppenleitung umgewidmet zum Einsatz einer OGS-Zweitkraft.
Die Bildung dieser neuen Funktion dient zur übergangsweisen Kompensation fehlender Fachkräfte
und zur faktischen Aufrechterhaltung des OGS-Betriebs. Für die Tätigkeit als Zweitkraft kommen Mit-
arbeiter*innen aus den Offenen Ganztagsschulen in Frage, di e mindestens eine einjährige Tätigkeit
als Unterstützungskraft nachweisen und bereits an entsprechenden Fortbildungen für Unterstüt-
zungskräfte teilgenommen haben. Auch Personen mit einer abgeschlossenen oder berufsbegleiten-
den Ausbildung als OGS -Fachkraft, Kinderpfleger*in, Sozialassistent*in, Heilerziehungshelfer*in,
Krippenerzieher*in und Personen mit einer vergleichbaren Ausbildung kommen für die Tätigkeit als
Zweitkraft in Frage.
Damit können langjährig Beschäftigte, die bisher als Unterstützungskraft i n den Offenen Ganztags-
schulen tätig sind, ihrer Tätigkeit angemessen entlohnt und evtl. länger an den*die Arbeitgeber*in
gebunden werden. Im Ergebnis können OGS-Zweitkräfte Gruppenleitungen jedoch nicht vollumfäng-
lich ersetzen. Aus diesem Grund und um die Zweitkräfte fachlich begleiten zu können, wird eine
Gruppenleitung aus dem OGS-Team der jeweiligen Schule die Verantwortung für die weitere Gruppe
übernehmen. Um der erweiterten Aufgabenstellung gerecht werden zu können, bedarf es der Aufsto-
ckung der Arbeitszeit um zwei Wochenstunden. Der Gesamtverantwortungsbereich einer Gruppenlei-
tung erstreckt sich dadurch auf zwei Gruppen. Insbesondere die Bereiche Elternarbeit und Kinder-
schutz / Jugendhilfe liegen für beide Gruppen in der Zuständigkeit der Gruppenleitung. Die Entlastung
in der zweiten Gruppe erfolgt durch die Zweitkraft.
Zur Bildung der Position „OGS-Zweitkraft“ wird:
1. eine bereits eingesetzte Unterstützungskraft mit einem veränderten Anforderungsprofil auf
einer vakanten Gruppenleitungsstelle eingesetzt und aufgrund der erweiterten Zuständig-
keitsbereiche von S02/S03 TVöD SuE nach S04 TVöD SuE höhergruppiert oder eine
Neueinstellung einer Person nach S04 TVöD SuE vorgenommen und
2. die Arbeitszeit einer bestehenden Gruppenleitung/Fachkraft um 2 Wochenstunden erhöht.
Zu 2. Entwicklung eines Handlungsprogramms und Ausblick
Bei der Betrachtung des Fachkräftebedarfs für Münster für die kommenden Jahre und unter besonde-
rer Berücksichtigung des Rechtsanspruchs ab 2026 wird deutlich, dass sich der be reits bestehende
Fachkräftebedarf im Kontext der ganztägigen Betreuung in Schulen noch massiv verschärfen wird.
Die hier benannten Maßnahmen dienen in einem ersten Schritt der Sicherung der Aufgabenwahr-
nehmungen der außerunterrichtlichen Angebote in den Offenen Ganztagsschulen.
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V/0068/2023
Der Einsatz von OGS -Zweitkräften ist fachlich gerahmt und zeitlich befristet vertretbar. Übergangslö-
sungen in dieser Form sollten nur angewandt werden, wenn weitere Maßnahmen das Ziel verfolgen,
eine dauerhafte Fachkompetenz in den Offenen Ganztagsschulen zu erhalten.
Die Unterscheidung zwischen Fach -Kräften und OGS-Zweitkräften kann herangezogen werden, da-
mit mit Hilfe von Nach - oder Weiterqualifizierung ein Quereinstieg verstärkt angeboten werden kann.
