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SV-2013/0036

Große Anfrage der SPD-Fraktion vom 13. Juni 2013 betr. Neubau Rathaus

Große Anfragen 18.06.2013

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SV-2013/0036

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16272 Zeichen

Der Oberbürgermeister 
Jochen Partsch 
 
Postfach 11 10 61 
64225 Darmstadt 
   
    
  
 
Der Oberbürgermeister 
Jochen Partsch 
  
 
SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt 
Wilhelminenstraße 7a 
64283 Darmstadt 
 
 
Neues Rathaus am Luisenplatz 
Luisenplatz 5a 
64283 Darmstadt 
Telefon:  06151 13-2201 - 04 
Telefax:  06151 13-2205 
Internet:  http://www.darmstadt.de 
E-Mail:  oberbuergermeister@darmstadt.de 
 
Datum: 
 
   08.10.2013 
 
 
Große Anfrage vom 13. Juni 2013 
Neubau Rathaus 
 
 
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, 
 
mit der Präsentation vom 24.04.2013 hat der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Vorun- 
tersuchung zur Verwaltungskonzentration an einem zentralen Standort der Öffentlichkeit vorgelegt. Er- 
gebnis dieser Präsentation ist, dass unter der Voraussetzung, dass die Verwaltung auf 2/3 der jetzigen 
Fläche untergebracht wird, ein Neubau an einem zentralen Ort (Marienplatz) wirtschaftlicher sei. 
 
Die Präsentation geht davon aus, dass die Miet- und Nebenkosten sich bis zum Jahr 2062 verdoppeln 
und draus eine „Kostenfalle“ entstehen würde. Die Präsentation geht ferner davon aus, dass die gesamte 
Verwaltung konzentriert werden muss, um als zentraler Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und Bürger 
wahrgenommen zu werden. 
 
Die Vorbemerkung vorangestellt fragen Sie den Magistrat: 
 
Frage 1.: Wann wird der Stadtverordnetenversammlung das komplette Gutachten zum eventuellen  
  Rathausneubau zur Verfügung gestellt? 
 
Antwort:  Die Ergebnisse der einzelnen Gutachten zur „Voruntersuchung für die Verwaltungs- 
  konzentration an einem zentralen Standort“ : 
 
• „Vergleichende Standortanalyse“ 
• „Funktions- und Flächenprogrammierung“ 
• „Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Phase A / Phase B)“   
• „Städtebauliche Volumenstudie“

2 
wurden in der Bürgerinformationsveranstaltung, zu der auch alle Parteien geladen waren, 
präsentiert. 
Es soll damit dargestellt werden, welche Überlegungen auf dem noch vor uns liegenden 
Weg der Ergebnisfindung angestellt werden. 
 
Frage 2.: Wieso sind Teile des Gutachtens vor der Diskussion in der Stadtverordnetenversammlung  
 veröffentlicht worden? Auf welcher Beschlussgrundlage wurde das Gutachten vergeben? 
 
Antwort : Die Ergebnisse der einzelnen Gutachten zur „Voruntersuchung für die Verwaltungs- 
  konzentration an einem zentralen Standort“ :    
 
• „Vergleichende Standortanalyse“ 
• „Funktions- und Flächenprogrammierung“ 
• „Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Phase A / Phase B)“   
• „Städtebauliche Volumenstudie“  
 
wurden in der Bürgerinformationsveranstaltung, zu der auch alle Parteien geladen waren, 
präsentiert. 
Es soll damit dargestellt werden, welche Überlegungen auf dem noch vor uns liegenden 
Weg der Ergebnisfindung angestellt werden. 
 
Frage 3.: Wer ist für die Vergabe des Gutachtens Neubau Rathaus verantwortlich? 
 
Antwort : Die einzelnen Gutachten zur „Voruntersuchung für die Verwaltungskonzentration an einem 
  zentralen Standort“ :    
 
/square4 „Vergleichende Standortanalyse“ 
/square4 „Funktions- und Flächenprogrammierung“ 
/square4 „Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Phase A / Phase B)“   
/square4 „Städtebauliche Volumenstudie“  
 
  wurden durch den Eigenbetrieb Immobilienmanagement beauftragt. 
 
Frage 4: Hat eine Ausschreibung für die Vergabe des Gutachtens zum Neubau Rathaus stattgefun- 
den? 
 
