2018/0008
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Wissenschaftsstadt Darmstadt über Zuwendungen an Vereine, Verbände und sonstige Institutionen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 1
49553 Zeichen
PK!)Âe[Content_Types].xml ¢( ´TÉnÛ0½è?¼í¢°CêSuÑ^jdåÎxûûdGpÅrbä"¾
ÜìÍ6Ð_q1x*ã¥øµ¸Ë¿IùJÙà¡{@q3ýøa²ØGÀÑK±"ߤD½§°<Wê"^¦¥JÿUKG£/ROà)§CL'ß¡VkKÙlÇ¿NXÙíac£U
£5Z;_=QÉ
#Û=¸2?±
!{ÊËGÜ&
²¹Jt¯ÛÛ*Y½v|â<MÏP×FCoØb
9sg®âñþû|è5RpÀÍS8¾ÚNGÚðA"]}Ú,öðjégIxÏEp"ÿÛÐjV× ùÁ
ßüÁì°ñE]"òäCGæA[xøùn.NÈÔÜõ`áÄ_FG=hxæl¿×?ÿæ$wgÛi<ÃÒý8¤tÎmAu<ÿ®Î [AÕ£-Û>ýÿÿPK!·óN_rels/.rels ¢( ÛJAïßaÈ}7Û
"ÒÙÞH¡w"ëìw̤ھ½£ ºPÛ^æôçËOÖÔ;§<¯aYÕ Ø`Gßkxm·PYÈ[g
GΰinoÖ/<¡<1«¢â³A$>"f3°£\
ȾTºI SÌõ«º¾ÇôW¦ÚY
igï@µÇX6_Ö]7~
fïØËÈaoÙ.b*lIÆrj)õ,l0Ï%b¬
6ài¢ÕõDÿ_
, ¡ Ïó|uZ^tÙ¢yǯ;!Y,}{ûC³/h>ÿÿPK!ø4Gword/_rels/document.xml.rels ¢( ¬ÁNÃ0ïH¼C;M7`ChÝ.´+Á5K6¢IªØööD«ÖµÛè©GÿV~¶ãÅê×TÑ7xÔΦl',+]®m²÷ìåæEHÂæ¢rR¶d«åõÕâ*AáºÆ(¸XLYIT?r²#0v5ØQÎA!ô¯
üði̸ïz°eÏ3Zç)óëüEÙ®O¼Þ¡SKg¸SJ˽ë¼ïÊvà¦òY)ÁOø(eg©8À2~cþÇ
''·,]hSAöa#N¦c24Ý!x¨üdÌòräÌgx»8æÊ5ÆlLå,ebSuÒJC#¹â6o@N¯óI;âÈÝ xFqP¼wþË?ÿÿPK!iç)1¸Kword/document.xmlì|éãHæÿöÑE/4Y¼)2º³OQâ¡"¥Å`ÀS¤x§¤çÙgè['YYUTÌ ý077w7w~fnÿ·Kܵ~YEyöùù ¾¿ó37÷¢ìøùÞØ
¨û»ª¶3ÏNòÌÿ|õ«ûûùþ¿w^î6©ÕwDV=t
ûù>¬ëâ*7ôS»ú)Ü2¯ò þÉÍS(Èõ¡./=
xx*ÊÜõ«
´ÇÚYkW÷äÒ¯©å
¶¼Líºú)/PjqS|Ô»(ê+
OdòÏ÷M=<2ô顾ÊÃÈÐã§åW½x§Ý±&÷(¡E¨ôÀCUaT|éÆo¥º>±ÔþR'Ú4y*×þU{Ï]þ1àJ»Cñ
àWäÞ7VJQýø~Õ·ø:ó8"=g¾
×m>qÚQöLæ·æ¥pÁø=ó[,ó¦xf§~µy?ÓêæpÃÊ{Ùµê|µt7¡]ø÷w©û0?fyi; à¨Cð»~FÞÿ
{×þoq×=eã?ßÃ0¡4Þ?%q~`7IÝç`(BÀcͲ¯VêÃ,×Ë< >)±³#¨éÛUÍTýùÞó?qü=ÈËv¤öËÌ®}6Ïj «~þ;HdÃè¡»µn¢Ò]ïÀzíI>NdðX<ØæåUõpt?<Í@Y"8?fî<½VQZ$¾º sT
/ùÑ1]C $I¼ïµãQæ2Lr7ö½ñѾæM=ÏX?IÝû;;IòNZ:±!¡ë#sP±$Aa4dá{QÝ'£á4>ëûV<<óuwZ¹öÿ÷,¼zÍ%=³+yúùÞÍ&ÍÆê _ÿÃ$Ià0óPó1õéu$ôìî
ÙÂ.íciá[Ê0
ûÊ»²éóÎ=A¦ÄÆû;t)x:}ê¾[ócY I0`úA%q %Ájt+ìs£XÀ§w$(Ù)Ókß
kßïGѹj+ö]\¡%ôTµÞEîãVææÕùëJtP]/Hqvmß5åïTã:íEöëª@6ÅÀx\ǾÝKP¦ý_ ßLûÿe}©^U-úyz×?|¾/ÁQ·ìvYÕýZµôÉUD%Éðrؤ¼km0v`Wòòîþ.Ë$~¾ß°ÜßTK²»®_hx¿8Ý~Å`ci²êw7;9Ó[/¯-Îs«Â&qò½Fz¦9»
Gî
Ŭç}{}ü"×þ©¾8 ùáï³Zz£)cü{'§Sô9Gó~,ÜÓ¯{8¹@3rsÁ:ñ˵ç\0¾ õ
þÕ+K {Ù§Oºø
Ýúç¬öÎn»yÖúU=¬ó*øÇ_6Ùñ!@®\¯µý·ûô:ç÷ôé¯|÷/w|tô3t<Jþ÷;|õ]cð,{ ÈG<õ[X÷e>*ªp
öÌ<h®A]\÷
9ùó}þøt¶Û{é}y @.S /À<<7vé =ÏÀNA#8Þ«§á'¦h¯¥^æ8/s²&eóqkÜ
}ù:yzú6Áé[Yãf6ÎøÇ¶dÓ´ë3Ìð<£Ù¦?Ê#ÃÚèçùöbÚeñ¸k°øÕüI|µÇ²ý
Èr¦©ó Vy/áQ®ý\/öÿQSöêmPï`ò`'«¢¿ö·û8õÁÉî±PáÖfäÕáÏÃj='ôM½ òèÛ]é+¢ãýêcÊk²`GêwÂQÄÃJz>F@ÏáÜ!}ܱÝxX]ûÐ+Äay±³Üå@÷ÛÎ\`ðû
QðASÕ×þXõ´Y?ØP;MíÿmäüSâõÂ?¡EýVçÅÃ'lLêz!= õFáp"y ðvû¬yx>üªÇªá1
Uù§~ö~Xy§ðÚÓþTø`.eõ<¤
¼Iª÷* /dîÙ}¢üÕs>Òy]¥ìÏQï×qòºucµ'9}«.ºã¼hïký4¸z.Õ/áÈý&§ìwH#÷
3Hñq\_ÊòmVû©çóÓ8÷ÒÈó RòcpñÀ_ð|ÅÍf+fvdæøÍW,z¼Eè^4~þßöé&¬¶N¶NÀ¿`'%ÝÁR½eÖ¼Y¯)§ÌfÂÿúË
ù
Ü.²ANWÌ1!÷x³¹$Îâíe±<b+íÐPÞ¬M5¿AS*kèνÄ"ªGòܬÎKrÍáØQI´5pÜ͸y§)òB*¤¤(IzxÒézÙ¤e´ ö·±ÉL}?e@ÛÞTxY¹ÐLÁA97Ôm¡
&%©«¡kOO,qáº`íu?ND:+¼ºæ2v¤Í|®åíH,<ÖJËSë
7v¶ºìFpå1jy{ѪUÀ/æÛ)rµ/Ýt}Ψ)5=TéZ¡}têþLÅó¾ÝÖæôÔF§#B× \Y¾»<ÃçÉ)ÄÏAP§0_C BúÁWý`-Á?ÆÂäÄvÉÉ@д8Vswc°pí^_hwè´&'Xl©âöQªØ&¼¿¢A*¸>S²Ò1hEã @¡!çõÈánVZMòÑ"îKÊ
DØ8íÎswØð&^ð×RíÃsÂv"Ë3íDøbjÑy?DÑ}´-m4Þ+
õÃ`ÈÑS¬ëö*|A¨£·Yq*anaa5]ÃÙVåwØÌéÀ_ÝÊÉ ¸NVØÔdÖ6yÊ{¢t'¡¸Îp÷,_b
Ûvì·ä<+ã|M¨y°Ey göAoKÔ¸:ðºÝ_ Ü1¯ÕN©ôƬÚYëR¹¢Á¤rë7g#A&µ.Û
b,Fd,JX4ÛH'1ÃÎVCߤé¢kmmÆÒµ',¼Í³&lT¬pàËD'×Kè§§&¼Ð/ H¿y©,]7ãEØÂ6h!s¯þt¦¼¹ÂD±%?CPò2ÎÃ×á]jnuRµF9]gaú'nsØçmásá6Î[&áµ ÙôR,L¯]¢\¸t^<ÎÃálödX
áéÐøvkjV9j±k?f°u@6)îÛæA íÉRé
]©ª¥±@£eC> ã<ÌtÉ[°Õ2$]7·'2h%käø§ÃY
¶.Ìö¤ù10°Ë¯
z.tÖ̹¡Ûk0?m¤Ò=éTS÷Ö[³«
l{ÓXl¦&Mø3®-ï¨d^$9¶¬_L9Öä~n$~n'YòÎ,ò2ák/\ì`¥hÓYg¹@ÐÕrÏu~\ÉÒvéÊ·ì,»¡e[Eè[
ÊÄ$aWfà"¾ÛXã´É/ͦ
ìµ¹ÌPQå}A6g ¬³8]¯æ¥"ç²Çlï§,¨pØQ§MWj¯2SQoa¬úV]u+BÁ4×Û3·qf8åX?·¥°¢4ÝâjH(LÌláqv°Ävyh-¡Dʲ»¥È
Kh:ÍÃV«yh$B¨o¥e,Å|,×2²°l_îN}Ü^©
5Ë¡ÕÚ<kNùÈfS/m<d¿¯GÍ
ëzWÖǬÍéý¼\Ìæ»©p®Ðø2cÚ_"Xÿ¾yë <Åz¥ÉT½ÒÔû§q¯[%®kßø"RmçÐl[)7wÚÍòÂ|æÖçu¾HëBøÕ`ò F1µ=½Âf#[K¯î´sQS° !M©S×Û±@yé*á\ËH¨f%I¢Û"/u×n X¢t»HvçäõL®s9ËÖþÂ]$×°ÕÙѯL"â~Ëwð-H·l|I£Âì6±$\ÑÆ=-Z%´-¥ËiÔfKé¼Hà|¡n0²
øð³oå¼rp¹ôA!%+H6Øw±<Ù*þZÙn"2m«Î©Ra¶Î9K pá
1ÌaaÌÒæ4y9éå¯
)ýã¸ÑO/ÿjlðÁ$`Y®¸»Y^Á^Vg+Æ`=Ô6ð<£épÑûþÅ8dVà±ës_ýÚ>ýåéHê»ÏU°Üoô@°+ÜÐW¾w_oïsiAÑøs=7ÜW\rVߨ{spZë@+êëjóñô5$3?ìo7¸y/¹'|¤ªË<öÿøøtèS»'²è1v8ã:ùá_ Ïÿ¿±ÃÃ7e1|/ö_¾"û·¯îg(§ÿÌüsáæÐßÁns4M@ónNLx6ð[üq¸9
S$üSáæØW¸9ÖC@ª¸ù;6ÜüÏÓåÉë8¯ñê¿p~ç=þ÷Húk[ê5öý¿+p6wóéwçÿý^à¼? |çÀùpÞÛ
>óàqÙ²ßóus¥=Bûà2-Í6"zûóq½ßÀùzÝTU¤6L7-%á@Þª¯°åj#Q>Ñ%¡ák"{õ¸4ÑFH]BÞu7ã¶#
Ü <% ±ÅeÎÚÛUK©Ò!HKÉz«LÒ\ËÑ#d£L^¸j©TÔy³º¯ôh\¢x~^êîp â7èæ¤/§K³Qr²0_j-qSµÏV?»ÊrälDoY`¥/:7kIȽ¡(Þ-Ä#<p(P±Éæ 5v/ðN«0»-N
«ò]µõtuùÀÓµÆ:ºÝ·l³c
º7£¬ ;-Óá¸ÒæíuP¹ª×ªv±èêd8×ì5åÉtb
,k¨N¼RÍØC]ªi§uk¬e&O¼mt
Ùm5Í0&pº;Ï,¨µy·Jécp!y9·]ïd£8ïøãÆMON&áeãŶ>oN×m(mN3=Æ2cì~µ*±a0
L-ß¶^SÔÉfI¹;ic.×Þ+Û2áÀ½Å\ÚÑø[#I¾ÐmbÍÖ(¹¹)EÔc먵ëÍ4O¹¡B:7Ó·öÉ}ãbç*')ÛB)|d"®CAMM®ì6êeĦ Å©sÔÄ%¾Ýè°4^4PÊÞ«ãÎCCð®í×f,Jø³
cÆ[kÕw
ÊR6½âtÛ+Ôbé¹µ·¢ÉFôÑyiUvE+ <]&SÆt%ø¸Q\!J¦9Ä21£q¸wIu¼ê¼ÞeÏ«ÉÎ\Áp
¿,<ÊJÚ®0¨!âa¶dºÕ+xuàpµÐ×#ìÀÒ¸z.ÅõÕ½Ò±yîÐÁ,Ì_õn4óSøD§»9&á<O;%äy5d9¹íO&Ïô)gén¾<Ùb3½l+4½I(³±ÜreK¶Òw¹âkì³r¾³ýLìJ_VI[^q3ï¦`×íüÜígv,VTB8\{Úí®R·%ÅmF&þÑ]zþ©IXÂúÓZ±i²àMídɨså"p¶ÔÄêÕòÔ)'ie~±¼ÒæÀ:}BJi¡sÌBr5^;ͳ½ÓÊ
<OJN-B~o¹Ku\ò`Z»âÐ:K=ÓÍÞ
£ë\Áã
¸°=Ê])_ý¾i¯ïGv5¯W6ÿ/fäà[ò+Ê,PéYF¹r¯T?Ú¼KðYã_ØK_ĺ>ÝLi[¹]ôi>ïr9cWb½¬^o^U½ea$*Ò¬à^ôd70ıì1ܽ-áéå8îþ`Är>8ñ=ùÎj£Ç9A£$~ÿ"çØ@ifÚû¡öÈÀÇù8åØ?9'[÷?n|þßø#¸ù·}ý+n>x¢ï½OêàÕØ»®&ÙÚW&¸^©üËûûlþ³[¸íönO~áCé¾To}®8ºÏ¾©ÔÃ8~ËöÕFWñçð¯·ø\ch¸6>WN#pýæ=^üÜòX~ÀøûüÂúµoôîoߨyÇ/ý±poüCýÒ_Ð}é>óë2òê¿`Ñúôê¯ß°¿öã-¨'üVê×9Çüoã«¿¢¼m·÷,¡ü²õïþë2w£À5¢üߺzL½Cá¹Àð«ëýØÖ?§ÿøÏc¹ákgûþÒW'ÖxSÛe
zÑû4½{Ûù¸Cí¹,yÏ%ûû!@$ÃÿûûoîýwñØ»õ;áâôwxìã¿Óè0í>F£ÃÑáÈ[_¨YætÀèÀÀ õ¼õUZï½õbCtÀáFpó³¬vøö=no$qR/"zê\#A;Õ¶³Ê!U
(ßj
&þñ²
EMå¹y¸ÅI±¹X*5¹2ô:ý¸«>³UC¤Íâ`¿Ù:gU;\hsY;Éø#¬dûÃÔZThì÷;¾èÒ£a`[»ÞØ£/|8Y¡Ú*<¸5Òá[lÒúéÎ%jsMp_æ6<36[yÒºÅ0UQÆ.E)¯Â,.¼m÷:º MS}Iít;Ñ;O+±kFÑârgÉà©oW³sÔ^8ÕozOýsçpmêÈÐmAÒ"ùpû]®·Ó²E2θ~,ÉÍ3Ó:#õ5z"ÉU ã'{ÂM_6ò<¹¤ÈÛc1&£KJLUp¹×º¶&öÍôb Hmì{-sÚÈ 1'%!;ËjLöLë¦+Ï"pMEivÆ{·X®"cëÛA¹t4\G°×ñËUÉZ%Ç9½/y|¶3Bo¥Î"ÊG¼YñÄÙgxïòør,ë:YòªÝkªO´
©UpñmÇ)&^¡ÎÜa%YìËΩOÕ8¹R ñ6Õiw¼r¶ùjÑáèF¬¯MNúv®Õ
Üc·4vc"ù¥_ìí»ÔļӴjH\«ZL,õíb×sêl£Ò1ïôbTbmUv~â~rݩպ¨øeÂ`yØ.¹ÀW"'´ouEç]gæ*¼Îb+¢ØvÚGÜæ1æfËÎBg "2R³okJòje²Á»·ýA;H=Øä'ÛÂ@ùae6Üj¶á§¸5 'àǹá8³É÷R¹µwV¹aâey²îA,ª¥(
Å
Xg®pi.¨W6*²E1öDêU¡®ÏÅc°,4Ü¢º..¸ë*(ÖB¼Qzt»^¢ïÚä&nááÖªÔ.sivÙñ6;²Ëª\Å5%¿FëYViìÕjm7ëk³ÅÝN0CìÈxjTÞv»Ïñ
Îèp¢:)0|Qht"CfEÎ<FçóyPàòµ Ì×U\ÙŨm eè=hþû8ü÷ԣܿ}·}W»¿CðG{)é=øùbHÿö
ÃþMÈÀô4ð¼¶-Qíßýp'ù÷Þ
ék×ü!~Îüúþïਸ&ÿ1>P°ßÊ0âû¨ÌgyÊ/9g1¦7)ü©®3Køk²7EáQ iÁ°?Ú(CgGxJÁÀ%ù?0JOú/J|À} "ÀG[ÉÛø?4®½4%Ñ>DÓWFµúpïÅêÃ+¸¥è¶çßíüÒA@ì»4ªïô¹¥þLØì7új4¾m¡»¢ÝtÑX2#/GÃÉ7âÁuj;Jz¸¾¶¶ËDc õùßaÕy×83ZuÌ$ï[u~Á8óTñ7Yv*ÿËN}yª|˲3F^Ðôï ½ò;ÂT} ¸~X&ñKê>Úx4}<`SCHþ×áÿ9Ajú"ù½L Væ~¾Oÿ5yQD¶èeÛÀnÐ>ô
îÑÏã¡VÝ?=-wPãÉå~ä}µ»¶aõù¾7[sÙÏ=^HíÃsRßÌð2ôçWþ{(0¸[6rðÂ,¿Ê
Ä©Ð>RËc|>"
õpñÉ~
á"ºå^Äp7D
ûÈ.ÏñWh2ïYùsféçÈG8)qR~0N
ÊÞÅúëéßÿ÷Í8)´ü_µý"]oÁu³Î¡À°²h7ì|øbh'àøJÞ_ÙnHjE,Ý,Áÿ{H<RS,iÔ±<æöËý¥æ®f+òÈà²Å@!QÜ=¥L6Fn»U»K¬*TÌlíÊ>Àåví·½6à¸;L
Ù׷Ʀdwn
Á Á¢qònäÄKËyjí%Ö²5UÆ@0]in¨Ö\D6ª>×k'°íÊEaw;t0®ÊÙfHµ4ÙU
sÚ
Òê¦xÁZS«õù<Kì[ªO""mZ>YÕOh1aí²på¡$ü3Ûd²6#t±3$ü(tXÇDÝaÍì0ô^¾¥ËeXl¬zåÂÒLôBrMkÖòZm.hvµùþÄnÆ® Ú
tt è'BK+»£Å%UëíâTµgOåæR«4¨9wtS/îà3ßæjnª Ifãñy½$>ϸtaÆùÂP¨än¢ÜV÷q:ÝÎl
rùYZ£±z\GQoQóR»m²í$urñlnám=p(1ªºiîîpM¨·ü²#&¯<ò6vÒÎI©/N| ·Ó!ÈKráXµDd=`êVù-ò+?èÅi;\äÍxR;á|)øëºÅñÜ]ÃC!iIâñB$t
Ç ^_äXÄn
©ÈT2eÔ uæ@p.]¤>òÑ
Qð04LñQ§ÆóH~ì×ôqU( ¨EXØj«rÑ%æU!ÖÕUG¢¢Ôâe>nÎÞÕ/§ôäSsej³*15sM½Rt¸=C)AúÇÕÚfJHnçˤX]\òÐå8(ëuì]ïÌQ58/)så
æ¡Hçzc'yлï~Lù8(_¡{ííïG`ÊQ«/ÎÐïaCß S>|_¾âý>ò±ËC6ä2YG¬~
U>æö@¿ìýHð3ôêhõ·$;I;$aÿ÷á=B "¼7³A¤KýåytÐùñØÿøL1=ÿ¸p(Á(17Z_9Ýâ<1üG«ø¯Ãwz:¥éé/!GßÄw¦Séº Ä¯á; G÷| (êWñà°óøÎSã¿ßy|gªþM_á'æOïü:Ò;q0ÄOÓyL"AêK4dPÅhHãÿÓûj?Ш±QcCÔX®Wv=òãh®
Ñ'YühÈÙù¤à]A£K\é Ûp¸hÁç¢;c£ý÷¡!Su:DJüRXß5»ÃÓJU³ým±rHììV'¤<Õ.mi¡/Ú¡f \¬×[,È Anù9]çåm'J
¬ªúZ¥ùýÐNñ¡K¦¦;5óö
¡¥ówk¶nêd;õ§£?£taj¶Ñ÷ %;<²qËCµ2ùÊc{<Kwðå°`k³+¡`b¥TNù*8iz¿[`S¼fo¦@rHW©
é&±ÒÕâAÐìeáé<.aüÎ[È¢áù4'O"£¥8÷£ÔÒþN×ð˸º'õØîÕã9æUæ"D¹âº_Ùq-{&ú;/kQBÖ*KA+KÍÍrtÅ#ë_ª\N&¥Íds;krUD]D£jHØë ¾'«!¬ª/àëpª_st]±ÁNõËè{¡+·sz¶¥úpª@ü®Ò?¹ þw8¼&¶½Í#%YÊ
ÓÒóîb"Mfè_¿øåÕ²Îk^Íõu=?tqW¥µÜº¢×@ºÚÕ£ëÝ|³´P)N2öÂηÂÍDóÕ[QïI-yM¥W%° äÌvÇéOµ
ÎøáoW¤T2[xÀo¼Z§©´t+!ºÁ´içö²ý,ñÕ
=Ò¶´=u[
vr÷$Ù+²Nf¾¨LÉãê(>ÅÚ9Ô.ÓÒõÙ¨}ÍX
iµvº]a}-¤WÂÿÅpªÁ1Ua§§:|SµÇ¹ØÁ7êâð÷»Ã©É¯ÿ{çÙ¥(ºîý¯²×yË:CNûyÎY AAÉ*ïH
HD>ý¹Áêîªîê035{í /zªíª«ÂxÿüxNÝå'jñgâTçSò+È96ç7îóèôËÞ{M¾S}û9gª.¦èÚéñ9Nõ@ëICÀÚyú8M[ÓW°`þÁÒ+a,>, Ì\
óÚLq<EòÿBjChû#0$@1È'¬ñ3òJìÂ?-¼ÂdúB¿'éóÙxÂ'y¥Ò_Chì·wP}B¦ûð
<Qȳ@çY ó±:ܬ<>ßý)
Ád*Ðy±v¯AÇÒÔ7éf>L2;<éuh!·?aAȲÄ=^_ZNÝË#/i¼è2ÖcÓéèkq§¥ÉUây"6´¦ÀÑæ·þöÞK:+;æØAeÎ!ÍêÅÙ¯ûÁ)¥ào¹/îöPKgëøÊI ìνÐ_°jEdûälÞ=N `èÅ´zVu{HzÙa¸]ßöÈÁ1ÏÜÜÙT!«5{w1P5(¨PÜ0a¹¦ÝïG¿ßT[â±Ë«Ì±UlãçZßXU@m²0PGÏ··óyGçdc
¨B8r,P
0](û¾2ÒZÅ&¢»ãú¡41öi4"Õ§ªv+Z'> ×^ÏD¸ºO'ßß9Ê¥rD:ôõ «â¼Y*&B
gÜú¢Ãêyñ\-<Ý2©L¶eN&¹n8
8¶n0ÏWb¶$ZBï¹åÊ&²Áh,Ú^ñ´^ÄðTôó@¡Oá;ï_B·\
©Råe¥tù'
,ù¨^I¤v[QÞ"CîÄðÚá" JÁ\©Ø)ÈÎ_ræ¤ÇÄgÅÜ y:P4¾]áé4ïbr!';RV8>!¼Ïº}1Ì[ø¹ÝvÛ;LkFqj7á¦åû»Àë'D2æ6®Uaõ ÚëaßµêãzÀÚ©¹V0ò~£tW5ªÅËHÙD.âÆØVС~'ÕÂøA&OÆ¢EÀáqlñíé\æ-̤áD¹ª8`#Ý-@¤r 4{}òUS<åA+*XiÛ·QÀk/asws¢n"ìØ©ô|¡Qqd¶ ^ß=æôfäÍMiL(LÂÎ!ۦݺ©@IYÎò¬Ê
¤ªÊ¯°ÒÅæqéQÎ2̤äÜ[dS\!oEjÙÇÐà 4Å|>øß¿¼Ç{óÎÀ7ß#
Qdø^ÑÚÉ¿(
ôç½{áÛ¿&
~fÞB0ô£µý×(îÍÐù
ùîk~ Ç~JÈQóùɧ(äSç_ÑýMb*öC»¿iD¤$¾
(ZQf²M}` NÎâ?¢sZüçJñ¯Ãâ«ïuS,Xü>MèðR¥¯ Eøú}eÎ ÓHþÁ
p ` õsVÿ!|ö}×ù¸Õ/À9ìߦÚä;Ê¿¬R/¬¿vpä G^Ápi},ÁhôÑoüÊ5C~A#(JÎýÈ/íÇ$>ÿmzQÿ}x+nÔONòä$ONòä$ËIÄVLc.ÈüdäNWp¡,jù9¿c÷¸^Ãw;ùd{p|ç¸8ä\<V®©×"ÇdTÚqw
ÄÝVÀÅÝf§¯6bh
Axûð´d¶ gdvF
¯/Þàxis§E
jh2'ª@$˽Ýû
AÇÕæÈSééI}¤%s3>z( .ò E9í.É]
Çrp ¥+¢ìÅà«Zó]ïN7FdpjoeÛ0*HR\YHU>VÐNæðe!ÂÖyZ<ÄÚǾ
T-+¾XìÖb(wÇí/[=KÀçï!c§¢ôÍ9!Cg eG3Â2CÐ7} ¦ÃKcüvIûÎ
ÃNæøy)ÞWxHr÷v£F¸ZwÒ± v1qy±Ö¾»Gâ>vöúpäcÒPp-CZ]ËfLräÄÜÎe{Ûé+¢Â®'³^¸¢H*Ã:þ8TÇ;·hW¬Íê¥$·9¯+Q°6ªÑ¤¥à(55uC·È9=ÞN§×÷ÂõÙ-÷òÙRÌHÏ+«_t§[µÇüãa{8&/®&Ù¬ÁȰ^ùlZ$»[@¡Cd{I|M»ÏÍÉÉáÅá¾7XFë9ÀÖÊQ1_Ö§¯5¯[±ë:·Á??-@\
dþ¼tÍãΤ¶äý®],ÅUµèòD,¿Å÷«jsHpòÜÐí90Þãáø)uõí¸p»õ£/Á¡0¦¡æ¨Êhú
¼w@ZáÚÀ4&DíÔwéTmxQ÷wªÇÁj8ÊtÇG\tËTù¸ôªj ,6O×®¯ô%c¥Yöuí!{òá*V]Ë2pLå~:¥éC½
Jº£vÁðTdöÞóç[aæ8Ê6#ó.Ü,å{Oë9¶Õu¢æY¬£wmeËú?óÀI?ñL*©Yà½ÇϸÉcàwþæïßßlíÌ4ßôYÚKD½o¹É<ðÑHü|â&¨Ì6ÓüµÜÂ) *ÿ8ù* Jòâ×Üe?`,HÌÿq¤Éç&ÉüÈ|ÏK Ë~+ùZ>ò"ùLL^²S~5+
ü%bB>å#3k¾'!ù"$³o5±BùY>õ6Ê5ç&PQE×ÇÓÅû¥^ÜþlËÏ
:àúü`ììò6«$~c¿Ïi%r~ãÏîî¿¶LÇò¿«¤ÒÝþü¿s{ùï àþ%<öù½ã0?÷©æï/9éà?óNy'ϼßw²Z¾ük²¯óN|I³UuÜ$_<pÀû6LÛɲZÃ'ôÒKé¸ä¹îàÖ_p£Èîùç·2\ w¸ßÑØC4¢VúªÜ©)\|³»ÝVc}~ñ;+îfiCî½".9SÅÜÍ^54KFÎ>®÷JødëW{Û-/¨9ı´ÃûÑ£Êno7Õ¶=m
²Z(úÍ5®Ov{þPÖ
j¾©epzÀI(ÔØïVgÒÛzÜ9ã8rPÑHÜj{aÖfIcTTmÚ°LÈûðºíj«f'ã3®ñxL
ÁXÖ'Ï89|¶ØèçÆjÇÝíëu5`[èÂÈCq÷å>tÈõºÝX)OàëNzxX´*²ßÉ;¹ªDË;ÉÚy"
Lp7©fe_G(ÝÂ.ÊÉðVÍËA,OPvÏnÄ<lýoùMF¬i¥+T<1U#höþl¤ØÑ88¨$_Ò½t?¹Ìá2ª}9o7Çy °÷\3#£iÅfl1<ÁûVܳ¸tlû¸ªêÑe|ÚMÉ1¶ø¾Tâ½÷ì¸ß¤¿'k02?âñ´fÛd-$ýiǪýÂÈíxØcçúå9§w:nuÑô« °·«á7ìÐìA½ÏvKá1Ñ
ÉvyÊî¼ÙÞ¶
h~à yU¹o#hðêÖÙ~ÝÑ3µ¾7³â$ô¹)-/vZ¬U<ÍFª²:uû÷ã-{I×õøùÙÚDÈP+óøå*c7¢>OxìÙâµãsAmAtd*d¹Á Ûô ë$¼Zû8)Å6&-ycJÜVR¶ëéXß×Ä7Â]åÀÁÿžÁv3>¿Yðó/éD|ûàCc»XöºXbÝdÇt¶ÀâòuH<±c¨î4¬ãÚoæjÓØ»¿FíNÎÿ}w ~y /) "qæôÇlÊÿýòЦàG¢w¡ÙEéßÝÊÇ.¿ûúû2púj¶ý¼$ys?3p-
%â8ªéñ?óÿ$xf¢¬HLpáß+Ë!2ä#ñÅÜ_
ã¿Â3$Åcà_èÆ3 gÑAAq tÅ@Øì
PØw->¯-ð`QøÌ/)ZÀ¹úEñä3@éòþùxR!Jó×pA},P¡ßfÙÊkË ¢È×Jo°ÊtWþXå?¡Lgí EPä E~'á¥cL®ç@.Kî!°B`õÙëCi:±H^
÷[A¼hX1ns¹¸¨¹Çì>U¤å2sAt+P(§7cºRËÅaQhÞ¯E¾:ºÅiC¶Æ¨ÛÅõ?z¾´JÝ;!wÙ6cØ+÷A¹ª+²æ¨»@BÕ_YÂ×9¾_ïKux%2°\9Ä«£<vä#GE'ÙÄ fë¶ûuâèW8.+vta=àª,ûnÛ3ëÞÞnq\½òêÖáB.!Þ)¦½ÈÚ©._ =A`çÉú$æÁ¹;]ÎX¦£GêK°D"¬Ä;ï¢,Óh§~ÔÀ
CÑ:K[ iB*`Ê8ñ7/q<óÉpcPpÄ]{;¹é[!"²Ì
Ý¢ô%bY\uCb³¸3ãj;»òÈ×¼ «PÃàâqA4$½tèï§æSÇM
l?E±,,gu,m9çädͶîE¢v¦P^ÍFÎ¥
7¹\KÓ·p+rBx¦Ñ"ç0X«¤sÔܰn×É%»]t#¤¸(¿¬×g'£nêGkßîÌÀGTØ=V·2,¨õÒ;]xð«ö'¢*¤×üvì¥QLv³Öé½Àó«dÝÕ^ìÜxWðdÐðaÜEà¥+ÂðMC°ôù·
zu¾H_kÞpTwÚ)þ$ìmmç]ö«Ó6èQ³Ñõqrêzt÷q8·µ\ÇuÛìnìòèÏVßæ
¢×Xt+®[¤¼zr¢PlH3ÎÞy-¾åÞA¹xnRÚZ&v׳
ÚÛîe=²³p"¥j
N\tÐæPTaàîÇ0
ËtK½+yê(418täÚqUk'{ÓÑá
aȢݮ÷ïH35aÕH=ö.@Ô2oáq,!Ð@NMåXe¡fGu± c²?.WãõvìÌØÞÁ0*ÂÓýGäeàJ¾ÿOyàgG $ê$o.¶<ãéH<lìï$óÀÉ|öy+
KÈ_0í þöå±~ÙwÉ<ð5%áf@Â+O@0LÜ·¬<Î6 ÒKó×ø~Ðöee yPSüdÏøPßðÙ0ôí9 ¢èEßXÞp¤?÷|-cyH¦R¡°èÌû°
}×ôÿ"Á ×V/çãHäÕ\PHÀÐßy¼b$((ÍZk°_¹}0æ7ækåÉt_~"§ÍçióyÚ|>ØæÓný*"yâkW·½ccëù|vÜuÍi½ÑBÛc½VWé¨ZÜN¥õ^<ÆÍE§ëN4¾Wi´rrú+Tù0|Ð ÔëûtÕ-=ùRmàÄ r¤a?ó ®Ô³F2rX«fÕÖ÷£Üf\{¸-%bf¥Ðu®né7óÖð4ÛÓp§ÅÀ@?É¡Ü
!µ^¢ö*_fU·s·÷Ë6Ñ|!øþu³-ÆpaàVî|7^è<PU'Âöökºâ1ÍAEÀ'¬aqÔWÒ iPO;wà8JtÝÝ 2b4û3"±LÐ
ñ|ÑK6&Æ~u®å¯Öj@,»ÝîCÉÆÙ¸=£c-r¿ö¾ÒûsÜlÛËysP:&-^+
JóX_íÉÚS^ít¡á&[$eJÕeW'n ²^ÀÜê¾Ú®ï@²Æ s¾öuqyedѬáì2n8¯ÚòÆ´l9K %i×@$-qÜܪ@µE·vô³}¤ø{Âíñ'}´BÜ¥r¡7Ieíõ`L¤êà3"io¦8Øÿ¹Ê¨T3½vßô S¦¡@BrD?D$EäÓÇJwþv¾H´ ,;$Ä>ÉÚ=µ5>§BiVi¶õ.R¶{q²n7Ö?zÚ"ã
DÛЯԦ^êÀá9k w qd¯=zè!¦åiÜù*(çC{¿v DÔ¸ò%u¢î«^Ûʼ(Zu°=u
SAbGãç꣬'º9åñó=O÷áéÈüy
h
Ï}tN5jªºîZ±{Ð]jä
¡µC0Gî§"áàà¸ñw&5ìÌk£¡)ÃíØò^[ô§4ÏrÛÙv õ^¸;U¿
ð5g}È¢Qæeñá~Éÿýó}9_
ß½/~aà«X|8 £Núe+ß
¾*¶ïZ|&wÏ<ðu>Êg÷Ïgñù·Õàû¡ ±$%H"/¸7}9´#-qH@2.B¢ä_ "èk~'"¡ ÇÁáT$8EáÇ×äël©ºr&%É/aptAIý'`ßòþÙy'0yLÀ¥õ±Àagþñ.a¾t@~þo( $/é(/þñ½xéfýä&Onòä&Onò±Ü×d©0ÿI<
Óu7kÉA$C|½@GÏ=VYpáò±q
%èh{74ä½töGs¡×éhl#Á+躷\¡M¢ûèèo ¢ûÎ;
K2ûz× gÕiRc±Ùß°øH²×øÂÊäü<Ì»¦¤#Tu)º°êW$¤>¡û;/±Êû&9Ï·¶£°Á¸²8¯r8TyǬzT="·|rNr
¬ìÜlÐ-'l¥Ë)©¹cÞ6X$ÆXÆ<P=Xj\v«º- .õ¶yÚ¯(È-
ÉùÀ!tÕÕlsã(úºÝÁÖ½?7Z×»ßnýéS,w¼Ì7gþÀíá v¡ÎG÷e\G1ÐÛö|Ó#×P{§?ÆÖAäBjM+ÖJª¹¨íM¤-õ±;,<þHÑ ¸®b\vçn@aÇ®¬ ÓN:%G«ßzb{·ð?]þà½-mhlÙÇà0âäçK>ØJK`Oñ(! Äè ±
æ¨ïö,l-Ïu§ãIØu"-X³j»¤²:*aiV\Gnà´ æ][gµ1¨5ÄTÓZôX¸ÓX26úa¢]Úu¤
u{ ófWà°ÍÓGÜ#%Mü<ðDùVbÂßÖAGü¢ÄÄr.ëÇ@s¸+£"üôrv_¯³K¬[ÌTÌ+
ðØ³ ðîçc_Þjà¿Y=ü7»4²á±Î¤s (\ÄE/¼XÔÝj¥ìvC ÷YÍ!FZIVÉ-!|xºÐ÷zV°x yDåh$Ûr¦yoÔV| wºê'»v<å +Þ"BzyÛ¤¹¬GÐì\Å,uîÅÒË s%vw(BP7Ì´åSJ;<PQ3R <H dglbä|*àÓ]7D÷N§cµÂ¼M;LÿÎËIËvßq4øCÇÀze¾7þÄäý~ ò±\~§gø®»GáÐ>ýPbbN¿ì+É<P+ÓkøçEb²~JLþ£Áá#Rn
{±+oø A/Ddðæ'Së_#1ÁhýC?"3ïHLP\Àáù Âe?
