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2011/0513

Interessenvertretung für ältere Menschen in Darmstadt

Magistratsvorlage 07.12.2011

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2011/0513

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Seniorenrat
Darmstadt e.V.

Satzung

Satzung
Seniorenrat Darmstadt e.V.
& 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen
„Seniorenrat Darmstadt e.V.“
Er wurde am 07.03.2002 in Darmstadt gegründet.
Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.

2. Sein Sitz ist Darmstadt

3. Er ist in das Vereinregister beim Amtsgericht in Darmstadt eingetragen.
4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

5. Der Verein ist Mitglied in der Landesseniorenvertretung Hessen e.V.

& 2 Zweck
1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Altenhilfe sowie die Seniorenvertre-

tung in den Organen der Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß $ 8 c Abs. 1
HGO

2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

a) Vertretung der Interessen der älteren Generation gegenüber der Stadtver-
ordnetenversammlung, dem Magistrat und gegebenenfalls den Ortbeiräten
der Wissenschaftsstadt Darmsstadt sowie anderen gesellschaftlichen

Institutionen und in der Öffentlichkeit.

b) die Kontaktpflege zu allen Institutionen, Verbänden und Gruppen,
die sich in Darmstadt mit der Altenarbeit und ihren Problemen
befassen.

C) die regelmäßige Herausgabe eines Veranstaltungskalenders, um
die Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aufzuzei-

)

Satzung
Seniorenrat Darmstadt e.V.
gen und durch Angebote an ehrenamtlicher Tätigkeit zu aktiveren.

d) Zusammenarbeit mit Schulen und Kindergärten (Sachkundeunterricht,
„Wie es früher war) und geselligen Veranstaltungen, wie das Heinerfest-
Treffen, um das Verständnis der Generationen zu fördern.

e) einen Besuchsdienst in Alten- und Pflegeheimen.

f) Einführung und Weiterbildung der älteren Generation in modernen
Kommunikationstechnologien durch ein Internet-Cafe.

g) eine Hobby-, Kontakt- und Wissensbörse.

h) Veranstaltungen zur Vermeidung von Verkehrsunfällen und zum Schutz
vor Kriminalität in Zusammenarbeit mit der Polizei.

i) verstärkte Information über seniorenrelevante Themen zur Wohnungsfragen,
im Gesundheitsbereich und zur Vorsorge.

j) regelmäßige Sprechstunden und die Ausgabe von auf Notruf programmier-
ten Handys.

k) Durchführung von Informationsveranstaltungen, wie Teilnahme an der Hes-
senschau, Ausrichtung eines Markts der Möglichkeiten.

I) Zusammenführen von Senioren bei gesellig-kulturellen Veranstaltungen,
wie Literatur- und Musiknachmittage, auch zu besonderen Anlässen, wie
Weihnachten.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaft-
liche Zwecke.

Satzung
Seniorenrat Darmstadt e.V.
gen und durch Angebote an ehrenamtlicher Tätigkeit zu aktiveren.

d) Zusammenarbeit mit Schulen und Kindergärten (Sachkundeunterricht,
„Wie es früher war) und geselligen Veranstaltungen, wie das Heinerfest-
Treffen, um das Verständnis der Generationen zu fördern.

e) einen Besuchsdienst in Alten- und Pflegeheimen.

f) Einführung und Weiterbildung der älteren Generation in modernen
Kommunikationstechnologien durch ein Internet-Cafe.

g) eine Hobby-, Kontakt- und Wissensbörse.

h) Veranstaltungen zur Vermeidung von Verkehrsunfällen und zum Schutz
vor Kriminalität in Zusammenarbeit mit der Polizei.

i) verstärkte Information über seniorenrelevante Themen zur Wohnungsfragen,

im Gesundheitsbereich und zur Vorsorge.

j) regelmäßige Sprechstunden und die Ausgabe von auf Notruf programmier-
ten Handys.

k) Durchführung von Informationsveranstaltungen, wie Teilnahme an der Hes-
senschau, Ausrichtung eines Markts der Möglichkeiten.