Antwort: Mit der Erstellung der Gutachten zur „Voruntersuchung für die Verwaltungskonzentration 
  an einem zentralen Standort“ wurden für die jeweiligen Fachgebiete qualifizierte Planungs- 
  und Beratungsunternehmen, die über nachgewiesene Kompetenzen, Referenzen und Ex- 
  pertisen verfügen, beauftragt.  
  
  Die Beauftragung erfolgte unter Beachtung der gültigen Vergaberichtlinien.

3 
Frage 5.: Wie hoch waren die Kosten für das Gutachten zum Neubau Rathaus? 
 
Antwort: Die Kosten für die einzelnen Studien betragen wie folgt: 
 
  Vergleichende Standortanalyse     42.209,90 € 
  Funktions- und Flächenprogrammierung Phase A   20 .000,00 € 
  Kostenermittlung / Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Phase A 19.218,98 € 
  Wirtschaftlichkeitsuntersuchung  / städt. Haushalt  Phase B 26.500,00 €  
  Städtebauliche Volumenstudie     45.220,00 € 
 
Frage 6.: Wer hat den Kostenrahmen für das Gutachten zum Neubau Rathaus beschlossen? 
 
Antwort: Die für eine „Voruntersuchung für die Verwaltungskonzentration an einem zentralen 
Standort“ benötigten Mittel sind im Wirtschaftsplan 2012/2013 des Eigenbetriebes  
Immobilienmanagement eingestellt. 
 
Frage 7.: Wer hat den Prüfungsgegenstand für das Gutachten zum Neubau Rathaus definiert? 
 
Antwort: Für die jeweiligen Voruntersuchungen wurden die jeweiligen Ziele unter Federführung des 
Eigenbetriebes Immobilienmanagement in Zusammenarbeit mit Dezernat I und  
Dezernat III, dem Stadtplanungsamt und der Kämmerei definiert. Darüber hinaus wurden 
Zieldefinitionen und Zwischenergebnisse der Voruntersuchungen ausführlich in den für die 
Voruntersuchung installierten Gremien „Steuerungsgruppe“ und „Lenkungskreis“ disku- 
tiert und abgestimmt. 
 
Frage 8.: Hat es eine Abstimmung über die Vergabe des Gutachtens zum Neubau Rathaus im  
Magistrat gegeben, wenn ja wann, wenn nein wieso nicht? 
 
Antwort: Die Beauftragungen für die Erstellung der einzelnen Voruntersuchungen erfolgte in Ab- 
  stimmung mit den Dezernaten I / III seit Anfang 2012. 
 
Frage 9.: Ist die Beauftragung des Gutachtens zum Neubau Rathaus durch ein Magistratsmitglied 
 z. B. der Baudezernentin oder dem Kämmerer unterzeichnet worden? Wenn ja, wann? 
 Wenn nein wieso nicht, bzw. wer ist dann für die Vergabe verantwortlich zeichnend? 
 
Antwort: Die Beauftragungen erfolgten jeweils durch den Eigenbetrieb Immobilienmanagement. 
 
Frage 10.: Wie begründet der Magistrat die mögliche Flächenreduzierung der Büroräume von 
 36.000 m² auf 24.000 m²? 
 
Antwort: Als Ergebnis der Voruntersuchung zur Flächenprogrammierung kann von einer erheblichen 
Flächeneinsparung bei der Gesamtnutzfläche  ausgegangen werden. Dies betrifft also nicht 
ausschließlich Büroflächen. Ein Einsparungseffekt resultiert unter anderem aus der Opti- 
mierung der Flächenorganisation bei einer Zentralisierung der Verwaltung mit den damit 
verbundenen Synergieeffekten und einer dem tatsächlichen Bedarf angepassten Planung 
eines für diese Zwecke vorgesehenen modernen Verwaltungsgebäudes. Ebenso kann von 
einem erheblichen Einsparpotenzial z.B. bei Registratur- und Archivflächen ausgegangen 
werden, da z.B. mit zunehmender Digitalisierung entsprechende Flächen in reduziertem 
Umfang vorgehalten werden müssen.

4 
 Die Voruntersuchung zur Flächenprogrammierung erfolgte auf Basis aktueller spezifischer 
Kennzahlen sowie langjähriger Erfahrungen und Kompetenzen auf diesem Gebiet.  
 Eine weitere Konkretisierung für die Bestimmung des Nutzflächenbedarfs ist in weiteren 
Schritten vorgesehen. 
 
Frage 11.: Welche Verdichtung ist damit in einem eventuellen Rathausneubau für die Mitarbeiterin- 
nen und Mitarbeiter verbunden? 
 