ü¿ýà'4C¦.ß ¿ÄOæþØg¶,ðÀþ-%Þ=;O~òä'¯ø ¸´>¼'8ÁPæ7âà}HR^ÊK*Ê{eº[?Ê <Ê |,@=.Cjrüÿ _åË*^ýº»D|=óû{ÉAóJmÕn¸Rgøð hUxevíH3(áÉ=MþÕì¾÷Kq}CC8Ì
aûJx"EðäèO£0ÙU×6°a#7õ®ò ä°ó<=óRiäÜé¢.Ãvyº¦¶¯yl
=Â6Þ Ç#BnMhT> {rÝÍ*i%¹Ô³R"®u0ìAmRC¨Gä+¹úPâåªèysÓ¢ÍÑØµ³6¡}?¶fpµ Fy(Ò@iaÅ8Òßн:JqÒci}ÕK)$ Ùh M¸b9 ú»¦¦Ã²67ôA¹ßϲ±
Ù%±Ý®CܵLÓÊ_ŤäwezÃ*·´Õ>¹Ìjöº£È+ZÕ¬üÈ}Ph
òeeÚè0&bðéhw; ·áNÚ¾Ón á<¥=òeóì/Ûh _öZr,eéY{[c¥>Éż99¿VgÒì¢Ð¢nUÇåÆ`1TȤdb!n8KZ´§O4¬9½Ë¯;ad×î`£ÛÅzôêÙk²UFOxI£
ø°ÿWäfæ÷0}Â/,8t!mÇGEìO3fG~Ð41GÚSñUêÔ y#m/ÔD=Ç
Íú¦Âf¥ö©
ê;¥à¾>F+:U@((¦,Pß\=*î6ìÚ¬!¤nÊC+qIékÕdY
´¨ j\p-ó^²SÔ¿ F T×Õ!Þ¤èNe6¤ ×|Râzë³úÆ`¸¥Õx$D1FTcx¹ìݵ;$Ë
BG¦_n
ûèØÝ_ÀüÃ,c]ûlÒ£-ζ³ÁÚ2[u¦NççÓh
P[wÆõdä÷BLæ-¿j¾M2Oý3µ+ëþò±emñ^ûèú¢3/óh>Ñüïÿ?GçkÒ
K¸Wà7?)Ú®(ùÔ]Ö$íÿü×j'Èðóè ñ¡³ ¨0Þ8Vpô£
Øzaþ Øï($0/1&8Þ| ¼öè ·ècÞQ ~â»ðüè/O>Y}þ£[Áñï|<ɼB&àúXdÂÒØWà¯4'(ñH:y
L¦};ݰä K°ä K>ð½Óñ~°ä§A&hðËÞ÷GvØx]99ÚUê¥äy=¤Å©B»5a`ôï-P¤²Î¤uî²yYÛ+$G~k18VîbøN³ÔKÅ}(Uë[é]
Q
mÃZé6Ú¸J8V KIw½Ú{çäÑòFS)á^ë^æm}£%{}~èæë®¡Aî&$Ç|@º6vLoΣ.lý¢GÕ°ÝÜ «G©nËÊ@QPÂõB[ÑöéRnò'äb »½×ÍòÐ\<¯RÃ{×KßÜðBXõ4Æ1Ïid/o{¿*3ic@±»âìsg·BÓñËc=ñXÀÆWÌ¡H H7ÐçXÚ3r
ÓfZÝÐaêd3ì(A&[y SµøPýú`cæHÍÚ$GÚ/n!àqÇÈd×¥´Wia8¾à
!¯õEÏñ÷ ÙÜw²À¤CY¶ç"2P¸¬Ä¿ÅÖ¹mÉ
&Ü3[Åc?¨, ¤¼òq* f¾\Bâë¬r%#8óÅP¢¯ Ô]È2á½/®]Ñà#hDJª. Ê+Ö1¯DqS=좹6¢ÞÑVA%ÏÃØúpèLâyß
Måè¯)LÖaCGõñ¥A±¶ó@T.ÜV¹tL¹êü&º §ý©:]lÚ5Ö$°I+P\Ü-uËXdK[T½ìvÁ:
aéáaoÇÔ¡ñ²Ò3³j
ºonM¿Ïý ºÑÚ?î!t\¹üù.Ë´dø20Uù¢
µ¼5ø¼
¥wËm{½^G4Bd_(¬ÂZ>Ý%7s6Thgá³0âÝ 4[¶¯º¨\,å3&CîRR¥Ã¸|ì²bvÖ´ÄýKZ0t+(nVªm%ÂkÒþiÉò:üõ
N×$Ü+qÉ<J¹?¡0y Ìn@O2?b2I`^¶P»i+WV;? 1~ãW
×âO»ÌMQ¯/
ÅSaò$¨°ÿH
&2ã¼$8¾x û`
á8B³?ÒüÁ ù pòÞo&`©5iKM è{Ì×ÚÖÏ-<$àç¦WÐ`ü3<2
Èþïz$¡üGãoÎÆ<ÁÈ02]JF(T2÷à¼"#²¾[cBòL÷â'y"'y"E"âºAgîÔOÌýÔ³Ù®f/ÌÞ_®nÛL\ùë .Yb&4Ç¢ìnLXD¯Î¸Ò8Aæ;ÃÖÔw1à$Æ,Êë¹U±â¶N²C ¸¤¶íCî¡×¥¹²"ñj¨:(à¸þ{g¶å¨õ¥ùWÉu©eyÈj{-@BHBC¯¾`bîúÅz1e8"éÊ¿««²Ft8 ßþv|fí)v[ö$¡µ°Ô,cÇ^ÝGvÄ1ÉV¬f,Fó?%Ëh5-ðjß)¥Ç0kñ;u+WܯíȪû, ,µmCÂÌçXvs\ö¶vÌÜ-ozYQ©åjéÓ.+[²Q¶·¹A¯Ù-~ÍÔ¥YÚÖünngU`AaÊÁr£JãÉ/§Õ}lé;¨)63Òç5q+4;ápNS¢;;æJ-=ζµëI2£§Ó¶ÍbéhS>ñ^È@VWA:;(ÍŰHÿ«0Eîz;X)©m¯«ëV×wè×îJ8¯²âî÷üo×k3ƵxÍß«²/׿JI7úz>n`êl>vÂy§ A6èlrÚé4Q÷B£8Ê]<Çògª83Òb¼ZÌä Ѥ¦õ3vÚhl²Yâjß ª%vôLÃó+ÐwÐÃÑÁ/«#É÷¢O#ÎÙ÷»Aä¥èL¤ø¨±$µt{»[y
"o;
V¯A+¢rÈDÎ2p³£ó> Ð<Ó[BrÑ3Ê ÎÍ2É]¹¢·å|Ò{M±ÔÌõ²93üí.<±Ôµ4ÎW_©Gú\jð
-¦OÎDgÉínà̦tÝL0ÕÁ«Tå5MwºóWÖL%iâe¹=´ªZÒ¸z ×CÇÊRªë%;k¥/ÍtÂ{M l ÇÛô¨ÁíûM¦ö7zd£q8ãpJ º:{Î+ªQ¢yÄÎ@pâ)«be6ûåe¯¹eïçS´äsãÿ7/x
Wʰ]7ùyofíÍ;Ç^×VÓþ&Ûñ»¯_ê7ü\_Z¹öýp@!oþFŲÒĽS»ÓÄéë¸FsñÜaÒj[9y/ _áó'+zYyyd¥ýx³sØ"ʳó+B "
¸ûoBòx¾íû
Qü)
y0,ÉûüCPúY_òZmÏwàæCz«³ë¿ÿ/ëKâûúÑþ'R½ZÆúòjóFÏÍù#/À\Ta¨_ÑgÉÈS-a
f÷ù5íKÉÈpþà#|ä|ðËG&µ]Ø
ÞL:OÁÉ7kß|eìêÎC1 A!(òRØ68ªÚ¨°]y|GÏiÌn1G;ÝÛ¯UvëæØäR[7Öª"Úç3°u]Þìq¼WF¬_-
¢È7:Øí4JSV.ù¶ºY×ÌAÅ¥õä,<[µ
fÍ_ÓØGÑ"ð¤D,yÅü[¶ºköf0ÍÈ*+ųÈrJ(0T<JUX1ë|]ÉÎ×õ.Ýøº¦îY(vEERçiíÕb56g3ÑM
(lúkðâDvµ[ãA×ë8µ=k]Üó]1S^ [åÚ(Ó¨3~î7Ä2nöN£ü%Vô}"EÜ È¨9;³@{z½m-iÃÖ´ÍÜÛxϵám6Ùù£2#W
/Ö:\^&:ºkÀÌã÷Gc¬We¨U³cqR'»%d8øOȧ5%±·D\Ý÷]J×Ç)×ܶ(¿Ã½Û;NÊÞÚ
X
&çTë®õD
ÖÙuwÜöqíNü:æRÏpLóUÃÓR1óJ5â
lpc£ªûA«m¡`³<föþÁWåÎÁ³v¯¸{{ñ2µtHÊ$*4ÇÞ¬ñp¼p>r>àäUN
GÛMÿ¬N"²HÈ÷ÝÐm0¬>x#
Åe$BgËÀ©ç$/ö|ÕÈn¤/«O5Ýg-ÆF[H{<úB¨äÄàe»oö çM$Û«@ܻʤqO¼Ë;aV¹c~¶_×3EôåmWP¶(éùdë,ÓÒR9:çý|Ñdrkßódm_
ØÎcmpL¾gE#®~3IGÅÈõMúÒì}ÍVèF¦£¯tpç-ƳM|AHë¡ÑÅ:NϾÝMÄt8ü8õSÉeCÌöÜg?3uíü\û#¼T¨öeT½ñÚ!ZeÇFÿù¦Õǽæ>ê&:»ÔG§Ôá,Cùê?oêÚY¯¾øæ=ñ«ýS×7¬g§íU§A¶À(xÒtz0wqbµ:ÎXÜáÚI¢3uíü\ð
ÈF¦÷nc£ËW¿ð£0púå_W÷bÁÔã§ráQ@§Wæ'Dþ's£pú¦°ã/JFHb(âÿÀI æM¥H/!Q
#ߣ%°Îh2jêÞ|%ôTóË'ìq/ÿ3"ëTÏ{ÅKñ¥É4~~ý3òNã¿CrÏ){¼bUJQÂaÕ4/Êô;+(tÅ0º=mÁGù§ÊZõ¨Ü¤þü)²fþöYì__mÅêß>cÐ)º^ÑE?²J¼¦À8øà1ûìy,_m]äý´Wf)zk'ÝAOâ4]áaµ(î}P-=|FÈÙ{hÖnªlì¦ËàëþÿêWI?Aýó"t
ÀMA!ÇÃõ<Ìz¾uºÞûjþbV³?wõ³[öíæ@"¡÷ö´N/ìý÷¢S'¶,¿ô>éùÿýÿmX
EÄ
u-Aëva3øö»y<°»õ3uØ_w/Û
*?µ"LÙÛêù§<®î"uÄÎ=E·rñó'`Ìe}ο}N¦>Òf÷·æwëÿö¹[
çÊÿB¿ÉnVîAÇ
9Ø@
oîêå/Ø/Ä7øé9 o8º~²[¿'A!~ÝÁS²I·WX4|ù=ôá
_B§E~;ÞdÒO;É5µJ%^§ÀÚlÙõË
TÈÓOÝäoKZ²>Y©÷Ö
7¬ÛõØ8ÜÊÄû«²ká¡]»oêN<\i4Æ)t¦Vi½|"E/Ex÷/>å\raåðÁ~û<Èy`÷ýJ©SîB·<ýt¡a«§ï£|Ôü³ §òeÔ9_
oØíÃ÷{7ýJ;,Ü!á¶Ï½áùm9¾Ç\Õîö)tûüòàÚWmäýö9M°CN_,î·Ò{¬Íy~ùxý²Áú*üªª5üJ½J~Rü ÙëÎÁ/©Ý).¿ ÿ~-_t³W3»þÿ%ôJïþ »jRÝú_/*ô!Î×óóî¼|y{;múõa³Çú.¼ðYÐVô¢Ñ`o¬ðËcWûÒõôþ¨Öê®âÐy7Èãâ7Bô¥²^µÃÛÓ·âÓ1=ýe[¾^TýÒç/ÃþåºnwÛIþQqû£âöVÜ G*f¼zÃ`âÔÑT£$ª*ÃOôg4z®bØUmçâ©Fv\?îO®kqoÄLk]Þo0ic^¡ò²àS\¼tä'$ºäi¡Í-äÉ«s^'kz½#y6Kg×ïVNX5º (1E=åN2·Ý½ØPÕÞRI6´·+]â$_½5²:9ãô|<6áÄÊí£eû5ϯTJÐx7\ëHk)÷süì{ÈyËLYÍnks(ýk)}$REs úx»ÓWûYÄ\Ù(>7¯kL,R#¿Aµls¹ÔfGËÊf!¹«Dã9W33<H£ÃeòÌëJ±k?hå¸óll®Ú%¤íjÌûèsi~OiGòn[é.Ì÷½gnÇc§Âí ]F0$Vç¢bñj¯8jZHL`=ËbwÆ2¡
PN`Ëß
4EKôNó¦ö÷ÜÚ±±£4îÄ]æµ7cs3Ý]ÒSK{î\pªéÛ;PÍ£ÉÂZÊvMôjQ\xc¶ãNC¯Ó³¸æ&n+ë{´mŹ\Ò.l4[¸3grÙúøb½,¥p§$æºMå_ou¹ñ¹EUfæ)KÛ`ѱdå4+p_
l½+Ò}°cqdÐOp¨ =ßÑ(Ñ
¨¬¿e¤ðàNm·£ð¨*ëc¤ÞðU
0ZÙ/ÔJº{<Çbí)FOé6Y
æÔq«]r+Z {B
óã^&Q°Ë«ÝÜÄ'ù°êÎ(|¹]ßìj¤
uÒè¦ô\w8Ì ºÍçáÖe{®JÄh¬1Jêû3s¦
=BÕ×<U#áJF&?
ª7Z&£P7Ï@Øgú6e[gld®¦×,\ YYÝ< z¢ÔÇÈQÜK{f¼?µX-pfzÜ`§Ç¨Å½õmh#©iI£Ó¼gd9Iø¦úHZb,Â9ÆM¾3hªÎTó¦·ÌhãKÖ6¹m°èdÚèHkÂ> C<¢ûáÂ
aêªS©,D4VFvL[CA4wæW©,YùÅÕWgÊá`d\21Ïër7øAÙ&«ã»fógNdôÏ·>¿§DHîev´÷i¢XÓ¥¬ôßåãÔþDôGØO½ü#S#ãDö¨A:3ó¾_?EWV]i¨gª¥Æì"ðCÇîºÿGb[uó÷¸ÙÚ?³%
Påj;/KE÷úÝÐiMÏ¯Ûæ
ÅÖ¶Õ¡}ÿ(»>Øu¿ÇüÜÂÔÔìvöV7H0;#.xÁwÐjÂtp9.½~öä·ßúè0|¶á$Q¹G¤Qyrñfþ? OÃܺÓÍH;lRõ¿qíä|êx¼hÆñ0¢ëi?ÄëÆÏ¿îÝ} .ÀøóÈ<`4ü-ADEª
6Éâ¢È â+ZP¨À¡<Ýc ×4òô¤x%Âûãðî5e+èvÍa¥ï^ù;F3Îô¨¡Ûòanu á)ìkÎCê©ÇëÈÈúü<z+òh5.Á|ï0ø§Ãr°ç÷3ßõuùvÃl-½!8Á:6ÑѨïPõý#< ~XÕ÷âܼϱáîluTømD(ÉúöÕpi
»Ê6*då9ðì_wË{Ê6°÷·õì¨ÃrQlx>UØ
û(wõµåtü¦÷BÃí×î6ë¾g6D ë$ÿÖëwë
ÝñG6~Ú¢ß3p§¯a<@ö¯÷^6ìë?¶@Ç̺«â?v-ôÃòõ5üù·°Â¢®ý9órËõ>^nÃs±¿PÂÅúsÕ
5à;Bg1HüKå í¯ÌJÀ?iYäWºCohûÛþÅ·Ù?¾Ù3_ñÀô·É?Ðá ¿E*;GU¯:|_p
:ôç¯ÇDly\tRBZXbøÑ_÷#³SDcû£(Û näZÃTÛ"»Ìö«mÐNÝ
Ô/Oë£íÑPéú²9(ÆUdWYì&ÉìéÙT#lîúá¥ÎX5'2Ƭä#N¥]5«¬3ÄßMKÄïQz©5cwv54Ð 9ÑiV7X!'Âwmh³]Þ½> Gæ ·zcÉhÖåC<r¢oä뤾ìyԲİîíÕ¸£ bØ.ñ©3¿h
ÈÈlÐ>`²L¯Ç[é«Þ1±³³MÍó¢õ,·ÈîkËLféÉÁíäã3zëKÔÀj³ ñBeX/àѽ~8Iõ\ÕÆ¦JðWV¦'èAÄÇÝݺV3û¢ÜîÍHÓ3²cÖÓcªs¤Ý>{UL;«É«ÃÒ´]R9>Ù×ãbQ
è$®ÔÄãØ\°Ö.åúÙÊZ)ðht_¬ë%½wí%¼Ì¶ê?òÚIÉ-f¨'(";Bsï:¼>oB½æÙ8GëÝe¸W;ÄjóKêݯè¸ÊôQ¹ÉÕZ;«.[)¤ie32öêq¹|BĺXö*Ìs2^W'̹Åx<,Dá ÍLû#üÚ£jBki±ÆWDøÓ*òÜPE~SuUäËíÙéfÆ
ð!ÛÎE~~Ù@ÂoM´;ÙÊFgl¯+ƬÌwÏ{ZÖ·{l6;©>K<Ý^&«%Tÿ|Hݬ³my!Ô9«÷3³·5¥Æã«»¹à
1ÉOÛY(è
Õ\¦è×Ë&g*ý~q{"¨AØÆ»mm6ÊÁPÔ
ÕOÚòÙ$þ] ÆEQÞþJÍò§{b"ì h fõvlùݵÚÚþ#óÎ<ĵQzâ ?@ÂåÛé¼Y¬L«ck§QXêäÇ÷á,ý±awû?Klø2à÷Ãn
§×w
_+ßìO»içø¾Ø°[å¡
Å«0áã±á£áS÷}Ó+;º)îiJé°þs¿
(ß>a~ÝÇßÃè¦Ó@¡
`ÌO5ð¦ ȱM¯ð
rÌ'§?ß§ñoB¿,6$pìGÅ4I#`Ú=
gQÌk§
Ä7ð@/
j.ØÆ)ùsªGvó¬0yÀ=ÿl©áÛMÿ>¢ù¶Ôð;pKgµö5y¾[Þä4Ñ£ùK¨åqµ¸?E-ß#IÀepÕÿAHôtîaI/I|X¹ä$ñC")þC"øø
øîpøbüû%o>ºûåó
A`íÅsÏ8 ¯ø{üÀ¾ôF~üÏû~Ü?ñ}ã|(kn:¯ª¼R)Js]ø®tnõ5×þì¢×ñN?@V¯Í-wõ¡dµa'à%Ãâeô ú&_~Cí (yßÏK6
r°²ìÑxm°\Ììl'£XÄ8'0wL£Î;9<âì(µ~t¿Ü´0nçȾMkÇ7ð½¥ÎQÞÌ7w*&ûxãëzÔcy>¹º[kÛÉãö!1öѱCâ
Ï3!%Ó¯ùºL§Þôº3²Y)2{äV;kì%Ú9eÐ(ì:Ú¸®ïÁ_î¶
¸
ÅÒsÈ@óÅ´r×\
±©¸[#¸ãVlÔÖÞÁ¾£wY
ͱ·ÄÉ¡º¼¨4áæhå9s¡±wûÀïgQÜØ~jX µq;e·ê´²9)0H0<~Ͳ$jÈ=
F̽573ßü+HªÚ3svÄeE5¼¶Î7Z:'ÉWý)qÕ
#GîM¢cíØÊÐÃÆWÛÙ¬ ôrcIåU·-ÆG²*záR
JÌÀ`ë
È/
>mÏvê1íú¼ggÎDS^ÐtÎê§ú9NÇü 9WÇ6TÜçïMm¼ÔdØpõ^÷´DípMÍA+«ÝÒt¸©BQx}O]+
T3¶Q5¦ØÉ
Þ(9îÖâÉÒ¥4"£8âB?½]æ}³_YZ[¤á³ñ\ÙwÑöwf3¶# bÕϦËä¼Þ1~Ic+ S®ÉÞ>ÚILvrSóz¾ÏP³1´Îhí2RoÙÜS½³ÌÑØª í¡A¦Uì¤p | ®íH¹ªÜ?Li²¥û6Ö³1Öv*¿ã>ï©ÏG¨#x4B{+`K
ÌÏû#tZöbãî͹XÉVtênVtkErvÊZ9º@dêpÍc3XûMK?¶6¯²¾ñ¡J¶Õdöëø6-pKÜlº C.Jó §ÂïSFP^´Ý/ÓµÎìV)L~\ÐÅݾoXoBlèØmkòôÛ:#£²¸ßÞ¥å{Só¥·ÌÐØ[åÏ3wÝVÍNQ£ë'¢eò:_÷¦?5Íþunѱg«ÔvQÔ¢óZù^RÏv¶IXÂR-øÛÅY²Ídu]läSĪð
È÷'qpN{¥ßÓ x ݵúT-ì®0öæÎÌ+²[oÏEܼ
Æ«_8óCì?5åïvG¡tÏsD¶=î»Òýÿß8^Om³èÄ~óºC½a¢=àö?èGêlL}ÿ(çØfOÚ§.ß?Xzv¢{
Ø-lÞ(]øaþÒnp¢n_ò¿BȾûß8 ÿç5
äýBöiá_Tþ÷ÁÿkTzÈ»<×òÞô<IüNCõ%²@Qñ upR:èz¿L
^¥ó°þzÀ§´±ÿ²:òÌO-CãÐ÷
ó"BLàßy!§#Øof~ÿEÌd÷C*½wÒßê}
y,§úërüô#Uå ýô¾Jÿçioçi?¬ü÷Ss ÓÝrº´W(Wëåd{aì[ ÿË?ÁUøLwÔGOJ{,¥\íõJ¹"Má¯øjÛwÝPðe? ?ÃûçáýwÀnþÀ»/
ç¬õwø7ð0ö»°oÎtâÌ2NÆ~
T'Ô½éß=Rß7òÂûÔ÷#/üTÚòLzëö!3EÎNíÏwò¢W ¢dð4ã.f¡g
¹ª3¹ÄfÈÚØiÉ}L3ñæ"ª3- ²Û*S(ãä
s²*ÙhÊÔ/àÖ
ßü¼LzëG¶´¼\T1«¡¨æé6VÔ÷4ûaêËsZSÞ
ÚþOóÂË[Î=æ
Ë]Ôµðn
yá9Ý»ÇÈ=ËäÍM'£Íóý½K4TúPìÜêFÑHâ
×(~²f¤SýYFwÞÔQMËOÝhG¾4Mró®n,sk5'Ìö°DÜÎÝâç
Vwñ©Tl)j½\Ø#ÆuFvá®t,=]nêîntiÃ_Ò4>Øg.Â2åBicIÃïé5#ýhsãl!´ÜÚë-uÊÅÓùxó³j+@_ÎÚíZ4óÝ~ix >òNV3fÑ*è$æÝ.c=øùmìR«ÏLÍÍ<ºNw6å3^§68þ1 Y,ðam)J®(È?G oíWÝÈ?TNýàWpÚÎÒõËrfÈDt§c*¥ßý¹©Ç
ô¾4e `N:!`î&0vµ>mî£#î-6^¸©R¦¤a¶ìÝu±âb;å©63³8ÒÉn{ÓÀÐSß±~,ÚSVK1J!C>cn°ée4§ÐÙèãÌÍ#aS®¼bÍÊS¶
¹mÌÅ©sÓcÆkÊ1àXóҪͦlQ[s>nH
gG£@¤ðÅúP¸«%4rQËý¤Øj?ZK%4"õø+\¨ãm/æhPés¦-²8ÉB:`äkèT^O(=5ÛεVôs·Qå{a&Ö¶£'Ît4ðÄOæùZÇ
íî6ÑP0C}L¯5Ï62§6º&»µêºX]â´å¾^'H
õ=¹ùhå¼_ª<M:×qBµ^ìyàÒÝçoêÕ3#.û%;¯í"ÏöÌLSxp°2d5Y:j9P_
Bçñ"ocóxcZv<ª OÅ!ø R´î!j߯,°Wpô¹ lÑÙ9ç=sH8×Û£fß)åÞÈã|Ò3¹{¾L£³ênRj'b_\ðË;§z.½8¤|zÛܱã³s¨ÐMð¼¥¹¬Å¤qItfÑô,+oìwiuC0Á¼ °îzVNÛ-!éè|sZîcåØÇÓ®(ÂzêlDp-¸h÷YC}V~¿'*J§à©4k°;)Ï/ÎþÏPàÅs¼©ï¦ÀsµÙõ10Ù_£à.¦ò#ø¡vÛõû`7ëù
|gQ
tø±
ÿÞðÀðÿÿ2ªµà?5±0¤8áC÷ÃjÏ
Ë®üôÄî2&p¨#ûíñ?$v¿C-.2}düÿe6¤ÿeß`Í÷@_ú~
AYÜ=·ò"9õE
¥Ö¥ýU1t¿@_;¾·5$è?<îëü.?G?TÅÑÿfoÂ×Á|ª2ÿe¾K{çÁ&à;ørÿâ/ðå¾üoÍäß×Ûe¶¯ã;9ÍX*åM³,V¾°oèéuºÞòVSÓF34C«¡²f^uÓ[v¨6å>Wá9`µñ z!ÙQ2$í¦ÔµS"=ç¿J&ÆkivE^uNe
ü÷©Z?ìüàË\Ðlìª6&È[¨Û
//Æõ¸ú>¾üá;ú¯õuj¶þÙ¾£H ñjìDáÂ&z¯üåÝ|ïäÆ(ð²ÅkqÔZ¯ÒÎM¶q¢e¦YW¹¨Þ»©6Zõí ÷l{UθWæ-çæeb-ÚªäÒÚTéÅÚtÐÆm{ËÚÚÈ1µ*õº¡îû»kÁÎÈÁ³¢aS1¹ù«C½&Ows¸%XÒ±QHz&ÃzÇÄÊÛÙ\p½!^í:£ ¸Þ)*hc$÷ºÓNspFî#ê<¦!k·¥p¥Næw²J]K±)U4ÿìÙ²£H¦_%,ûfÆ,±/aSe!B7mìBìâyúæjîúÅÆ±KEdFOgVêEbqËåßÿþ^¨ÃÊܶ@:øxEÔêÌ_J3¤bgÐç¢=ʳFoØ«
ÆÐ àuÞȵo-éÅʯ
¿]&öÙ¾1«®kQyµèñ£\ ´Ã¸¸-+ÃÛ\`Æ-C¯ö©ØKO+³?I¹Û÷þÙ»ãcG=èü>Lï¥/¯LbÞù§Nò£¶÷M}y»Ói!é©ÝËtYB,iÇS6fz#º;ض²Î
´¾Â
Ô¼@,jwjPé~¡X6W¾¬n,»>pl`GV-£Óú¥ÃE²l<®ÍÆ6+¬J!?'¹²\Ef¼
!_mê´Í
ANì}¬ùñǵßp0bjâe ó·é»¹@9¹ÅÌ>ÒTtâ`c}
òÖ.êDݲpÛ¶8§@w)w]ÁYîVG±@m5´·¢'éEIûq'3ïc¥dÄx5 Mõú[\Ƨ?þý·ëËͬ/¿kÓU>.ùcüxáÓÒS_~tÿu_¶½Ð
^Iß:îCÜÉ«cþÿË
OÝúGtk
^aSøy1ã#Æ¿ÒQÎ@A>°Ï÷iã÷InÐä7
É¿Ñêhù£Vg@Qæ=ÑùÞø¬DïÄ+ÙyªÖ ŹêFçßµd`³ëgŧFç[¤w«~ÐèüÓàT¯më
V5 ^ÜCîäæglÕ
õGUA§ü¹xù,ß/¿ô&#ö©7(É÷ò7ÌÉùS<~ÇOñø)Ð)áã(Rè0]hlïv˼åy<bÄ]²GÖjëAzQ/Y£ÔÒÁÖÚy<F£¨X¦zE2¤Ûò¼ðë{G=`-ØTÈí@-9OíàÂÒv!Kø³Iê6à«ÚÒ.âÒÐOâÆHáäF3Úi²ûWɵ!)ØñR2Þ:ÎZµ;´íúXå§e
¦ø©|ôÀK${·Ê±hí¾~5.;dB
²nBHõêÇÛ|èÇýx ]öö¸ä̹J¹tít2*l|¡çdwÔÃi¤är]n=3ê(7
¶g´Èí¸Û¸´Ýq»ÁpÐ`¨î³9Y\a²ÂAZeÍQ´'¨Û
ÝJ¢c¬h½Ó¸w
'
ù×¢+ñz¢8Y
®Xq!¨å¹56ÓÎÈyÉ®Wãx¸_ªÒB(.ÅÓþ$íqß/¡ªëø[ϬïÑtEô1ëà`=U])úFg©/Xî¶üi\ÈÊF±ì³®Hñ%#ß;÷.h7$10ÃKy¹7+®H½ÁKºì½ªl8
+~U>ê¹)®~ ¿Ö¤ÐÔ¾(É& ¡nIÍM8ü±ª+á}âeÐôRÓ}Y°²)°*dùc5V|wGÕòÔ¨Àݪ
¼½Ü¦ÜÎÞï8reïKrò7¹{Û
-¥N«¶n¤!Çì.©^¦¬¢EÂòµ¶¯Ï(v¨äU4ì¼ñµà` !ÌÓ´x±ºµÌVð
³ãõæ^e°Xr=«¦¬ªGÀªDþôW¶h2ÖU 5^¾j2¡ãê>?dØ\IäEn3õéÈ7ûÝ ÉY8½*÷ã£@2ΰ`eÂ=Ó3C©7.à3Þ²>×Þ\B+Û»£J4Y!(Ö åÉ_[±FÙÉ1H]o¹aGB£ÏKÕ\Ç[À¬ÝûÁ_ÄîÀ Æoº°ñø[mqÄÙXoÁ·ýÂþ¥p KZ|æWª _\m¶;õ¸äèu{Ü])l'AèT6Dä.1DûËC|rNÍ>p·kª¡Âµf±03ëÈf_£Ä|Éfy2
½m³?áÈ©g¦÷²Ý¹+YüôÉAx\¥Ln Q7 mÜ\®òru´ë ÄãW=ÐF}ÕC·?`E
åÀEN£kÁ0z¡Ú¶ÊUëagQï»NíSrÌOÿr¤Õñ
GE5²w°p2²óúö ZêÅð9IâOZUA-§Ð*êQ?#´ÊÂx¡ö25É;¿Ô.ÿx¡U/Îÿ8íOuöGÔYF(ògª³ØÌ+u('?b¢$* =²¦¾+.ê+á?sÿ:;)e¯äY°júkúìÍ©õ ´<M±S¾ÔÇ(¥ýÿ1·ê{HÂï<_Ðg_nyè³ïVý >ûåÂ?ÎßTÁ>èè~Wn§fåis«@ðÛmª7ÓâßòÒµÒ´;¼
Y÷,JöÚQò¡Yzep OØwßNn÷í#Ë/ñy·s?}=
ò}dA¼Îü,@̨®çÓ[}RÊËBÿ¨RðtøÞ߯¿U½ï¿RðS
~JÁO)ø/$`®«ÏR0þm)XýÌG,Üá\§=üS@2ï5z~Á@1^
ÜÝ#BDj)~âïñaf%ñ
#×Z!Pgk6U^Ù
H¥õxòRa={tT8Ï"øÎ£Ì±¡@;tQÔÒÖ¾¢-MÙP¤ø¡¶´Û´ËHô[D/Ã2ÞÔ^øK3#R|g[KwlxýÚµxO]ÁuKÉdH²b%e|]&íÆJðµ0¯RtM²|ó%ÚÅë,ÙK`ß=ÎpO·ä(dAÌæ¨àTtQJ°+e7faÒ²B£%Kةͩ'.°{Öáµcj²l÷¼+ç³[·@E8WnÍ¢ÅHÝÙ.P¬DÝÝ"ãúk_ }ÕÂ&¤yǾ¨
]'×e_9aÜÐH¶Ë.«êqL¡x¤àeSÓ*l1NÛmIyðî;ÏCªj?n`J¥>b ø`#÷²$ÃÝ¥|ÃD7®ó²ÉBI|«b-^æ°m*³ûC&ô×6M3ÅÐ9l´±[Ðuâca÷$D%o]j·sNC!ª¯ü(ÇOôC|YäÝy¼1RøXæyãæ´Rt³Ð,G\e½ä{ä·4ÈJ²Æ·¸!mQý»rÚº³.
