0611/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage betreffend "Gemeinsamer Einsatz von Ordnungsamt und Polizei am 26.11.25 am Wiener Platz zum Platzverweis obdachloser Menschen" (AN/1418/2025)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle I/323/11 Vorlagen-Nummer 0611/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.06.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage betreffend "Gemeinsamer Einsatz von Ordnungsamt und Polizei am 26.11.25 am Wiener Platz zum Platzverweis obdachloser Menschen" (AN/1418/2025) Die schriftliche Anfrage der Fraktion Die Linke (AN/1418/2025) wird folgendermaßen beant- wortet: 1. Durch wen und auf welcher Grundlage erging der Auftrag an Ordnungsamt und Po- lizei lagernde Obdachlose am 26.11.2025 des Wiener Platzes zu verweisen und wie viele Beamte des Ordnungsamts und der Polizei waren am oben genannten Einsatz beteiligt? Der Wiener Platz wird im Rahmen eines Dauerauftrages regelmäßig bestreift. Eine akute Mel- dung ging am 26.11.2025 nicht ein, die Kontrolle erfolgte im Rahmen des Dauerauftrages. Seitens des Kommunalen Ordnungsdienstes waren am besagten Einsatz insgesamt vier Au- ßendienstkräfte (ADK) beteiligt. Die Polizei war an diesem Einsatz nicht beteiligt. 2. Waren Anwohnerbeschwerden Auslöser für die beschriebene Vorgehensweise und wenn ja, welcher Art und Anzahl waren diese? Am 26.11.2025 war eine akute Meldung nicht der Auslöser für die Kontrolle. Grundsätzlich kommt es nahezu täglich zu Beschwerden bezüglich des Verhaltens der obdachlosen Perso- nen; u. a. aufgrund von Vermüllung, aggressivem Verhalten und Verrichten der Notdurft. Aus diesem Grund wird der Bereich, welcher unmittelbar neben einem stark frequentierten Spiel- platz und Zuweg zu mehreren Schulen ist, täglich bestreift. Bürgerbeschwerden werden so- wohl in mündlicher als auch schriftlicher Form an den Kommunalen Ordnungsdienst herange- tragen. 3. Wie viele obdachlose Menschen wurden am 26.11.2025 bzw. in den letzten Wochen seit dem Sinken der Außentemperaturen des Platzes verwiesen? Im Zuge der angesprochenen Maßnahme wurden zwei obdachlose Personen zunächst aufge- fordert aufzustehen, Vermüllung zu beseitigen und nicht mehr zu nächtigen. Hierfür wurde eine Frist von 15 Minuten festgelegt und eine Nachkontrolle angekündigt. Im Rahmen der Nachkontrolle wurde festgestellt, dass einer der beiden Personen seine Sachen zusammen- gepackt hat. Die andere Person nächtigte jedoch weiter und wurde nach der Ansprache der ADK laut. Daher teilten die ADK ihm erneut mit, dass er die Örtlichkeit verlassen soll. Die Anzahl an Personen, welche aufgrund des Lagerns einer Örtlichkeit verwiesen werden, wird nicht gezählt. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass eine lagernde Person nicht 2 zwangsläufig einen Platzverweis erteilt bekommt, sondern beispielsweise auch dazu aufgefor- dert werden kann, das Lager zurückzubauen. Der reine Aufenthalt an der Örtlichkeit ist mit ei- ner solchen Aufforderung jedoch weiterhin erlaubt. Wenn einer Person ein Platzverweis aus- gesprochen wird, wird dies gegenüber der betroffenen Person klar kommuniziert. 4. Welche Hilfs- und Unterstützungsangebote werden den Betroffenen unterbreitet und gibt es in den entsprechenden Anlaufstellen genügend Kapazitäten oder müssen Hilfesuchende abgewiesen werden? Im Rahmen einer ordnungsbehördlichen Maßnahme bzw. eines Einsatzes werden die be- troffenen Personen seitens der kommunalen Ordnungsdienstkräfte auf die bestehenden Hilfs- angebote hingewiesen; auch außerhalb des Zeitraums der Winterhilfe. Während des Zeit- raums der Winterhilfe führen die Ordnungsdienstkräfte darüber hinaus Flyer bezüglich der Winterhilfe mit sich und teilen diese bei Bedarf aus. Auf diesem Flyer sind Informationen zur Notunterkunft Merheim aufgeführt sowie Kontaktmöglichkeiten zur Fachstelle Wohnen und zur Anlauf- und Beratungsstelle für Wohnungslose. Neben der Notunterkunft Merheim sind auf diesem Flyer weitere Notunterkünfte in Köln aufgeführt. Obdachlose Menschen werden fortlaufend zu bestehenden Angeboten durch die Streetwor- ker*innen beraten, so auch die Menschen, die sich am und im Umfeld des Wiener Platzes auf- halten. Neben Informationen zu Tages- und Nachtaufenthaltsangeboten erhalten die hilfebe- dürftigen Menschen auch Hinweise auf medizinische Unterstützungsangebote, Orte an denen Speisen und Getränke ausgegeben werden, Orte mit Sanitärangeboten wie Toiletten, Dusch- anlagen und Möglichkeiten zum Wäschewechsel (Kleiderkammer) oder Wäschewaschen. Die Hinweise des Streetworks als auch die vom Ordnungsdienst an Betroffene herausgegebe- nen Informationsmaterialien sind immer aktuell und bislang gab es keinen einzigen Fall, in dem eine Unterstützung suchende Person aus Platzgründen abgewiesen und unversorgt auf die Straße zurückgeschickt wurde. 5. Auf welcher Grundlage können Bürger*innen, die Einsätze solcher Art beobachten und kritisieren, auch des Platzes verwiesen werden? Sofern Personen eine ordnungsbehördliche Maßnahme lediglich beobachten und / oder kriti- sieren, kann diesen kein Platzverweis ausgesprochen werden. Wenn Personen eine ord- nungsbehördliche Maßnahme jedoch stören, kann diesen Personen ein Platzverweis erteilt werden (§ 34 Abs. 1 Polizeigesetz NRW i. V. m. § 24 Abs. 1 Nr. 12 Ordnungsbehördenge- setz). Am 26.11.2025 wurden im Rahmen der besagten Maßnahme keine außenstehenden Personen des Platzes verwiesen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Wiener Platz
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Details
- Aktenzeichen
- 0611/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 28.05.2026
- Erstellt
- 02.03.2026 09:58