3340/2021
Mehrkosten für die Aufzugsnachrüstung der Stadtbahnhaltestelle Vingst
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/692/11 Vorlagen-Nummer 04.11.2021 3340/2021 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 23.11.2021 Finanzausschuss 06.12.2021 Rat 14.12.2021 Mehrkosten für die Aufzugsnachrüstung der Stadtbahnhaltestelle Vingst hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020/2021 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 10.05.2016 (Vorlagen-Nr. 0754/2016) den Bedarf für die unter Ziffer 15 enthaltene Aufzugsnachrüstung Stadtbahnhaltestelle Vingst im Rahmen des Kom- munalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 6.232.800 € brutto festgestellt. Ergänzend hierzu hat der Rat der Stadt Köln mit Datum vom 20.12.2016 (Vorlagen-Nr. 3590/2016) beschlossen, die unter Ziffer 15a und 15b aufgeführte Maßnahme Aufzugsnachrüstung Stadtbahnhal- testelle Vingst mit Gesamtkosten von 6.232.800 € brutto aus fördertechnischen Gründen in den städ- tischen Kostenanteil von 5.964.000 € brutto und den Kostenanteil der KVB AG in Höhe von 268.800 € brutto im Rahmen des KInvFG aufzuteilen und fortzuschreiben. Im Rahmen der Ausführung der Baumaßnahme kam es zu einer Kostenerhöhung von insgesamt rund 3.200.000 € brutto. Es ergeben sich somit Gesamtkosten in Höhe von rund 9.164.000 € brutto. Die Summe der Mehrkosten in Höhe von rund 3.200.000 € brutto verteilt sich wie folgt: Leistungen Summe 1. Submissionsergebnisse 986.000 € 2. Rohbauarbeiten 450.000 € 3. Elektrische Anlagen/ Nachrichtentechnik 525.000 € 4. Raumlufttechnische Anlagen 272.000 € 5. Aufzugsanlagen 100.000 € 6. Ausbauarbeiten/ Außenanlagen 646.000 € 7. Baunebenkosten 221.000 € Summe 1 bis 7 3.200.000 € 2 Allgemeines Aufgrund der baukonjunkturellen Lage war es schwierig, Firmen für die Ausführung der Baumaßnah- me zu finden und wirtschaftliche Angebote zu erhalten. Daher mussten verschiedene Gewerke mehr- fach ausgeschrieben werden. Im Sinne der Mittelstandsförderung wurden die Leistungsverzeichnisse in einzelne Gewerke aufgeteilt und an verschiedene Firmen vergeben. Diese Einzelvergaben erfor- dern einen erhöhten Abstimmungs- und Koordinationsaufwand. Weiter erwies es sich als sehr schwierig, Baufirmen für die Rohbau- und Ausbauarbeiten unter laufendem KVB-Fahrbetrieb und Fahrgastverkehr sowie teilweise in Nachtarbeit zu gewinnen. Die Ausführung der Bodenbelagsarbeiten auf den Bahnsteigen und an den Treppenabgängen war letztendlich nur in einer mehrtägigen Sperrpause (Zugdurchfahrt ohne Fahrgastwechsel mit Buser- satzverkehr) in den Osterferien 2020 möglich. Gründe für die Mehrkosten der einzelnen Leistungen zur oben dargestellten tabellarischen Übersicht: 1. Submissionsergebnisse Aus nahezu allen Submissionsergebnissen ergaben sich Mehrkosten. Die Wiederholung von Verga- beverfahren konnte die Kosten nicht reduzieren, so dass festgestellt werden muss, dass die angebo- tenen Preise der Marktlage entsprachen. Bei einzelnen Gewerken wurden der Bauablauf und der Leistungsumfang optimiert, um die Attraktivität der Ausschreibung zu verbessern und mögliche Bieter zu einer Angebotsabgabe zu animieren. 2. Rohbauarbeiten Im Gewerk „Rohbauarbeiten“ ergeben sich Mehrkosten aufgrund einer eingetretenen Bauzeitverlän- gerung. Die genaue Höhe der Kosten kann erst nach Abschluss der Verhandlung mit der Firma an- gegeben werden. Weiter musste eine im Vorfeld nicht bekannte Betonsanierung durchgeführt und ein zusätzlicher Wetterschutz zur Realisierung der Haltestellenüberdachung hergestellt werden. Zusätz- lich ergeben sich Mehrkosten im Bereich der Erstellung der Wand- und Deckendurchbrüche für die Technische Gebäudeausstattung aufgrund von erschwerten Verhältnissen beim Bauen im Bestand. 