2021/0269
Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet 'Woogsviertel'
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2021/0269
5877 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
26.08.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0269
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 546010
Kostenstelle: 066-080-1000/066-103-1000 Investitionsnummer: 08066-0802
Kostenträger: 5460-11 Sachkonto: 0775010/6065000
Betreff: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Woogsviertel"
Vorlage vom: 23.08.2021
Beschlussvorschlag :
1. Dem Konzept zur Parkraumbewirtschaftung wird zugestimmt.
2. Die Planung ist entsprechend umzusetzen.
3. Die benötigten Haushaltsmittel für die Beschaffung der Parkscheinautomaten stehen als
Haushaltsausgabereste im aktuellen Haushaltsjahr unter der Investitionsnummer 08066 -
0802 „Erwerb AV Parkscheinautomaten“, Kostenstelle 066 -080-1000 zur Verfügung. Die
Kosten für Beschilderung und Markierung werden aus dem Ergebnishaushalt, Kostenstelle
066-103-1000 und Sachkonto 6065000, beglichen.
Anlagen: Anlage 1: PSA-Planung Woogsviertel
Anlage 2: Übersicht Parkzone Woogsviertel
Anlage 3: Kosten / Einnahmen
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage: Kosten Einnahmen
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.08.2021
Im Rahmen der quartiersweisen Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung
ist im folgenden Schritt das Gebiet „Woogsviertel “ für die Umsetzung vorgesehen. Es handelt
sich um ein dicht bebautes Wohngebiet mit hoher Einwohne ndendichte. Die dort gängige
Parkpraxis findet meist, auf Kosten von Kindern, mobilitätseingeschränkten Personen oder
der zu Fuß gehenden Bevölkerung, auf de m Gehweg statt. Die Parkraumbewirtschaftung hat
als Ziel, den Parkdruck und somit den Parksuchverkehr zu reduzieren.
Am 22.07.2021 wurden die Bewohnerinnen und Bewohner des Woogsviertel s per Flyer über
die zukünftige Parkraumbewirtschaftung informiert. D er Flyer diente dazu, alle Betroffenen
über das zukünftige Konzept frühzeitig in Kenntnis zu setzten. Zudem wurden die
Anwohnerinnen und Anwohner ausdrücklich darum gebeten, sich mit Anmerkungen, Kritik
und Lösungsvorschlägen (bzgl. des Parkkonzepts) an da s Mobilitätsamt zu wenden. Die
Anregungen der Bürgerinnen und Bürger werden in die zukünftige Quartiersgestaltung
miteinbezogen.
Konzept
Die Parkzone umfasst die Straßen innerhalb des Gebiets südlich der Landgraf -Georg-Straße
(Abschnitt zwischen Teichh ausstraße und Beckstraße) / Heinrich -Fuhr-Straße, östlich der
Teichhausstraße/ Nieder -Ramstädter Straße (bis Heinrichstraße), nördlich der
Heinrichstraße und westlich der Gundolfstraße / des Breslauer Platzes. Das Konzept sieht
vor, dass in diesem Gebiet P arkscheinautomaten aufgestellt werden. Die
Parkscheinautomaten sind mit einem EC -Karten Terminal ausgestattet, um den Parkenden
neben Bargeld ein weiteres Zahlungsmittel am Automaten anzubieten.
Als Alternative zum Parkscheinautomaten wird das Handy -Parken für das Entrichten der
Parkgebühren angeboten. Diese Zahlungsmethode wird bereits in der Innenstadt, Bessungen
Nord und dem Kapellplatzviertel angeboten und wird um das Quartier „Woogsviertel“
erweitert.
Die Parkgebühren betragen nach der Parkgebührensa tzung (Gebührenzone II) 75 Cent pro
30 Minuten. Die Bewirtschaftungszeiten werden aufgrund der fußläufigen Nähe zur
Innenstadt von montags bis samstags von 8 bis 22 Uhr mit einer Höchstparkdauer von zwei
Stunden vorgesehen.
Gemeldete Anwohnende des Gebiet s können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken nach
§ 46 StVO für 120 Euro pro Jahr beantragen. Mit der Ausnahmegenehmigung werden
Anwohnende von dem Entrichten der Parkgebühren an Parkscheinautomaten und von der
Höchstparkdauer befreit.
Für Besuchende von Anwohnenden werden „Besuche ndenkarten“ angeboten. Solche
„Besuchendenkarten“ werden bereits im Kapellplatzviertel, Bessungen Nord und in der
Mathildenhöhe angeboten. Es sind Bögen mit neun Tageskarten und einer Wochenkarte
erhältlich. Diese sind einen Tag bzw. eine Woche lang in der Parkzone gültig. Hierfür ist das
Kfz-Kennzeichen und das Datum auf der Karte einzutragen und die se sichtbar in das
Fahrzeug zu legen. Die Besuchenden sind damit von dem Entrichten der Parkgebühren am
Parkscheinautomaten und von der Höchstparkdauer befreit. Volljährige Anwohnende einer
Parkzone können Bögen mit je neun Tageskarten und einer Wochenkart e beim Bürger- und
Ordnungsamt kostenpflichtig für je 20 Euro erwerben.
- 4 -
Pro Monat und Person kann ein Bogen erworben werden. Die Bögen können unabhängig vom
Fahrzeugbesitz oder vom Besitz einer Ausnahmegenehmigung für Bewohnende erworben
werden.
Dieses Konzept beinhaltet keine Änderungen des aktuellen Parkplatzangebot s, in der
Verkehrsregelung oder in der Aufteilung der Straßenräume. Eine Stellplatzneuordnung in
kritischen Straßenabschnitten wird sukzessive im Zusammenhang mit anstehenden Bau - und
Erneuerungsmaßnahmen umgesetzt .
Kontrolle
Regelmäßige und dauerhafte Kontrollen und Sanktionierung bei Nicht -Einhaltung der neuen
Parkregelungen sind notwendig, um die Neuerungen im Straßenraum zu etablieren.
Ansonsten kann keine Veränderung im Parkverhalten e rreicht werden und eine Reduzierung
des Parkdrucks nicht erreicht werden.
Dezernat I Dezernat III Dezernat IV
Jochen Partsch Michael Kolmer André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtrat Stadtkämmerer
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37757 Zeichen
STAND: 03.12.2020
Dokumentation
Wissenschaftsstadt Darmstadt –
Parkraumbewirtschaftungskonzept für die Quartiere
Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Parkraumbewirtschaftungskonzept Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen
I
03.12.2020
IMPRESSUM
Auftraggeber
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Mobilitätsamt
Abteilung konzeptionelle Mobilitätsplanung
Bessunger Straße 125
64295 Darmstadt
Auftragnehmer
Bearbeitung
ZIV - Zentrum für integrierte Verkehrssysteme GmbH
Robert-Bosch-Straße 7
64293 Darmstadt
Dipl.-Ing. Frank Striegl
Jan Schupp M.Sc.
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Parkraumbewirtschaftungskonzept Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen
II
03.12.2020
INHALT
1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG 1
2 UNTERSUCHUNGSGEBIET 2
3 PARKRAUMERHEBUNG 6
3.1 Erhebung des Parkraumangebots 6
3.2 Erhebung der Parkraumnachfrage 9
3.3 Nutzergruppen 10
3.4 Erhebungsergebnisse 12
4 PARKRAUMBEWIRTSCHAFTUNGSKONZEPT 13
4.1 Ziele der Parkraumbewirtschaftung 13
4.2 Grundlagen Konzept 13
4.3 Neue Parkraumkonzeption 14
5 FAZIT 19
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Parkraumbewirtschaftungskonzept Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen
III
03.12.2020
ABBILDUNGEN
Abbildung 1: Untersuchungsgebiet 2
Abbildung 2: Nutzungskartierung im Untersuchungsgebiet 3
Abbildung 3: Teilgebiete im Untersuchungsgebiet 4
Abbildung 4: Parkraumbewirtschaftungszonen in Darmstadt 5
Abbildung 5: Gehwegparken im Woogsviertel 7
TABELLEN
Tabelle 1: Parkraumangebot öffentlicher Pkw-Stellplätze nach Teilgebieten 8
Tabelle 2: Parkraumangebot privater Pkw-Stellplätze nach Teilgebieten 9
Tabelle 3: Auslastung nach Teilgebiet und nach Erhebungszeitraum 10
Tabelle 4: Nachfrage an Stellplätzen der Nutzergruppen 11
Tabelle 5: Nachfrage an Stellplätzen der Nutzergruppen in Prozent 12
Tabelle 6: Nachfrageveränderung infolge Parkraumbewirtschaftungskonzept 15
Tabelle 7: Parkraumauslastung – Prognose Parkraumbewirtschaftung 15
Tabelle 8: Einnahmen durch Parkscheingebühren 17
Tabelle 9: Kosten für Beschilderung 17
ABKÜRZUNGEN
IV Individualverkehr
KP Knotenpunkt
Lkw Lastkraftwagen
MIV motorisierter Individualverkehr
ÖPNV öffentlicher Personennahverkehr
ÖV öffentlicher Verkehr
Pkw Personenkraftwagen
ZIV Zentrum für Integrierte Verkehrssysteme GmbH
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Parkraumbewirtschaftungskonzept Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen
IV
03.12.2020
ANLAGEN
1 Nutzungskartierung
2 Parkraumerhebung
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
Parkregelung und Parkpraxis
Parkraumangebot
Parkraumangebot – Gehwegparken bis Restbreite > 2m geduldet
Parkraumangebot – Gehwegparken bis Restbreite > 1,8m geduldet
Stellplätze auf Privatgrund
Parkraumauslastung Nacht
Parkraumauslastung Morgen
Parkraumauslastung Mittag
3 Parkraumbewirtschaftungskonzept
3.1
3.2
3.2
Parkraumangebot bewirtschaftet
Standorte der Parkscheinautomaten
Beschilderungsplan
QUELLEN
EVE 2012
Empfehlungen für Verkehrserhebungen. Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen (FGSV), Arbeitsgruppe "Verkehrsplanung". Köln 2012
EFA 2002
Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen. Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen (FGSV), Arbeitsgruppe "Straßenentwurf". Kön 2002
RASt 2006
Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen. Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen (FGSV), Arbeitsgruppe "Straßenentwurf". Kön 2002
Stadt Darmstadt
Mobilitätsamt, Abteilung konzeptionelle Mobilitätsplanung. Bewirtschaftungszonen,
https://www.darmstadt.de/fileadmin/Bilder-
Rubriken/Leben_in_Darmstadt/mobilitaet_und_verkehr/verkehrsprojekte/Parken/PRBZ_mit_
BE1.pdf, Zugriff 07.10.2020
OSM 2019
Openstreetmap. https://www.openstreetmap.de/karte.html. Zugriff: 13.02.2019.
StVO
Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), die zuletzt durch Artikel 1 der
Verordnung vom 20.April 2020 (BGBl. I S. 814) geändert worden ist
VwV-StVO
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) Vom 26.
Januar 2001* In der Fassung vom 22. Mai 2017 (BAnz AT 29.05.2017 B8)
Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Anlass und Aufgabenstellung
1
03.12.2020
1 Anlass und Aufgabenstellung
Seit einigen Jahren findet in Teilen der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine
Bewirtschaftung des Parkraums statt. Ausgehend von der Innenstadt (Zone i) wird
das bewirtschaftete Gebiet schrittweise erweitert. Derzeit wird bereits das Kapellplatz-
viertel bewirtschaftet, i m Woogsviertel West ist die Einführung der Bewirtschaftung
für das Jahr 2021 geplant. Das Woogsviertel Ost grenzt unmittelbar an das
Woogsviertel West, eine Trennung, beispielsweise durch eine größere Straß e, ist
nicht vorhanden. Um eine dauerhafte Verlagerung des Parkdrucks vom westlichen in
das östliche Teilgebiet zu verhindern, soll ohne größeren zeitlichen Abstand auch im
Woogsviertel Ost eine Parkraumbewirtschaftung umgesetzt werden. Derselbe Grund
legt außerdem eine gemeinsame Betrachtung mit dem im S üden angrenzenden
Wohngebiet An den Lichtwiesen nahe.
In der vorliegenden Dokumentation wird zunächst die Situation im Bestand ermittelt,
insbesondere das derzeitige Parkraumangebot sowie die Nachfrage. Daraus wird
abgeleitet, von welchen Personengruppen der Parkraum derzeit in welchem Umfang
genutzt wird und wie sich deren Parkverhalten ggf. nach Einführung einer Parkraum-
bewirtschaftung ändert. Darauf aufbauend wird die Parkraumbewirtschaftung
konzeptioniert und abschließend ein überschlägiger Vergleich der Einnahmen - und
Ausgaben durchgeführt.
Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Untersuchungsgebiet
2
03.12.2020
2 Untersuchungsgebiet
Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Osten Darmstadts und wird im Norden
durch das Naturfreibad Großer Woog, im Osten sowie Süden durch eine Grünfläche
und im Westen durch den Alten Friedhof , bzw. die Nieder -Ramstädter Straße
begrenzt. Im Westen liegen die Parkraumbewirtschaftungszonen „Kapellplatzviertel
Süd“ und „Woogsviertel Wes t“ (vsl. ab 2021). Südöstlich des zu untersuchenden
Gebiets befindet sich der Standort Lichtwiese der Technischen Universität Darmstadt.
