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1871/2024

Aufstellung und Betrieb von „Tiny Houses“ in Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 13.06.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 17.06.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2322 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/507 
 
Vorlagen-Nummer 13.06.2024 
 1871/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 17.06.2024 
 
Aufstellung und Betrieb von „Tiny Houses„ in Köln 
Die Nachfrage der AfD-Fraktion (AN/0679/2024) beantwortet die Verwaltung wie folgt: 
 
1. Welche behördlichen und rechtlichen Vorgaben/Grundlagen gibt es von der Stadt 
Köln für die Aufstellung dieser „Tiny Houses“? 
 
Die hier in der Anfrage benannten Objekte sowohl am Parkgürtel als auch an der Rodenkirche-
ner Brücke stehen auf Gelände im Eigentum der Stadt Köln. Die in der Anfrage betroffene Ob-
jektart (kleinste Aufenthaltseinrichtung, die auf Rollen steht) benötigt keine Baugenehmigung, 
weil diese baurechtlich als wohnwagenähnlich anzusehen ist.  
 
2. Wie viele „Tiny Houses“ gibt es auf dem Kölner Stadtgebiet? 
 
Dies ist nicht bekannt. Der Aufsteller dieser Objekte hat dies nicht in vorheriger Absprache mit 
der Stadtverwaltung getan. Deshalb ist auch nicht bekannt, wieviele dieser Objekte auf dem 
Stadtgebiet aufgestellt wurden. 
 
3. Wer sind die Betreiber/Besitzer dieses „Tiny Houses“?  
 
Rechtlich ist der Aufsteller dieser Objekte auch deren Eigentümer. Die Menschen, die diese 
nutzen sind rechtlich betrachtet deren Besitzer. Ob der Eigentümer mit der Einräumung des 
Besitzrechtes zugleich auch das Eigentum an diesen übertragen hat, ist hier nicht bekannt. 
 
4. In welchem Umfang finanziert die Stadt Köln „Tiny Houses“ bzw. stellt sie auf? 
 
Die Stadt Köln hat weder die Aufstellung dieser Objekte initiiert noch sich an den Kosten dafür 
beteiligt. 
 
5. Sind „Tiny Houses“ ein Lösungsvorschlag der Stadt Köln zur Bekämpfung von 
Obdachlosigkeit in Köln? 
 
Es handelt sich nicht um einen Lösungsansatz der Stadt Köln zur Bekämpfung der Obdachlo-
sigkeit in der Stadt. Hier hat eine Privatperson ohne vorherige Abstimmung mit der Verwaltung 
die Initiative ergriffen. Die Stadt Köln hat zum Ziel, allen Menschen Zugang zu angemessenem 
und bezahlbarem Wohnraum zu verschaffen. Bauwagen oder bauwagenähnliche Objekte sind 
keine Wohnungen und werden deshalb auch nicht als Lösung des Versorgungsmangels mit 
ausreichend Wohnraum für Kölner*innen betrachtet. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

17.06.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Parkgürtel

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Details

Aktenzeichen
1871/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
13.06.2024
Erstellt
09.06.2024 16:37