3. Elektrische Anlagen/ Nachrichtentechnik Es entstehen Mehrkosten unter anderem aufgrund des Wechsels von konventionellen Leuchtmitteln zur LED-Technik, des Einbaus eines Unterflurverteilers aufgrund geänderter Vorgaben zur Notstrom- versorgung der Haltestelle, für Schutzmaßnahmen der Betriebstechnik während des Umbaus, für Brandschutzertüchtigungen der Kabeltrassen auf den Bahnsteigen und für eine notwendige Erneue- rung des Doppelbodens in den Technikräumen. Hinzu kommen noch nicht endverhandelte Bauzeit- verlängerungskosten. 4. Raumlufttechnische Anlagen Bei den raumlufttechnischen Anlagen werden Mehrkosten unter anderem aufgrund folgender zusätz- licher Leistungen entstehen: fachgerechte Schadstoffdemontage und -entsorgung der alten Lüftungs- kanäle, provisorische Kühlung der Betriebsanlagen für verschiedene Bauphasen, Änderungen des Splittgerätes, Reinigung der neuen Lüftungskanäle vor Inbetriebnahme, nachträgliche Gebäudeauto- mation sowie Ergänzungen der Schaltschränke. 5. Aufzugsanlagen Im Zuge der Aufzugserstellung und nach Prüfung durch den Sachverständigen mussten Schalt- schränke auf den Bahnsteigen zur Wahrung der Arbeitssicherheit beim Betrieb der Aufzugsanlagen versetzt werden, wodurch Mehrkosten entstehen. Hinzu kommen Änderungen der Aufzugsnormen und erforderliche Anpassungen an den Aufzugsschachtgerüsten unter anderem durch den Rückbau der abgehängten Blechlamellendecken auf den Bahnsteigen als brandschutztechnische Maßnahme. 6. Ausbauarbeiten/ Außenanlagen Es ist ein erhöhter Aufwand zur Durchführung der Arbeiten in der Sperrpause in den Osterferien 2020 3 sowie durch Nachtarbeit entstanden, welche aufgrund von sicherheitstechnischen Belangen nur wäh- rend der Pause des Stadtbahnbetriebes durchgeführt werden konnten. Hinzu kommen Materialände- rungen, erforderliche Provisorien/Schutzmaßnahmen und der erforderliche Austausch von Brand- schutztüren. Des Weiteren wurden ein zusätzlicher Anti-Graffitischutzanstrich, zusätzliche Dachab- dichtungsarbeiten und eine neue Attikaverkleidung erforderlich. 7. Baunebenkosten Durch die Bauzeitverlängerung ergab sich eine Verlängerung der Baunebenleistungen und der damit verbundenen Baunebenkosten. Es sind zudem zusätzliche baubegleitende Gutachter-/ Ingenieurleis- tungen erforderlich geworden. RPA Die schon erfolgten Auftragsvergaben fanden je nach Erfordernis in Abstimmung mit dem Rech- nungsprüfungsamt statt. Finanzierung Die zu finanzierenden Mehrkosten betragen rund 3.200.000 €. Die Finanzierung dieser Kosten stellt sich wie folgt dar: Von den Mehrkosten in Höhe von rund 3.200.000 € wurde in 2020 bereits ein Anteil von insgesamt 533.470 € finanziert. Die Finanzierung der übrigen Mehrkosten von 2.666.530 € erfolgt in 2021 durch eine Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahren in Höhe von 10.000 € bei der Finanzstelle 6903-1202-8-7114, Haltestelle Vingst - Einbau von Aufzügen. Darüber hinaus erfolgt die Finanzierung im Rahmen der echten De- ckungsfähigkeit gem. § 8 Ziffer 3, Satz 1 der Haushaltssatzung 2020/2021, durch Wenigerauszahlun- gen bei Finanzstelle 6903-1202-2-5102, Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe in Höhe von 2.656.530 €, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Auf Grund des geplanten Baubeginns bei der Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt absehbar, dass die dort im Haus- haltsjahr 2021 veranschlagten Mittel nicht, wie ursprünglich geplant, in voller Höhe in 2021 abfließen werden. Die mit der Maßnahme verbundenen jährlichen Abschreibungen in Höhe von 698.945 € und die Er- träge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 454.882 € wurden im HPL-Entwurf 2022 ff. im Teilergebnisplan Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschrei- bungen bzw. in der Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, berücksichtigt. Die in den Jahren ab 2023 erforderlichen Aufwendungen wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Förderung Das Projekt wird nach dem KInvFG mit 90 % der zuwendungsfähigen Kosten von 5.011.800 € netto gefördert. Eine Aufstockung der Förderung ist nicht möglich, da es sich um ein limitiertes Förderpro- gramm handelt. Die Mehrwertsteuer ist nicht enthalten, da die Mehrwertsteuer bei der Stadt Köln, Betrieb gewerbli- cher Art des Stadtbahnbaus, im Rahmen der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet wird. Für die Finanzierung ist die gesetzliche Mehrwertsteuer jedoch einzubeziehen. 