Ebenso ist auch zu prüfen, ob die (potentiellen) Beschäftigten „aufgabenspezifische Ausbildungs-
nachweise“ vorlegen können. In diesem Kontext können auch externe Prüfungen ein Lösungsansatz
sein. Parallel sollten alle bereits bestehenden Bemühungen zur Gewinnung von Fachkräften auf-
rechterhalten bzw. neue Wege wie die Erhöhung von Ausbildungsplätzen bei den Trägern des Offe-
nen Ganztags erschlossen werden.
Darüber hinaus sind weitere Bausteine eines lokalen Handlungsprogramms zu entwickeln, die das
Gesamtsystem entlasten, stützen und dazu beitragen, dass trotz dauerhaft angespannter personeller
Ressourcen wesentliche Qualitätsstandards erhalten bleiben können. Bei der Erarbeitung solcher
Programmbausteine werden die freien Träger der Offenen Ganztagsschulen eingebunden.
In Vertretung
Zu II:
Der Berechnung der Mehraufwendungen liegen folgende Eckpunkte zugrunde:
- Berechnungsgrundlage: Jahreskosten 2023 Entgeltgruppe S04 / S08a Stufe 3 (gerundet auf volle
10 Euro)
- Einsparung durch die Besetzung einer GL-Stelle mit einer Zweitkraft (S04 – S08a): 2.390 €
- Mehraufwendungen durch Kompensation (Aufstockung GL-Kraft um 2 WStd. S08a): 3.120 €
- Mehraufwendungen insg.: 730 € je Gruppe
- Von den aktuell 281 Gruppen befinden sich 132 Gruppen in städtischen OGS und 149 Gruppen in
OGS freier Träger.
- Es muss davon ausgegangen werden, dass ca. 20% der Gruppen nicht durch Personal im Sinne
des Punktes 1 besetzt werden können.
- Die anfallenden Aufwendungen werden aufgrund des weiteren OGS-Ausbaus sowie neuer Tarif-
abschlüsse weiter steigen. Hierfür wird Jahr für Jahr ein Aufschlag in Höhe von 8% für die erwar-
tete Zunahme der Gruppenzahlen und weitere 2 % für die Dynamisierung der Personalaufwen-
dungen, insgesamt 10 % eingepreist.
Es ergibt sich die folgende Berechnung der Personalmehraufwendungen:
Zu Zeile 11 Personalaufwendungen (städtische OGS)
Gruppen
2022/23 Davon 20% Mehraufwand je Gruppe Mehraufwand ins-
gesamt (gerundet)
Vollzeitäquivalente
(gerundet)
2023 132 26,4 730,00 € 19.280,00 € 1,36
2024 Fortschreibung mit 10% für steigende Gruppenzah-
len + Dynamisierung (Tarifabschlüsse)
21.200,00 € 1,49
2025 23.320,00 € 1,64
2026 25.660,00 € 1,81
2027 28.220,00 € 1,99
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V/0068/2023
Zu Zeile 15 Transferaufwendungen (freie Träger)
Gruppen
2022/23 Davon 20% Mehraufwand je Grup-
pe
Mehraufwand
insgesamt (ge-
rundet)
2023 149 29,8 730,00 € 21.760,00 €
2024
Fortschreibung mit 10% für steigende Gruppenzahlen +
Dynamisierung (Tarifabschlüsse)
23.930,00 €
2025 26.330,00 €
2026 28.960,00 €
2027 31.860,00 €
Aufgrund der fortschreitenden OGS-Überleitung in die Trägerschaft der freien Jugendhilfe wird es im
Laufe der Jahre zu Verschiebungen der Ansätze von Zeile 11 zu Zeile 15 kommen. Da der Anteil des
gestellten Personals nicht absehbar ist, wird hierzu keine Prognose abgegeben.
In Vertretung
Gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: zurückgezogen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0068/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.01.2023
- Erstellt
- 24.01.2023 15:47