Die Innenstadt, in der Parkraum bewirtschaftung ebenfalls bereits umgesetzt ist,
befindet sich westlich des Untersuchungsgebiets.
In Abbildung 1 sind das Untersuchungsgebiet (blau) sowie angrenzende
Parkraumbewirtschaftungszonen (grau) abgebildet.
Abbildung 1: Untersuchungsgebiet
Quelle: eigene Darstellung
Kartengrundlage OpenStreetMap
Gebietsstruktur
Zu Beginn der Untersuchung wurde eine Nutzungskartierung für das
Untersuchungsgebiet durchgeführt (vgl. Abbildung 2). Der komplette Plan befindet
sich in Anlage 1.
Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Untersuchungsgebiet
3
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Abbildung 2: Nutzungskartierung im Untersuchungsgebiet
Quelle: eigene Darstellung
Kartengrundlage OpenStreetMap
Für einen Teil des Untersuchungsgebiets sind Bebauungspläne vorhanden. Bei den
entsprechenden Flächen handelt es sich um reine Woh ngebiete (rot), allgemeine
Wohngebiete (orange) und besondere Wohngebiete (gelb). Das übrige Gebiet lässt
sich ebenfalls diesen Nutzungskategorien zuweisen. Zu unterscheiden sind
insbesondere zwei Teilbereiche : Der Nordwesten ist geprägt von
Mehrfamilienhäusern sowie vereinzelt Einzelhandel und Dienstleistungen (blau), im
Osten überwiegen Einfamilienhäuser (grün). Im Untersuchungsgebiet gibt es
Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Untersuchungsgebiet
4
03.12.2020
weiterhin bedeutende verkehrserzeugende Einzelziele, wie bspw. die Elly Heuss -
Knapp Schule oder den Alten Friedhof.
Aufgrund der abweichenden Nutzung en sowie der räumlichen Lage ist das
Untersuchungsgebiet in vier Teilgebiete unterteilt worden , die Abbildung 3
entnommen werden können.
Abbildung 3: Teilgebiete im Untersuchungsgebiet
Quelle: eigene Darstellung
Kartengrundlage OpenStreetMap
Bestehende Parkraumbewirtschaftung im Umfeld
Wie bereits in Abbildung 1 aufgezeigt, gibt es weitere Parkraumbewirt schaftungs-
zonen in Darmstadt, welche teilweise bereits realisiert wurden. Die Parkraumbewirt-
schaftung wird ausgehend von der Innenstadt schrittweise erweitert. In der an das
Untersuchungsgebiet angrenzenden Zone Woogsviertel West soll im Jahr 2021 eine
Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden . Um ein Ausweichen des ruhenden
Verkehrs in das ohnehin von hohem Parkdruck geprägte Woogsviertel Ost sowie An
den Lichtwiesen zu verhindern, soll der Parkraum dort ebenfalls zeitnah
bewirtschaftet werden.
Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Untersuchungsgebiet
5
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Abbildung 4: Parkraumbewirtschaftungszonen in Darmstadt
Quelle: Mobilitätsamt, Stadt Darmstadt (Stand Juli 2020)
Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Parkraumerhebung
6
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3 Parkraumerhebung
3.1 Erhebung des Parkraumangebots
Um die Auslastung in dem zu untersuchenden Gebiet zu ermitteln, wurde im Voraus
das Parkraumangebot erhoben. Der Fokus lag dabei auf den öffentlichen Stellplätzen.
Private Stellplätze wurden überschlägig ermittelt, sind aber nicht mit in die
Auswertung der Auslastung eingeflossen.
Rechtliche Grundlagen
Maßgeblich für das Parkraumangebot sind die Parkierungsregelungen im Unter -
suchungsgebiet. Grundsätzlich gilt, dass überall dort geparkt werden darf, wo es nicht
verboten ist. Letzteres ist in erst er Linie der Fall, wenn dies durch entsprechende
Beschilderung bzw. Markierung angezeigt wird, z.B. absolute oder eingeschrän kte
Halteverbote (Zeichen 283 -xx bzw. 286 -xx). Weitere Einschränkungen sind in §12
StVO gelistet:
„(1) Das Halten ist unzulässig
1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
2. im Bereich von scharfen Kurven,
3. auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,
4. auf Bahnübergängen,
5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
(3) Das Parken ist unzulässig
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den
Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben
der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vo r Kreuzungen und
Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen
gegenüber,
4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315
oder eine Parkflächenmarkierung […] das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
5. vor Bordsteinabsenkungen.“
Nicht eindeutig geregelt ist, wann es sich um eine enge Straßenstelle handelt; die
Rechtsprechung geht regelmäßig davon aus, dass die verbleibende Fahrbahnbreite
3,05m nicht unterschreiten darf. Gehwegparken ist jederzeit verboten, wenn es nicht
durch entsprechende Beschilderung angeordnet wird (Zeichen 315-xx).
Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Parkraumerhebung
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Regelungen im Untersuchungsgebiet und Parkpraxis
Die b ei der Erhebung festgestellte derzeitige Parkregelung und Parkpraxis im
Untersuchungsgebiet ist in Anlage 2.1 grafisch aufbereitet dargestellt.
Demnach ist i m Untersuchungsgebiet parkregelnde Beschilderung nur in geringem
Umfang vorhanden. In einigen Abschnitten ist Gehwegparken angeordnet. Im Bereich
Friedhof muss teilweise eine Parkscheibe benutzt werden. Einige Park-/Haltverbote
gelten nicht an allen Wochentagen bzw, nicht zu allen Uhrzeiten.
Unzulässiges, aber derzeit behördlicherseits geduldetes Gehwegparken ist im
Untersuchungsgebiet an mehreren Straßen abschnitten vorzufinden. Dabei wird
beispielsweise beidseitig auf dem Gehweg geparkt, weil legales Parken auf der
Fahrbahn bei ausreichender verbleibender Fahrbahnbreite nur auf einer Seite
möglich wä re. Teilweise wird auf dem Gehweg geparkt, obwohl legales Parken
möglich wäre oder sogar mittels Markierung angeordnet wird. (vgl. Abbildung 5)
Abbildung 5: Gehwegparken im Woogsviertel
Quelle: eigene Aufnahme
Zu unterscheiden ist dabei behinderndes und nicht behinderndes Gehwegparken.
Hierfür liegen unterschiedliche Definitionen bzgl. der jeweils notwendigen verblei -
benden Gehwegbreite vor. Aus den Empfehlungen für Fußgängerverkehrs anlagen
(EFA 2002) lässt sich eine Breite von mindestens 2 m herleiten. An den
Straßenabschnitten, an denen im Bestand illegales, aber nicht behinderndes
Gehwegparken stattfindet, ist eine Anordnung des Gehwegparkens im Rahmen der
Parkraumbewirtschaftung denkbar.
