SV-2013/0036
Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 13. Juni 2013 betr. Neubau Rathaus
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Der Oberbürgermeister
Jochen Partsch
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Der Oberbürgermeister
Jochen Partsch
SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt
Wilhelminenstraße 7a
64283 Darmstadt
Neues Rathaus am Luisenplatz
Luisenplatz 5a
64283 Darmstadt
Telefon: 06151 13-2201 - 04
Telefax: 06151 13-2205
Internet: http://www.darmstadt.de
E-Mail: oberbuergermeister@darmstadt.de
Datum:
08.10.2013
Große Anfrage vom 13. Juni 2013
Neubau Rathaus
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
mit der Präsentation vom 24.04.2013 hat der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Vorun-
tersuchung zur Verwaltungskonzentration an einem zentralen Standort der Öffentlichkeit vorgelegt. Er-
gebnis dieser Präsentation ist, dass unter der Voraussetzung, dass die Verwaltung auf 2/3 der jetzigen
Fläche untergebracht wird, ein Neubau an einem zentralen Ort (Marienplatz) wirtschaftlicher sei.
Die Präsentation geht davon aus, dass die Miet- und Nebenkosten sich bis zum Jahr 2062 verdoppeln
und draus eine „Kostenfalle“ entstehen würde. Die Präsentation geht ferner davon aus, dass die gesamte
Verwaltung konzentriert werden muss, um als zentraler Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und Bürger
wahrgenommen zu werden.
Die Vorbemerkung vorangestellt fragen Sie den Magistrat:
Frage 1.: Wann wird der Stadtverordnetenversammlung das komplette Gutachten zum eventuellen
Rathausneubau zur Verfügung gestellt?
Antwort: Die Ergebnisse der einzelnen Gutachten zur „Voruntersuchung für die Verwaltungs-
konzentration an einem zentralen Standort“ :
• „Vergleichende Standortanalyse“
• „Funktions- und Flächenprogrammierung“
• „Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Phase A / Phase B)“
• „Städtebauliche Volumenstudie“
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wurden in der Bürgerinformationsveranstaltung, zu der auch alle Parteien geladen waren,
präsentiert.
Es soll damit dargestellt werden, welche Überlegungen auf dem noch vor uns liegenden
Weg der Ergebnisfindung angestellt werden.
Frage 2.: Wieso sind Teile des Gutachtens vor der Diskussion in der Stadtverordnetenversammlung
veröffentlicht worden? Auf welcher Beschlussgrundlage wurde das Gutachten vergeben?
Antwort : Die Ergebnisse der einzelnen Gutachten zur „Voruntersuchung für die Verwaltungs-
konzentration an einem zentralen Standort“ :
• „Vergleichende Standortanalyse“
• „Funktions- und Flächenprogrammierung“
• „Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Phase A / Phase B)“
• „Städtebauliche Volumenstudie“
wurden in der Bürgerinformationsveranstaltung, zu der auch alle Parteien geladen waren,
präsentiert.
Es soll damit dargestellt werden, welche Überlegungen auf dem noch vor uns liegenden
Weg der Ergebnisfindung angestellt werden.
Frage 3.: Wer ist für die Vergabe des Gutachtens Neubau Rathaus verantwortlich?
Antwort : Die einzelnen Gutachten zur „Voruntersuchung für die Verwaltungskonzentration an einem
zentralen Standort“ :
/square4 „Vergleichende Standortanalyse“
/square4 „Funktions- und Flächenprogrammierung“
/square4 „Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Phase A / Phase B)“
/square4 „Städtebauliche Volumenstudie“
wurden durch den Eigenbetrieb Immobilienmanagement beauftragt.
Frage 4: Hat eine Ausschreibung für die Vergabe des Gutachtens zum Neubau Rathaus stattgefun-
den?
Antwort: Mit der Erstellung der Gutachten zur „Voruntersuchung für die Verwaltungskonzentration
an einem zentralen Standort“ wurden für die jeweiligen Fachgebiete qualifizierte Planungs-
und Beratungsunternehmen, die über nachgewiesene Kompetenzen, Referenzen und Ex-
pertisen verfügen, beauftragt.
