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2508/2019

Mitteilung zum 7. Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Flüchtlinge

Mitteilung Ausschuss 02.09.2019

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Ombudsstelle 7. Tätigkeitsbericht final

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Mitteilung Ausschuss

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Ombudsstelle 7. Tätigkeitsbericht final

34689 Zeichen

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 
 
7. Tätigkeitsbericht 
 
Stand: 31.12.2018 
 
  
 
Ombudsstelle  
für Flüchtlinge in Köln 
 
Neue Maastrichter Str. 12-14 
(Hinterhof), 50672 Köln 
 
Tel. 0221/1686520-7/-8 
Fax 0221/1686520-9 
info@ombudsstelle.koeln 
https://ombudsstelle.koeln

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  2 
Inhalt 
 
Kurzzusammenfassung ................................ ................................ ................................ ......... 3 
1. Organisatorische Aspekte der Tätigkeit im Berichtszeitraum ................................ .......... 4 
2. Auswertung der Beschwerdefälle im Berichtszeitraum ................................ ................... 4 
2.1 Übersichtsdarstellung ................................ ................................ ..............................  4 
2.2 Ergebnisse und Bewertungen im Berichtszeitraum................................ .................. 5 
2.2.1 Gewalt ................................ ................................ ................................ .............. 5 
2.2.2 Diskriminierung ................................ ................................ ................................  6 
2.2.3 Verletzung der Menschenwürde ................................ ................................ ....... 7 
2.2.4 Induktive Kategorien: Auffälligkeiten und Besonderheiten aus den 
Beschwerdeverfahren ................................ ................................ ................................ .... 7 
2.2.4.1 Entwicklungen im Kontext der veränderten Unterbringungssituation ............. 8 
2.2.4.2 Bearbeitungsdauer, insb. bei Geltendmachung besonderer 
Unterbringungsbedarfe und bei Auskunftsersuchen im Beschwerdeverfahren ............... 8 
2.2.4.3 Unabhängige Beschwerdebearbeitung ................................ ......................... 9 
3. Empfehlungen ................................ ................................ ................................ ................ 9 
4. Anhang ................................ ................................ ................................ ..........................11 
4.1 Termine der Ombudsstelle im Berichtszeitraum ................................ .........................11 
4.2 Tabellen und Diagramme der quantitativen Auswertung ................................ ............12 
Abkürzungsverzeichnis ................................ ................................ ................................ .........14

7. Tätigkeitsbericht, Stand 31.12.2018  3 
 
Kurzzusammenfassung 
Der vorliegende Tätigkeitsbericht umfasst den Zeitraum 01.10.2018 bis 31.12.2018. Die Aus-
wertung der Tätigkeit erfolgt in quantitativer und qualitativer Hinsicht (Kapitel 2) und mündet in 
die aktualisierten Empfehlungen der Ombudsstelle (Kapitel 3). 
 
Quantitative Entwicklung 
Bearbeitet wurden 55 Beschwerdefälle, davon 26 neue  Beschwerden sowie ein im Berichts-
zeitraum wieder aufgegriffener Fall. 78 % lagen im Aufgabenbereich der Ombudsstelle. Been-
det wurden im Berichtszeitraum 51 % der Beschwerdebearbeitungen. 
Gegenüber dem Vorberichtszeitraum ging die Zahl der bearbeiteten Beschwerden um 23 % 
zurück, was v.a. auf die geringere Zahl von neu erfassten Beschwerden (-13) zurückzuführen 
war. Die Zahl der neuen Hinweise von Freiwilligen blieb konstant, auch die Hinweise von be-
ruflich im Feld Tätigen nahmen kaum ab. Merklich zurück ging jedoch die Zahl der neuen 
Hinweise von Flüchtlingen und anderen Personen. 
Die 55 Beschwerden bezogen sich mehrheitlich auf die deduktive Kategorie „Verstoß gege n 
die Menschenwürde“ (35 Fälle, 64 %), gefolgt von den Themen „Diskriminierung“ und „Ge -
walt“ (je 7 Fälle, 13 %). Der Kategorie „sexueller Übergriff“ wurde im Berichtszeitraum erneut 
keine Beschwerde zugeordnet. 
Fast die Hälfte der 55 Beschwerden behandelte die Wohnsituation in Wohnheimen, jeweils 
15 % die Lage in Notaufnahmen und gewerblichen Unterkünften. 
Weiterhin waren schutzbedürftige Personen in der Mehrzahl der Beschwerden betroffen. 
58 % der bearbeiteten Beschwerden wurden hinsichtlich der Rechtfertigung und Abhilfe b e-
wertet. Der Anteil (voll oder teilweise) gerechtfertigter Beschwerden erhöhte sich auf 20 % 
(14 % im Vorberichtszeitraum) . Der Anteil der Beschwerdefälle, bei denen eine  (volle oder 
teilweise) Abhilfe auf individueller Ebene festzustellen war, stagnierte auf niedrigem Niveau 
(12 % ggü. 11 % im Vorberichtszeitraum). 
 
Empfehlungen 
Die Belegung von Notunterkünften sollte wegen der damit verbundenen Einschränkungen auf 
das unbedingt erforderliche Minimum begrenzt sein. Dies betrifft insb. die Unterbringungs-
dauer und die Zumutbarkeit bei Schutzbedürftigkeit. Die Nutzung der Unterbringungsreserve 
verweist auf den Bedarf, Ressourcen für die „Exit-Option“ vorzuhalten. 
Es ist zu em pfehlen, die Priorität weiter auf den Ausbau der Kapazitäten abgeschlossener 
Wohneinheiten zu legen und dabei besondere Anforderungen Schutzbedürftiger zu berück-
sichtigen. Ggf. wäre auch zu prüfen, Nutzungszeiträume von Einrichtungen mit guter Qualität 
nach Möglichkeit zu verlängern. Die Belegungssteuerung betreffend empfiehlt die Ombuds-
stelle eine Schwachstellenanalyse. 
Verfahren bei Gefährdungs- bzw. Gewaltsituationen sollten geprüft werden, insb. Dokumenta-
tion, Eingreifen in Gefährdungssituationen und Opferschutz bzw. Opferhilfe. 
Die Ombudsstelle erneuert ihre Empfehlung aus dem 4. Tätigkeitsbericht, Mitarbeitende in 
Wohnheimen zu unterstützen beim Erkennen von Antiziganismus und bei methodisch abgesi-
cherter Intervention. 
Die Ombudsstelle bekräftigt ihre Empfehlungen zur Sicherstellung eines sanktionsfreien Zu-
gangs zum Beschwerdeverfahren sowie zur Kurzfristigkeit, zur Verlässlichkeit und zum Um-
fang der Auskunftserteilung.

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  4 
1. Organisatorische Aspekte der Tätigkeit im Berichtszeitraum 
 
U.a. zu Fragen des Datenschutzes führten die Ombudspersonen im Rahmen der Vernetzung 
den Austausch mit dem Pilotprojekt „Ankommen - Informations- und Beschwerdestelle 
Flucht“ (Ev. Hochschule Bochum) fort1, das die Einrichtung einer Beschwerdestelle vorberei-
tete (vgl. 5. Tätigkeitsbericht). 
 