Bei der Ortsbegehung wurde festgestellt, dass es sich im Untersuchungsgebiet meist
um behinderndes Ge hwegparken handelt, wenn auf dem Gehweg geparkt wir d.
Ausnahmen gibt es insbesondere an den Straßenabschnitten, an denen bereits
Gehwegparken per Beschilderung angeordnet ist.
Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Parkraumerhebung
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Öffentliche Stellplätze
Die Anzahl der im öffentlichen Straßenraum verfügbaren Stellplätze ist in den
Anlagen 2.2 bis 2.4 dargestellt. Dabei wird jeder Straßenabschnitt einer der folgenden
Kategorien zugeordnet:
legales Parken am Fahrbahnrand (längs oder senkrecht zur Fahrtrichtung),
auf Gehwegen (wenn angeordnet) sowie auf Parkplätzen
illegales, aber nicht behinderndes Gehwegparken
illegales und behinderndes Gehwegparken
Anlage 2.2 liegt die Annahmen zugrund e, dass Gehwegparken generell als
behindernd einzustufen ist. Anlage 2.3 zeigt auch nicht behinderndes Gehwegparken,
wo eine Gehwegbreite von 2m nicht unterschritten wird. In Anlage 2.4 sind zusätzlich
Stellplätze auf dem Gehweg dargestellt, wenn ausnahmsweise eine Gehwegbreite
von mindestens 1,8m akzeptiert wird.
In nachstehender Tabelle ist das Parkraumangebot unterschieden nach den
festgelegten Teilgebieten aufgeführt.
Tabelle 1: Parkraumangebot öffentlicher Pkw-Stellplätze nach Teilgebieten
Teilgebiet Anzahl Legale
Stellplätze
Anzahl Stellplätze Geduldetes Gehwegparken
Nicht behindernd
(b > 2m) Behindernd
Woogsviertel Ost
(Ost) 272 0 105
Woogsviertel Ost
(West) 372 15 35
An den
Lichtwiesen 456 0 83
Friedhof 136 0 0
Parkplatz Woog 57 0 0
Summe 1.293 15 223
Hieraus ergibt sich, dass im Untersuchungsgebiet die überwiegende Anzahl der
regelmäßig genutzten Stellplätze auf dem Gehweg eine Beeinträchtigung von
Fußgängern zur Folge haben.
In Summe stehen 1. 308 legale und illegale, aber nicht behindernde Stellplätze zur
Verfügung. Wird eine Gehwegbreite von nur mindestens 1,8m akzeptiert, sind
insgesamt 1 11 Stellplätze als nicht behinderndes Gehwegparken einzustufen,
Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Parkraumerhebung
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03.12.2020
allerdings reduziert sich die Anzahl der legalen Stellplätze um 54. Dies ist darauf
zurückzuführen, dass stellenweise entweder nur auf einer Fahrbahnseite oder auf
beiden Seiten teilweise auf dem Gehweg geparkt werden kann, ohne dass die
benötigte Fahrbahnbreite unterschritten wird. (Vgl. Anlage 2.3.4)
Stellplätze auf Privatgrund
Die Erhebung des Parkraumangebotes der privaten Stellplätze erfolgte ebenfalls bei
der Ortsbegehung und auf der Grundlage von Luftbildanalysen. Berücksichtigt
wurden Garagen, private Parkplätze und freie Flächen auf Grundstücken, auf denen
potenziell Kfz abgestellt werden können.
Unter diesen Annahmen ergibt sich die Anzahl der privaten Stellplätze in Anhang 2.3
sowie in Tabelle 2.
Tabelle 2: Parkraumangebot privater Pkw-Stellplätze nach Teilgebieten
Teilgebiet private Stellplätze
Woogsviertel-Ost Ost 252
Woogsviertel-Ost West 282
An den Lichtwiesen 413
Friedhof 27
Summe 974
3.2 Erhebung der Parkraumnachfrage
Die Erhebung der Parkraumnachfrage erfolgte am 25.08.2020 über insgesamt drei
Begehungsdurchläufe: morgens, mittags und nachts. Die Erhebungszeiträume waren
02:00 – 04:00 Uhr, 09:00 – 11:00 Uhr sowie 13:00 – 15:00 Uhr. Am Erhebungstag
war das Wetter beständig, es fiel kein Niederschlag, aber es war te ilweise bewölkt.
Erhebungsgegenstand war die Zählung im öffentlichen Straßenraum abgestellter Kfz
ohne Zuordnung über die einzelnen Zählzeiten hinaus (keine Aufnahme des
Nummernschildes).
Da in dieser besonderen Zei t nicht absehbar ist, wann die Einflüsse von COVID19
auf das tägliche Leben wieder verschwunden sein werden wurde die Erhebung a uf
Wunsch des Auftraggebers Ende August, also 2 Wochen nach Ende der hessischen
Sommerferien durchgeführt, so dass zumindest kein Einfluss durch schulbezogenen
Verkehr zu erwarten war. Allerdings ist bei der Auswertung zu berücksichtigen, dass
das Verkehrs geschehen infolge der COVID19 -Auswirkungen derzeit tendenziell
untypisch sein wird (Stichwort: Homeoffice, Einschränkung Gastron omie, Gewerbe
und Freizeitnutzu ngen). Eine zusätzliche Besonderheit besteht darin, dass zur
Erhebung vorlesungsfreie Zeit an den Hochschulen herrschte, aber auch nicht
Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Parkraumerhebung
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absehbar war/ist, ab wann an der Universität/Hochschule der Regelbetrieb mit
Präsenzveranstaltungen wieder aufgenommen wird.
Um die Auslastung des ruhenden Verkehrs des Untersuchungsgebiets zu ermitteln,
wurden das Parkraumangebot und die Parkraumnachfrage gegenübergestellt. Die
relative Auslastung bezieht sich dabei auf die Anzahl der legal verfügbaren Stellplätze
(vgl. Tabelle 1). Das Ergebnis ist Tabelle 3 zu entnehmen.
Tabelle 3: Auslastung nach Teilgebiet und nach Erhebungszeitraum
Teilgebiet Parkraum-
angebot
Parkraumauslastung
Nacht Vormittag Nachmittag
Woogsviertel Ost (Ost) 272 321 118% 270 99% 252 93%
Woogsviertel Ost (West) 372 413 111% 363 98% 366 98%
An den Lichtwiesen 456 333 73% 306 67% 290 64%
Friedhof 136 117 86% 98 72% 84 62%
Parkplatz Woog 57 43 75% 44 77% 39 68%
Summe 1.293 1.184 92% 1.037 80% 992 77%
Erkennbar ist, dass das Gebiet Woogsviertel ganztägig hoch ausgelastet, nachts
sogar überbelastet ist. Die Parkraumauslastung an den Lichtwiesen ist mittel bis
hoch. Da die höchste Auslastung immer nachts verzeichnet wird, ist , auch unter
Berücksichtigung der Umfeldsituation, davon auszugehen, dass die Bewohner des
Untersuchungsgebiets Hauptnutzer des Stellplatzangebots sind.