Die Beauftragung erfolgte unter Beachtung der gültigen Vergaberichtlinien.
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Frage 5.: Wie hoch waren die Kosten für das Gutachten zum Neubau Rathaus?
Antwort: Die Kosten für die einzelnen Studien betragen wie folgt:
Vergleichende Standortanalyse 42.209,90 €
Funktions- und Flächenprogrammierung Phase A 20 .000,00 €
Kostenermittlung / Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Phase A 19.218,98 €
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung / städt. Haushalt Phase B 26.500,00 €
Städtebauliche Volumenstudie 45.220,00 €
Frage 6.: Wer hat den Kostenrahmen für das Gutachten zum Neubau Rathaus beschlossen?
Antwort: Die für eine „Voruntersuchung für die Verwaltungskonzentration an einem zentralen
Standort“ benötigten Mittel sind im Wirtschaftsplan 2012/2013 des Eigenbetriebes
Immobilienmanagement eingestellt.
Frage 7.: Wer hat den Prüfungsgegenstand für das Gutachten zum Neubau Rathaus definiert?
Antwort: Für die jeweiligen Voruntersuchungen wurden die jeweiligen Ziele unter Federführung des
Eigenbetriebes Immobilienmanagement in Zusammenarbeit mit Dezernat I und
Dezernat III, dem Stadtplanungsamt und der Kämmerei definiert. Darüber hinaus wurden
Zieldefinitionen und Zwischenergebnisse der Voruntersuchungen ausführlich in den für die
Voruntersuchung installierten Gremien „Steuerungsgruppe“ und „Lenkungskreis“ disku-
tiert und abgestimmt.
Frage 8.: Hat es eine Abstimmung über die Vergabe des Gutachtens zum Neubau Rathaus im
Magistrat gegeben, wenn ja wann, wenn nein wieso nicht?
Antwort: Die Beauftragungen für die Erstellung der einzelnen Voruntersuchungen erfolgte in Ab-
stimmung mit den Dezernaten I / III seit Anfang 2012.
Frage 9.: Ist die Beauftragung des Gutachtens zum Neubau Rathaus durch ein Magistratsmitglied
z. B. der Baudezernentin oder dem Kämmerer unterzeichnet worden? Wenn ja, wann?
Wenn nein wieso nicht, bzw. wer ist dann für die Vergabe verantwortlich zeichnend?
Antwort: Die Beauftragungen erfolgten jeweils durch den Eigenbetrieb Immobilienmanagement.
Frage 10.: Wie begründet der Magistrat die mögliche Flächenreduzierung der Büroräume von
36.000 m² auf 24.000 m²?
Antwort: Als Ergebnis der Voruntersuchung zur Flächenprogrammierung kann von einer erheblichen
Flächeneinsparung bei der Gesamtnutzfläche ausgegangen werden. Dies betrifft also nicht
ausschließlich Büroflächen. Ein Einsparungseffekt resultiert unter anderem aus der Opti-
mierung der Flächenorganisation bei einer Zentralisierung der Verwaltung mit den damit
verbundenen Synergieeffekten und einer dem tatsächlichen Bedarf angepassten Planung
eines für diese Zwecke vorgesehenen modernen Verwaltungsgebäudes. Ebenso kann von
einem erheblichen Einsparpotenzial z.B. bei Registratur- und Archivflächen ausgegangen
werden, da z.B. mit zunehmender Digitalisierung entsprechende Flächen in reduziertem
Umfang vorgehalten werden müssen.
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Die Voruntersuchung zur Flächenprogrammierung erfolgte auf Basis aktueller spezifischer
Kennzahlen sowie langjähriger Erfahrungen und Kompetenzen auf diesem Gebiet.
Eine weitere Konkretisierung für die Bestimmung des Nutzflächenbedarfs ist in weiteren
Schritten vorgesehen.
Frage 11.: Welche Verdichtung ist damit in einem eventuellen Rathausneubau für die Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter verbunden?