 
2. Auswertung der Beschwerdefälle im Berichtszeitraum 
 
2.1 Übersichtsdarstellung 
 
Im 7. Berichtszeitraum bearbeitete die Ombudsstelle insgesamt 55 Beschwerdeverfahren. 29 
dieser Beschwerdefälle waren in vorherigen Berichtszeiträumen2 erstmals erfasst worden, 26 
wurden neu aufgenommen. Gegenüber dem Vorberichtszeitraum ging die Zahl der bearbeite-
ten Beschwerden damit um 23 % zurück, was v.a. auf die geringere Zahl von neu erfassten 
Beschwerden (-13) zurückzuführen war. Die Zahl der neuen Hinweise von Freiwilligen blieb 
konstant, auch die Hinweise von beruflich im Feld Tätigen nahmen kaum ab. Merklich zurück 
ging jedoch die Zahl der neuen Hinweise von Flüchtlingen und „Anderen“.3 
Von den 55 Beschwerdeverfahren waren 78 % dem Aufgabenbereich der Ombudsstelle zuzu-
ordnen. Abgeschlossen w erden konnten im Berichtszeitraum 51 % der bearbeiteten Be-
schwerden. Jede vierte Beschwerde wurde von den Ombudspersonen vor Ort aufgenommen 
oder betrachtet, in 82 % der Beschwerden wurden Befragungen durchgeführt. Wie bereits in 
den Vorberichtzeiträumen wurde am häufigsten das Amt für Wohnungswesen  um Auskunft 
ersucht (53 %). Anfragen an andere Ämter und Akteure ergingen in insgesamt 17 % der Fälle. 
In 12 der 55 Beschwerden erfolgte ein Verweis an andere Angebote,4 zusätzliche Unterstüt-
zungsangebote wurden in 7 Beschwerdefällen vermittelt. 
Die 55 Beschwerden bezogen sich mehrheitlich auf die deduktive Kategorie „Verstoß gegen 
die Menschenwürde“ (35 Fälle, 64 %), gefolgt von den Themen „Diskriminierung“ und „Gewalt“ 
(je 7 Fälle, 13 %). Der Kategorie „sexueller Übergriff“ wurde im Berichtszeitraum erneut keine 
Beschwerde zugeordnet. 
Die Wohnsituation wurde bei drei von vier Beschwerden erfasst. Der Anteil der Beschwerden 
aus Notunterkünften nahm weiter ab (ges. 15 %, neu 4 %). Eine Unterbringung im Wohnheim 
wurde in knapp der Hälfte der Fälle erfasst (ges. 47 %, neu 42 %), eine Unterbringung in einer 
gewerblichen Unterkunft in 15 % der Fälle (ges. und neu).  
Schutzbedürftige Personen waren in 64 % der 55 Beschwerden betroffen.  
Wie bereits dargestellt, nimmt  die Ombudsstelle seit  dem 6. Berichtszeitraum grundsätzlich 
keine Bewertung mehr vor für Beschwerden, die a) zurückgezogen werden,  b) nicht in ihren 
                                                
1 Die „Unabhängige Beschwerde- und Informationsstelle Flucht“ (UBIF) mit Sitz in Bochum nahm ihre 
Tätigkeit im Juni 2019 auf. 
2 Unter diesen 29 Fällen befand sich eine im Berichtszeitraum wieder aufgenommene Beschwerde.  
3 Im Folgeberichtszeitraum stieg die Zahl der neuen Beschwerden wieder an.  
4 Dies schließt Fälle ein, in denen eine bestimmte Fragestellung, die nicht im Aufgabenbereich der 
Ombudsstelle lag, verwiesen, eine andere Fragestellung jedoch weiterbearbeitet wurde.

7. Tätigkeitsbericht, Stand 31.12.2018  5 
 
Aufgabenbereich fallen oder c) zu denen abschließend  nicht genügend Informationen vorlie-
gen.5 Vor diesem Hintergrund wurden 58 % der bearbeiteten Beschwerden in die Bewertung 
einbezogen. Der Anteil (voll oder teilweise) gerechtfertigter Beschwerden erhöhte sich auf 
20 % (14 % im Vorberichtszeitraum), jedoch blieb wiederum ein hoher Anteil (38 %) ungeklärt. 
Der Anteil der Beschwerdefälle, bei denen eine (volle oder teilweise) Abhilfe auf individueller 
Ebene festzustellen war, stagnierte auf niedrigem Niveau (12 % ggü. 11 % im Vorberichtszeit-
raum). Eine (auch nur teilweise) Abhilfe im Grundsatz konnte erneut in keinem Fall festgestellt 
werden.  
 
 
2.2 Ergebnisse und Bewertungen im Berichtszeitraum 
 
Hier werden v.a. besondere Aspekte thematisiert, die z.B. in bisherigen Berichten noch nicht 
ausführlich thematisiert wurden. 
 
 
2.2.1 Gewalt  
 
Bzgl. des im Vorbericht erwähnten Hinweises auf einen Messerangriff gegen einen Bewoh-
ner vor der zugewiesenen Unterbringungseinrichtung (im September 2018 wiederaufgenom-
mener Fall 18/06/13) schloss die Ombudsstelle das Beschwerdeverfahren ab. Die Be-
schwerde über einen tätlichen Angriff erschien gerechtfertigt. Laut ärztlichem Nachweis be-
stand beim Beschwerdeführer eine Schnittwunde. Die Angaben der Verwaltung stützten die 
Darstellung, dass der Beschwerdeführer angegriffen wurde. Widersprüchlich blieben die An-
gaben, ob das sichergestellte Messer bei der körperlichen Auseinandersetzung eingesetzt 
wurde.6 Gemessen an den Standards des Landesgewaltschutzkonzeptes für Flüchtlingsein-
richtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (LGSK NRW) erschien in diesem Fall die Aus-
kunftslage zum Handeln des Wachdienstes und zum Opferschutz teilweise nicht befriedi-
gend.7  
                                                
5 Entsprechend wurden 42 % der 55 Beschwerden nicht bezüglich der Rechtfertigung und Abhilfe be-
wertet, sondern als „zurückgezogene Beschwerden“ (22 %) oder unter „Bewertung nicht möglich /ent-
fällt“ (20 %) erfasst. 
6 Aus Sicht der Ombudsstelle erscheint die Darstellung des Falles in der Verwaltungsmitteilung 
0732/2019 (04.04.2019) unglücklich. Erstens entspricht die Verwaltungsdarstellung nicht dem chrono-
logischen Ansatz der Berichte der Ombudsstelle. Zweitens geht die Darstellung, es sei „ ausdrücklich 
darauf hingewiesen (worden), dass es keine Messerstecherei gab“ (S.2), deutlich über die Auskunfts-
lage hinaus. Tatsächlich hieß es in einem Schreiben der Verwaltung vom 16.11.2018 auf die Frage, 
ob die Verwaltung eine Nichtverwendung des Messers bei dem tätlichen Angriff als Tatsache feststellt: 
„Die Antwort bezieht sich auf die mir zur Verfügung stehenden Quellen. Dies sind der Bericht des 
Wachdienstes sowie Aussagen aus Gesprächen, die der zuständige Sozialarbeiter des Sozialen 
Dienstes mit Beteiligten geführt hat. Der Vorfall ist Gegenstand laufender polizeilicher Ermittlungen, 
deren Ergebnis abzuwarten ist. Auskunft über den Stand der Ermittlungen kann die Polizei  geben.“ 
Drittens liegt nach Kenntnis der Ombudsstelle bis heute kein Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen 
Ermittlungen (infolge einer Strafanzeige wegen versuchten Totschlags / Mords) vor. 
7 Die Ombudsstelle fragte u.a., ob aus Sicht des Wachdienstes eine Notwehrsituation (erforderliche 
Verteidigung zur Abwendung einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem ande-
ren) bestand. Nach Angaben der Verwaltung lagen keine Informationen zu einem Eingreifen des 
Wachdienstes vor; aufgrund der erfolgten Alarmierung von Polizei und Rettungsdiensten sei (jedoch) 
„[v]on einer unangemessenen Untätigkeit des Wachdienstes … nicht auszugehen.“ Zur Frage nach 
systematischer Gewährleistung der Fürsorge für Angehörige einer verletzten Person oder für Zeug_in-