Antwort: Für einen möglichen Neubau eines Bürgerrathauses ist selbstverständlich die Optimierung  
  und arbeitnehmerfreundliche Gestaltung von zukunftsorientierten Arbeitsplätzen für alle  
  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein sehr wichtiges Ziel und Anliegen. Unter Einbeziehung  
  der Mitarbeiterschaft und der Personalvertretungen würden in weiteren konkretisierenden  
  Schritten die Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitsbereiche definiert. In einzelnen  
Arbeitsbereichen wird es im Vergleich zur derzeitigen Flächennutzung räumliche Verdich- 
tungen geben müssen.  
 
Frage 12.: Entspricht die daraus resultierende Quadratmeterfläche noch den Arbeitsschutznormen? 
 
Antwort: Der Untersuchung zur Flächenprogrammierung liegen selbstverständlich Kennzahlen  
  zugrunde, die den Arbeitsschutzrichtlinien entsprechen. 
 
Frage 13.: Welche der 10 Standorte sind von der Wissenschaftsstadt Darmstadt (bitte aufgliedern  
  nach Fläche und momentanen Mietkosten) zurzeit angemietet? 
 
Antwort: Netto-Mietzahlungen Stand 2012: 
 
 Stadthaus Frankfurter Straße   12.023 m²      1.90 5.000 € / a    
 Luisencenter        1.850 m²         223.000 € / a     
 Luisenplatz 6         275 m²      54.000 € / a    
 Im Carree 1         540 m²      86.000 € / a    
 Luisencenter      1.854 m²      14.000 € / a    
 Zulassungsstelle Rüdesheimer Straße    663 m²      82.000 € / a    
 Rheinstraße 65 / 67        249 m²      14.600 € / a    
 
 Annahme: 
 Luisenplatz 5A (Mittelbau) ab 2018   1.961 m²          270.000 € / a    
 
Frage 14.: Hat die Stadt Darmstadt mit den derzeitigen Vermietern der Liegenschaften, die für die  
  Verwaltung genutzt werden, über eine Verlängerung der Mietverträge über den derzeitigen  
  Rahmen hinaus verhandelt? Wenn ja, sind die Angebote in die Prüfung der beauftragten  
  Gutachter mit eingeflossen, wenn nein, wieso nicht? 
 
Antwort: Da es sich um das Stadium einer „Voruntersuchung zur Verwaltungskonzentration an 
  einem zentralen Standort“ handelt, stellen die bislang vorgelegten Ergebnisse noch kein  
  Endresultat dar. Vielmehr zeigen die bisherigen Ergebnisse, dass weitere Konkretisie- 
  rungen erforderlich sind. Im Rahmen der Voruntersuchung wurde von den derzeitigen  
  Mietvereinbarungen ausgegangen. Verhandlungen über Mietkonditionen wurden nicht 
  geführt.

5  
Frage 15.: Wurde mit den derzeitigen Vermietern über notwendige Sanierungs- und Modernisierungs-
  maßnahmen verhandelt? Wenn ja, welche Ergebnisse wurden erzielt? Wenn nein, warum  
  wurde nicht verhandelt? 
 
Antwort: Da es sich um das Stadium einer „Voruntersuchung zur Verwaltungskonzentration an 
  einem zentralen Standort“ handelt, stellen die bislang vorgelegten Ergebnisse noch kein  
  Endresultat dar. Vielmehr zeigen die bisherigen Ergebnisse, dass weitere Konkretisie- 
  rungen erforderlich sind. Im Rahmen der Voruntersuchung wurde von den derzeitigen  
  Mietvereinbarungen ausgegangen. Verhandlungen über Sanierungs- und Modernisie- 
  rungsmaßnahmen wurden nicht geführt. 
 
Frage 16.: Wie bewertet der Magistrat die Verkaufs-/Vermietungsmöglichkeiten der stadteigenen  
  Liegenschaften Grafenstraße, Technisches Rathaus und Carree? 
 
Antwort: Unter Annahme einer langjährigen und aktiv genutzten Vorlaufphase werden die Verkaufs- 
  und Vermietungsmöglichkeiten positiv eingeschätzt. 
 
Frage 17.: Wurden die Vergleichsrechnungen zwischen Rathausneubau und Umbau Kollegiengebäude 
  gemacht? Wenn ja, warum wurden wir nicht informiert? Wenn nein, warum nicht? 
 