4 Fertigstellung Die Abnahme aller Gewerke ist bis Ende 2021 vorgesehen. Die Inbetriebnahme erfolgt nach behördli- cher Abnahme durch die Technische Aufsichtsbehörde und nach Übernahme durch die KVB AG vo- raussichtlich ebenfalls bis Ende 2021. Zusammenfassung Die Erhöhung der Kosten gegenüber dem Baubeschluss ist im Wesentlichen der baukonjunkturellen Situation und den damit verbundenen Submissionsergebnissen, Schwierigkeiten beim Bauen im Be- stand und der Terminsicherung geschuldet. Die vorliegende Berechnung der Mehrkosten stellt den zum heutigen Zeitpunkt zu erwartenden Stand dar, vorbehaltlich der Schlussrechnungen der ausfüh- renden Firmen, der Ingenieurbüros und der sonstigen Beteiligten. Da die Kostenerhöhung alle durch die bauausführenden Firmen vorgelegten Nachtragsforderungen beinhaltet, handelt es sich um eine maximal mögliche Kostenerhöhung. Die Prüfung von Nachtrags- forderungen hat bisher häufig zum Ergebnis geführt, dass es noch intensivere Verhandlungen mit der Bauunternehmung bedarf, um die Forderungen dem Grunde und der Höhe nach abschließend bewer- ten zu können. Die exakte Höhe lässt sich demzufolge erst nach Abschluss dieser Verhandlungen beziffern. Jedoch ist davon auszugehen, dass dieser finanzielle Rahmen nicht ausgeschöpft werden muss und die Kostenerhöhung schlussendlich niedriger als hier dargestellt ausfallen wird. gez. Blome i.V.
Anlage 1 - Auszug Finanzausschuss 06.12.2021
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Anlage 1 Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 07.12.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses vom 06.12.2021 öffentlich 6.2.1 Mehrkosten für die Aufzugsnachrüstung der Stadtbahnhaltestelle Vingst hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020/2021 3340/2021 RM Klemm verweist auf die Zusammenfassung (Seite 4) und fragt, ob und mit wel- chem Ergebnis die Verhandlungen mit den Baufirmen über die exakte Höhe der Nachforderungen zwischenzeitlich stattgefunden haben. Die Verwaltung sagt eine schriftliche Beantwortung zu. Der Finanzausschuss nimmt die haushaltsrechtliche Unterrichtung zur Kenntnis.
Anlage 2 - Stellungnahme der Verwaltung
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Anlage 2 Stellungnahme zu einer mündlichen Anfrage, zu den Mehrkosten für die Aufzugsnachrüstung der Stadtbahnhaltestelle Vingst, Vorlage 3340/2021 hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020/2021 In der Sitzung des Finanzausschusses am 06.12.2021 hat das Ratsmitglied Ralf Klemm unter dem Tagesordnungspunkt 6.2.1 eine mündliche Anfrage gestellt und um die Beantwortung gebeten: Das Ratsmitglied Ralf Klemm verweist auf die Zusammenfassung (Seite 4) und fragt, ob und mit welchem Ergebnis die Verhandlungen mit den Baufirmen über die exakte Höhe der Nachforderungen zwischenzeitlich stattgefunden haben. Zu dieser Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die Bearbeitung der Nachträge und die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen, so dass zum aktuellen Zeitpunkt keine Auskunft über die exakte Höhe der Gesamtkosten gegeben werden kann. Berücksichtigt wurden bei der Kostenaufstellung jedoch alle eingereichten Nachträge mit ihren Maximalforderungen, so dass die Verhandlungsergebnisse unter diesen Maximalforderungen liegen werden.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3340/2021
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 04.11.2021
- Erstellt
- 17.09.2021 14:02