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  6 
Auch die in der vorgenannten Beschwerde beschuldigte Partei wandte sich mit einer Be-
schwerde über erlittene Gewalt an die Ombudsstelle (18/10/01, s.a. 2.2.2). Die Beantwortung 
der diesbezüglichen Anfrage durch das Amt für Wohnungswesen stand zum Ende des Be-
richtszeitraums aus. 
Als zurückgezogen bewertet wurden zwei Beschwerden von Flüchtlingen über psychische 
oder körperliche Gewalt, die angeblich von einem Beschäftigten eines Beherbergungsbe-
triebs (18/11/01) und einer Sozialbetreuerin (18/11/06) ausgeübt worden sein sollte. Im ers-
ten Fall gab der Beschwerdeführer eine starke psychische Belastung an und äußerte Ängste, 
durch eine persönliche Beschwerde Nachteile zu erleiden.8 Im zweiten Fall konkretisierte der 
Beschwerdeführer seine Angaben auf Nachfrage nicht. 
Beschwerden über sexualisierte Gewalt wurde in diesem Berichtszeitraum nicht neu aufge-
nommen. 
 
 
2.2.2 Diskriminierung  
 
Der Vorwurf einer Diskriminierung wurde in verschiedenen Konstellationen von Beschwerde-
führenden erhoben.  
Eine ehemalige Wachdienstmitarbeiterin, die in Unterkünften für Geflüchtete in der Stadt 
Köln tätig war, beklagte Mobbing durch Kolleg_innen, entschied sich jedoch gegen eine kon-
krete Prüfung der Vorwürfe durch die Ombudsstelle (18/10/05, zurückgezogen). 
Ein Nichternstnehmen von Beschwerden durch das Betreuungspersonal und eine fehlende 
Neutralität des Sozialen Dienstes des Amtes für Wohnungswesen beklagten Beschwerde-
führer_innen in einem Fall (18/10/01, noch unbeantwortete Anfrage, s.a. 2.2.1). 
In einer Beschwerde wurde der Vorwurf einer rassistischen Diskriminierung bei Unterbrin-
gungen erhoben (18/12/01, s.a. 2.2.3). Die Beschwerdeführerin behauptete, Schwarze Men-
schen würden bei der Verlegung aus dem ihr zugewiesenen Wohnheim in andere Unter-
künfte nicht berücksichtigt. Die Ombudsstelle bat das Amt für Wohnungswesen um Auskunft, 
ob statistische Angaben zur Staatsangehörigkeit der aus dem Wohnheim ausgezogenen 
Personen vorliegen und ob Anhaltspunkte für eine Diskriminierung bestehen, eine Antwort 
stand im Berichtszeitraum aus.9 
Angebliche Einschränkungen und Ungleichbehandlungen beim Internetzugang thematisier-
ten zusätzlich zu der bereits im Vorbericht erwähnten Beschwerde (18/08/07) zwei weitere 
Beschwerden. Während in einem Fall (18/12/05) von Bewohnerseite ein wiederholter und 
anhaltender Ausfall des Hotspots beklagt wurde, monierte im anderen Fall (18/11/03) - nach 
bis dahin unbeantworteten Beschwerden über das Bürgertelefon - eine Freiwillige eine Un-
gleichbehandlung von Wohnheimbewohner_innen bei der Nutzung eines Festnetzanschlus-
                                                
nen verwies die Verwaltung auf die Kontaktaufnahme durch den Sozialen Dienst. Aus Sicht der Om-
budsstelle wurden hier Handlungsbedarfe deutlich, was die Lückenlosigkeit der Dokumentation (LGSK 
NRW, S. 28), das Eingreifen in Gefährdungssituationen (S. 29) und den Opferschutz bzw. die Opfer-
hilfe (S. 39-40) angeht. 
8 Die vom Beschwerdeführer angegebene Vertrauensperson in einer Beratungsstelle kooperierte in 
diesem Fall nicht mit der Ombudsstelle; nachträglichen Angaben des Hinweisgebers zufolge soll sie 
die Zusammenarbeit mit städtischen Dienststellen gesucht haben. 
9 Eine Antwort des Amtes für Wohnungswesen erhielt die Ombudsstelle am 25.02.2019. Die Be-
schwerde wurde im März 2019 als zurückgezogen abgeschlossen.

7. Tätigkeitsbericht, Stand 31.12.2018  7 
 
ses. Antworten auf Fragen nach technischen und administrativen Gegebenheiten, Interes-
senabwägungen und möglichen Gründen für ungleiche Bedingungen oder Behandlung stan-
den in allen drei Fällen zum Quartalsende aus.10 
 
Zudem stellte die Ombudsstelle eigeninitiativ diskriminierende Praxen im Rahmen der Be-
schwerdebearbeitung fest.  
Konkret wertete die Ombudsstelle Äußerungen eines Minderjährigen, der als Sohn die Be-
schwerdeführenden im Fall 18/10/02 begleitete, als antiziganistische Beschimpfungen.11 
 
 
2.2.3 Verletzung der Menschenwürde  
 
Weiterhin richteten sich Beschwerden häufig auf Unterbringungsbedingungen, die nach An-
gaben der Beschwerdeführenden und/oder fachlichen Stellungnahmen (der behandelnden 
Ärzt_innen oder Psychotherapeut_innen oder auch des Gesundheitsamtes Köln) nicht den 
besonderen Anforderungen schutzbedürftiger Personen entsprachen. Zwei neu aufgenom-
mene12 sowie neun fortgeführte Beschwerden13 in dieser Konstellation waren zum Quartal-
sende weiter offen, Altfälle seit bis zu anderthalb Jahren.  
 