3æÒC÷óºQß+ÑÅ5$GEøZ3 }ï³°Ôå0¤Üq¬oØ$?Ôºû]V-J:!Â\`Iýñ¦bU²gb¾¯ëo«Æé.[¶ÚªÝqWFÒ2õJªP(qí]«ØNéËx[ÒcäÛ¡ô¸ä"vHòo@âëÕT¥Ì-ñè¬\VÍb¿Fâ}ë_d´½sÁÑÚ6gÜÀ?9£íMmÚþÒÖ²J\ØgD%çg4Ç©E¼ÜíIotô\_®¤o£ðñÄäªÅ颵Lë5¼H3@7¥ØíÊÎ2Ã
uï¥àMv¨#R
Æù°Ýȶ ´îàïðÚ*`Í&¼¬ t³qHDÄ`ßäc$#YÀÜ«¢ÛeÃ1ð)>.Ûzß^=Ô¿GÁîXÎI¨r-ï¶ÏHÙCF¿®ô[0ÏcI¬£AÐ/KÏÏH ¢w[jÛÆ*çvxöâ.æà4áûc¯_7#³[ôÓ0ÙbÁöÜÖì
¥²eè×a
ø¼û>§
«/"ÚgøA}·`ÃÚÍ+vøÖY:jÁ{d/û
}1£æ}i5/
^N1~\¸Ô§'>uë#XKpP˽ýû£/ÄÁÕ½³¢[òm'2¯åܧæ÷®ÀmðE¡ÚÜ_¾èoõºç}ÁÙ²ü8-ãÛýûßüËOÅ ÆÄW¦LC¼^«aÅï×þFJñK
àSøåauà©8ÿâLÁúSî°%£<Ø/8Ç2s?ð¯Sô7¡Ês,>=Æ:8ÁßqÇÀÄû#z¤E8¾Ñ<âÐ?WóüWêþéþ½à¯ï_:þìºUÙäY ÇoXðÈâÆ/Á°
p§áOlÇ_Öò,yÀ¿²¯{>Ûý½¼þùûý-BCQW@»þóÿ4 -ÿçÿm$Î>í[Òýçtañú¾q
oþ´_=ÏÏèÔ-½`A?Êþÿ¯_ßûÝÿ|½ùýå¼.éËJÿ7k߬¶óÂÏ>§;ûéÎÓyÆpþaÙ_VäÁ/ïWä_º³Eð¿_×äi
ì>þ
~ÕÃÛ)6øñ£ê)È?ù§ ÿäÿ:<JA9 ÝÆ#üéû½Ù¼6x³ëx÷ÊmøËÔ|KnpîáD3Ëj_ôB¿(5MAÆ"Å®FeÚöØ6Wv±îè!ï(˸
Φ«,k\2(8Þi2RÛb³ö²¸u¨ÛP1ðf_Sû"m)Eý Xe;a_ǧ?
LrÖΤ66ªÝ®·Ò¾ÈnÔd¬Å¦2Õn8f#ÙòL1ÈU¢3#«v¯$dºWOøªÕÍffHdÆvO¦ÐG³àS¸ípÔe9VëºÞmnÍKÀ {]ýþÈÒ!.¤fáÇß®NûáDUzxá9Ðh?%7Fn¦D6ªø]sC[¨Üvîm;¬:.ö2ªò>دäkz¿>,ÔêDÈmhî(øò£@³ë^nIÙ+½ª Zø^Æn·ÃÓ®6 [m³;¢]ÊT>löðz·lGµûðQàF5½Sß»+!sã¤-e[¢,ê[aÐY¼² Cfª|qlA÷¬¬KZ7·æÝsä-s¯Âåº^'ÆÆpݲCQsÔä84Ö]feÃüÙvÍì
X=9niÂÀ½ÛuLKK!°¶GkYGwÉ´¬q·zI#ÑF«eÚ¤%¼sÆëjºÀCì»[Eå¾U®æìͶ¢##}ðâú²X¤óÆëöS`9üÁnt/'!(l¯Ò
Àì·Ì¢þa½h¢ó8Nµ5å¶Lbðnë;¹ÚÃN>[Ãôõ1¼É$dÇÝâ[pEm!¬Á`
/xôgÁw
Îo©:Ê.ûîÊ-S¯\eâųaþv<VÞR_]IIPæR»E{?FYñexª·cp\¨´VWJs·7ÖÓQ5FÌ=[gׯn¬gHÝ&hÃ
9öl:9îSöØgÜêZ½Ñ}Ú_aA®JÇÙÑØa³«!ÚáF´Ø@¢kKc¿ØÔ
¨~L®GµX3uÐhÓ(»ø¿î±º åØìá°Hålæ§ehÝúÐrù´fí÷Xuã
;7æ!bûÌE¯²_åûSy³Q'+³¢®~ÔáÏðf·÷þ°Óè¹®}Åmÿy¼ÙOåSÁæ) | úµøQD~î¨ N¤¿µÀydÅØOµ@a@ÈÆ¾9¶ð)&F¡`Tè?à§
Æÿk)&(ÕðÚ'O>}ò ͹ò£¿wÔâåx÷_r$üéúäùÌ|ÿ.¾ñÁÐnûÊïÞní÷?=Ðܾà1ߥʸÖßà×>y×½#ncôß°ioPS?ÊüS*óOeþ¯£Ì/3©c´è{"WÝ
Y'ÚG¡m`J®Éîۤ÷¡ó)2×´ÎÆY¤<¯2òR¡íf- ^
é0±&%û§k´{Ú62¬
û& qãVýºf1Ä×\1ÝÕÚ,<ìß¶?*×b¢6ø6ªý¢õÜôþ~ÛYT qq÷Xx*WüãÄI{{Çæ²¹¶ê¡øðã¤Ùd
zãz&$DÚÚ^uJ7¹v¢\o:UPî_Wb;ËIEGÏ`ïDäÎTµï»ê}ÏøÝ
MEKÖ !ØÈ6pÒ³ÓZ@\T¡ÇnÖu
iö8Ã<ÉiظüÎã|/Y´·Ç»ÒbIì#uSC,zÔ"âÐ"qfuÂËU¥¶Û$7^
ÜÌ®lÓ3
ñz:;WÞîK3å½Çac-s9æû¸]¶/)ȼTwg}Ût_¶ m¹iEfr°Gj8_'ÎÅáä1æÁüMwYìXG®LZo
岿7»¢hEÖÞetVðKs³X:qùèt®C&j§a»]Ûuåh´NqÃ0sÚï¨û^íõv{®ªÞ?°ÛòÝ®iÜÍÓ¾8¿«CóÜ\¢¦¯'ãôX^4°¢¸¤¯0eª÷tAc bÉ=ßk2.Ül-/P¼ªãÚ,`
yW KÃvhÓ·{xÁ± `¿:W°7%rÞª-êwS
^/*º¥<Ió=PC$î9áJ÷t®)&s8Ký&K¿èãa@µ½°ÉôÎâ0ÿÒ.ÏÎcZ8ØSÀ¶jLK_"TXÃYø¶¤ã
¤®O)pW(p&¯7CÓn¢Ì"¶6 &iU:Ñ:Ò Ê¹t6FQ
MöÃ~èf£l7×k`§oá-Ødì¹»·|4ì¦Ééèû¾Æ@Êïw0nFîSfk«0H9ú;"·AíeaߢÞéë>Ü¥¸hiÌ#Da§¹^?ÒÆPß¡£E«s4¼(Íèxn1«È)²8ÝÎ<±Ø¦oón9)¦{ÞeÓt}Eñî¾VV¾£»_é:Ê3ä?©ü?;5ÅT"ëOÊü û3yuô¥\Ã?(óÀ¤Ê^üñÇ?2ÿ OáùGgÇèÏ&HdüJx&pÅ<õ
gÀ(âÛ¦öß(<£(Óß.ùs»üµÏ
hÖ+Ýùú8¹å¿\õOÙù÷ÊÎ_ë}¹åwåg×9nxÚ³À8Üe·ðÏÓ,:¿{Ú³ÿèölÐ%Ak¿KF)zöbÏÂö¯]Y½E(ê
?û;àÇü)?
à§üÿBB°k|ýÛðÙH4è¿°hï®_Äg[¯ñÙwèª'G9¶nZ´oK eïTïjf寰°g!Xù}Z|öÄõ½äQ®}7>ûúíñÀ*öU-IMÁÂõÍ¡ô>ìÂe±·³rwYN&¶Ra^(z
ç]-¨ä×+~;kß)Að (´E¤ÉÕ¾'ÆaWnS¶ËÏ"ÐFG$Ö c£xè6,Í8J®¯â=>úÓz_»{Rä¸@>â¬Ç4÷øì>¤|çKøìþ>ûDÚg|6§QÙ>8ÊÈÀy{w·=îoÍ0Sw
^1ã³³ðÙäÊ&f
nJŦÓL©Ö·åXé7Tô6Ð,À{ÌM<LÕ0Hˤ->£nV$¶c=â+©kê+àz4£ÑPFNøl
RêîÛÕ]¤ c½^/×Ð2¹³!Ì4yj½Z¬r,/6?Í"l§mh@z=§CÝ-sØ©bK AÏRõ" FðÃòd«³Ïêáh×ç´+b¼MøìBNTXE ²+øØ!Þ|¶J'¾tzÔ!ãÔµñé:!â°HððÙeöm ±ÃQ*5Û©¸±¹¤Ý®£øÀg/ðÙîzà³bõ>»ølà³éoã³ïäØ]g83Sþ<ã³yÉ»ÊÀ»«Â!Áxµfimø®íºK0_±
jº&*X´¸1m,+è3ø^ÈKF<ªº/ùÖ@7-ám[pzô½.òQ`q~_À¥ë×b+WëÍ
V=@6âµ;ègçxÓ¢uG±a!Õúh¬Çk£FÚà:1 xS
Î.êJ</øû©ñ¬>#NJ
ê×hC]3¥qy&/Ý/ôzÔ+«
é¢íWÎy9P6¿Ù¤¢sâáa¶¹Ã¥gÇræ4¦Êæ¿
3åEoÿøPTû{)6ø 3åc|¡ÿi)/Ì?u½ÜòÙ¿;ñëÏô= ze$4
ÆÝÝ«Pe«0ËbËí¥óíD]yÞ×O]÷t]@Â2ÂÏE¤Îs0pÕ¾À
Pìk2çOEÄPä~ËõûÛe]þvÞâ¬û¹øé&~ʺn{~ó_CÝ~y'øÉ÷f¦w<SA5enMÀ>
Ý^ÜGçýñå
ýe/Úü>a÷]æá+]þÂþYwº?eݧ¬ûu²î_HÖm<È?(ø$¾"o¼uy¤"R«
Ö{LÙ«URBÆÉïv±bÎ2ãÀ7þe¬·».UÀs
&ÉFaä,oßq6ª èxÇñ°ätÐNv¶Nµ`¯^"wßNÄ~ßjV"]ÿìØÁvkªîlæTÄÕ
m&YwôÛ¹Ûå5e°Bw
¡Òn·InÜöpÀÅ*®ôÎ9ÀÎ¥Ähÿn(Þyf+Æ3[[¶PñZîYO´5¹}´ñ½âyM;u"o8â*¢n×2Â^9wÜÉ70¿l¨
©ß«dÄ/¼:;s@Þ°hº"ÿ¼QT÷Ëx.ÖrÜ,<_n=§·fYú²Kã³P¦£û*,¢÷u:aÞ Lp½ðÀi$°Â¥¦kÇ[\l!ÐK¡m
ÈÎäo(-Ï||Ô¶Úï!X<ìFønM«xh#%Ww-9³\rt÷qº<äµì¢mmr3.åsoïµÄ)ì3§#îØ
¯è Ú,<'ãfªBÒ£³
óå Z» ÚiÁ¦Ñnânh<º0zÃ]72F,îìVé·Bç³Ù½nn·¼I|>7Ä&hj+¤ÛèrZõ6\ÉIaE<~æöt#º©g¢ªS%Nä
ÆAÓöf}P(³©ä`¬07L^Ò¹ç]·òÆeJMä
ÿ¶]±¥sèút;þju
æ¨Jxq3Ú½í
F*¤à
ßCÎgUfb"o NèÃG³*¬X^Þ3kÀ³ðÓÞ¼±'¢ýä÷uòF?²ÛÎHIG@c OçlI;n²ñ,Ù«¨ÖÁ¤psDîÅe,v8Z§#Ò{W»eûK¤þ¼¡¯/¯_7Âq®Ã¼Qäîkäm37(}'n`~7ÔwäÓÆ·øÇ/i,ÐÁCìº
vb÷ô
ªÅÅ\;z[«aaíëÆfCH©´ì½Wi·
~GÞ('ò¸] i²ÔÞñÕêQ ¤am×.u¶9UÇxyÛÓÛöøôsõÜßÛ Ü{7æïòÏð÷.v¹7tɯø{ÿ%È/è´û;ÛÿkÄY§Xô!-¾m¦ä¦:t<!ßf.öoC·íØ6qÿþKþÊÓ| ?öÏý·lÖ
Mává!¬\ËÄßìÂú4aû÷_ÀÄâIÀ|4n1X¬Þά7A¨¬iû°¤|Tc§
»/? }0sB5ç¤þý §HS-8ÒÊQÈhz!ÎRÂó Ï®í'³(EQüM&ÃoTg1P58þMÝ÷3uh,þÔ+
Bgߣ_é öuÀUGPÈôÚK$ï¸
_T£´9{nŰqðÍ!l<ǹyÒ½1¢0ÉÞ½f²õ¿FLâ²0Çõ´oç<?÷í5ù¬VFÑ Í
õþ {»oA*Û^ùòÓøº·fÏ$>wàY~W6sâÛ«@71,o:g
vn2
½Gܦ±Ó~Î"ó½ßíc©»gátÂY±#Àeð]pß¶þ9ÌÃeÖÌêªëû` ùPØ{ÚkJ8øp üÏ|·ÿtèÜäàG<Þz}88O²ùÒ»wÃûSæý§oªùº§Å9óîÑ%Wÿ4ôn¢¬ÌýÞ£ýÐ.>tÿøß`qåfçúéÔeVFçnoÛ)ïÁsÿ'_/x%'ÊüþÛ¿0øû÷û^º-У^Í£Gx8?Ï£ßO GÑ¿¯È¶®øõ5À±ÿuêóAM
¿faÔ½e@©y[þ:õ 7MNNøë©Õå¯ìº2wXU¶IůÀ
à3v³·®8¯]ø(÷;üúþóvJJ|¹×d°Nü¯ò~óË"&sk
xûû/ñöjßÇÄ\L¿úuaúÕfìW³Uds·ÝS¼ÊqóO[¾ø}$Ùò¤¶lÎ6áe¹¹Ô6ÊIK<ß.°¹³µr\PtqezHWª¨Åd
sr7Ïã[Â!¸uLÆ#rÏñR¯ÿ?öÎlÉQe;ïÒÑ·Ì Ú±O£$bÉáÄ$ fÏæ;¿¨êîêÉ{:±ííæ¢A¤ AIæÇ¿Ö¯Hû-0/*Þþ6z3«b3<«ÛÚbÚð°sý=©ÒÓLÁCeÜ«¦ÇêQÝ4
8Í<5üCpDÏtÁµÇá̲Ä5&¯:^ h[$±÷9'ÝËIçÙk{óæI-g>|åÛF:öjÂ~w¤ø7OÛ?)£Ì×ÔºÔ¡Ð
®ö·å¹;66tqÑhj'ðä.W6OfoÌÒ¿¸XÌpfÿÒëVéä\ZBy¯[õ~WÄÇ[»âA¦F#t6î³c¼JàMWlkþgkÃç
+TÁ5VÉ«ëé
é4B!tSb¤\ò9JÖÕ<IÑÿÅîv<Z¢Ì4î¦?ßÍ{Q
Ĩë©õÛa]`ÆEÙ>¼b¬EV×{aàØÀ´JÛ;}g«0Pò£+3Üm
1N 0/]Oå$|y5ÛÎÊÃÎC7·ºtÔéÑÚù¶o
õrµ»p÷¡Î¡ w7,Ú
¿ãSìë[Ã0³Dû¤Ya$óµ>9öÎö\²è]¼ÍÈÎ!«Ûc
BÍé{+hTXZÇU=Þ²Ûe´PQÛÛRöh$nðÙb´Sj*eqØäGpédºzTÒõñ@üBº¢M'J®^flÙduHV9¬¹T¬v9ÙÙJ Ø\ý{5ãhÙm
4}¿)|q!£¨&ó3ß¶õx®"Û>ºÊò¾#pdz½8BåÏdÄÙô<68ÜIV°B]Ó9×¹À£Ð8#oh& ên<®NnÕop,íÑ/O æÐEÒxjÙá«®O"±ËÜN !ÏãEÖJ²_èv+83¢>Ç7ÆÉÕ»$ÝnN¾Ùèî)IÁÎ!ªw9ä©uL= `åvÜáó=úè}¹mì¼@ÚM¶2gõ|êr[вxÖ±½É%ZÀ2=DÎ
´³Þ~Æ>6"ó)Ùé|]®e?饾¸ýV³G¹gËÛð>s9É+ÎÝ«InÖDÅbvLß7!TÑgü¨(~R××þYd0`k^`ÁOÊæ °)c/ðëhQ´ÚëàKʺRºª|J#¥_VuÝ"Ü~S+´d¹éÀ)0XÛçÕ6Do¡Ic ýÊî÷l1>ä=OcTRÓ÷³ :«Vø\×-e×0ÛÐ×ÌQúÚÛ
»ífÍ|§Û¸#·þpý¹&êÚ
nFa°Á}°ÏÜ®W¡ìÁq×bhõ¹
ü!&PAk¿éöæûzQæçîtqÞNìUGéÖßX/Ò§ÀaSÛ`ÔßÌ×Ê'Ë}¸!{*(¯úm`Iòaôp±ûQùÿ7¢h>BÍÎÓi1úôg{,Ûcð:U2Z¸¢Êwr9eu¨¨µÀÅ9;÷ôä{;)þZèýùújÆêçùà Ï",jg2Ì
¸´MÓ/óÊé]ïç¦f8AÑ×õ»Ç`ÿÐ)ßyû» ÷çáÈ/ïEÏCNñÜ^ºÉS?úSçyZúOLðbêXO⸪}@ÞÄüH
ÔJBåoH32"¸b& A½Hñ/Щa4ÄKþ|'ð<äs@ÕXB! kæ1¾ÇBøáðãõËìa¿{|§ê¿?*@<æ1ýwpäžÄ+ú#«|röZLö+y/ÎÓ»x³[¿{NÀ¦mï<·øå}X$Í
Hnóè=0Fò%Ètþ7_ZE×ß*R4ÏDpJo¾¤¨êÿ+tj/pø¥üÀûÛQZõ_ÿNo¢Éþø¥Yþ¶tÙlܪKãÝüS¯yݬùU{ÿXø<qI
=5]¯Dç]õX`f]xb.nðCtp§¼
þéܹ÷ïF¿µ~úü/ï§ ÙÜeëVÁûwé.xFp|j2æðDÁèqÚrý|KÞfÜ#PÛ;ptóìôyàË;³?%q±ßÜfX÷I÷DÚÿoÄ:Ó¿R¨ûWI/1P¹ àýú¤s¯á7B»©ÊÿQÕDz_ðÚVóoÞßî-xòWWÎüÁqQ6ÎE¼ÔåºLòSþžVå'Pü EèÞä8$<AA
^7«^T>2i(:Ds±Æµ®þ¾XgXðü¯Dqõël_¸Éªþ±÷Ô×µ¿z.èòÉ{´Åe(ÒùÕ TXTÏWF·E ¡<ëÖ¦|] ÀkpÅY/¢8ÛM7+þð
É`Æs|ßT%l|aÍIÉ]$Ú[ü])¨ÔUâ<k8hÙ1GeS4«UÍ|8Å=º{k eÓÖa¿Gç#üdGu9C½]¦Í±=¦J¼~qEDN2ºÖîlGµÿc¸pÅY^_è¤n¥Ú(±òµ¯ÝvTé )Pþ@s53«VuòÜÌG8ZD BÇ[ï7»Lö 뻯&Qu¢¸+¨6yÏ
Ñ0âN²Â'Qܶ[$g£Øb>G88.Ûù~¹Ó7rÂ1~çO©rÀ¹"MNHôr¬VU«]ý0Í4º¸¬3ò0,²½äjWBÞúçmàÑö¤Wa"e³õÉ^£'(xáFk#r,*Îi¹;â;IÌe
øW¯g =·qÅÈKJ)óûÅÓ˨Ý
Éh÷ÌVöf{îó;ô áeV¯óBe«r> ¯.ÉôÉ&÷óSÓMåGCkȸȤú¼ç2¶a ½Dκø%p£4ÌVY±¥¼«´á±Hlª.´aüÊ®!yw»våA[p]_x¶ÕHà;¹êµb#xaTÅ
_ãÍ
\;qƾ|5z\Ð7#x/0ðÍ)ñÊbûv¶;
nÌNóø%-gbÁù3%¶õEÝt¨GÀÁ¡ÌÑkj5ð×ËÎ9¢ùt@ÂKQ*j~yðÒ /O£jvÈCÔÆ+é_q[7üeä=Hxy"«ás
µ1Ý5D*tª7·àbµlgÞ'ú&1+RGo¯B»i« }¥ß¨¹Zëµ5I£×SåaëÂ×1ÏG²ÐaKíÇ86½ge3m/&ël0û¹KÎó/åÊÙÕ¬Î\ÊÂDÄ¿võ#2ZÚOÓoç¦#Óÿ7=8ZÏTzàVO}yüQnÊp«ávXé|Üw¸)2ÚÆþ232å£ ¾Öá+7ÔÞ#X½2·(5\Â`}Ó[q+|¦'û"(>£oeoDZý¿áÕÀÒA¢Paâ¥/íEÐüyÚ;ªÄ/3#ÇÍêÅ?Q{3Lüÿ^í\\ò_B@¾@Î`ÕB©2ç¯m®~2ç]ÊËFñ3çZAõ¯`®s@ÁÓ¯~nþV,ø§Òÿ¤©eþOo
~U|4Óøý,@}]÷`ðô@ÿ ÿ©çOüS]úS]Êüãcå¢wà¤H£ó]µ{>ϸGÖÑ'_
"jE°¨S
%ä}¬H<UAp1[ékq×+¶k!ò+*6Ö®·ÍoÁì^M~ÁðÕ¥¶è¤.5ÂÖsëµ;$yvã)ØLpÇd¦ÈçGqåMk¬Bc]ôVæ!$Ù\õ¤3vÅ
J|-}sIMoR&9ýüáDHÛ@
÷ÀYzÀ6{÷Ƕóqå7عÊ3ZßLu·KÐ>Û
C±r¥)käñ ê"ÕfHIMl«í\öÝp¢UJ. 9Ól²â_7Krb¼2S¢a÷Ü$}»e%¦¢f$~Ö.W*
}?hÄZ±÷uÃÇÚ¹/÷ëy¡ây»cûä`!gwÃi` u#ÊËÝ)Ù¹e ¢V #ßåIÀ·ã9wøa¸ñaÙB6ì%¹@ö*v¼m;øQ×ãõj(1¤¶}õÙ,HF¾µì¨¡ô¥wöºm
g&ìIþ2 ]jQp±ß'üÈîOÔoôDRìþêÕk@Zk&aª[6Ùp{*JKPnôÓöÙÃ*Â`\,Y¥yp<
*ãåX ÕzªL§]?ΰ@ê´è#·JõueÔ9¢§t¦Ygô-ÚëÐ4Jij@Ç×ÁRö~gµ(ißdu/²Æ÷ÊK^ËþøÕÁ)éó<æáüÄ8ùAì6Ø%e¥¾zªó· óexÜíûí\E
Qû1Ò8=_ÝaêÞE®Ú¦¬mÈ£TÎçAlÆAÐîBÃräfÓ^¿{Å[ÁýCB®C'²µEMf=W½>Á`ò\?9ÓÜÐ3A97On¸È÷s
ØÁ//Pö¾÷Y:Ïg*xØéÖ#X5]ZVá$rü ûæ
ÎNgØ¡ëóbýÏîGö
TÞ鸨K=»Ëu½¹À@mT~#?é¡÷pÞMÂKéWWöQy£.+C«ÜØÝõÈpjÈ@þóͦÜp2><«ÍîSÔõöKà}ÃÙ×eÙæäÒ¾¥üÝ:ßBEoê["âySª»nùÎW«J©SÂzvMøþ¶B¬¸
võ
Í/'wRTxhG£÷ùeÝÐ 1Uð¸®Ò§ï±0ß«½4p¾%z[E«T½£^ç#\S:Q;"ÕÊ¡yHþ׿#éåt%æ§×é»Á,ßTç~cñUsÁÜ(OÙHRkXYÍÿoÉ}¿né¿S ì^ëRglèäUëÊ軦~{¹ÿ^o½×g÷×ÓÿÿƤXtwJ¿ÿåãõ?Í.4àù¡pW«>çß<ÒS¬Ü¢6Áö/äÂEd`+иcl²åùpó#Ýíó,_Þ`j¿Á`±øÍ
|G&=í9níÓâªöiyÒÊL%cÀù|I"eû§àù;ÃÇb\Úf^\@Þð ûÔ
ëd Ó.ßûÂ`6Uì-iZÜxàÐ1rÞ TÉR3ìâç°K3úçÿÿPK!`ÿ¿õ¤¢word/theme/theme1.xmlìYOoE¿#ñF{oc'vGuªØ±hR¢Ø-êq¼;Þfvg53NêjHH8PTj%.åÓ Hý
¼Ù]ïÄk´ 9´öìoÞÿ÷7ë«×îÅ!)OÚ^ýrÍC$ñy@°íÝö/yH*ñ´½)Þµ÷ß»×UDb`"×qÛJפËX^æ)IàÙ+ø*Â¥@à#³¥åZmu)Æ4ñPc»{¹ÜázÁgb ¥
ppP×9]&Ð!fmtühHî)1,<h{5óç-m\]ÂëÙ&¦ì-íë¿l_¶!8X6:E8*ÖûÖB¾05ëõzÝ^½gØ÷ÁUkKYf£¿Vïä2K ûq^v·Ö¬5\|IþÊÍN§Óle¶X¡d?6æðkµÕÆæ²7 oÎáÍnwÕÁůÎáûWZ«
o@£ÉÁZ'´ßϤ1gÛð5¯Õ2øÕPV1æZXl1¾ËEɰ¢ RÓ±%ÜÅñHP¬5àuKOì/ç´2$}ASÕö>L1´ÃLÞËg?¼|ößz|ÿçãïÿd9»¶qw½øîó¿}þ|òí_VãeÿÛþúËÕ@è9Ï¿züûÓÇÏ¿þìïVÀ7áCn#´ÏcpÌDŵÄùv#LË;6Pâk-ò{*rÐ7§eÙqìè7·ðGðúä®cð E+4ßb¸Ë9ëpQ
ZW)ÌÃIV+2nãÃ*Ý]8ùíMR`μ,Ç»qÌÜc8Q8$ QH?ãTxwR'®»Ô\ò±Bw(ê`Z!9Õ4Û´McÈË´ÊgÈ·ÝÛ¨ÃY×[äÐEBW`Vaü0'×ñDá¸JäǬð¬¢*#Sáq=© Ó!aõ¢Ï´ùÒÿH¿¥¤ßÀ@YißeÓØE
Eªdî`ÎËÈ-~ÐpVa4ÊØä(F{\UÁw¹Û!ú;ä'Ó}'ݧ³Á-:&Í
D?(^'Ü©ßÁ11T¬îpuL"nF¹#n Êçß<ª°ûm¥ìM8½ªzfûQ/¤ç.}ûÙyO=
1ß§ïÈù9{ÿyr^ÔÏOÉ3Ö³´ÍÜ/»Ç±2²#Íä-áð ú°¨7û&)îaiu+
lö ÁÕÇTE§0µ×=-$èP¢K¸.åJÙ¿²Í¦¾XêXíòÀ.¯èåü¶Q1V
æN+ZÑΪlåJ&|{eumÔµÕim
Ë:Äæ^!/\Å"0Õ
Ê«pãתᶠtÜmò´,\ddåHû=£ºIR^+sh?l1è«ã)Q+iki±¯¡í,I*«k,Pgïu²Wð,K íd;²¤Ü,AGm¯Õ\nzÈÇiÛÃE>Æ)d]êA³^5ùJز?µMϲÙÊs /?lÜçvx RmaÙÒ0²`Ödí_nBX/Ê
6:+kPoÌ
£Z2_]Zѱ³_3*åEÄ
ÐMÄ>ôëR*á}aýÞÎéhG.9gMW~'fpv³4ÂÝêÍ;ÙÂ
!6o%óÀ·JÛsçwÅ´ü¹R.ãÿ+ú<×+Î/FºSÚ*âÀBiDý¾ÉÁpT¼á
ÇPTðzÚü/È¡þßöaÚnjHP8T$ÙZ2Õw°zvvY,d*ªd®LÙ#rHØPsàª>Û=A©6ÉhÀàNÖû=ë Q¨r¿9LV½¶þíÉÇ638åò°hòø&ãÁìTµûÍöüì-;¢ÌƬFÞ ¬t´²¶EÎyÔZÆóx¹Y÷(
HHÿç>#¦õ:äûÀ~¾Ð l ª/ÙÁi´#ì¢-&-Ê6tÔòÃú'ÝBï`kËÎïs»Î\uN/^d°³;±¶kC
=Ù¢°4Îo2&1æG²òY|t½?L¦à*a>æ·ÍÖ¿ÿÿPK!b"U¨k°
word/settings.xml´VKsÛ6¾w¦ÿAÃse,Ù¬é,Y=vv§õ
$ 5^@=üë»H)O¦ê"p¿}ïbgï6uVD*E%GqÔ!¢E=ÜϺ'QÇX$0bR<Ú½;ÿõ³ufµÀf: BWy´´Ve½©#s$Î¥æÈ§^ô8ÒOµêV+diIµÛ^ÇèQ#ó¨Ö"kTt9´4rnH&çsZæ¯Ð?b7HNeUs"¬·ØÓR%U¦ÕÆÿ«6qÙ*Y½Ä³oÄoq6ᮥÆ;qÏ (-+b³.GTìÔ$Wv©>T÷íSâIìO{Ï
{% Ú¡7´ÔH2C8/x]-Ô¨dÐTëdCG=KÉ;ëL]A Ó8ê9óÂ"K60æû³b²u¶ÐCgåQ xÜÔúT®ÎÀH0½ |'ØÖíY×`ÐQ*½U¤V}¿Uà 6hV3([ÙBjj|Â1 d ößAÖ±ð¶¼ælAq
vb
¢b"kïFì~qóèñ¡ÚöĤò¦~ÿáËÉ_³ñEüew¸bàüßÏ1£Wÿ<|Þ.¦Ö%¿>?ò<¤9ª½Gea¥¡â/·jI¿pÑ[|¼Z"*Kt¡PÉHaµd-¥À¥ÖÐs¿â®zá²a\@r¨Í¸¸HjM_õÕwûÒ ø( }|É0Þ4ÔBg¤°[Ffà|A¡,øº6ÂPñÿo9yËw0]G̲5¤é2æ+1cTÝR¥¾:ûgõÚ"ºr®À¦=|Ò¶eãi?=í§!môÓä8nÊôãËÉ!ãÁh&Ñe:¾BÆ£~Ü¿<LNãi::LãÁ¤?>|7Ë$9çr8¥=
£dæì@>,òÌíOúü,\kvxhë ⥦¨së6Hñ¬ÔOT´xI`t¯¢.[°Û
á±ÜÝð#g5%s¯Ý"½Øëm8ôA*Ìë.7¦~¯eµµF*´\k.}TØÊ[º©Ë¢°¾jïVÚ)ìíÓ³Î,<*üÕ½AbÑv&ÝiìéÂ=<È-R0KK¹HòÑÅÒúÉnáÃÄ´ÁRw-|9Ì ÊEÜÍÁ1#p5=ßÒú{Ú ¥ùD[ÚñoØÒàãæÝöC°=:ú\2&×hyôäò«`ººYTB3üMg
¬
·á]§(æhk/Nýej¸ÚÊÚ¾àu³zAí`dÛ®T/}ãË:ä¢ÐÅûÕñ[pQc¢`ËX©!d?Ø÷÷OÍóÿÿPK!M;,ÛQ=word/stylesWithEffects.xml´ßSÛ8Çßoæþß! Ph¦
´e®íÑæ[!lËg)d;ÆãÝØ}"?¬ýîjW ½ÿøGÞÏÉÔ}'Eò0õïï>¼õ=¥Y²H&|ê¿påüðçï×çJ¿D\y` Qçë4úKÓóÑHK3u J.ôa ã\,DÀGk
££ñdl_¥¸R vÉ'¦üÜ\Ü´&SÖBf1ÓêPf£e«ô¬§L¹~ÛãÓÂú«,9Ï:(2CÎCùbDÖb®y%UÌmGÀ¨¥H7aìk
B\.=í
â)çÖé䤡WÉÁUÆÖÁ¹-ºAqäæÁäwÕºÅÉxW0yFÒ¯5Ob&ÒÌ~SS\X}êûK&WiéN*úY»IK[fY<ÚW
