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2021/0269

Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet 'Woogsviertel'

Magistratsvorlage 23.08.2021

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2021/0269

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
26.08.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat       an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
  
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0269 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 546010 
Kostenstelle:  066-080-1000/066-103-1000 Investitionsnummer:  08066-0802 
Kostenträger:  5460-11 Sachkonto: 0775010/6065000  
 
Betreff: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Woogsviertel"  
 
Vorlage vom: 23.08.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Dem Konzept zur Parkraumbewirtschaftung wird zugestimmt.  
2. Die Planung ist entsprechend umzusetzen.  
3. Die benötigten Haushaltsmittel für die Beschaffung der Parkscheinautomaten stehen als 
Haushaltsausgabereste im aktuellen Haushaltsjahr unter der Investitionsnummer 08066 -
0802 „Erwerb AV Parkscheinautomaten“, Kostenstelle 066 -080-1000 zur Verfügung. Die 
Kosten für Beschilderung und Markierung werden aus dem Ergebnishaushalt, Kostenstelle 
066-103-1000 und Sachkonto 6065000, beglichen.  
 
Anlagen: Anlage 1: PSA-Planung Woogsviertel  
Anlage 2: Übersicht Parkzone Woogsviertel  
Anlage 3: Kosten / Einnahmen

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   Kosten Einnahmen  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.08.2021 
 
Im Rahmen der quartiersweisen Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung 
ist im folgenden Schritt das Gebiet „Woogsviertel “ für die Umsetzung vorgesehen. Es handelt 
sich um ein dicht bebautes Wohngebiet mit hoher Einwohne ndendichte. Die dort gängige 
Parkpraxis findet meist, auf Kosten von Kindern, mobilitätseingeschränkten Personen oder 
der zu Fuß gehenden Bevölkerung, auf de m Gehweg statt. Die Parkraumbewirtschaftung hat 
als Ziel, den Parkdruck und somit den Parksuchverkehr zu reduzieren.  
 
Am 22.07.2021 wurden die Bewohnerinnen und Bewohner des Woogsviertel s per Flyer über 
die zukünftige Parkraumbewirtschaftung informiert. D er Flyer diente dazu, alle Betroffenen 
über das zukünftige Konzept frühzeitig in Kenntnis zu setzten. Zudem wurden die 
Anwohnerinnen und Anwohner ausdrücklich darum gebeten, sich mit Anmerkungen, Kritik 
und Lösungsvorschlägen (bzgl. des Parkkonzepts) an da s Mobilitätsamt zu wenden. Die 
Anregungen der Bürgerinnen und Bürger werden in die zukünftige Quartiersgestaltung 
miteinbezogen.   
 
Konzept 
 
Die Parkzone umfasst die Straßen innerhalb des Gebiets südlich der Landgraf -Georg-Straße 
(Abschnitt zwischen Teichh ausstraße und Beckstraße) / Heinrich -Fuhr-Straße, östlich der 
Teichhausstraße/ Nieder -Ramstädter Straße (bis Heinrichstraße), nördlich der 
Heinrichstraße und westlich der Gundolfstraße / des Breslauer Platzes. Das Konzept sieht 
vor, dass in diesem Gebiet P arkscheinautomaten aufgestellt werden. Die  
Parkscheinautomaten sind mit einem EC -Karten Terminal ausgestattet, um den Parkenden 
neben Bargeld ein weiteres Zahlungsmittel am Automaten anzubieten.  
Als Alternative zum Parkscheinautomaten wird das Handy -Parken für das Entrichten der 
Parkgebühren angeboten. Diese Zahlungsmethode wird bereits in der Innenstadt, Bessungen 
Nord und dem Kapellplatzviertel angeboten und wird um das Quartier „Woogsviertel“ 
erweitert. 
 
Die Parkgebühren betragen nach der Parkgebührensa tzung (Gebührenzone II) 75 Cent pro 
30 Minuten. Die Bewirtschaftungszeiten werden aufgrund der fußläufigen Nähe zur 
Innenstadt von montags bis samstags von 8 bis 22 Uhr mit einer Höchstparkdauer von zwei 
Stunden vorgesehen.  
 
Gemeldete Anwohnende des Gebiet s können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken nach  
§ 46 StVO für 120 Euro pro Jahr beantragen. Mit der Ausnahmegenehmigung werden 
Anwohnende von dem Entrichten der Parkgebühren an Parkscheinautomaten und von der 
Höchstparkdauer befreit.  
 
Für Besuchende von Anwohnenden werden „Besuche ndenkarten“ angeboten. Solche 
„Besuchendenkarten“ werden bereits im Kapellplatzviertel, Bessungen  Nord und in der 
Mathildenhöhe angeboten. Es sind Bögen mit neun Tageskarten und einer Wochenkarte 
erhältlich. Diese sind einen Tag bzw. eine Woche lang in der Parkzone gültig. Hierfür ist das 
Kfz-Kennzeichen und das Datum auf der Karte einzutragen und die se sichtbar in das 
Fahrzeug zu legen. Die Besuchenden sind damit von dem Entrichten der Parkgebühren am 
Parkscheinautomaten und von der Höchstparkdauer befreit. Volljährige Anwohnende einer 
Parkzone können Bögen mit je neun Tageskarten und einer Wochenkart e beim Bürger- und 
Ordnungsamt kostenpflichtig für je 20 Euro erwerben.

- 4 - 
Pro Monat und Person kann ein Bogen erworben werden. Die Bögen können unabhängig vom 
Fahrzeugbesitz oder vom Besitz einer Ausnahmegenehmigung für Bewohnende erworben 
werden. 
 
Dieses Konzept beinhaltet keine Änderungen des aktuellen Parkplatzangebot s, in der 
Verkehrsregelung oder in der Aufteilung der Straßenräume. Eine Stellplatzneuordnung in 
kritischen Straßenabschnitten wird sukzessive im Zusammenhang mit anstehenden Bau - und 
Erneuerungsmaßnahmen umgesetzt . 
 
Kontrolle 
 
Regelmäßige und dauerhafte Kontrollen und Sanktionierung bei Nicht -Einhaltung der neuen 
Parkregelungen sind notwendig, um die Neuerungen im Straßenraum zu etablieren. 
Ansonsten kann keine Veränderung im Parkverhalten e rreicht werden und eine Reduzierung 
des Parkdrucks nicht erreicht werden.  
 