Zwei neue Beschwerden (18/10/06 u. 18/12/01) betrafen eine befürchtete Gefährdung bzw. 
Beeinträchtigung der Gesundheit insb. von Kindern durch einen massiven Mäusebefall in ei-
ner Unterkunft. Mangels überprüfbarer Detailangaben musste die Bearbeitung im ersten Fall 
beendet werden, ohne dass eine Bewertung der Vorwürfe (angebliche Infektionsrisiken und 
Menschenunwürdigkeit) vorgenommen werden konnte. Im zweiten Fall standen Angaben ei-
ner involvierten Flüchtlingsberatungsstelle und des Wohnungsamtes aus (offen, ungeklärt).14 
 
 
2.2.4 Induktive Kategorien : Auffälligkeiten und Besonderheiten aus den 
Beschwerdeverfahren  
 
Keine neuen Entwicklungen gab es bzgl. der anhängigen Beschwerden zur Postzustellung 
(vgl. 6. Tätigkeitsbericht, S. 8). Im Fall 18/09/03 ging im Berichtszeitraum keine Anfragebe-
antwortung.15 Ebenso war der Fall 18/08/03 noch ungelöst. 
Auch im Beschwerdeverfahren zu Besuchsregelungen in Flüchtlingsunterkünften (18/06/14, 
vgl. 6. Tätigkeitsbericht, S. 8), erging im Berichtszeitraum keine Auskunft der Verwaltung. 
Schließlich ging zur Problematik von Zahlungsrückständen aufgrund von (geänderten) Nut-
zungsgebührenbescheiden (17/06/13) bis 31.12.2018 keine Auskunft ein.16  
                                                
10 Eingang schriftlicher Antworten im Januar und Februar 2019. 
11 Bereits der 4. Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle (S. 12-13) thematisierte antiziganistische Be-
schimpfungen. Die diesbezüglichen Empfehlungen werden aufrechterhalten (s.u.). 
12 Person mit Behinderung, Person mit psychischer Störung: 18/10/05a; Person mit schwerer körperli-
cher Erkrankung: 18/12/06 
13 Personen mit psychischen Störungen: 17/06/02, 17/10/11, 17/11/10, 18/02/05, 18/06/05, 18/06/07 , 
18/08/06; Person mit schwerer körperlicher Erkrankung: 18/08/05; Person mit Behinderung 18/09/14  
14 Beschwerdebearbeitung beendet im März 2019, Bewertung als zurückgezogen. 
15 Antworteingang: 02.02.2019 
16 Auskunftseingang: 12.02.2019

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  8 
2.2.4.1 Entwicklungen im Kontext der veränderten Unterbringungs-
situation 
 
Wie zu erwarten, führte der geplante Abbau der Notunterbringung zu einem Rückgang der 
entsprechenden Beschwerden (vgl. 2.1). Hinzuweisen ist auf zwei Entwicklungen: 
Zum einen beklagten einzelne Betroffene konkrete soziale Folgen. So monierten Eltern in 
zwei Fällen (18/08/05, 18/09/15) Verlegungen aus Notunterkünften in Wohnheime mit der 
Begründung, dass der erforderliche Schulwechsel (im laufenden Schuljahr) eine hohe Belas-
tung für die Kinder darstelle, welche aufgrund der Fluchtbiographie häufig die Schule hätten 
wechseln müssen und inzwischen in der jeweiligen Schule gut integriert seien.17 
Bemerkenswert erschien zum anderen, dass die vorübergehende Unterbringung von (uner-
laubt eingereisten) Flüchtlingen in Leichtbauhallen und Notunterkünften im Herbst und Win-
ter 2018, die politisch diskutiert wurde, im Berichtszeitraum keinen Niederschlag in konkreten 
Beschwerden bei der Ombudsstelle fand. Empfehlungen (vgl. 3.) nehmen Bezug auf bishe-
rige Erfahrungen mit Notunterbringungssituationen und Bewertungen. 
Eine aus dem Freiwilligenbereich bekannt gewordene Kritik an der Personalausstattung der 
Sozialbetreuung in Wohnheimen wurde auf Nachfragen der Ombudsstelle nicht konkretisiert, 
sodass das Beschwerdeverfahren (18/11/10) ergebnislos beendet wurde. 
 
 
2.2.4.2 Bearbeitungsdauer, insb. bei Geltendmachung besonderer 
Unterbringungsbedarfe und bei Auskunftsersuchen im Beschwer-
deverfahren 
 
Bereits mehrfach wurde in diesem Bericht auf die lange Bearbeitungsdauer hingewiesen, so 
bei der Geltendmachung besonderer Unterbringungsbedarfe schutzbedürftiger Personen 
(vgl. 2.2.3). Der Auskunftslage zufolge betraf dies neben der Feststellung besonderer Be-
darfe insbesondere die Umsetzung entsprechender Unterbringungsempfehlungen.18 Die 
Auskunftsersuchen der Ombudsstelle betreffend räumte die Verwaltung eine lange Bearbei-
tungsdauer ein und wies auf Personalmangel und Umstrukturierungen hin.19 
Die Ombudsstelle erfasste 38 offene Fälle zum Ende des Berichtszeitraumes, in fast allen 
(37) stand eine Anfragebeantwortung durch das Amt für Wohnungswesen aus. In der Mehr-
heit der Fälle war die Anfrage bereits in Vorberichtszeiträumen gestellt worden, in 17 Fällen 
im Berichtszeitraum. In sechs offenen und unbeantworteten Beschwerdefällen hatte die Om-
budsstelle wiederholt an die Anfragebeantwortung erinnert. Die erteilten Auskünfte waren in 
fünf Fällen20 unvollständig. Eine Abhilfe i.S.d. Erfüllung besonderer Bedarfe stand teilweise 
sehr lange schon aus.21  
                                                
17 Bearbeitung zum Quartalsende nicht abgeschlossen, Näheres im Folgebericht. 
18 Im Fall 18/08/06 teilte die Verwaltung im Oktober 2018 u.a. mit, dass seit Februar 2017 Bemühun-
gen um die Verlegung in eine Unterkunft mit abgeschlossenen Wohneinheiten liefen, entsprechende 
Kapazitäten jedoch nicht vorhanden seien. (Eine Verlegung in eine geeignete Unterkunft wurde inzwi-
schen für die zweite Jahreshälfte 2019 in Aussicht gestellt.) 
19 Inzwischen verkürzte sich die Reaktionszeit des Amtes für Wohnungswesen bei Anfragen der Om-
budsstelle in vielen Fällen deutlich. 
20 18/06/14, 18/05/11, 18/06/08, 18/08/01, 18/09/15 
21 Risiken der Langwierigkeit sowie der Mängel bei der Bearbeitung solcher Fälle verdeutlichte aus 
Sicht der Ombudsstelle auch die abgeschlossene Beschwerde eines psychisch erkrankten Flüchtlings

7. Tätigkeitsbericht, Stand 31.12.2018  9 
 
2.2.4.3 Unabhängige Beschwerdebearbeitung 
 
Die Bedeutung einer unabhängigen Beschwerdebearbeitung verdeutlichte im Berichtszeit-
raum ein abgeschlossener Fall (18/05/04a) aus einer Unterkunft für männliche Flüchtlinge. Bei 
gegensätzlichen Angaben der Parteien konnten weder ein angeblich schikanöses und körper-
lich übergriffiges Verhalten eines Wachmannes und Einschüchterungsversuche durch das Be-
treuungspersonal, die der Beschwerdeführer beklagte, noch ein angeblich homophobes Ver-
halten des Beschwerdeführers verifiziert werden. Aussagen über den Beschwerdeführer, die 
der Heimleiter gegenüber dem Ombudsmann tätigte, 22 wertete die Ombudsstelle jedoch als 
herabsetzend. Sie dürften auch nicht im Einklang mit professionellen Standards (wie etwa: 
Postulat der Selbstbestimmung23, professionsethische Reflexivität, menschenrechtsorientier-
tes Mandatsverständnis und reflektierte Parteilichkeit24) stehen. Die Ombudsstelle ging, diesen 
Aspekt betreffend, von einer gerechtfertigten Beschwerde aus. Kritisch sah die Ombudsstelle, 
dass die Verwaltung eine inhaltliche Klarstellung zu den Äußerungen ihres Beauftragten un-
terließ und dafür das Argument der Privatheit und Vertraulichkeit des Gesprächs anführte.25  
 