M4îlÉRî{qp~óÈÍ#ðh=9ñLEú¡®ø"ÌÛì6ËßæïìÏ2ÑÊ[3|¼/R/Eà}¿óáξPÝ^@! öõ"QÂ|¹4/¶
®<ÿI½%0îES?äW×U©Ïûùh#¦>ËffàȺ_ü¬¾
Þ²VÉÓÑÛccÓ¼ùµ2ÓÄY s»vدZ·µÉÌtf¾ð-_|Á#g¾úpûáýÍm&dDúïÞåÎx,¾0äõÅÉRü%Oî7ÿülI[ä*ÑàÿéMh¤Âëç§x 0fà®èXVbãû ¦j?ü·ä)Ú¦²äÌt'Ïú¿SÈF½ê-td"ª`í|µIïg⤿oúÎÚw.Îú=I_/\mTªT-W|Õ¿ÛQ²fD£:G4¦sD£F:G4J¢sD£:G4Þ9¢ßÎtî0®zÛÙ@-ì;¡#nÆïФ'êòîâݲ=d,]z¦GÖÝÞËÙj®q®ZîËΤÙ9vÌÈ[{3ù:NL Õ-ÔsêïÌ.Æû°Sê+¾FLn±
ÝF,àK
<óîø³Ë(aüéÍÜÆ¢Ó¹iý&Ú
i¹b§-Þ>Îþ7¡ìì\L§-¡tGåð´¥.Ûç¡XÅÅÔ v#§ç4×$¬»§èĤ¨¹;£0 ÀàÚ=ká¿k.tû&Çÿ]+ÚÓ>Â׸ö´oëcw~ɤ¹¿x¨åuF^»2Ùbk gä\JàB /âÒ>
gäü
ÞEÀon:%çbÃQ
9NÅ.6|,ä¤Ô°7!DDNPMë Õµ!2tñ'aþKmÒå^³s9·Ì´ ÔúçJêî=ôQó°*7 ü¹Dq§vܲò°jy=¹~GÈq¿ÆGê× BýZ!A¨¥>Ú÷<eOÄôo-2Ë.fËMæ32K!Z¨o"ö_-«·½}¡BNP³o"TÈÙ©õ²²o"´ë®Ñ£*S)AûfU¨Ü "Þ¡aàÞ¡þðîÞ-2J¦Vá²P~Õ/
ªðFÙàhÿͨè{ÖÊî_n7B
&¼*äì´Á¡e¡TBM«DBkx#7Bhx#7Bhx#úû[d8x#´Èl(Z
7BR¨
o}Âð¶«þ·Ã¡BNPÞrvj@-7©-rjZ%¼ZöJ1äZ¶¸)A
oDDÃÀ!4¼BÃÀ!ÔÞÝ"ÃÁ¡EfCÉÔ*¼Bd<BUx#ÈlØ
o»;¼*ä5áP!g§Ôs-rjZ%¼Z¶^zÃ!dÙWÑ0ðFD4¼BÃÀ!ÔÞÝ"ÃÁ¡EfCÉÔ*¼Bd<BUx#ÈlØ
o»F~;¼*ä5áP!g§ÔÞ-rjZ%êZÃÀ!d³7¼Bö=ì*¢¤ix#"Þ¡þðîÞ-2J¦Vá"㡪Â!Df9gçEÑÇS'-E=gPj@µ$ +ø/xy÷éEÅòÀøIÊGw°û¸¥@ÐRb it¿ØS:Çg;nÜý}é}u`ãlI½>y·ª×
ì$sqüÔ/)\ÙIåÆ\%2W´ò+@özç
\Epý®äáæ¦<joMå÷}ìns]û.Å3ãñÉéøúÓe~ÅÉmº,Á@ólsÅô
7p§3Í2Ýð«åؼõmsg£ð0?>¿Ùd¹ç^â`*[׿¨øÇÝ4q8QÎ#xpû,zöÀ¹Ë|ÓG¸Àe½êrÒ:ÜÍ3xq4¬ó\.áá3s¦àûKðç;ËCZ¦íF|¡Ý·±í5Ss©µÛÇgö¹õdÙª3î ¢}ÊU<çY~$½¥lÿâpÉÎ4mSîÎĶTv¶7þ¯ÔÿÿÿPK!t?9zÂ(customXml/_rels/item1.xml.rels ¢( ÏÁ1à»à;ÜÎxéxY¼¸àµt23ÅiS(úöO+,ì1 ùþ¤Ý?¬îÙS4ÐT5(zG?çïÕ½)¢'2ì»å¢=ál¥,ñä«¢D60¤Öì&+JËd ¬2:Ywµ#êu]otþm@÷aªCo úÔùJòÿ6
wøEî0ÊÚÝX(\Â|̸È6(¼`x·ªÜºkõÇÝÿÿPK!äÂk\`:word/styles.xml´ßsÚ8ÇßoæþßS ¤ÐfJ;i¶k{iIæ
-@SÛâ$÷×ßJ2cc¼»OÁ`íg¥]}×í»iÜq¥
ÌfáèÕ0xÉXd«Yx{óéèMhò%2ã³ðëðÃû?ÿxwªÍcÂu2}F³pmÌæt0ÐѧL¿ÁK©RfàR)S¿¶£H¦fÄB$Â<ÃIQ+r¹¿Ñ6åqã'`Qfz-6zgící^ªx£dĵI§·2fF'5C©Ôri^ÁdÞ£5ÃGC÷*M N¯VTlÀâÝNÂ÷°r±.øm£í¥ºVùe~åþ|ÑÁý)Ó³ð;¿×ÁgiÖ"
¾ÝðgÚiÁn`¹Áx*óå,ÓÂ~¸¶/ö´)ÝÿQÄ"X^²»cÉ,ùÑÅe1yvt;·o-`Ä,dêh~fû»¿¥ilM
®,DoXfa³éøÍØÚ´?·v
øLn×ûeKpYY<;$ÁÜç"|Ê_eôÇsÌBÈg÷æíÕµRA¾Í·oó7ç<_Dsú»³µù?kÝj?½ÿãËãÜb$·ÿ'SÐDÇߨ^Æl@¾Û0íÇ9´OÞø7*T÷æ¿;ä(Ñ>Ê3»YçÿAõ¶3èØÎ¨<gä«z7'ݽxÝÝèV×µv7ÝÕ¥¬ÄÕÈÈ'_9 ã·RÖ¨eQëZÒ´¨åHëZJ´¨e@ëZÀ[GÔâÛ:¢Î#"æ«Ec·¨}#LÂíø4ê(uyu ®b+Å6ëÀÖȪÛÄr¾]«NN_.s£d¶j]c¿
^¬ÉéfÍ´Ðí Kc`ÏJĨ×>ùjsòOûJØuÂ"¾IÌUpÃ|D ã¿Ë`î,ZëÖ¯bµ6Á|íJn+lÒ°èÍ+áíÚÁÁÍ4iJqT'
yÙlüÅ6Ý-
âidâõæ
¹xxNlê¸u6)ørA³ðߺ}cÿ¾½Ð>Â_¸^hßåÇáøæ¾¨í5%ïÝsHµÜ&»=Ð*Sò.¸)7qa%Sò~&ÁYÁ77Lcñ¤£
9â6~.ä TdoD9@Ö1ÕMk ²èþäwÂþ¼E-N¥gÍÖí<nX(A¨gè[iÚ¡4K¹ÊàçÍmܰó°´<|½#ĸ[á#ºU@¨[)$ò£ù§¨xH÷âH`e¹¨b.íÐÊ<%+s¢ê&âù«a÷6çB½n"(äÕë&BN¥uÁên"X
U£9FeM¥L\7Ë âI1£~ÄêG¼ ~Äê.ÞíþÄÁ"kC¡©eñFÜ-¯ú¨,ÞY¼Úå¿íê³røËmâ To
&ñF°Ü-L¨°
©C°úo¨ñFúo¨ñFúo¨»x·Cúo¬
¦Å"ËC*7än¡hÃ^ñv»þ·7BP]¼rt*Z<¤"XäUX
x#XîJ2ä,ÜIõ#Þõ#ÞP?âõ#ÞPwñnô'ÞY
M-7DTo¬
{ÅÛmÆß.Þ
9@uñFPÈÑ©j¡s9@V!ÞËÎâ¹[^
¢Ì¨ñF̨ñFúo¨»x·Cúo¬
¦Å"ËC*7DÖ½âíöÈoo
ºx#(äèTµo
«:«ñF\bvoÈÝòÛE0õ#Þõ#ÞPwñnô'ÞY
M-7DTo¬
ö-EO5$öÁîTxÜ$,0àO¾ä
ú¥xûéÀÝ ÄôÀNñ£¿ÜÁîqC Qbét?ºS:¥Fñô@'ÁÍßçÁßSçRêùÉè*·¹$Û8~Ç
´ìlv'Ë5h%²-Zyëv» h,n8»ÆÛé·º®©¼ßÇýç6çº×Ð[ïîO&ÃËçy3Zw#ZáêgÍÌG;o éN¥aÊÔüj86ï|{êÙØyzÈò÷=;Ä oÁR68oìQñûeâp¢'p£}}wàÜG¾î#4p9¯Ú°.ßy/®2è tÿYó7?ß²¹i¾5áKã?
]¬ZHcdÚ<^¹CäÎ}`eËÎøK;æ%϶é+è;°ìqh²³fßû3±
]í'ÿv¯ôûÿÿÿPK!mààU(customXml/itemProps1.xml ¢$( ÁJÄ0ïïPæMºÝfëÒtQJa¯¢à5NÛ@$E|wS<GOÃ7ÃÌ÷3õùÃÌÙ;ú ïdhëµ¼¾t¤,Di{9;¬ssW÷áÔË(Ct/M:ÕK+à«,öG^å0~(È¡d<UNc׬«rþ
YRÛt&b\N5¡aç´i88odLèGêA+lZ
ÚH÷qªÖ¤7offËó»ýC¸Å-Úêõ-W}µ½\¦O MMÿ¨6¾yEóÿÿPK!ÃVS
docProps/core.xml ¢( QO0
ßMü¤ïÐvlÆ`=¹dÉ0ßönk¥iëØþ½&2õÁÇöûÝso.NUÁXY«Ñ ¯
T»½ËðÖ1%XY+ÈÐ,Zä·7)× ¯
¬MÁ8 6ð$e®3´wN'[¾ÙÈ;·µ©óG³ÃñÛr+pL0Çpõ@D¤àR²¡
³F{ÊþYÐ)#g%ÝYû.qÇlÁ{qp¬MÓDMÜÅðù)~[=oºQC©Ú]q@y*xÂ
0W|Í`ã°v%³nå÷½ Î?¼¿õ¶ÄÀQ¶ïÏR<>úÝ}cô#~)¯ñãS±DùÐiHi8!xòÞF»ªoè/ªKÀÿ§'3rMüä]âëÿÿPK!©È\ªÚ(customXml/item1.xml ¢$( ²I²
Î/-JN-VNÍIM.IM .©ÌIµUqpÔöQRø%æbJ
¹9yÅVI¶J%%VúúÅÉ©¹Åzù©y@¹´ü¢ÜÄ ·(]??--39Õ%?¹475¯DßÈÀÀL?)3)'3?½(± £jU²³Ñ{ÆÿÿPK!¤rùï³word/fontTable.xml´ÝÓ0
ïxÈ÷Û8iXv£MWK¡¸@å\×i,üyܾ=ã¸IU]²Hä"?g<'/'¿´J´¦"ÙDn·Òì*òc½º¹# xf¶LY#*r@oß<temû
W¤ñ¾-Óx#4m
ÁbmfÝ.ÕÌýÜ·7Üêy¹JúcSzKN6nkÉÅGË÷Zß÷§N(t´ÙÂàÖMqë¬Û¶Îr3ký4f´É#-¹³`k?ÃaÒ¸£4Xa{Fû;H¢yùeg¬c
캬 ¸¤+
Ó(~$o$O¾®ûzËáS¡9ý@ßѯ9÷ç¤Á7ÌðãBåi©
VzÞú9öK wXØÃâã1'QÉFÃѯÉ/ù
î
.TûàöÓ K¦äÆÉ+$VH"pÈG`ñI|
$òÕêL¢@ái9*gýÈï:ì¾÷Nb-µ|·+Drz$B>ù«¸Þ·ÏÒÄl"ùÓ8?~Ó%*ïïaþ3ûµDéDLc4Ø@$¼.ÿFâ2´ÙIÿÍ$þÓïßÿÿPK! N¬word/webSettings.xmlÐÁJ1à»à;,¹·Ù"²t· Rñ"úivvÌdÂLj¬OoÚª ^zË$¹ú@_½£Ð©f^«
¥Á
©S¯/ëÙª$0O:µQ«þòbÛgH©üª(AZ´Ú¦[ÅnÌ)B(#1TJ4~ÛÅ%&¹ó.íõU]_«oÏQh
;²;ýÁl]-£eâ!2Y)û ?yh\øeÅ?eÓ¼,£OéUÚúxB¯*´íÃÍÆs³P}brè>aM|ËX®÷ïK¡ÿdÜÿÿPK!òíôdocProps/app.xml ¢( SËnÛ0¼è?ºÇ´
#HAa£È¡mXÏ[je¥HÜq¿¾KÉVä¶§ê4ûÐr8;o-ñnYÎ&Ó²@§}mÜ~Y>W_nîÊ"¸¬w¸,OÊõñÜD0ÁTðå(Üô[H.;®4>¶@ƽðMc4®½~mÑO§·ß]õMýÄû#ýïÐÚëÌ/½T§À¬°
Õ÷LÇNjOCVVÀV¦E5åôÈ
ì1©=;ë¤Rô@®Aë§æ·RBù9k4«¾}ò
OEþ]qdY¶¨_£¡ºbʯÆõ4zÀ´"ì#ÃÛÉ+¾»jÀ&â=!ò^7`®<Òý5ùX$ó7;/0+¶,
8bår[tØDQUÐJÁµ>îà¸mÍ"Ƚ®s²çÀ
kv|ÅôÔðMédgc²êÎgü1uåÛî¤v&%tl\h(±Ûk*ÖÛñRÏ]y?Ós¨ü:;é¬ïurd¡Ã6æÅÍ?1*È-ûkÞõeÜ{B>ò&¢Íg²ÜëKÏß
l¶þ«Ùb2å¯s×%Çþ^ú
ÿÿPK-!)Âe[Content_Types].xmlPK-!·óNÕ_rels/.relsPK-!ø4Gùword/_rels/document.xml.relsPK-!iç)1¸Ko word/document.xmlPK-!`ÿ¿õ¤¢Ï word/theme/theme1.xmlPK-!b"U¨k°
¦§word/settings.xmlPK-!M;,ÛQ=@¬word/stylesWithEffects.xmlPK-!t?9zÂ(S´customXml/_rels/item1.xml.relsPK-!äÂk\`:Y¶word/styles.xmlPK-!mààUâ½customXml/itemProps1.xmlPK-!ÃVS
¿docProps/core.xmlPK-!©È\ªÚªÁcustomXml/item1.xmlPK-!¤rùï³Âword/fontTable.xmlPK-! N¬®Äword/webSettings.xmlPK-!òíôâÅdocProps/app.xmlPKÜÉ
anlage 2
112207 Zeichen
1
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
über Zuwendungen
an Vereine, Verbände und sonstige Institutionen vom
1. Grundlagen
1.1 Förderung
1.1.1 Die Wissenschaftsstadt Darmstadt (weiter Stadt) gewährt im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel Zuwendungen an Vereine, Verbände und sonstige
Institutionen. Sofern für bestimmte Förderbereiche besondere städtische Vorschriften
bestehen (z. B. Sport- und Kulturförderung), gehen diese vor.
1.1.2 Unter Zuwendung ist der Zuschuss durch einen Bewilligungsbescheid oder eine Förderung
aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung (Fördervertrag) zu verstehen.
Bewilligungsbescheid oder Fördervertrag stellen die jeweilige Rechtsgrundlage der
Förderung dar. Für die Veranschlagung von Zuwendungen gelten die Vorschriften der
Dienstanweisung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans (DAH).
1.1.3 Zuschuss- oder Vertragsverhältnisse können grundsätzlich nur begründet werden, wenn
die/der Zuschussempfangende oder die/der Vertragspartner/in steuerbegünstigte Zwecke
i. S. d. §§ 51 ff. Abgabenordnung verfolgt. Dies ist durch einen Freistellungsbescheid des
zuständigen Finanzamts nachzuweisen. Über Ausnahmen entscheidet der/die
Stadtkämmerer/in.
1.1.4 Folgende Zuwendungsarten werden unterschieden:
1.1.4.1 Zuwendungen zur Deckung der förderfähigen Ausgaben für den laufenden Betrieb
innerhalb des geförderten Kalenderjahres (Betriebskostenförderung).
1.1.4.2 Zuwendungen zur Deckung von Ausgaben oder eines Teils der Ausgaben der
Zuwendungsempfangenden für einzelne, in sich abgeschlossene und zeitlich begrenzte
Vorhaben (Projektförderung).
1.1.4.3 Investitionszuwendungen für die Anschaffung beweglicher Güter des Anlagevermögens
über 1.000,- EUR netto und für investive Baumaßnahmen über 1.000,- EUR netto.
Zuwendungen für Investitionen werden in der städtischen Anlagenbuch haltung als
immaterielle Vermögensgegenstände geführt. Damit die Zuwendung aktiviert werden kann,
ist im Bewilligungsbescheid oder Fördervertrag der Zuwendungszweck und auch der
Nutzen für die Stadt zu bestimmen (Investitionsförderung).
1.1.4.4 Die Projektförderung ist der Betriebskostenförderung vorzuziehen, insbesondere wenn es
sich um überörtliche Träger handelt.
2
1.1.5 Die Zuwendung wird für den beantragten Zweck bewilligt und zwar auf folgende Weise:
- Im Regelfall als Anteilsfinanzierung, nach der ein bestimmter Prozentsatz oder
ein bestimmter Teil der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert wird, wobei der
Eigenanteil der Zuwendungsempfangenden 20 % der förderfähigen
Gesamtausgaben, bei Investitionsförderung 50 % der förderfähigen
Gesamtausgaben, nicht unterschreiten soll. Über Ausnahmen entscheidet der/die
Stadtkämmerer/in. Die Zuwendung ist bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag zu
begrenzen.
- Alternativ kann als Anerkennung förderwürdiger Aktivitäten in Form eines
Bewilligungsbescheids ein Zuschuss bis zur Höhe von 2.500,- EUR als Festbetrag
bewilligt werden. Es bleibt unbenommen diese Zuwendung unter Auflagen zu
gewähren.
1.1.6 Grundsätzlich ist die Zuwendung durch einen Bewilligungsbescheid zu gewähren. Nur
ausnahmsweise ist die Form des Fördervertrags zu wählen.
1.1.7 Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des im Bewilligungsbescheid oder Fördervertrag
festgelegten Zuwendungszwecks verwendet werden.
1.1.8 Die Zuwendung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.
1.1.9 Die Zuwendung darf nicht zu einer Verbesserung der Vermögenslage der/des
Zuschussempfangenden oder der/des Vertragspartners/in führen. Eine Liquiditätsreserve
kann zugestanden werden, wenn die Voraussetzungen nach Ziff. 1.4.5 dieser
Verwaltungsvorschrift (weiter VV) vorliegen.
1.1.10 Liegt der zu fördernde Zweck auch im Interesse von Dritten, sollen sich diese
angemessen an den förderfähigen Ausgaben beteiligen.
1.1.11 Wollen sowohl das Land Hessen als auch andere öffentliche Zuwendungsgeber mit der
Stadt Zuwendungen für den gleichen Zweck leisten, ist zu beachten, dass
- der Anteil der Stadt an der Gesamtfördersumme prozentual bestimmt und
- ein möglicher Rückforderungsanspruch nach dem gleichen prozentualen Verhältnis
aufgeteilt und einbehalten bzw. zurückgefordert wird.
1.1.12 Es ist zu beachten, dass mögliche Rückforderungsansprüche im Vorfeld gesichert
werden, z. B. durch die Eintragung dinglicher Rechte an Grundstücken.
1.1.13 Investitionszuwendungen können im Bereich von Lieferungen/Kauf von Waren und
Dienstleistungen nur gewährt bzw. vertraglich vereinbart werden, wenn die Vergabe - und
Vertragsordnung für Leistungen (VOL) von den Zuwendungsempfangenden mit den
Leistungserbringenden vertraglich vereinbart wird. Bei Baumaßnahmen müssen
zusätzlich die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ggf. die
Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) vertraglich zugrunde gelegt werden.
3
1.1.14 Bei Zuwendungen von mehr als 50.000,- EUR netto für Baumaßnahmen und
bautechnische Anlagen müssen zusätzlich vor Bewilligung des Zuschusses oder des
Vertragsschlusses die zuständigen technischen Stellen das Vorhaben auf technische
Notwendigkeit, Folgekosten und preisliche Angemessenheit der Maßnahme prüfen. Diese
können weitere Unterlagen nachfordern.