Antwort: Für einen möglichen Neubau eines Bürgerrathauses ist selbstverständlich die Optimierung
und arbeitnehmerfreundliche Gestaltung von zukunftsorientierten Arbeitsplätzen für alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein sehr wichtiges Ziel und Anliegen. Unter Einbeziehung
der Mitarbeiterschaft und der Personalvertretungen würden in weiteren konkretisierenden
Schritten die Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitsbereiche definiert. In einzelnen
Arbeitsbereichen wird es im Vergleich zur derzeitigen Flächennutzung räumliche Verdich-
tungen geben müssen.
Frage 12.: Entspricht die daraus resultierende Quadratmeterfläche noch den Arbeitsschutznormen?
Antwort: Der Untersuchung zur Flächenprogrammierung liegen selbstverständlich Kennzahlen
zugrunde, die den Arbeitsschutzrichtlinien entsprechen.
Frage 13.: Welche der 10 Standorte sind von der Wissenschaftsstadt Darmstadt (bitte aufgliedern
nach Fläche und momentanen Mietkosten) zurzeit angemietet?
Antwort: Netto-Mietzahlungen Stand 2012:
Stadthaus Frankfurter Straße 12.023 m² 1.90 5.000 € / a
Luisencenter 1.850 m² 223.000 € / a
Luisenplatz 6 275 m² 54.000 € / a
Im Carree 1 540 m² 86.000 € / a
Luisencenter 1.854 m² 14.000 € / a
Zulassungsstelle Rüdesheimer Straße 663 m² 82.000 € / a
Rheinstraße 65 / 67 249 m² 14.600 € / a
Annahme:
Luisenplatz 5A (Mittelbau) ab 2018 1.961 m² 270.000 € / a
Frage 14.: Hat die Stadt Darmstadt mit den derzeitigen Vermietern der Liegenschaften, die für die
Verwaltung genutzt werden, über eine Verlängerung der Mietverträge über den derzeitigen
Rahmen hinaus verhandelt? Wenn ja, sind die Angebote in die Prüfung der beauftragten
Gutachter mit eingeflossen, wenn nein, wieso nicht?
Antwort: Da es sich um das Stadium einer „Voruntersuchung zur Verwaltungskonzentration an
einem zentralen Standort“ handelt, stellen die bislang vorgelegten Ergebnisse noch kein
Endresultat dar. Vielmehr zeigen die bisherigen Ergebnisse, dass weitere Konkretisie-
rungen erforderlich sind. Im Rahmen der Voruntersuchung wurde von den derzeitigen
Mietvereinbarungen ausgegangen. Verhandlungen über Mietkonditionen wurden nicht
geführt.
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Frage 15.: Wurde mit den derzeitigen Vermietern über notwendige Sanierungs- und Modernisierungs-
maßnahmen verhandelt? Wenn ja, welche Ergebnisse wurden erzielt? Wenn nein, warum
wurde nicht verhandelt?
Antwort: Da es sich um das Stadium einer „Voruntersuchung zur Verwaltungskonzentration an
einem zentralen Standort“ handelt, stellen die bislang vorgelegten Ergebnisse noch kein
Endresultat dar. Vielmehr zeigen die bisherigen Ergebnisse, dass weitere Konkretisie-
rungen erforderlich sind. Im Rahmen der Voruntersuchung wurde von den derzeitigen
Mietvereinbarungen ausgegangen. Verhandlungen über Sanierungs- und Modernisie-
rungsmaßnahmen wurden nicht geführt.
Frage 16.: Wie bewertet der Magistrat die Verkaufs-/Vermietungsmöglichkeiten der stadteigenen
Liegenschaften Grafenstraße, Technisches Rathaus und Carree?
Antwort: Unter Annahme einer langjährigen und aktiv genutzten Vorlaufphase werden die Verkaufs-
und Vermietungsmöglichkeiten positiv eingeschätzt.
Frage 17.: Wurden die Vergleichsrechnungen zwischen Rathausneubau und Umbau Kollegiengebäude
gemacht? Wenn ja, warum wurden wir nicht informiert? Wenn nein, warum nicht?
