Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus dem Gesundheitsausschuss vom 05.03.2024 zur Atemschutztechnik und zum Rettungsdienst bei der Feuerwehr Köln
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1301/2024 vom 22.04.2024
Stand: Am 23.04.2024 im Gesundheitsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/37 Vorlagen-Nummer 22.04.2024 1301/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 23.04.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus dem Gesundheitsausschuss vom 05.03.2024 zur Atemschutztechnik und zum Rettungsdienst bei der Feuerwehr Köln In der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 05.03.2024 bat RM Kaske um Beantwortung von Fragen zur Atemschutztechnik und zum Rettungsdienst bei der Feuerwehr Köln. Fragen: Wie gehe die Verwaltung mit dem Thema der „ausfallenden“ Atemschutzgeräte um, auch be- züglich Regress. Hinzu komme, dass auch der Rettungstrupp nicht immer direkt zur Verfü- gung stehe, zudem sei der Rettungsdienst sehr überlastet. Wie gedenkt die Verwaltung die- ses Problem anzugehen und nicht unbedingt durch Fahrzeugzusetzungen (weil auch die in- nerhalb kürzester Zeit nicht in der Vollauslastung fahren und auch überlastet sein werden)? Welche Lösungsansätze gebe es hierzu? Antwort der Verwaltung: Die bisherige bei der Feuerwehr Köln betriebene mehr als 20 Jahre alte Atemschutztechnik wurde Ende des Jahres 2022 nach einem umfangreichen europaweiten Ausschreibungsver- fahren durch eine neue Atemschutztechnik ersetzt. Seit der Einführung der neuen Gerätetech- nik gab es bei der Feuerwehr Köln drei Fälle, in denen ein Atemschutzgerät ausgefallen ist. Darüber hinaus sind technische Mängel festgestellt worden, die zwar Funktionen einschrän- ken, aber nicht zu einer unmittelbaren Gefährdung für die Atemschutzgeräteträger*innen im Sinne eines Ausfalls führen (Vorlagen-Nr. 2165/2023). Technische Mängel werden in enger Zusammenarbeit zwischen dem etablierten Arbeits- schutzmanagement der Feuerwehr Köln, dem Hersteller und externen Sachverständigen be- arbeitet. Das gesamte Verfahren wird dabei durch das Amt für Recht, Vergabe und Versiche- rungen, u.a. zur Geltendmachung rechtlicher Ansprüche gegenüber dem Hersteller, begleitet. Prioritäres Ziel aller Maßnahmen ist die Sicherheit der Einsatzkräfte zu gewährleisten. Hierzu wird fortlaufend das bestehende Sicherheitsniveau mit Bezug zur Atemschutztechnik durch das Arbeitsschutzmanagement der Feuerwehr Köln analysiert und bei Bedarf technische, or- ganisatorische oder personelle Maßnahmen ergriffen. In diesem Rahmen erfolgte u.a. eine Analyse zur Verfügbarkeit des Sicherheitstrupps bei relevanten Einsatzszenarien. Nach aktu- eller Auswertung war bei allen relevanten Einsatzszenarien die Verfügbarkeit eines Sicher- heitstrupps gemäß den einschlägigen Vorschriften gegeben. Unabhängig von den ereignisbezogenen Maßnahmen hinsichtlich der aktuellen Atemschutz- technik, werden im Rahmen einer Entlastungsstrategie für den Rettungsdienst in der Stadt Köln das „Gestufte Versorgungssystem“ (GVS) (Vorlagen-Nr. 3145/2017 und 0308/2023) so- 2 wie die „Schnellste-Fahrzeug-Strategie“ als strategische Maßnahme des Brandschutzbedarfs- planes 2022-2027 (Vorlagen-Nr. 1352/2022) wirksam umgesetzt. Durch die Steuerung von Versorgungsressourcen je nach vorliegender medizinischer Indikation sollen insbesondere die hochqualifizierten Einsatzmittel (Notarzteinsatzfahrzeug und Rettungstransportwagen) be- darfsgerecht eingesetzt werden. Weitergehende analytische Erkenntnisse des etablierten GVS sowie abgeleitete bedarfsplanerische Maßnahmen fließen in die aktuelle Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes für die Stadt Köln ein. Gez. Blome
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