1.1.15 Die entsprechenden Vorschriften zur Vergabe sind zu beachten.
1.1.16 Die/der Zuschussempfangende oder die/der Vertragspartner/in, die/der eine eigene
Prüfungseinrichtung unterhält, hat von dieser die Richtigkeit der Angaben im
Verwendungsnachweis prüfen und bestätigen zu lassen. Der Prüfvermerk ist der Stadt
vorzulegen.
1.2 Antragsverfahren
1.2.1 Zuwendungen gem. Ziff. 1.1.5 erster Spiegelstrich dieser VV sind schriftlich zu
beantragen. Dabei müssen die Anträge die zur Beurteilung der Notwendigkeit und
Angemessenheit der Zuwendung erforderlichen Angaben enthalten, vor allem muss der
Fehlbedarf dargestellt sein. Dazu gehören Angaben über die Ziele des zu fördernden
Vorhabens oder der zu fördernden Einrichtung, die erforderlichen Ausgaben einschließlich
der Folgekosten sowie die Darlegung des voraussichtlichen Nutzens der Förderung und ein
Zeitplan. Auf Verlangen der bewilligenden Stelle sind die Angaben durch geeignete
Unterlagen zu belegen. Die Antragstellenden haben zu erklären, ob sie zum Vorsteuerabzug
nach § 15 Umsatzsteuergesetz berechtigt sind.
1.2.2 Es sind ausschließlich die Antragsmuster in den Anlagen 2 bis 4 zu verwenden.
1.2.3 Ein Antrag auf eine Zuwendung für die Anerkennung förderwürdiger Aktivitäten gem.
Ziff. 1.1.5 zweiter Spiegelstrich dieser VV kann formlos gestellt werden. Die
förderwürdigen Aktivitäten sind schriftlich ausführlich zu erläutern.
1.2.4 Über die Möglichkeit der Förderung informiert ein gesondertes Merkblatt. Dieses Merkblatt
in Anlage 1 sind auf der Homepage der Stadt und zusätzlich im Foyer des Stadthauses zur
Verfügung zu stellen. Die Antragsmuster in Anlage 2 – 4 sollen auf der Homepage der Stadt
und im entsprechende Fachamt erhältlich sein.
1.2.5 Hinzuzufügen ist bei einem Antrag auf
- Betriebskostenförderung ein Wirtschaftsplan,
- Projektförderung ein Finanzplan,
- Investitionsförderung ein Finanzierungsplan.
1.2.6 Die Anträge auf o. g. Zuwendungen sind bis zum 31. März für das Folgejahr zu stellen.
4
1.2.7 Das Fachamt prüft,
- ob der Antrag zulässig und begründet ist,
- ob die Antragsunterlagen vollständig sind,
- ob der Eigenanteil angemessen und die Zuwendung wirtschaftlich notwendig ist,
- ob die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist,
- ob städtisches Interesse gegeben ist und die Erreichung des angestrebten Zwecks
ohne die Zuwendung nicht möglich ist,
- ob eine Förderung auch bei anderen städtischen Stellen beantragt wurde,
- ob bei einer Förderung Folgekosten zulasten der Stadt in künftigen Haushaltsjahren
entstehen,
- ob die Einhaltung der Grundsätze der ordnungsgemäßen Geschäftsführung gesichert
ist. Dies bedeutet, dass die Geschäftsführung nicht gegen Rechtsvorschriften, z. B.
unterlassener Antrag auf Eröffnung des Insolvensverfahrens, verstößt.
1.2.8 Die Zuständigkeit zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen zum Abschluss eines
Fördervertrags oder Erlass eines Bewilligungsbescheids regeln die entsprechenden
Vorschriften der Stadt.
1.3 Auszahlung
1.3.1 Zuwendungen dürfen nur insoweit und nicht eher ausgezahlt werden, als sie für fällige
Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt werden.
1.3.2 Laufende Betriebskostenzuwendungen sind möglichst in Vierteljahresraten anzuweisen.
Davon kann abgesehen werden, wenn der Zuwendungsbetrag unter 5.000,- EUR jährlich
liegt.
1.3.3 Bei Investitionszuwendungen für Baumaßnahmen ist die Zuwendung jeweils anteilig nach
Baufortschritt, in der Regel nach Abschluss des Gewerks unter Vorlage entsprechender
Rechnungen, auszuzahlen. Vor Auszahlung hat außerdem die zuständige technische
Stelle der Stadt bzw. das beauftragte Architektur - bzw. Ingenieurbüro die Rechnungen zu
prüfen.
1.4 Verwendungsnachweis
1.4.1 Allgemeine Anforderungen
1.4.1.1 Für jede Zuwendung ist ein einzelner und getrennter Verwendungsnachweis vorzulegen.
5
1.4.1.2 Bei Baumaßnahmen kann, unabhängig von der Rechtsform der Gewährung, auch ein
unterjähriger Zwischenverwendungsnachweis verlangt werden.
1.4.1.3 Im Bewilligungsbescheid oder im Fördervertrag ist der Termin für die Vorlage des
Verwendungsnachweises zu bestimmen.
1.4.1.3.1 Bei Betriebskostenzuwendungen ist die Vorlage des Verwendungsnachweises zum
31. März des Folgejahres zu terminieren. Hiervon abweichend ist im Bereich des
Schulwesens die Frist auf den 15.08. des Jahres, in dem das bezuschusste Schuljahr
endet, festzulegen.
1.4.1.3.2 In der Regel soll bei Projekt- und Investitionszuwendungen der Nachweis drei Monate
nach Projektende terminiert werden. Bei Projekt- und Investitionszuwendungen, die
sich über mehrere Haushaltsjahre erstrecken, soll ein Zwischenverwendungsnachweis
über das vorangegangene Haushaltsjahr bis zum 31. März des Folgejahres vorgelegt
werden. Drei Monate nach Beendigung des Förderzeitraums ist ein
zusammengefasster Abschlussnachweis vorzulegen.
1.4.2 Aufbau
1.4.2.1 Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen
Nachweis.
1.4.2.2 In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung und ihre Auswirkung
darzustellen und im Einzelnen zu erläutern. Insbesondere über:
- Strukturdaten (Personalausstattung und -vergütung, Organisation, Räumlichkeiten,
Öffnungszeiten etc.),
- Aufgaben und Ziele (Leistungen, Rechtsgrundlagen, Angebote etc.),
- Nutzerdaten (Statistik nach Alter, Geschlecht, Herkunft, Leistungsart etc.),
- Kooperationsdaten (Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften u. a., Stadtteilvernetzung
etc.),
- Qualitätsmanagement (Evaluation, Zielerreichung, Wirkungsbeschreibung etc.),
- betriebliche Besonderheiten,
- den Ausblick auf das kommende Jahr.
1.4.2.3 Der zahlenmäßige Nachweis der Verwendung der Zuwendung ist in Form einer
Darstellung von Einnahmen und Ausgaben zu führen. Aus Gründen der
Nachvollziehbarkeit müssen Tag, Empfänger/Einzahler sowie der Grund aus dem
Nachweis hervorgehen.
6
1.4.2.4 Bei der Projekt- und Investitionsförderung bezieht sich die Darstellung der
Einnahmen und Ausgaben auf das geförderte Vorhaben. Im Falle zentralisierter
Verwaltungskosten bei Projekten sog. „Freier Träger“ siehe Ziff. 1.4.4.7 dieser VV.
1.4.2.5 Bei der Betriebskostenförderung sind die Einnahmen und Ausgaben mit den
Geldbeständen am Anfang und Ende des betreffenden Jahres nachzuweisen. W enn
die/der Zuschussempfangende oder die/der Vertragspartner/in ein sog. „Freier Träger“
ist und im Bereich der Betriebskostenförderung seine Leistungen organisatorisch
abgetrennt von seiner Hauptverwaltung erbringt, z. B. Betrieb eines Kindergartens,
dann ist im Bewilligungsbescheid oder Fördervertrag zu regeln, dass sich der
Verwendungsnachweis nur auf diesen abgetrennten Betrieb bezieht. Im Falle
zentralisierter Verwaltungskosten bei abgetrennten Betrieben o. g. „Freier Träger“
siehe Ziff. 1.4.4.7 dieser VV.
1.4.2.6 Wahlweise kann im Bereich der Betriebskostenförderung der Nachweis durch Vorlage
eines von einem Steuerberater oder einer Person mit vergleichbarer Qualifikation
erstellten kaufmännischen Jahresabschlusses geführt werden.
1.4.2.7 Soweit die Zuwendungsempfangenden die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach
§ 15 Umsatzsteuergesetz haben, ist die Umsatzsteuer gesondert auszuweisen.
1.4.2.8 Der Verwendungsnachweis ist ohne Belege vorzulegen, es sei denn, die Vorlage der
Originalbelege (Einnahme- und Ausgabebelege, Kontoauszüge, Kassenbuch etc.) wurde
im Bewilligungsbescheid oder in den Verträgen bereits verfügt bzw. vereinbart. Die
Nachforderung von Belegen bleibt der bewilligenden Stelle und dem Revisionsamt auch
danach noch vorbehalten. Bei erstmaliger Förderung sind die Belege immer vorzulegen.
1.4.2.9 Aus den Belegen muss sich das sachliche und rechnerische Zustandekommen der
Zahlungen ergeben. Belege, aus denen der Zahlungsgrund nicht eindeutig ersichtlich ist,
sind zu erläutern.
1.4.2.10 Bei Vereinen ist das Protokoll der Kassenprüfung durch die Vereinsprüfer vorzulegen.
1.4.2.11 Die Belege sind 10 Jahre nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises
aufzubewahren.
1.4.2.12 Soweit bei investiven Baumaßnahmen Eigenleistungen durch die Arbeitsleistungen von
Vereinsmitgliedern erbracht werden, sind diese detailliert darzustellen. Hierzu haben
die Zuwendungsempfangenden das Musterformular aus der Anlage 8 zu verwenden. Die
Aufstellungen sind von den mitarbeitenden Mitgliedern zu unterschreiben und von einer
verantwortlichen Person der/des Zuwendungsempfangenden zu bestätigen. Der
Stundensatz ist entsprechend § 40a Abs. 4 Einkommensteuergesetz in seiner jeweils
gültigen Fassung anzusetzen.
1.4.2.13 Für den als Anerkennung förderwürdiger Aktivitäten bewilligten Festbetragszuschuss ist
ein einfacher Verwendungsnachweis vorzulegen. Dieser besteht aus einem Sachbericht
und dem zahlenmäßigen Nachweis der zweckentsprechenden Verausgabung in Höhe der
bezuschussten Mittel. Die Regelung in Ziff. 1.4.2.8 dieser VV gilt entsprechend.
7
1.4.3 Prüfung der Verwendung
1.4.3.1 Der Verwendungsnachweis wird vom jeweiligen Fachamt und nach Bedarf vom
Revisionsamt der Stadt geprüft. Der Umfang und das Ergebnis der Prüfung sind in einem
formalisierten Prüfvermerk durch die bewilligende Stelle niederzulegen und dem
Revisionsamt zur Prüfung zuzuleiten.
Diese Ämter können auch in den Räumen der Zuwendungsempfangenden die Prüfung
vornehmen. Auch eine Baustelle muss für eine Prüfung zugänglich sein.
1.4.3.2 Die Prüfung des Fachamts sollte innerhalb von 6 Monaten nach Eingang des
vollständigen Verwendungsnachweises abgeschlossen sein. Kommt das Fachamt nach
seiner Prüfung zum Ergebnis, dass eine Rückforderung der Zuwendung, auch teilweise,
begründet ist, hat es die entsprechenden Maßnahmen umgehend ohne die Prüfung des
Revisionsamts abzuwarten, einzuleiten.
1.4.3.3 Der als Anerkennung förderwürdiger Aktivitäten bewilligte Festbetragszuschuss ist
zweckentsprechend zu verwenden. Für den Fall, dass die förderfähigen Ausgaben den
bewilligten Zuschuss unterschreiten, ist der Differenzbetrag zurückzufordern. Dies gilt
auch für die nicht zweckentsprechende Verwendung. Die Gewährung einer
Liquiditätsreserve ist ausgeschlossen.
1.4.3.4 Bei Baumaßnahmen und technischen Anlagen sind generell alle Ausgaben durch Führung
eines Bauausgabebuches, einer Haushaltsüberwachungsliste oder durch PC erstellte
Buchungslisten nachzuweisen. Die Abrechnungsunterlagen sind mit geprüften
Schlussrechnungen in einer Kostenfeststellung (nach DIN 276 gegliedert)
zusammengefasst zur Prüfung vorzulegen.
1.4.3.5 Dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs -Überörtliche Prüfung- stehen die
Rechte aus dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung Kommunaler
Körperschaften in Hessen (ÜPKKG vom 22.12.1993, GVBI. I S. 708 ff. insbesondere
§ 5 Abs. 2 - 4) zu.
8
1.4.4 Einnahmen und Ausgaben
1.4.4.1 Einnahmen i. S. d. Vorschrift sind Zuwendungen, die zu Einzahlungen führen (Spenden,
auch zweckgebundene Spenden, Leistungen Dritter, Zuschüsse und eigene Einnahmen).
Der Empfang einer Darlehenssumme stellt keine Einnahme dar.
1.4.4.2 Ausgaben i. S. d. Vorschrift sind Auszahlungen, die zur Erfüllung des genehmigten und
geförderten bzw. vertraglich vereinbarten Zwecks unmittelbar notwendig sind.
Nicht anerkannt werden im o. g. Sinne z. B.:
- Personalausgaben, die im Vergleich und vor dem Hintergrund des zu erreichenden
Zwecks unangemessen hoch sind oder für die keine sozialversicherungs - oder
steuerrechtlichen Verpflichtungen erfüllt werden,
- Personalausgaben, welche die Beschäftigten der/des Zuschussempfangenden bzw.
der/des Vertragspartners/in besser stellen als vergleichbare städtische
Bedienstete nach den tariflichen Bestimmungen des öffentlichen Dienstes,
- Aufwandsentschädigungen, außer der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale gem.
Einkommensteuergesetz bis zum steuerfreien Höchstbetrag,
- Ausgaben für Honorare, wenn sie nicht schriftlich vereinbart werden,
- Bewirtungskosten für interne Veranstaltungen (Weihnachtsfeier,
Jahreshauptversammlung, Vorstandssitzung etc.),
- sonstige Bewirtungskosten, die ein angemessenes Maß übersteigen,
- Reisekosten, Tagegeld und Übernachtungskosten, die über den Sätzen des
Hess. Reisekostengesetzes liegen,
- Trinkgelder, Säumniszuschläge, Mahngebühren, Straf- und Ordnungsgelder,
- Geschenke für Mitarbeiter,
- Ausgaben, die nicht belegt werden,
- Tilgung von Darlehen,
- Abschreibungen,
- Spenden und Zuschüsse an Dritte,
- bestandsneutrale Umbuchungen.
9
1.4.4.3 Vorwerfbar nicht in Anspruch genommene Skonti und Rabatte werden bei den Ausgaben
nicht berücksichtigt.
1.4.4.4 Grundsätzlich werden Ausgaben, die sich aus steuer- und sozialversicherungsrechtlichen
Risiken verwirklicht haben, nicht finanziert, z. B. wenn höhere Aufwandsentschädigungen
für Übungsleiter gezahlt und damit die Übungsleiterpauschale überschritten wurde.
1.4.4.5 Die Vorsteuerabzüge nach § 15 Umsatzsteuergesetz gehören, soweit sie bei der
Umsatzsteuer abgesetzt werden können, nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
1.4.4.6 Für die Anschaffung von Gegenständen des Anlagevermögens über 1.000,- EUR netto ist
ein gesonderter Antrag auf Investitionsförderung zu stellen, siehe Ziff. 1.1.5 u. 1.1.13 f.
dieser VV.
1.4.4.7 Macht ein sog. „Freier Träger“ über die unmittelbar durch das Projekt oder im
betreffenden abgetrennten Betrieb hinaus weitere entstandene Verwaltungskosten geltend,
z. B. weil eine Buchhaltung zentral geführt wird, kann er hierfür eine Pauschale von
maximal bis zu 12 % der förderfähigen Ausgabenzwischensumme ansetzen, siehe Anlage
2 Ziff. 4.2 bzw. Anlage 3 Ziff. 4.2 dieser VV. Hierüber hat die Stadt im Einzelfall zu
entscheiden.
10
1.4.5 Liquiditätsreserve
1.4.5.1 Eine Liquiditätsreserve wird nur bei Betriebskostenförderung gewährt. Diese dient der
Abdeckung von laufenden Verbindlichkeiten zu Anfang des Folgejahres.
1.4.5.2 Im Falle einer Einnahmen-/Ausgabenrechnung beträgt die Liquiditätsreserve 20 % der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des geförderten Jahres. Überschreitet der
Geldbestand zum Jahresende die Liquiditätsreserve, sind die Zuschussempfangenden bzw.
Vertragspartner verpflichtet, den städtischen Zuschuss - ggf. auch anteilig - an die Stadt
zurückzuzahlen.
Der Überschreitungsbetrag wird wie folgt berechnet:
Tatsächlicher Geldbestand (Barbestand, Giroguthaben, Festgeldguthaben,
Sparguthaben und Finanzanlagen) zum 1. Januar des geförderten Jahres
+ Städtische Zuwendung
+ Sonstige Einnahmen des betreffenden Jahres (gem. Ziff. 1.4.4.1 dieser VV)
– alle Ausgaben
= Geldbestand zum 31. Dezember des geförderten Jahres
– 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (gem. Ziff. 1.4.4.2 dieser VV)
= Überschreitung
Der Rückforderungsbetrag darf den Zuwendungsbetrag nicht überschreiten.
1.4.5.3 Wenn ein kaufmännischer Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) erstellt
wird, bleibt die Liquiditätsreserve unberücksichtigt, wenn sie 20 % der förderfähigen
Gesamtaufwendungen des betreffenden Wirtschaftsjahres nicht übersteigt.
Der Überschreitungsbetrag wird für das geförderte Geschäftsjahr wie folgt berechnet:
Liquide Mittel (Barbestand, Giroguthaben, Festgeldguthaben, Sparguthaben und
Finanzanlagen) zum 1. Januar des geförderten Jahres
+ Städtische Zuwendung
+ Sonstiger Ertrag des betreffenden Jahres, der zu Einzahlungen geführt hat
– alle Aufwendungen, die gezahlt worden sind
= Geldbestand
– 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtaufwendungen, die gezahlt worden sind
= Überschreitung
11
Der Rückforderungsbetrag darf den Zuwendungsbetrag nicht überschreiten.
1.4.5.4 Eine Überschreitung der Liquiditätsreserve ist eine Verbesserung der Vermögenslage und
stellt damit keine zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung dar,
vgl. Ziff. 2.2.2 erster Spiegelstrich sowie Ziff. 3.2.3 i. V. m. Anlage 9 § 4 Abs. 1 dritter
Spiegelstrich dieser VV.
1.4.5.5 Ausnahmsweise besteht die Möglichkeit im Falle der Überschreitung der Liquiditätsreserve
auf eine Rückforderung bis zur Höhe des Überschreitungsbetrags zu verzichten, wenn
insgesamt
- der/die Zuwendungsempfangende dies beantragt,
- das jeweilige Fachamt und das Revisionsamt eine Stellungnahme an den/die
Stadtkämmerer/in abgegeben haben,
- der/die Stadtkämmerer/in dem zustimmt und
- nachgewiesen wird, auf ein Ziel anzusparen, welches den genehmigten Zweck
fördert.
Der angesparte Betrag muss im Folgejahr verausgabt werden.
12
1.4.6 Anschaffung von Gegenständen
1.4.6.1 Die Zuwendungsempfangenden haben die mit Zuwendungen der Stadt oder aufgrund
Fördervertrags beschafften (erworbenen oder hergestellten) Gegenstände, deren
Anschaffungs- oder Herstellungswert 150,- EUR netto übersteigt, zu inventarisieren.
1.4.6.2 Vermögensgegenstände, die mit Hilfe der Investitionszuwendung angeschafft oder
hergestellt wurden, sind mindestens für die Dauer des im Bewilligungsbescheid oder
Fördervertrag festgelegten Verwendungszwecks zu nutzen. Im Falle der Änderung des
Verwendungszwecks oder bei Veräußerung oder Verschenkung des
Vermögensgegenstandes in diesem Zeitraum ist die Genehmigung der vormals für die
Entscheidung über die Zuwendungsgewährung oder den Vertragsschluss zuständigen
Stelle der Stadt einzuholen, vgl. Ziff. 1.2.8 dieser VV. Diese Stelle kann auch
entscheiden, ob der Zuschuss (ggf. anteilig) zurückzuzahlen ist.
2. Zuschüsse durch Bewilligungsbescheid (Verwaltungsakt)
2.1 Bewilligung
2.1.1 Vor der Bewilligung des Zuschusses ist zu prüfen, welche Finanzierungsart unter
Berücksichtigung der Interessenlage der Stadt und der Zuschussempfangenden den
Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit am besten entspricht. Dies ist
insbesondere zu beachten, wenn mehrere Zuschussgeber an der Finanzierung beteiligt sind.
Die Finanzierungsart für den Zuschuss ist bei der Bewilligung festzulegen.
2.1.2 Das Ergebnis der Antragsprüfung ist zu vermerken. Dieser Vermerk ist mit dem Antrag zu
den Akten zu nehmen.
2.1.3 Der Zuschuss darf nur bewilligt werden, soweit die erforderlichen Mittel im städtischen
Haushalt vorgesehen und freigegeben sind.
2.1.4 Grundsätzlich ist eine doppelte Bezuschussung durch mehrere städtische Stellen für den
gleichen Zweck ausgeschlossen.
2.1.5 Die Veranschlagung von Mitteln im Haushaltsplan begründet keinen Rechtsanspruch auf
Förderung.
2.1.6 Sind die Verwendungsnachweise für evt. früher gewährte Zuschüsse nicht frist- oder
ordnungsgemäß vorgelegt, kann eine weitere Bezuschussung versagt werden.
2.1.7 Bei der Gewährung von Zuschüssen sollte sich der Sitz der Antragstellenden, mindestens
jedoch sein Tätigkeitsbereich und Aufgabenschwerpunkt, in der Stadt befinden.
2.1.8 Zuschüsse zur Projekt- sowie Investitionsförderung werden nur für solche Vorhaben
bewilligt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sind. Die
bewilligende Stelle kann mit Zustimmung des/der zuständigen Dezernenten/in in
begründeten Einzelfällen Ausnahmen zulassen. Im Bewilligungsbescheid ist der zu
betrachtende Förderzeitraum anzugeben.
13
2.1.9 Der Zweck der Förderung ist im Bewilligungsbescheid möglichst genau zu beschreiben.
Allgemeine Formulierungen, z. B. „Sachkostenzuschuss“, sind zu vermeide n. Die
Zuschusshöhe muss konkretisiert („bis zu … EUR“) sein.
2.1.10 Für die Bewilligung sind, mit Ausnahme der Festbetragsfinanzierung, die in den Anlagen
5 bis 7 beiliegenden Musterbescheide mit kursiven Bearbeitungshinweisen anzuwenden.
Die Zuschussempfangenden sind darauf aufmerksam zu machen, dass in geeigneter
Form auf die finanzielle Unterstützung durch die Stadt hinzuweisen ist.
2.1.11 Der Finanzierungs-, Wirtschafts- oder Finanzplan, welcher der Bewilligung zugrunde liegt,
ist im Bewilligungsbescheid für verbindlich zu erklären.
2.2. Rücknahme und Widerruf der Bewilligung, Rückzahlung des Zuschusses
2.2.1 Ein Bewilligungsbescheid kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder
teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder Vergangenheit zurückgenommen werden, wenn
- der Bewilligungsbescheid durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung
erwirkt wurde;
- der Bewilligungsbescheid durch Angaben erwirkt wurde, die in wesentlicher
Beziehung unrichtig oder unvollständig waren;
- die Rechtswidrigkeit des Bescheids bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit
nicht bekannt ist.
Im Übrigen gilt § 48 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz.
2.2.2 Der Bewilligungsbescheid kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz
oder teilweise auch mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden oder die
weitere Verwendung des Zuschusses kann untersagt oder die Auszahlung weiterer Beträge
gesperrt werden,
- wenn die Leistung nicht, nicht alsbald nach der Erbringung oder nicht mehr für den
in dem Bewilligungsbescheid bestimmten Zweck verwendet wird,
- wenn mit dem Bewilligungsbescheid eine Auflage verbunden ist und der/die
Zuschussempfangende diese nicht oder nicht innerhalb einer ihm/ihr gesetzten
Frist erfüllt hat.
Im Übrigen gilt § 49 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz.
2.2.3 Der zu erstattende Betrag ist vom Eintritt der Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheids an
mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu verzinsen. Es gelten die
Vorschriften des Hess. Verwaltungsverfahrensgesetzes. Im Übrigen ist die
Verwaltungskostensatzung zu beachten.
2.2.4 Von Aufrechnungsmöglichkeiten ist Gebrauch zu machen.
14
2.2.5 Die Anhörung Beteiligter gem. § 28 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz ist zu beachten.
2.2.6 Bei Rückforderungsansprüchen unter 50, - EUR kann die bewilligende Stelle nach
pflichtgemäßem Ermessen auf die Rückforderung verzichten.
3. Finanzielle Leistung durch Fördervertrag
3.1 Voraussetzungen für Vertragsschluss
3.1.1 Vorab ist zu unterscheiden, sofern ein vertragliches Verhältnis eingegangen werden soll,
welche Vertragsart zu wählen ist. Steht im Vordergrund die Förderung eines/einer
möglichen Vertragspartners/in, um z. B. Planungssicherheit zu gewährleisten, dann ist ein
Fördervertrag zu schließen. Dieser fällt in den Regelungsbereich vorliegender VV. Er ähnelt
inhaltlich einem Bewilligungsbescheid. Steht hingegen ein gegenseitiger Leistungsaustausch
im Vordergrund und soll dieser auch von Seiten der Stadt abgesichert werden, ist ein
allgemeiner Vertrag abzuschließen, für den diese VV nicht gilt.
3.1.2 Wenn ein Fördervertrag geschlossen werden soll, ist weiter zu prüfen, welche
Finanzierungsart unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessenlage der Stadt und
der/des Vertragspartners/in den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit am
besten entspricht.
3.1.3 Das Abschließen eines Fördervertrags bedarf der vorherigen Antragstellung gem.
Ziff. 1.2 ff. unter Verwendung der Antragsformulare in Anlage 2 – 4 dieser VV.
3.1.4 Für einen Fördervertrag ist das Vertragsmuster in Anlage 9 sinngemäß zu verwenden.
3.1.5 Als Grundlage des Fördervertrags müssen auf Seiten der Stadt Leistungs- und
Qualitätsmerkmale definiert werden, die von der/dem Vertragspartner/in zu erfüllen sind.
Diese sind vor Antragstellung und Vertragsschluss der/dem möglichen Vertragspartner/in
mitzuteilen. Die von der Stadt gewünschten Leistungen müssen geeignet, ausreichend,
zweckmäßig und wirtschaftlich sein.
3.1.6 Die Verträge sind nur mit solchen Vertragspartnern abzuschließen, die unter
Berücksichtigung der Grundsätze der Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit geeignet sind.
3.1.7 Ein Folgevertrag kann nur abgeschlossen werden, wenn die Prüfung nach Ziff. 1.4 dieser
VV ergeben hat, dass die Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Qualität erfüllt worden
sind und das mit der Leistung angestrebte Ziel erreicht wurde.
3.1.8 Ein Fördervertrag kann nur geschlossen werden, wenn die erforderlichen Mittel für die
Vertragsdauer absehbar bereitgestellt werden können.
3.1.9 Die Stadt ist zur Zahlung nur verpflichtet, wenn mit der/dem Vertragspartner/in ein
schriftlicher Vertrag über die jeweilige Leistung und das Leistungsentgelt geschlossen
wurde.
15
3.1.10 Die/Der mögliche Vertragspartner/in muss erklären, ob sie/er zum Vorsteuerabzug nach
§ 15 Umsatzsteuergesetz berechtigt ist.
3.2 Vertragsinhalte
3.2.1 Der Fördervertrag soll insbesondere folgende Regelungen mindestens enthalten:
- Art, Ziel und Qualität der Leistung der/des Vertragspartners/in,
- den betroffenen Personenkreis (Zielgruppe),
- die erforderliche sächliche und personelle Ausstattung,
- die Qualifikation des Personals,
- die betriebsnotwendigen Anlagen des Betriebs,
- Leistungsentgelt,
- Prüfrechte,
- Verwendungsnachweis,
- Informationspflicht der/des Vertragspartners/in,
- Diskriminierungsverbot.
3.2.2 Die Laufzeit von Förderverträgen ist auf fünf Jahre zu begrenzen.
3.2.3 Im Fördervertrag ist für den Fall von Leistungsstörungen eine oder mehrere Möglichkeiten
zugunsten der Stadt zu regeln, die eine weitere Förderung der/des Vertragspartners/in
verhindert und eine Rückzahlung des Förderbetrags zulassen. Auch ein Kündigungsre cht
ist aufzunehmen.
3.2.4 Wird die Förderung von laufenden Betriebskosten vereinbart, ist die Fälligkeit der
Auszahlung in Vierteljahresraten in den Fördervertrag aufzunehmen. Davon kann
abgesehen werden, wenn das Leistungsentgelt unter 5.000,- EUR jährlich liegt.
3.2.5 Zusätzlich sind, wenn als notwendig für den vorliegenden Sachverhalt erachtet, z. B.
Regelungen zur Haftung und Sicherungsmöglichkeiten (z. B. durch die Eintragung
dinglicher Rechte an Grundstücken) aufzunehmen.
16
4. Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Beschlussfassung durch die
Stadtverordnetenversammlung in Kraft. Die geltenden Allgemeinen Richtlinien der Stadt über die
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Institutionen und auch alle in der
Vergangenheit erlassenen weiteren Allgemeinen Regelungen im Zuschusswesen treten zu diesem
Zeitpunkt außer Kraft.
Darmstadt, den
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Anlage 1
- 1-
Information für die Beantragung von allgemeinen städtischen Zuschüssen
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt gewährt im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel allgemeine Zuwendungen an Vereine, Verbände und sonstige Institutionen,
wenn deren Aktivitäten u. a. im städtischen Interesse stehen.
Förderarten
Es gibt folgenden Förderarten:
- Betriebskostenförderung für den laufenden Betrieb eines Kalenderjahres,
- Projektförderung für einzelne, in sich abgeschlossene und zeitlich begrenzte
Vorhaben, welche vom laufenden Betrieb abgegrenzt sind,
- Investitionsförderung für investive Ausgaben (z. B. Anschaffung von einzelnen
beweglichen Gegenständen über 1.000, - EUR netto).
Diese Förderungen können nebeneinander gewährt werden, wobei zu beachten ist, dass eine
Projektförderung der Betriebskostenförderung vorzuziehen ist, insbesondere wenn es sich um
überörtliche Träger handelt.
Alternativ kann für die Anerkennung förderwürdiger Aktivitäten ein Zuschuss bis zur Höhe von
2.500,- EUR beantragt werden. Dies ist form los möglich, die förderwürdigen Aktivitäten sind
ausführlich schriftlich zu erläutern.
Antragsvoraussetzungen
Zuwendungen zur Projekt- sowie Investitionsförderung werden nur für solche Vorhaben bewilligt, die
zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sind.