 
3. Empfehlungen 
 
Unterbringung in Notunterkünften auf Minimum reduzieren 
Die Belegung von Notunterkünften sollte wegen der damit verbundenen Einschränkungen (wie 
Schlafsäle bzw. Kojen, Gemeinschaftssanitäranlagen, Gemeinschaftsverpflegung) auf das un-
bedingt erforderliche Minimum begren zt sein. Eine nicht mehr kurzfristige Unterbringung er-
scheint wegen der eingeschränkten Privatsphäre in der Regel nicht zumutbar. Bei Vorliegen 
einer Schutzbedürftigkeit26 der Unterzubringenden muss die zumutbare Frist besonders kurz 
ausfallen (ggf. Reduktion auf Null).  
Die Nutzung der Unterbringungsreserve im Berichtszeitraum verweist zudem auf den Bedarf, 
Ressourcen für die kurzfristige Verlegung aus Notunterkünften wegen gesundheitlichen Grün-
den („Exit-Option“27) vorzuhalten (s. Vorberichte).  
                                                
(18/05/11). Die Ombudsstelle erhielt auf ihre Anfrage vom 06.06.2018 sowie vier Nachfragen schließ-
lich am 08.11.2018 die Auskunft, dass der Beschwerdeführer „nicht mehr System vom System der Ge-
flüchtetenbetreuung erfasst“ war. Aufgrund eines Büroversehens war es demn ach nicht bemerkt wor-
den, dass die ursprüngliche Antwort der Verwaltung im Juni 2018 nicht an die Ombudsstelle übermit-
telt wurde. Ihr zufolge befanden sich eingereichte ärztliche Stellungnahmen nicht in der Verwaltungs-
akte. 
22 Es geht hier um eine essentialisierende Beschreibung der Person des Beschwerdeführers, die Ver-
wendung eines vulgärsprachlichen Ausdrucks und die Äußerung von Unverständnis für einen Nach-
zug der Familie des Beschwerdeführers. 
23 Vgl. etwa Deutschsprachige Definition Sozialer Arbeit des Fachbereichstag Soziale Arbeit und 
DBSH vom 10.09.2016, abrufbar unter https://www.dbsh.de/fileadmin/redaktionell/bilder/Profes-
sion/20161114_Dt_Def_Sozialer_Arbeit_FBTS_DBSH_01.pdf (15.07.2019). 
24 Vgl. etwa Initiative Hochschullehrender zu Sozialer Arbeit in Gemeinschaftsunterkünften: Positions-
papier: Soziale Arbeit mit Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften. Professionelle Standards und 
sozialpolitische Basis, Berlin 2016, abrufbar unter: https://www.fluechtlingssozialarbeit.de/Positionspa-
pier_Soziale_Arbeit_mit_Gefl%C3%BCchteten.pdf (15.07.2019). 
25 Vgl. die entsprechende Empfehlung in diesem Tätigkeitsbericht sowie - zur Argumentation der Ver-
waltung außerhalb des Berichtszeitraums – die Mitteilung 0732/2019 v. 04.04.2019. 
26 i.S. der EU-Aufnahmerichtlinie und der städtischen Mindeststandards 
27 Die Zusage der Exit-Option lautet: „Die Betroffenen werden spätestens nach einer Woche in eine 
bessere Unterkunft umgesiedelt, sobald entsprechende Erkenntnisse vorliegen, die den Umzug aus

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  10 
Weitere Verbesserung der Unterbringungsbedingungen in städtischen und gewerbli-
chen Unterkünften und transparente Belegungssteuerung 
Hinsichtlich der Unterbringungsbedingungen in städtischen Wohnheimen und gewerblichen 
Unterkünften ist, gerade angesichts der langen Wartezeiten bei Feststellung besonderer Un-
terbringungsbedarfe (s. 2.2.3), zu empfehlen, die Priorität weiter auf den Ausbau der Kapazi-
täten abgeschlossener Wohneinheiten zu legen und besondere Anforderungen Schutzbedürf-
tiger bei der Planung neuer Objekte oder der Umgestaltung bestehender Einrichtungen zu 
berücksichtigen.  
In diesem Sinne wäre auch zu empfehlen, Nutzungszeiträume von Einrichtungen mit guter 
Qualität nach Möglichkeit zu verlängern.  
Die Belegungssteuerung betreffend empfiehlt die Ombudsstelle, angesichts der in diesem Be-
richt (vgl. 2.2.3 und 2.2.4.1) und den Vorberichten angeführten Einzelfälle, eine Schwachstel-
lenanalyse durchzuführen und ggf. Mechanismen zur Förderung transparenter Verfahren zu 
entwickeln. 
 
Gewaltschutz 
Über die Empfehlungen in den Vorberichten hinaus empfiehlt die Ombudsstelle, die Verfahren 
im Kontext Gewaltschutz zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren . Maßnahmen zur Gewähr-
leistung der Lückenlosigkeit der Dokumentation bei Gefährdungs- bzw. Gewaltsituationen, das 
Eingreifen in Gefährdungssituationen und der Opferschutz bzw. die Opferhilfe (auch unter Ein-
beziehung von Angehörigen und weiteren Betroffenen wie Zeug_innen ) sollten thematisiert 
werden (s. 2.2.1). 
 
Schutz vor Diskriminierung 
Die Ombudsstelle erneuert ihre Empfehlung aus dem 4. Tätigkeitsbericht, dass Mitarbeitende 
in Wohnheimen befähigt sein bzw. werden  sollten, Antiziganismus als rassistische Diskrimi-
nierung zu erkennen und dieser Art der Diskriminierung methodisch abgesichert entgegenzu-
treten (s. 2.2.2). 
 
Sicherstellung der unabhängigen Beschwerdebearbeitung durch die Ombudsstelle 
Für eine Zusicherung von Vertraulichkeit und Privatheit für Äußerungen von Beschwerdegeg-
ner_innen, die als Beauftragte der Stadt Köln  tätig sind, besteht grundsätzlich kein Anlass 
(s. 2.2.4.2). 
Die Ombudsstelle bekräftigt zudem ihre Empfehlungen zur Sicherstellung eines sanktions-
freien Zugangs zum Beschwerdeverfahren  sowie zur Kurzfristigkeit, zur Verlässlichkeit und 
zum Umfang der Auskunftserteilung. 
  
                                                
gesundheitlichen Gründen anraten“ (Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von 
Flüchtlingen in Köln, S. 7, beschlossen durch den Rat der Stadt Köln am 20.12.2016).