I) Zusammenführen von Senioren bei gesellig-kulturellen Veranstaltungen,
wie Literatur- und Musiknachmittage, auch zu besonderen Anlässen, wie
Weihnachten.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaft-
liche Zwecke.

Satzung
Seniorenrat Darmstadt e.V.

& 3 Gemeinnützigkeit

1:

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne der 88 51 - 68 der Abgabeordnung (AO).

Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet
werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins

Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die den Vereinszwecken
fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

Zuwendungen von Behörden dürfen nur für die vorgeschriebenen
Zwecke verwendet werden

Der Verein arbeitet ehrenamtlich auf überkonfessioneller und über-
parteilicher Basis.

& 4 Mitgliedschaft
Der Verein führt als Mitglieder

1.

a) ordentliche Mitglieder

b) Ehrenmitglieder

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person ohne Rücksicht

auf Beruf, Rasse, Religion und Staatsangehörigkeit werden.

Die Aufnahme erfolgt durch mündliche oder schriftliche Willens- oder Beitrittser-
klärung.

Satzung
Seniorenrat Darmstadt e.V.

4. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Eintragung in die Mitgliederkartei /-datei

5. Die Mitgliedschaft endet durch
a) durch mündliche bzw. schriftliche Austrittserklärung,
b) durch Tod,
c) durch Ausschluss
Der Ausschluss erfolgt durch Vorstandsbeschluss.
Gegen diesen Beschluss ist Widerspruch möglich. Über den Widerspruch
entscheidet der erweiterte Vorstand endgültig.

& 5 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand

& 6 Die Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen.
2. Die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet jährlich
am Anfang des Kalenderjahres statt.
3. Die Einladungen zu den Mitgliederversammlungen haben spätestens
2 Wochen vorher in den Vereinsnachrichten zu erfolgen.
4. Der/die Vereinsvorsitzende oder deren/dessen Vertreter leiten die
Versammlung. Bei Wahlen ist bis zur Wahl des/der Vorsitzenden ein/e
Versammlunggsleiter/in durch die Versammlung zu wählen.
5. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen und vom
Versammlunggsleiter/der Versammlungsleiterin und dem Protokollfüh-
rer/der Protokollführerin zu unterzeichnen.
Beschlüsse sind in vollem Wortlaut in das Protokoll aufzunehmen.
6. Zur Beschlussfassung ist die Mehrheit der anwesenden Mitglieder
erforderlich.

Satzung
Seniorenrat Darmstadt e.V.
Satzungsänderungen bedürfen eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglider.

Die Vereinsauflösung muss von 3/4 der anwesenden Mitglieder beschlossen

werden.

7. Auf schriftlich begründeten Antrag von 3/4 der Vorstandsmitglieder oder
20 % der Vereinsmitglieder muss der Vorsitzende /die Vorsitzende eine
außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

Die außerordentliche Mitgliederversammlung hat die gleichen Befugnisse
wie die ordentliche Versammlung.

& 7Aufgaben der Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und zwei Kassenprüfer.
2. Sie entscheidet mit über Anträge zur Änderung der Satzung und
über Anträge, die vom Vorstand oder den Mitgliedern eingebracht wer-
den.
3. Sie entscheidet mit über die Auflösung des Vereins.

&_8 Der Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem:
a) Geschäftsführenden Vorstand:
1) dem oder der 1. Vorsitzenden
2) den stellvertretenden Vorsitzenden
3) dem Schatzmeister oder der Schatzmeisterin
4) der Schriftführerin oder dem Schriftführer und
b) erweiterten Vorstand
aus mindestens 2 Beisitzern oder Beisitzerinnen
(auf Antrag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung die
Zahl der Beisitzer ändern

2. Die in der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt vertretenen Fraktionen, der Magistrat der Stadt Darmstadt sowie die
Träger die in Darmstadt ein Alten- oder Pflegeheim betreiben, werden

Satzung
Seniorenrat Darmstadt e.V.
aufgefordert ein Mitglied in der erweiterten Vorstand der Vereins zu

entsenden.
3. Vorstand im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ist der geschäftsführende
Vorstand.