Antwort: Zielstellung für eine mögliche Verwaltungskonzentration an einem zentralen Standort ist
die gemeinsame Unterbringung der Verwaltungseinheiten in einem modernen, funktional
optimierten und energetisch zukunftsweisenden Gebäude zur mittel- bis langfristigen wirt -
schaftlichen Entlastung des städtischen Haushaltes.
Diese grundsätzliche Zielstellung kann durch einen Erwerb und Umbau des Kollegienge-
bäudes, auch vor dem Hintergrund einer fehlenden zeitlichen Perspektive nicht erreicht
werden. Die Voruntersuchung berücksichtigt ausschließlich vergleichende Berechnungen
zwischen den Bestandsbedingungen und einem Gebäudeneubau, der die vorgenannten
Bedingungen erfüllen kann.
Frage 18.: Liegen bislang Konzepte für die Nutzung der im Falle eines Rathausneubaus leerstehen-
den Gebäude vor? Wenn ja, welche Nutzung ist vorgesehen? Wenn nein, bis wann werden
sie vorliegen?
Antwort: Da es sich um das Stadium einer „Voruntersuchung zur Verwaltungskonzentration an
einem zentralen Standort“ handelt, stellen die bislang vorgelegten Ergebnisse noch kein
Endresultat dar. Vielmehr zeigen die bisherigen Ergebnisse, dass weitere Konkretisie-
rungen erforderlich sind.
Grundsätzlich wird eine Veräußerung der im Eigentum befindlichen Liegenschaften ange-
strebt. Für das EAD-Gelände werden derzeit Konzepte zur Entwicklung eines Wohnquar-
tiers erarbeitet. Sobald Ergebnisse vorliegen, werden Stadtverordnetenversammlung und
Öffentlichkeit informiert. Eine Konkretisierung von Konzepten für die Nachnutzung der
übrigen im Falle eines Rathausneubaus leer stehenden Gebäude ist abhängig von den wei-
teren Untersuchungsergebnissen, insbesondere zur grundsätzlichen Wirtschaftlichkeit des
Vorhabens.
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Frage 19.: Welcher negative Verkaufserlös wurde für den Marienplatz angenommen?
Antwort: Für die Berechnungen wurde ein Verkaufserlös von 8.450.000 € angenommen.
Frage 20.: Warum sind mögliche Verkaufserlöse nicht in die Berechnungen eingegangen?
Antwort: Mögliche Verkaufserlöse sind Bestandteil der Berechnungen.
Frage 21.: Welche Teile der Verwaltung sind nach Auffassung des Magistrats der Wissenschaftsstadt
Darmstadt tatsächlich bürgerintensiv? (aufgesplittet nach Anzahl der Besucher pro Monat)
Antwort: Nach Auffassung des Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind insbesondere
folgende Teile der Verwaltung (tatsächlich) bürgerintensiv:
Das größte Bürgeraufkommen verzeichnet das Bürger- und Ordnungsamt mit seinen sie-
ben Abteilungen (ca. 13.000 Besucher pro Monat).
Eine hohe Anzahl an Kundenkontakten verzeichnen außerdem das Standesamt (2.800 Be-
sucher/Monat), das Jugendamt (3.245 Besucher/Monat) und das Amt für Wohnungswe-
sen (650 Besucher/Monat).
Vom Amt für Soziales und Prävention liegen keine validen Besucherzahlen vor. Da die Zahl
der leistungsberechtigten Personen ca. 10.000 beträgt wird auch hier von hohen Be-
suchszahlen ausgegangen.
Im Bereich des Technischen Stadthauses (Bessunger Straße) sind das Bauaufsichtsamt
(1.020 Besucher/Monat)) und die Straßenverkehrsbehörde (161 Besucher/Monat) die
publikumsintensivsten Einheiten.
Alle erhobenen Daten können Sie bei Bedarf der beigefügten Excel-Tabelle entnehmen.