7. Tätigkeitsbericht, Stand 31.12.2018  11 
 
4. Anhang  
4.1 Termine der Ombudsstelle im Berichtszeitraum 
  
29.10.2018 Besuch der Sitzung des Integrationsrates, Mitteilung zum 4. Tätigkeitsbericht 
der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln (vertagt) 
 
06.11.2018 Besuch der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren, Mitteilung zum 
4. Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 
 
22.11.2018 Gast beim Arbeitskreis 2 (Flüchtlinge, Interkulturelle Zentren und bürger-
schaftliches Engagement) des Integrationsrates 
 
26.11.2018 Besuch der Sitzung des Integrationsrates, Mitteilung zum 4. Tätigkeitsbericht 
der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln, Beantwortung von Anfragen zum 4. 
Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 
 
30.11.2018 Teilnahme am Workshop des Bonn International Center for Conversion „Ge-
waltprävention und Konfliktbearbeitung im Kontext der Unterbringung von 
Geflüchteten“ 
 
04.12.2018 Teilnahme an der Fachtagung „Jugendliche zwischen Verletzung, Wut und 
Erfahrungen der Selbstwirksamkeit. Zum Umgang mit Rassismus in der Ju-
gend(sozial)arbeit" 
 
06.12.2018 Besuch der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren, 5. Tätigkeits-
bericht der Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln (TOP 9.1)

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  12 
4.2  Tabellen und Diagramme der quantitativen Auswertung  
 7. Berichtszeitraum (Stand 31.12.18) 
gesamt neu im 7. 
Berichtszeitraum 
aus 
vorherigen  
Berichtszeiträumen 
absolut in Prozent absolut in Prozent absolut in Prozent 
Beschwerdefälle 55 100 % 26 100 % 29 100 % 
namentlich / ano-
nym 
namentlich 51 93 % 22 85 % 29 100 % 
anonym 4 7 % 4 15 % 0 0 % 
Hinweisgebende1 Flüchtlinge 20  36 % 7 27 % 13 45 % 
Freiwillige 10  18 % 4 15 % 6 21 % 
Professionelle 22  40 % 12 46 % 10 34 % 
Andere 3 5 % 3 12 % 0 0 % 
Vorermittlung ja 17  31 % 7 27 % 10 34 % 
nein 38  69 % 19 73 % 19 66 % 
Aufgabenbereich2 ja 43  78 % 17 65 % 26 90 % 
nein 11 10 % 8 31 % 3 10 % 
vor Ort ja 15 27 % 1 4 % 14 48 % 
nein 40 73 % 25  96 % 15 52 % 
Befragung ja 45  82 % 18  69 % 27 93 % 
nein 10 18 % 8  31 % 2 7 % 
Auskunftsersu-
chen10 
AfW 29 53 % 7 27 % 22 76 % 
GA 1 2 % 0  0 % 1 3 % 
and. Ämter 0  0 % 0 0 % 0 0 % 
and. Akteure 8 15 % 4 15 % 4 14 % 
Abgabe/Verweis 12 22 % 8 31 % 4 14 % 
Vermittlung 7 13 % 2  8 % 5 17 % 
Bearbeitungsstand offen 27 49 % 7 27 % 20 69 % 
geschlossen 28 51 % 19 73 % 9 31 % 
Kategorisierung der 
Beschwerde 
Gewalt 7 13 % 3 12 % 4 14 % 
sex. Übergriff 0  0 % 0 0 % 0 0 % 
Diskriminierung 7   13 % 5 19 % 2 7% 
MW-Verstoß 35   64 % 12 46 % 23  79% 
Notaufnahme 8  15 % 1 4 % 7  24 % 
Wohnheim 26 47 % 11 42 % 15 52 % 
gewerbliche Un-
terkunft 
8 15 % 4 15 % 4 14 % 
Fälle mit schutz-
bed. Personen 
35  64 % 12 46 % 23 79 % 
Rechtfertigung der 
Beschwerde 
ja 7  13 % 0 0 % 7 24 % 
teilweise 4  7 % 0 0 % 4 14 % 
nein 0   0 % 0 0 % 0 0 % 
ungeklärt3 21  38 % 7 27 % 14 52 % 
Indiv. Abhilfe voll 3  5 % 0 0 % 3 10 % 
teilweise 4  7 % 0 0 % 4 14 % 
nicht 4  7 % 1 4 % 3 10 % 
ungeklärt 21  38 % 6 23 % 15 52 % 
Grds. Abhilfe voll 0  0 % 0 0 % 0  0 % 
teilweise 0 0 % 0 0 % 0 0 % 
nicht 8  15 % 1 4 % 7  24 % 
ungeklärt 24  44 % 6 23 % 18 62 % 
zurückgezogene Beschwerden 12 22 % 10 38 % 2 7 % 
Bewertung nicht möglich / entfällt 11   20 % 9 35 % 2 7 %

7. Tätigkeitsbericht, Stand 31.12.2018  13 
 
Anm. 1: Mehrfachnennungen möglich 
Anm. 2: In einem Fall ist zum Berichtszeitpunkt noch keine Kategorisierung möglich 
Anm. 3: Als „ungeklärt“ werden Rechtfertigung und Abhilfe gewertet, wenn die Bewertung in unabgeschlossenen 
Verfahren noch aussteht oder wenn eine Klärung bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens nicht zu errei-
chen war. 
 
 
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
 
 
Multiple Schutzbedürftigkeiten waren in allen Berichtszeiträumen ein wichtiges Thema. 
 
 
  
Schutzbedürftigkeiten (alle Berichtszeiträume)
Minderjährige umF
Menschen m. Behinderung 65+
Schwangere Alleinerz. m. mj. Kindern
Opfer v. Menschenhandel schwer körperl. Erkrankte
Menschen m. psychischer Störung Folter-, Vergewaltigg.s- u. Gewaltopfer (u.a. FGM)
LGBTIQ* weitere (ehem. umF u.a.)

Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln  14 
Abkürzungsverzeichnis  
(auch für Anlage Datenblätter) 
 
 
ABH    Ausländerbehörde Köln 
AfW    Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln 
AM    Projekt Auszugsmanagement 
and    Andere 
AsylG    Asylgesetz 
AufenthG   Aufenthaltsgesetz 
AufnahmeRL   EU-Aufnahme-Richtlinie 
BA    Bundesagentur für Arbeit 
BAMF    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
BeschV    Beschäftigungsverordnung 
BMFSFJ   Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 
BR    Bezirksregierung 
BZ    Berichtszeitraum 
DSGVO   Datenschutz Grundverordnung EU 
Fl    Flüchtling 
Fw    Freiwillige_r 
GA    Gesundheitsamt Köln 
JA    Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln 
JC    Jobcenter Köln 
NA    Notaufnahme 
OS    Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln 
Prof    Professionelle_r, beruflich Tätige_r  
Richtlinie 2013/33/EU  EU-Aufnahme-Richtlinie  
SPZ    Sozialpädiatrisches Zentrum 
TH    Turnhalle 
TzFo    Therapiezentrum für Folteropfer (Caritas Köln) 
UNICEF   United Nations Children’s Fund 
UN-KRK   Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen 
Verordnung (EU) 2016/679  Datenschutz-Grundverordnung EU 
WH    Wohnheim

Mitteilung Ausschuss

12072 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/562/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 2508/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 02.09.2019 
Ausschuss Soziales und Senioren 05.09.2019 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 19.09.2019 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 20.09.2019 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 11.10.2019 
 
Mitteilung zum 7. Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Flüchtlinge 
Die Ombudsstelle für Flüchtlinge in Köln ist eine gemäß Ratsbeschluss vom 10.05.2016 und 
28.06.2016 eingerichtete unabhängige Anlaufstelle für Hinweise und Beschwerden zur Unterbringung 
und Betreuung von Geflüchteten außerhalb der Stadtverwaltung. Das beschlossene Feinkonzept 
sieht regelmäßige Tätigkeitsberichte der Ombudsstelle an die Verwaltung und Politik vor. Beigefügt ist 
der 7. Tätigkeitsbericht zum Stand 31.12.2018. 
 
