mandari

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 21.11.2017 gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zu einer weiteren überplanmäßigen Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NW bei der Buchungsstelle 21.41.524100 (Schülerbeförderungskosten)

Tischvorlage 2017/262 vom 17.11.2017

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