3618/2021
Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2023 in Köln
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Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss
5092 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
OB/01/2
Vorlagen-Nummer
3618/2021
Freigabedatum
15.11.2021
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung
durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 5 GO NRW.
Betreff
Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2023 in Köln
Gremium Datum Zuständigkeit
Hauptausschuss 15.11.2021 Entscheidung
Rat 14.12.2021 Genehmigung (DE)
Begründung der Dringlichkeit
Die nächste Hauptversammlung des Deutschen Städtetages findet vom 15.11.2021 – 18.11.2021 in
Erfurt statt. Der Städtetag gibt auf der Hauptversammlung bekannt, welche Stadt die kommende
Hauptversammlung ausrichten wird. Gestützt ist diese Ankündigung in der Regel von einem Ratsbe-
schluss der potentiell ausrichtenden Kommune. Um dies für 2023 und Köln als ausrichtende Kommu-
ne gewährleisten zu können, ist eine Entscheidung des Hauptausschusses am 15.11.2021 notwen-
dig.
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Stadt Köln begrüßt die Möglichkeit, dass die Stadt Köln Ausrichter der 42.
Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2023 werden könnte und erkennt den Bedarf für die
Ausrichtung des Deutschen Städtetages 2023 in Höhe von insgesamt 250.000 € an. Er beauftragt die
Verwaltung entsprechende Verhandlungen zu führen und die notwendigen Schritte einzuleiten.
Beschluss des Rates:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des
Hauptausschusses.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 250.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja noch nicht bezifferbar
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
1. Begründung:
Nach Vorgesprächen mit dem Deutschen Städtetag (DST) besteht die Möglichkeit, die
42. Hauptversammlung des DST im Jahr 2023 in Köln stattfinden zu lassen.
Köln könnte damit für drei Tage Gastgeberin für rund 1.500 kommunale Entscheidungsträgerinnen
und –träger aus dem gesamten Bundesgebiet sein und sich einmal mehr als Kongressstandort prä-
sentieren. Das bundesweit mediale Interesse ist bei dieser Veranstaltung sehr hoch.
Der DST vertritt als kommunaler Spitzenverband die Interessen seiner Mitgliedsstädte gegenüber
Bund, Land und der EU. Unter seinem Dach haben sich mehr als 3.400 Kommunen mit zusammen
mehr als 51 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern zusammengeschlossen.
Im Turnus von zwei Jahren tagt die Hauptversammlung, das höchste Gremium des DST. Diese wird
von einer der Mitgliedsstädte ausgerichtet. Unter dem Vorsitz der Präsidentin/des Präsidenten treffen
sich an drei Tagen die Oberbürgermeister*innen, Vertreter*innen aus den Stadträten und der Verwal-
tungsspitze aus allen Mitgliedsstädten. Insgesamt kann mit 1.500 Teilnehmenden gerechnet werden.
Die vergangenen Hauptversammlungen fanden in Dresden (2015), Nürnberg (2017) und Dortmund
(2019) statt. In diesem Jahr findet die Hauptversammlung vom 15. – 18. November in Erfurt statt.
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Begleitet wird die Hauptversammlung von einer Fach- und Sponsorenmesse, die interessierten Un-
ternehmen und Organisationen die Möglichkeit bietet, sich und ihre Dienstleistungen einem großen
Entscheidungsträgerkreis zu präsentieren. Mit dieser Ausstellung sollen die durch die Ausrichtung der
Hauptversammlung selbst entstehenden Kosten für die Stadt Köln refinanziert werden.
Die Ausrichtung der Hauptversammlung bedeutet für die Stadt Köln die Verantwortung zur Organisa-
tion und Durchführung der Veranstaltung, während seitens des Deutschen Städtetages die inhaltliche
Vorbereitung erfolgt. Aus Erfahrungen der vergangenen Hauptversammlungen geht die ausrichtende
Stadt je nach Gestaltung des Rahmenprogrammes sowie der Bereitstellung der Tagungsorte mit ca.
250.000€ in Vorleistung.
2. Finanzierung:
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Aufwandsermächtigungen in Höhe von 250.000 €
müssen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 im Teilergebnisplan 0101 -
Politische Gremien und Verwaltungsführung in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen eingeplant werden.
Das Dezernat der Oberbürgermeisterin wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses
2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für das Jahr 2023, ggf.
durch Umschichtungen, vorsehen.
Anlage 1 Vorabauszug Hauptausschuss 15.11.2021
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Anlage 1 Geschäftsführung Hauptausschuss Frau Piszczan Telefon: (0221) 221 26014 Fax: (0221) 221 26570 E-Mail: giulia.piszczan@stadt -koeln.de Datum: 17.11.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 9. Sitzung des Hauptausschusses vom 15.11.2021 öffentlich 5.1 Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2023 in Köln 3618/2021 Beschluss: Der Hauptausschuss der Stadt Köln begrüßt die Möglichkeit, dass die Stadt Köln Ausrichter der 42. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2023 werden könnte und erkennt den Bedarf für die Ausrichtung des Deutschen Städtetages 2023 in Höhe von insgesamt 250.000 € an. Er beauftragt die Verwaltung entsprechende Verhandlungen zu führen und die notwendigen Schritte einzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3618/2021
- Typ
- Eilentscheidung Hauptausschuss
- Datum
- 15.11.2021
- Erstellt
- 14.10.2021 11:57