 
Dezernat I    Dezernat III    Dezernat IV 
 
 
 
Jochen Partsch    Michael Kolmer    André Schellenberg  
Oberbürgermeister    Stadtrat    Stadtkämmerer

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STAND: 03.12.2020 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dokumentation 
Wissenschaftsstadt Darmstadt – 
Parkraumbewirtschaftungskonzept für die Quartiere 
Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Parkraumbewirtschaftungskonzept Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen  
 
 I 
 
03.12.2020 
IMPRESSUM 
 
Auftraggeber    
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Mobilitätsamt 
Abteilung konzeptionelle Mobilitätsplanung 
Bessunger Straße 125 
64295 Darmstadt 
     
 
 
Auftragnehmer 
Bearbeitung    
     
 
ZIV - Zentrum für integrierte Verkehrssysteme GmbH  
Robert-Bosch-Straße 7 
64293 Darmstadt 
 
Dipl.-Ing. Frank Striegl 
Jan Schupp M.Sc.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Parkraumbewirtschaftungskonzept Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen  
 
 II 
 
03.12.2020 
INHALT 
1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG 1 
2 UNTERSUCHUNGSGEBIET 2 
3 PARKRAUMERHEBUNG 6 
3.1 Erhebung des Parkraumangebots 6 
3.2 Erhebung der Parkraumnachfrage 9 
3.3 Nutzergruppen 10 
3.4 Erhebungsergebnisse 12 
4 PARKRAUMBEWIRTSCHAFTUNGSKONZEPT 13 
4.1 Ziele der Parkraumbewirtschaftung 13 
4.2 Grundlagen Konzept 13 
4.3 Neue Parkraumkonzeption 14 
5 FAZIT 19

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Parkraumbewirtschaftungskonzept Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen  
 
 III 
 
03.12.2020 
ABBILDUNGEN 
Abbildung 1: Untersuchungsgebiet 2 
Abbildung 2: Nutzungskartierung im Untersuchungsgebiet 3 
Abbildung 3: Teilgebiete im Untersuchungsgebiet 4 
Abbildung 4: Parkraumbewirtschaftungszonen in Darmstadt 5 
Abbildung 5: Gehwegparken im Woogsviertel 7 
 
 
TABELLEN 
Tabelle 1: Parkraumangebot öffentlicher Pkw-Stellplätze nach Teilgebieten 8 
Tabelle 2: Parkraumangebot privater Pkw-Stellplätze nach Teilgebieten 9 
Tabelle 3: Auslastung nach Teilgebiet und nach Erhebungszeitraum 10 
Tabelle 4: Nachfrage an Stellplätzen der Nutzergruppen 11 
Tabelle 5: Nachfrage an Stellplätzen der Nutzergruppen in Prozent 12 
Tabelle 6: Nachfrageveränderung infolge Parkraumbewirtschaftungskonzept 15 
Tabelle 7: Parkraumauslastung – Prognose Parkraumbewirtschaftung 15 
Tabelle 8: Einnahmen durch Parkscheingebühren 17 
Tabelle 9: Kosten für Beschilderung 17 
 
ABKÜRZUNGEN 
 
IV Individualverkehr 
KP Knotenpunkt 
Lkw Lastkraftwagen 
MIV motorisierter Individualverkehr 
ÖPNV öffentlicher Personennahverkehr 
ÖV  öffentlicher Verkehr 
Pkw Personenkraftwagen 
ZIV Zentrum für Integrierte Verkehrssysteme GmbH

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Parkraumbewirtschaftungskonzept Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen  
 
 IV 
 
03.12.2020 
ANLAGEN 
1 Nutzungskartierung 
  
2 Parkraumerhebung 
2.1 
2.2 
2.3 
2.4 
2.5 
2.6 
2.7 
2.8 
 
Parkregelung und Parkpraxis 
Parkraumangebot 
Parkraumangebot – Gehwegparken bis Restbreite > 2m geduldet 
Parkraumangebot – Gehwegparken bis Restbreite > 1,8m geduldet 
Stellplätze auf Privatgrund 
Parkraumauslastung Nacht 
Parkraumauslastung Morgen 
Parkraumauslastung Mittag 
3 Parkraumbewirtschaftungskonzept 
3.1 
3.2 
3.2 
 
Parkraumangebot bewirtschaftet 
Standorte der Parkscheinautomaten 
Beschilderungsplan 
 
QUELLEN 
EVE 2012 
 
  
Empfehlungen für Verkehrserhebungen. Forschungsgesellschaft für Straßen- und 
Verkehrswesen (FGSV), Arbeitsgruppe "Verkehrsplanung". Köln 2012 
EFA 2002 
 
  
Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen. Forschungsgesellschaft für Straßen- und 
Verkehrswesen (FGSV), Arbeitsgruppe "Straßenentwurf". Kön 2002 
RASt 2006 
 
  
Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen. Forschungsgesellschaft für Straßen- und 
Verkehrswesen (FGSV), Arbeitsgruppe "Straßenentwurf". Kön 2002 
Stadt Darmstadt 
 
 
 
  
Mobilitätsamt, Abteilung konzeptionelle Mobilitätsplanung. Bewirtschaftungszonen, 
https://www.darmstadt.de/fileadmin/Bilder-
Rubriken/Leben_in_Darmstadt/mobilitaet_und_verkehr/verkehrsprojekte/Parken/PRBZ_mit_
BE1.pdf, Zugriff 07.10.2020 
OSM 2019 
  
Openstreetmap. https://www.openstreetmap.de/karte.html.  Zugriff: 13.02.2019. 
StVO 
 
  
Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), die zuletzt durch Artikel 1 der 
Verordnung vom 20.April 2020 (BGBl. I S. 814) geändert worden ist 
VwV-StVO 
  
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) Vom 26. 
Januar 2001* In der Fassung vom 22. Mai 2017 (BAnz AT 29.05.2017 B8)

Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Anlass und Aufgabenstellung 
 
 1 
 
03.12.2020 
 
1 Anlass und Aufgabenstellung 
Seit einigen Jahren findet in Teilen der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine 
Bewirtschaftung des Parkraums statt. Ausgehend von der Innenstadt (Zone i) wird 
das bewirtschaftete Gebiet schrittweise erweitert. Derzeit wird bereits das Kapellplatz-
viertel bewirtschaftet, i m Woogsviertel West ist die Einführung der Bewirtschaftung 
für das Jahr 2021 geplant. Das Woogsviertel Ost grenzt unmittelbar an das 
Woogsviertel West, eine Trennung,  beispielsweise durch eine größere Straß e, ist 
nicht vorhanden. Um eine dauerhafte Verlagerung des Parkdrucks vom westlichen in 
das östliche Teilgebiet zu verhindern, soll ohne größeren zeitlichen Abstand auch im 
Woogsviertel Ost eine Parkraumbewirtschaftung umgesetzt werden. Derselbe Grund 
legt außerdem eine gemeinsame Betrachtung mit dem im S üden angrenzenden 
Wohngebiet An den Lichtwiesen nahe. 
In der vorliegenden Dokumentation wird zunächst die Situation im Bestand ermittelt, 
insbesondere das derzeitige Parkraumangebot sowie die Nachfrage. Daraus wird 
abgeleitet, von welchen Personengruppen der Parkraum derzeit in welchem Umfang 
genutzt wird und wie sich deren Parkverhalten ggf. nach Einführung einer Parkraum-
bewirtschaftung ändert.  Darauf aufbauend wird die Parkraumbewirtschaftung 
konzeptioniert und abschließend ein überschlägiger Vergleich der Einnahmen - und 
Ausgaben durchgeführt.

Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Untersuchungsgebiet 
 
 2 
 
03.12.2020 
 
2 Untersuchungsgebiet 
Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Osten Darmstadts und wird im Norden 
durch das Naturfreibad Großer Woog, im Osten sowie Süden durch eine Grünfläche 
und im Westen durch den Alten Friedhof , bzw. die Nieder -Ramstädter Straße  
begrenzt. Im Westen liegen die Parkraumbewirtschaftungszonen „Kapellplatzviertel 
Süd“ und „Woogsviertel Wes t“ (vsl. ab 2021). Südöstlich des zu untersuchenden 
Gebiets befindet sich der Standort Lichtwiese der Technischen Universität Darmstadt. 
Die Innenstadt, in der Parkraum bewirtschaftung ebenfalls bereits umgesetzt ist, 
befindet sich westlich des Untersuchungsgebiets. 
In Abbildung 1 sind das Untersuchungsgebiet (blau) sowie angrenzende 
Parkraumbewirtschaftungszonen (grau) abgebildet. 
Abbildung 1: Untersuchungsgebiet 
 
Quelle: eigene Darstellung 
Kartengrundlage OpenStreetMap 
Gebietsstruktur 
Zu Beginn der Untersuchung wurde eine Nutzungskartierung für das 
Untersuchungsgebiet durchgeführt (vgl. Abbildung 2). Der komplette Plan befindet 
sich in Anlage 1.

Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Untersuchungsgebiet 
 
 3 
 
03.12.2020 
 
Abbildung 2: Nutzungskartierung im Untersuchungsgebiet 
 
 
Quelle: eigene Darstellung 
Kartengrundlage OpenStreetMap 
Für einen Teil des Untersuchungsgebiets sind Bebauungspläne vorhanden. Bei den 
entsprechenden Flächen handelt es sich um  reine Woh ngebiete (rot), allgemeine 
Wohngebiete (orange) und besondere Wohngebiete (gelb). Das übrige Gebiet lässt 
sich ebenfalls diesen Nutzungskategorien zuweisen.  Zu unterscheiden sind 
insbesondere zwei Teilbereiche : Der Nordwesten  ist geprägt von  
Mehrfamilienhäusern sowie vereinzelt Einzelhandel und Dienstleistungen (blau), im 
Osten überwiegen  Einfamilienhäuser (grün). Im Untersuchungsgebiet gibt es

Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Untersuchungsgebiet 
 
 4 
 
03.12.2020 
 
weiterhin bedeutende verkehrserzeugende Einzelziele, wie bspw. die Elly Heuss -
Knapp Schule oder den Alten Friedhof. 
Aufgrund der abweichenden Nutzung en sowie der  räumlichen Lage ist das 
Untersuchungsgebiet in vier Teilgebiete unterteilt worden , die Abbildung 3 
entnommen werden können. 
Abbildung 3: Teilgebiete im Untersuchungsgebiet 
 
Quelle: eigene Darstellung 
Kartengrundlage OpenStreetMap 
Bestehende Parkraumbewirtschaftung im Umfeld 
Wie bereits in Abbildung 1 aufgezeigt, gibt es weitere Parkraumbewirt schaftungs-
zonen in Darmstadt, welche teilweise bereits realisiert wurden. Die Parkraumbewirt-
schaftung wird ausgehend von der Innenstadt schrittweise erweitert. In der an das 
Untersuchungsgebiet angrenzenden Zone Woogsviertel West soll im Jahr 2021 eine 
Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden . Um ein Ausweichen des ruhenden 
Verkehrs in das ohnehin von hohem Parkdruck geprägte Woogsviertel Ost sowie An 
den Lichtwiesen zu verhindern, soll  der Parkraum dort  ebenfalls zeitnah 
bewirtschaftet werden.

Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Untersuchungsgebiet 
 
 5 
 
03.12.2020 
 
Abbildung 4: Parkraumbewirtschaftungszonen in Darmstadt 
 
Quelle: Mobilitätsamt, Stadt Darmstadt (Stand Juli 2020)

Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Parkraumerhebung 
 
 6 
 
03.12.2020 
 
3 Parkraumerhebung 
3.1 Erhebung des Parkraumangebots 
Um die Auslastung in dem zu untersuchenden Gebiet zu ermitteln, wurde im Voraus 
das Parkraumangebot erhoben. Der Fokus lag dabei auf den öffentlichen Stellplätzen. 
Private Stellplätze wurden überschlägig ermittelt, sind aber nicht mit in die 
Auswertung der Auslastung eingeflossen. 
Rechtliche Grundlagen 
Maßgeblich für das Parkraumangebot sind die Parkierungsregelungen im Unter -
suchungsgebiet. Grundsätzlich gilt, dass überall dort geparkt werden darf, wo es nicht 
verboten ist. Letzteres ist in erst er Linie der Fall, wenn dies durch entsprechende 
Beschilderung bzw. Markierung angezeigt wird, z.B. absolute oder eingeschrän kte 
Halteverbote (Zeichen 283 -xx bzw. 286 -xx). Weitere Einschränkungen sind in §12 
StVO gelistet: 
„(1) Das Halten ist unzulässig 
1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, 
2. im Bereich von scharfen Kurven, 
3. auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen, 
4. auf Bahnübergängen, 
5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten. 
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. 
(3) Das Parken ist unzulässig 
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den 
Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben 
der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vo r Kreuzungen und 
Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, 
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert, 
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen 
gegenüber, 
4. über Schachtdeckeln und  anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 
oder eine Parkflächenmarkierung […] das Parken auf Gehwegen erlaubt ist, 
5. vor Bordsteinabsenkungen.“ 
Nicht eindeutig geregelt ist, wann es sich um eine enge Straßenstelle handelt; die 
Rechtsprechung geht regelmäßig davon aus, dass die verbleibende Fahrbahnbreite 
3,05m nicht unterschreiten darf. Gehwegparken ist jederzeit verboten, wenn es nicht 
durch entsprechende Beschilderung angeordnet wird (Zeichen 315-xx).

Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Parkraumerhebung 
 
 7 
 
03.12.2020 
 
Regelungen im Untersuchungsgebiet und Parkpraxis 
Die b ei der Erhebung festgestellte derzeitige Parkregelung und Parkpraxis im 
Untersuchungsgebiet ist in Anlage 2.1 grafisch aufbereitet dargestellt. 
Demnach ist i m Untersuchungsgebiet parkregelnde Beschilderung nur in geringem 
Umfang vorhanden. In einigen Abschnitten ist Gehwegparken angeordnet. Im Bereich 
Friedhof muss teilweise eine Parkscheibe benutzt werden. Einige Park-/Haltverbote 
gelten nicht an allen Wochentagen bzw, nicht zu allen Uhrzeiten. 
Unzulässiges, aber derzeit behördlicherseits geduldetes Gehwegparken ist im 
Untersuchungsgebiet an mehreren Straßen abschnitten vorzufinden. Dabei wird 
beispielsweise beidseitig auf dem Gehweg geparkt,  weil legales Parken auf der 
Fahrbahn bei ausreichender verbleibender Fahrbahnbreite nur auf einer Seite 
möglich wä re. Teilweise wird auf dem Gehweg geparkt, obwohl legales Parken 
möglich wäre oder sogar mittels Markierung angeordnet wird. (vgl. Abbildung 5) 
Abbildung 5: Gehwegparken im Woogsviertel 
 
