Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2023 in Köln
Eilentscheidung Hauptausschuss 3618/2021 vom 15.11.2021
Stand: Am 14.12.2021 im Rat ungeändert beschlossen.
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Anlage 1 Vorabauszug Hauptausschuss 15.11.2021
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Anlage 1 Geschäftsführung Hauptausschuss Frau Piszczan Telefon: (0221) 221 26014 Fax: (0221) 221 26570 E-Mail: giulia.piszczan@stadt -koeln.de Datum: 17.11.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 9. Sitzung des Hauptausschusses vom 15.11.2021 öffentlich 5.1 Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2023 in Köln 3618/2021 Beschluss: Der Hauptausschuss der Stadt Köln begrüßt die Möglichkeit, dass die Stadt Köln Ausrichter der 42. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2023 werden könnte und erkennt den Bedarf für die Ausrichtung des Deutschen Städtetages 2023 in Höhe von insgesamt 250.000 € an. Er beauftragt die Verwaltung entsprechende Verhandlungen zu führen und die notwendigen Schritte einzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt. -
Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01/2 Vorlagen-Nummer 3618/2021 Freigabedatum 15.11.2021 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 5 GO NRW. Betreff Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2023 in Köln Gremium Datum Zuständigkeit Hauptausschuss 15.11.2021 Entscheidung Rat 14.12.2021 Genehmigung (DE) Begründung der Dringlichkeit Die nächste Hauptversammlung des Deutschen Städtetages findet vom 15.11.2021 – 18.11.2021 in Erfurt statt. Der Städtetag gibt auf der Hauptversammlung bekannt, welche Stadt die kommende Hauptversammlung ausrichten wird. Gestützt ist diese Ankündigung in der Regel von einem Ratsbe- schluss der potentiell ausrichtenden Kommune. Um dies für 2023 und Köln als ausrichtende Kommu- ne gewährleisten zu können, ist eine Entscheidung des Hauptausschusses am 15.11.2021 notwen- dig. Beschluss: Der Hauptausschuss der Stadt Köln begrüßt die Möglichkeit, dass die Stadt Köln Ausrichter der 42. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2023 werden könnte und erkennt den Bedarf für die Ausrichtung des Deutschen Städtetages 2023 in Höhe von insgesamt 250.000 € an. Er beauftragt die Verwaltung entsprechende Verhandlungen zu führen und die notwendigen Schritte einzuleiten. Beschluss des Rates: Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 250.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja noch nicht bezifferbar % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) 1. Begründung: Nach Vorgesprächen mit dem Deutschen Städtetag (DST) besteht die Möglichkeit, die 42. Hauptversammlung des DST im Jahr 2023 in Köln stattfinden zu lassen. Köln könnte damit für drei Tage Gastgeberin für rund 1.500 kommunale Entscheidungsträgerinnen und –träger aus dem gesamten Bundesgebiet sein und sich einmal mehr als Kongressstandort prä- sentieren. Das bundesweit mediale Interesse ist bei dieser Veranstaltung sehr hoch. Der DST vertritt als kommunaler Spitzenverband die Interessen seiner Mitgliedsstädte gegenüber Bund, Land und der EU. Unter seinem Dach haben sich mehr als 3.400 Kommunen mit zusammen mehr als 51 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern zusammengeschlossen. Im Turnus von zwei Jahren tagt die Hauptversammlung, das höchste Gremium des DST. Diese wird von einer der Mitgliedsstädte ausgerichtet. Unter dem Vorsitz der Präsidentin/des Präsidenten treffen sich an drei Tagen die Oberbürgermeister*innen, Vertreter*innen aus den Stadträten und der Verwal- tungsspitze aus allen Mitgliedsstädten. Insgesamt kann mit 1.500 Teilnehmenden gerechnet werden. Die vergangenen Hauptversammlungen fanden in Dresden (2015), Nürnberg (2017) und Dortmund (2019) statt. In diesem Jahr findet die Hauptversammlung vom 15. – 18. November in Erfurt statt. 3 Begleitet wird die Hauptversammlung von einer Fach- und Sponsorenmesse, die interessierten Un- ternehmen und Organisationen die Möglichkeit bietet, sich und ihre Dienstleistungen einem großen Entscheidungsträgerkreis zu präsentieren. Mit dieser Ausstellung sollen die durch die Ausrichtung der Hauptversammlung selbst entstehenden Kosten für die Stadt Köln refinanziert werden. Die Ausrichtung der Hauptversammlung bedeutet für die Stadt Köln die Verantwortung zur Organisa- tion und Durchführung der Veranstaltung, während seitens des Deutschen Städtetages die inhaltliche Vorbereitung erfolgt. Aus Erfahrungen der vergangenen Hauptversammlungen geht die ausrichtende Stadt je nach Gestaltung des Rahmenprogrammes sowie der Bereitstellung der Tagungsorte mit ca. 250.000€ in Vorleistung. 2. Finanzierung: Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Aufwandsermächtigungen in Höhe von 250.000 € müssen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 im Teilergebnisplan 0101 - Politische Gremien und Verwaltungsführung in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen eingeplant werden. Das Dezernat der Oberbürgermeisterin wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für das Jahr 2023, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
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