Unterbringungssystem des Amtes für Wohnungswesen 
 
Der Bericht bezieht sich auf den Zeitraum 01.10.2018 bis 31.12.2018. In diesem Zeitraum wurden 
durchschnittlich 9.704 Personen durch das Amt für Wohnungswesen in Einrichtungen für geflüchtete 
Menschen untergebracht (Oktober: 9.213, November: 9.683, Dezember: 10.216). 
 
Zum Jahreswechsel 2018/2019 stieg die Zahl der Unterbringungsersuchen unerlaubt eingereister 
Personen aus den Balkanstaaten sprunghaft an. In Folge dessen wurden die als Reserve vorgehalte-
nen Notunterkünfte bzw. Leichtbauhallen wieder in Betrieb genommen. Beschwerden an die Om-
budsstelle die Unterbringung betreffend, sind von dieser Personengruppe nicht bekannt. Nach Um-
verteilung auf Landeseinrichtungen bzw. der freiwilligen Ausreise vieler unerlaubt Eingereister konnte 
das Amt für Wohnungswesen die Notunterkünfte zu Beginn des Jahres wieder schließen. 
 
Im Fokus des Ressourcenmanagements des Amtes für Wohnungswesen steht weiterhin der Ausbau 
von Kapazitäten an abgeschlossenen Wohneinheiten. Die Beschwerdesituation bei der Ombudsstelle 
spiegelt diesen weiterhin bestehenden Bedarf wieder. Häufiger Beschwerdegrund ist weiterhin die 
Unterbringung in Wohnheimen, die nicht über diesen Standard verfügen.  
 
Im vierten Quartal 2018 wurden die Standorte Auf dem Acker und Buchfinkenstraße eröffnet. Dadurch 
konnten 60 Menschen in abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigenem Sanitärbereich und eigener 
Küche untergebracht werden. Dies ist der höchste Standard der aufgrund der Kölner Leitlinien zur 
Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen (Ratsbeschluss vom 20.07.2004) angestrebt wird. 
 
Die weitere Steigerung der Unterbringungsqualität ist Ziel für 2019. Hier sollen 12% mehr Menschen 
in abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigenem Sanitärbereich und eigener Küche versorgt werden 
als Ende 2018 untergebracht waren. Dieses Ziel wurde bereits übertroffen. Mit Stand 30.06.2019

2 
 
wurden bereits 17% mehr Geflüchtete in Wohneinheiten mit höchstem Standard untergebracht als am 
31.12.2018. 
 
Wiederkehrende Thematiken 
 
Die im 7. Bericht der Ombudsstelle aufgeführten Einzelfälle sind überwiegend bereits im 6. Bericht 
thematisiert worden. Dies ist zum einen auf die Komplexität der Fälle zurückzuführen, in Teilen aber 
auch auf die personellen Umstrukturierungen innerhalb der Verwaltung im vierten Quartal 2018 und 
dadurch bedingte längere Bearbeitungszeiten. Alle Fälle wurden inzwischen seitens der Verwaltung 
beantwortet.  
 
1. Unterbringung 
 
Viele Beschwerden betreffen die Unterbringung in nicht abgeschlossenen Wohneinheiten bei bekann-
ten besonderen Schutzbedarfen (häufig ärztlich attestierte psychische Belastungen). Dies ist den zur 
Verfügung stehenden Kapazitäten geschuldet, sowie den speziellen Anforderungen des Einzelfalls 
(z.B. Fall 18/08/06).  
 
2. Schulwechsel bei Verlegung 
 
Das Amt für Wohnungswesen betreibt im gesamten Stadtgebiet Unterkünfte für Geflüchtete. Bei einer 
Verlegung wird berücksichtigt, dass Schulwege nicht unzumutbar lang werden und ein Schulwechsel 
möglichst vermieden werden kann. Allerdings gehört es auch für die übrige Bevölkerung Kölns zur 
Lebensrealität, dass ein Schulwechsel oder verlängerte Anfahrtswege bei einem Umzug in Kauf ge-
nommen werden müssen. Für die Geflüchteten geht mit den Verlegungen in der Regel eine Verbes-
serung der Unterbringungsqualität einher (bis hin zum Umzug in eine private Wohnung).  
 
3. Internetzugang 
 
Ein wichtiger Faktor bei der Unterbringung ist der Zugang zum Internet für die Geflüchteten. Das Amt 
für Wohnungswesen stattet die Unterkünfte daher mit WLAN-Routern aus, um einen grundsätzlichen 
Zugang zu gewährleisten. Werden Reichweitenprobleme bekannt, steuert das Amt für Wohnungswe-
sen durch Beauftragung des Einbaus von Signalverstärkern gegen, sofern dies technisch möglich und 
verhältnismäßig ist. Außerdem wurde inzwischen eine Regelung kommuniziert, wie mit privat verleg-
ten Anschlüssen in einzelnen Wohneinheiten zu verfahren ist, um einer Ungleichbehandlung entge-
genzuwirken.  
 
Empfehlungen der Ombudsstelle an die Verwaltung 
 
1. Unterbringung in Notunterkünften minimieren 
 
Das Amt für Wohnungswesen setzt diese Empfehlung bereits um. Auch im Berichtszeitraum wurden 
die Reservestandorte mit Kojenunterbringung erst in Betrieb genommen, als die Notaufnahme in der 
Herkulesstraße bereits voll belegt war. Die Inbetriebnahme von Leichtbauhallen bzw. Notunterkünften 
war notwendig, um die große Zahl unerlaubt eingereister Personen unterzubringen zu können, bevor 
diese an die zuständigen Landeserstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet werden konnten oder 
schon vor der Erfassung im regulären System wieder ausgereist waren. Im Februar 2019 wurde die 
letzte Unterkunft mit Kojen bereits wieder leergezogen. 
 
2. Weitere Verbesserung der Unterbringungsbedingungen 
 
Neue Objekte plant das Amt für Wohnungswesen grundsätzlich mit abgeschlossenen Wohneinheiten. 
Ausnahmen sind z.B. Wohngruppen für Geflüchtete mit besonderem sozialarbeiterischen Betreu-
ungsbedarf. 
 