Frage 22.: Von welchen Amortisationszeitraum geht der Magistrat bei einer Investitionssumme von
110 Millionen Euro bei einem Rathausneubau aus?
Antwort: Unter Annahme der der Voruntersuchung zur Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde
liegenden Rahmenbedingungen kann zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden,
dass bei einer Investition in den Neubau eines Bürgerrathauses im Vergleich zum Verbleib
der Verwaltung in den bisher genutzten Immobilien bei einem Vergleich der kumulierten
Kosten mit einem wirtschaftlichen Vorteil ab den Jahren um 2040 zu rechnen ist. Dieser
wirtschaftliche Vorteil resultiert allein aus Einsparungen bei Miet- und Betriebskosten. Zu-
sätzlich zu erwartende Synergieeffekte innerhalb der Verwaltungsabläufe sind nicht be-
rücksichtigt und treten als wirtschaftlicher Vorteil noch hinzu.
Frage 23.: Wie bewertet der Magistrat die Ergebnisse der Bürgerumfrage zum Rathausneubau?
Antwort: Die Ergebnisse der Bürgerumfrage zum Bau eines Bürgerrathauses werden vom Magistrat
wie folgt bewertet:
Das Ergebnis der Bürgerumfrage stellt für den Magistrat ein Blitzlicht zum damaligen
Zeitpunkt dar. In der Bürgerschaft waren erst wenige Details zum Projekt bekannt und die
Machbarkeitsstudien waren erst in Auftrag gegeben.
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Es ist davon auszugehen, dass insbesondere die Folgekosten beim Erhalt des Status quo
in der Bürgerschaft nicht ausreichend bekannt waren. Die Vorteile, die mit einer Verwal-
tungszentralisierung für den Bürgerservice einhergehen, waren nicht kommuniziert.
Die Ergebnisse der Bürgerumfrage stellen einen Auftrag für den Magistrat dar, das Projekt
Bürgerrathaus umfassend zu erläutern und deutlich zu machen, nach welchen Kriterien
eine Entscheidung für oder gegen ein zentrales Bürgerrathaus getroffen wird.
Der aus der Bürgerumfrage deutlich hervorgegangene Informations- und Diskussionsbe-
darf wurde am 24. April 2013 in einer Bürgerinformationsveranstaltung mit dem gesam-
ten hauptamtlichen Magistrat aufgegriffen. Der Magistrat wird über alle Schritte zur ge-
planten Verwaltungszentralisierung informieren und weitere Bürgerveranstaltungen durch-
führen. Der Magistrat plant, das Anforderungsprofil für den Wettbewerb mit Bürgerbetei-
ligung zu erarbeiten.“
Mit freundlichen Grüßen
I. V.
gez.
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Verteiler:
Büro der Stadtverordnetenversammlung
Magistratsgeschäftsstelle
Pressestelle
zur Kenntnis
zur Veröffentlichung
Dezernat III
SV-2013/0036
4501 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2013/0036 SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt Wilhelminenstr. 7a 64283 Darmstadt Fon: 06151 – 2 79 02 75 Fax: 06151 – 2 79 02 71 info@spdfraktion-da.de www.spdfraktion-da.de Sparkasse Darmstadt BLZ: 508 501 50 Konto: 8006377 Große Anfrage Neubau Rathaus Vorbemerkung: Mit der Präsentation vom 24.4.2013 hat der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Voruntersuchung zur Verwaltungskonzentration an einem zentralen Standort der Öffentlichkeit vorgelegt. Ergebnis dieser Präsentation ist, dass unter der Voraussetzung, dass die Verwaltung auf 2/3 der jetzigen Fläche untergebracht wird, ein Neubau an einem zentralen Ort (Marienplatz) wirtschaftlicher sei. Die Präsentation geht davon aus, dass die Miet- und Nebenkosten sich bis zum Jahr 2062 verdoppeln und daraus eine "Kostenfalle" entstehen würde. Die Präsentation geht ferner davon aus, dass die gesamte Verwaltung konzentriert werden muss, um als zentraler Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und Bürger wahrgenommen zu werden. Diese Vorbemerkung vorangestellt fragen wir den Magistrat: 1. Wann wird der Stadtverordnetenversammlung das komplette Gutachten zum eventuellen Rathausneubau zugänglich gemacht? 