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1161/2020

Ausblick auf einen SPZ-spezifischen Psychiatriebericht mit Gesamtkonzept zur strukturellen, inhaltlichen und finanziellen Weiterentwicklung der Sozialpsychiatrischen Zentren Kölns

Mitteilung Ausschuss 29.07.2020

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 25.08.2020, TOP 6.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4376 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 08.05.2020 
 1161/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rechnungsprüfungsausschuss 12.05.2020 
Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 
Gesundheitsausschuss 25.08.2020 
 
Ausblick auf einen SPZ-spezifischen Psychiatriebericht mit Gesamtkonzept zur strukturellen, 
inhaltlichen und finanziellen Weiterentwicklung der Sozialpsychiatrischen Zentren Kölns 
Ausgangslage 
 
Die neun Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) verfolgen die Aufgabe, gemeinsam mit anderen Ein-
richtungen die Versorgung psychisch kranker Menschen in den Kölner Stadtbezirken zu sichern. Dies 
geschieht auf der Grundlage der §§ 7, 27 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psy-
chischen Krankheiten (PsychKG) sowie des Gesetzes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst des 
Landes NRW (ÖGDG NRW). Die derzeitige Förderung erfolgt nach einer 1989 festgelegten Bemes-
sung. Jedoch wächst Köln als größte Stadt NRWs stetig. Beispielsweise lebten in Köln im Jahr 1988 
983.453 Einwohner, während es Ende 2018 1.089.984 Einwohner waren - einem Zuwachs von 
106.531 Personen entsprechend. Voraussichtlich wird bis zum Jahr 2040 die Einwohnerzahl Kölns im 
Vergleich mit 2018 um 6,3% ansteigen. Der wachsende Anteil junger und alter Bürgerinnen und Bür-
ger mit und ohne Migrationshintergrund und mit schwierigen Rahmenbedingungen etc. an der Gesell-
schaft, der damit verbundene Anstieg psychischer Erkrankungen und die Entwicklungen in der psy-
chiatrischen Versorgungslandschaft, wie z.B. gesunkene Verweildauern (1990: 70 Tage, 2017: 23 
Tage), Verdopplung von Fallzahlen, wirken sich unterschiedlich auf die einzelnen Stadtbezirke aus 
und stellen Köln vor besondere Herausforderungen.  
Vor diesem Hintergrund ist die enge Personalausstattung in den SPZ nicht mehr zeitgemäß, und der 
aktuelle Versorgungsauftrag der SPZ ist dadurch gefährdet. Aufgrund der heterogenen SPZ-
Förderstruktur kam das Rechnungsprüfungsamt zu dem Schluss, eine Aktualisierung und Standardi-
sierung der Kriterien zur Förderung und die Entwicklung von Zielvereinbarungen zu empfehlen. Auf 
diese Weise wird eine kommunale Planung und Steuerung möglich. 
 
Sachstand 
 
Das Ziel ist die Sicherstellung einer adäquaten Ausstattung von niedrigschwelligen Angeboten der 
SPZ in allen Stadtbezirken. Bürgerinnen und Bürger mit psychischen Erkrankungen haben einen di-
rekten Zugang zu Kontakt und Beratung, ohne Wartezeiten oder Terminvereinbarungen in Kauf neh-
men zu müssen. Lang anhaltende personelle Überlastungssituationen werden vermieden. 
 
Es wurde geprüft, welche personellen Mindestvoraussetzungen für niedrigschwellige Hilfsangebote 
der SPZ nötig und welche zusätzlichen Mittel erforderlich sind, um diesen Mindeststandard zu errei-
chen. Die Ergebnisse fließen in einen SPZ-spezifischen Psychiatriebericht ein. Darauf aufbauend wird 
ein stufenweise umzusetzendes Gesamtkonzept entwickelt, das weiterführende Strukturen für eine 
bedarfsgerechte Finanzierung und passgenaue Zielvereinbarung der SPZ für den Haushalt 2022ff 
berücksichtigt.

2 
 
 
Bei der aktuellen Prüfung dieser Mindestvoraussetzungen hat sich gezeigt, dass für die Kontakt- und 
Beratungsstellen aller SPZ eine personelle Aufstockung auf jeweils drei VZÄ benötigt wird, um Öff-
nungszeiten an fünf Tagen der Woche gewährleisten, den veränderten Zielgruppen gerecht werden 
und eine Anpassung und Erweiterung bestehender Angebote vornehmen zu können.  
Auch für den Sozialpsychiatrischen Dienst sind zusätzlich ärztliches Personal und Mitarbeitende der 
Sozialen Arbeit erforderlich, um Sprechstunden, Hausbesuche und/oder Kriseninterventionen im 
Tandem durchzuführen. 
Eine Einrichtung von Sekretariatsstellen in mehreren SPZ ist notwendig, um die Erreichbarkeit, Ter-
minvergabe und Weiterleitung von Besucher*innen an die gewünschten Stellen zu ermöglichen und 
den Arbeitsschutz sicherzustellen.  
 
Zur anteiligen Umsetzung personeller Bedarfe ist geplant, für 2020 und 2021 nicht abgerufene Mittel 
des abgesagten Angebotes „Medizinische Grundversorgung für Köln-Meschenich, „MMM“- Malteser 
Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung“ einzusetzen.  
 
Zur Realisierung des Gesamtkonzeptes und der in diesem Zusammenhang zusätzlich erforderlichen 
finanziellen Mittel ist noch eine verwaltungsinterne Abstimmung erforderlich.  
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (3)

12.05.2020 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 6.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage

Zur Sitzung
20.08.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 16.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.08.2020 Gesundheitsausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1161/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
29.07.2020
Erstellt
18.04.2020 16:43