Welches Fachamt zuständig ist, kann der Homepage der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter
www.darmstadt.de entnommen bzw. unter der Telefonnummer 06151/131 erfragt werden.
Ein Antrag auf Betriebskosten -, Projekt- oder Investitionsförderung muss schriftlich unter
Verwendung der entsprechenden Antragsformulare gestellt werden. Diese sind ebenfalls über
die Homepage der Stadt oder über das entsprechende Fachamt erhältlich.
Die Anträge auf o. g. Zuwendungen sind bis zum 31. März für das Folgejahr zu stellen.
Die Anträge müssen die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung
erforderlichen Angaben enthalten.
Anlage 1
- 2-
Die Zuwendung wird grundsätzlich als Anteilsfinanzierung des zu erfüllenden Zwecks bewilligt, das
bedeutet, dass der Eigenanteil der Zuwendungsempfangenden bei Betriebskosten- und
Projektförderung 20 % der förderfähigen Gesamtausgaben, bei Investitionsförderung 50 % der
förderfähigen Gesamtausgaben, nicht unterschreiten soll. Liegt der zu fördernde Zweck auch im
Interesse von Dritten, sollen sich diese angemessen an den zuwendungsfähigen Ausgaben
beteiligen.
Der Antrag kann u. a. abgelehnt werden, wenn über die Verwendung früher gewährter Zuschüsse
entweder nicht frist- oder ordnungsgemäß ein Nachweis erbracht wurde.
Bewilligungsbedingungen
Eine Förderung kann nur erfolgen, soweit die erforderlichen Mittel im Haushaltsplan der
Wissenschaftsstadt Darmstadt vorgesehen und freigegeben sind.
Die Veranschlagung von Mitteln im Haushaltsplan begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung.
Grundsätzlich ist eine doppelte Förderung durch mehrere städtische Stellen für den gleichen Zweck
ausgeschlossen.
Bei der Öffentlichkeitsarbeit ist in geeigneter Form auf die finanzielle Unterstützung durch die
Wissenschaftsstadt Darmstadt hinzuweisen.
Verwendung
Die Verwendung der Fördermittel ist in Form einer Einnahme- und Ausgabe-Rechnung sowie eines
Sachberichts nachzuweisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine ausgezahlte Zuwendung auch zurückgefordert werden kann,
wenn z. B. die Zuwendung nicht für den bewilligten Zweck verwendet wurde.
Fördervertrag
In Ausnahmefällen ist es auch möglich, Förderungen auf Grundlage eines Vertrags zu erhalten.
Anlage 2
- 1 -
(
Antrag auf Betriebskostenförderung
Anmerkung: Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn über die Verwendung früher gewährter
Zuwendungen entweder nicht frist- oder ordnungsgemäß ein Nachweis erbracht wurde.
Grundsätzlich ist eine doppelte Förderung durch mehrere städtische Stellen für den gleichen Zweck
ausgeschlossen.
Hiermit beantragen wir/beantrage ich eine Betriebskostenförderung von ____________________ EUR.
1. Antragsteller/in
Name: _______________________________________________________________________________
Anschrift: _______________________________________________________________________________
Telefon: _______________________________ Fax: ______________________________________
E-Mail: _______________________________ Internet: __________________________________
Angaben zum/zur Antragsteller/in
Wie viele Personen umfasst Ihr Betrieb (incl. Technik u. Ausstattung)? ______________
Davon feste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? ______________
Entsprechende tarifliche Eingruppierung der Mitarbeiter? ______________
Rechtsform (KdöR, gemeinnütziger Verein, GbR, gGmbH, ...)? ______________
Bei Vereinen Anzahl der Mitglieder? ______________
Mitgliedschaft in folgenden Verbänden __________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________
Antragsfrist:
31. März für das Folgejahr
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Der Magistrat
(zuständiges Fachamt/Verwaltungseinheit )
Adresse)
Anlage 2
- 2 -
Sind feste Geschäftsräume (z. B. Büro, Lager, Werkstatt) vorhanden? Wenn ja, welche?
_____________________________________________________________________________________________
Wird Ihr Angebot auch von Teilnehmenden wahrgenommen,
die ihren Wohnsitz nicht in Darmstadt haben? Wenn ja, in welchem Umfang? __________%
Sind Sie/ist Ihr Betrieb beim Finanzamt gemeldet? ja nein
Sind Sie/ist Ihr Betrieb vorsteuerabzugsberechtigt? ja nein
Sind die Festangestellten sozialversichert? ja nein
2. Zweck des Betriebs
____________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________
Geben Sie eine Beschreibung Ihrer Tätigkeit wieder. Gehen Sie hierbei insbesondere auf folgende
Punkte ein:
- Welche Ziele verfolgen Sie?
- Welche Zielgruppen sollen angesprochen werden?
- Führen Sie Veranstaltungen in Kooperation mit anderen Einrichtungen durch?
Bitte nutzen Sie für die Beschreibung das nachfolgende Textfeld oder fügen Sie eine gesonderte
Anlage bei.
Anlage 2
- 3 -
3. Wirtschaftsplan
3.1. Der Wirtschaftsplan ist ein wesentlicher Bestandteil des Antrags und sollte so realistisch wie
möglich aufgestellt werden. Die erwarteten Einnahmen und Ausgaben sind getrennt
voneinander auszuweisen. Wenn Sie ein sog. „Freier Träger“ sind und im Bereich der
Betriebskostenförderung Ihre Leistungen organisatorisch abgetrennt von Ihrer
Hauptverwaltung erbringen, z. B. Betrieb eines Kindergartens, müssen sich die Angaben in
diesem Antrag auf diesen abgetrennten Betrieb beziehen.
3.2. Als Einnahmen sind alle Zuwendungen auszuweisen, die zu Einzahlungen führen (z. B.
Spenden, Leistungen Dritter, Zuschüsse und eigene Einnahmen). Der Empfang einer
Darlehenssumme stellt keine Einnahme dar.
3.3. Als Ausgaben sind alle betriebsbezogenen Auszahlungen auszuweisen, wenn diese zur
Erfüllung des genehmigten und geförderten Zwecks unmittelbar notwendig sind.
Nicht anerkannt werden im o. g. Sinne z. B.:
- Personalausgaben, die im Vergleich und vor dem Hintergrund des zu erreichenden
Zwecks unangemessen hoch sind oder für die keine sozialversicherungs - oder
steuerrechtlichen Verpflichtungen erfüllt werden,
- Personalausgaben, welche Ihre Beschäftigten besser stellen als vergleichbare städtische
Bedienstete nach den tariflichen Bestimmungen des öffentlichen Dienstes,
- Aufwandsentschädigungen, außer der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale gem.
Einkommensteuergesetz bis zum steuerfreien Höchstbetrag,
- Ausgaben, die sich aus steuer - und sozialversicherungsrechtlichen Risiken
verwirklicht haben, z. B. w enn höhere Aufwandsentschädigungen für Übungsleiter
gezahlt und damit die Übungsleiterpauschale überschritten wurde,
- Vorsteuerabzüge nach § 15 Umsatzsteuergesetz, soweit sie bei der Umsatzsteuer
abgesetzt werden können,
- Ausgaben über 1.000, - EUR netto für die Anschaffung von beweglichen
Gegenständen des Anlagevermögens (hierfür ist ein gesonderter Antrag auf
Investitionsförderung zu stellen),
- Ausgaben für Honorare, wenn sie nicht schriftlich vereinbart werden,
- Bewirtungskosten für interne Veranstaltungen (Weihnachtsfeier,
Jahreshauptversammlung, Vorstandssitzung etc.),
- sonstige Bewirtungskosten, die ein angemessenes Maß übersteigen,
- Reisekosten, Tagegeld und Übernachtungskosten, die über den Sätzen des Hess.
Reisekostengesetzes liegen,
- Trinkgelder, Mahngebü hren, Säumniszuschläge, Straf - und Ordnungsgelder,
- Geschenke für Mitarbeiter/innen,
- Ausgaben, die nicht belegt werden,
- Tilgung von Darlehen,
- Abschreibungen,
- Spenden und Zuschüsse an Dritte,
- bestandsneutrale Umbuchungen.
Anlage 2
- 4 -
Machen Sie als ein sog. „Freier Träger“ über die unmittelbar im betreffenden abgetrennten
Betrieb hinaus weitere entstandene Verwaltungskosten geltend, z. B. weil eine Buchhaltung
zentral geführt wird, kann hierfür eine Pauschale von maximal bis zu 12 % der förderfähigen
Ausgabenzwischensumme, siehe unten, anerkannt werden. Über die zulässige Höhe der
Pauschale entscheidet die Stadt.
4. Tabellarische Aufstellung
(alle Beträge sind auf 100,- EUR zu runden)
Der spätere Verwendungsnachweis ist entsprechend diesem Plan zu gliedern.
4.1 Voraussichtliche Einnahmen in EUR:
Beiträge/Gebühren/Eintrittsgelder für Leistungsangebot ______________
Spenden ______________
Sponsoring ______________
Mitgliedsbeiträge ______________
sonstige Einnahmen
*) ______________
voraussichtlicher Vermögensstand zum 1. Januar des Jahres
für das ein Zuschuss beantragt wird ______________
Zwischensumme der Eigenmittel (muss mind. 20 %
der förderfähigen Gesamtausgaben betragen) ______________
Zuschüsse von anderen öffentlichen Stellen ______________
Gesamteinnahmen ______________
4.2 Voraussichtliche Ausgaben in EUR:
Personalkosten
Gehälter ______________
Honorare ______________
Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale gem.
Einkommensteuergesetz bis zum steuerfreien Höchstbetrag ______________
Reisekosten ______________
sonstige
*) ______________
Anlage 2
- 5 -
Sachkosten
Miet-/Pachtkosten ______________
Nebenkosten für Miet-/Pachtkosten, ggf. anteilig ______________
sonstige betriebliche Kosten (z. B. Versicherung,
Bürobedarf, Beratungskosten, GEMA) *) ______________
Ausgabenzwischensumme ______________
evt. bis pauschal 12 % der ermittelten Ausgabenzwischensumme
bei „Freien Trägern“ ______________
Gesamtausgaben ______________
4.3 Fehlbedarf/Beantragte Zuwendung ______________
(Gesamteinnahmen abzgl. Gesamtausgaben)
*) Bitte den Gesamtbetrag in einer beigefügten Anlage aufgliedern
5. Fördervertrag
Für den Fall, dass die Förderung nicht durch einen Verwaltungsakt (Bewilligungsbescheid) erfolgen
soll, sondern durch den Abschluss eines Fördervertrags, teilen Sie uns bitte mit, warum Sie einen
Fördervertrag wünschen. Bitte nutzen Sie für die Beschreibung das nachfolgende Textfeld oder
fügen Sie eine gesonderte Anlage bei.
Anlage 2
- 6 -
6. Erklärung
Wir versichern die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben sowie aller
beigefügten Blätter und Anlagen.
Mit der Unterzeichnung dieses Antrags erkläre ich/erklären wir uns damit einverstanden, dass die
Wissenschaftsstadt Darmstadt meine/unsere Daten zur internen Dokumentation und
Verwaltung speichert, soweit dies für die geplante Förderung notwendig ist.
Ich bin/Wir sind weiter damit einverstanden, dass mein Name/unsere Namen zusammen mit
meinem/unserem Betrieb der Öffentlichkeit bekannt gegeben wird/werden, sofern eine
Förderentscheidung zu meinen/unseren Gunsten ergeht.
............................................................ ..........................................................
(Ort / Datum) (Rechtsverbindliche Unterschrift/en)
Anlage 3
- 1 -
Antrag auf Projektförderung
Anmerkung: Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn über die Verwendung früher gewährter
Zuwendungen entweder nicht frist- oder ordnungsgemäß ein Nachweis erbracht wurde.
Grundsätzlich ist eine doppelte Förderung durch mehrere städtische Stellen für den gleichen Zweck
ausgeschlossen.
Hiermit beantragen wir/beantrage ich eine Projektförderung von _______________________ EUR.
Das Projekt, für das die Förderung hier beantragt wird, ist zum Zeitpunkt dieser Antragstellung noch
nicht begonnen.
1. Antragsteller/in
Name: _______________________________________________________________________________
Anschrift: _______________________________________________________________________________
Telefon: _______________________________ Fax: ______________________________________
E-Mail: _______________________________ Internet: __________________________________
Angaben zum/zur Antragsteller/in
Wie viele Personen umfasst Ihr Betrieb (incl. Technik u. Ausstattung)? ______________
Davon feste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? ______________
Entsprechende tarifliche Eingruppierung der Mitarbeiter? ______________
Rechtsform (KdöR, gemeinnütziger Verein, gGmbH, GbR....)? ______________
Bei Vereinen Anzahl der Mitglieder? ______________
Mitgliedschaft in folgenden Verbänden? _________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________
Antragsfristen:
31. März für das Folgejahr
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Der Magistrat
(zuständiges Fachamt/Verwaltungseinheit )
(Adresse)
Anlage 3
- 2 -
Sind feste Geschäftsräume (z. B. Büro, Lager, Werkstatt) vorhanden? Wenn ja, welche?
_____________________________________________________________________________________________
Wird Ihr Angebot auch von Teilnehmenden wahrgenommen,
die ihren Wohnsitz nicht in Darmstadt haben? Wenn ja, in welchem Umfang? __________%
Sind Sie/ist Ihr Betrieb beim Finanzamt gemeldet? ja nein
Sind Sie/ist Ihr Betrieb vorsteuerabzugsberechtigt? ja nein
Sind die Festangestellten sozialversichert? ja nein
2. Projektbezeichnung
____________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________
Ausführliche Erläuterungen zum Projekt
Geben Sie eine ausführliche Beschreibung Ihres Projekts wieder. Gehen Sie hierbei insbesondere auf
folgende Punkte ein:
- Welche Ziele verfolgen Sie mit Ihrem Projekt?
- Wie viele Besucher erwarten Sie?
- Welche Zielgruppen sollen angesprochen werden?
- Welcher Tag oder Zeitraum ist dafür vorgesehen?
- Wo führen Sie Ihr Projekt durch und wo sind weitere Projekte bereits geplant oder
fest vereinbart?
- Wird das Projekt in Kooperation mit anderen Einrichtungen durchgeführt? Falls ja,
bitte kurze Angaben.
- Worin besteht Ihrer Meinung nach die besondere Bedeutung Ihres Projekts?
- Besteht ein Zusammenhang mit anderen (früheren) Projekten bzw. wird es im
Rahmen eines größeren Vorhabens durchgeführt?
- Mit welchen Folgekosten ist zu rechnen?
Bitte nutzen Sie für die Beschreibung das nachfolgende Textfeld oder fügen Sie eine gesonderte
Anlage bei.
Anlage 3
- 3 -
3. Finanzplan
3.1. Der Finanzplan ist ein wesentlicher Bestandteil des Antrags und sollte so realistisch wie
möglich aufgestellt werden. Die erwarteten Einnahmen und Ausgaben sind getrennt
voneinander auszuweisen.
3.2. Als Einnahmen sind alle projektbezogenen Zuwendungen auszuweisen, die zu
Einzahlungen führen (z. B. Spenden, Leistungen Dritter, Zuschüsse und projektbezogene
eigene Einnahmen). Der Empfang einer Darlehenssumme stellt keine Einnahme dar.
3.3. Als Ausgaben sind alle projektbezogenen Auszahlungen auszuweisen, wenn diese zur
Erfüllung des beantragten Zwecks unmittelbar notwendig sind.
Nicht anerkannt werden im o. g. Sinne z. B.:
- Personalausgaben, die im Vergleich und vor dem Hintergrund des zu
erreichenden Zwecks unangemessen hoch sind oder für die keine
sozialversicherungs - oder steuerrechtlichen Verpflichtungen erfüllt werden,
- Personalausgaben, welche Ihre Beschäftigten besser stellen als vergleichbare
städtische Bedienstete nach den tariflichen Bestimmungen des öffentlichen
Dienstes,
- Aufwandsentschädigungen, außer der Übungsleiterpauschale gem.
Einkommensteuergesetz bis zum steuerfreien Höchstbetrag,
- Ausgaben, die sich aus steuer - und sozialversicherungsrechtlichen Risiken
verwirklicht haben, z. B. wenn höhere Aufwandsentschädigungen für Übungsleiter
gezahlt und damit die Übungsleiterpauschale überschritten wurde,
- Vorsteuerabzüge nach § 15 Umsatzsteuergesetz, soweit sie bei der Umsatzsteuer
abgesetzt werden können,
- Ausgaben über 1.000,- EUR netto für die Anschaffung von beweglichen
Gegenständen des Anlagevermögens (hierfür ist ein gesonderter Antrag auf
Investitionsförderung zu stellen),
- Ausgaben für Honorare an Dritte, wenn sie nicht schriftlich vereinbart werden,
- Bewirtungskosten für interne Veranstaltungen (Weihnachtsfeier,
Jahreshauptversammlung, Vorstandssitzung etc.),
- sonstige Bewirtungskosten, die ein angemessenes Maß übersteigen,
- Reisekosten, Tagegeld und Übernachtungskosten, die über den Sätzen des
Hess. Reisekostengesetzes liegen,
- Trinkgelder, Mahngebühren, Säumniszuschläge, Straf - und Ordnungsgelder,
- Geschenke für Mitarbeiter/innen,
- Ausgaben, die nicht belegt werden,
- Tilgung von Darlehen,
- Abschreibungen,
- Spenden und Zuschüsse an Dritte,
- bestandsneutrale Umbuchungen.
Machen Sie als ein sog. „Freier Träger“ über die unmittelbar durch das Projekt hinaus
entstandene weitere Verwaltungskosten geltend, z. B. weil eine Buchhaltung zentral
geführt wird, kann hierfür eine Pauschale von maximal bis zu 12 % der förderfähigen
Ausgabenzwischensumme, siehe unten, anerkannt werden. Über die zulässige Höhe der
Pauschale entscheidet die Stadt.
Anlage 3
- 4 -
4. Tabellarische Aufstellung
(alle Beträge sind auf 100,- EUR zu runden)
Der spätere Verwendungsnachweis ist entsprechend diesem Plan zu gliedern.
4.1 Voraussichtliche Einnahmen in EUR:
Beiträge/Gebühren/Eintrittsgelder für Leistungsangebot ______________
Spenden ______________
Sponsoring ______________
eigene Mittel ______________
sonstige projektbezogene Einnahmen*) ______________
Zwischensumme der Eigenmittel (muss mind. 20 %
der förderfähigen Gesamtausgaben betragen) ______________
Zuschüsse von anderen öffentlichen Stellen ______________
Gesamteinnahmen ______________
4.2 Voraussichtliche Ausgaben in EUR:
Personalkosten
projektbezogene Gehälter ______________
Honorare ______________
Reisekosten ______________
sonstige*) ______________
Sachkosten
Miet-/Pachtkosten, ggf. anteilig ______________
Nebenkosten für Miet-/Pachtkosten, ggf. anteilig ______________
sonstige projektbezogene Ausgaben
(z. B. Materialkosten,
Transport, Druck, Versicherung, GEMA)*) ______________
Ausgabenzwischensumme ______________
Anlage 3
- 5 -
evt. bis pauschal 12 % der ermittelten
Ausgabenzwischensumme bei „Freien Trägern“ ______________
Gesamtausgaben ______________
4.3 Fehlbedarf/Beantragte Zuwendung ______________
(Gesamteinnahmen abzgl. Gesamtausgaben)
*) Bitte den Gesamtbetrag in einer beigefügten Anlage aufgliedern
5. Fördervertrag
Für den Fall, dass die Förderung nicht durch einen Verwaltungsakt (Bewilligungsbescheid) erfolgen
soll, sondern durch den Abschluss eines Fördervertrags, teilen Sie uns bitte mit, warum Sie einen
Fördervertrag wünschen. Bitte nutzen Sie für die Beschreibung das nachfolgende Textfeld oder
fügen Sie eine gesonderte Anlage bei.
Anlage 3
- 6 - 6. Erklärung
Wir versichern die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben sowie aller
beigefügten Blätter und Anlagen.
Mit der Unterzeichnung dieses Antrags erkläre ich/erklären wir uns damit einverstanden, dass die
Wissenschaftsstadt Darmstadt meine/unsere Daten zur internen Dokumentation und Verwaltung
speichert, soweit dies für die geplante Förderung notwendig ist.
Ich bin/Wir sind weiter damit einverstanden, dass mein Name/unsere Namen zusammen mit
meinem/unserem Projekt der Öffentlichkeit bekannt gegeben wird/werden, sofern eine
Förderentscheidung zu meinen/unseren Gunsten ergeht.
............................................................ ..........................................................
(Ort / Datum) (Rechtsverbindliche Unterschrift/en)
Anlage 4
- 1 -
Antrag auf Investitionsförderung
Anmerkung: Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn über die Verwendung früher gewährter
Zuwendungen entweder nicht frist- oder ordnungsgemäß ein Nachweis erbracht wurde.
Nur für Anschaffungen über 1.000,- EUR netto oder Baumaßnahmen.
Die Investitionsmaßnahme, für welche die Förderung hier beantragt wird, ist zum Zeitpunkt dieser
Antragstellung noch nicht begonnen.
Grundsätzlich ist eine doppelte Förderung durch mehrere städtische Stellen für den gleichen Zweck
ausgeschlossen.
Hiermit beantragen wir/beantrage ich einen Investitionszuschuss von _____________________ EUR
für _________________________________________________________________________________________
für das Jahr/im Zeitraum _________________________________________.
1. Antragsteller/in
Name: ______________________________________________________________________________
Anschrift: ______________________________________________________________________________
Telefon: _______________________________ Fax: ______________________________________
E-Mail: _______________________________ Internet: __________________________________
Antragsfrist:
31. März für das Folgejahr
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Der Magistrat
(zuständiges Fachamt/Verwaltungseinheit )
(Adresse)
Anlage 4
- 2 -
Angaben zum/zur Antragsteller/in
Wie viele Personen umfasst Ihr Betrieb (incl. Technik u. Ausstattung)? ______________
Rechtsform (KdöR, gemeinnütziger Verein, gGmbH, GbR, ...)? ______________
Bei Vereinen: Anzahl der Mitglieder? _______________
Mitgliedschaft in folgenden Verbänden? __________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________
Kommt die Investition auch Personen zugute, die ihren Wohnsitz
nicht in Darmstadt haben? Wenn ja, in welchem Umfang? __________%
Sind Sie/ist Ihr Betrieb beim Finanzamt gemeldet? ja nein
Sind Sie/ist Ihr Betrieb vorsteuerabzugsberechtigt? ja nein
Sind die Festangestellten sozialversichert? ja nein
2. Zweck der Investition
_____________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________
Geben Sie eine Beschreibung der Investition wieder. Gehen Sie hierbei insbesondere auf folgende
Punkte ein:
- Warum wird die Investition erforderlich?
- Handelt es sich um eine Baumaßnahme, dann bitten wir um folgende Angaben:
- das abgestimmte und genehmigte Raumprogramm mit Grundflächenberechnung
nach DIN 277,
- den Bauentwurf mit Kostenberechnung nach DIN 276,
- die ausführliche Baubeschreibung mit Angaben über den Bauablauf.
- Mit welchen Folgekosten ist zu rechnen?
Bitte nutzen Sie für die Beschreibung das nachfolgende Textfeld oder fügen Sie eine gesonderte
Anlage bei.
Anlage 4
- 3 -
3. Finanzierungsplan
3.1. Der Finanzierungsplan ist ein wesentlicher Bestandteil des Antrags und sollte so
realistisch wie möglich aufgestellt werden. Die erwarteten Einnahmen und Ausgaben sind
getrennt voneinander auszuweisen.
3.2. Als Einnahmen sind alle maßnahmenbezogenen Zuwendungen auszuweisen, die zu
Einzahlungen führen (z. B. Spenden, Leistungen Dritter, Zuschüsse und eigene Mittel).
Der Empfang einer Darlehenssumme stellt keine Einnahme dar.
3.3. Als Ausgaben sind alle maßnahmenbezogenen Auszahlungen auszuweisen, wenn diese zur
Erfüllung des beantragten Zwecks unmittelbar notwendig sind.
Nicht anerkannt werden im o. g. Sinne z. B.:
- Vorsteuerabzüge nach § 15 Umsatzsteuergesetz, soweit sie bei der
Umsatzsteuer abgesetzt werden können,
- Ausgaben, bei denen die sozialversicherungs - und steuerrechtlichen
Verpflichtungen nicht erfüllt wurden,
- Ausgaben für Honorare, wenn sie nicht schriftlich vereinbart werden,
- Aufwandsentschädigungen,
- Bewirtungskosten, die ein angemessenes Maß übersteigen,
- Reisekosten, Tagegeld und Übernachtungskosten, die über den Sätzen des
Hess. Reisekostengesetzes liegen
,
- Trinkgelder, Mahngebühren, Säumniszuschläge, Straf - und Ordnungsgelder,
- Geschenke für Mitarbeiter/innen,
- Ausgaben, die nicht belegt werden,
- Tilgung von Darlehen,
- Abschreibungen,
- Spenden und Zuschüsse an Dritte,
- bestandsneutrale Umbuchungen.
Anlage 4
- 4 -
4. Tabellarische Aufstellung
(alle Beträge sind auf 100,- EUR zu runden)
Der spätere Verwendungsnachweis ist entsprechend diesem Plan zu gliedern.
4.1 Voraussichtliche Einnahmen in EUR:
Sponsoring ______________
Spenden ______________
sonstige maßnahmenbezogene Einnahmen*) ______________
nur bei Baumaßnahmen: Wert der Eigenleistung ______________
eigene Mittel ______________
Zwischensumme (muss mind. 50 % der
förderfähigen Gesamtausgaben betragen) ______________
Zuschüsse von anderen öffentlichen Stellen ______________
Gesamteinnahmen ______________
4.2 Voraussichtliche Ausgaben in EUR:
Ausgaben für Anschaffung ______________
bei Baumaßnahmen Ausgaben nach DIN 276 ______________
bei Baumaßnahmen Baunebenkosten ______________
sonstige maßnahmenbezogene Ausgaben
*) ______________
Gesamtausgaben ______________
4.3 Fehlbedarf/Beantragte Zuwendung ______________
(Gesamteinnahmen abzgl. Gesamtausgaben)
*) Bitte den Gesamtbetrag in einer beigefügten Anlage aufgliedern
Anlage 4
- 5 -
5. Fördervertrag
Für den Fall, dass die Förderung nicht durch einen Verwaltungsakt (Bewilligungsbescheid) erfolgen
soll, sondern durch den Abschluss eines Fördervertrags, teilen Sie uns bitte mit, warum Sie einen
Fördervertrag wünschen. Bitte nutzen Sie für die Beschreibung das nachfolgende Textfeld oder
fügen Sie eine gesonderte Anlage bei.
6. Erklärung
Wir versichern die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben sowie aller
beigefügten Blätter und Anlagen.
Mit der Unterzeichnung dieses Antrags erkläre ich/erklären wir uns damit einverstanden, dass die
Wissenschaftsstadt Darmstadt meine/unsere Daten speichert, soweit dies für die geplante
Förderung meines/unseres Projekts notwendig ist.
Ich bin/Wir sind insbesondere damit einverstanden, dass mein Name/unsere Namen
zusammen mit meinem/unserer Investition der Öffentlichkeit bekannt gegeben wird/werden, sofern
eine Förderentscheidung zu meinen/unseren Gunsten ergeht.
............................................................ ..........................................................
(Ort / Datum) (Rechtsverbindliche Unterschrift/en)
Anlage 5
- 1 -
(Betreff)
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihren Antrag vom … bewilligen wir einen Betriebskostenzuschuss von
bis zu … EUR
für die Deckung der förderfähigen Ausgaben Ihres laufenden Betriebs.
Der Zuschuss wird als Anteilsfinanzierung auf der Grundlage Ihres Wirtschaftsplans vom …
gewährt. Dieser wird für verbindlich erklärt.
Bei der Zuschussgewährung haben wir förderfähige Gesamtausgaben von … EUR zugrunde
gelegt.
Der Zuschuss wird wie folgt ausgezahlt: … . (Raten angeben )
Über die Verwendung des Zuschusses ist bis spätestens 31. März … ein Verwendungsnachweis
vorzulegen.
Der Zuschuss wird grundsätzlich als Anteilsfinanzierung des zu erfüllenden Zwecks bewilligt, es
ist darauf zu achten, dass der Eigenanteil von 20 % der förderfähigen Gesamtausgaben nicht
unterschritten wird. Über Ausnahmen entscheidet der/die Stadtkämmerer/in.
Grundsätzlich ist eine doppelte Förderung durch mehrere städtische Stellen für den gleichen Zweck
ausgeschlossen.
Anlage 5
- 2 -
Dieser Bescheid ergeht unter den nachfolgenden Bestimmungen
1. Verwendung des Zuschusses
1.1 Der Zuschuss darf nur zur Deckung der förderfähigen Ausgaben Ihres laufenden Betriebs
verwendet werden.
1.2 Alle mit dem Zuschusszweck zusammenhängenden Einnahm en nach Ziff. 4.8 dieses
Bescheids sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zuschusszweck zusammenhängenden
Ausgaben nach Ziff. 4.9 dieses Bescheids einzusetzen.
1.3 Der Zuschuss ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.
1.4 Zuschüsse dürfen nur insoweit und nicht eher abgerufen werden, als sie für fällige
Zahlungen im Rahmen des Zuschusszwecks benötigt werden.
1.5 Bei der Öffentlichkeitsarbeit ist in geeigneter Form auf die finanzielle Unterstützung durch
die Wissenschaftsstadt Darmstadt hinzuweisen.
2. Auflagen
Nachfolgende Auflagen müssen eingehalten werden:
2.1 Die Verwendung des Zuschusses ist zu dem auf Seite 1 genannten Termin nachzuweisen.
Der Zwischenverwendungs- oder Verwendungsnachweis muss gem. Ziff. 4 dieses Bescheids
ordnungsgemäß geführt sein.
2.2 Gegenüber dem (alternativ) … amt ist unverzüglich mitzuteilen, wenn sich nach dieser
Bewilligung Änderungen im Wirtschaftsplan ergeben, weil:
- sich die Gesamtausgaben ermäßigt oder erhöht haben,
- Gesamteinnahmen sich erhöht haben oder neue hinzugetreten sind, z. B. neue
öffentliche Zuschüsse,
- sich die Einzelansätze wesentlich verschoben haben,
- der Zuschuss bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht mehr benötigt wird,
- ein Insolvenz- oder Zwangsvollstreckungsverfahren gegen Sie beantragt oder eröffnet
wird,
- sich herausstellt, dass der Zuschusszweck nicht oder mit den bewilligten Zuschüssen
nicht zu erreichen ist,
- der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung des Zuschusses maßgebliche
Umstände sich ändern oder wegfallen,
- die abgerufenen oder ausgezahlten Beträge nicht unmittelbar nach dem Eingang
verbraucht werden können.
2.3 Sie sind verpflichtet, das Angebot zielgruppenorientiert vorzuhalten und keinen Menschen
wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des
Alters oder der sexuellen Identität abzulehnen. Des Weiteren dürfen Menschen mit
Anlage 5
- 3 -
Behinderung oder Menschen, die von Behinderung bedroht sind, nicht allein aus diesem Grund
abgelehnt werden.
3. Rückforderung des Zuschusses
3.1 Dieser Bescheid kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, gem.
§ 48 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder
Vergangenheit zurückgenommen werden, wenn Sie z. B.