Quelle: eigene Aufnahme 
Zu unterscheiden ist dabei behinderndes und nicht behinderndes Gehwegparken. 
Hierfür liegen unterschiedliche Definitionen bzgl. der  jeweils notwendigen verblei -
benden Gehwegbreite vor. Aus den Empfehlungen für Fußgängerverkehrs anlagen 
(EFA 2002)  lässt sich eine Breite von mindestens 2 m herleiten. An den 
Straßenabschnitten, an denen im Bestand illegales, aber nicht behinderndes 
Gehwegparken stattfindet, ist eine Anordnung des Gehwegparkens im Rahmen der 
Parkraumbewirtschaftung denkbar. 
Bei der Ortsbegehung wurde festgestellt, dass es sich im Untersuchungsgebiet meist 
um behinderndes Ge hwegparken handelt, wenn auf dem Gehweg geparkt wir d. 
Ausnahmen gibt es  insbesondere an den Straßenabschnitten, an denen bereits 
Gehwegparken per Beschilderung angeordnet ist.

Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Parkraumerhebung 
 
 8 
 
03.12.2020 
 
Öffentliche Stellplätze 
Die Anzahl der im öffentlichen Straßenraum verfügbaren Stellplätze ist in den 
Anlagen 2.2 bis 2.4 dargestellt. Dabei wird jeder Straßenabschnitt einer der folgenden 
Kategorien zugeordnet: 
 legales Parken am Fahrbahnrand (längs oder senkrecht zur Fahrtrichtung), 
auf Gehwegen (wenn angeordnet) sowie auf Parkplätzen 
 illegales, aber nicht behinderndes Gehwegparken 
 illegales und behinderndes Gehwegparken 
Anlage 2.2  liegt die Annahmen zugrund e, dass Gehwegparken generell als 
behindernd einzustufen ist. Anlage 2.3 zeigt auch nicht behinderndes Gehwegparken, 
wo eine Gehwegbreite von 2m nicht unterschritten wird. In Anlage 2.4 sind zusätzlich 
Stellplätze auf dem Gehweg dargestellt, wenn ausnahmsweise eine Gehwegbreite 
von mindestens 1,8m akzeptiert wird. 
In nachstehender Tabelle ist das Parkraumangebot unterschieden nach den 
festgelegten Teilgebieten aufgeführt. 
Tabelle 1: Parkraumangebot öffentlicher Pkw-Stellplätze nach Teilgebieten 
Teilgebiet Anzahl Legale 
Stellplätze 
Anzahl Stellplätze Geduldetes Gehwegparken 
Nicht behindernd 
(b > 2m) Behindernd 
Woogsviertel Ost 
(Ost) 272 0 105 
Woogsviertel Ost 
(West) 372 15 35 
An den 
Lichtwiesen 456 0 83 
Friedhof 136 0 0 
Parkplatz Woog 57 0 0 
Summe 1.293 15 223 
 
Hieraus ergibt sich, dass im Untersuchungsgebiet die überwiegende Anzahl der 
regelmäßig genutzten Stellplätze auf dem Gehweg eine Beeinträchtigung von 
Fußgängern zur Folge haben. 
In Summe stehen 1. 308 legale und illegale, aber nicht behindernde Stellplätze  zur 
Verfügung. Wird eine Gehwegbreite von nur mindestens 1,8m akzeptiert, sind 
insgesamt 1 11 Stellplätze als nicht behinderndes Gehwegparken  einzustufen,

Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Parkraumerhebung 
 
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03.12.2020 
 
allerdings reduziert sich die Anzahl der legalen Stellplätze um 54. Dies ist darauf 
zurückzuführen, dass stellenweise entweder nur auf einer Fahrbahnseite oder auf 
beiden Seiten teilweise auf dem Gehweg geparkt werden kann, ohne dass die 
benötigte Fahrbahnbreite unterschritten wird. (Vgl. Anlage 2.3.4) 
Stellplätze auf Privatgrund 
Die Erhebung des Parkraumangebotes der privaten Stellplätze erfolgte ebenfalls bei 
der Ortsbegehung und auf der Grundlage von Luftbildanalysen. Berücksichtigt 
wurden Garagen, private Parkplätze und freie Flächen auf Grundstücken, auf denen 
potenziell Kfz abgestellt werden können. 
Unter diesen Annahmen ergibt sich die Anzahl der privaten Stellplätze in Anhang 2.3 
sowie in Tabelle 2. 
Tabelle 2: Parkraumangebot privater Pkw-Stellplätze nach Teilgebieten 
Teilgebiet private Stellplätze 
Woogsviertel-Ost Ost 252 
Woogsviertel-Ost West 282 
An den Lichtwiesen 413 
Friedhof 27 
Summe 974 
3.2 Erhebung der Parkraumnachfrage 
Die Erhebung der Parkraumnachfrage erfolgte am  25.08.2020 über insgesamt drei 
Begehungsdurchläufe: morgens, mittags und nachts. Die Erhebungszeiträume waren 
02:00 – 04:00 Uhr, 09:00 – 11:00 Uhr sowie 13:00 – 15:00 Uhr. Am Erhebungstag 
war das Wetter beständig, es  fiel kein Niederschlag, aber es war te ilweise bewölkt.  
Erhebungsgegenstand war die Zählung im öffentlichen Straßenraum abgestellter Kfz 
ohne Zuordnung über die einzelnen Zählzeiten hinaus (keine Aufnahme des 
Nummernschildes). 
Da in dieser besonderen Zei t nicht absehbar ist, wann die Einflüsse von COVID19 
auf das tägliche Leben wieder verschwunden sein werden wurde die Erhebung a uf 
Wunsch des Auftraggebers Ende August, also 2 Wochen nach Ende der hessischen 
Sommerferien durchgeführt, so dass zumindest kein Einfluss durch schulbezogenen 
Verkehr zu erwarten war. Allerdings ist bei der Auswertung zu berücksichtigen, dass 
das Verkehrs geschehen infolge der COVID19 -Auswirkungen derzeit tendenziell 
untypisch sein wird (Stichwort: Homeoffice, Einschränkung Gastron omie, Gewerbe 
und Freizeitnutzu ngen). Eine zusätzliche Besonderheit besteht darin, dass zur 
Erhebung vorlesungsfreie Zeit an den Hochschulen herrschte, aber auch nicht

Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Parkraumerhebung 
 
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absehbar war/ist, ab wann an der Universität/Hochschule der Regelbetrieb mit 
Präsenzveranstaltungen wieder aufgenommen wird.  
Um die Auslastung des ruhenden Verkehrs des Untersuchungsgebiets zu ermitteln, 
wurden das Parkraumangebot und die Parkraumnachfrage gegenübergestellt.  Die 
relative Auslastung bezieht sich dabei auf die Anzahl der legal verfügbaren Stellplätze 
(vgl. Tabelle 1). Das Ergebnis ist Tabelle 3 zu entnehmen. 
Tabelle 3: Auslastung nach Teilgebiet und nach Erhebungszeitraum 
Teilgebiet Parkraum-
angebot 
Parkraumauslastung 
Nacht Vormittag Nachmittag 
Woogsviertel Ost (Ost) 272 321 118% 270 99% 252 93% 
Woogsviertel Ost (West) 372 413 111% 363 98% 366 98% 
An den Lichtwiesen 456 333 73% 306 67% 290 64% 
Friedhof 136 117 86% 98 72% 84 62% 
Parkplatz Woog 57 43 75% 44 77% 39 68% 
Summe 1.293 1.184 92% 1.037 80% 992 77% 
Erkennbar ist, dass das Gebiet Woogsviertel  ganztägig hoch ausgelastet, nachts 
sogar überbelastet ist. Die Parkraumauslastung an den Lichtwiesen ist mittel bis 
hoch. Da die höchste Auslastung immer nachts verzeichnet wird, ist , auch unter 
Berücksichtigung der Umfeldsituation,  davon auszugehen, dass  die Bewohner des 
Untersuchungsgebiets Hauptnutzer des Stellplatzangebots sind. 
Die niedrigste Auslastung ist überwiegend nachmittags vorzufinden , mit Ausnahme 
des Teilgebiets Woogsviertel Ost (West), bei dem sich die Auslastung vormittags und 
nachmittags gleicht. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in dem Teilgebiet eine 
dichte Bebauung sowie vereinzelt Gewerbe vorzufinden ist. Ebenfalls im Umfeld der 
Elly Heuss-Knapp-Schule wird nachmittags die niedrigste Auslastung und vormittags 
die höchste Auslastung verzeichnet. 
Grafische Darstellungen der Auslastung des Untersuchungsgebiets je Erhebungs -
zeitraum sind in den Anhängen 2.4 bis 2.6 zu finden. 
3.3 Nutzergruppen 
Zu weiteren Beurteilung der Parkraumauslastung werden folgende Nutzergruppen 
anhand ihres typischerweise unterschiedlichen Parkverhaltens definiert: 
 Bewohner, 
 Arbeitnehmer, 
 Besucher und 
 Studierende. 
Zum jeweiligen Parkverhalten wurden folgende Annahmen getroffen:

Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Parkraumerhebung 
 
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Kfz von Bewohnern sind ganztägig anzutreffen.  Es ist davon auszugehen, dass 
nahezu alle Kfz, die nachts angetroffen werden, Bewohner-Kfz sind. Weiterhin ist die 
Mehrheit der Bewohner -Kfz auch vor - und bzw. nachmittags im Erhebungsgebiet  
abgestellt. 
Aufgrund der Gebietsstruktur des Untersuchungsgebiets sind Kfz von im Gebiet 
beschäftigten Arbeitsnehmern nur in geringem Umfang – vorwiegend vor - und 
nachmittags – anzutreffen. Ausnahmen bilden die Elly Heuss-Knapp-Schule und die 
Kita An der Nachtweide. Das Elisabethenstift als größerer Arbeitgeber befindet sich 
in ca. 250 m Entfernung  auf der anderen Seite des Woogs , weshalb Stellplätze am 
nördlichen Rand des Untersuchungsgebiets potenziell in Frage für diese 
Arbeitnehmer kommen. 
Die Nutzergruppe Besucher beinhaltet überwiegend die Besucher von Bewohnern. In 
geringem Umfang sind auch Kunden des vorhandenen Einzelhandels, Arztpraxen  
und Nutzer der Freizeiteinrichtungen usw. eingeschlossen. In den Hochsommer -
monaten ist mit einem höheren Aufkom men im Umfeld  des Naturfreibads Großer 
Woog zu rechnen. 
Aufgrund der Parkraumbewirtschaftung am Standort Lichtwiese der Technischen 
Universität Darmstadt ist im Teilgebiet „An den Lichtwiesen“ und im Einzugsgebiet 
von Haltestellen der Buslinien K/KU mit er höhtem Parksuchverkehr seitens Studie -
renden zu rechnen. Aufgrund der aktuellen Situation und den derzeit nicht stattfinden-
den Präsenzveranstaltungen ist dieses Verkehrsaufkommen allerdings hintangestellt. 
Wenngleich direkte Rückschlüsse von der Parkraumauslastung auf die Nutzergrup-
pen nicht möglich sind, da die Erhebung ohne Kennzeichenerfassung erfolgt ist, zei-
gen doch die Ergebnisse ein unter den getroffenen Annahmen zu erwartendes Bild. 
Den Nutzergruppen wurde anhand von Erfahrungswerten in nachstehenden Tabellen 
die Nachfrage von Stellplätzen zu den verschiedenen Tageszeiten zugeordnet. 
Tabelle 4: Nachfrage an Stellplätzen der Nutzergruppen 
Nachfrage durch Nacht Vormittag Nachmittag 
Bewohner sehr hoch hoch hoch 
Arbeitnehmer keine gering gering 
Besucher sehr gering gering gering

Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Parkraumerhebung 
 
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Tabelle 5: Nachfrage an Stellplätzen der Nutzergruppen in Prozent 
Nachfrage durch Nacht Vormittag Nachmittag 
Bewohner 95% 70% 70% 
Arbeitnehmer - 20% 10% 
Besucher 5% 10% 20% 
3.4 Erhebungsergebnisse 
Der Parkraum im Untersuchungsgebiet ist ganztägig hoch belastet bis überlastet. Der 
hohe Parkdruck geht größtenteils von Bewohnern aus  und führt vor allem im 
Woogsviertel Ost an mehreren Straßenabschnitten zu illega lem, aber bi sweilen 
geduldetem Gehwegparken. Aufgrund der teilweise relativ geringen Gehwegbreite 
hat diese Praxis häufig eine Behinderung von Fußgängern zur Folge. 
Der hohe Parkdruck im westlichen Teil des Woogsviertel  Ost ist vor allem auf die 
dichte Bebauung und en tsprechend hohe Einwohnerzahlen zurückzuführen. Die 
Überlastung im östlichen Teil ergibt sich aus dem Umstand, dass einige 
Straßenabschnitte zu schmal für legales Parken sind und das Angebot legaler 
Stellplätze entsprechend gering ist. An den Lichtwiesen i st der Parkdruck relativ 
gering, allerdings machen sich Parkvorgänge der Mitarbeiter im Umfeld der Elly 
Heuss-Knapp-Schule bemerkbar. Wird das Untersuchungsgebiet als Einheit 
betrachtet, stehen ganztägig leg ale Stellplätze in ausreichender Anzahl zur 
Verfügung. 
Die Anzahl der privaten Stellplätze ist etwas geringer, als die Anzahl der öffentlichen 
Stellplätze. Eine Erhebung der Auslastung privater Stellplätze wurde nicht 
durchgeführt. Diese ist auch schwierig zu ermitteln, da nicht alle Stellplätze einsehbar 
sind. Es ist aber  denkbar, dass einige Stellplätze derzeit nicht genutzt werden und 
gegebenenfalls als zusätzlicher Parkraum zur Verfügung stehen.

Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Parkraumbewirtschaftungskonzept 
 
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4 Parkraumbewirtschaftungskonzept 
4.1 Ziele der Parkraumbewirtschaftung 
Ein wesentliches Ergebnis der Parkraumerh ebung ist, dass der hohe Parkdruck im 
Untersuchungsgebiet durch illegales Gehwegparken häufig zu Einschränkungen für 
Fußgänger führt. Eine Beeinträchtigung von Aufenthaltsqualität und Verkehrssicher-
heit ist die Folge. 
Ziel des Parkraumbewirtschaftungskonz epts ist deshalb, diese negativen Auswir -
kungen zu vermeiden. Gleichzeitig soll genügend Parkraum  für Nutzer mit berech -
tigtem Interesse zur Verfügung stehen. Dies sind in erster Linie Bewohner, aber auch 
deren Besucher sowie Kunden des ansässigen Einzelhandels, Arztpraxen etc. 
4.2 Grundlagen Konzept 
Das Parkraumbewirtschaftungskonzept soll sich in die bestehenden Regelun gen im 
Stadtgebiet eingliedern. Wesentliches Element ist demnach die Parkscheinpflicht an 
Werktagen, also m ontags bis samstags, von 8:00 bis 20:00 Uhr bei einer Höchst -
parkdauer von zwei Stunden. Bewohner mit Bewohnerparkausweisen sind von 
Parkscheinpflicht und Höchstparkdauer befreit. Für Besucher der Bewohner können 
zusätzlich Besucherausweise erworben werden. 
Die verkehrsrechtliche Anordnung der künftigen Parkierungsregelung erfolgt mittels 
Zonenbeschilderung (Zeichen 314 und die jeweilige Zusatzbeschild erung). 
Grundsätzlich wird jeder Stellplatz markiert, wobei i.d.R. Winkelmarkierungen Beginn 
bzw. Ende der Abschnitte, in denen geparkt werden darf, kennzeichnen. Wo nicht 
geparkt werden darf, sind Haltverbotsschilder erforderlich (Zeichen 283 etc.). 
Die für fließenden Verkehr verbleibende Fahrbahnbreite muss bei einer Stellplatz -
breite von 2m mindestens 3,05m betragen, wenn auf einer Straßenseite geparkt wird, 
bzw. 3,55m, wenn auf beiden Seiten geparkt wird. Auf diese Weise wird die Befahr -
barkeit der Straße durch Feuerwehr/Einsatzkräfte und Müllabfuhr gewährleistet. 
Gehwegparken darf nur angeordnet  werden, „ wenn genügend Platz für den 
unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder 
Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bl eibt […]“ ( vgl. VwV-StVO). In 
Anlehnung an EFA 2002 wird als Mindestgehwegbreite 2m angesetzt (vgl. Kapitel 
3.1). Weiterhin kann Gehwegparken nur angeordnet werden, wenn die Bordsteinhöhe 
10cm nicht übersteigt und somit Beschädigungen an Fahrzeugen beim 
Gehwegparken ausgeschlossen sind. Die Bordsteinhöhen wurden bisher nicht 
vollständig erfasst, bzw. berücksichtigt.

Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Parkraumbewirtschaftungskonzept 
 
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Vorgabe des Mobilitätsamts der Stadt Darmstadt ist, dass Parkscheinautomaten von 
keinem bewirtschafteten Stellplatz weiter als 75m entfernt sein  sollen. An vielbefah-
renen Straßen sind auf beiden Straßenseiten Parkscheinautomaten vorzusehen, um 
sonst notwendige Fahrbahnüberquerungen für Fußgänger zu vermeide n. Im Unter-
suchungsgebiet betrifft das v.a. die Heinrichstraße. 
4.3 Neue Parkraumkonzeption 
Das bewirtschaftete Parkraumangebot, die Standorte der Parkscheinautomaten und 
die Beschilderung sind in den Anlagen 3.1 bis 3.3 dargestellt. Anlage 3.1 basiert dabei 
auf Anlage 2.4 (Parkraumangebot bei Gehwegparken mit verbleibender Gehweg -
breite > 2m). In Summe ergeben sich 1.308 bewirtschaftete Stellplätze. Diese stehen 
1.293 legalen Stellplätzen im Bestand gegenüber. (Zusätzlich werden im Bestand bis 
zu 223 illegale Stellplätze genutzt.) 
Einfluss der Bewirtschaftung auf die künftige Parkraumnachfrage  
Voraussichtlich wird sich die Einführung des Parkraumbewirtschaftungskonzepts auf 
die Nachfrage auswirken. Unter den getroffenen Annahmen zu den Nutzergruppen 
(vgl. 3.3) sind folgende Veränderungen zu erwarten: 
Erfahrungsgemäß lassen sich rund 90% der berechtigten Bewohner einen Bewohner-
parkausweis ausstellen  (vgl. EVE 2012). Die übrigen Pkw werden zukünftig auf 
privaten Stellplätzen oder au ßerhalb des Untersuc hungsgebiets abgestellt. Dabei 
wird angenommen, dass zum Erhebungszeitpunkt rund 95% der Bewohner-Kfz auch 
tatsächlich im Untersuchungsgebiet abgestellt waren. 
Für im Gebiet beschäftigte Arbeitnehmer wird der Parkraum zukünftig wegen de r 
Höchstparkdauer von zwei Stunden nicht mehr zur Verfügung stehen. Diese 
Nutzergruppe entfällt rechnerisch komplett. 
Die Entwicklung der Parkvorgänge durch Besucher und Kunden etc. infolge der 
Parkraumbewirtschaftung ist schwer abzuschätzen. Als Worst-Case in Bezug auf die 
Auslastung sollte angenommen werden, dass alle Besucher auch weiterhin den 
Parkraum im Untersuchungsgebiet beanspruchen. 
In Tabelle 6 werden die Parkrau mnachfrage im Bestand und die geschätzte 
Parkraumnachfrage n ach Einführung der Parkraumbewirtschaftung 
gegenübergestellt. Die Anzahl der im öffentlichen Straßenraum abgestellten 
Bewohner-Kfz verringert sich, da nicht für alle berechtigten Kfz ein 
Bewohnerparkausweis beantragt wird. Im Untersuchungsgebiet beschäftig te 
Arbeitnehmer können zukünftig nicht mehr im öffentlichen Straßenraum parken. Für 
Besucherparkvorgänge wird dieselbe Anzahl wie im Bestand angesetzt.

Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Parkraumbewirtschaftungskonzept 
 
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Tabelle 6: Nachfrageveränderung infolge Parkraumbewirtschaftungskonzept 
Teilgebiet Nacht Vormittag Nachmittag 
Parker Bestand 1.227 1.081 1.031 
davon Bewohner 1166 757 722 
davon Arbeitnehmer 0 216 103 
davon Besucher 61 108 206 
Parker zukünftig 1.110 789 856 
davon Bewohner 1.049 681 650 
davon Arbeitnehmer - - - 
davon Besucher 61 108 206 
Künftige Stellplatzbilanz / Parkraumauslastung 
Zur Ermittlung der zukünftig en Parkraumauslastung wird angenommen, dass 
Gehwegparken dort angeordnet wird, wo keine Behinderung durch parkende Kfz zu 
erwarten ist, d.h., wo eine Restgehwegbreite >  2m erhalten bleibt (vgl. Anlage 3.1). 
Im Bestand stehen im Untersuchungsgebiet insgesamt 1.2 93 legale Stellplätze im 
öffentlichen Straßenraum zur Verfügung. Regelmäßig werden zusätzlich bis zu 15 
nicht-behindernde und 223 behindernde Stellplätze genutzt. Die nicht-behindernden 
Stellplätze sind im Rahmen des Parkraumbewirtschaftungskonzepts Teil der legalen 
Stellplätze, sodass insgesamt 1. 308 legale Stellplätze zur Verfügung stehen, 
während eine Nutzung der behindernden Stellplätze zukünftig nicht mehr gedu ldet 
wird. Dadurch erhöht sich die Anzahl legaler Stellplätze, während in Summe weniger 
(legale und geduldete) Stellplätze als im Bestand zur Verfügung stehen. 
Die zukünftige Nachfrage ergibt sich unter Berücksichtigung des Einflusses der 
Bewirtschaftung. Rechnerisch ergibt sich dadurch eine verringerte Parkraum -
auslastung bezogen auf legale Stellplätze. Die zu erwartende Parkraumauslastung je 
Teilgebiet und insgesamt ist in Tabelle 7 dargestellt. 
 Tabelle 7: Parkraumauslastung – Prognose Parkraumbewirtschaftung 
Teilgebiet Parkraum-
angebot 
Parkraumauslastung 
Nacht Vormittag Nachmittag 
Woogsviertel Ost (Ost) 272 290 107% 197 72% 209 77% 
Woogsviertel Ost (West) 387 374 97% 265 68% 304 79% 
An den Lichtwiesen 456 301 66% 223 49% 241 53% 
Friedhof 136 106 78% 72 53% 70 51% 
Parkplatz Woog 57 39 68% 32 56% 32 56% 
Summe 1.308 1.071 82% 757 58% 824 63%

Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Parkraumbewirtschaftungskonzept 
 
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Einnahmen-/ Ausgabenbilanz 
Grundsätzlich sind bei einer Parkraumbewirtsch aftung folgende Arten von 
Einnahmen und Ausgaben zu berücksichtigen: 
Einnahmen 
 Gebühren für Bewohnerparkausweise 
 Parkscheingebühren 
 Bußgelder für Falschparker 
Ausgaben 
 Einrichtung und Betrieb der 
Parkraumbewirtschaftung 
 Überwachung des ruhenden Verkehrs 
 Antragsbearbeitung und Ausgabe der 
Bewohnerparkausweise 
Nicht alle Einna hmen- bzw. Ausgabearten lassen sich dabei isoliert für eine 
Parkraumbewirtschaftungszone betrachten bzw. sind eine Folge der Einführung. So 
findet die Überwachung des ruhenden Verkehrs bereits im Bestand statt und es fallen 
entsprechend Bußgelder an. Vereinfacht werden daher auf der Einnahmenseite nur 
die Gebühren für Bewohnerparkausweise und Parkscheingebühren untersucht und 
die Ausgaben für die Einrichtung überschlägig bestimmt. 
Einnahmen 
Wie in Kapitel 3.3 beschrieben, wird da von ausgegangen, dass 95% der nachts 
abgestellten Kfz Bewohnern zuzuordnen sind und das s gleichzeitig nachts 95% der 
Bewohner Pkw abgestellt sind. Daraus ergibt sich, dass im Unt ersuchungsgebiet 
1.227 Bewohner-Pkw vorhanden sind , die im Bestand im öffentli chen Straßenraum 
abgestellt werden.  
Erfahrungsgemäß wird für 90% der berechtigten Pkw ein Bewohnerparkausweis 
beantragt (vgl. EAR), also rund 1.100. In Darmstadt betragen die Gebühren für einen 
Bewohnerparkausweis derzeit 132€ p.a. Es ergeben sich Einnahmen von 145.200 € 
p.a. durch die Bewohnerparkausweise. 
Zur Berechnung der Einnahmen bzgl. Kurzparkern wird auf Tabelle 8 verwiesen. 
Entsprechend den Erhebungszeitpunkten wird ein Werktag in die beiden Abschnitte 
Vor- und Nachmittag eingeteilt. Unabhängig von der tatsächlichen Parkdauer eines 
einzelnen Kfz wird angenommen, dass vormittags (8:00 U hr bis 12:00 Uhr) 
durchschnittlich 108 Stellplätze durch Kurzparker genutzt werden, nachmittags (12:00 
Uhr bis 22:00 Uhr) durchschnittlich 20 6. Bei 305 Tagen im Jahr, an dem eine 
Parkscheinpflicht besteht (ohne Sonn- und Feiertage) ergeben sich Einnahmen durch 
Parkgebühren i. H. v. 760.060€ p.a.

Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Parkraumbewirtschaftungskonzept 
 
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Tabelle 8: Einnahmen durch Parkscheingebühren 
Teilgebiet Vormittag Nachmittag Gesamt 
Kurzparker 108 206   
Zeitraum 4h (8-12 Uhr) 10h (12-22 Uhr)   
Gebühren (1€/h) 432 € 2.060 € 2.492 € 
Gebühren p.a.     760.060 € 
 
Ausgaben 
 Auf der Ausgabenseite sind für die Einrichtung insbesondere zu berücksichtigen 
 Parkscheinautomaten 
 Beschilderung 
 Markierungen 
Nicht berücksichtigt, weil schwierig zu quantifizieren, ist hier der Betrieb der Bewirt -
schaftung. Neben dem Betrieb der Pa rkscheinautomaten (Strom, Entleerung/Befül-
lung der Automaten), der häufig über Dienstleistungs-/Wartungsverträge nach extern 
vergeben wird, sind hier vor allem Aufwände auf Seiten der Verwaltung zu nennen, 
wie die Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie die Bearbeitung der Bewohner-
parkausweise. 
Aufgrund der Maßgabe der Stadt Darmstadt, einen maximalen Fußweg von 75m 
zwischen geparktem Kfz und dem nächsten Parkscheinautomaten vorzuhalten, ergibt 
sich eine Gesamtzahl von 41 benötigten Parkscheinautomaten. Für diese werden 
Kosten von jeweils 5.000€ pro Stück angesetzt, insgesamt also 205.000€. 
Die Kosten für die Beschilderung ergeben sich nach Tabelle 9. An allen Einfahrten in 
den neuen Bewirtschaftungsbereich wird die Parkzone ausge wiesen. Dazu wird an 
mehreren Stellen Gehwegparken, bzw. Haltverbot angeordnet. 
Tabelle 9: Kosten für Beschilderung 
  Kosten Anzahl Gesamtkosten 
Zonenbeschilderung 500 € 9 4.500 € 
Gehwegparken 300 € 2 600 € 
Haltverbotsschild 300 € 49 14.700 € 
Summe   60 19.800 € 
Für die Markierungen wird angenommen, dass pro markiertem Stellplatz 6m Markie-
rungen notwendig sind (5,2m durchschnittliche Stellplatzlänge + ergänzende Markie-
rungen. Insgesamt sind dementsprechend rund 8.200m Marki erungen notwendig.  
Bei 5€/m ergeben sich Kosten i. H. v. 41.000€ für die Markierungen.

Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Parkraumbewirtschaftungskonzept 
 
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Zusammenfassung 
In der Summe stehen Einrichtungskosten von rund 266.000€ jährlichen Einnahmen 
von rund 920.000€ gegenüber. Nicht berücksichtigt ist hierbei der direkte Betrieb der 
Bewirtschaftung, also der Parkscheinautomaten, sowie weitere Kosten auf Seiten der 
Verwaltung, wie die Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie die Bearbeitung der 
Bewohnerparkausweise.

Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Fazit 
 
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5 Fazit 
Die Gebiete Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen s ind geprägt von 
Wohnnutzung, in gering em Umfang sind Gewerbe (Woogsviertel) oder 
Verkehrserzeuger wie die Elly Heuss-Knapp-Schule (An den Lichtwiesen) vorhanden. 
Bei einer Parkraumerhebung wurde festgestellt, dass der Parkraum, insbesondere im 
Woogsviertel Ost, ganztägig hoch bis sehr hoch belastet ist. Der hohe Parkdruck hat 
eine Behinderung von Fußgängern sowie Einbußen bei der Verkehrssicherheit zur 
Folge. Gehwegparken wird dabei zurzeit noch weitestgehend geduldet. Der 
Parkdruck wird überwiegend von Bewohnern erzeugt. Um diese negativen 
Auswirkungen zu reduzieren bzw. zu verhindern und außerdem die Verfügbarkeit 
freier Stellplätze für Bewohner zu verbessern, empfiehlt sich die Einführung einer 
Parkraumbewirtschaftung. 
Dem Vorbild bestehender Parkraumbewirtschaftungszonen in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt folgend soll die Bewirtschaftung mit 
Parkscheinautomaten und  festgelegter Höchstparkdauer stattfinden. Bewohner 
können dabei einen vsl. jährlichen Bewohnerparkausweis beantragen und sind damit 
von Parkgebühren und Höchstparkdauer befreit.  
Im Zuge der Parkraumbewirtschaftung kann an einigen Straßenabschnitten 
Gehwegparken angeordnet werden, ohne dass eine für unbehinderten 
Fußgängerverkehr erforderliche Gehwegbreite von 2m unterschritten wird. Nutzer 
des Parkraums im Untersuchungsgebiet, insbesondere Bewohner, werden zukünftig 
eine höhere Anzahl legaler Stellplätze vorfinden, wohingegen behinderndes 
Gehwegparken nicht mehr geduldet werden wird. Demgegenüber steht eine  
Verringerung der Parkraumnachfrage infolge der Parkraumbewirtschaftung. 
Eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben erfolgte im Rahmen dieser 
Untersuchung nur überschlägig. Einmalige Einrichtungskosten von 266.000€ stehen 
demnach zu erwartenden Einn ahmen von rund 7 60.000€ p.a. gegenüber. Die 
laufenden Kosten der Parkraumbew irtschaftung, insbesondere der Betrieb der 
Parkscheinautomaten sowie Kosten, die auf Seiten der Verwaltung für die 
Antragsbearbeitung und die Überwachung des ruhenden Verkehrs anfa llen, wurden 
nicht berücksichtigt.

anlage 6

281 Zeichen

Punkt 13: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Woogsviertel" 
 (V-Nr. 2021/0269) 
 
Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt 
der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: Fraktionen FDP und UWIGA/WGD

anlage 7

261 Zeichen

Punkt 13: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Woogsviertel" 
 (V-Nr. 2021/0269) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: AfD, FDP und 3 Stimmen aus UWIGA/WGD  
Stimmenthaltung: SPD, 1 Stimme aus UFFBASSE und 1 Stimme aus    
 UWIGA/WGD

anlage 2

1627 Zeichen

P
P
P
P
Agaplesion Elisabethenstift
Nieder-Ramstädter Straße
Schlosserstraße
Soderstraße
Heinrich-Fuhr-Straße
Gundolfstraße
Waldmühlenweg
Hicklerstraße
Gundolfstraße
Gundolfstraße
Wilhelm-Jäger-Straße
Heidenreichstraße
Heidenreichstraße
K
Bunker
T
T.
T.
T.+K
Dkl.
Hallenbad
Schwarzwaldring
Felsinghalle
Frankenäckerweg
Inselstraße
Heinrichstraße
Kiesstraße
Roßdörfer Straße
Heinrichstraße
Erlenweg
o
SchwimmhalleK
T.
Gervinusstraße
Beckstraße
Kiesstraße
Mercksplatz
Roßdörfer Straße
Soderstraße
Beckstraße
Wienerstraße
Darmstraße
Gervinusstraße
Lindenhofstraße
Beckstraße
Landgraf-Georg-Straße
Darmstraße
Martin-Buber-Straße
Teichhausstraße
Wienerstraße
Stiftskirche
K
Wienerstraße
Finanzamt
GeprüftArt Nr. Datum Bearbeitet
Änderungen
Zur Ausführung freigegeben
Planung abgeschlossen
Darmstadt.........................
Datum: 
M.  =  
Gezeichnet:
Plan-Nr.  
Z. Mitzeichnung
Anlage
Planart
13.08.2021Darmstadt, Mobilitätsamt
Frank / Sauer
13.08.2021
Übersichtsplan
ohne
III-66.1.1
I:\66.1.1 Mobilitaetsplanung\Aktenschrank\3- Ruhender Verkehr\34 RV Stadtgebiet\Parkraumbewirtschaftung\Woogsviertel\Woogsviertel_Übersicht_PSA.dwg
Amtsleiterin
Dipl.-Ing Metzker
N
Legende
Parkraumbewirtschaftung
Woogsviertel
Standort Parkscheinautomat
Parkraumbewirtschaftungszone
1
1
mit Parkschein
oder
ZONE WO
ZONE WO
ZONE WOZONE WO
Beschilderung am Zonen Ein- / Ausgang
Parken mit Parkschein
oder
Parkausweis WO
Dezernat III
Stadtrat
Michael Kolmer
Parken mit Parkschein
oder
Parkausweis WO Schilderstandorte Zonen Ein-/Ausgang
gez.
Sauer
gez. Metzker
gez.
i.V. Samaan
gez.
Samaan
gez. Kolmer
gez. Kutschera
66.2
SB SGL ABL.
gez. Schöyen
66.3

Beratungsverlauf (4)

TOP 271
TOP 13
TOP 13
TOP 21

Orte (29)

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0269
Typ
Magistratsvorlage
Datum
23.08.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00