2880/2019
Kiosk Rheinboulevard
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671 Vorlagen-Nummer 28.08.2019 2880/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 12.09.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2019 Finanzausschuss 23.09.2019 Kiosk Rheinboulevard In einer Mitteilung 1699/2018 vom Juni 2018 hat die Verwaltung die politischen Gremien darüber in- formiert, dass sich die Situation am Rheinboulevard durch die Umbauaktivitäten im Bereich des ehe- maligen Biergartens des Hyatt-Hotels in Hinblick auf eine gastronomische Versorgung der Besuche- rinnen und Besucher des Rheinboulevards verändert hat. Gleichzeitig hat die Verwaltung darauf hin- gewiesen, dass dieses Angebot im direkten „Wettbewerb“ zur geplanten städtischen Kiosklösung steht und die Notwendigkeit, seitens der Stadt in der Nähe des Rheinboulevards ein Kiosk zu betrei- ben, grundsätzlich in Frage gestellt werden muss. Wie sich der „Außer-Haus-Verkauf“ im Rahmen der neuen Hyatt-Pavillons entwickelt, sollte von der Verwaltung beobachtet werden. Über die daraus ab- geleitete Einschätzung wünschten die Gremien eine entsprechende Mitteilung. Die beiden Gastronomiepavillons des Hyatt sind seit Herbst 2018 in Betrieb. Nach Aussage des Di- rector of Sales & Marketing „erfreuen sich beide Restaurants großer Beliebtheit und einer sehr guten Auslastung“. Mehrfache Beobachtungen vor Ort bestätigen, dass zumindest das „Fast-Food- Restaurant“ viel besucht wird und das vielfältige Angebot an Getränken und Speisen zu einer „Ver- sorgung“ der Erholungssuchenden im Bereich des Rheinboulevards maßgeblich beiträgt. In 2019 wurde gleichzeitig wie in den letzten Jahren ein Ausschank von Getränken durch einen Aus- schankwagen im Bereich der Hohenzollernbrücke angeboten. Diese ergänzende gastronomische Bewirtschaftung startete am 04.05. und endet zum 30.09. In 2018 konnte die Stadt auf der Grundlage des abgeschlossenen Vertrages finanziell davon profitieren. Auch in 2019 kann festgestellt werden, dass neben dem Angebot des Hyatt-Hotels der Stand weiterhin sein Publikum findet. Auch wenn die Umsatzzahlen im Vergleich zu 2018 bereits zurückgingen, zeigt sich, dass es auch für dieses auf die Sommermonate beschränkte Angebot einen Bedarf und eine Nachfrage gibt. Die Getränkepreise unterscheiden sich etwas. Cola, Apfelschorle und andere Softgetränke kosten am mobilen Standort 2,50 € (0,33), im Pavillon 3,00 €, Kölsch vom Fass am mobilen Ausschankwagen 2,50 € (0,3), am Pavillon 2,80 € (0,3), Wasser kostet mobil 2,50 (0,33), im Pavillon 2,00 € (0,25). Auch bei den Speisen liegt der Hyattpavillon z. B. mit 3,20 € Pommes Frites, 4,50 € Currywurst/Croutons und Kartoffelsalat 3,60 € trotz der besonderen Lage im üblichen Preissegment. Als Fazit kann seitens der Verwaltung festgestellt werden, dass mit den beiden Gastronomiepavillons des Hyatt in Verbindung mit dem seit einigen Jahren in den Sommermonaten angebotenen Geträn- keausschanks ein umfangreiches gastronomisches Angebot vor Ort vorhanden ist, das von den Erho- lungssuchenden insgesamt nachgefragt wird. Diese Kombination stellt die derzeit beste Lösung dar. 2 Das qualitativ gute und preislich akzeptable Gastronomieangebot der beiden Gastronomiepavillons führt dazu, dass die Wirtschaftlichkeit des geplanten städtischen Kiosks wohl kaum darstellbar ist. Der Standort der Gastronomiepavillons ist unvergleichlich besser als die Randlage eines noch zu errich- tenden festen Kiosks hinter der Hohenzollernbrücke, zwischen der Brückenrampe, dem Parkplatz des LVR und der Toilettenanlage. Eine Finanzierung über den städtischen Haushalt ist erforderlich. Dar- über hinaus sind die Verkaufs- und insbesondere die Lagerfläche vor Ort sehr begrenzt und nicht ausbaubar. Die Verkaufsfläche ist auf 8 Quadratmeter, die Lagerfläche auf nur 2 Quadratmeter be- grenzt. Die Verwaltung schlägt daher vor die Errichtung eines städtischen Kiosks im Bereich nicht weiter zu verfolgen. Das zusätzliche niederschwellige Angebot über einen Ausschankwagen soll jedoch auch in den folgenden Jahren fortgesetzt werden. Da der Betrieb nur auf die Sommermonate beschränkt ist und über mobile Aufbauten erfolgt, ist ein solcher Betrieb voraussichtlich auch weiterhin wirtschaftlich zu betreiben. Der mobile Ausschankwagen rundet das Getränkeangebot ab, entzerrt in Spitzenzeiten die Situation und bringt der Stadt zusätzliche Einnahmen. Eine gute gastronomische Versorgung der Besucherinnen und Besucher des Rheinboulevards wäre in dieser Konstellation gesichert. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2880/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 28.08.2019
- Erstellt
- 21.08.2019 09:21