- diesen Bescheid durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt
haben oder
- diesen Bescheid durch Angaben erwirkt haben, die in wesentlicher Beziehung
unrichtig oder unvollständig waren oder
- die Rechtswidrigkeit des Bescheids kannten oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht
kannten.
3.2 Dieser Bescheid kann unter den Voraussetzungen des § 49 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz,
auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise auch mit Wirkung für die
Vergangenheit widerrufen werden. Dies gilt z. B. dann,
- wenn Sie die Leistung nicht, nicht alsbald nach der Erbringung oder nicht mehr für
den in diesem Bescheid bestimmten Zweck verwenden oder
- wenn Sie die in diesem Bescheid unter Ziff. 2 gemachten Auflagen nicht oder nicht
innerhalb einer gesetzten Frist erfüllen.
3.3 Soweit der Bescheid zurückgenommen oder widerrufen wurde, sind bereits erbrachte
Leistungen zu erstatten.
3.4 Der zu erstattende Betrag ist vom Eintritt der Unwirksamkeit des Bescheids an mit fünf
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu verzinsen. Es gelten die Vorschriften des
Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes.
4. Nachweis der Verwendung
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen
Nachweis.
(Achtung bei sog. „Freien Träger“, wenn die Leistung organisatorisch abgetrennt von der
Hauptverwaltung erbracht wird, z. B. Betrieb eines Kindergartens, dann: Da die Förderung für einen
von Ihrer Hauptverwaltung organisatorisch abgetrennten Betrieb geleistet wird, müssen sich die
Angaben im Verwendungsnachweis auf diesen abgetrennten Betrieb beziehen.)
Anlage 5
- 4 -
4.1 In dem Sachbericht sind die Verwendung des Zuschusses und seine Auswirkungen
darzustellen und im Einzelnen zu erläutern. Er soll insbesondere Aussagen enthalten über :
- Strukturdaten (Personalausstattung, Personalvergütung zzgl. Darstellung
entsprechender tariflicher Eingruppierungen, Organisation, Räumlichkeiten,
Öffnungszeiten etc.),
- Aufgaben und Ziele (Leistungen, Rechtsgrundlagen, Angebote etc.)
- Nutzerdaten (Statistik nach Alter, Geschlecht, Herkunft, Leistungsart etc.),
- Kooperationsdaten (Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften u. a.,
Stadtteilvernetzung etc.),
- Qualitätsmanagement (Evaluation, Zielerreichung, Wirkungsbeschreibung etc.),
- betriebliche Besonderheiten,
- den Ausblick auf das kommende Jahr.
4.2 In dem zahlenmäßigen Nachweis sind entsprechend der Gliederung des Wirtschaftsplans
alle Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und voneinander getrennt auszuweisen
unter Beachtung folgender Vorgaben:
- aus dem Nachweis müssen Angaben zum Tag, Empfangenden/Einzahlenden sowie
Grund der Zahlung ersichtlich sein,
- alle Bareinnahmen und -ausgaben sind in einem Kassenbuch nachzuweisen,
- die Geldbestände (Girokonten, Sparanlagen, Barkassen usw.) zum Jahresanfang
und Jahresende des geförderten Jahres sind anzugeben,
- soweit Sie die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz
haben, ist in der Jahresrechnung die Umsatzsteuer gesondert auszuweisen,
- der Verwendungsnachweis ist ohne Belege vorzulegen. Die Nachforderung von
Belegen und Unterlagen behalten wir uns vor (Beachte: bei erstmaliger Bezuschussung
sind die Belege immer vorzulegen),
(oder)
- es sind Originalbelege über die Einzelzahlungen (Einnahme - und Ausgabebelege,
Kontoauszüge, Kassenbuch) und Verträge vorzulegen. Aus den Belegen muss sich
das sachliche und rechnerische Zustandekommen der Zahlungen ergeben. Belege,
aus denen der Zahlungsgrund nicht eindeutig ersichtlich ist, sind z u erläutern. Die
Nachforderung von weiteren Unterlagen behalten wir uns auch danach noch vor.
4.3 Wahlweise kann der Nachweis durch Vorlage eines von einem Steuerberater oder einer
Person mit vergleichbarer Qualifikation erstellten kaufmännischen Jahresabsc hlusses geführt
werden.
4.4 Bei Vereinen ist das Protokoll der Kassenprüfung durch die Vereinsprüfer vorzulegen.
Anlage 5
- 5 -
4.5 Der Verwendungsnachweis wird von uns und ggf. vom Revisionsamt der Wissenschaftsstadt
Darmstadt geprüft. Die Prüfung muss auch in Ihren Räumen vorgenommen werden können.
4.6 Dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs -Überörtliche Prüfung - stehen die Rechte
aus dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung Kommunaler Körperschaften in
Hessen (ÜPKKG vom 22 .12.1993, GVBI. I S. 708 ff. insbesondere § 5 Abs. 2 - 4) zu.
4.7 Die Belege sind 10 Jahre nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises
aufzubewahren.
4.8 Im Verwendungsnachweis werden als Einnahmen alle Zuwendungen anerkannt, die zu
Einzahlungen führen (z. B. Spenden, Leistungen Dritter, Zuschüsse und betriebsbezogene
eigene Einnahmen). Der Empfang einer Darlehenssumme stellt keine Einnahme dar.
4.9 Im Verwendungsnachweis werden als Ausgaben die Auszahlungen anerkannt, welche zur
Erfüllung des genehmigten und geförderten Zwecks unmittelbar notwendig sind.
Nicht anerkannt werden im o. g. Sinne z. B.:
- Personalausgaben, die im Vergleich und vor dem Hintergrund des zu erreichenden
Zwecks unangemessen hoch sind oder für die keine sozialversicherungs - oder
steuerrechtlichen Verpflichtungen erfüllt werden,
- Personalausgaben, welche Ihre Beschäftigten besser stellen als vergleichbare
städtische Bedienstete nach den tariflichen Bestimmungen des öffentlichen Dienstes,
- Aufwandsentschädigungen, außer der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale gem.
Einkommensteuergesetz bis zum steuerfreien Höchstbetrag,
- Ausgaben, die sich aus steuer - und sozialversicherungsrechtlichen Risiken
verwirklicht haben, z. B. wenn höhere Aufwandsentschädigungen für Übungsleiter
gezahlt und damit die Übungsleiterpauschale überschritten wurde,
- Vorsteuerabzüge nach § 15 Umsatzsteuergesetz, soweit sie bei der Umsatzsteuer
abgesetzt wer den können,
- Ausgaben über 1.000, - EUR netto für die Anschaffung von beweglichen
Gegenständen des Anlagevermögens (hierfür ist ein gesonderter Antrag auf
Investitionsförderung zu stellen),
- Ausgaben für Honorare, wenn sie nicht schriftlich vereinbart w erden,
- Bewirtungskosten für interne Veranstaltungen (Weihnachtsfeier,
Jahreshauptversammlung, Vorstandssitzung etc.),
- sonstige Bewirtungskosten, die ein angemessenes Maß übersteigen,
- Reisekosten, Tagegeld und Übernachtungskosten, die über den Sätzen des
Hess. Reisekostengesetzes liegen,
- Trinkgelder, Säumniszuschläge, Mahngebühren, Straf - und Ordnungsgelder,
- Geschenke für Mitarbeiter/innen,
- Ausgaben, die nicht belegt werden,
- Tilgung von Darlehen,
- Abschreibungen,
- Spenden und Zuschüsse an Dritte,
- bestandsneutrale Umbuchungen.
Anlage 5
- 6 -
4.10 Vorwerfbar nicht in Anspruch genommene Skonti und Rabatte werden bei den Ausgaben
nicht berücksichtigt.
4.11 (Optional) Sollte nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen ein Überschuss verbleiben,
wird eine Liquiditätsreserve gewährt. Diese dient der Abdeckung von laufenden
Verbindlichkeiten zu Anfang des Folgejahres. Der städtische Zuschuss darf nicht zu einer
Verbesserung der Vermögenslage der Zuschussempfangenden führen. Die Liquiditätsreserve
beträgt 20 % der förderfähigen Gesamtausgaben des bezuschussten Jahres. Eine
Überschreitung der Liquiditätsreserve stellt eine Verbesserung der Vermögenslage dar und
damit keine zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses. Ein Rückforderungsanspruch
der Stadt besteht in diesem Fall aus Ziff. 3.2 erster Spiegelstrich dieses Bescheids. Wenn der
Nachweis der Verwendung durch einen kaufmännischen Jahresabschluss geführt wird, erfolgt
die Berechnung einer evt. zu verbleibenden Liquiditätsreserve nur auf der Grundlage von
Erträgen und Aufwendungen, die zahlungswirksam waren.
4.12 Die mit Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschafften (erworbenen oder
hergestellten) Gegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungswert 150, - EUR netto
übersteigt, sind zu inv entarisieren.
4.13 Sofern Sie eine eigene Prüfungseinrichtung unterhalten, hat diese die Richtigkeit der
Angaben im Verwendungsnachweis zu prüfen. Der Prüfvermerk ist uns mit dem
Verwendungsnachweis vorzulegen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bes cheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben
werden. Der Widerspruch ist beim Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Jugendamt/Amt
für Soziales und Prävention/ … (alternativ ), (Adresse einfügen ) schriftlich oder zur Niederschrift
einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, wird die Frist nur gewahrt, wenn der
Widerspruch innerhalb der oben genannten Frist beim Magistrat der Wissenschaftsstadt
Darmstadt eingeht.
Anlage 6
- 1 -
(Betreff)
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihren Antrag vom … bewilligen wir einen Projektzuschuss von
bis zu … EUR
für … (genaue Angabe des geförderten Verwendungszwecks).
Der Projektanfang wird gemäß Ihren Angaben im Antrag auf den … , das Projektende auf den …
(Ermessensentscheidung des Sachbearbeitenden, sollte aber drei Monate ab Projektende nicht
überschreiten) festgesetzt.
Der Zuschuss wird als Anteilsfinanzierung auf der Grundlage Ihres Finanzplans vom … gewährt.
Dieser wird für verbindlich erklärt.
Bei der Zuschussgewährung haben wir förderfähige Gesamtausgaben von … EUR zugrunde gelegt.
Der Zuschuss wird wie folgt ausgezahlt: … . ( Raten angeben )
Über die Verwendung des Zuschusses ist bis spätestens … (Datum drei Monate nach Projektende,
s. o.) ein Verwendungsnachweis vorzulegen.
Der Zuschuss wird grundsätzlich als Anteilsfinanzierung des zu erfüllenden Zwecks bewill igt, es ist
darauf zu achten, dass der Eigenanteil von 20 % der förderfähigen Gesamtausgaben nicht
unterschritten wird. Über Ausnahmen entscheidet der/die Stadtkämmerer/in.
Grundsätzlich ist eine doppelte Förderung durch mehrere städtische Stellen für den gleichen Zweck
ausgeschlossen.
Anlage 6
- 2 -
Dieser Bescheid ergeht unter den nachfolgenden Bestimmungen
1. Verwendung des Zuschusses
Der Zuschuss darf nur zur Erfüllung des im Bescheid festgelegten Zuschusszwecks
verwendet werden.
Alle mit dem Zuschusszweck zusammenhängenden Einnahmen nach Ziff. 4.6 dieses
Bescheids sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zuschusszweck zusammenhängenden
Ausgaben nach Ziff. 4.7 dieses Bescheids einzusetzen.
Der Zuschuss ist wirtschaftlich und spar sam zu verwenden.
Zuschüsse dürfen nur insoweit und nicht eher abgerufen werden, als sie für fällige
Zahlungen im Rahmen des Zuschusszwecks benötigt werden.
Bei der Öffentlichkeitsarbeit ist in geeigneter Form auf die finanzielle Unterstützung durch
die Wissenschaftsstadt Darmstadt hinzuweisen.
2. Auflagen
Nachfolgende Auflagen müssen eingehalten werden:
2.1 Die Verwendung des Zuschusses ist zu dem auf Seite 1 genannten Termin nachzuweisen.
Der Zwischenverwendungs- oder Verwendungsnachweis muss gem. Ziff. 4 dieses Bescheids
ordnungsgemäß geführt sein.
2.2 Gegenüber dem Jugendamt/Amt für Soziales und Prävention/ … (alternativ) ist unverzüglich
mitzuteilen, wenn sich nach dieser Bewilligung Änderungen im Finanzplan ergeben, weil:
- sich die Gesamtausgaben ermäßigt oder erhöht haben,
- Gesamteinnahmen sich erhöht haben oder neue hinzugetreten sind, z. B. neue
öffentliche Zuschüsse,
- sich die Einzelansätze wesentlich verschoben haben,
- der Zuschuss bis zu dem in diesem Bescheid festgesetzten Projektende nicht mehr
benötigt wird,
- ein Insolvenz- oder Zwangsvollstreckungsverfahren gegen Sie beantragt oder eröffnet
wird,
- sich herausstellt, dass der Zuschusszweck nicht oder mit den bewilligten Zuschüssen
nicht zu erreichen ist,
- der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung des Zuschusses maßgebliche
Umstände sich ändern oder wegfallen,
- die abgerufenen oder ausgezahlten Beträge nicht unmittelbar nach dem Eingang
verbraucht werden können.
2.3 Sie sind verpflichtet, das Angebot zielgruppenorientiert vorzuhalten und keinen Menschen
wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des
Anlage 6
- 3 -
Alters oder der sexuellen Identität abzulehnen. Des Weiteren dürfen Menschen mit
Behinderung oder Menschen, die von Behinderung bedroht sind, nicht allein aus diesem Grund
abgelehnt werden.
2.4 Das hier geförderte Projekt darf nicht vor dieser Bewilligung begonnen worden sein.
3. Rückforderung des Zuschusses
3.1 Dieser Bescheid kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, gem.
§ 48 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder
Vergangenheit zurückgenommen werden, wenn Sie z. B.
- diesen Bescheid durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt haben
oder
- diesen Bescheid durch Angaben erwirkt haben, die in wesentlicher Beziehung unrichtig
oder unvollständig waren oder
- die Rechtswidrigkeit des Bescheids kannten oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht
kannten.
3.2 Dieser Bescheid kann unter den Voraussetzungen des § 49 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz,
auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise auch mit Wirkung für die
Vergangenheit widerrufen werden. Dies gilt z. B. dann,
- wenn Sie die Leistung nicht, nicht alsbald nach der Erbringung oder nicht mehr für den
in diesem Bescheid bestimmten Zweck verwenden oder
- wenn Sie die in diesem Bescheid unter Ziff. 2 gemachten Auflagen nicht oder nicht
innerhalb einer gesetzten Frist erfüllen.
3.3 Soweit der Bescheid zurückgenommen oder widerrufen wurde, sind bereits erbrachte
Leistungen zu erstatten.
3.4 Der zu erstattende Betrag ist vom Eintritt der Unwirksamkeit des Bescheids an mit fünf
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu verzinsen. E s gelten die Vorschriften des
Hess. Verwaltungsverfahrensgesetzes.
4. Nachweis der Verwendung
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis.
Anlage 6
- 4 -
4.1 In dem Sachbericht sind die Verwendung des Zuschusses und seine Auswirkungen
darzustellen und im Einzelnen zu erläutern. Er soll insbesondere Aussagen enthalten über:
- Strukturdaten (Personalausstattung ,Personalvergütung zzgl. Darstellung
entsprechender tariflicher Eingruppierungen und -vergütung, Organisation,
Räumlichkeiten, Öffnungszeiten etc.),
- Aufgaben und Ziele (Leistungen, Rechtsgrundlagen, Angebote etc.),
- Nutzerdaten (Statistik nach Alter, Geschlecht, Herkunft, Leistungsart etc.),
- Kooperationsdaten (Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften u. a., Stadtteilvernetz ung
etc.),
- Qualitätsmanagement (Evaluation, Zielerreichung, Wirkungsbeschreibung etc.),
- den Ausblick auf das kommende Jahr, falls jahresübergreifend.
4.2 In dem zahlenmäßigen Nachweis sind entsprechend der Gliederung des Finanzplans alle
Einnahmen und Ausg aben in zeitlicher Folge und voneinander getrennt auszuweisen unter
Beachtung folgender Vorgaben:
- aus dem Nachweis müssen Angaben zum Tag, Empfangenden/Einzahlenden sowie
Grund der Zahlung ersichtlich sein,
- soweit Sie die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz
haben, ist die Umsatzsteuer gesondert auszuweisen,
- der Verwendungsnachweis ist ohne Belege vorzulegen. Die Nachforderung von
Belegen und Unterlagen behalten wir uns vor (Beachte: bei erstmaliger
Bezuschussung sind die Belege immer vorzulegen),
(oder)
- es sind Originalbelege über die Einzelzahlungen (Einnahme - und Ausgabebelege,
Kontoauszüge, Kassenbuch) und Verträge vorzulegen. Aus den Belegen muss sich
das sachliche und rechnerische Zustandekommen der Zahlungen ergeben. Belege,
aus denen der Zahlungsgrund nicht eindeutig ersichtlich ist, sind zu erläutern. Die
Nachforderung von weiteren Unterlagen behalten wir uns auch danach noch vor.
4.3 Der Verwendungsnach weis wird von uns und ggf. vom Revisionsamt der Wissenschaftsstadt
Darmstadt geprüft. Die Prüfung muss auch in Ihren Räumen vorgenommen werden können.
4.4 Dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs -Überörtliche Prüfung - stehen die Rechte
aus dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung Kommunaler Körperschaften in
Hessen (ÜPKKG vom 22.12.1993, GVBI. I S. 708 ff. insbesondere § 5 Abs. 2 - 4) zu.
4.5 Die Belege sind 10 Jahre nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises
aufzubewahren.
4.6 Im Verwendungsnachweis werden als Einnahmen alle Zuwendungen anerkannt, die zu
Einzahlungen führen (z. B. Spenden, Leistungen Dritter, Zuschüsse und projektbezogene
eigene Einnahmen). Der Empfang einer Darlehenssumme stellt keine Einnahme dar.
Anlage 6
- 5 -
4.7 Im Verwendungsnachweis we rden als Ausgaben die Auszahlungen anerkannt, welche zur
Erfüllung des genehmigten und geförderten Zwecks unmittelbar notwendig sind.
Nicht anerkannt werden im o. g. Sinne z. B.:
- Personalausgaben, die im Vergleich und vor dem Hintergrund des zu erreichenden
Zwecks unangemessen hoch sind oder für die keine sozialversicherungs - oder
steuerrechtlichen Verpflichtungen erfüllt werden,
- Personalausgaben, welche Ihre Beschäftigten besser stellen als vergleichbare
städtische Bedienstete nach den tariflichen Bestimmungen des öffentlichen Dienstes,
- Aufwandsentschädigungen, außer Übungsleiterpauschale gem.
Einkommensteuergesetz bis zum steuerfreien Höchstbetrag,
- Ausgaben, die sich aus steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Risiken
verwirklicht haben, z. B. wenn Sie höhere Aufwandsentschädigungen für
Übungsleiter zahlen und damit die Übungsleiterpauschale überschreiten,
- Vorsteuerabzüge nach § 15 Umsatzsteuergesetz, soweit si e bei der Umsatzsteuer
abgesetzt werden können,
- Ausgaben über 1.000, - EUR netto für die Anschaffung von beweglichen
Gegenständen des Anlagevermögens (hierfür ist ein gesonderter Antrag auf
Investitionsförderung zu stellen),
- Ausgaben für Honorare, wenn sie nicht schriftlich vereinbart werden,
- Bewirtungskosten für interne Veranstaltungen (Weihnachtsfeier,
Jahreshauptversammlung, Vorstandssitzung etc.),
- sonstige Bewirtungskosten, die ein angemessenes Maß übersteigen,
- Reisekosten, Tagegeld und Übernachtungskosten, die über den Sätzen des
Hess. Reisekostengesetzes liegen,
- Trinkgelder, Säumniszuschläge, Mahngebühren, Straf - und Ordnungsgelder,
- Geschenke für Mitarbeiter/innen,
- Ausgaben, die nicht belegt werden,
- Tilgung von Darlehen,
- Abschreibungen,
- Spenden und Zuschüsse an Dritte,
- bestandsneutrale Umbuchungen.
4.8 Vorwerfbar nicht in Anspruch genommene Skonti und Rabatte werden bei den Ausgaben
nicht berücksichtigt.
4.9 Die mit Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschafften (erworbenen oder
hergestellten) Gegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungswert 150, - EUR netto
übersteigt, sind zu inventarisieren.
4.10 Sofern Sie eine eigene Prüfungseinrichtung unterhalten, hat diese die Richtigkeit der
Angaben im Verwendungsnachweis zu prüfen. Der Prüfvermerk ist uns mit dem
Verwendungsnachweis vorzulegen.
Anlage 6
- 6 -
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben
werden. Der Widerspruch ist beim Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Jugendamt/Amt
für Soziales und Prävention/ … (alternativ ), (Adresse einfügen ) schriftlich oder zur Niederschrift
einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, wird die Frist nur gewahrt, wenn der
Widerspruch innerhalb der oben genannten Frist beim Magistrat der Wissenschaftsstadt
Darmstadt eingeht.
Anlage 7
- 1 -
(Betreff)
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihren Antrag vom … bewilligen wir einen Investitionszuschuss von
bis zu … EUR
für … (genaue Angabe des geförderten Verwendungszwecks).
(bei Baumaßnahmen: Der Beginn der Maßnahme wird gemäß Ihrem Antrag vom … auf den …, das
Ende auf den … festgesetzt.)
Der Zuschuss wird als Anteilsfinanzierung auf der Grundlage Ihres Finanzierungsplans vom …
gewährt. Dieser wird für verbindlich erklärt.
Bei der Zuschussgewährung haben wir förderfähige Gesamtausgaben von … EUR zugrunde
gelegt.
Der Zuschuss wird wie fo lgt ausgezahlt: … ( bei Baumaßnahmen nach Baufortschritt, die Gewerke und
die dazugehörige bezuschusste Summe sind auszuformulieren ).
Die Auszahlung ist einmalig abzurufen (bei Baumaßnahmen entsprechend vorgenannter
Auszahlungsmodalität: Die Auszahlung ist nach Abschluss jedes Gewerks und unter Vorlage
entsprechender Rechnungen abzurufen).
Über die Verwendung des Zuschusses ist bis spätestens … ein Verwendungsnachweis vorzulegen.
(Bei überjährigen Baumaßnahmen : Für jedes abgeschlossene Jahr ist ein
Zwischenverwendungsnachweis vorzulegen, dies bis zum 31. März des Folgejahres. Bis zum …
(Termin definieren auf drei Monate nach Abschluss der Baumaßnahme) ist ein zusammenfassender
Abschlussnachweis vorzulegen.)
Der Zuschuss wird grundsätzlich als Anteilsfinanzierung des zu erfüllenden Zwecks bewilligt, es
ist darauf zu achten, dass der Eigenanteil von 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben nicht
unterschritten wird. Über Ausnahmen entscheidet der/die Stadtkämmerer /in.
Grundsätzlich ist eine doppelte Förderung durch mehrere städtische Stellen für den gleichen Zweck
ausgeschlossen.
Anlage 7
- 2 -
Dieser Bescheid ergeht unter den nachfolgenden Bestimmungen
1. Verwendung des Zuschusses
Der Zuschuss darf nur zur Erfüllung des im Bescheid festgelegten Zuschusszwecks
verwendet werden.
Alle mit dem Zuschusszweck zusammenhängenden Einnahmen nach Ziff. 4.6 dieses
Bescheids sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zuschusszweck zusammenhängenden
Ausgaben nach Ziff. 4.7 dieses Bescheids einzusetzen.
Der Zuschuss ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.
Bei der Öffentlichkeitsarbeit ist in geeigneter Form auf die finanzielle Unterstützung durch
die Wissenschaftsstadt Darmstadt hinzuweisen.
2. Auflagen
Nachfolgende Auflagen müssen eingehalten werden:
2.1 Die Verwendung des Zuschusses ist zu dem auf Seite 1 genannten Termin (ggf. mehrere
Termine beachten ) nachzuweisen. Der Zwischenverwendungs- oder Verwendungsnachweis
muss gemäß Ziff. 4 dieses Bescheids ordnungsgemäß geführt sein.
2.2 Gegenüber dem Jugendamt/Amt für Soziales und Prävention/ … ( alternativ) ist unverzüglich
mitzuteilen, wenn sich nach dieser Bewilligung Änderungen im Finanzierungsplan ergeben,
weil:
- sich die Gesamtausgaben ermäßigt oder erhöht haben,
- Gesamteinnahmen sich erhöht haben oder neue hinzugetreten sind, z. B. neue
öffentliche Zuschüsse,
- der Zuschuss bis zu dem in diesem Bescheid festgesetzten Ende der Maßnahme nicht
mehr benötigt wird,
- ein Insolvenz- oder Zwangsvollstreckungsverfahren gegen Sie beantragt oder eröffnet
wird,
- sich herausstellt, dass der Zuschusszweck nicht oder mit den bewilligten Zuschüssen
nicht zu erreichen ist,
- der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung des Zuschusses maßgebliche
Umstände sich ändern oder wegfallen,
- die abgerufenen oder ausgezahlten Beträge nicht unmittelbar nach dem Eingang
verbraucht werden können.
2.3 Für alle beauftragten Leistungen (Lieferungen/Kauf von Waren und Dienstleistungen) ist die
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) zu vereinbaren und anzuwenden. (Bei
Baumaßnahmen: Dasselbe gilt für die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
sowie ggf. die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF).)
Anlage 7
- 3 -
2.4 Sofern ein bezuschusster Vermögensgegenstand vor dem in Ziff. 4.10 dieses Bescheids
bestimmten Zeitraum veräußert oder verschenkt werden soll, ist unsere Genehmigung
einzuholen.
2.5 Sie sind verpflichtet, das Angebot zielgruppenorientiert vorzuhalten und keinen Menschen
wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des
Alters oder der sexuellen Identität abzulehnen. Des Weiteren dürfen Menschen mit
Behinderung oder Menschen, die von Behinderung bedroht sind, nicht allein aus diesem Grund
abgelehnt werden.
2.6 Die hier geförderte Investitionsmaßnahme darf nicht vor dieser Bewilligung begonnen worden
sein.
3. Rückforderung des Zuschusses
3.1 Dieser Bescheid kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, gem.
§ 48 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder
Vergangenheit zurückgenommen werden, wenn Sie z. B.
- diesen Bescheid durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt haben
oder
- diesen Bescheid durch Angaben erwirkt haben, die in wesentlicher Beziehung
unrichtig oder unvollständig waren oder
- die Rechtswidrigkeit des Bescheids kannten oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht
kannten.
3.2 Dieser Bescheid kann unter den Voraussetzungen des § 49 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz,
auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise auch mit Wirkung für die
Vergangenheit widerrufen werden. Dies gilt z. B. dann,
- wenn Sie die Leistung nicht, nicht alsbald nach der Erbringung oder nicht mehr für
den in diesem Bescheid bestimmten Zweck verwenden, oder
- wenn Sie die in diesem Bescheid unter Ziff. 2 gemachten Auflagen nicht oder nicht
innerhalb einer gesetzten Frist erfüllen.
3.3 Soweit der Bescheid zurückgenommen oder widerrufen wurde, sind bereits erbrachte
Leistungen zu erstatten.
3.4 Der zu erstattende Betrag ist vom Eintritt der Unwirksamkeit des Bescheids an mit fünf
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu verzinsen. Es gelten die Vorschriften
des Hess. Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Anlage 7
- 4 -
4. Nachweis der Verwendung
Der Zwischenverwendungs- und Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und
einem zahlenmäßigen Nachweis.
4.1 In dem Sachbericht sind die Verwendung des Zuschusses sowie der erzielte Erfolg und
seine Auswirkungen darzustellen und im Einzelnen zu erläutern. Insbesondere:
- Beschreibung über die Erreichung des Verwendungszwecks (Bei überjährigen
Baumaßnahmen: des jährlichen Baufortschritts),
- (Bei überjährigen Baumaßnahmen: Ausblick auf das kommende Jahr).
4.2 In dem zahlenmäßigen Nachweis sind entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans
alle Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und voneinander getrennt auszuweisen
unter Beachtung folgender Vorgaben:
- aus dem Nachweis müssen Angaben zum Tag, Empfangenden/Einzahlenden sowie
Grund der Zahlung ersichtlich sein,
- soweit Sie die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz
haben, ist die Umsatzsteuer gesondert auszuweisen,
- es sind Originalbelege über die Einzelzahlungen (Einnahme - und Ausgabebelege,
Kontoauszüge) und Verträge vorzulegen. Aus den Belegen muss sich das sachliche
und rechnerische Zustandekommen der Zahlungen ergeben. Belege, aus denen der
Zahlungsgrund nicht eindeutig ersichtlich ist, sind zu erläutern. Die Nachforderung
von weiteren Unterlagen behalten wir uns auch danach noch vor.
- (Bei Baumaßnahmen: Es sind zusätzlich generell alle Ausgaben durch Führung eines
Bauausgabebuches, einer Haushaltsüberwachungsliste oder durch PC erstellte
Buchungslisten nachzuweisen. Die Abrechnungsunterlagen sind mit geprüften
Schlussrechnungen in einer Kostenfeststellung nach DIN 276 gegliedert
zusammengefasst zur Prüfung vorzulegen.)
- (Bei Baumaßnahmen : Soweit Eigenleistungen durch die Arbeitsleistungen von
Vereinsmitgliedern erbracht werden, sind diese detailliert darzustellen. Die
Aufstellungen sind von den mitarbeitenden Personen zu unterschreiben und von einer
Ihrer verantwortlichen Personen zu bestätigen. Der Stundensatz ist entsprechend
§ 40a Abs. 4 Einkommensteuergesetz in seiner jeweils gültigen Fassung anzusetzen
und nachzuweisen. Hierzu ist ausschließlich das Musterformular zu verwenden. Sie
erhalten es bei uns oder können es auf der Homepage der Wissenschaftsstadt
Darmstadt herunterladen.)
4.3 Der Verwendungsnachweis wird von uns und ggf. vom Revisionsamt der Wissenschaftsstadt
Darmstadt geprüft. Die Prüfung muss auch in Ihren Räumen vorgenommen werden können.
(Bei Baumaßnahmen: Die Baustelle muss für eine Prüfung zugänglich sein.)
Anlage 7
- 5 -
4.4 Dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs -Überörtliche Prüfung - stehen die Rechte
aus dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung Kommunaler Körperschaften in
Hessen (ÜPKKG vom 22.12.1993, GVBI. I S. 708 ff. insbesondere § 5 Abs. 2 - 4) zu.
4.5 Die Belege sind 10 Jahre nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises
aufzubewahren.
4.6 Im Verwendungsnachweis werden als Einnahmen alle Zuwendungen anerkannt, die zu
Einzahlungen führen (z. B. Spenden, Leistungen Dritter, Zuschüsse und projektbezogene
eigene Einnahmen). Der Empfang einer Darlehenssumme stellt keine Einnahme dar.
4.7 Im Verwendungsnachweis werden als Ausgaben die Auszahlungen anerkannt, welche zur
Erfüllung des genehmigten und geförderten Zwecks unmittelbar notwendig sind.
