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Aufwertung von zentralen Plätzen im Stadtbezirk Porz; Sachstandsmitteilung zu den Baumaßnahmen Eulenplatz Langel, Marktplatz Ensen, Vorplatz Frankfurter Straße

Mitteilung BV 0410/2019 vom 14.02.2019

Stand: Am 26.03.2019 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 hüls ma Vorlagen-Nummer 0410/2019 Freigabedatum am 13.02.2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.03.2019 Aufwertung von zentralen Plätzen im Stadtbezirk Porz; hier: Sachstandsmitteilung zu den Baumaßnahmen Eulenplatz Langel, Marktplatz Ensen, Vorplatz Frankfurter Straße Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2013/2014 hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 12.04.2013 eine Aufstockung der Mittel für die Gestaltung von öffentlichen Plätzen in Höhe von 2.400.000 € beschlossen. Diese Summe wurde für eine Aufwertung zentraler Plätze in den Stadt- bezirken Chorweiler, Porz und Mülheim bestimmt. Die bereitgestellten Sondermittel sollen zu gleichen Anteilen auf die drei Stadtbezirke aufgeteilt werden (je 800.000 €). Für den Bezirk Porz wurden unter anderem drei Platzgestaltungsmaßnahmen definiert, die durch das Stadtplanungsamt für die Phasen der ersten Konzepterstellung, der Bürgerbeteiligung sowie der Pla- nungsbeschlussfassung (siehe unten) wie folgt abgearbeitet wurden:  Eulenplatz Langel am 14.06.2016  (Session 1778/2016, Bürgerbeteiligung am 23.02.2016)  Marktplatz Ensen am 06.12.2016  (Session 1736/2016, Planungsworkshop am 22.03.2016 und am 17.05.2016)  Platzfläche Frankfurter Straße Wahn am 14.12.2017  (Session 3546/2017, Bürgerbeteiligungen am 22.11.2016 und am 30.08.2017) Aufgrund von Preissteigerungen im Bausegment sowie inhaltlich erweiterten Planungsbeschlüssen (zum Beispiel Plangebietserweiterung Wahn) konnte die Finanzierung der drei Maßnahmen in Porz durch den hinterlegten Kostenrahmen nicht mehr gedeckt werden, da die anrechenbaren Kosten in Verbindung mit den jeweiligen Planungshonoraren gestiegen sind. Die ursprüngliche Vorgehensweise sah vor, dass die Leistungsphasen 1 - 3 gemäß HOAI/Frei- anlagen durch das Stadtplanungsamt erarbeitet werden und die weiteren Leistungsphasen durch das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung ausgeführt werden. Aufgrund der modifizierten Änderungen durch die Bezirksvertretung sowie der gestiegenen Betreuungsintensität, ist nach erfolgter Beschluss- fassung, ausgelöst durch die begrenzten personellen Ressourcen bei der Verwaltung, eine externe Vergabe über alle Leistungsphasen erforderlich. Die nunmehr zusätzlich erforderlichen monetären Mittel können aus der Finanzstelle 6601-1201-0-1002, Gestaltung öffentlicher Plätze, bereitgestellt werden, sodass keine Baumaßnahme aufgrund der Kostensteigerung einer anderen Maßnahme ab- gebrochen werden muss. Die kalkulatorischen Veränderungen ergeben sich wie folgt: 2 Planungs- und Baukos- ten aktuell (30.11.2018) Ursprüngliche Kalkulation mit städtischer Eigenleistung (*ohne Honorarkosten) Differenz getragen durch: Finanzstelle 6601-1201-0- 1002, Gestaltung öffentlicher Plätze Eulenplatz Baukosten 266.000 € Honorarkosten 24.000 € Baukosten 80.000 € 210.000 € Marktplatz Ensen Baukosten 650.000 € Honorarkosten 51.000 € Baukosten 360.000 € 341.000 € Platz Wahn Baukosten 735.000 € Honorarkosten 64.000 € Baukosten 310.000 € 489.000 € Die Sanierung des Kriegerdenkmals Bungert in Urbach gemäß Beschlussfassung wurde von der Restdifferenz durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen vollzogen und ausgeführt (ca. 50.000 €). Den Gestaltungskonzepten gingen im Vorfeld mit dem Bezirksbürgermeister abgestimmte Beteili- gungsverfahren voraus. Mit Empfehlung vom 14.12.2017 hat die Bezirksvertretung Porz eine offizielle Bürgerbeteiligung für das Gestaltungskonzept in Wahn gefordert (TOP 7.2.7, Session 3546/2017). Nach erneuter Prüfung des zw eiphasigen Beteiligungsverfahrens stellt die Verwaltung klar, dass aufgrund der inhaltlichen Ausrichtung und der personellen Ressourcen keine erneute Beteiligung zielführend und durchführbar ist. Der Bezirksvertretung wird im Rahmen des ausstehenden Ba u- beschlusses eine ausgearbeitete Planung vorgelegt. Es besteht die Möglichkeit, die Bauma ß- nahmen im Vorfeld im Rahmen eines Fachgesprächs zu sichten und zu beeinflussen.

Beratungsverlauf

  1. 26.03.2019

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 10.2.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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