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3618/2021

Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2023 in Köln

Eilentscheidung Hauptausschuss 15.11.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2021, TOP 18.1

Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

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Anlage 1 Vorabauszug Hauptausschuss 15.11.2021

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Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

5092 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3618/2021 
Freigabedatum 
 15.11.2021 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung 
durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 5 GO NRW. 
Betreff 
Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2023 in Köln 
Gremium Datum Zuständigkeit 
Hauptausschuss 15.11.2021 Entscheidung 
Rat 14.12.2021 Genehmigung (DE) 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Die nächste Hauptversammlung des Deutschen Städtetages findet vom 15.11.2021 – 18.11.2021 in 
Erfurt statt. Der Städtetag gibt auf der Hauptversammlung bekannt, welche Stadt die kommende 
Hauptversammlung ausrichten wird. Gestützt ist diese Ankündigung in der Regel von einem Ratsbe-
schluss der potentiell ausrichtenden Kommune. Um dies für 2023 und Köln als ausrichtende Kommu-
ne gewährleisten zu können, ist eine Entscheidung des Hauptausschusses am 15.11.2021 notwen-
dig. 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss der Stadt Köln begrüßt die Möglichkeit, dass die Stadt Köln Ausrichter der 42. 
Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2023 werden könnte und erkennt den Bedarf für die 
Ausrichtung des Deutschen Städtetages 2023 in Höhe von insgesamt 250.000 € an. Er beauftragt die 
Verwaltung entsprechende Verhandlungen zu führen und die notwendigen Schritte einzuleiten. 
 
 
Beschluss des Rates: 
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des 
Hauptausschusses.

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  250.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja noch nicht bezifferbar
      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
1. Begründung: 
Nach Vorgesprächen mit dem Deutschen Städtetag (DST) besteht die Möglichkeit, die  
42. Hauptversammlung des DST im Jahr 2023 in Köln stattfinden zu lassen. 
Köln könnte damit für drei Tage Gastgeberin für rund 1.500 kommunale Entscheidungsträgerinnen 
und –träger aus dem gesamten Bundesgebiet sein und sich einmal mehr als Kongressstandort prä-
sentieren. Das bundesweit mediale Interesse ist bei dieser Veranstaltung sehr hoch. 
Der DST vertritt als kommunaler Spitzenverband die Interessen seiner Mitgliedsstädte  gegenüber 
Bund, Land und der EU. Unter seinem Dach haben sich mehr als 3.400 Kommunen mit zusammen 
mehr als 51 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern zusammengeschlossen. 
Im Turnus von zwei Jahren tagt die Hauptversammlung, das höchste Gremium des DST. Diese wird 
von einer der Mitgliedsstädte ausgerichtet. Unter dem Vorsitz der Präsidentin/des Präsidenten treffen 
sich an drei Tagen die Oberbürgermeister*innen, Vertreter*innen aus den Stadträten und der Verwal-
tungsspitze aus allen Mitgliedsstädten. Insgesamt kann mit 1.500 Teilnehmenden gerechnet werden. 
Die vergangenen Hauptversammlungen fanden in Dresden (2015), Nürnberg (2017) und Dortmund 
(2019) statt. In diesem Jahr findet die Hauptversammlung vom 15. – 18. November in Erfurt statt.

3 
 
Begleitet wird die Hauptversammlung von einer Fach- und Sponsorenmesse, die interessierten Un-
ternehmen und Organisationen die Möglichkeit bietet, sich und ihre Dienstleistungen einem großen 
Entscheidungsträgerkreis zu präsentieren. Mit dieser Ausstellung sollen die durch die Ausrichtung der 
Hauptversammlung selbst entstehenden Kosten für die Stadt Köln refinanziert werden.  
Die Ausrichtung der Hauptversammlung bedeutet für die Stadt Köln die Verantwortung zur Organisa-
tion und Durchführung der Veranstaltung, während seitens des Deutschen Städtetages die inhaltliche 
Vorbereitung erfolgt. Aus Erfahrungen der vergangenen Hauptversammlungen geht die ausrichtende 
Stadt je nach Gestaltung des Rahmenprogrammes sowie der Bereitstellung der Tagungsorte mit ca. 
250.000€ in Vorleistung. 
 
2. Finanzierung: 
 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Aufwandsermächtigungen in Höhe von 250.000 € 
müssen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 im Teilergebnisplan 0101 -
Politische Gremien und Verwaltungsführung in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen eingeplant werden. 
 
Das Dezernat der Oberbürgermeisterin wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 
2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für das Jahr 2023, ggf. 
durch Umschichtungen, vorsehen.

Anlage 1 Vorabauszug Hauptausschuss 15.11.2021

851 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Frau Piszczan  
Telefon:  (0221) 221 26014  
Fax:   (0221) 221 26570 
E-Mail:   giulia.piszczan@stadt -koeln.de 
Datum: 17.11.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 9. Sitzung des 
Hauptausschusses  vom 15.11.2021  
öffentlich 
5.1 Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2023 in Köln 
3618/2021 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss der Stadt Köln begrüßt die Möglichkeit, dass die Stadt Köln 
Ausrichter der 42. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2023 werden 
könnte und erkennt den Bedarf für die Ausrichtung des Deutschen Städtetages 2023 
in Höhe von insgesamt 250.000 € an. Er beauftragt die Verwaltung entsprechende 
Verhandlungen zu führen und die notwendigen Schritte einzuleiten. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt.

Beratungsverlauf (2)

15.11.2021 Hauptausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2021 Rat
TOP 18.1 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3618/2021
Typ
Eilentscheidung Hauptausschuss
Datum
15.11.2021
Erstellt
14.10.2021 11:57