Nicht anerkannt wer den im o. g. Sinne z. B.:
- Vorsteuerabzüge nach § 15 Umsatzsteuergesetz, soweit sie bei der Umsatzsteuer
abgesetzt werden können,
- Ausgaben, bei denen die sozialversicherungs - und steuerrechtlichen
Verpflichtungen nicht erfüllt wurden,
- Aufwandsentschädigungen,
- Ausgaben für Honorare, wenn sie nicht schriftlich vereinbart werden,
- Bewirtungskosten, die ein angemessenes Maß übersteigen,
- Reisekosten, Tagegeld und Übernachtungskosten, die über den Sätzen des
Hess. Reisekostengesetzes liege n,
- Trinkgelder, Mahngebühren, Säumniszuschläge, Straf - und Ordnungsgelder,
- Geschenke für Mitarbeiter/innen,
- Ausgaben, die nicht belegt werden,
- Tilgung von Darlehen,
- Abschreibungen,
- Spenden und Zuschüsse an Dritte,
- bestandsneutrale Umbuchungen.
4.8 Vorwerfbar nicht in Anspruch genommene Skonti und Rabatte werden bei den Ausgaben nicht
berücksichtigt.
4.9 Die mit Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschafften (erworbenen oder
hergestellten) Gegenstände sind zu inventarisieren.
4.10 Der mit der Hilfe des Zuschusses angeschaffte oder hergestellte Vermögensgegenstand ist
sorgfältig zu behandeln und für die Dauer von mindestens … Jahren für den festgelegten
Verwendungszweck zu verwenden. (Der sich aus der Bezuschussung ergebende Vorteil für die Stadt,
z. B. ein Recht, ist näher auszuformulieren.) Auch im Falle einer Information von Ihrer Seite über
die beabsichtigte Veräußerung oder Verschenkung des bezuschussten Vermögensgegenstands
kann von unserer Seite die Rückzahlung des Zuschusses (ggf. anteilig) verlangt werden.
4.11 Sofern Sie eine eigene Prüfungseinrichtung unterhalten, hat diese die Richtigkeit der
Angaben im Verwendungsnachweis zu prüfen. Der Prüfvermerk ist uns mit dem
Verwendungsnachweis vorzulegen.
Anlage 7
- 6 -
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben
werden. Der Widerspruch ist beim Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Jugendamt/Amt
für Soziales und Prävention/ … (alternativ ), (Adresse einfügen ) schriftlich oder zur Niederschrift
einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, wird die Frist nur gewahrt, wenn der
Widerspruch innerhalb der oben genannten Frist beim Magistrat der Wissenschaftsstadt
Darmstadt eingeht.
Anlage 8
1
Nachweis der Eigenleistungen in Form von Arbeitsleistungen bei Baumaßnahmen
Zuschussempfangende/r: ____________________________________________________________________
geförderte Maßnahme: ____________________________________________________________________
Name, Vorname Ausgeführte Arbeiten Datum
Anzahl
der
Stunden
Unterschrift
Summe
Für die Richtigkeit:
Darmstadt, den __________________
__________________________________________________________
Name, Vorname und Funktion beim Zuschussempfangenden
__________________________________________________________
Unterschrift
Anlage 9
- 1 -
Fördervertrag
zwischen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
vertreten durch den Magistrat
nachfolgend „Stadt“ genannt
und der/dem
Vertragspartner/in (Name, Anschrift)
vertreten durch den Vorstand
nachfolgend „…“ (z. B. Träger/in, Verein) genannt
wird folgender Vertrag geschlossen:
Anlage 9
- 2 -
§ 1
Leistung des „…“ (z. B. Träger, Verein)
1. Der/Die … verpflichtet sich … (Leistung der/des Vertragspartners/in genau beschreiben; bei
Baumaßnahmen das Leistungsverzeichnis als Bestandteil des Vertrags festlegen; bei
Betriebskostenförderung sog. „Freier Träger“, wenn die Leistungen organisatorisch abgetrennt von
der Hauptverwaltung erbracht werden, dann die Leistungsbeschreibung auf den abgetrennten
Betrieb beziehen). Die darin beschriebenen Leistungen sind hinsichtlich Inhalt, Umfang und
Qualität zwischen den Vertragspartnern verbindlich abgestimmt und werden vom …
regelhaft erbracht.
2. Die Förderung der Stadt darf nur zur Erfüllung des in Abs. 1 festgelegten Förderzwecks
verwendet werden.
3. Alle mit dem Förderzweck zusammenhängenden Einnahmen nach § 6 Abs. 9 dieses Vertrags
sind als Deckungsmittel für alle mit dem Förderzweck zusammenhängenden Ausgaben nach
§ 6 Abs. 10 dieses Vertrags einzusetzen.
4. Die Förderung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.
5. Die Förderung darf nur insoweit und nicht eher abgerufen werden, als sie für fällige
Zahlungen im Rahmen des Förderzwecks benötigt wird.
6. Der/Die … versichert, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens mit dieser Förderung
tatsächlich und nachhaltig gesichert ist.
§ 2
Leistung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
1. Der/Die … erhält für die in § 1 Abs.1 dieses Vertrags vereinbarte Leistung eine Förderung
für die Betriebskosten/Projektkosten/Investitionskosten (auswählen).
2. Die Stadt zahlt einen festen Betrag nach erfolgter Leistung i. H. v. … EUR (wenn länger als
ein Jahr: … EUR pro Jahr).
(oder)
einen Einheitspreis von … EUR pro … (Einheit genau bestimmen).
(oder)
Die Stadt zahlt für die … einen Betrag von … . Die Zahlung wird in … Raten, jeweils … x zum
(individuell verhandelbar, z. B. 1. Feb., 1. Mai, 1. Aug. und 1. Nov. 20..) geleistet.
3. Verlustausgleiche sind nicht möglich.
4. Die Gewährung der Förderung steht, jährlich wiederkehrend, unter dem
Haushaltsvorbehalt der Stadt.
5. Grundsätzlich ist eine doppelte Förderung durch mehrere städtische Stellen für den
gleichen Zweck ausgeschlossen.
Anlage 9
- 3 -
§ 3
Pflichten des … (z. B. Träger, Verein)
1. Über die erhaltene Förderung erstellt der/die … jährlich einen Verwendungsnachweis.
Der Verwendungsnachweis muss gem. § 6 dieses Vertrags ordnungsgemäß geführt
sein. Die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises ist auf den … terminiert.
(Fristen siehe i n Ziff. 1.4.1.4 f. der VV, ansonsten eine Frist wählen, die sachgerecht und
angemessen ist.)
(Achtung, wenn die/der Vertragspartner/in ein sog. „Freier Träger“ ist und im Bereich der
Betriebskostenförderung seine Leistungen abtrennbar von seinem eigenen B etrieb erbringt,
z. B. Betrieb eines Kindergartens, dann ist im Vertrag zu regeln, dass sich der
Verwendungsnachweis nur auf diesen abtrennbaren Betrieb bezieht.)
2. Gegenüber dem Jugendamt/Amt für Soziales und Prävention/ … (alternativ ) ist
unverzüglich mitzuteilen, wenn sich nach Vertragsschluss Änderungen im
Finanzierungsplan/Finanzplan/Wirtschaftsplan (entsprechenden Plan auswählen) ergeben,
weil:
- sich die Gesamtausgaben ermäßigt oder erhöht haben,
- Gesamteinnahmen sich erhöht haben oder neue hinzugetreten sind, z. B. neue
öffentliche Zuschüsse,
- sich die Einzelansätze wesentlich verschoben haben,
- die Förderung bis zum Ende des in diesem Vertrag vereinbarten Zeitraums nicht
mehr benötigt wird,
- ein Insolvenz- oder Zwangsvollstreckungsverfahren gegen Sie beantragt oder
eröffnet wird,
- sich herausstellt, dass der Förderzweck nicht oder mit der vereinbarten Förderung
nicht zu erreichen ist,
- der Verwendungszweck oder sonstige für den Vertragsschluss maßgebliche
Umstände sich ändern oder wegfallen,
- die abgerufenen oder ausgezahlten Beträge nicht unmittelbar nach dem Eingang
verbraucht werden können.
3. Der/Die … verpflichtet sich, das Angebot zielgruppenorientiert vorzuhalten und keinen
Menschen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder
Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität abzulehnen. Des Weiteren dürfen
Menschen mit Behinderung oder Menschen, die von Behinderung bedroht sind, nicht allein
aus diesem Grund abgelehnt werden.
4. (Im Falle der Investitionsförderung: Für alle beauftragten Leistungen (Lieferungen/Kauf von
Waren und Dienstleistungen) ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL)
von … zu vereinbaren und anzuwenden; bei Baumaßnahmen: Dasselbe gilt für die Vergabe-
und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) sowie ggf. die Vergabeordnung für
freiberufliche Leistungen (VOF).)
5. (Im Falle der Investitionsförderung: Sofern ein geförderter Vermögensgegenstand vor dem in
diesem Vertrag bestimmten Zeitraum gem. § 6 Abs. 16 dieses Vertrags veräußert oder
verschenkt werden soll, ist die Genehmigung der Stadt einzuholen.)
Anlage 9
- 4 -
6. (Für Projekt- und Investitionsförderung: Das hier geförderte Projekt/die hier geförderte
Investitionsmaßnahme darf nicht vor Vertragsschluss begonnen worden sein.)
§ 4
Rücktritt und Kündigung
1. Die Stadt kann von diesem Vertrag zurücktreten, wenn
- der Vertragsschluss durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt
wurde,
- der Vertragsschluss durch Angaben erwirkt wurde, die in wesentlicher Beziehung
unrichtig oder unvollständig waren,
- die Geldleistung der Stadt nicht, nicht alsbald nach der Erbringung oder nicht mehr für
den in diesem Vertrag bestimmten Zweck verwendet wird,
- gegen die Pflichten in § 3 dieses Vertrags verstoßen wurde.
2. Im Falle des Rücktritts wird die Zahlung für den Förderzweck eingestellt. Bereits geleistete
Zahlungen sind an die Stadt zurückzuerstatten. Auf Verlangen der Stadt ist der
Rückzahlbetrag mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB jährlich ab
Auszahlung zu verzinsen.
3. Das Recht zur Kündigung dieses Vertrags aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB bleibt
unberührt.
§ 5
Vertragsdauer
Der Vertrag gilt vom …. bis … (es ist zu beachten, dass die Vertragsdauer maximal 5 Jahre betragen
kann, eine Verlängerungsoption im 1-Jahres-Rhytmus ist möglich).
Anlage 9
- 5 -
§ 6
Nachweis der Verwendung
1. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen
Nachweis.
2. In dem Sachbericht sind die Verwendung der erhaltenen Förderung und ihre Auswirkungen
darzustellen und im Einzelnen zu erläutern. Er soll insbesondere Aussagen enthalten über:
- Strukturdaten (Personalausstattung, Personalvergütung zzgl. Darstellung
entsprechender tariflicher Eingruppierungen und -vergütung, Organisation,
Räumlichkeiten, Öffnungszeiten etc.),
- Aufgaben und Ziele (Leistungen, Rechtsgrundlagen, Angebote etc.),
- Nutzerdaten (Statistik nach Alter, Geschlecht, Herkunft, Leistungsart etc.),
- Kooperationsdaten (Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften u. a., Stadtteilvernetzung
etc.),
- Qualitätsmanagement (Evaluation, Zielerreichung, Wirkungsbeschreibung etc.),
- betriebliche Besonderheiten,
- den Ausblick auf das kommende Jahr.
3. In dem zahlenmäßigen Nachweis sind entsprechend der Gliederung des
Wirtschaftsplans/Finanzierungsplans/Finanzplans (auswählen) alle Einnahmen und
Ausgaben in zeitlicher Folge und voneinander getrennt auszuweisen unter Beachtung
folgender Vorgaben:
- aus dem Nachweis müssen Angaben zum Tag, Empfangenden/Einzahlenden sowie
Grund der Zahlung ersichtlich sein,
- alle Bareinnahmen und -ausgaben sind in einem Kassenbuch nachzuweisen,
- die Geldbestände (Girokonten, Sparanlagen, Barkassen usw.) zum Jahresanfang
und Jahresende des geförderten Jahres sind anzugeben,
- soweit die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz besteht,
ist in der Jahresrechnung die Umsatzsteuer gesondert auszuweisen,
- der Verwendungsnachweis ist ohne Belege vorzulegen. Die Nachforderung von
Belegen und Unterlagen behält sich die Stadt vor (Beachte: bei erstmaliger Förderung
sind die Belege immer vorzulegen),
(oder)
- es sind Originalbelege über die Einzelzahlungen (Einnahme- und Ausgabebelege,
Kontoauszüge, Kassenbuch) und Verträge vorzulegen. Aus den Belegen muss sich
das sachliche und rechnerische Zustandekommen der Zahlungen ergeben. Belege,
aus denen der Zahlungsgrund nicht eindeutig ersichtlich ist, sind zu erläutern. Die
Nachforderung von weiteren Unterlagen behalten wir uns auch danach noch vor.
4. Wahlweise kann der Nachweis durch Vorlage eines von einem Steuerberater oder einer
Person mit vergleichbarer Qualifikation erstellten kaufmännischen Jahresabschlusses
geführt werden.
Anlage 9
- 6 -
5. (bei Vereinen: Bei Vereinen ist das Protokoll der Kassenprüfung durch die Vereinsprüfer
vorzulegen.)
6. Der Verwendungsnachweis wird vom … amt und ggf. vom Revisionsamt der Stadt geprüft.
Die Prüfung muss auch in den Räumen der/die … vorgenommen werden können. (Bei
Bauinvestitionsförderung: Die Baustelle muss für eine Prüfung zugänglich sein.)
7. Dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs -Überörtliche Prüfung- stehen die Rechte
aus dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung Kommunaler Körperschaften in
Hessen (ÜPKKG vom 22.12.1993, GVBI. I S. 708 ff. insbesondere § 5 Abs. 2 - 4) zu.
8. Die Belege sind 10 Jahre nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises
aufzubewahren.
9. Im Verwendungsnachweis werden als Einnahmen alle Zuwendungen anerkannt, die zu
Einzahlungen führen (z. B. Spenden, Leistungen Dritter, Zuschüsse und projektbezogene
eigene Einnahmen). Der Empfang einer Darlehenssumme stellt keine Einnahme dar.
10. Im Verwendungsnachweis werden als Ausgaben die Auszahlungen anerkannt, welche zur
Erfüllung des genehmigten und geförderten Zwecks unmittelbar notwendig sind.
(Betriebskosten- oder Projektförderung): Nicht anerkannt werden im o. g. Sinne z. B.:
- Personalausgaben, die im Vergleich und vor dem Hintergrund des zu erreichenden
Zwecks unangemessen hoch sind oder für die keine sozialversicherungs- oder
steuerrechtlichen Verpflichtungen erfüllt werden,
- Personalausgaben, welche die Beschäftigten besser stellen als vergleichbare
städtische Bedienstete nach den tariflichen Bestimmungen des öffentlichen
Dienstes,
- Aufwandsentschädigungen, außer der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale gem.
Einkommensteuergesetz bis zum steuerfreien Höchstbetrag,
- Ausgaben, die sich aus steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Risiken
verwirklicht haben, z. B. wenn höhere Aufwandsentschädigungen für Übungsleiter
gezahlt und damit die Übungsleiterpauschale überschritten wurde,
- Vorsteuerabzüge nach § 15 Umsatzsteuergesetz, soweit sie bei der Umsatzsteuer
abgesetzt werden können,
- Ausgaben über 1.000,- EUR netto für die Anschaffung von beweglichen
Gegenständen des Anlagevermögens (hierfür ist ein gesonderter Antrag auf
Investitionsförderung zu stellen),
- Ausgaben für Honorare, wenn sie nicht schriftlich vereinbart werden,
- Bewirtungskosten für interne Veranstaltungen (Weihnachtsfeier,
Jahreshauptversammlung, Vorstandssitzung etc.),
- sonstige Bewirtungskosten, die ein angemessenes Maß übersteigen,
- Reisekosten, Tagegeld und Übernachtungskosten, die über den Sätzen des
Hess. Reisekostengesetzes liegen,
- Trinkgelder, Säumniszuschläge, Mahngebühren, Straf- und Ordnungsgelder,
- Geschenke für Mitarbeiter/innen,
- Ausgaben, die nicht belegt werden,
- Tilgung von Darlehen,
- Abschreibungen,
- Spenden und Zuschüsse an Dritte,
Anlage 9
- 7 -
- bestandsneutrale Umbuchungen.
oder
(Bei Investitionsförderung): Nicht anerkannt werden im o. g. Sinne z. B.:
- Vorsteuerabzüge nach § 15 Umsatzsteuergesetz, soweit sie bei der Umsatzsteuer
abgesetzt werden können,
- Ausgaben, bei denen die sozialversicherungs - und steuerrechtlichen Verpflichtungen
nicht erfüllt wurden,
- Aufwandsentschädigungen,
- Ausgaben für Honorare, wenn sie nicht schriftlic h vereinbart werden,
- Bewirtungskosten, die ein angemessenes Maß übersteigen,
- Reisekosten, Tagegeld und Übernachtungskosten, die über den Sätzen des
Hess. Reisekostengesetzes liegen,
- Trinkgelder, Mahngebühren, Säumniszuschläge, Straf - und Ordnungsgelder,
- Geschenke für Mitarbeiter/innen,
- Ausgaben, die nicht belegt werden,
- Tilgung von Darlehen,
- Abschreibungen,
- Spenden und Zuschüsse an Dritte,
- bestandsneutrale Umbuchungen.
11. Vorwerfbar nicht in Anspruch genommene Skonti und Rabatte werden bei den Ausgaben
nicht berücksichtigt.
12. (Achtung, bei sog. „Freien Trägern“, die über die unmittelbar durch das Projekt oder den
abgetrennten Betrieb hinaus entstandene weitere Verwaltungskosten geltend machen wollen:
Der … als sog. „Freier Träger“ kann weitere angefallenen Verwaltungskosten geltend
machen, welche über die unmittelbar entstandenen Verwaltungskosten hinausgehen. Die
Pauschale hierfür beziffert sich auf … % (Entscheidung über Höhe der Pauschale bis max.
12 %) der förderfähigen Ausgabenzwischensumme gem. gestellten Antrags.)
13. (Im Falle der Betriebskostenförderung: Sollte nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen
ein Überschuss verbleiben, wird eine Liquiditätsreserve gewährt. Diese dient der
Abdeckung von laufenden Verbindlichkeiten zu Anfang des Folgejahres. Die städtische
Förderung darf nicht zu einer Verbesserung der Vermögenslage der/des … führen. Die
Liquiditätsreserve beträgt 20 % der förderfähigen Gesamtausgaben des geförderten
Jahres. Eine Überschreitung der Liquiditätsreserve stellt eine Verbesserung der
Vermögenslage dar und damit keine zweckentsprechende Verwendung der Förderung. Ein
Rückforderungsanspruch der Stadt besteht in diesem Fall aus § 4 Abs. 1 dritter
Spiegelstrich dieses Vertrags. Wenn der Nachweis der Verwendung durch einen
kaufmännischen Jahresabschluss geführt wird, erfolgt die Berechnung einer evt. zu
verbleibenden Liquiditätsreserve nur auf der Grundlage von Erträgen und Aufwendungen,
die zahlungswirksam waren.)
14. Sofern der/die … eine eigene Prüfungseinrichtung unterhält, hat diese die Richtigkeit der
Angaben im Verwendungsnachweis zu prüfen. Der Prüfvermerk ist der Stadt mit dem
Verwendungsnachweis vorzulegen.
Anlage 9
- 8 -
15. Die mit Förderung der Stadt beschafften (erworbenen oder hergestellten) Gegenstände,
deren Anschaffungs- oder Herstellungswert 150,- EUR netto übersteigt, sind zu
inventarisieren.
16. (Im Falle einer Investitionsförderung: Der mit Hilfe der Förderung angeschaffte oder
hergestellte Vermögensgegenstand ist sorgfältig zu behandeln und für die Dauer von
mindestens … Jahren für den festgelegten Verwendungszweck zu verwenden. (Der sich aus
der Förderung ergebende Vorteil für die Stadt, z. B. ein Recht, ist näher auszuformulieren.) Auch im
Falle einer Information von Seiten des/der ... über die beabsichtige Veräußerung oder
Verschenkung des geförderten Vermögensgegenstands kann die Stadt die Rückzahlung der
Förderung, ggf. anteilig, verlangen.)
§ 7
Öffentlichkeitsarbeit
Der/Die … ist verpflichtet in geeigneter Form auf die finanzielle Beteiligung der Stadt hinzuweisen.
Über Öffentlichkeitstermine im Zusammenhang mit der Förderung ist die Stadt im vorab zu
unterrichten.
§ 8
Sondervereinbarungen (nur bei Bedarf einfügen)
§ 9
Schlussbestimmungen
1. Änderungen dieses Vertrags, insbesondere ergänzende Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform.
2. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags berührt seine
Rechtswirksamkeit im Übrigen nicht.
3. Der Vertrag wird zweifach ausgefertigt. Eine Ausfertigung erhält der/die … , eine die Stadt.
Darmstadt, den … 20…
_____________________________ _____________________________
Wissenschaftsstadt Darmstadt (Vertragspartner/in, z. B.
Der Magistrat 1. Vorsitzende/r des Trägers)
Dezernent/in
anlage 5
219 Zeichen
Punkt 16: Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Wissenschaftsstadt Darmstadt über Zuwendungen an Vereine, Verbände und sonstige Institutionen (V-Nr. 2018/0008) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
anlage 4
258 Zeichen
Punkt 3: Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Wissenschaftsstadt Darmstadt über Zuwendungen an Vereine, Verbände und sonstige Institutionen (V-Nr. 2018/0008) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 3
5566 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
29.08.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat V
Amt: Revisionsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 14
II 52
IV 20
V 50 51
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0008
Magistratsbeschluss -Nr.
335
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Wissenschaftsstadt Darmstadt über
Zuwendungen an Vereine, Verbände und sonstige Institutionen
Vorlage vom: 15.08.2018
Beschlussvorschlag :
1. Der beiliegenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Wissenschaftsstadt Darmstadt über
Zuwendungen an Vereine, Verbände und sonstige Institutionen wird zugestimmt.
2. Die Allgemeinen Richtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die Gewährung von
Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Institutionen vom 20.05.2009 wird aufgehoben.
Anlagen: Ablaufdiagramm Allg VV Zuwendung Vereine
Allg VV Zuwendungen Vereine etc
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 05.09.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.08.2018
Begründung:
Die allgemeine Bezuschussung wurde erstmals im Jahre 2009 in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt durch die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände
und sonstige Institutionen geregelt. Durch die Anwendung dieser Richtlinien haben sich in den
letzten Jahren neue Erkenntnisse in Bezug auf praktische Handhabung und auch
Regelungslücken gezeigt. Es ist deswegen notwendig geworden, die allgemeinen Regelungen
zur Bezuschussung im Sinne einer Weiterentwicklung zu überarbeiten.
Die Grundkonzeption des vorliegenden Regelwerks geht vom klassischen Verwaltungshandeln
aus. Danach trifft die Verwaltung auf einen Antrag hin eine Entscheidung, die in einem
Bescheid (Verwaltungsakt) mündet. Zusätzlich besteht auch ausnahmsweise die Möglichkeit,
ein Zuwendungsverhältnis über einen Fördervertrag zu regeln. Der Bescheid bzw. Fördervertrag
enthält alle weiteren Bestimmungen, die im Verhältnis
Zuwendungsempfangende/Vertragspartnerin bzw. Vertragspartner und Fachamt zu befolgen
sind.
Um darüber hinaus eine Standardisierung und damit effizienteres Verwaltungshandeln zu
erzielen, wurde nicht nur die inhaltliche Ausgestaltung der Anträge in den Anlagen 2-4
vorgegeben, sondern auch die dazugehörigen Verwaltungsakte in den Anlagen 5-7 sowie ein
Muster für den Fördervertrag in Anlage 9. Zusätzlich wurde ein unverbindliches
Informationsblatt entworfen, welches in Anlage 1 beiliegt, um Interessierte grundsätzlich über
die allgemeinen Fördermöglichkeiten zu informieren.
Um eine schnelle Übersicht über den entworfenen Verfahrensablauf zu ermöglichen, ist dieser
Magistratsvorlage ein entsprechendes Diagramm beigefügt.
Folgende Neuerungen oder Klarstellungen sind hervorzuheben:
- Die Formel für die Berechnung der Liquiditätsreserve ist konkretisiert.
- Für den Fall der Abgabe eines geprüften kaufmännischen Jahresabschlusses als
Verwendungsnachweis ist die Formel für die Berechnung der Liquiditätsreserve hierfür
neu geschaffen worden.
- Die Regelungen zur Rückforderung von Zuschüssen ist gänzlich neu geschaffen und
dem Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz angepasst worden.
- Die Investitionsförderung ist jetzt detailliert geregelt.
- Die Anforderungen an den Bereich des Zuwendungswesens, die sich aus dem
doppischen Rechnungswesen ergeben, sind in das Regelwerk eingearbeitet.
- Klarstellung, dass nur Auszahlungen im Sinne des Rechnungswesens, also
zahlungswirksame Leistungen, als Ausgaben anerkannt werden.
- Durch eine beispielhafte Negativliste werden die förderfähigen Ausgaben nochmals
definiert und damit der/dem Zuwendungsempfangenden ermöglicht, vorab selbst
einzuschätzen, welche Ausgaben anerkannt werden und welche nicht.
- Möglichkeit des begründeten Verzichts für die Stadt auf Rückzahlung, wenn im
nächsten Jahr der Förderbetrag von der/dem Zuschussempfangenden verausgabt wird.
- Die Pflicht zur Führung eines Kassenbuchs bei Barverkehr ist geregelt.
- Auch ist erstmals die Möglichkeit der Gewährung einer Verwaltungskostenpauschale
von bis zu 12 % der förderfähigen Ausgaben geregelt, welche die sog. „Freien Träger“
in Anspruch nehmen können.
- Dasselbe gilt für den erstmalig geregelten Anerkennungsbetrag bis 2.500 €, der durch
eine vereinfachte Antragstellung und Prüfung charakterisiert ist.
- Ein Muster für einen Fördervertrag.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt erhält mit dieser neuen allgemeinen Verwaltungsvorschrift
über die Zuwendungen an Vereine, Verbände und sonstige Institutionen ein zeitgemäßes
Regelwerk, das aktuelle Verfahrensabläufe abkürzt, bisherige Zweifelsfragen klarstellt und
Abläufe zwecks Qualitätsstabilisierung formalisiert.
Darmstadt, den 15.08.2018
Dezernat I Dezernat II
Jochen Partsch Rafael Reißer
Oberbürgermeister Bürgermeister
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
2018/0008
5505 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
29.08.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat V
Amt: Revisionsamt
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0008
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Wissenschaftsstadt Darmstadt über Zuwe n-
dungen an Vereine, Verbände und sonstige Institutionen
Vorlage vom: 15.08.2018
Beschlussvorschlag :
1. Der beiliegenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Wissenschaftsstadt Darmstadt über
Zuwendungen an Vereine, Verbände und sonstige Institutionen wird zugestimmt.
2. Die Allgemeinen Richtlinien der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die Gewährung von Z u-
schüssen an Vereine, Verbände und sonstige Institutionen vom 20.05.2009 wird aufgehoben.
Anlagen: Ablaufdiagramm Allg VV Zuwendung Vereine
Allg VV Zuwendungen Verei ne etc
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.08.2018
Begründung:
Die allgemeine Bezuschussung wurde erstmals im Jahre 2009 in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt durch die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände
und sonstige Institutionen geregelt. Durch die Anwendung dieser Richtlinien haben sich in den
letzten Jahren neue Erkenntnisse in Bezug auf praktische Handhabung und auch Regelungsl ü-
cken gezeigt. Es ist deswegen notwendig geworden, die allgemeinen Regelungen zur Bezu-
schussung im Sinne einer Weiterentwicklung zu überarbeiten.
Die Grundkonzeption des vorliegenden Regelwerks geht vom klassischen Verwaltungshandeln
aus. Danach trifft die Verwaltung auf einen Antrag hin eine Entscheidung, die in einem Be-
scheid (Verwaltungsakt) mündet. Zusätzlich besteht auch ausnahmsweise die Möglichkeit, ein
Zuwendungsverhältnis über einen Fördervertrag zu regeln. Der Bescheid bzw. Fördervertrag
enthält alle weiteren Bestimmungen, die im Verhältnis Zuwendungsempfangen-
de/Vertragspartnerin bzw. Vertragspartner und Fachamt zu befolgen sind.
Um darüber hinaus eine Standardisierung und damit effizienteres Verwaltungshandeln zu e r-
zielen, wurde nicht nur die inhaltliche Ausgestaltung der Anträge in den Anlagen 2-4 vorgege-
ben, sondern auch die dazugehörigen Verwaltungsakte in den Anlagen 5-7 sowie ein Muster für
den Fördervertrag in Anlage 9. Zusätzlich wurde ein unverbindliches Informationsblatt entwo r-
fen, welches in Anlage 1 beiliegt, um Interessierte grundsätzlich über die allgemeinen Förder-
möglichkeiten zu informieren.
Um eine schnelle Übersicht über den entworfenen Verfahrensablauf zu ermöglichen, ist dieser
Magistratsvorlage ein entsprechendes Diagramm beigefügt.
Folgende Neuerungen oder Klarstellungen sind hervorzuheben:
- Die Formel für die Berechnung der Liquiditätsreserve ist konkretisiert.
- Für den Fall der Abgabe eines geprüften kaufmännischen Jahresabschlusses als Ver-
wendungsnachweis ist die Formel für die Berechnung der Liquiditätsreserve hierfür neu
geschaffen worden.
- Die Regelungen zur Rückforderung von Zuschüssen ist gänzlich neu geschaffen und
dem Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz angepasst worden.
- Die Investitionsförderung ist jetzt detailliert geregelt.
- Die Anforderungen an den Bereich des Zuwendungswesens, die sich aus dem dopp i-
schen Rechnungswesen ergeben, sind in das Regelwerk eingearbeitet.
- Klarstellung, dass nur Auszahlungen im Sinne des Rechnungswesens, also zahlung s-
wirksame Leistungen, als Ausgaben anerkannt werden.
- 4 -
- Durch eine beispielhafte Negativliste werden die förderfähigen Ausgaben nochmals d e-
finiert und damit der/dem Zuwendungsempfangenden ermöglicht, vorab selbst einzu-
schätzen, welche Ausgaben anerkannt werden und welche nicht.
- Möglichkeit des begründeten Verzichts für die Stadt auf Rückzahlung, wenn im nächs-
ten Jahr der Förderbetrag von der/dem Zuschussempfangenden verausgabt wird.
- Die Pflicht zur Führung eines Kassenbuchs bei Barverkehr ist geregelt.
- Auch ist erstmals die Möglichkeit der Gewährung einer Verwaltungskostenpauschale
von bis zu 12 % der förderfähigen Ausgaben geregelt, welche die sog. „Freien Träger“
in Anspruch nehmen können.
- Dasselbe gilt für den erstmalig geregelten Anerkennungsbetrag bis 2.500 €, der durch
eine vereinfachte Antragstellung und Prüfung charakterisiert ist.
- Ein Muster für einen Fördervertrag.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt erhält mit dieser neuen allgemeinen Verwaltungsvorschrift
über die Zuwendungen an Vereine, Verbände und sonstige Institutionen ein zeitgemäßes Re-
gelwerk, das aktuelle Verfahrensabläufe abkürzt, bisherige Zweifelsfragen klarstellt und Abläufe
zwecks Qualitätsstabilisierung formalisiert.
Darmstadt, den 15.08.2018
Dezernat I Dezernat II
Jochen Partsch Rafael Reißer
Oberbürgermeister Bürgermeister
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0008
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.08.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00