Antwort: Zielstellung für eine mögliche Verwaltungskonzentration an einem zentralen Standort ist  
  die gemeinsame Unterbringung der Verwaltungseinheiten in einem modernen, funktional  
  optimierten und energetisch zukunftsweisenden Gebäude zur mittel- bis langfristigen wirt -
  schaftlichen Entlastung des städtischen Haushaltes. 
 
  Diese grundsätzliche Zielstellung  kann durch einen Erwerb und Umbau des Kollegienge- 
  bäudes, auch vor dem Hintergrund einer fehlenden zeitlichen Perspektive nicht erreicht  
  werden. Die Voruntersuchung berücksichtigt ausschließlich vergleichende Berechnungen  
  zwischen den Bestandsbedingungen und einem Gebäudeneubau, der die vorgenannten  
  Bedingungen erfüllen kann. 
 
Frage 18.: Liegen bislang Konzepte für die Nutzung der im Falle eines Rathausneubaus leerstehen- 
den Gebäude vor? Wenn ja, welche Nutzung ist vorgesehen? Wenn nein, bis wann werden  
 sie vorliegen? 
 
Antwort: Da es sich um das Stadium einer „Voruntersuchung zur Verwaltungskonzentration an  
  einem zentralen Standort“ handelt, stellen die bislang vorgelegten Ergebnisse noch kein  
  Endresultat dar. Vielmehr zeigen die bisherigen Ergebnisse, dass weitere Konkretisie- 
  rungen erforderlich sind.  
 
Grundsätzlich wird eine Veräußerung der im Eigentum befindlichen Liegenschaften ange- 
 strebt.  Für das EAD-Gelände werden derzeit Konzepte zur Entwicklung eines Wohnquar- 
tiers erarbeitet. Sobald Ergebnisse vorliegen, werden Stadtverordnetenversammlung und 
Öffentlichkeit informiert. Eine Konkretisierung von  Konzepten für die Nachnutzung der 
übrigen im Falle eines Rathausneubaus leer stehenden Gebäude ist abhängig von den wei- 
teren Untersuchungsergebnissen, insbesondere zur grundsätzlichen Wirtschaftlichkeit des 
Vorhabens.

6 
Frage 19.: Welcher negative Verkaufserlös wurde für den Marienplatz angenommen? 
 
Antwort: Für die Berechnungen wurde ein Verkaufserlös von 8.450.000 € angenommen. 
 
Frage 20.: Warum sind mögliche Verkaufserlöse nicht in die Berechnungen eingegangen? 
 
Antwort: Mögliche Verkaufserlöse sind Bestandteil der Berechnungen. 
 
Frage 21.: Welche Teile der Verwaltung sind nach Auffassung des Magistrats der Wissenschaftsstadt 
  Darmstadt tatsächlich bürgerintensiv? (aufgesplittet nach Anzahl der Besucher pro Monat) 
 
Antwort:  Nach Auffassung des Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind insbesondere  
folgende Teile der Verwaltung (tatsächlich) bürgerintensiv: 
  
Das größte Bürgeraufkommen verzeichnet das Bürger- und Ordnungsamt mit seinen sie- 
ben Abteilungen (ca. 13.000 Besucher pro Monat). 
  
Eine hohe Anzahl an Kundenkontakten verzeichnen außerdem das Standesamt (2.800 Be- 
sucher/Monat), das Jugendamt (3.245 Besucher/Monat) und das Amt für Wohnungswe- 
sen (650 Besucher/Monat). 
  
Vom Amt für Soziales und Prävention liegen keine validen Besucherzahlen vor. Da die Zahl 
der leistungsberechtigten Personen ca. 10.000 beträgt wird auch hier von hohen Be- 
suchszahlen ausgegangen. 
  
Im Bereich des Technischen Stadthauses (Bessunger Straße) sind das Bauaufsichtsamt 
(1.020 Besucher/Monat)) und die Straßenverkehrsbehörde (161 Besucher/Monat) die 
publikumsintensivsten Einheiten. 
  
Alle erhobenen Daten können Sie bei Bedarf der beigefügten Excel-Tabelle entnehmen.   
 
Frage 22.: Von welchen Amortisationszeitraum geht der Magistrat bei einer Investitionssumme von 
  110 Millionen Euro bei einem Rathausneubau aus? 
 
