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Bestellung der Schriftführung für den Jugendhilfeausschuss
Beschlussvorlage Ausschuss 2967/2020 vom 06.01.2021
Stand: Am 26.01.2021 im Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 2967/2020 Freigabedatum 06.01.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung der Schriftführung für den Jugendhilfeausschuss Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – bestellt für seine Sitzungen mit sofortiger Wirkung Frau Karin Wolf (Amt für Kinder, Jugend und Familie) zur Schriftführerin und Frau Annette Siebeneck (Amt für Kinder, Jugend und Familie) zur stellvertretenden Schriftführerin. Jugendhilfeausschuss 26.01.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 52 I der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind die im Rat gefassten Beschlüsse in eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Bürgermeister und einer vom Rat zu bestellenden Schriftführerin oder einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet wird. Die für den Rat geltenden Vorschriften finden gemäß §§ 58 II S.1, VII GO NRW auch auf die Verfah- ren in den Ausschüssen Anwendung, so dass eine Bestellung durch den Jugendhilfeausschuss vor- zunehmen ist.
Beratungsverlauf
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