1161/2020
Ausblick auf einen SPZ-spezifischen Psychiatriebericht mit Gesamtkonzept zur strukturellen, inhaltlichen und finanziellen Weiterentwicklung der Sozialpsychiatrischen Zentren Kölns
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
4376 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 08.05.2020 1161/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Rechnungsprüfungsausschuss 12.05.2020 Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 Gesundheitsausschuss 25.08.2020 Ausblick auf einen SPZ-spezifischen Psychiatriebericht mit Gesamtkonzept zur strukturellen, inhaltlichen und finanziellen Weiterentwicklung der Sozialpsychiatrischen Zentren Kölns Ausgangslage Die neun Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) verfolgen die Aufgabe, gemeinsam mit anderen Ein- richtungen die Versorgung psychisch kranker Menschen in den Kölner Stadtbezirken zu sichern. Dies geschieht auf der Grundlage der §§ 7, 27 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psy- chischen Krankheiten (PsychKG) sowie des Gesetzes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW (ÖGDG NRW). Die derzeitige Förderung erfolgt nach einer 1989 festgelegten Bemes- sung. Jedoch wächst Köln als größte Stadt NRWs stetig. Beispielsweise lebten in Köln im Jahr 1988 983.453 Einwohner, während es Ende 2018 1.089.984 Einwohner waren - einem Zuwachs von 106.531 Personen entsprechend. Voraussichtlich wird bis zum Jahr 2040 die Einwohnerzahl Kölns im Vergleich mit 2018 um 6,3% ansteigen. Der wachsende Anteil junger und alter Bürgerinnen und Bür- ger mit und ohne Migrationshintergrund und mit schwierigen Rahmenbedingungen etc. an der Gesell- schaft, der damit verbundene Anstieg psychischer Erkrankungen und die Entwicklungen in der psy- chiatrischen Versorgungslandschaft, wie z.B. gesunkene Verweildauern (1990: 70 Tage, 2017: 23 Tage), Verdopplung von Fallzahlen, wirken sich unterschiedlich auf die einzelnen Stadtbezirke aus und stellen Köln vor besondere Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund ist die enge Personalausstattung in den SPZ nicht mehr zeitgemäß, und der aktuelle Versorgungsauftrag der SPZ ist dadurch gefährdet. Aufgrund der heterogenen SPZ- Förderstruktur kam das Rechnungsprüfungsamt zu dem Schluss, eine Aktualisierung und Standardi- sierung der Kriterien zur Förderung und die Entwicklung von Zielvereinbarungen zu empfehlen. Auf diese Weise wird eine kommunale Planung und Steuerung möglich. Sachstand Das Ziel ist die Sicherstellung einer adäquaten Ausstattung von niedrigschwelligen Angeboten der SPZ in allen Stadtbezirken. Bürgerinnen und Bürger mit psychischen Erkrankungen haben einen di- rekten Zugang zu Kontakt und Beratung, ohne Wartezeiten oder Terminvereinbarungen in Kauf neh- men zu müssen. Lang anhaltende personelle Überlastungssituationen werden vermieden. Es wurde geprüft, welche personellen Mindestvoraussetzungen für niedrigschwellige Hilfsangebote der SPZ nötig und welche zusätzlichen Mittel erforderlich sind, um diesen Mindeststandard zu errei- chen. Die Ergebnisse fließen in einen SPZ-spezifischen Psychiatriebericht ein. Darauf aufbauend wird ein stufenweise umzusetzendes Gesamtkonzept entwickelt, das weiterführende Strukturen für eine bedarfsgerechte Finanzierung und passgenaue Zielvereinbarung der SPZ für den Haushalt 2022ff berücksichtigt. 2 Bei der aktuellen Prüfung dieser Mindestvoraussetzungen hat sich gezeigt, dass für die Kontakt- und Beratungsstellen aller SPZ eine personelle Aufstockung auf jeweils drei VZÄ benötigt wird, um Öff- nungszeiten an fünf Tagen der Woche gewährleisten, den veränderten Zielgruppen gerecht werden und eine Anpassung und Erweiterung bestehender Angebote vornehmen zu können. Auch für den Sozialpsychiatrischen Dienst sind zusätzlich ärztliches Personal und Mitarbeitende der Sozialen Arbeit erforderlich, um Sprechstunden, Hausbesuche und/oder Kriseninterventionen im Tandem durchzuführen. Eine Einrichtung von Sekretariatsstellen in mehreren SPZ ist notwendig, um die Erreichbarkeit, Ter- minvergabe und Weiterleitung von Besucher*innen an die gewünschten Stellen zu ermöglichen und den Arbeitsschutz sicherzustellen. Zur anteiligen Umsetzung personeller Bedarfe ist geplant, für 2020 und 2021 nicht abgerufene Mittel des abgesagten Angebotes „Medizinische Grundversorgung für Köln-Meschenich, „MMM“- Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung“ einzusetzen. Zur Realisierung des Gesamtkonzeptes und der in diesem Zusammenhang zusätzlich erforderlichen finanziellen Mittel ist noch eine verwaltungsinterne Abstimmung erforderlich. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1161/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 29.07.2020
- Erstellt
- 18.04.2020 16:43