Antwort: Unter Annahme der der Voruntersuchung zur Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde 
liegenden Rahmenbedingungen kann zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, 
dass bei einer Investition in den Neubau eines Bürgerrathauses im Vergleich zum Verbleib 
der Verwaltung in den bisher genutzten Immobilien bei einem Vergleich der kumulierten 
Kosten mit einem wirtschaftlichen Vorteil ab den Jahren um 2040 zu rechnen ist. Dieser 
wirtschaftliche Vorteil resultiert allein aus Einsparungen bei Miet- und Betriebskosten. Zu- 
sätzlich zu erwartende Synergieeffekte innerhalb der Verwaltungsabläufe sind nicht be- 
rücksichtigt und treten als wirtschaftlicher Vorteil noch hinzu. 
 
Frage 23.: Wie bewertet der Magistrat die Ergebnisse der Bürgerumfrage zum Rathausneubau? 
 
Antwort: Die Ergebnisse der Bürgerumfrage zum Bau eines Bürgerrathauses werden vom Magistrat 
wie folgt bewertet:  
 
Das Ergebnis der Bürgerumfrage stellt für den Magistrat ein Blitzlicht zum damaligen 
Zeitpunkt dar. In der Bürgerschaft waren erst wenige Details zum Projekt bekannt und die 
Machbarkeitsstudien waren erst in Auftrag gegeben.

7 
Es ist davon auszugehen, dass insbesondere die Folgekosten beim Erhalt des Status quo 
in der Bürgerschaft nicht ausreichend bekannt waren. Die Vorteile, die mit einer Verwal- 
tungszentralisierung für den Bürgerservice einhergehen, waren nicht kommuniziert.  
 
Die Ergebnisse der Bürgerumfrage stellen einen Auftrag für den Magistrat dar, das Projekt 
Bürgerrathaus umfassend zu erläutern und deutlich zu machen, nach welchen Kriterien 
eine Entscheidung für oder gegen ein zentrales Bürgerrathaus getroffen wird.  
   
Der aus der Bürgerumfrage deutlich hervorgegangene Informations- und Diskussionsbe- 
darf wurde am 24. April 2013 in einer Bürgerinformationsveranstaltung mit dem gesam- 
ten hauptamtlichen Magistrat aufgegriffen. Der Magistrat wird über alle Schritte zur ge- 
planten Verwaltungszentralisierung informieren und weitere Bürgerveranstaltungen durch- 
führen. Der  Magistrat plant, das Anforderungsprofil für den Wettbewerb mit Bürgerbetei- 
ligung zu erarbeiten.“ 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
I. V. 
 
gez. 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer 
Verteiler: 
 
Büro der Stadtverordnetenversammlung 
Magistratsgeschäftsstelle 
Pressestelle 
 zur Kenntnis 
   zur Veröffentlichung 
Dezernat III

SV-2013/0036

4501 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2013/0036 
 
 
 
 
 
 
SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT SPD-Stadtverordnetenfraktion 
Darmstadt 
Wilhelminenstr. 7a 
64283 Darmstadt 
 
Fon: 06151 – 2 79 02 75 
Fax: 06151 – 2 79 02 71 
info@spdfraktion-da.de 
www.spdfraktion-da.de 
 
Sparkasse Darmstadt 
BLZ: 508 501 50 
Konto: 8006377 
 
 
Große Anfrage 
 
Neubau Rathaus 
 
 
Vorbemerkung: 
Mit der Präsentation vom 24.4.2013 hat der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine 
Voruntersuchung zur Verwaltungskonzentration an einem zentralen Standort der Öffentlichkeit 
vorgelegt. Ergebnis dieser Präsentation ist, dass unter der Voraussetzung, dass die Verwaltung auf  
2/3 der jetzigen Fläche untergebracht wird, ein Neubau an einem zentralen Ort (Marienplatz) 
wirtschaftlicher sei. 
Die Präsentation geht davon aus, dass die Miet- und Nebenkosten sich bis zum Jahr 2062 verdoppeln 
und daraus eine "Kostenfalle" entstehen würde. Die Präsentation geht ferner davon aus, dass die 
gesamte Verwaltung konzentriert werden muss, um als zentraler Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und 
Bürger wahrgenommen zu werden. 
 
 
Diese Vorbemerkung vorangestellt fragen wir den Magistrat: 
 
 
1. Wann wird der Stadtverordnetenversammlung das komplette Gutachten zum eventuellen 
Rathausneubau zugänglich gemacht? 
 
2. Wieso sind Teile des Gutachtens vor der Diskussion in der Stadtverordnetenversammlung 
veröffentlicht worden? Auf welcher Beschlussgrundlage wurde das Gutachten vergeben? 
 