Das System der Belegungssteuerung wurde in der Mitteilung zum 6. Bericht der Ombudsstelle aus-
führlich dargestellt. Die Betrachtung des Einzelfalls steht dabei im Vordergrund, sodass flexibel auf 
die Bedarfe des Einzelnen reagiert werden kann. Die im Verhältnis zur Zahl untergebrachter Perso-

3 
 
nen geringe Zahl an Beschwerdefällen zeigt, dass sich das System bewährt hat. Natürlich wird die 
Belegungsplanung und -steuerung nochmals geprüft und verfügbare Kapazitäten werden abgefragt, 
wenn eine Beschwerde beim Sozialen Dienst hinsichtlich der Unterbringung eingeht. Die Hinweise 
der Ombudsstelle nimmt das Amt für Wohnungswesen dabei dankend an, um einzelne Entscheidun-
gen auf Optimierungspotenzial zu prüfen. Grundsätzlich kann das Amt für Wohnungswesen nur mit 
den Kapazitäten arbeiten, die zur Verfügung stehen. Daher ist eine Unterbringung aller Geflüchteten 
in abgeschlossenen Wohneinheiten derzeit nicht möglich und es können Wartezeiten entstehen – 
auch wenn medizinische oder soziale Bedarfe eine andere Unterbringungsform erfordern.  
 
3. Gewaltschutz 
 
Alle Unterbringungseinrichtungen der Stadt Köln sind sozialarbeiterisch angebunden. An größeren 
Standorten sind Büroräume für die Fachkräfte der Sozialen Arbeit der Stadt Köln bzw. der beauftrag-
ten Träger eingerichtet, die täglich mehrere Stunden besetzt sind. In den meisten Fällen können Kon-
flikte mit sozialarbeiterischen Mitteln entschärft bzw. vermieden werden.  
 
Auf dem Gelände größerer Standorte ist zudem ein Sicherheitsdienst rund um die Uhr eingesetzt. Bei 
Konflikten sind dort sowohl die Fachkräfte der Sozialen Arbeit als auch die Mitarbeitenden der Si-
cherheitsfirmen (erste) Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner. 
 
Wo viele Menschen auf engem Raum zusammenleben, liegt ein systemimmanentes Eskalationspo-
tenzial von Konflikten vor. Je höher der Anteil gemeinschaftlich zu nutzender Anlagen ist, desto grö-
ßer ist auch das Konfliktpotenzial. Das Amt für Wohnungswesen hat daher in Zusammenarbeit mit 
verschiedenen Akteuren ein Gewaltschutzkonzept für Geflüchtete in Unterbringungseinrichtungen der 
Stadt Köln erarbeitet. Derzeit befindet es sich in der Abstimmung.  
 
U.a. werden dabei Schwerpunkte gelegt auf: 
 Schutz aller Geflüchteter mit besonderem Augenmerk auf Kinder und vulnerable Geflüchtete 
 Prävention für jegliche Formen von Gewalt, Sicherheitskonzept 
 Intervention 
 Allgemeine Ablaufschemen 
 Schutzvereinbarungen 
 Verhaltensregeln für Mitarbeitende sowie Bewohnerinnen und Bewohner 
 Verbindlicher Handlungsleitfaden für Mitarbeitende im Krisen- und Interventionsfall 
 Maßnahmenkatalog mit Kontaktdaten zu Anlauf-/Beratungsstellen zur Unterstützung 
 
Bereits jetzt setzt die Stadt Köln viele Vorgaben des Landesgewaltschutzkonzeptes (LGSK) NRW um. 
Die beteiligten Akteure vor Ort sind darauf sensibilisiert, Hinweise auf mögliche Gewalt und Diskrimi-
nierung frühzeitig zu erkennen. So können rechtzeitig Präventions- und Deeskalationsmaßnahmen 
ergriffen werden. Kommt es zu einer Eskalation eines Konfliktes, sind umgehend erste Schutzmaß-
nahmen einzuleiten und die Gewaltsituation zu beenden. 
 
Grundsätzlich bedürfen erste Schutzmaßnahmen zur Beendigung der Gewaltsituation keine Anforde-
rungen an den Nachweis der Gewalt. Die eingeleiteten Schutzmaßnahmen müssen schnell greifen. 
Schutz für alle Beteiligten ist das vorrangige Ziel, daher ist eine Krisenintervention sofort einzuleiten. 
 
Eine eventuell erforderliche gesundheitliche Versorgung der beteiligten Personen, die Wahrung von 
Rechten und die räumliche Trennung der Beteiligten werden dabei sichergestellt, ebenso wie eine 
Einschätzung der Situation vor Ort durch die eingesetzten Fachkräfte. Der Vorgang wird gemeldet, 
dokumentiert und das weitere Vorgehen wird abgestimmt. 
 
Es muss allerdings betont werden, dass die zur Verfügung stehenden Instrumente in keiner Weise die 
Arbeit der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft ersetzen können. Im (bereits auch im letzten Bericht) 
geschilderten Einzelfall, bei dem ein Messer genutzt worden sein soll, sind daher die Ermittlungen 
durch die Staatsanwaltschaft zu führen. Kenntnis über den Stand der Ermittlungen hat die Stadt Köln 
nicht.

4 
 
4. Schutz vor Diskriminierung 
 
Die beauftragten Sicherheitsdienste sind vertraglich zur Durchführung von Schulungen verpflichtet, in 
denen die Mitarbeitenden in Interkultureller Kompetenz und Deeskalationstechnik geschult werden. 
Die Schulungen zur Interkulturellen Kompetenz richten sich auf alle Nationalitäten und Kulturen, die in 
Einrichtungen der Stadt Köln untergebracht sind, und sensibilisieren für rassistische Diskriminierun-
gen.  
 
5. Sicherstellung unabhängiger Beschwerdebearbeitung durch die Ombudsstelle 
 
Die Verwaltung kommt bzgl. der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes zu einer anderen Bewer-
tung der konkreten Situation. Wie in der Mitteilung zum 6. Bericht der Ombudsstelle (0732/2019) dar-
gestellt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Äußerungen gegenüber der Ombudsstelle unter 
der Annahme der Vertraulichkeit getätigt wurden. Zudem kann der genaue Wortlaut im Nachgang 
nicht mehr nachvollzogen werden. 
 
Ein sanktionsfreier Zugang zur Beschwerde bei der Ombudsstelle ist für alle untergebrachten Perso-
nen sichergestellt. Die Stadt Köln weist auf verschiedenen Wegen auf die Beschwerdemöglichkeit 
hin, etwa durch Aushang in den Unterkünften oder per Verlinkungen auf der städtischen Internetseite. 
 
Die eingangs beschriebenen personellen Umstrukturierungen in der Bearbeitung der Beschwerdefälle 
der Ombudsstelle zum Jahresende 2018 sind zwischenzeitlich abgeschlossen, sodass die Rückstän-
de aus dem vierten Quartal 2018 aufgearbeitet werden konnten. Die Bearbeitungszeit ist nun deutlich 
verkürzt.  
 
Ein wertvoller Austausch zu Hintergründen und Entwicklungen bieten die regelmäßigen Quartalsge-
spräche der Verwaltung mit der Ombudsstelle. Darüber hinaus finden nunmehr Hintergrundgespräche 
zu besonders komplexen Einzelfällen statt. Der mündliche Austausch ermöglicht es, Rückfragen der 
Ombudsstelle direkt zu klären und Missverständnissen vorzubeugen.

Beratungsverlauf (4)

02.09.2019 Integrationsrat
TOP 5.8 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
05.09.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.09.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.10.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2508/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.09.2019
Erstellt
17.07.2019 15:27