Die niedrigste Auslastung ist überwiegend nachmittags vorzufinden , mit Ausnahme
des Teilgebiets Woogsviertel Ost (West), bei dem sich die Auslastung vormittags und
nachmittags gleicht. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in dem Teilgebiet eine
dichte Bebauung sowie vereinzelt Gewerbe vorzufinden ist. Ebenfalls im Umfeld der
Elly Heuss-Knapp-Schule wird nachmittags die niedrigste Auslastung und vormittags
die höchste Auslastung verzeichnet.
Grafische Darstellungen der Auslastung des Untersuchungsgebiets je Erhebungs -
zeitraum sind in den Anhängen 2.4 bis 2.6 zu finden.
3.3 Nutzergruppen
Zu weiteren Beurteilung der Parkraumauslastung werden folgende Nutzergruppen
anhand ihres typischerweise unterschiedlichen Parkverhaltens definiert:
Bewohner,
Arbeitnehmer,
Besucher und
Studierende.
Zum jeweiligen Parkverhalten wurden folgende Annahmen getroffen:
Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Parkraumerhebung
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Kfz von Bewohnern sind ganztägig anzutreffen. Es ist davon auszugehen, dass
nahezu alle Kfz, die nachts angetroffen werden, Bewohner-Kfz sind. Weiterhin ist die
Mehrheit der Bewohner -Kfz auch vor - und bzw. nachmittags im Erhebungsgebiet
abgestellt.
Aufgrund der Gebietsstruktur des Untersuchungsgebiets sind Kfz von im Gebiet
beschäftigten Arbeitsnehmern nur in geringem Umfang – vorwiegend vor - und
nachmittags – anzutreffen. Ausnahmen bilden die Elly Heuss-Knapp-Schule und die
Kita An der Nachtweide. Das Elisabethenstift als größerer Arbeitgeber befindet sich
in ca. 250 m Entfernung auf der anderen Seite des Woogs , weshalb Stellplätze am
nördlichen Rand des Untersuchungsgebiets potenziell in Frage für diese
Arbeitnehmer kommen.
Die Nutzergruppe Besucher beinhaltet überwiegend die Besucher von Bewohnern. In
geringem Umfang sind auch Kunden des vorhandenen Einzelhandels, Arztpraxen
und Nutzer der Freizeiteinrichtungen usw. eingeschlossen. In den Hochsommer -
monaten ist mit einem höheren Aufkom men im Umfeld des Naturfreibads Großer
Woog zu rechnen.
Aufgrund der Parkraumbewirtschaftung am Standort Lichtwiese der Technischen
Universität Darmstadt ist im Teilgebiet „An den Lichtwiesen“ und im Einzugsgebiet
von Haltestellen der Buslinien K/KU mit er höhtem Parksuchverkehr seitens Studie -
renden zu rechnen. Aufgrund der aktuellen Situation und den derzeit nicht stattfinden-
den Präsenzveranstaltungen ist dieses Verkehrsaufkommen allerdings hintangestellt.
Wenngleich direkte Rückschlüsse von der Parkraumauslastung auf die Nutzergrup-
pen nicht möglich sind, da die Erhebung ohne Kennzeichenerfassung erfolgt ist, zei-
gen doch die Ergebnisse ein unter den getroffenen Annahmen zu erwartendes Bild.
Den Nutzergruppen wurde anhand von Erfahrungswerten in nachstehenden Tabellen
die Nachfrage von Stellplätzen zu den verschiedenen Tageszeiten zugeordnet.
Tabelle 4: Nachfrage an Stellplätzen der Nutzergruppen
Nachfrage durch Nacht Vormittag Nachmittag
Bewohner sehr hoch hoch hoch
Arbeitnehmer keine gering gering
Besucher sehr gering gering gering
Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Parkraumerhebung
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Tabelle 5: Nachfrage an Stellplätzen der Nutzergruppen in Prozent
Nachfrage durch Nacht Vormittag Nachmittag
Bewohner 95% 70% 70%
Arbeitnehmer - 20% 10%
Besucher 5% 10% 20%
3.4 Erhebungsergebnisse
Der Parkraum im Untersuchungsgebiet ist ganztägig hoch belastet bis überlastet. Der
hohe Parkdruck geht größtenteils von Bewohnern aus und führt vor allem im
Woogsviertel Ost an mehreren Straßenabschnitten zu illega lem, aber bi sweilen
geduldetem Gehwegparken. Aufgrund der teilweise relativ geringen Gehwegbreite
hat diese Praxis häufig eine Behinderung von Fußgängern zur Folge.
Der hohe Parkdruck im westlichen Teil des Woogsviertel Ost ist vor allem auf die
dichte Bebauung und en tsprechend hohe Einwohnerzahlen zurückzuführen. Die
Überlastung im östlichen Teil ergibt sich aus dem Umstand, dass einige
Straßenabschnitte zu schmal für legales Parken sind und das Angebot legaler
Stellplätze entsprechend gering ist. An den Lichtwiesen i st der Parkdruck relativ
gering, allerdings machen sich Parkvorgänge der Mitarbeiter im Umfeld der Elly
Heuss-Knapp-Schule bemerkbar. Wird das Untersuchungsgebiet als Einheit
betrachtet, stehen ganztägig leg ale Stellplätze in ausreichender Anzahl zur
Verfügung.
Die Anzahl der privaten Stellplätze ist etwas geringer, als die Anzahl der öffentlichen
Stellplätze. Eine Erhebung der Auslastung privater Stellplätze wurde nicht
durchgeführt. Diese ist auch schwierig zu ermitteln, da nicht alle Stellplätze einsehbar
sind. Es ist aber denkbar, dass einige Stellplätze derzeit nicht genutzt werden und
gegebenenfalls als zusätzlicher Parkraum zur Verfügung stehen.
Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Parkraumbewirtschaftungskonzept
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4 Parkraumbewirtschaftungskonzept
4.1 Ziele der Parkraumbewirtschaftung
Ein wesentliches Ergebnis der Parkraumerh ebung ist, dass der hohe Parkdruck im
Untersuchungsgebiet durch illegales Gehwegparken häufig zu Einschränkungen für
Fußgänger führt. Eine Beeinträchtigung von Aufenthaltsqualität und Verkehrssicher-
heit ist die Folge.