3. Wer ist für die Vergabe des Gutachtens Neubau Rathaus verantwortlich? 
 
4. Hat eine Ausschreibung für die Vergabe des Gutachtens zum Neubau Rathaus 
stattgefunden? 
 
5. Wie hoch waren die Kosten für das Gutachten zum Neubau Rathaus? 
 
6. Wer hat den Kostenrahmen für das Gutachten zum Neubau Rathaus beschlossen? 
 
7. Wer hat den Prüfungsgegenstand für das Gutachten zum Neubau Rathaus definiert? 
 
 
8. Hat es eine Abstimmung über die Vergabe des Gutachtens  zum Neubau Rathaus im 
Magistrat gegeben, wenn ja wann, wenn nein wieso nicht? 
Logo 
SPD 
Dar...

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9. Ist die Beauftragung des Gutachtens zum Neubau Rathaus durch ein Magistratsmitglied z.B. 
der Baudezernentin oder dem Kämmerer unterzeichnet worden? Wenn ja, wann? Wenn nein 
wieso nicht, bzw. wer ist dann für die Vergabe verantwortlich zeichnend? 
 
10. Wie begründet der Magistrat die mögliche Flächenreduzierung der Büroräume von 36.000 m² 
auf 24.000 m²? 
 
11. Welche Verdichtung ist damit in einem eventuellen Rathausneubau für die Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter verbunden? 
 
12. Entspricht die daraus resultierende Quadratmeterfläche noch den Arbeitsschutznormen? 
 
13. Welche der 10 Standorte sind von der Wissenschaftsstadt Darmstadt (bitte aufgliedern nach 
Fläche und momentanen Mietkosten) zurzeit angemietet? 
 
14. Hat die Stadt Darmstadt  mit den derzeitigen Vermietern der Liegenschaften, die für die 
Verwaltung genutzt werden, über eine Verlängerung der Mietverträge über den derzeitigen 
Rahmen hinaus verhandelt? Wenn ja, sind die Angebote in die Prüfung der beauftragten 
Gutachter mit eingeflossen, wenn nein wieso nicht? 
 
15. Wurde mit den derzeitigen Vermietern über notwendige Sanierungs- und 
Modernisierungsmaßnahmen verhandelt? Wenn ja, welche Ergebnisse wurden erzielt? Wenn 
nein, warum wurde nicht verhandelt? 
 
16. Wie bewertet der Magistrat die Verkaufs-/Vermietungsmöglichkeiten der stadteigenen 
Liegenschaften Grafenstraße, Technisches Rathaus und Carrée? 
 
17. Wurden Vergleichsrechnungen zwischen Rathausneubau und Umbau Kollegiengebäude 
gemacht? Wenn ja, warum wird darüber nicht informiert? Wenn nein, warum nicht? 
 
18. Liegen bislang Konzepte für die Nutzung der im Falle eines Rathausneubaus leerstehenden 
Gebäude vor? Wenn ja, welche Nutzung ist vorgesehen? Wenn nein, bis wann werden sie 
vorliegen? 
 
19. Welcher negative Verkaufserlös wurde für den Marienplatz angenommen? 
 
20. Warum sind mögliche Verkaufserlöse nicht in die Berechnungen eingegangen? 
 
21. Welche Teile der Verwaltung sind nach Auffassung des Magistrats der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt tatsächlich bürgerintensiv? (aufgesplittet nach Anzahl der Besucher pro Monat) 
 
22. Von welchem Amortisationszeitzaum geht der Magistrat bei einer Investitionssumme von 110 
Millionen Euro bei einem Rathausneubau aus? 
 
23. Wie bewertet der Magistrat die Ergebnisse der Bürgerumfrage zum Rathausneubau? 
 
 
Darmstadt, 13. Juni 2013 
 
Michael Siebel    Hanno Benz 
Katrin Kosub    (Fraktionsvorsitzender) 
Moritz Hoffmann 
(Stadtverordnete)

Beratungsverlauf (3)

TOP 18.1
TOP 17.1
TOP 16.1

Orte (8)

  • Wilhelminenstraße 7a
  • Rheinstraße 65
  • Bessunger Straße
  • Luisenplatz 5a
  • Frankfurter Straße 12
  • Rüdesheimer Straße 663m
  • Grafenstraße
  • Im Carree 1

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2013/0036
Typ
Große Anfragen
Datum
18.06.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00