Jeweils zwei Mitglieder vertreten gemeinsam den Verein.

& 9 Aufgaben des Vorstands
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und führt die Beschlüsse
der Mitgliederversammlung aus. Die Interessenvertretung gemäß $ 8 c
HGO gegenüber den Organen der Stadt wird von einem Mitglied des Vorstands

wahrgenommen.

& 10 Wahl des Vorstandes
1. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher
Mehrheit auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
2. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Wahlperiode aus, kann
der Vorstand bis zum Ende der Amtszeit ein Mitglied bestimmen.
3. Die Kassenprüfer werden ebenfalls auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Die Wiederwahl ist zweimal möglich.

& 11 Abstimmungen

1. Abstimmungen in der Mitgliederversammlung und im Vorstand erfolgen
grundsätzlich durch Handaufheben.
2. Auf Forderung ist geheim abzustimmen.

3. Kandidieren für ein einzeln zu besetzendes Vorstandsamt mehrere Per-
sonen, so ist geheim abzustimmen.

& 12 Finanzierung
1. Der Verein erhebt keine Mitgliedsbeiträge.
2. Er finanziert sich durch Spenden und Zuwendungen.

Satzung
Seniorenrat Darmstadt e.V.
3. Für Aktivitäten, die mit finanziellen Aufwendungen verbunden sind,

kann er Gebühren erheben.

& 43 Vereinsordnung
Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.
Sie ist Bestandteil der Satzung.

& 14 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des Vereinszweckes (Wegfall
Gemeinnützigkeit) fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Darmstadt
zur Weiterleitung an bedürftige ältere Menschen.

& 15 Schlussbestimmung
24.10. 2006
Die bei der Mitgliederversammlung am +7-842992 beschlossene

Satzung tritt nach Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht
in Darmstadt in Kraft.

Darmstadt, den H-942092 24.10. 2006

2011/0513

5285 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
14.12.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat       Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Dezernat V 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0513  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Interessenvertretung für ältere Menschen in Darmstadt 
 
Vorlage vom: 07.12.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Diese Magistratsvorlage ersetzt die Vorlagen 2007/0719 und 2011/0484, die damit aus dem 
Geschäftsgang genommen werden. 
2. Der Seniorenrat Darmstadt e.V. wird beauftragt, die Interessen der älteren Menschen in 
Darmstadt wahrzunehmen. 
3. Der Seniorenrat Darmstadt e.V. gilt als Beirat gemäß § 8 c) HGO. 
4. Die Vorlage wird an die entsprechenden Gremien zur Beschlussfassung weitergeleitet. 
 
 
Anlagen: Satzung des Seniorenrates Darmstadt e. V. 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.12.2011:  
 
Ausgangslage 
 
1.  Der Bericht zur Altenhilfeplanung der Wissenschaftsstadt Darmstadt aus dem Jahr 2003 empfiehlt 
die Schaffung einer „anwaltschaftlichen Vertretung“, im sozialpolitischen Sinne, als 
Interessensvertretung der älteren Menschen in Darmstadt. Im Magistratsbeschluss vom 
November 2004 wird die damalige Sozialverwaltung mit dem Aufbau einer Interessensvertretung 
für ältere Menschen beauftragt. Dazu wurde zunächst eine Anhörung im Sozialausschuss sowie 
eine rechtliche Prüfung vorgenommen, deren Ergebnis vorliegt. 
 
2.  Die Interessensvertretung älterer Menschen hat in Darmstadt eine lange Tradition. Der 
Seniorenrat Darmstadt e.V., entstanden aus einer Bürger-Initiative, nimmt seit über 30 Jahren in 
Darmstadt die „Seniorenvertretung“ wahr, bisher jedoch nur teilweise und nicht ausreichend 
verbindlich mit den notwendigen Kompetenzen ausgestattet. 
 