Ziel des Parkraumbewirtschaftungskonz epts ist deshalb, diese negativen Auswir -
kungen zu vermeiden. Gleichzeitig soll genügend Parkraum für Nutzer mit berech -
tigtem Interesse zur Verfügung stehen. Dies sind in erster Linie Bewohner, aber auch
deren Besucher sowie Kunden des ansässigen Einzelhandels, Arztpraxen etc.
4.2 Grundlagen Konzept
Das Parkraumbewirtschaftungskonzept soll sich in die bestehenden Regelun gen im
Stadtgebiet eingliedern. Wesentliches Element ist demnach die Parkscheinpflicht an
Werktagen, also m ontags bis samstags, von 8:00 bis 20:00 Uhr bei einer Höchst -
parkdauer von zwei Stunden. Bewohner mit Bewohnerparkausweisen sind von
Parkscheinpflicht und Höchstparkdauer befreit. Für Besucher der Bewohner können
zusätzlich Besucherausweise erworben werden.
Die verkehrsrechtliche Anordnung der künftigen Parkierungsregelung erfolgt mittels
Zonenbeschilderung (Zeichen 314 und die jeweilige Zusatzbeschild erung).
Grundsätzlich wird jeder Stellplatz markiert, wobei i.d.R. Winkelmarkierungen Beginn
bzw. Ende der Abschnitte, in denen geparkt werden darf, kennzeichnen. Wo nicht
geparkt werden darf, sind Haltverbotsschilder erforderlich (Zeichen 283 etc.).
Die für fließenden Verkehr verbleibende Fahrbahnbreite muss bei einer Stellplatz -
breite von 2m mindestens 3,05m betragen, wenn auf einer Straßenseite geparkt wird,
bzw. 3,55m, wenn auf beiden Seiten geparkt wird. Auf diese Weise wird die Befahr -
barkeit der Straße durch Feuerwehr/Einsatzkräfte und Müllabfuhr gewährleistet.
Gehwegparken darf nur angeordnet werden, „ wenn genügend Platz für den
unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder
Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bl eibt […]“ ( vgl. VwV-StVO). In
Anlehnung an EFA 2002 wird als Mindestgehwegbreite 2m angesetzt (vgl. Kapitel
3.1). Weiterhin kann Gehwegparken nur angeordnet werden, wenn die Bordsteinhöhe
10cm nicht übersteigt und somit Beschädigungen an Fahrzeugen beim
Gehwegparken ausgeschlossen sind. Die Bordsteinhöhen wurden bisher nicht
vollständig erfasst, bzw. berücksichtigt.
Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Parkraumbewirtschaftungskonzept
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Vorgabe des Mobilitätsamts der Stadt Darmstadt ist, dass Parkscheinautomaten von
keinem bewirtschafteten Stellplatz weiter als 75m entfernt sein sollen. An vielbefah-
renen Straßen sind auf beiden Straßenseiten Parkscheinautomaten vorzusehen, um
sonst notwendige Fahrbahnüberquerungen für Fußgänger zu vermeide n. Im Unter-
suchungsgebiet betrifft das v.a. die Heinrichstraße.
4.3 Neue Parkraumkonzeption
Das bewirtschaftete Parkraumangebot, die Standorte der Parkscheinautomaten und
die Beschilderung sind in den Anlagen 3.1 bis 3.3 dargestellt. Anlage 3.1 basiert dabei
auf Anlage 2.4 (Parkraumangebot bei Gehwegparken mit verbleibender Gehweg -
breite > 2m). In Summe ergeben sich 1.308 bewirtschaftete Stellplätze. Diese stehen
1.293 legalen Stellplätzen im Bestand gegenüber. (Zusätzlich werden im Bestand bis
zu 223 illegale Stellplätze genutzt.)
Einfluss der Bewirtschaftung auf die künftige Parkraumnachfrage
Voraussichtlich wird sich die Einführung des Parkraumbewirtschaftungskonzepts auf
die Nachfrage auswirken. Unter den getroffenen Annahmen zu den Nutzergruppen
(vgl. 3.3) sind folgende Veränderungen zu erwarten:
Erfahrungsgemäß lassen sich rund 90% der berechtigten Bewohner einen Bewohner-
parkausweis ausstellen (vgl. EVE 2012). Die übrigen Pkw werden zukünftig auf
privaten Stellplätzen oder au ßerhalb des Untersuc hungsgebiets abgestellt. Dabei
wird angenommen, dass zum Erhebungszeitpunkt rund 95% der Bewohner-Kfz auch
tatsächlich im Untersuchungsgebiet abgestellt waren.
Für im Gebiet beschäftigte Arbeitnehmer wird der Parkraum zukünftig wegen de r
Höchstparkdauer von zwei Stunden nicht mehr zur Verfügung stehen. Diese
Nutzergruppe entfällt rechnerisch komplett.
Die Entwicklung der Parkvorgänge durch Besucher und Kunden etc. infolge der
Parkraumbewirtschaftung ist schwer abzuschätzen. Als Worst-Case in Bezug auf die
Auslastung sollte angenommen werden, dass alle Besucher auch weiterhin den
Parkraum im Untersuchungsgebiet beanspruchen.
In Tabelle 6 werden die Parkrau mnachfrage im Bestand und die geschätzte
Parkraumnachfrage n ach Einführung der Parkraumbewirtschaftung
gegenübergestellt. Die Anzahl der im öffentlichen Straßenraum abgestellten
Bewohner-Kfz verringert sich, da nicht für alle berechtigten Kfz ein
Bewohnerparkausweis beantragt wird. Im Untersuchungsgebiet beschäftig te
Arbeitnehmer können zukünftig nicht mehr im öffentlichen Straßenraum parken. Für
Besucherparkvorgänge wird dieselbe Anzahl wie im Bestand angesetzt.
Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Parkraumbewirtschaftungskonzept
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Tabelle 6: Nachfrageveränderung infolge Parkraumbewirtschaftungskonzept
Teilgebiet Nacht Vormittag Nachmittag
Parker Bestand 1.227 1.081 1.031
davon Bewohner 1166 757 722
davon Arbeitnehmer 0 216 103
davon Besucher 61 108 206
Parker zukünftig 1.110 789 856
davon Bewohner 1.049 681 650
davon Arbeitnehmer - - -
davon Besucher 61 108 206
Künftige Stellplatzbilanz / Parkraumauslastung
Zur Ermittlung der zukünftig en Parkraumauslastung wird angenommen, dass
Gehwegparken dort angeordnet wird, wo keine Behinderung durch parkende Kfz zu
erwarten ist, d.h., wo eine Restgehwegbreite > 2m erhalten bleibt (vgl. Anlage 3.1).
