2030/2025
Benennung einer Vertreterin und deren Stellvertretung für den Betriebsausschuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "KDN.sozial"
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IX/12 Vorlagen-Nummer 2030/2025 Freigabedatum 04.11.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Benennung einer Vertreterin und deren Stellvertretung für den Betriebsausschuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "KDN.sozial" Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat entsendet Frau Mareike Halbach, Amt für Soziales und Senioren, als Vertreterin der Stadt Köln und als Stellvertreterin Frau Rita Scherfke, Amt für Digitalisierung und Informationstechnik, in den Betriebsausschuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KDN.sozial. II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssit- zung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Betriebsausschusses der eigenbetriebs- ähnlichen Einrichtung KDN.sozial gewählt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Aus- scheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstver- hältnis zur Stadt Köln. III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterin- nen und Vertreter der Stadt Köln an, die Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Rege- lungen einzusetzen. Rat 20.11.2025 2 Begründung: KDN.sozial wurde 1975 von Kommunen und kommunalen Rechenzentren in Nordrhein-West- falen als kommunales Gemeinschaftsprojekt gegründet. Seine Aufgabe war die Abbildung der vielfältigen Leistungen des Sozialwesens mit Hilfe der Datenverarbeitung, um die stetig stei- genden Anforderungen in den Sozial- und Jugendämtern wirksam zu unterstützen und zu au- tomatisieren. Für die Weiterentwicklung der erfolgreichen Sozial-Software hatte sich zwischenzeitlich eine eigene Rechtsform als notwendig und sinnvoll herausgestellt. Diese wurde 2012 als eigenbe- triebsähnliche Einrichtung im KDN - Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister gegrün- det. Die beteiligten 23 Kommunen und kommunalen Rechenzentren, darunter die Städte Köln, Dortmund und Düsseldorf, behielten dadurch im Rahmen der Entscheidungsgremien, wie dem Betriebsausschuss und dem Lenkungsbeirat, die volle Mitbestimmung über die Ausrichtung und Weiterentwicklung "ihrer" Software im Interesse der betroffenen Einwohner*innen. Gemäß § 4 der Betriebssatzung des KDN.sozial bildet die KDN-Verbandsversammlung einen Betriebsausschuss. Mitglieder des Betriebsausschusses dürfen nur Vertreter*innen der KDN- Mitglieder sein, die die Einrichtung KDN.sozial nutzen. Jedes Mitglied entsendet eine*n stimm- berechtigte*n Vertreter*in nebst Stellvertretung in den Betriebsausschuss. Die Mitglieder erhalten über den Betriebsausschuss in der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ein vollwertiges Nutzungs- und Mitwirkungsrecht an dem Produkt. Zu den wesentlichen Aufgaben des Betriebsausschusses gehören: Vergabeentscheidungen Zustimmung zu Verträgen Zustimmung zu Einzelvorhaben, die einen Betrag von 100.000 € übersteigen Entlastung der Betriebsleitung Dringlichkeitsentscheidungen Beratung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes KDN Die Verwaltung schlägt vor, Frau Mareike Halbach, Amt für Soziales und Senioren, als Ver- treterin der Stadt Köln in den Betriebsausschuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KDN.sozial zu entsenden. Als ihre Stellvertreterin wird Frau Rita Scherfke, Amt für Digitali- sierung und Informationstechnik, vorgeschlagen. Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK) Grundsätze kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steige- rung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteili- gung festgelegt. Der PCGK richtet sich an die Unternehmen, die sich ganz oder überwiegend im direkten oder indirekten Eigentum der Stadt Köln befinden. Der Rat hat auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig beschlossen (Vorlage 2136/2019), die Vertrete- rinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung in Aufsichtsgremien anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf die Einhaltung des Kodex durch das Unternehmen hinzuwirken. Sofern sich das Beteiligungsunternehmen an- dere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien ge- schlechtsparitätisch besetzt werden, § 12 Absatz 7 LGG.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2030/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 04.11.2025
- Erstellt
- 17.06.2025 11:48