3. In der Fachkonferenz Altenhilfe und verschiedenen fachspezifischen Arbeitsgruppen 
(Projektgruppe Umsetzung Altenhilfeplanung, Vorstand Fachkonferenz Altenhilfe, Arbeitskreis 
Migration und Gesundheit) ist der Seniorenrat Mitglied und bringt hier seine Erfahrung und 
Mitarbeit ein. In einigen dieser Bereiche ist der Seniorenrat Darmstadt e.V. seit vielen Jahren tätig. 
Andere dagegen müssen ausgebaut und gefördert werden. 
 
 
Zielsetzungen
 
 
Die Stärkung des Seniorenrates als Seniorenvertretung auf kommunaler Ebene verfolgt daher 
folgende Ziele: 
 
1. Die Belange und Interessen der über 60-jährigen Darmstädter Bürgerinnen und Bürger werden in 
allen gesellschaftlichen Bereichen (Kultur, Soziales, Gesundheit, Sport, Wirtschaft, usw.) stärker 
als bisher berücksichtigt. Aus der Perspektive der Seniorinnen und Senioren bedeutet dies vor 
Allem, selbst und eigenständig, auch im Rahmen politischer Entscheidungsprozesse, Einfluss zu 
nehmen, notwendige Impulse zu setzen und gleichberechtigt mitzuwirken und zu gestalten. 
 
2. Interessensvertretung für ältere Menschen ist eine Vertretung für ein weites Altersspektrum. Dabei 
sind die ganz unterschiedlichen Interessen der Menschen im 3. und 4. Lebensalter zu 
berücksichtigen. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Strukturwandel des Alters 
(Feminisierung und Singualisierung; Migration), d. h. zum Beispiel die Situation alleinstehender 
älterer Frauen mit geringem Renteneinkommen sowie die Lebenslagen älterer Menschen mit 
Migrationshintergrund, erfordern eine andere Interessensvertretung als die junger alter Menschen, 
die finanziell abgesichert sind und in einer Partnerschaft leben.

3 
... 
3. Eine politisch verbindliche Einbindung ist für eine Seniorenvertretung darüber hinaus gemäß den 
Empfehlungen der Landesseniorenvertretung Hessen (LSVH) in folgenden Bereichen erforderlich: 
• Die Entwicklung der Altenhilfe mit Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege 
• Beratungsangebote für ältere Menschen und deren Angehörige 
• Konzeption von altengerechten Wohnungen 
• Planung, Durchführung und Koordinierung von kulturellen und Freizeitprogrammen 
• Infrastrukturmaßnahmen und Verkehrsmaßnahmen mit Auswirkungen auf die 
Verkehrssicherheit und das Wohnumfeld 
• Förderung von Selbsthilfeorganisationen älterer Menschen und Zusammenarbeit mit 
Trägern der Altenhilfe 
 
 
Notwendige Rahmenbedingungen
 
 
1. Nach der Vereinssatzung sind die in der Stadtverordnetenversammlung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vertretenen Fraktionen, der Magistrat der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt sowie die Träger, die in Darmstadt ein Alten- oder Pflegeheim betreiben, 
aufgefordert, ein Mitglied in den erweiterten Vorstand des Vereins zu entsenden. 
2. Die Vertreterinnen und Vertreter des Seniorenrates haben unter den Voraussetzungen der §§ 
62 Abs. 5, 82 Abs. 6 HGO Rederecht in den Ausschüssen der Stadt-verordnetenversammlung 
und dem Ortsbeirat Wixhausen. 
 
Darmstadt, 07. Dezember 2011 
Ak-ha Nst.: 28 55 
 
 
Dezernat I     Dezernat V 
 
 
 
 
Jochen Partsch    Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister    Stadträtin 
 
Anlage

Beratungsverlauf (3)

TOP 7
TOP 5
TOP 646

Details

Vorlagen-Nr.
2011/0513
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.12.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00