2. Wieso sind Teile des Gutachtens vor der Diskussion in der Stadtverordnetenversammlung veröffentlicht worden? Auf welcher Beschlussgrundlage wurde das Gutachten vergeben? 3. Wer ist für die Vergabe des Gutachtens Neubau Rathaus verantwortlich? 4. Hat eine Ausschreibung für die Vergabe des Gutachtens zum Neubau Rathaus stattgefunden? 5. Wie hoch waren die Kosten für das Gutachten zum Neubau Rathaus? 6. Wer hat den Kostenrahmen für das Gutachten zum Neubau Rathaus beschlossen? 7. Wer hat den Prüfungsgegenstand für das Gutachten zum Neubau Rathaus definiert? 8. Hat es eine Abstimmung über die Vergabe des Gutachtens zum Neubau Rathaus im Magistrat gegeben, wenn ja wann, wenn nein wieso nicht? Logo SPD Dar... 2 9. Ist die Beauftragung des Gutachtens zum Neubau Rathaus durch ein Magistratsmitglied z.B. der Baudezernentin oder dem Kämmerer unterzeichnet worden? Wenn ja, wann? Wenn nein wieso nicht, bzw. wer ist dann für die Vergabe verantwortlich zeichnend? 10. Wie begründet der Magistrat die mögliche Flächenreduzierung der Büroräume von 36.000 m² auf 24.000 m²? 11. Welche Verdichtung ist damit in einem eventuellen Rathausneubau für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbunden? 12. Entspricht die daraus resultierende Quadratmeterfläche noch den Arbeitsschutznormen? 13. Welche der 10 Standorte sind von der Wissenschaftsstadt Darmstadt (bitte aufgliedern nach Fläche und momentanen Mietkosten) zurzeit angemietet? 14. Hat die Stadt Darmstadt mit den derzeitigen Vermietern der Liegenschaften, die für die Verwaltung genutzt werden, über eine Verlängerung der Mietverträge über den derzeitigen Rahmen hinaus verhandelt? Wenn ja, sind die Angebote in die Prüfung der beauftragten Gutachter mit eingeflossen, wenn nein wieso nicht? 15. Wurde mit den derzeitigen Vermietern über notwendige Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen verhandelt? Wenn ja, welche Ergebnisse wurden erzielt? Wenn nein, warum wurde nicht verhandelt? 16. Wie bewertet der Magistrat die Verkaufs-/Vermietungsmöglichkeiten der stadteigenen Liegenschaften Grafenstraße, Technisches Rathaus und Carrée? 17. Wurden Vergleichsrechnungen zwischen Rathausneubau und Umbau Kollegiengebäude gemacht? Wenn ja, warum wird darüber nicht informiert? Wenn nein, warum nicht? 18. Liegen bislang Konzepte für die Nutzung der im Falle eines Rathausneubaus leerstehenden Gebäude vor? Wenn ja, welche Nutzung ist vorgesehen? Wenn nein, bis wann werden sie vorliegen? 19. Welcher negative Verkaufserlös wurde für den Marienplatz angenommen? 20. Warum sind mögliche Verkaufserlöse nicht in die Berechnungen eingegangen? 21. Welche Teile der Verwaltung sind nach Auffassung des Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt tatsächlich bürgerintensiv? (aufgesplittet nach Anzahl der Besucher pro Monat) 22. Von welchem Amortisationszeitzaum geht der Magistrat bei einer Investitionssumme von 110 Millionen Euro bei einem Rathausneubau aus? 23. Wie bewertet der Magistrat die Ergebnisse der Bürgerumfrage zum Rathausneubau? Darmstadt, 13. Juni 2013 Michael Siebel Hanno Benz Katrin Kosub (Fraktionsvorsitzender) Moritz Hoffmann (Stadtverordnete)
Beratungsverlauf (3)
Orte (8)
- Wilhelminenstraße 7a
- Rheinstraße 65
- Bessunger Straße
- Luisenplatz 5a
- Frankfurter Straße 12
- Rüdesheimer Straße 663m
- Grafenstraße
- Im Carree 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2013/0036
- Typ
- Große Anfragen
- Datum
- 18.06.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00