Im Bestand stehen im Untersuchungsgebiet insgesamt 1.2 93 legale Stellplätze im
öffentlichen Straßenraum zur Verfügung. Regelmäßig werden zusätzlich bis zu 15
nicht-behindernde und 223 behindernde Stellplätze genutzt. Die nicht-behindernden
Stellplätze sind im Rahmen des Parkraumbewirtschaftungskonzepts Teil der legalen
Stellplätze, sodass insgesamt 1. 308 legale Stellplätze zur Verfügung stehen,
während eine Nutzung der behindernden Stellplätze zukünftig nicht mehr gedu ldet
wird. Dadurch erhöht sich die Anzahl legaler Stellplätze, während in Summe weniger
(legale und geduldete) Stellplätze als im Bestand zur Verfügung stehen.
Die zukünftige Nachfrage ergibt sich unter Berücksichtigung des Einflusses der
Bewirtschaftung. Rechnerisch ergibt sich dadurch eine verringerte Parkraum -
auslastung bezogen auf legale Stellplätze. Die zu erwartende Parkraumauslastung je
Teilgebiet und insgesamt ist in Tabelle 7 dargestellt.
Tabelle 7: Parkraumauslastung – Prognose Parkraumbewirtschaftung
Teilgebiet Parkraum-
angebot
Parkraumauslastung
Nacht Vormittag Nachmittag
Woogsviertel Ost (Ost) 272 290 107% 197 72% 209 77%
Woogsviertel Ost (West) 387 374 97% 265 68% 304 79%
An den Lichtwiesen 456 301 66% 223 49% 241 53%
Friedhof 136 106 78% 72 53% 70 51%
Parkplatz Woog 57 39 68% 32 56% 32 56%
Summe 1.308 1.071 82% 757 58% 824 63%
Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Parkraumbewirtschaftungskonzept
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Einnahmen-/ Ausgabenbilanz
Grundsätzlich sind bei einer Parkraumbewirtsch aftung folgende Arten von
Einnahmen und Ausgaben zu berücksichtigen:
Einnahmen
Gebühren für Bewohnerparkausweise
Parkscheingebühren
Bußgelder für Falschparker
Ausgaben
Einrichtung und Betrieb der
Parkraumbewirtschaftung
Überwachung des ruhenden Verkehrs
Antragsbearbeitung und Ausgabe der
Bewohnerparkausweise
Nicht alle Einna hmen- bzw. Ausgabearten lassen sich dabei isoliert für eine
Parkraumbewirtschaftungszone betrachten bzw. sind eine Folge der Einführung. So
findet die Überwachung des ruhenden Verkehrs bereits im Bestand statt und es fallen
entsprechend Bußgelder an. Vereinfacht werden daher auf der Einnahmenseite nur
die Gebühren für Bewohnerparkausweise und Parkscheingebühren untersucht und
die Ausgaben für die Einrichtung überschlägig bestimmt.
Einnahmen
Wie in Kapitel 3.3 beschrieben, wird da von ausgegangen, dass 95% der nachts
abgestellten Kfz Bewohnern zuzuordnen sind und das s gleichzeitig nachts 95% der
Bewohner Pkw abgestellt sind. Daraus ergibt sich, dass im Unt ersuchungsgebiet
1.227 Bewohner-Pkw vorhanden sind , die im Bestand im öffentli chen Straßenraum
abgestellt werden.
Erfahrungsgemäß wird für 90% der berechtigten Pkw ein Bewohnerparkausweis
beantragt (vgl. EAR), also rund 1.100. In Darmstadt betragen die Gebühren für einen
Bewohnerparkausweis derzeit 132€ p.a. Es ergeben sich Einnahmen von 145.200 €
p.a. durch die Bewohnerparkausweise.
Zur Berechnung der Einnahmen bzgl. Kurzparkern wird auf Tabelle 8 verwiesen.
Entsprechend den Erhebungszeitpunkten wird ein Werktag in die beiden Abschnitte
Vor- und Nachmittag eingeteilt. Unabhängig von der tatsächlichen Parkdauer eines
einzelnen Kfz wird angenommen, dass vormittags (8:00 U hr bis 12:00 Uhr)
durchschnittlich 108 Stellplätze durch Kurzparker genutzt werden, nachmittags (12:00
Uhr bis 22:00 Uhr) durchschnittlich 20 6. Bei 305 Tagen im Jahr, an dem eine
Parkscheinpflicht besteht (ohne Sonn- und Feiertage) ergeben sich Einnahmen durch
Parkgebühren i. H. v. 760.060€ p.a.
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Tabelle 8: Einnahmen durch Parkscheingebühren
Teilgebiet Vormittag Nachmittag Gesamt
Kurzparker 108 206
Zeitraum 4h (8-12 Uhr) 10h (12-22 Uhr)
Gebühren (1€/h) 432 € 2.060 € 2.492 €
Gebühren p.a. 760.060 €
Ausgaben
Auf der Ausgabenseite sind für die Einrichtung insbesondere zu berücksichtigen
Parkscheinautomaten
Beschilderung
Markierungen
Nicht berücksichtigt, weil schwierig zu quantifizieren, ist hier der Betrieb der Bewirt -
schaftung. Neben dem Betrieb der Pa rkscheinautomaten (Strom, Entleerung/Befül-
lung der Automaten), der häufig über Dienstleistungs-/Wartungsverträge nach extern
vergeben wird, sind hier vor allem Aufwände auf Seiten der Verwaltung zu nennen,
wie die Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie die Bearbeitung der Bewohner-
parkausweise.
Aufgrund der Maßgabe der Stadt Darmstadt, einen maximalen Fußweg von 75m
zwischen geparktem Kfz und dem nächsten Parkscheinautomaten vorzuhalten, ergibt
sich eine Gesamtzahl von 41 benötigten Parkscheinautomaten. Für diese werden
Kosten von jeweils 5.000€ pro Stück angesetzt, insgesamt also 205.000€.
Die Kosten für die Beschilderung ergeben sich nach Tabelle 9. An allen Einfahrten in
den neuen Bewirtschaftungsbereich wird die Parkzone ausge wiesen. Dazu wird an
mehreren Stellen Gehwegparken, bzw. Haltverbot angeordnet.
Tabelle 9: Kosten für Beschilderung
Kosten Anzahl Gesamtkosten
Zonenbeschilderung 500 € 9 4.500 €
Gehwegparken 300 € 2 600 €
Haltverbotsschild 300 € 49 14.700 €
Summe 60 19.800 €
Für die Markierungen wird angenommen, dass pro markiertem Stellplatz 6m Markie-
rungen notwendig sind (5,2m durchschnittliche Stellplatzlänge + ergänzende Markie-
rungen. Insgesamt sind dementsprechend rund 8.200m Marki erungen notwendig.
Bei 5€/m ergeben sich Kosten i. H. v. 41.000€ für die Markierungen.
Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Parkraumbewirtschaftungskonzept
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Zusammenfassung
In der Summe stehen Einrichtungskosten von rund 266.000€ jährlichen Einnahmen
von rund 920.000€ gegenüber. Nicht berücksichtigt ist hierbei der direkte Betrieb der
Bewirtschaftung, also der Parkscheinautomaten, sowie weitere Kosten auf Seiten der
Verwaltung, wie die Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie die Bearbeitung der
Bewohnerparkausweise.
Parkraumkonzept für die Quartiere Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen Fazit
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5 Fazit
Die Gebiete Woogsviertel Ost und An den Lichtwiesen s ind geprägt von
Wohnnutzung, in gering em Umfang sind Gewerbe (Woogsviertel) oder
Verkehrserzeuger wie die Elly Heuss-Knapp-Schule (An den Lichtwiesen) vorhanden.
Bei einer Parkraumerhebung wurde festgestellt, dass der Parkraum, insbesondere im
Woogsviertel Ost, ganztägig hoch bis sehr hoch belastet ist. Der hohe Parkdruck hat
eine Behinderung von Fußgängern sowie Einbußen bei der Verkehrssicherheit zur
Folge. Gehwegparken wird dabei zurzeit noch weitestgehend geduldet. Der
Parkdruck wird überwiegend von Bewohnern erzeugt. Um diese negativen
Auswirkungen zu reduzieren bzw. zu verhindern und außerdem die Verfügbarkeit
freier Stellplätze für Bewohner zu verbessern, empfiehlt sich die Einführung einer
Parkraumbewirtschaftung.
Dem Vorbild bestehender Parkraumbewirtschaftungszonen in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt folgend soll die Bewirtschaftung mit
Parkscheinautomaten und festgelegter Höchstparkdauer stattfinden. Bewohner
können dabei einen vsl. jährlichen Bewohnerparkausweis beantragen und sind damit
von Parkgebühren und Höchstparkdauer befreit.
Im Zuge der Parkraumbewirtschaftung kann an einigen Straßenabschnitten
Gehwegparken angeordnet werden, ohne dass eine für unbehinderten
Fußgängerverkehr erforderliche Gehwegbreite von 2m unterschritten wird. Nutzer
des Parkraums im Untersuchungsgebiet, insbesondere Bewohner, werden zukünftig
eine höhere Anzahl legaler Stellplätze vorfinden, wohingegen behinderndes
Gehwegparken nicht mehr geduldet werden wird. Demgegenüber steht eine
Verringerung der Parkraumnachfrage infolge der Parkraumbewirtschaftung.
Eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben erfolgte im Rahmen dieser
Untersuchung nur überschlägig. Einmalige Einrichtungskosten von 266.000€ stehen
demnach zu erwartenden Einn ahmen von rund 7 60.000€ p.a. gegenüber. Die
laufenden Kosten der Parkraumbew irtschaftung, insbesondere der Betrieb der
Parkscheinautomaten sowie Kosten, die auf Seiten der Verwaltung für die
Antragsbearbeitung und die Überwachung des ruhenden Verkehrs anfa llen, wurden
nicht berücksichtigt.
anlage 6
281 Zeichen
Punkt 13: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Woogsviertel" (V-Nr. 2021/0269) Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Fraktionen FDP und UWIGA/WGD
anlage 7
261 Zeichen
Punkt 13: Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem Gebiet "Woogsviertel" (V-Nr. 2021/0269) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: AfD, FDP und 3 Stimmen aus UWIGA/WGD Stimmenthaltung: SPD, 1 Stimme aus UFFBASSE und 1 Stimme aus UWIGA/WGD
anlage 2
1627 Zeichen
P P P P Agaplesion Elisabethenstift Nieder-Ramstädter Straße Schlosserstraße Soderstraße Heinrich-Fuhr-Straße Gundolfstraße Waldmühlenweg Hicklerstraße Gundolfstraße Gundolfstraße Wilhelm-Jäger-Straße Heidenreichstraße Heidenreichstraße K Bunker T T. T. T.+K Dkl. Hallenbad Schwarzwaldring Felsinghalle Frankenäckerweg Inselstraße Heinrichstraße Kiesstraße Roßdörfer Straße Heinrichstraße Erlenweg o SchwimmhalleK T. Gervinusstraße Beckstraße Kiesstraße Mercksplatz Roßdörfer Straße Soderstraße Beckstraße Wienerstraße Darmstraße Gervinusstraße Lindenhofstraße Beckstraße Landgraf-Georg-Straße Darmstraße Martin-Buber-Straße Teichhausstraße Wienerstraße Stiftskirche K Wienerstraße Finanzamt GeprüftArt Nr. Datum Bearbeitet Änderungen Zur Ausführung freigegeben Planung abgeschlossen Darmstadt......................... Datum: M. = Gezeichnet: Plan-Nr. Z. Mitzeichnung Anlage Planart 13.08.2021Darmstadt, Mobilitätsamt Frank / Sauer 13.08.2021 Übersichtsplan ohne III-66.1.1 I:\66.1.1 Mobilitaetsplanung\Aktenschrank\3- Ruhender Verkehr\34 RV Stadtgebiet\Parkraumbewirtschaftung\Woogsviertel\Woogsviertel_Übersicht_PSA.dwg Amtsleiterin Dipl.-Ing Metzker N Legende Parkraumbewirtschaftung Woogsviertel Standort Parkscheinautomat Parkraumbewirtschaftungszone 1 1 mit Parkschein oder ZONE WO ZONE WO ZONE WOZONE WO Beschilderung am Zonen Ein- / Ausgang Parken mit Parkschein oder Parkausweis WO Dezernat III Stadtrat Michael Kolmer Parken mit Parkschein oder Parkausweis WO Schilderstandorte Zonen Ein-/Ausgang gez. Sauer gez. Metzker gez. i.V. Samaan gez. Samaan gez. Kolmer gez. Kutschera 66.2 SB SGL ABL. gez. Schöyen 66.3
Beratungsverlauf (4)
Orte (29)
- Beckstraße
- Teichhausstraße
- Heinrichstraße
- Gundolfstraße
- Bessunger Straße 125
- Robert-Bosch-Straße 7
- Wienerstraße
- Seitersweg
- Christiansenweg
- Mathildenhöhweg
- Kapellplatz
- Landgraf-Georg-Straße
- Heinrich-Fuhr-Straße
- Nieder-Ramstädter Straße
- Schlosserstraße
- Wilhelm-Jäger-Straße
- Heidenreichstraße
- Roßdörfer Straße
- Lindenhofstraße
- Martin-Buber-Straße
- Waldmühlenweg
- Hicklerstraße
- Schwarzwaldring
- Frankenäckerweg
- Inselstraße
- Gervinusstraße
- Kiesstraße
- Erlenweg
- Darmstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0269
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.08.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00