mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 26 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Anwendung des neuen Wohnungsaufsichtsgesetzes in der Wohnanlage Am Kölnberg

Antrag nach § 3 BV2 (SPD) AN/0519/2015 vom 01.09.2015

Stand: Noch keine Beratung bekannt.

Dokumente

  • Sachstandsbericht BV

    PDF

    Herunterladen: Sachstandsbericht BV

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0519/2015 Stand: 03.07.2022 Sachstandsbericht Anwendung des neuen Wohnungsaufsichtsgesetzes in der Wohnanlage Am Kölnberg Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2015 8.1.2 Anwendung des neuen Wohnungsaufsichtsgesetzes in der Wohnanlage Am Kölnberg, AN/0519/2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden geänderten Beschluss: 1.) Die Verwaltung wird beauftragt, unter Ausnutzung aller Möglichkeiten des neuen Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG) vom 10.04.2014 die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Beseitigung der in Wohnungen sowie in Treppenhäusern und Außenanlagen des Kölnbergs festgestellten Mängel zu intensivieren und über das Ergebnis binnen eines Jahres der BV 2 einen Bericht vorzulegen. 2.) Die V erwaltung wird um Prüfung ihrer Möglichkeiten gebeten, ggfs. mit externen Partnern (JobCenter; Mieterverein; Mieterschutzbund) ein Mieterbüro vor Ort am Kölnberg einzurichten, das als Ansprechpartner und Berater für die Bewohner und Bewohnerinnen in Mieterfragen dient. Auch hierzu soll spätestens binnen eines Jahres berichtet werden. 3.) Falls sich durch diese Maßnahmen der Zustand der z.T . verwahrlosten Wohnungen, Treppenhäuser und Außenanlagen nicht verbessern lässt, sollen die darauf basierenden Erkenntnisse als Grundlage für Anregungen und Änderungsvorschläge an die entsprechenden Stellen auf Landesebene dienen, die Handlungswerkzeuge des WAG entsprechend zu verbessern. Es soll die Konnexitätsfrage geprüft werden in Bezug auf die Maßnahmen nach dem neuen Lande- stecht und dementsprechend verursachten Kosten. Sachstand Dezember 2015 Trotz mehrfacher Nachfrage wurde kein Sachstand geliefert. Sachstand Dezember 2018 Die Verwaltung hat nach Prüfung den Vorschlag der Einrichtung eines Mieterbüros durch das Amt für Wohnungswesen für das Mietshaus am Kölnberg verworfen. Die Anzahl der wohnungsaufsichtlich relevanten baulichen Mängel am Kölnberg war in den letzten vier Jahren gering. Es gab fünf eingeleitete Verfahren, von denen drei wegen mieterbedingter Mängel eingestellt wurden. In zwei Fällen wurden die Mängel vom Eigentümer freiwillig beseitigt. 2018 gab es gar kein Verfahren der Wohnungsaufsicht am Kölnberg, so dass kein Handlungsbedarf besteht. Die Wohnungsaufsicht ist aufgrund ihrer knappen personellen Ausstattung nicht in der Lage, Außenstel- 2 len in der Stadt einzurichten, für deren Besetzung keine Stelle im Haushalt eingerichtet wurde. Zudem gehört die Rechtsberatung von Mietern gegen Eigentümer nicht zum in § 2 Wohnungsaufsichtsgesetz definierten Aufgabenbereich der Wohnungsaufsicht. Die Beratung von Mietern des Kölnbergs wird bereits durch eine engmaschige soziale Infrastruktur in Meschenich abgedeckt. Zudem haben sie die Möglichkeit, das Angebot des Mietervereins und des Mieterschutzbundes wahrzunehmen. Der Beschluss ist erledigt. Status erledigt

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz